Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Anschlussunterbringung für anerkannte Asylbewerber im Lüssenweg

 

Bilder zu den Bauarbeiten finden Sie unter --> Schwieberdinger Baustellen.

28.06.2018: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 26/2018 mit einer Stellungnahme zum Sachvortrag des Schwieberdinger Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten Herrn Gollnick. Der Sachvortrag erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2018.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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20.06.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Sachvortrag des Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten

 

Der Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte Herr Gollnick stellte sein Arbeitsgebiet vor und machte Angaben zur aktuellen Situation bei der Integrationsarbeit. Herr Gollnick ist seit ca. 7 Monate in Schwieberdingen tätig und hat die Aufgabe von Frau Burmeister-Rudolph übernommen. An den Aufgaben des Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten hat sich durch die Neubesetzung nichts geändert.

 

Es geht weiterhin um folgende Aufgabenbereiche:

  • Verwaltungsinterne Betreuung aller Belange
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Leistungsträgern
    (Hier vor allem mit dem Fachbereich 33 des Landratsamts (Asylbewerber und Aussiedler), Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und der Sozialarbeit)
  • Ein Versuch der Integrationsarbeit
  • Zusammenarbeit mit ehrenamtlich tätigen
    (Hier erging ein besonderer Dank an den Freundeskreis Asyl. Es gehören hier auch Abstimmungen mit den ehrenamtlichen dazu, sowie Austauschtreffen, Kontakt mit den Kirchen, Recherchen bei rechtlichen Dingen, Hilfe bei Verwaltungstätigkeiten)
  • Ansprechpartnern für Flüchtlinge, Bürger, Gewerbe und Vereine
    (Hier im Besonderen die Beantwortung von Fragen, Werben für ehrenamtliches Engagement, Klärung von Mietfragen

 

Zu den weiteren Aufgaben und Tätigkeiten gehören:

  • 3-sprachiger Wegweiser (der bereits verfügbar ist)
  • Sprechstunden
  • Unterstützung der Schule (Stichwort Vorbereitungsklassen)
  • Café International
  • Begleitunterstützung bei Behördengängen
  • Ein Sportangebot ist in Vorbereitung

 

Überblick zu den einzelnen Einrichtungen

 

Lüssenweg

  • 26 Einheiten á 4 Plätze (104 Personen)
  • Derzeit sind 8 Plätze frei
  • 8 Einheiten sind an das Landratsamt Ludwigsburg vermietet. Diese gehen am 31.03.2019 wieder zurück an die Gemeinde

 

Felsenbergweg

  • 2 Wohnungen für 12 Personen
  • Derzeit voll genutzt
  • Die Nutzungserlaubnis des Gebäudes für die Flüchtlingsunterbringung läuft noch bis September 2019

 

Stiegelstraße

  • 6 Einheiten á 6 Plätze
  • Der Mietvertrag an das Landratsamt läuft aus.

 

Scheerwiesenweg

  • Ist ein Gebäude was komplett an das Landratsamt vermietet ist
  • Dort findet eine Gemeinschaftsunterbringung statt
  • Es sind derzeit 51 Personen dort untergebracht
  • Bürgermeister Lauxmann gab noch an, dass im Gebäude zusätzlich noch Obdachlose untergebracht sind.

 

Aufnahmezahlen
Schwieberdingen musste 2018 18 Flüchtling in der Anschlussunterbringung zusätzlich aufnehmen. Für 2019 kommen die genauen Zahlen im August. Man geht aber von einer gleichbleibenden Anzahl aus.
Im Lüssenweg wohnen derzeit 84 Personen in der Anschlussunterbringung. Die Quote, die vom Landkreis vorgegeben wird, wurde erfüllt. Eine weitere größere Aufnahme ist nicht vorgesehen. Es könnten aber noch weitere Personen über den Familiennachzug hinzukommen.


Fazit
Nur gemeinsam lässt sich das Ziel der Integration erreichen.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte Herrn Gollnick für seinen Vortrag. Er dankte auch den ehrenamtlichen Helfern deren Arbeit nicht selbstverständlich sei.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(FWV) Wie schätzen sie die Erwartungen der Flüchtlinge ein, wollen sie integriert werden oder ist es eher egal?
Herr Gollnick gab an, dass es verschiedenen Charaktere gäbe und man die Frage nicht pauschal beantworten könne. Es gibt ja Gründe für die Flucht. Deshalb hätten vor allem die Familien mit Kindern den Willen hier Fuß zu fassen. Kindern gehen in die Schule und erlernen die Sprache. Der größte Teil der Flüchtlinge ist willens, hier ein neues Heimatland zu finden. Private Wohnungsangebote würden hier deutlich helfen. Damit könnten sich die Leute sich in der Nachbarschaft integrieren.

 

(FWV) Der Bericht hat keine Ergebnisse bzw. Zahlen gebracht, wie erfolgreich die Integration verläuft. Man kenne selbst zwei Beispiele, wo die Leute eine Arbeit gefunden haben. Ist das nun ein Einzelfall oder gibt es mehr Integrationserfolge?
Herr Gollnick gab an, dass es hierzu keine Zahlen gib. Die Verwaltung hat nur mit den Personen zu tun, die in der Verwaltung erfasst sind. Sobald ein Auszug aus der Unterkunft erfolgt, verschwinden die Personen aus dem Blickfeld. Es wäre auch zu definieren, wann denn ein Flüchtling als integriert gilt.
Nachfrage: Gibt es Erfahrungen, wie es mit der Verweildauer aussieht?
Herr Gollnick gab an, dass während seiner Tätigkeit in den letzten 7 Monaten nur eine Familie ausziehen musste, da sie die Aufenthaltsgenehmigung verlor. Alle anderen Personen und Familien wohnen in der Unterkunft, weil es keine Angebote an anderen Wohnungen gibt. Viele der Bewohner sind schon seit der Eröffnung des Gebäudes im März/April 2017 dort wohnhaft. Es ist mit einer Verweildauer von 2 Jahren und länger zu rechnen.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold wollte wissen, wie die Stimmung in den Unterkünften ist. Gibt es ein Auf-einander-Zugehen?
Herr Gollnick konnte eine gute Stimmung im Lüssenweg attestieren. Die Kinder spielen gut miteinander und es gibt zwischen den Bewohnern keine Streitigkeiten. In der Stiegelstraße ist die Situation etwas angespannter wegen der Mischung zwischen Flüchtlingen und Obdachlosen. Hier kümmert sich die Sozialarbeit darum. Bisher gab es keine Polizeimeldungen. Verschmutzungen wurden gemeldet, was sich aber immer hat klären lassen.
Gemeinderätin Reinold bedankte sich für die Aussage, weil das auch ihren Eindruck wiederspiegelt.

 

(Bündnis 90/Grüne): Wie viele Personen sind zwischenzeitlich berufstätig?
Herr Gollnick gab an, dass ein Flüchtling aus Afghanistan derzeit eine feste Anstellung hat. Die restlichen Personen sind meist mit den Integrations- und Deutschkursen beschäftigt. Deutschkenntnisse sind eine Grundvoraussetzung für die Berufsausübung. Die Deutschkurse dauern bis zu 1,5 Jahre. Es dauert also, bis die anerkannten Asylbewerber auf dem Arbeitsmarkt überhaupt Fuß fassen können.

 

(Bündnis 90/Grüne) Es wurde die Unterstützung bei Mahnverfahren genannt. Was ist damit genau gemeint?
Herr Gollnick gab an, dass es zu einer Mahnung kommt, wenn die Flüchtlinge sich nicht unverzüglich beim Jobcenter melden. Um dies zu umgehen erfolgt eine Erfassung der notwendigen Daten, sobald die geflüchtete Person nach Schwieberdingen kommt.

 

(CDU) Wie sieht der Arbeitsalltag eines Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten aus? Wie viele Zeit bleibt für die direkte Arbeit mit den Flüchtlingen übrig?
Herr Gollnick gab an, dass eigentlich zu wenig Zeit für die Arbeit mit den Flüchtlingen übrigbleibt. Es seien viele Formalismen zu erfüllen. Eine Verbesserung habe das im Februar 2018 begonnen Pakt für Integration gegeben. Hier seien eigens weitere Sozialarbeiter bei den Landratsämtern angesiedelt worden. Dadurch gäbe es eine deutliche Entlastung.

 

(CDU) An wen muss man sich wenden, wenn man Arbeit anbieten möchte?
Herr Gollnick empfahl hier sowohl auf das Jobcenter und den Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten zuzugehen.

 

Damit hat der Gemeinderat den Bericht zur Kenntnis genommen.

 

Bürgermeister Lauxmann gab zudem an, dass innerhalb der Gemeindeverwaltung abgestimmt wurde, dass es nun jährlich einen Bericht des Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten im Gemeinderat geben soll.

16.05.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Abrechnung der Flüchtlingsunterkünfte: Neubau Lüssenweg 3-7, Anschlussunterbringung für Asylbewerber, Felsenbergweg 4
 

Her Wemmer stellte kurz die Zahlen aus der Vorlage des Gemeinderats vor. Letztlich habe man gegenüber der Planung eine halbe Million eingespart.

 

In den Unterlagen des Gemeinderats standen als Sachvortrag und Begründung folgende Informationen:
Aufgrund des Flüchtlingsstroms wurden der Gemeinde einige Personen zugewiesenen. Zum Teil konnten sie in angemieteten Wohnungen untergebracht werden, zum Teil musste hier neuer Wohnraum geschaffen werden.
Um die Situation zu entschärfen, bis der Neubau im Lüssenweg fertig gestellt war, wurde im Felsenbergweg 4 ein Gebäude gekauft und zum Teil umgebaut. Es sind so eine kleine 2 Zimmerwohnung mit Bad und eine größere Wohnung im 2. OG mit 2 Bädern, welche bis zu 10 Personen bewohnen können, entstanden. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen betragen 37.011,52 €. (Anlage Kostenaufstellung Felsenbergweg 4)

 

Von Juli 2016 bis März 2018 wurde im Lüssenweg, auf dem Gelände der Parkfläche bei der Felsenbergarena, eine Anschlussunterbringung für Asylbewerber gebaut. Aufgrund von Mängelbeseitigung durch Seitens Firma Grötz hat sich die Bauzeit von März 2017 um ca. 1 Jahr auf März 2018 verlängert.

