Auf der Deponie "Am Froschgraben" befinden sich von uns bezeichnete "Schlammseen". Diese werfen viele Fragen auf und erzeugen Bedenken in Bezug auf die Stabilität der Deponie. Als kommunalpolitischer Verein sehen wir uns verpflichtet eine Aufklärung dieses Sachverhalts zu erreichen. Aus diesem Grund hat der ABG-Verein eine umfangreiche Anfrage an die AVL gestellt.
Nachfolgend eine kleine Bildergallerie zur Darstellung der Problematik. Bei den Bildern von Google-Maps weisen wir auf die Copyright-Information am unteren Bildrand hin.
Lesen Sie den Beitrag des ABG-Vereins in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 4/2018 mit einem aktuellen Stand zum Rechercheprojekt über die Ablagerung schlammförmiger Abfälle auf der Deponie "Am Froschgraben". Es geht auch um die Rückmeldung auf die Anfrage an das Regierungspräsidium Stuttgart.
Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...
Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018
Bei der in diesem Sommer erfolgten Anfrage an die AVL wurde bestätigt, dass in 2007 ein Abfall in Abstimmung mit den Behörden von der Deponie "Am Froschgraben" ausgebaut
wurde. Daraufhin hat der ABG-Verein dann direkt beim Regierungspräsidium Stuttgart nachgefragt, ob es noch weitere Fälle dieser Art gab. Rückgemeldet wurden uns 56 Fälle mit meldepflichtigen
Überschreitungen von Grenzwerten. Nur bei einem dieser Fälle musste ein weiterer Ausbau erfolgen, weil eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht auszuschließen war.
Die Anfrage des ABG-Vereins, die Antwort des Regierungspräsidiums und eine Einschätzung der ABG sind im folgenden Dokument zusammengefasst.
Lesen Sie den Beitrag des ABG-Vereins in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 48/2017 mit einem Bericht zum ABG-Jedermann-Treffen am 20.11.2017 bei dem ein aktueller Stand des ABG-Projekts zur Ablagerung schlammförmiger Abfälle auf der Deponie "Am Froschgraben" abgegeben und diskutiert wurde.
Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...
Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2017
Erneut hat die Gemeindeverwaltung der Veröffentlichung eines Beitrags der ABG, dieses Mal vom ABG-Verein, nicht zugelassen. Der Verein beabsichtigte über den aktuellen Stand seines Projekts über die Aufklärung der Abläufe auf der Deponie "Am Froschgraben" in Zusammenhang mit der Ablagerung schlammförmiger Abfälle zu berichten. Begründet wird die Streichung damit, dass die Nennung der Ergebnisse unserer Ausarbeitung bzw. der Abstimmung mit der AVL nicht zu einer Projektdarstellung gehören und damit im Amtsblatt nicht veröffentlicht werden dürfen.
Diese Auffassung teilt der ABG-Verein nicht, da dem Verein laut dem Redaktionsstatut generell die Darstellung von Projekten im Amtsblatt erlaubt ist. Ergebnisse und Erkenntnisse eines Projekts gehören für uns zu dessen Darstellung dazu. Durch die Berichtstreichung werden den Bürgern Informationen vorenthalten und damit falsche Akzente gesetzt.
In Vorbereitung auf den Gesprächstermin mit der AVL am 25.10.2017 und als generelle Stellungnahme zu den Antworten der AVL auf unsere Anfrage zur Ablagerung schlammiger
Abfälle auf der Deponie "Am Froschgraben" wurde die nachfolgende Ausarbeitung erarbeitet. Die Erstellung der Ausarbeitung erfolgte in den zurückliegenden Wochen ab der Verfügbarkeit des
Antwortschreibens der AVL. Im nachfolgend herunterladbaren Dokument sind die ursprünglichen Texte unserer Anfrage, die Antworten der AVL und unsere Stellungnahme und Ausarbeitung zu den Antworten der
AVL enthalten und mit unterschiedlichen Farben dargestellt.
Eine Zusammenfassung zum Gesprächstermins mit der AVL wird in Kürze nachgereicht.
Der ABG Verein ist am 25.10.2017 zu einem Gespräch mit der AVL zusammengekommen. Auf Seiten der AVL war unser Gesprächspartner Herr Mertenskötter, der seit Februar 2017 die Abteilungsleitung der Deponie- und Energietechnik der AVL bekleidet. Von Seiten der ABG haben Alfred Selker und Volker Kairies am Gespräch teilgenommen. Das Gespräch dauerte ca. 1,5 Stunden und verlief insgesamt sehr sachlich und konstruktiv. Nach unserer Einschätzung hat es dazu beigetragen, die gegenseitigen Positionen besser zu verstehen und die Motivation unserer Anfrage und Bemühungen rund um die Entsorgung der "schlammförmigen" (bzw. nach der Deponieverordnung "verfestigte") Abfälle nachvollziehen zu können.
