Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Abwasserbeseitigung

06.02.2019: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Bekanntgaben

 

Es gab dieses Mal drei Bekanntgaben seitens der Gemeindeverwaltung.

Beigeordneter Müller gab an, dass es viele negative Rückmeldungen zur diesjährigen Wasser- und Abwasserbescheiden durch die Bürger kam. Die Darstellung der Bescheide sei sehr unübersichtlich, obwohl sie inhaltlich korrekt seien. Man könne die Zahlen aber nur schwer nachvollziehen.
Die geänderten Abrechnungen kamen durch die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens und der damit einhergehenden Nutzung einer neuen Software. Die technische Umstellung erfolgte durch das zentrale Rechenzentrum bei der Anstalt ITEOS (siehe -->
hier)
Von Seiten der Gemeindeverwaltung habe man eine deutliche Überarbeitung der Bescheide eingefordert. Die Darstellung der Bescheide wurde vorab nicht abgestimmt und so war die Verwaltung selbst sehr über die unübersichtliche Darstellung überrascht. Bürger können sich an die Gemeindeverwaltung wenden, wenn sie Frage zum Bescheid haben. Man wird auch auf die Anstalt ITEOS zugehen und fragen, wie es zu den unübersichtlichen Bescheiden kommen konnte. Eine kurzfristige Lösung werde eingefordert.
Bürgermeister Lauxmann fügte noch hinzu, dass eine Erläuterung im Amtsblatt abgedruckt werde.

29.11.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 48/2018 mit einer Stellungnahme zur Neuberechnung der Abwasser- und Wassergebühren, welche in der Sitzung des Gemeinderats am 21.11.2018 vorgestellt und beschlossen wurde.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

21.11.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Neukalkulation der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

 

Der Themenkomplex der Neukalkulation der Abwassergebühren und der Gebührenkalkulation für das Frischwasser wurden zusammen vorgestellt. Herr Müller führte eingangs aus, dass die Gebühren regelmäßig im 2-jährigen Turnus neu berechnet würden. Man achte darauf, dass eine Verlässlichkeit bei den Gebühren vorhanden ist. Die heute vorgestellten Gebühren gelten für die Jahre 2019/2020.


Die Abwassergebühr wird auf 1,54 /m³ festgesetzt. Hierin sind Gewinne aus dem Vorjahr mit eingerechnet, ansonsten würde die Gebühr bei 1,72 €/m³ liegen. Herr Müller sagte explizit nicht, dass die Gebühr zuvor bei 1,38 €/m³ lag, was später noch zu einer Nachfrage führte. Für die Beseitigung des Oberflächenwasser fällt künftig eine Gebühr von 0,29 €/m² an, bisher galten hier 0,26 €/m². Während die Abwasser- und Wassergebühr pro m³ erhoben wird, orientiert sich die Gebühr für das Oberflächenwasser anhand der vorhandenen Fläche in m².


Die Wassergebühr erhöht sich von 1,90 €/m³ auf 1,99 €/m³ (+ 7% Mehrwertsteuer). Die zugehörige Gebührenkalkulation ist erstellt und die Gebühren bewegen sich im geplanten Rahmen.

 

Herr Pinkert von der Fa. Schneider & Zajontz stellte dann die Gebührenkalkulation vor. Die genannte Firma hat die Kalkulationen für die Gebühren durchgeführt. Die Kosten für die Abwasserbeseitigung sind mit 3,18 Mio. € nahezu unverändert. Der Betrag teilt sich auf folgende Posten auf:

  • 464 T€ für die Straßenentwässerung, welche von der Gemeinde getragen wird
  • 2,016 Mio. € für die Schmutzwasserbeseitigung
  • 699 T€ für die Niederschlagswasserbeseitigung

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt spielt bei der Kalkulation eine Rolle und erhöht die Kosten. Im Gegenzug sind aber Abschreibungen für das Klärwerk Talhausen geringer geworden, so dass sich in Summen die Mehraufwendungen und die Einsparungen ausgleichen. Die Schmutzwassermenge ist geringer als in den Jahren zuvor.