 

Die Anlage besteht aus 3 miteinander durch Laubengänge verbundene Gebäude Es wurden 26 Appartements für insgesamt 104 Personen (pro Appartement 4 Personen) hergestellt. Die Ausführung der Arbeiten wurden an einen Generalunternehmer vergeben. Die Außenanlagen wurden an einen Landschaftsbauer vergeben.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme im Lüssenweg belaufen sich auf 3.032.193,82 € siehe auch Anlage Kostenaufstellung.


Zuschüsse über das Landesprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge" gemäß ANBest-K in Höhe von 770.701,51 € stehen noch aus.

 

Die Gesamtkosten für beide Maßnahmen betragen 3.069.205,34 € und sind somit im geplanten Kostenrahmen geblieben.

 

Die genannten Kostenaufstellungen finden Sie in den Unterlagen des Gemeinderats ab S. 13 --> hier (Link auf die Vorlagen des Gemeinderats auf der Schwieberdinger Homepage)
 

Von Seiten des Gemeinderats gab es eine Frage aus der FDP-Fraktion, ob die Fördermittel die Gemeinde bereits bekommen hätte. Herr Wemmer gab hierauf an, dass die Fördermittel noch nicht ausbezahlt wurden. Rechnet man diese noch mit ein liegen die Ausgaben der Gemeinde nur bei rund 2,3 Mio. €.

 

Abstimmung

 

Eigentlich hätte man bei einer Kenntnisnahme keine Abstimmung machen müssen, es wurde dann aber doch über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag

Die Abrechnungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

24.11.2017: Abschluss der Bauarbeiten

 

Wie bereits am 08.11.2017 im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) mitgeteilt, sind die Sanierungsarbeiten an der Flüchtlingsunterbringung am Lüssenweg abgeschlossen. In dieser Woche wurden nun auch die Gerüste abgebaut. Damit ist der Abschluss der Bauarbeiten nun erreicht. Bewohner hat das Gebäude bereits seit Frühjahr dieses Jahres.

29.06.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 23/2017 mit einer Stellungnahme zur Sanierung des Daches der Flüchtlingsunterbringung im Lüssenweg. Ein Thema das in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 21.06. bekanntgegeben wurde.

 

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21.06.2017: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Bekanntgaben

 

Bürgermeister Lauxmann und Bauamtsleiter Wemmer gaben an, dass am Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung im Lüssenweg Nacharbeiten erfolgen müssen. Laut Herr Wemmer seien die Arbeiten bisher sehr gut vorangekommen. Seit Oktober 2016 gingen die Nachweise über die getätigten Arbeiten ein. Beim Wärmeschutz seien hier Widersprüche entdeckt worden, welche nun die Abnahme des Gebäudes verhindern. Bei den Fenstern und vor allem beim Dach sei zu wenig Wärmeschutz verbaut worden. Deshalb müsse der Wärmeschutz auf dem Dach neu gemacht werden. Hierzu müssen die Aufbauten auf dem Dach (z.B. Solaranlage) abgebaut werden, dann das Dach saniert und die Aufbauten wieder aufgebaut werden. Die Kosten hierfür übernimmt die ausführende Firma. Die Arbeiten beginnen zeitnah.
Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass die Firma den Fehler eingeräumt habe. Die Arbeiten werden kostenseitig von der Firma übernommen. Es sei gut, dass man diese Probleme jetzt entdeckt habe.

18.05.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 20/2017 zur Entfernung des Bauzauns an der Flüchtlingsunterbringung im Lüssenweg. Das Gebäude und die Außenanlagen gehen so langsam ihrem Bauende entgegen. Zudem sind bereits erste Bewohner eingezogen.

 

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Das großteils fertiggestellte Gebäude mit gestaltetem Innenhof

23.02.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Bericht der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 8/2017 über den Tag der offenen Tür in der Anschlussunterbringung im Lüssenweg. Das Gebäude wird nicht nur Anschlussunterbringung sein, sondern es werden auch Wohnungen an den Landkreis für eine vorläufige Unterbringung vermietet.

 

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"Roter Teppich" beim Tag der offenen Tür

17.02.2017: Tag der offenen Tür

 

Die Anschlussunterbringung ist noch nicht ganz fertig, aber es ist die Zeit für den Tag der offenen Tür gekommen. Es konnten zwei Wohnungen besichtigt werden. Bürgermeister Lauxmann hielt eine kurze Rede. Es waren zahlreiche Besucher gekommen. Es gab Kaffee, Gebäck und viele gute und informative Gespräche.

25.01.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Anfragen

 

Gemeinderätin Reinold stellte folgende Anfrage:

Wie ist der Stand beim Lüssenweg? Wann kann ein Einzug erfolgen?
Es wurde ein Termin für die Bauabnahme vereinbart. Man wird nach der Bauabnahme auf das Gremium zukommen. Zudem ist ein Tag der offenen Tür geplant.

11.01.2017: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik) und des VFA (Verwaltungs- und Finanzausschuss)

 

Anfragen

 

(FWV) Wann wird die Anschlussunterbringung im Lüssenweg fertig sein? Wann gibt es einen Besichtigungstermin?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass der Besichtigungstermin nach hinten geschoben wurde. Die Arbeiten laufen noch. Ein Besichtigungstermin wird rechtzeitig im Amtsblatt bekanntgegeben.
Herr Wemmer fügte hinzu, dass ursprünglich bis zum Ende der Woche der Innenausbau hätte fertig sein sollen. Da aber der Baufortschritt um die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel nicht so schnell von statten ging und zu behebende Baumängel aufgetreten sind, verzögert sich die Fertigstellung. Wenn es gut läuft, könnten die Wohnungen bis Ende des Monats bezugsfertig sein. Demnächst kommen die Möbel und die Küchen, zudem wird die Fassade im Innenhof noch fertiggestellt. Die Arbeiten an den Außenanlagen sind witterungsbedingt eingeschränkt.
Bürgermeister Lauxmann führte noch an, dass im Felsenbergweg derzeit 2 Familien untergebracht sind. Diese wohnen im Bürobereich. Es sei gut, dass das Gebäude im Felsenbergweg besteht, ansonsten hätte eine Halle gesperrt werden müssen. Bei der Ansprache beim Neujahrsempfang am 15.01.2017, werde noch näher auf dieses Thema eingegangen.

 

(CDU) Das Gerüst bei der Anschlussunterbringung am Lüssenweg ist teilweise weggekommen. In den Wänden sind aber noch die Gerüsthalterungen sichtbar. Diese müssen noch verschlossen werden.
Man wird hier noch nacharbeiten. Das sei einer der noch zu erledigten Punkte.

13.12.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Bericht der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 50/2016 über die Vergabe der Arbeiten an den Außenanlagen für die Anschlussunterbringung im Lüssenweg. Das Thema wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik am 08.12.2016 behandelt.

 

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07.12.2016: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Vergabe der Bauarbeiten zur Herstellung der Außenanlagen

 

Herr Wemmer stellte den Tagesordnungspunkt vor. Das Gebäude der Anschlussunterbringung im Lüssenweg ist in einer U-Form ausgeprägt. In dessen Mitte ergibt sich ein Innenhof, welcher gestalterisch aufgewertet werden soll. Eine zentrale Fläche wird hierbei mit Asphalt ausgeführt während die Gebäudenahen Teile gepflastert werden. Den Innenhof erreicht man über eine Treppe, die gegenüber der ursprünglichen Planung nun breiter ausgeführt werden soll. Seitlich werden Stellplätze für bis zu 60 Fahrräder geschaffen. Hinzu kommen Sitzgelegenheiten und ein Basketballkorb. Komplettiert wird das Ganze durch einen Sandkasten und einen kleinen Spielplatz. An der Stirnseite des eine U-Flügels wird zudem ein Mülltonnenplatz angelegt. Der gesamte Innenhofbereich hat eine Fläche von ca. 600 m². Für die Herstellung der Außenanlagen wurden 125.000 € abgeschätzt. Die Arbeiten sollen nun an den ausgewählten Anbieter zu einem Angebotspreis von 129.651,31 € vergeben werden. Bereits in der nächsten Woche sollen die Arbeiten an den Außenanlagen beginnen.
Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass die Arbeiten am Gebäude im Lüssenweg im Zeitplan sei. Die Fertigstellung ist auf Mitte Januar 2017 geplant. Noch in diesem Jahr muss die Gemeinde 40 Personen in einer Anschlussunterbringung unterbringen. Da mit dem Nachzug von Familien zu rechnen ist, hat man beabsichtigt beispielsweise den Sandkasten und den kleinen Spielplatz mit in den Außenanlagen aufgenommen.

 

In den Sitzungsvorlagen stand noch folgender Sachvortrag und Begründung:
Auf Basis des genehmigten Baugesuchs vom 25.11.2015 hat das Ing.-Büro Hink die Ausführungsplanung erstellt und die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Von den 10 Interessierten haben 6 Bieter ein Angebot abgegeben. Am 05.11.2016 fand die Submission statt. Die Prüfung hat ergeben, dass die Fa. Fischer aus Kornwestheim mit 129.651,31 € das günstigste und annehmbarste Angebot abgegeben hat. Die Verwaltung schlägt vor, die Fa. Fischer mit den Bauarbeiten zu beauftragen.

 

In der Sitzung wird die Ausführungsplanung durch das Bauamt erläutert. Mit den Bauarbeiten selbst soll kurzfristig begonnen werden, sodass zumindest der Hauptzugang bis zum Einzug fertiggestellt ist.

 

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv wiedergegeben)


(FWV) Die Entwässerung des Innenhofes ist ganz wichtig. Hier sollten viele Abläufe vorhanden sein. Die asphaltierte Fläche sei ungünstig. Zudem fehlt es an Grün. Es sollte ein Baum gepflanzt werden damit es heimeliger wird.
Herr Wemmer gab an, dass bereits zwei Bäume eingeplant sind. Einer direkt an der Straße und einer im Innenhof. Die ganze Fläche mit einem Pflaster zu versehen wäre optisch zu einseitig. Durch die verschiedenen Materialien würde der Innenhof aufgelockert. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass es sich beim Innenhof um die Mischung einer Nutz- und Aufenthaltsfläche handle. Es sei hier ein Kompromiss zu finden. Zudem müssen die Außenanlagen auch gepflegt werden. Baumdiskussionen seien in Schwieberdingen immer spannend.