Zu Beginn verständigte man sich über die Zielsetzung des Gesprächs. Aus Sicht der AVL ist der Deponiebetrieb konform zum Abfallrecht zu
sehen. Die Deponie dient zur Abfallbeseitigung. Die dort abgelagerten Abfälle werden aus dem Wertstoffkreislauf entfernt. Von Seiten der ABG geht es uns um Transparenz bei den Abläufen auf
der Deponie. Wir stellen nicht in Frage, dass der Ablauf der Deponie entsprechend dem Abfallrecht abläuft. Dennoch geht es uns um eine Zusicherung und den Nachweis, dass auf der Deponie
keine unzulässigen Stoffe abgelagert werden und die Standsicherheit der Deponie nicht gefährdet ist. Letztlich wollen wir es als Anrainer der Deponie gewährleistet
sehen, dass bei den Abläufen bzgl. der verfestigten Abfälle ein Risikomanagement etabliert ist, welches Problemfälle vermeidet, damit es während der Restlaufzeit der Deponie zu
keinen weiteren Auffälligkeiten mehr kommt. Zudem ist es aus unserer Sicht notwendig, dass eine offene und nachvollziehbare Kommunikation stattfindet. Das direkte Gespräch mit der AVL ist aus unserer
Sicht ein weiterer Schritt hierzu.
Zur rechtlichen Einordnung stellte Herr Mertenskötter folgenden Sachverhalt dar. Bei der Abfallbeseitigung gäbe es immer drei Parteien: Einen
Abfallerzeuger, einen Abfallbeförderer und einen Abfallentsorger. Im Fall der verfestigten Abfälle ist der Abfallerzeuger der auf der Deponiefläche befindliche Betreiber der Mischanlage. Der
Abfallbeförderer ist in diesem Fall ebenso der genannte Betreiber. Als Abfallentsorger in diese Kette agiert die AVL. In diesem Ablauf entstünde der sogenannte verfestigte Abfall mit der Abfallnummer
19 03 07. Das sei der Abfall, den die AVL dann annehme. Die drei genannten Parteien unterstehen dabei der Deponieverordnung.
Vor dieser Dreiergruppe besteht eine weitere Dreiergruppe wiederum mit einem Erzeuger, Beförderer und Entsorger. Über diese Gruppe gelangen dann die einzelnen
Ursprungsabfälle zum dortigen Entsorger (bzw. dem Erzeuger in der zuvor genannten Dreiergruppe), der dann die Abfälle zum verfestigten Abfall zusammenmischt. Das Regierungspräsidium erteilt hierzu
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Betriebsgenehmigungen und Zertifikate, in denen alle Abfallarten aufgelistet sind, die vom Betreiber der Mischanlage verarbeitet werden dürfen.
In diesem Bereich unterliegt man noch nicht der Deponieverordnung.
Im Gesamtablauf fungieren die auf der Deponie befindlichen Lagerbereiche für die verfestigten Abfälle als Zwischenlager. Aus der Sicht von Herrn
Mertenskötter sind solche Zwischenlager immer auf einer Deponie, damit mit den dort vorhandenen Schutzmaßnahmen (z.B. der Basisabdichtung) eine gewisse Sicherheit garantiert wird. Da es sich um
Zwischenlager handelt gehören diese so langen nicht in die Verantwortung der AVL, bis die eigenen Kontrolluntersuchungen ohne Auffälligkeiten abgeschlossen sind. Erst dann gehen die Abfälle in die
Verantwortung der AVL über und es findet mit der Überdeckung des bisherigen Zwischenlagers mit Bauschutt der eigentliche Einbau der Abfälle in die Deponie statt. Damit bekräftigte Herr Mertenskötter
die Ausführungen aus der Antwort der AVL auf unsere Anfrage und bestätigte ebenso unsere Annahme bzgl. der Zwischenlager (Siehe Seite 5f in unserer Ausarbeitung zur Antwort der AVL auf unsere
Anfrage). Falls Auffälligkeiten seitens der AVL vor der Abfallübernahme entdeckt würden, stünde der Abfallerzeuger für deren Beseitigung in der Verantwortung.