 

Die vollständige Gebührenkalkulation kann in den Vorlagen des Gemeinderats --> hier ab S. 5 eingesehen werden.
 

Bürgermeister Lauxmann dankte den Ausführungen von Herrn Pinkert und Herrn Müller.

 

Der Vollständigkeit halber sei noch der Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats dargestellt:


a) Gebührenkalkulation
Die Gemeinde erhebt seit 2010 getrennte Abwassergebühren, d.h. Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr. Die letzte Gebührenkalkulation wurde am 30.11.2016 beschlossen. Im Vorfeld der Neukalkulation wurde zunächst eine Betriebsabrechnung der Jahre 2015 und 2016 erstellt, d.h. die Kosten und Erlöse wurden den Jahren rechnerisch zugeordnet (im Gegensatz zur tatsächlichen Verbuchung nach dem Fälligkeitsprinzip) und dadurch die Gebührenüber- oder -unterdeckung ermittelt. Mit der neuen Gebühr erfolgt dann ein Ausgleich des Ergebnisses der Vorjahre. Der. Kalkulationszeitraum beträgt zwei Jahre, so dass die Vorjahresergebnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Gebühr einfließen können (d.h. Ergebnisse 2015 und 2016 in die Gebührenkalkulation 2019 - 2020). Aus den Betriebsabrechnungen ergibt sich eine Überdeckung, da die tatsächlichen Aufwendungen wesentlich geringer waren als bei der Gebührenkalkulation dieser Jahre angenommen. Dies ist v.a. darauf zurückzuführen, dass sich gegenüber der Planung Verschiebungen beim Mittelabfluss ergaben. Da diese Aufwendungen fast vollständig der Schmutzwassergebühr zuzurechnen sind (vgl. Gebührenkalkulation S. V), kommt es v.a. bei dieser Gebühr zu einer Überdeckung in den Vorjahren. Ohne Verrechnung der Vorjahresergebnisse hätte sich eine Schmutzwassergebühr von 1,72 €/m³ ergeben. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,26 €/m² auf 0,29 €/m² ohne den Ausgleich der Vorjahresergebnisse hätte sich ein Betrag von 0,28 €/m² ergeben.

 

b) Änderung der Abwassersatzung
Die Abwassersatzung wird entsprechend der Anlage 2 angepasst.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG) Gemeinderat Streit bemerkte, dass in der Vorstellung der Kostenkalkulationen die Gebühren aus den Vorjahren nicht dargestellt sind. Wenn man die neuen Gebühren beschließt, wäre es angebracht die bisherigen Gebühren zu sehen.
Herr Müller erläuterte, dass es sich hier nicht um eine Haushaltsplanung handle, sondern um die Gebührenkalkulation. In der Haushaltsplanung seien die jeweiligen Gebührenverläufe dargestellt. Die aktuellen neuerrechneten Gebühren gelten für die beiden nächsten Jahre. Man bleibe im Rahmen dessen, was man bei der letzten Kalkulation vorausgeplant hatte.
Gemeinderat Streit wiederholte, dass es durchaus relevant wäre, die Zahlen aus den Vorjahren darzustellen, wenn man die neuen Gebühren beschließt.

 