 

(ABG) Die Pflasterung wird aus optischen Gründen gemacht. Worin liegt der preisliche Unterschied zwischen dem Pflaster und der Asphaltfläche?
Das Pflaster, welches ein hochwertiges ist, liegt bei ca. 35 €/m². Die Asphaltfläche gibt es für 22-24€/m². Durch die unterschiedlichen Materialien wird der Platz optisch aufgewertet.

 

(CDU) Eine Anmerkung, die jetzt nicht direkt mit den Außenanlagen zu tun hat. Durch den Bau des Gebäudes haben sich auf der gegenüberliegenden Seite der B10 die Lärmemissionen in der Peter-von-Koblenz-Straße erhöht. Es gab hier verschiedentliche Rückmeldungen seitens der Anwohner. Kann man hier eine Lärmmessung machen?
Dieser Punkt wurde bisher noch nicht an die Verwaltung herangetragen. Eine Lärmmessung ist möglich, es besteht aber kein Vergleich zu vorher. Man wolle aber trotzdem eine Lärmmessung durchführen.

 

(Bündnis 90/Die Grünen) Es ist wenig grün vorgesehen.
Es wäre möglich, dass man an die Stirnseiten des Gebäudes noch Rankpflanzen wachsen lässt. Eine Rasenfläche im Innenhofbereich ist eher ungünstig, da diese schnell niedergetreten wäre.

 

(CDU) Wer das Gebiet kennt weiß, dass in der Umgebung des Gebäudes ist viel Grün vorhanden ist.
(FDP) Es ist gut, wie es jetzt geplant ist. Man kann ja abwarten was kommt und dann bei Bedarf mit Grün nachsteuern.

 

(ABG) Der Plan über den heute gesprochen wird, wurde zu spät vorgelegt. Es bestand keine Möglichkeit zuvor das Thema in der Fraktion zu besprechen.
(Anmerkung: Der Tagesordnungspunkt wurde als Tischvorlage eingebracht da die Gespräche mit dem Anbieter erst am Montag stattgefunden haben. Deshalb konnte den Mitgliedern des AUT keine Vorlage vorab beigelegt werden.)
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass das bei einer Tischvorlage so sei. Deshalb wolle man so wenig wie möglich Tischvorlagen. Im vorliegenden Fall liegt es am Zeitplan für die Fertigstellung des Gebäudes. Das Gebäude soll Mitte Januar 2017 fertig sein. Bis dorthin müssen mindestens die Zugänge zum Gebäude angelegt sein. Herr Wemmer fügte hinzu, dass die große Richtung der Außenanlage bereits im Baugesuch enthalten war. Mit der jetzigen detaillierten Ausplanung seien keine wesentlichen Punkte geändert worden.

 

(FWV) Der Plan für die Außenanlagen war schon im Groben vorhanden. Der Gemeinderat sprach für sich, dass er nicht über jeden einzelnen Baum diskutieren wolle. Die Gemeinde hat Architekten und ein fähiges Bauamt. Man solle im Rat nicht jedes Detail bearbeiten und besprechen müssen.
Bürgermeister Lauxmann merkte an, dass es sich bei dem Redebeitrag um eine Verfahrensdiskussion handle. Mit der Sache habe es hier nur wenig zu tun. Der ABG-Vertreter dürfte aber nochmals darauf reagieren.
Gemeinderat Schachermeier bat vor der Antwort von Bürgermeister Lauxmann nochmals um das Wort, zog nach den Ausführungen von Bürgermeister Lauxmann aber zurück. Eine Verfahrensdiskussion ist hier nicht notwendig.

 

Abstimmung
Abschließend wurde über den folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Bauarbeiten werden an die Fa. Fischer GmbH aus Kornwestheim zum Angebotspreis von 129.651,31 € vergeben.

 

Das Votum fiel hierzu einstimmig aus.

21.09.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bürgerfragestunde

 

Für den Themenbereich Flüchtlinge befindet sich gerade ein Gebäude im Lüssenweg im Bau. Wie sehen die aktuellen Flüchtlingszahlen für Schwieberdingen aus und wie sieht die aktuelle Auslastung in den Gebäuden aus?

Die generelle Flüchtlingssituation hat sich auf Grund der getroffenen politischen Entscheidungen entspannt. Die derzeit vorhandenen Kapazitäten in Schwieberdingen für geflüchtete Menschen sind voll belegt (90 Personen). Neben der Siegelstraße und dem Scheerwiesenweg sind weitere private Wohnungen angemietet, in denen 25 Personen untergebracht sind. Das Gebäude im Lüssenweg ist im Zeitplan und wird im Dezember/Januar fertiggestellt und für die geplanten 104 Personen bezugsfertig sein. Zudem gibt es das Gebäude im Felsenbergweg, für das die Gemeinde seit 1-2 Wochen das Baurecht erhalten hat. Dieses Gebäude soll nur punktuell umgebaut werden. Auf Grund der gesunkenen Flüchtlingszahlen wird das Gebäude im Felsenbergweg anstatt der ursprünglich vorgesehenen 80 Personen nur für 20-25 Personen ausgebaut werden. Die Nutzungsdauer für dieses Gebäude ist zudem auf 3 Jahre beschränkt. Das Gebäude im Lüssenweg wird jedoch bevorzugt behandelt. wenn dort entsprechende Wohnungen frei sind, werden diese zuerst belegt bevor Personen dem Gebäude im Felsenbergweg zugewiesen werden. Das Gebäude im Felsenbergweg dient als Puffer, damit keine Halle oder anderes öffentliche Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung benutzt werden müssten. In diesem Jahr muss Schwieberdingen noch mindestens 22 Flüchtlinge aufnehmen.

24.06.2016: Bauvorbereitungen

 

Ab heute beginnen die Bauvorbereitungen für die Anschlussunterbringung am Lüssenweg. Die Dokumentation der Baustelle mittels Bildergalerien ist in die Rubrik --> Schwieberdinger Baustellen ausgelagert. Dort finden Sie alle Bilder über die einzelnen Bauabschnitte.

22.06.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bürgerfragestunde

 

Eine Frage zum Baubeginn der Anschlussunterbringung. Die Antwort ist kursiv dargestellt.

 

Die Bauvergaben für die Errichtung einer Anschlussunterbringung im Lüssenweg liegt schon seit längerem zurück. In welcher Kalenderwoche werden die Bauarbeiten beginnen?
Für die Anschlussunterbringung im Lüssenweg fehlt noch die Baufreigabe. Der genaue Baubeginn kann derzeit nicht benannt werden.

11.05.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vergabe der Baumaßnahme

 

Herr Wemmer stellte den Tagesordnungspunkt anhand der Vorlage vor:

 

Sachvortrag und Begründung
Am 25.11.2016 hat die Verwaltung dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die Objektplanung für eine Asylbewerberunterkunft im Lüssenweg vorgestellt. Auf dieser Basis ist für ein 3-geschossiges Gebäude der Bauantrag gestellt worden, zu dem seit Februar die Baugenehmigung vorliegt. Bei der öffentlichen Ausschreibung für das schlüsselfertige Unterkunftsgebäude haben 20 Interessenten die Unterlagen abgeholt – 6 Interessenten haben ein Angebot abgegeben.

Die Fa. Grötz aus Gaggenau hat dabei das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot in Höhe von 2.661.287,44 € eingereicht. In einem Vergabegespräch vor der Sitzung müssen noch Details besprochen werden, über die dann in der Sitzung berichtet wird.

 

Herr Wemmer führte weiterhin aus, dass die Ausführung des Baus offengehalten war. Die Realisierung wäre als Holzbau oder in Massivbauweise möglich. Am 02.05.2016 erfolgte das Vergabegespräch mit der Fa. Grötz. Die Referenzen seien gut gewesen und der Angebotspreis auskömmlich. Die Ausführung wird nun in Massivbau in Stahlbeton und mit Teilfertigbauteilen erfolgen. Der Zeitplan sieht die Fertigstellung bis E2016 vor.

 

Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass der Zeitplan wegen der Entscheidung des Landes zu einer Erstunterbringung im Industriegebiet deutlich verzögert sei. Der Bau des Gebäudes im Lüssenweg wird aber dringend benötigt, weil die Zuweisungen von Flüchtlingen weiterhin stattfinden. Ebenso müsse man den Familiennachzug berücksichtigen. Bezüglich der Finanzierung wurde ein Fördermittelbescheid in Höhe von 770.701 € genehmigt.

 

Fragen der Gemeinderäte
Ich welchem Umfang hatten die anderen Anbieter ihre Angebote abgegeben?
Die Angebote lagen zwischen rund 85.000 € und 3,42 Mio. €. Das günstigste Angebot wurde aussortiert.

 

Gemeinderätin Reinold informierte sich über den Verbleib der Parkplätze auf dem Baugelände. Wo wird es ersatzweise Parkplätze geben. Ist es sichergestellt, dass die Feuerwehr und Rettungsdienste weiterhin zu den Sportanlagen durchkommen?
Bürgermeister Lauxmann führte aus, dass die Parkplatzfrage bereits bei der Standortwahl diskutiert wurde. Der Gemeinderat hatte den Standort mehrheitlich beschlossen.
Frau Hirsch vom Ordnungsamt gab an, dass der Parkplatz normalerweise nicht stark beparkt würde. Bei größeren Veranstaltungen gäbe es einen höheren Parkdruck. Man appelliere an die Fahrzeugfahrer sich korrekt zu verhalten und gemäß der StVO zu parken.
Abschließend gab Bürgermeister Lauxmann an, Parkplätze bei der Fa. Bosch gerade bei großen Veranstaltungen wie dem Sporttag angefragt zu haben. Es wurden auch weitere Anlieger gefragt.

 

Abschließend erfolgte die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag
Die Bauarbeiten für die Unterbringung von Asylbewerbern im Lüssenweg werden an die Fa. Grötz aus Gaggenau zum Angebotspreis von 2.661.287,44 € vergeben.