Bei den verfestigten Abfällen stellte Herr Mertenskötter dar, das von Seiten des Abfallerzeugers alle 1.000 t Kontrolluntersuchungen stattfinden und auf
Seiten der AVL jeweils alle 5.000 t. Damit sind die Forderungen seitens der Deponieverordnung eingehalten (Siehe Seite 6f in unserer Ausarbeitung zur Antwort der AVL auf unsere Anfrage). Bei der
Annahme der Abfälle würde zudem eine Annahmeerklärung abgefasst und die Kriterien der grundlegenden Charakterisierung der Abfälle festgelegt.
An diesem Punkt kamen wir nochmals zurück auf die Entstehung der verfestigten Abfälle. In der Antwort der AVL auf unsere Anfrage war angegeben, dass die
AVL lediglich den Abfall mit der Nummer 19 03 07 annehme und der Nachweis der Ursprungsabfälle nicht notwendig sei. Entsprechend unserer Ausarbeitung zur Antwort der AVL auf unsere Anfrage sehen wir
diesen Punkt anders. Nach der Deponieverordnung ist nach unserer Einschätzung für die Abfallart 19 03 07 klar geregelt, dass Nachweise über die Ursprungsabfälle der zusammengemischten verfestigten
Abfälle zu erbringen und zu protokollieren sind (Annahmekriterien, Schadstoffgehalte) Siehe die Einleitung und Seite 12ff in unserer Ausarbeitung zur Antwort der
AVL auf unsere Anfrage). Dies gilt sowohl dafür, wenn die verfestigten Abfälle als solche in der Deponie eingebaut werden sollen oder sie als Deponieersatzbaustoffe (was beispielsweise bei der
Verfüllung der Asbest-Bigpacks praktiziert wurde) verwendet werden (DepV: § 6 Absatz 1 Satz 5, § 8 Absatz 3 Satz 6, § 14 Absatz 3). Herr Mertenskötter zeigte sich über diese Sichtweise überrascht und
hatte die genannten Regelungen nicht auf dem Schirm. Die AVL wird nun im Nachgang prüfen, ob unsere Interpretation der Deponieverordnung zutrifft. Im Umkehrschluss bedeutet dies dann aber auch, dass
möglicherweise bei der AVL keine Kenntnis über die Ursprungsabfälle der vermischten Abfälle besteht.
Bezüglich der Deponiestabilität wurde uns ein Bild gezeigt, wo nach der Verfestigung einer Lagerstätte mit einem Bagger ein Loch ausgehoben wurde. Die Seitenwände zeigten
sich stabil, was als Nachweis für die kompakte Masse des verfestigten Abfalls dienen soll.
Der aus unserer Anfrage durch die AVL bestätigte Fall aus dem Jahr 2007, wo Abfälle mit Überschreitungen von Kontrollwerten aus der Deponie ausgebaut
werden mussten, war auch noch ein Thema bei unserem Gespräch (Siehe Seite 19ff in unserer Ausarbeitung zur Antwort der AVL auf unsere Anfrage). Herr Mertenskötter gab hierzu an, dass die AVL zuvor
angewiesen wurde, die Abfälle anzunehmen. Die Überschreitung der Kontrollwerte sie bei der Annahme nicht erkennbar gewesen. Wie bereits bei der Antwort auf unsere Anfrage angegeben, seien die
Anlieferungen eingestellt worden. Auf unsere Frage, ob noch weitere Fälle aufgetreten sind, wo in Absprache mit dem Regierungspräsidium Abfälle haben ausgebaut werden müssen, gab Herr Mertenskötter
an, dass solche Fälle in den Deponie-Jahresberichten verzeichnet seien. Die Jahresberichte werden von der AVL erstellt und vom Regierungspräsidium für eine Veröffentlichung freigegeben. Wenn es zu
einem Verbleib eines Abfalls in der Deponie käme, wäre eine zusätzliche Sicherungsmaßnahme beispielsweise die Aufbringung einer Lehmschicht.
Herr Mertenskötter gab abschließend noch an, dass in 2016 die AVL ein Paradigmenwechsel durchgeführt hat. Wo zuvor der wirtschaftliche Erfolg der Deponie
im Vordergrund stand und dazu die Deponie für ihre Abfallannahme geworben hatte, würde man sich jetzt auf die Abfallannahme aus dem Landkreis und der Region Stuttgart beschränken. Von unserer Seite
wurde dies begrüßt. Es scheint uns in diesem Zusammenhang deshalb umso wichtiger zu sein, die Herkunft der Ursprungsabfälle der zusammengemischten verfestigten Abfälle zu kennen. Wir forderten hier
die Rückverfolgbarkeit der Abfälle, um sowohl einen Mülltourismus zu unterbinden und eben sicherzustellen, dass keine unzulässigen Abfälle auf die Deponie gelangen.