(FDP) Von Seiten des Klärwerks Talhausen gibt es Kostenüber- und Unterdeckungen. Wenn Sanierungen im Klärwerk durchgeführt bzw. verschoben werden, wirkt sich das direkt auf die Abwassergebühr aus. Es hat hier nun Investitionsverschiebungen geben, damit die Abwassergebühr nicht den höheren Wert angenommen hat? Generell sei es gut, wenn der Wasserpreis nicht zu sehr von der Gemeinde subventioniert wird, weil man es dann selber anhand des Verbrauchs in der Hand habe, die Höhe seiner Abgabe zu bestimmen.
Herr Müller führte aus, dass in Talhausen die Anschaffung von neuen Blockheizkraftwerken verschoben wurden. Dafür wurde eine Rücklaufschlammleitung repariert. Betragsmäßig war die Reparatur günstiger als die Anschaffung der Blockheizkraftwerke.
Nachfrage: Das heißt dann aber auch, dass die Gebühren dann eben im nächsten Zyklus erhöht werden, dann wenn eben die Investition in die Blockheizkraftwerke getätigt wird?
Herr Müller bestätigte dies. Es komme aber noch darauf an, ob wiederum andere Investitionen verschoben werden. Dann könnte es sein, dass die Gebühren niedriger liegen als erwartet. Die Investitionen seien auch Investitionen in den Umweltschutz. Die Gebühren in Schwieberdingen müssen sich nicht verstecken.
Nachfrage: Tendenziell werden die Gebühren aber stetig teurer. Die Refinanzierung in die Anlagen spielt in die Gebühren mit rein.
Herr Müller bestätigte dies erneut. Die steigenden Anforderungen in die Abwasserbeseitigung bzw. Wasserbereitstellung kosten letztlich Geld.

 

(Bündnis 90/Grüne) Es sei schön, dass man erkannt hat, dass die Rohstoffe endlich sind. Man solle künftig darauf achten im Vortrag keine Abkürzungen zu verwenden, sondern diese verständlich zu erläutern.
Herr Müller gab an, dass sich die Bodenseewasserversorgung (BWV) sehr wohl mit den Herausforderungen einer Sicherstellung der Wasserversorgung beschäftige.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag:
a.) Gebührenkalkulation (Anlage 1)

  1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand November 2018 wird zugestimmt.
  2. Die Gemeinde Schwieberdingen beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
  3. Die Gemeinde Schwieberdingen wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
  4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Haushaltsplan des Jahres 2019 und die Finanzplanung des Jahres 2020 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.
  5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In den Gebührenkalkulationen wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Mischzinssatz für Fremdkapital und Eigenkapital) in Höhe von 3,5 % berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
  6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
    Der Straßenentwässerungsanteil beträgt für:
    laufende Kosten Kanalisation und Sonderbauwerke        13,50%
    Betriebskostenumlage Kläranlage des ZV Talhausen         1,20%
    kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung              25,00%
    kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung           0,00%
    kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung  50,00%
    kalkulatorische Kosten Kläranlage des ZV Talhausen         5,00%
  7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
  8. Im Kalkulationszeitraum 2019 - 2020 erfolgt der vollständige Ausgleich der Ergebnisse des Kalkulationszeitraums 2015 -2016.
  9. Auf Grundlage dieser Kalkulation werden die Gebühren mit dem Ausgleich der Vorjahresergebnisse wie folgt festgesetzt:
    9.1. Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung:
    für die Jahre 2019 und 2020:    1,54 €/m³
    9.2. Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung:
    für die Jahre 2019 und 2020:    0,29 €/m³

 

b.) Änderung der Abwassersatzung (Anlage 2)
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung lt. Anlage 2.

 

Die beiden Beschlussvorschläge a) und b) wurden getrennt abgestimmt.

 

Beiden Beschlussvorschläge wurden bei 2 Enthaltungen (Bündnis90/Grüne) zugestimmt.

30.11.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Neukalkulation der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

 

Kämmerer Müller und Herr Pinkert, von Schneider &Zajontz, dem Partner der Gemeinde bei der Abrechnung der Wasser- und Abwasserbelange, führten durch den Tagesordnungspunkt.


Als abschließendes Resultat ergab sich, dass die Gebühren für Wasser und Abwasser insgesamt für die nächsten beiden Jahre stabil bleiben. Die Wassergebühr erhöht sich um 10 Cent auf 1,90 €/m³, während sich die Abwassergebühr um 12 Cent auf 1,38 €/m³ verringert. Die Gebühr für die Beseitigung des Oberflächenwassers erhöht sich um 3 Cent auf 0,26 €/ m². Auf einen Normhaushalt ergibt sich damit eine Gebührenerhöhung von ca. 3 € pro Jahr.