 

Der Beschlussvorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

12.05.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 19/2016 über die aktuellen Informationen zur Anschlussunterbringung im Lüssenweg aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 27.04.2016.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2016

27.04.2016: Öffentlich Sitzung des Gemeinderats

 

Aktuelle Informationen über die Flüchtlingsentwicklung im Landkreis Ludwigsburg – Auswirkungen auf Schwieberdingen –

 

Dieser Tagesordnungspunkt diente nur zur Information des Gemeinderats. Frau Hirsch vom Ordnungsamt verlas lediglich den Text der Vorlage:

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.02.2016 wurde mit der Tischvorlage 2/2016 darüber informiert, dass die Verwaltung eine Gewerbeimmobilie im Felsenbergweg erwerben kann. Der Vorschlag und die Entscheidung des Gemeinderats, das Objekt zu erwerben war aufgrund der prognostizierten Zahlen für die Anschlussunterbringung sowie für die vorläufige Unterbringung richtig und gerechtfertigt.

 

Die Gemeindeverwaltung wurde von der Landkreisverwaltung Mitte April 2016 über die aktuelle Flüchtlingsentwicklung im Landkreis informiert.

 

Bisher rechnete das Landratsamt für 2016 mit 8.000 Flüchtlingen für den Landkreis. Daraus ergaben sich für die Gemeinde Schwieberdingen 172 Gemeinschaftsunterkunfts- und 104 Anschlussunterbringungsplätze.

 

Aufgrund der aktuellen Lage im Bereich der Balkanroute und durch das Abkommen der EU mit der Türkei ist die Anzahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge stark zurückgegangen. Somit ist der prognostizierte Bedarf an Unterkünften momentan nicht mehr gegeben. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Landkreisverwaltung bisher geplante Flüchtlingsunterkünfte zurückstellt. Ob und inwieweit sich die Zuweisungen für Schwieberdingen ändern, ist momentan nicht absehbar, da keine verlässlichen Zahlen vorliegen.

 

Das hat folgende Auswirkungen auf die Projekte in Schwieberdingen:
Das Gebäude im Lüssenweg wird wie beraten und beschlossen gebaut. Der Zuwendungsbescheid von der L-Bank liegt mittlerweile in Höhe von rd. 770.701,- € vor.

Die Belegung ist nach wie vor mit dem Landkreis als Kooperationspartner geplant. Sofern zukünftige Kapazitäten im Lüssenweg frei werden, können diese als Notunterkunft für die Kommune oder als günstiger Wohnraum genutzt werden.

 

Beim Objekt Felsenbergweg zieht sich der Landkreis aus der geplanten Belegung der Halle zurück. Die Gemeindeverwaltung wird ihre Planungen für das Wohn- und Bürogebäude weiter vorantreiben, so dass in wenigen Monaten der Bezug erfolgen kann. Aufgrund der neuesten Entwicklung wird das Objekt mit deutlich weniger Personen belegt werden können. Die Planung sieht vor, dass dort ca. 25-30 Personen für die Anschlussunterbringung Platz finden werden.

 

Da sich die aktuelle Situation sehr schnell ändern kann, dient die Halle als Reserve. Sollten die Flüchtlingszahlen im Laufe der nächsten Monate wieder ansteigen, kann die Gemeindeverwaltung kurzfristig reagieren. In diesem Fall würde sicher auch der Landkreis wieder Interesse an einer Nutzung bekunden.

 

Bürgermeister Lauxmann fügte dem noch folgendes hinzu: Der Landkreis baue auf Grund des aktuellen Rückgangs Plätze ab. Die Anschlussunterbringung, welche in der Verantwortung der Gemeinden liegt, wird trotzdem benötigt und die Zuweisungen kommen nun schneller. Zudem müsse der Familiennachzug berücksichtigt werden. Das Gebäude im Lüssenweg wird wie geplant gebaut. Die Baumaßnahme soll zügig beginnen. Das Objekt im Felsenbergwerg dient als Reserve. Die Halle wird vorerst nicht umgebaut, der Bürogebäudeteil schon. Es derzeit keine genauen Zahlen für Schwieberdingen bekannt. Andere Kommunen haben auch keine Zahlen.

 

Frau Reinold informierte sich darüber, wer den Hausmeisterservice und die Sozialbetreuung im Gebäude des Felsenbergwegs übernehmen wird, wenn sich der Landkreis zurückzieht. Zudem könnte man im Lüssenweg nun doch Gemeinschaftsräume schaffen?
Der Baubeschluss zum Lüssenweg besteht und es ist keine Änderung mehr möglich. Die Ausschreibung für den Bau läuft bereits. Das Gebäude wird in seiner geplanten Größe benötigt. Der Familiennachzug ist die derzeit unbekannte Größe. Man weiß nicht, wie viele Personen hier nachkommen.
Das Gebäude im Felsenbergweg wird als Anschlussunterbringung dienen. Der Hausmeisterservice wird von Schwieberdingen übernommen werden. Zudem unterstützt die neu eingestellte Integrationsbeauftragte der Gemeinde. Die Zuweisungen von der vorläufigen Unterbringung in die Anschlussunterbringung wird beschleunigt werden.

10.03.2016: Allgemeine themenbezogene Linkliste

 

Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) --> http://www.landesrecht-bw.de/...

 

Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG)

--> http://fluechtlingsrat-bw.de/...

 

Schlüssel für die Verteilung von Flüchtlingen nach Bundesländern ("Königsteiner Schlüssel") --> http://www.bamf.de/...

03.03.2016: Informationsveranstaltung zum Thema Flüchtlingsunterbringung in Schwieberdingen

 

Einen ausführlichen Bericht zur Veranstaltung finden Sie --> hier.

26.02.2016: Vorbereitung der Bauphase

 

Innerhalb des regulären Schnittfensters bis Ende Februar wurden die Bäume auf dem Gelände der künftigen Anschlussunterbringung am Lüssenweg gefällt. Das ist zwar bedauerlich, aber hier nicht vermeidbar.

24.02.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bekanntgaben

 

Herr Wemmer stellte vor, dass das Baugesuch zum Bau einer Anschlussunterbringung am Lüssenweg genehmigt sei. Es gäbe Auflagen, die aber lösbar sind. Es sei jetzt schon angekündigt, dass Bäume gefällt werden müssen.

11.01.2016: Information der Gemeinde

 

Anbei der Link zu einer Information der Gemeindeverwaltung zur Entscheidung des Landes zur Erstunterbringung. Da die Erstunterbringung nicht realisiert wird, erfolgt der Bau einer Anschlussunterbringung im Lüssenweg.

 

Folgen Sie dem Link: http://www.schwieberdingen.de/...

09.01.2016: Keine Erstaufnahmeeinrichtung in Schwieberdingen

 

Bereits am Freitag (08.01.) hat das Integrationsministerium bekanntgegeben in Schwieberdingen nun doch keine Erstunterbringung einzurichten. Die lang erwartete Landesentscheidung zu diesem Thema ist damit endlich verkündigt. Das heißt nun, dass Schwieberdingen eine Anschlussunterbringung im Lüssenweg bauen wird.

Ein erster Link auf einen Bericht der Bietigheimer Zeitung finden Sie --> hier. Die Pressemitteilung und weitere Informationen werden, sobald verfügbar, nachgereicht.

08.01.2016: Pressemitteilung des Ministeriums für Integration zur Erstunterbringung

 

Kurz und knapp gab das Ministerium für Integration eine Pressemitteilung zur nun nicht einzurichtenden Erstunterbringung ab.

 

Folgen Sie dem externen Link: http://www.integrationsministerium-bw.de/...

 

Inhalt der Pressemitteilung:

Die vom Land in Betracht gezogene Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Schwieberdingen (Kreis Ludwigsburg) wird nicht verwirklicht. Die Anforderungen an Gebäude und Grundstück konnten seitens des Eigentümers nicht kurzfristig erfüllt werden.

 

(Dieser Eintrag hier wurde am 17.01.2016 nachträglich eingestellt.)

18.10.2015: Artikel auf www.lkz.de

 

Titel des Berichts: Weiter Hängepartie um XXL-Flüchtlingsunterkunft

 

Die LKZ geht auf ausführlich auf die Bekanntgabe durch Bürgermeister Lauxmann von der letzten Gemeinderatssitzung vom 16.12.2015 ein. Es gibt immer noch keine Entscheidung zur Erstunterbringung in einem Gebäude im Schwieberdinger Industriegebiet von Seiten des Landes.

 

Folgen Sie dem externen Link: http://www.lkz.de/lokales/...

16.12.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bekanntgaben

 

Stand bei der Einrichtung einer Erstunterbringung von Flüchtlingen
Es gibt weiterhin keine neuen Informationen. Trotz laufender Gesprächen und einer inzwischen dreimonatigen Prüfungszeit gibt es noch keine Entscheidung seitens des Landes, ob in Schwieberdingen eine Erstunterbringungseinrichtung entstehen wird. Die Prüfung sei ins neue Jahr verlängert worden.
Die fehlende Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf Schwieberdingen. Der Bau einer Anschlussunterbringung am Lüssenweg hängt von der Entscheidung zur Erstunterbringung ab. Würde die Erstunterbringung kommen, bräuchte man am Lüssenweg nicht bauen, da die Flüchtlingszahlen der Erstunterbringung Schwieberdingen angerechnet würden. Wenn die Erstunterbringung nicht kommt, werden Schwieberdingen Flüchtlinge zur Anschlussunterbringung zugewiesen, für die dann noch kein Gebäude vorhanden wäre. Lediglich für Januar/Februar 2016 könnte man Zuweisungen anderweitig abdecken.
Bürgermeister Lauxmann gab an, einen Brief direkt an den Ministerpräsidenten geschrieben zu haben. Er habe hier deutlich auf die unhaltbare Situation in Schwieberdingen hingewiesen. Die Entscheidung des Landes sei überfällig und ein Abschluss der Prüfung des Landes wurde verlangt. Als Gemeinde müsse man schnell und konstruktiv handeln können.
Die Frage ist, wie man in Schwieberdingen mit dieser Hängepartie weiter umgehen wird. Falls die Erstunterbringung nicht kommt, muss Schwieberdingen Räumlichkeiten schaffen. Es sei alles vorbereitet, um in diesem Fall kurzfristig am Lüssenweg mit dem Bauen beginnen zu können. Parallel werden Alternativen erarbeitet, welche für eine mögliche Übergangszeit für eine Überbrückung sorgen. Kommt die Erstunterbringung stünde die Gemeinde für Gespräche zur Verfügung.