Wir danken für das stattgefundene Gespräch und sind gespannt über die Aussagen der AVL zum Nachweis der ursprünglichen Abfälle.
Lesen Sie den Beitrag des ABG-Vereins in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 33/2017 mit einer ersten Information und Stellungnahme zur Antwort der AVL zur Anfrage über die Ablagerung schlammiger Abfälle auf der Deponie "Am Froschgraben".
Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...
Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2017
Nachfolgend finden die Sie Antwort der AVL auf die umfangreiche Anfrage des ABG-Vereins zur Ablagerung schlammartiger Abfälle auf der Deponie "Am Froschgraben". Eine erste Einschätzung und Stellungnahme kann dem Bericht im Mitteilungsblatt Nr. 33/2017 entnommen werden (s.o.).
Gerade beim Thema der Beprobung sind Abläufe angedeutet, die weiter bewertet und nachvollzogen werden müssen. Eine entsprechende Stellungnahme/Ausarbeitung wird noch
erstellt werden. Ebenso wird der Verein das Angebot der AVL annehmen, die Unterlagen zu den Beprobungen in der AVL-Zentrale einzusehen.
Soweit der aktuelle Stand zu diesem Thema, eine weitere Ausarbeitung folgt.
Titel des Berichts: Neuer Chef soll Skandale vergessen machen
Ein Bericht zum neuen AVL-Chef Herrn Hepperle, in dem aber auch kurz auf die Schlammseen eingegangen wird. Leider sind die Aussagen im Bericht nicht richtig. Der ABG-Verein hat sich nicht darüber beklagt, dass sich Schlammseen "gebildet" haben, sondern dass sie von der AVL bewusst und zahlreich angelegt werden. Wir wollen wissen, welche Stoffe hier eingelagert werden und ob diese Ablagerungstechnik die Stabilität der Deponie gefährdet. Zudem kann folgende Aussage im Bericht nicht stimmen: Es seien lediglich Wasserlachen in Zwischenräumen, die durch Erdaushub "einer Ditzinger Firma" entstanden seien. Man braucht sich nur die Bilder von oben anschauen dann sieht man, dass...
Und noch was: Primär geht es nicht darum die AVL als unzuverlässig darzustellen, sondern es geht darum den Sachverhalt zu den Schlammseen zu klären. Eine einseitige Kommunikation über die Presse, die zudem aus unserer Sicht den Sachverhalt nicht korrekt darstellt, bringt das Thema nicht weiter. Am 18.08.2017 ist die Antwort auf die umfangreiche Anfrage des ABG-Vereins angekündigt. Dann wird man weitersehen, ob die Antworten den Sachverhalt klären oder nicht. Wir gehen davon aus, dass die AVL hier Rede und Antwort stehen wird, weil alles andere wäre unsachgemäß und unzuverlässig.
Folgen Sie dem externen Link: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...
Lesen Sie den Beitrag des ABG-Vereins in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 30/2017 mit einer Mitteilung über die Einreichung einer umfangreichen Anfrage an die AVL zum Thema "Schlammseen".
Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...
Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2017
Auf den Artikel "Drei Fragen an Tobias Mertenskötter" in der LKZ vom 20.07.2017 hat der ABG Verein folgende Stellungnahme als Presseerklärung abgegeben. Wir wollen damit unterstreichen, dass es nicht um eine Reduzierung des Sachverhalts auf wenige Frage geht, sondern um eine komplette Aufarbeitung. Zumal die in der LKZ abgedruckten Aussagen weitere Fragen aufwerfen und unsere Motivation zur Aufklärung entsprechend verstärken.
Titel des Berichts: Wir dürfen die Menschen nicht verunsichern
Im Vorfeld der Sitzung des Ludwigsburger Kreistages gab es diesen Bericht mit einem Interview mit Landrat Haas. Er spricht hier auch die Schlammseen an und wünscht keine "Schmutz" mehr in diese Richtung. Wir wollen solche Problematiken auf der Deponie auch nicht.
Folgen Sie dem externen Link: http://www.lkz.de/lokales/...