 

Dem folgenden Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag

a) Gebührenkalkulation

  1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand November 2016 wird zugestimmt.
  2. Die Gemeinde Schwieberdingen beabsichtigt, weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
  3. Die Gemeinde Schwieberdingen wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
  4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Haushaltsplan des Jahres 2017 und die Finanzplanung des Jahres 2018 zu Grunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach en in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.
  5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In den Gebührenkalkulationen wurde die Verzinsung (gerechnet aus deinem Mischzinssatz für Fremdkapital und Eigenkapital) in Höhe von 4 % berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
  6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
    Der Straßenentwässerungsanteil beträgt für:
    laufende Kosten Kanalisation und Sonderbauwerke        13,50 %
    Betriebskostenumlage Klärwerk des ZV Talhausen           1,20 %
    kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung             25,00 %
    kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung          0,00 %
    kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50,00 %
    kalkulatorische Kosten Kläranlage des ZV Talhausen         5,0 %
  7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
  8. Im Kalkulationszeitraum 2017 – 2018 erfolgt der vollständige Ausgleich der Ergebnisse des Kalkulationszeitraums 2013 – 2014.
  9. Auf Grundlage dieser Kalkulation werden die Gebühren mit dem Ausgleich der Vorjahresergebnisse wie folgt festgesetzt:
    9.1 Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung:
    für die Jahre 2017 und 2018:        1,38 €/m³
    9.2 Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung:
    für die Jahre 2017 und 2018:        0,26 €/m³

b) Änderung der Abwassersatzung
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung gemäß Anlage 2.

 

Sachvortrag und Begründung

 

a) Gebührenkalkulation
Die Gemeinde erhebt seit 2010 getrennte Abwassergebühren, d.h. Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr. Die letzte Gebührenkalkulation wurde am 26.11.2014 beschlossen. Im Vorfeld der Neukalkulation wurde zunächst eine Betriebsabrechnung der Jahre 2013 und 2014 erstellt, d.h. die Kosten und Erlöse wurden den Jahren rechnerisch zugeordnet (im Gegensatz zur tatsächlichen Verbuchung nach dem Fälligkeitsprinzip) und dadurch die Gebührenüber- und -unterdeckung ermittelt. Mit der neuen Gebühr erfolgt dann ein Ausgleich des Ergebnisses der Vorjahre. Der Kalkulationszeitraum beträgt zwei Jahre, so dass die Vorjahresergebnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Gebühr einfließen können (d.h. Ergebnisse 2013 und 2014 in die Gebührenkalkulation 2017 – 2018). Aus den Betriebsabrechnungen ergibt sich eine Überdeckung, da die tatsächlichen Aufwendungen wesentlich geringer waren als bei der Gebührenkalkulation dieser Jahre angenommen. Dies ist v.a. darauf zurückzuführen, dass sich gegenüber der Planung Veränderungen ergaben. Neben Verschiebungen beim Mittelabfluss der Gemeinde abhängig vom Baufortschritt machen sich hier v.a. Vorhaben des Zweckverbands Talhausen bemerkbar, die später realisiert wurden oder noch realisiert werden. Da diese Aufwendungen falls vollständig der Schmutzwassergebühr zuzurechnen sind, kommt es v.a. bei dieser Gebühr zu einer Überdeckung in den Vorjahren, die maßgeblich zur Reduzierung der Schmutzwassergebühr von 1,50 €/m³ auf 1,38 €/m³ beiträgt. Ohne Verrechnung der Vorjahresergebnisse hätte sich eine Schmutzwassergebühr von 1,69 €/m³ ergeben. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,23 €/m² auf 0,26 €/m²; ohne den Ausgleich der Vorjahresergebnisse hätte sich ein Betrag von 0,28 €/m² ergeben.

 

b) Änderung der Abwassersatzung
Die Abwassersatzung wird entsprechend der Anlage 2 angepasst.

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