03.12.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 49/2015 über den Baubeschluss zur Anschlussunterbringung am Lüssenweg in der letzten Gemeinderatssitzung vom 25.11.2015. Die Anschlussunterbringung hat zudem eine direkte Abhängigkeit zu einer möglichen Erstaufnahmestelle in einem Gebäude im Industriegebiet.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2015

Skizze zum möglichen Gebäude am Lüssenweg

25.11.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Baubeschluss für die Asylbewerberunterkunft am Lüssenweg und Abschluss einer Kooperations-vereinbarung mit dem Landkreis Ludwigsburg

 

Bürgermeister Lauxmann führte in den Tagesordnungspunkt ein. Der Baubeschluss für den Lüssenweg hängt mit der möglichen Einrichtung einer Erstunterbringung in einem ehemaligen Möbelhaus zusammen. Es gibt noch keine offizielle Information an die Gemeinde zu der Erstunterbringung, was für die Gemeinde ein problematischer Punkt sei. Nach aktuellem Informationsstand der Gemeinde hält die Prüfung des Landes zur Erstunterbringung noch an. Seit Mitte September sei das Thema bekannt. Bürgermeister Lauxmann kritisierte das Verfahren des Landes, dass bisher noch keine Entscheidung getroffen wurde und die Prüfungszeit so lange ist. Die Planungsarbeiten der Gemeinde an einem Gebäude für die Anschlussunterbringung seien ausgebremst. Durch die mangelnde Information seitens des Landes könne zu dem ein Betrieb der Erstunterbringung nicht abgeschätzt werden. Die Gemeinde musste sich parallel mit beiden Themen auseinandersetzen, was viel Zeit gekostet hat. Eigentlich hätte man schon längst mit dem Bau der Anschlussunterbringung am Lüssenweg beginnen müssen. Andererseits könnte der Bau einer Anschlussunterbringung komplett entfallen, falls in Schwieberdingen eine Erstunterbringung eingerichtet würde. Kommt die Erstunterbringung nicht, muss man am Lüssenweg bauen. Die Gemeinde hat durch die fehlende Entscheidung zur Erstunterbringung nun ein Zeitproblem: Einerseits muss die Entscheidung des Landes zur Einrichtung einer Erstunterbringung abgewartet werden bevor ein Baubeschluss für die gemeindeeigene Einrichtung am Lüssenweg getroffen werden kann. Andererseits wird der Landkreis Personen der Gemeinde zuweisen, die in einer Anschlussunterbringung unterzubringen sind.


Die Gemeinde fordert deshalb das Land zu einer zeitnahen und zügigen Information über die Entscheidung zu einer Einrichtung einer Erstunterbringung im dem ehemaligen Möbelhaus auf. Zudem erwarte man eine Gesamtkonzeption bezüglich der Sicherheit und des Brandschutzes im Gebäude.


Die Verwaltung und der Gemeinderat stehen der Einrichtung einer Erstunterbringung in der beabsichtigten Größe kritisch gegenüber. Schwieberdingen hat bisher schon mehr Flüchtlinge aufgenommen als eigentlich durch den Verteilerschlüssel zugewiesen waren. Schwieberdingen ist solidarisch gegenüber den Flüchtlingen und hat deshalb mit der Planung zur Errichtung einer Anschlussunterbringung am Lüssenweg rechtzeitig begonnen. Die Größenordnung von bis zu 1.500 Personen in einer Erstunterbringung sei aber eine zu große Anzahl an Personen im Verhältnis zu der Einwohnerzahl Schwieberdingens. Zudem erachte man das angedachte Gebäude als ungeeignet, auch wegen der Nähe zu Veranstaltungsräumlichkeiten in direkter Nachbarschaft.


Das Land soll nun kurzfristig seine Planungen zu einer Erstunterbringung in Schwieberdingen abschließen und eine Entscheidung bekanntgeben. Das Land soll eine eingeforderte Informationsveranstaltung durchführen. Hierzu gab es bisher auch keine Rückmeldung seitens des Landes. Falls die Einrichtung einer Erstunterbringung nicht kommen sollte, muss Schwieberdingen zügig bauen. Zudem werden dann auch weitere Einrichtungen notwendig sein. Die Verwaltung beschäftigt sich gerade mit der Planung eines weiteren Gebäudes. Das Thema würde zeitnah in den Gemeinderat eingebracht werden.

 

Frau Hirsch vom Ordnungsamt übernahm die weitere Vorstellung der Planungen zur Anschlussunterbringung im Lüssenweg. Die Verwaltung habe zweigleisig arbeiten müssen und parallel den Lüssenweg vorantreiben und Gespräche zur Erstunterbringung in einem ehemaligen Möbelhaus führen müssen. Im Mai wurde die Gemeindeverwaltung ermächtigt, ein Gebäude für eine Anschlussunterbringung am Lüssenweg planen. Über die Planungen haben die Mitglieder des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik) in einer nichtöffentlichen Sitzung am 11.11.2015 beraten. Hierbei sprach man sich mehrheitlich für eine Gebäudevariante mit 3 Etagen und einem Kooperationsmodell mit dem Landkreis aus. Dem Gemeinderat wird diese Empfehlung des AUT nun als Entscheidungsvorlage vorgeschlagen.
Zu Beginn der Planung der Anschlussunterbringung ging man von einer Zuweisung von 53 Personen in 2016 aus. Diese Zahl ist bereits hinfällig. Die aktuelle Prognose nennt die Zuweisung von 177 Personen für Schwieberdingen, mit weiterhin steigender Tendenz. Da derzeit 96 Plätze in den bestehenden Einrichtungen vorhanden wären, hätte man ein zahlenmäßiges Defizit von 81 Plätzen. Auf Grund der vorliegenden Prognosen wurde die ursprüngliche Planung eines 2-stöckigen Gebäudes am Lüssenweg auf ein 3-stöckiges Gebäude angepasst. Die zuständigen Stellen des Landkreises haben dieser Anpassung bereits zugestimmt.


Mit dem Landkreis soll eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden. Demnach werden Kapazitäten des Gebäudes dem Landkreis zur Miete angeboten. Die Gemeinde würde das Gebäude am Lüssenweg in Eigenregie bauen, dann aber die Räumlichkeiten mit dem Landkreis teilen. Im Gegenzug würde der Landkreis die Sozialberatung/Sozialarbeiter und den Hausmeisterservice übernehmen.

 

Im Anschluss stellte Architekt Herr. Trumpp sein Gebäudeentwurf vor. Angedacht ist ein U-förmiges Gebäude mit einem geschützten Innenhof. Insgesamt sollen 26 Wohneinheiten als Apartments entstehen. Die Zugänge zu den Apartments erfolgt über überdachte Laubengänge und zwei Treppenhäuser. Das Erdgeschoss liegt etwas tiefer als der Lüssenweg, so wird es eine Treppe und eine Rampe zum Innenhof hin geben. Zudem werden 2 Stellplätze dem Gebäude zugewiesen. Im Erdgeschoss entstehen ein gemeinsamer Waschraum mit Waschmaschinen und Trocknern. Zudem ist ein Büro- und Lagerraum vorgesehen. Die Fassade wird mit einem konventionellen Verbundsystem ausgestattet werden. Beim architektonischen Entwurf hat man auf eine größtmögliche Rationalität geachtet.


Die einzelnen Apartments haben eine Fläche von ca. 40 m² und sind für bis zu 4 Personen vorgesehen. Neben dem Eingangs- und Garderobenbereich befindet sich ein Raum mit einer Dusche und separat ein WC. Im Aufenthaltsbereich ist eine Küchenzeile angeordnet. Die Schlafräume können als 2 kleine Zimmer oder als ein großes Zimmer ausgeführt werden.

Skizze zum Gebäude am Lüssenweg

Nach der Vorstellung des Gebäudeentwurfs erläuterte Bürgermeister Lauxmann die weiteren Schritte. Wenn der Gemeinderat grünes Licht für den Architekturentwurf gibt, würde die Gemeindeverwaltung ein Baugesuch beim Landratsamt Ludwigsburg einreichen. Eine Vorprüfung (bzgl. Brandschutz, etc.) habe bereits stattgefunden. Erfolgt die Baugenehmigung würde man direkt in die Vergabe gehen, um dann eine schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes zu erhalten.


Das Gebäude sei funktional und orientiert sich an dem Apartmentgebäude in der Stiegelstraße, mit dem man gute Erfahrungen gemacht habe. Das Gebäude würde in einfacher Bauweise errichtet werden und beinhalte eine hohe Flexibilität beim Innenausbau. Ebenso sei eine Nachnutzung möglich, an die man aber derzeit nicht konkret denke.

 

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv dargestellt)

 

(CDU) Das Gebäude ist für mehr als 100 Personen geplant. Wie wird die Belegung der Apartments aussehen? Werden diese an Familien oder Einzelpersonen vergeben? Welche Nationalitäten?
Das kann derzeit nicht gesagt werden. Es kommt darauf an, welche Personen der Landkreis selbst zugewiesen bekommt. Auch über die Nationalitäten der Personen kann keine Aussage gemacht werden.

 

(CDU) Es werden bis zu 4 Einzelpersonen in einem Apartment einquartiert. Sind dann das jeweils 4 Personen, die sich nicht kennen? Birgt das nicht ein Konfliktpotential?
Es wird nicht auszuschließen sein, dass Einzelpersonen zusammenkommen werden. Von Seiten der Verwaltung wünsche man sich aber Familien. Man sei mit dem Landkreis in Kontakt und spreche hier auch mögliche Probleme, welche durch die Unterbringung verschiedener Personen entstehen können, an.