In der Tagespresse war heute von den Schlammseen auf der Deponie Froschgraben zu lesen. In diesem Zusammenhang ist auch der Punkt relevant, dass quasi
jeden Morgen eine weiße Staubwolke über der auf der Deponie befindlichen Mischanlage aufsteigt. Oftmals zieht dieser Staub in Richtung Schwieberdingen. An der Mischanlage werden nun Stäube und
Schlämme miteinander vermischt, um sie dann auf der Deponie in Schlammseen abzulagern. Die Schlämme sollen teilweise wieder in den Rohrleitungen der Deponieentwässerungen herauskommen. Wenn der ganze
Deponiekörper anscheinend mit den Schlämmen durchsetzt ist, dann kann das die Stabilität der Deponie einschränken. Wenn man von einer solchen gefährdenden Situation Kenntnis hat, sollte man
aktiv werden. Herr Lauxmann, bitte werden Sie bei dieser Sache tätig.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Gemeinde nicht der Betreiber der Deponie sei. Die Fragestellungen in Zusammenhang mit den Schlammseen wurden neben der AVL
vorab ebenso der Gemeindeverwaltung übermittelt. Dennoch sind solche Fragen an die AVL zu stellen und von dieser auch beantwortet werden. Bei einem kürzlichen Zusammentreffen mit Landrat Haas wurde
dieses Thema angesprochen. Landrat Haas hat angeboten, dass die Antwort auf die Fragen auch zusätzlich an die Gemeindeverwaltung geschickt wird. Wenn die Antworten vorliegen wird man diese beraten
und das Thema weiter behandeln.
Wenn man vor Jahren, als wir uns eine Wohnung in Schwieberdingen gekauft hatten, gewusst hätten, was da alles auf die Deponie abgelagert wird, hätte
man die Wohnung nicht gekauft. Im Sinne der Bürger müsse bei der Deponie doch die Gesundheit vor wirtschaftlichen Interessen sehen.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass er bei der Kundgebung am Montag ein eindeutiges Statement abgegeben habe. Obwohl man rechtlich nicht gegen die Ablagerungen vorgehen könne, hat der Gemeinderat
sich dennoch geschlossen gegen eine Ablagerung freigemessener Abfälle auf der Deponie ausgesprochen. In anderen Landkreisen habe man sich schon gegen solche Ablagerungen ausgesprochen. Man sehe
keinen Grund, weshalb das nicht auch im Landkreis Ludwigsburg gehen sollte. Man appelliere an den Kreistag sich in dessen Sitzung am Freitag entsprechend zu positionieren.
Die AVL hat uns zurückgemeldet, dass eine Antwort auf unsere Anfrage bezüglich der "Schlammseen" auf der Deponie "Am Froschgraben" (siehe Eintrag unter 11.07.2017) wegen des Umfangs der Anfrage erst zum 18.08. erfolgen kann. Das Umweltinformationsgesetz lässt diesen zeitlichen Spielraum zu (UIG §3 Absatz 3 Nummer 2). Hauptsache, es kommt eine Antwort.
Titel des Berichts: Wieder offene Fragen auf dem Froschgraben
Die Schlammseen aus der Anfrage des ABG-Vereins an die AVL sind in der Presse angekommen. Zudem schön eingebettet in weitere bisherige bedenkliche und Fragen-aufwerfende Ereignisse auf der Deponie "Am Froschgraben". Eine kurze Reaktion seitens der AVL gab es auch schon in der Presse. Die Reaktion verstärkt allerdings die Bedenken gegen die Schlammseen. Die ABG wird darauf wieder reagieren.
Folgen Sie dem externen Link: http://www.lkz.de/lokales/...
Die ABG hat sich mit dem Thema der Ablagerung von Gemischen aus Stäuben und Schlämmen auf der Deponie "Am Froschgraben" beschäftigt. Diese Gemische werden aktuell in
großflächigen "Schlammseen" auf der Deponie abgelagert, was viele Fragen aufwirft.
Zum einen interessiert die Art und Herkunft der zusammengemischten Stoffe und zum anderen in wie weit sich die angelegten Schlammseen auf die Stabilität bzw. Statik der Deponie auswirken. Bezogen auf die geplante Einlagerung von freigemessenen Abfällen aus dem Rückbau des Atomkraftwerks in Neckarwestheim muss die Sicherheit der Deponie vollends gewährleistet und dokumentiert sein. Die Verantwortung hierfür liegt nach unserer Einschätzung bei der AVL.
Aus diesem Kontext heraus ist die unten angefügte Anfrage gemäß dem Umweltinformationsgesetz (UIG) bereits am 18.06. an die AVL verschickt worden. Bürgermeister Lauxmann und der Schwieberdinger Gemeinderat sind über die Anfrage in Kenntnis gesetzt. Die AVL hat den Eingang der Anfrage bestätigt. Eine Antwort bzw. Stellungnahme steht noch aus.