 

(CDU) Wie lange würde die Bauzeit dauern?
Wegen des Schwebezustandes bei der Entscheidung bei der Erstunterbringung kann hier nur schwer eine Aussage getroffen werde. Zu Beginn der Planungen ging man von einer Bauzeit von 8 Wochen aus.

 

(CDU) Kann sich die Bauzeit auf Grund der derzeit erhöhten Nachfrage erhöhen?
Ja. Das wäre aber auch bei der Aufstellung von Containern so. Es wird ebenso schwierig werden Handwerker zu finden. Unterstützung kommt allerdings vom Hochbauamt Ludwigsburg.
Es gibt derzeit keinen Kontakt zu Baufirmen. Die nächsten Schritte der Planung und der Errichtung, welche dann Geld kosten, wird erst nach der Entscheidung der Erstunterbringung getroffen werden.

 

(FDP) Es sollen 4 Personen in einem Apartment von 40 m² untergebracht werden. Warum fehlen beim vorliegenden Entwurf Gemeinschaftsräume? Bei vergleichbaren Einrichtungen beispielsweise in Stuttgart gibt es solche Räume.
In der ersten Planung waren Gemeinschaftsräume enthalten. Auf Grund der gestiegenen Personenzahlen hat man sich dann gegen die Räume entschieden. Diese Entscheidung sei nicht leichtgefallen.

 

(FDP) Nachfrage: Bei der Anzahl an Leuten kommen doch Problem auf uns zu. Die Erklärung für das Wegfallen der Gemeinschaftsräume ist nicht logisch.
Die Anzahl der Personen bedingt, dass die Gemeinschaftsräume entfallen. In den Vorbesprechungen hat sich der Gemeinderat für die aktuelle Planung ohne Gemeinschaftsräume entschieden.

 

(ABG) Wann ist mit den ca. 100 Personen, die im Lüssenweg untergebracht werden, zu rechnen und wie regeln wir den Übergang bis zur Fertigstellung bzw. wie gehen wir damit um, wenn Personen kommen bevor das Gebäude steht?
Es gibt eine mündliche Zusage des Landkreises, dass bis zum Jahresende 2015 keine Zuweisungen von Personen nach Schwieberdingen stattfinden. Es muss die Entscheidung des Landes zur Erstunterbringung abgewartet werden. Wie bereits dargestellt verzögert dies gerade den Ablauf. Es werden Zuweisungen vom Landkreis kommen. Alternative Unterbringungsmöglichkeiten werde aktuell geprüft.

 

(Grüne) Ist der Laubengang überdacht?
Ja, aber zur Seite hin ist er offen. Die Treppenhäuser sind auch geschlossen.

 

(Grüne) Es sind Fahrradstellplätze im Freien vorgesehen. Wo werden Kinderwägen untergebracht?
Die Fahrradstellplätze sind teilweise überdacht. Hier könnten auch Kinderwägen abgestellt werden. Zudem gäbe es die Möglichkeit Kinderwägen unter den Treppen abzustellen. Die Treppenhäuser sind an sich eingehaust.

 

(FDP) Bestünde die Möglichkeit die Gemeinschaftsräume später zu machen, beispielsweise durch eine 4. Etage. Welche Folgekosten würden dabei entstehen?
Man wolle keine 4-Geschossigkeit des Gebäudes. Die Größe des Hauses ist noch vertretbar. Der Innenausbau im Gebäude ist flexibel. Im Gebäude im Lüssenweg sind keine Gemeinschaftsräume geplant. Jetzt nicht und in Zukunft auch nicht. Das primäre Ziel des Gebäudes ist die Schaffung von Wohnraum.

 

(SPD) Ursprünglich habe man von mehreren dezentralen Gebäuden gesprochen. Den Bau im Lüssenweg größer als geplant zu machen, wäre nicht OK.

 

(CDU) Gemeinschaftsräume seien nicht machbar, das der Fokus auf der Schaffung von Wohnraum liegt. Zudem gibt es den Arbeitskreis Asyl mit seinem umfänglichen Engagement. Wie sieht die weitere Strategie der Gemeinde aus, wenn eine Entscheidung zur Erstunterbringung da ist?
Die Entscheidung des Landes muss da sein, erst dann wird die Gemeinde Geld ausgeben. Die Ausgabe von Geld kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn die Gemeinde wirklich bauen muss.

 

(FWV) Wie geht man vor, wenn größere Probleme innerhalb der Bewohner auftreten? Würde man beispielsweise ein Zelt als Abhilfe aufstellen?
Das wäre bereits ein Schritt weitergedacht. Zu dem geschilderten Sachverhalt kann keine Aussage getroffen werden.

 

(FWV) Würde der Büroraum vom Sozialarbeiter und dem Hausmeisterservice benutzt?
Ja. Der Büroraum soll auch als Anlaufstelle dienen. Durch die ständige Besetzung des Büros könnten auch vorab Streitigkeiten erkannt und geklärt werden.

 

(ABG) Angenommen, der Beschluss Lüssenweg wäre heute nicht auf der Tagesordnung, wie kurzfristig könnten man eine solche Beschlussvorlage in den Rat erneut zur Abstimmung bringen?
Generell wäre das im 4-Wochenrythmus der Gemeinderatssitzungen möglich. Man wolle aber keine Zeit verlieren und bestehe auf den Baubeschluss in der heutigen Sitzung.

 

(ABG) Gibt es für die Bereitstellung der sozialen Betreuung und des Hausmeisterservice seitens des Landkreises Voraussetzungen beispielsweise abhängig von der Nutzung des Gebäudes durch den Landkreis?
Nein. Der Hausmeisterservice und die Sozialbetreuung werden unabhängig von der Gebäudenutzung durch den Landkreis gewährt.

 

(FDP) Gemeinschaftsräume wären gut investiertes Geld. Die FDP Fraktion beantragt deshalb eine Änderung des Beschlusses. Das Gebäude soll 4-stöckig errichtet werden. Für die geplanten ca. 100 Personen sind 3 Etagen nicht ausreichend. Wie hoch würden die Kosten für eine 4. Etage liegen?
Bürgermeister Lauxmann führte aus, man müsse die Herkunft der Planung berücksichtigen. Man käme von einem zweigeschossigen Gebäude, welches durch den AUT nun mit 3 Etagen empfohlen wird. Bei 4 Geschossen wäre eine Umplanung und erneute Abstimmung mit dem Landratsamt Ludwigsburg notwendig. Zudem würde vermutlich die Holzständerbauweise nicht mehr funktionieren. Man werde später über den Antrag abstimmen.
Der Architekt führte aus, dass eine Erhöhung des Gebäudes sich nachteilig auf den Innenhof auswirken würde. Kosten für das 4 Geschoss könnten nicht benannt werden. Man würde wegen der Gebäudehöhe auch in eine andere Gebäudeklasse fallen, welche dann höhere Anforderungen bei den Bauteilen und beim Brandschutz bedingen würden. Die CDU sprach sich gegen eine 4. Etage aus. Das sei bereits ausführlich im AUT diskutiert worden. Die 4. Etage würde letztlich nicht weiterhelfen beim Blick auf die Prognosen der Zuweisungen an Personen. Zudem würde das Gebäude 3,5 Millionen kosten.
Statement der ABG: Wir, die ABG, war von erster Stunde für eine Stückelung, also mehrerer Unterbringungen, aus bekannten Gründen. Generell sind auch von unserer Seite Aufenthaltsräume zu begrüßen, um Spannungsfelder, wie sie bereits Herr Athanassiadis angesprochen hat, zu vermeiden. Jedoch möchten wir von einer 4-Stöckigkeit absehen, um auch der Möglichkeit entgegenzutreten, eine noch höhere Konzentration an Menschen im Lüssenweg zu ermöglichen, da Aufenthaltsräume umgenutzt werden könnten.


Abstimmungen

 

Die erste Abstimmung betraf den Änderungsantrag der FDP zur Errichtung eines 4-stöckigen Gebäudes anstatt der geplanten 3 Etagen. Der Antrag wurde mit 14 zu 4 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

In der zweiten Abstimmung wurde der Baubeschluss entsprechend dem vorgestellten Architektenentwurf abgestimmt. Bei einer Ablehnung, 2 Enthaltungen (eine davon ABG) und 15 Zustimmungen wurde dem Baubeschluss mehrheitlich zugestimmt.

05.11.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 45/2015 über die Themen aus der Gemeinderatssitzung vom 28.10.2015. In der Bürgerfragestunde wurde nach dem aktuellen Stand bei der Einrichtung einer Anschlussunterbringung im Lüssenweg gefragt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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Der Parkplatz am Lüssenweg könnte ein Parkplatz bleiben

28.10.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung


Bürgerfragestunde

 

Es gab eine Frage zum Thema der Anschlussunterbringung am Lüssenweg. Zuerst die Frage und dann die Antwort in kursiv.

 

Noch vor der Sommerpause wurden verschiedene Projekte vom Verwaltung und Gemeinderat angestoßen wie die Studien zur Stuttgarter Straße, den Hallen im Glemstal oder der Glemstalschule. Ebenso wurde im Lüssenweg der Bau einer Anschlussunterbringung beschlossen, die zum Jahresende fertig sein sollte. Es verwundert, dass diese Themen heute nicht auf der Tagesordnung stehen. Was sind die Hemmnisse bei den Planungen der Anschlussunterbringung? Wie geht es hier weiter? Der Informationsfluss bei diesen Themen ist etwas trocken.


Das Thema Lüssenweg hätte heute auf der Tagesordnung stehen sollen. Es kam das Thema mit dem Objekt im Gewerbegebiet zur Erstunterbringung von Flüchtlingen dazwischen. Das Land hat noch keine endgültige Rückmeldung gegeben, ob es zu einer Umsetzung kommt. Die Gemeindeverwaltung war nun doppelt belastet, zum einen mit dem geplanten eigenen Projekt am Lüssenweg und zum anderen mit dem von außen kommenden Projekt zur Erstunterbringung. Beide Projekte wurden von den gleichen Ressourcen der Gemeindeverwaltung zeitgleich vorangetrieben.

Es fanden auch Gespräch statt, dass im Falle der Einrichtung einer Erstunterbringung in Schwieberdingen, die Gemeinde von der Verpflichtung eine Anschlussunterbringung einrichten zu müssen, befreit wird. Das Thema Lüssenweg wird im November auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt werden.

09.10.2015: Artikel auf www.stuttgarter-zeitung.de

 

Titel des Berichts: Im Labyrinth der Zuständigkeiten

 

Der Artikel beschreibt die Hürden, welche man als privater Anbieter auf sich nehmen muss, um Flüchtlingen eine Wohnung anbieten zu können. Wohnraum bereitzustellen ist notwendig und sollte nicht die Ausnahme sein. Ein großer Dank an die Anbieter und alle, die es am Ende möglich gemacht haben.

 

Folgen Sie dem externen Link: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...

28.05.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 22/2015 über die Entscheidung der Standorte für die Anschlussunterbringung in der letzten Gemeinderatssitzung.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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20.05.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Priorisierung der Standorte zur Anschlussunterbringung

 

Einführung
Bürgermeister Lauxmann führte in den Tagesordnungspunkt ein. Die Gemeinde Schwieberdingen ist dazu verpflichtet Personen einen Platz in einer sogenannten Anschlussunterbringung zur Verfügung zu stellen. Das Landratsamt hat die Anzahl der Personen für die Jahre 2014 bis 2016 übermittelt. Es sei absehbar, dass die Anzahl an notwendigen Plätzen für die Unterbringung von neuen und anerkannten Asylbewerbern weiter steigen wird. Die Gemeinde Schwieberdingen erwägt nun den Neubau einer Immobilie auf einem gemeindeeigenen Grundstück. Eine zur Auswahl stehenden Grundstücke wurden von der Gemeindeverwaltung grob untersucht und bei einer Informationsveranstaltung am 28.04.2015 vorgestellt. Die weiteren Ausführungen und Vorstellung der Standorte übernimmt nun Frau Hirsch vom Ordnungsamt.

 

Vorstellung der Standorte
Schwieberdingen ist dazu rechtlich verpflichtet Unterbringungsmöglichkeiten für die Anschlussunterbringung zur Verfügung zu stellen. Die Zuweisung der Personen auf die jeweiligen Gemeinden erfolgt nach einem Verteilerschlüssel. Auf Schwieberdingen sind für die Jahre 2014 – 2016 53 Personen zugewiesen (2014: 9, 2015: 18, 2016: 26). Für die Folgejahre gibt es noch keine Aussage, es wird aber eine steigende Tendenz erwartet. Deshalb möchte man die Immobile für mehr Personen als den aktuellen Bedarf bauen.

Für die Auswahl geeigneter Standorte für den Bau von Immobilien für die Anschlussunterbringung galten folgende Randbedingungen:

  • Gemeindeeigenes Grundstück
  • Kosten
  • Sicherung der Betreuung

Aus der Informationsveranstaltung vom 28.04.2015 hat die Gemeindeverwaltung folgende Quintessenz gezogen:

  • Eine Präferenz für einen der Standorte sei nicht erkennbar gewesen
  • Wichtig ist die Sicherstellung einer guten Betreuung
  • Das Erlernen von Deutschkenntnissen sei wichtig

(Ein Kommentar: Es gab bei der Informationsveranstaltung sehr wohl ganz eindeutige Stimmen gegen den Standort Lüssenweg und gegen den Standort Bolzplatz. Wie konnte man da keine Präferenz erkennen? Die Gemeindeverwaltung hatte schon bei der Informationsveranstaltung klar den Lüssenweg als Standort favorisiert. Diese Sichtweise wurde von vielen Anwesenden nicht geteilt. Es ist sehr schade, wenn direkte Rückmeldungen nicht wirklich wahrgenommen werden. Wirklich schade.)

 

Frau Hirsch stellte kurz die Standorte in Reihenfolge der von der Gemeindeverwaltung gewählten Priorisierung vor:
Lüssenweg

  • 850 m²
  • Auf dem Bereich der nicht-befestigten Parkplätze der Felsenbergarena
  • Zur Bebauung braucht es eine Umnutzung des Grundstücks
  • Eine Bebauung sei generell möglich
  • Für das Grundstück braucht es eine Ersatzfläche
  • Geplant ist ein Bau in Holzständerbauweise
  • Es könnte der komplette Bedarf für 68 Personen abgedeckt werden

Christofstraße

  • 140 m²
  • Nach §34 des Baugesetzbuches ist eine Wohnbebauung möglich
  • Es könnten 24 Personen untergebracht werden
  • Der Standort reicht nicht aus um den angestrebten Bedarf abzudecken

Altlache (Bahnhofsstraße 24/26)

  • 191 m²
  • Derzeit befindet sich ein Behelfsparkplatz auf dem Aral
  • Nach §34 des Baugesetzbuches ist eine Wohnbebauung möglich
  • Einschränkungen bezüglich der Hochwassergefahrenkarte
  • Es könnten 32 Personen untergebracht werden
  • Der Standort reicht nicht aus um den angestrebten Bedarf abzudecken

Bolzplatz (Schweerwiesenweg)

  • 1088 m²
  • Außenbereich
  • Eine Bebauung wäre grundsätzlich möglich
  • Es könnte der komplette Bedarf für 68 Personen abgedeckt werden

Es gab noch weitere Standorte, die aber aus der Auswahl vorneweg herausgefallen sind weil sich ein Bau dort aus Sicht der Gemeindeverwaltung nicht lohnen würde:
Hohlgraben 4, Freie Fläche im Seelach, Mitarbeiterparkplatz beim Rathaus (Vaihinger Straße), weiteres Grundstück in der Christofstraße
Diese Standorte seien aus finanziellen oder städtebaulichen Gründen abzulehnen.

 

Es besteht noch die Option im Gebäude in der Stiegelstraße das Mietverhältnis mit dem Landkreis zu kündigen, um so Platz für die Anschlussunterbringung zu erhalten. Das würde 24 Plätze ergeben. In diesem Gebäude sind derzeit in Zuständigkeit des Landkreises Asylbewerber zur Vorläufigen Unterbringung einquartiert. Die hier möglichen Räumlichkeiten würden aber auch nicht für den Gesamtbedarf ausreichen.

 

Über den ABG Verein sind noch zwei weitere gemeindeeigene Standorte vorgeschlagen worden. Diese wurden von der Gemeindeverwaltung aber auch mit den folgenden Gründen abgelehnt:
Heimbergweg unterhalb des Spielplatzes

  • Die Topographische Lage ist nachteilig
  • Es würden hohe Baukosten entstehen (beispielsweise für eine Stützmauer)
  • Eingriff in den Grün/Baumbestand
  • Verlust von Grünflächen

Ecke Heimbergweg / Herrenwiesenweg

  • Dieses Grundstück und die dort befindlichen Gebäude sollen für die Schulkonzeption offengehalten werden

 

Fragen der Gemeinderäte
Nach dieser Vorstellung der Standorte wurden den Gemeinderäten Zeit für Fragen eingeräumt. Fragen und Antworten in chronologischer Reihenfolge.
(Anmerkung des Schriftführers: Auch wenn es manchmal den Anschein hat, dass die Antwort nicht zur Frage passt, dann ist das nicht eine beabsichtigte Falschdarstellung in der folgenden Zusammenstellung. So wurden die Antworten eben abgegeben. Wie bei allen Berichten wird möglichst umfänglich und sachgemäß versucht, die Diskussion im Gemeinderat wiederzugeben.)

 

Wurden bei der Erwägung auch die Entfernungen zu den Schulen, Kindergärten, Einkaufsstätten gemacht?
Ja diese Gedanken wurden gemacht. Man hat die Entfernungen zu den genannten Einrichtungen über entsprechende Dienste im Internet gemessen. Für die außerhalb liegenden Standorte am Lüssenweg und Bolzplatz wurden ähnlich lange Wegstrecken genannt, wie sie beispielsweise auch von der Hülbe in den Ort anfallen.

 

Wie hoch sind die Kosten fürs Bauen und wie hoch werden die laufenden Kosten sein? Wer bringt die Miete auf?
Die Standorte wurden nur groß untersucht. Finanzielle Förderungen durch das Land sind möglich. Die genauen Kosten sind noch nicht bekannt. Man geht aber von einem Bedarf von 1,5 – 2 Mio. € aus. Die Angabe sei explizit ohne Gewähr. Für die laufenden Kosten wird eine Kalkulation vorbereitet werden. Sofern die Person selbst für die Miete und die Wohnkosten (Wasser, Strom, …) aufkommen kann, soll diese die Kosten selbst tragen. Für Personen ohne Erwerbstätigkeit werden die Kosten übernommen.
(Anmerkung der ABG: Die Baukosten sind doch ein wesentlicher Punkt bei der Auswahl eines Standorts. Weshalb musste man die Höhe der Kosten, auch wenn es nur eine Schätzung ist, explizit erfragen? Warum wurde die Zahl in der Vorstellung nicht automatisch genannt? Genau deshalb ist es wichtig die richtigen Fragen zu stellen...)

 

Es wird eine Ausgleichsfläche für den Lüssenweg gebraucht. Was bedeutet das genau? Braucht es nicht einen Lärmschutz zur B10 hin?
Die Standorte wurden nur grob untersucht. Es ist mit dem Landratsamt bereits durchgesprochen, dass auf dem vorgesehenen Grundstück am Lüssenweg eine Bebauung möglich wäre. Es wird jetzt der Beschluss des Gemeinderats gebraucht, um die weiteren Planungen angehen zu können. Die Immobilie soll nur auf gemeindeeigenen Grund erfolgen. Es gibt in Schwieberdingen keinen idealen Standort.

 

Als nächstes wurde für die Erarbeitung der Vorlage gedankt. Diese sei umfangreich und gut ausgearbeitet. Der Lüssenweg würde den Bedarf abdecken.
Es sind derzeit nur die Zahlen für die Anschlussunterbringung für die Jahre 2014 – 2016 bekannt. Deshalb plant man eine Immobilie mit einem kleinen Puffer zu bauen. Zur Nachnutzung soll das Gebäude für Personen, die vor der Obdachlosigkeit stehen, genutzt werden können.

 

Bei den Standorten in der Christofstraße und der Altlache handelt es sich um zentrumsnahe Bauplätze. Diese sollen für ältere Mitbürger freigehalten werden um dieser Bevölkerungsgruppe noch Möglichkeiten zum innerörtlichen Wohnen zu ermöglichen.

 

Einen idealen Standort gibt es nicht. Den Lärmschutz zu benennen war richtig. Es gibt in Schwieberdingen generell den Wunsch nach dem Ausbau des Lärmschutzes. Dieses Thema war gerade in Zusammenhang mit Beerdigungen auf dem Friedhof schon öfter ein Thema. Wenn man das Thema Lärmschutz am Lüssenweg angehen muss, dann wäre großflächiges Angehen des Lärmschutzes gewünscht.

 

Die Entscheidung fällt schwer. Es soll reichlich gebaut werden und nicht zu knapp. Man muss froh sein, wenn der Standort Lüssenweg reicht.

 

Wird es eine ortsübliche Miete geben? Ist die Finanzierung der Immobilie gedeckt oder ist es ein Abmangel? Das Thema Asyl soll stärker beworben werden, damit sich auch Unterbringungen im privaten Umfeld ergeben. Für eine Integration wäre eine zentrale Unterbringung und an mehreren Standorten natürlich deutlich besser. Wie sieht der Zeitraum für die Umsetzung aus?
Der Zeitdruck ist hoch. Die Personen sind bereits zugewiesen. Zur Kostenfragen: Ein Zukauf von Grundstücken wäre teuer. Die bestehenden Objekte sind voll, die Entscheidung zu einem neuen Standort ist deshalb notwendig. Es muss gebaut werden. Privater Wohnraum: Die Gemeinde wäre bereit entsprechenden Wohnraum anzumieten. Es fehlt aber am Angebot seitens der Privatpersonen. Hätte man viele Angebote würde man nicht selber bauen müssen. Es gab vereinzelte Rückmeldungen von Privatpersonen. Es ergab sich bisher aber kein Mietvertrag. Die Anschlussunterbringung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, deshalb müsse man jetzt handeln. Sich auf private Angebote zu verlassen geht nicht. Die Zahlen werden steigen. Es ist auch in der Regel so, dass Asylbewerber nach deren Anerkennung ihre Familien nachziehen. Für die Baumaßnahme können Fördermittel beantragt werden.

 

Wie sieht es mit der Priorisierung aus. Wenn man später nochmals bauen muss, wird dann die jetzt festgelegte Prioritätenliste noch gelten?
Die vorliegende Prioritätenliste ist auf Grund der Vor- und Nachteile der Standorte abgewogen worden. Der Bau einer Immobilie stellt einen Einstieg in dieses Thema dar. Es wird eine erneute Diskussion geführt werden, wenn in Jahren der derzeit absehbare Anstieg bei der Anschlussunterbringung weiter steigen wird und weitere Gebäude benötigt werden.

 

Wie soll man jetzt eine Priorisierung festlegen, wenn es zu den einzelnen Standorten keine Kostenabschätzung gibt?
Die Kosten abzuschätzen wäre auch eine Kostenfrage. Zudem gibt es keine, um für alle Standorte Details auszuarbeiten. Die Priorisierung ist notwendig, da die Zeitschiene sehr eng ist. 2 Standorte zu realisieren wäre teuer. Das ganze Vorhaben ist noch nicht im Haushaltsplan erfasst. Dass beim Lüssenweg die Parkplätze wegfallen ist mit dem TSV abgestimmt worden.

 

Wie sieht es mit der Nachnutzung des Gebäudes aus? Die möglichen Zielgruppen kollidieren nicht miteinander?
Es besteht ein hoher Bedarf bei einem Personenkreis, der die aktuellen Mieten nicht mehr zahlen kann und somit gefährdet ist in die Obdachlosigkeit zu geraten. Eine nachhaltige Nachnutzung wäre auch am Lüssenweg möglich. Im Scherwiesenweg funktioniert es auch mit verschiedenen Personengruppen.

 

Wie sieht die Einschätzung des Landratsamts zu den Standorten aus?
Dem Landratsamt wurden alle möglichen Standorte vorgestellt. Generell ist überall eine Bebauung möglich. Bei der Detailplanung können aber noch Unwägbarkeiten hochkommen.

 

Wenn gebaut wird, dann soll die volle Bauhöhe ausgenutzt werden.

 

Die Prioliste ist OK. Es soll aber jetzt keine Priorisierung für später festgelegt werden. Der Bolzplatz steht nicht zur Verfügung. Man kann nicht einerseits für familienfreundliches Schwieberdingen werben, und dann den Bolzplatz wegzunehmen.
Es geht jetzt erst einmal um den Standort für den Bedarf für die Jahre 2014 bis 2016. Später wird man erneut eine Diskussion führen.

 

Beim Lüssenweg gehen die Parkplätze der Felsenbergarena verloren. Diese hatten auch einmal Geld gekostet. Zudem gibt es eine sehr hohe Lärmbelästigung durch die B10, aber auch durch die Sportveranstaltungen der Felsenbergarena.
Es gibt keinen idealen Standort. Es ist eine Abwägung jedes Gemeinderats. Jeder kann für oder gegen die Priorisierung stimmen.

 

Das Bauen an den anderen Standorten wäre günstiger. Beim Heimbergweg braucht es beispielsweise keinen Schallschutz.
Beim Lüssenweg würde man mit einem Schlag den aktuellen Bedarf decken können. Sonst müssten zwei bis drei andere Standorte bebaut werden.

 

Der Standort Lüssenweg an der B10 ist von seiner Lage her sehr nachteilig: "Aus den Augen, aus dem Sinn." Die Altlache / Christofstraße wäre für die Integration viel besser.

 

Der Verlust der Parkplätze der Felsenbergarena wäre das kleinere Übel.

 

Zum Ende der Gemeinderatsfragestunde gab es noch einen umfangreichen Austausch von Argumenten zum Thema Integration und wie diese am besten bewerkstelligt werden kann.

  • Es klingt ja so, als die Menschen nur in der Ortsmitte integriert werden könnten. Integration liegt auch am Wollen oder Können der Menschen selbst.
  • Die Menschen in der Anschlussunterbringung können sich leider nicht aussuchen.
  • In Schwieberdingen freien Wohnraum zu finden ist generell schwer. Den Wohnraum auszusuchen geht quasi nicht.
  • Deutsche Flüchtlinge in der Nachkriegszeit wurden beispielsweise auch bei Bauern zwangsweise zugewiesen und es wurde damals nicht extra gebaut.
  • Ein Gemeinderat fühlte sich durch die Diskussion angegriffen. Er habe sich selbst integriert, weil er sich integrieren wollte.
  • Ein so großer geballter Standort am Lüssenweg ist für die Integration ungünstig.

 

Abstimmung
Der Lüssenweg (und nicht die ganze Prioliste) soll als Standort festgelegt werden, damit die Gemeindeverwaltung die weiteren Schritte für die Planung und Umsetzung eines Gebäudes zur Anschlussunterbringung einleiten kann.
Dieser Beschlussvorschlag erhielt 14 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen. Es gab keine Enthaltung.


Dagegen gestimmt haben: Fraktion der ABG, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Gemeinderat Dillmann von der CDU Fraktion.

Alle anderen Fraktionen / Gemeinderäte und der Bürgermeister stimmten für den Beschlussvorschlag.

Prioliste der ABG für den Standort der Anschlussunterbringung
ABG_Standortvergleich.pdf
PDF-Dokument [329.5 KB]

07.05.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 19/2015 über die Informationsveranstaltung am 28.04.2015 mit dem Thema Anschlussunterbringung von Asylbewerbern. Hier ebenso enthalten sind erklärende Informationen zu diesem Themenkomplex.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2015

01.05.2015: Artikel auf www.stuttgarter-zeitung.de

 

Titel des Berichts: Fertighaus für Asylbewerber

 

Der Artikel berichtet von der Informationsveranstaltung zum Thema Anschlussunterbringung vom 28.04.2015. Zudem wird der Blick auf bauliche Aktivitäten anderer Gemeinden gelegt.

 

Folgen Sie dem externen Link: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...

28.04.2015: Informationsveranstaltung zum Thema Anschlussunterbringung von Asylbewerbern in Schwieberdingen

 

In einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Bürgerhaus wurden die Pläne zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in Schwieberdingen vorgestellt. Ca. 40 interessierte Bürgerinnen und Bürgern, inklusive zahlreicher Gemeinderäte, sind der Einladung gefolgt.

 

(Vorbemerkung: Es ist bei diesem Thema zwischen der Erstunterbringung / Vorläufigen Unterbringung und der Anschlussunterbringung zu unterscheiden. Es geht bei der heutigen Informationsveranstaltung nicht um die Schaffung neuer Unterkünfte für die vorläufige Unterbringung, sondern um die Bereitstellung von Wohnungen für die Anschlussunterbringung. In eine Anschlussunterbringung kommen die Personen, welche bereits als Flüchtling anerkannt sind (das ist der Regelfall) bzw. maximal 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft als vorläufigen Unterbringung gewesen sind (Wenn z.B. das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist). Es handelt sich also Großteils um Menschen, die bereits eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben und sich nun vollständig integrieren sollen bzw. wollen.)

 

Bürgermeister Lauxmann begrüßte die Anwesenden und stieg dann gleich in das Sachthema ein. Die Anzahl an Flüchtlingen und Asylbewerbern ist in Deutschland weiterhin steigend. Die Landkreise und Gemeinden sind dazu verpflichtet Flüchtlinge aufzunehmen. Die Einrichtungen in Schwieberdingen für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen sind ab Mai voll belegt. Für die vorläufige Unterbringung gibt es in Schwieberdingen die beiden Standorte Stiegelstraße und Scheerwiesenweg.

 

In der heutigen Veranstaltung geht es um die Anschlussunterbringung und die Planungen hierfür. Über das Blättle wurde in der Bevölkerung bereits nach Unterbringungsmöglichkeiten nachgefragt. Es gab Rückmeldungen, aber es ist daraus leider kein Mietverhältnis entstanden. Die Gemeinde möchte nun selbst für die Unterbringung sorgen und ist hier in der Phase der Untersuchung geeigneter Standorte. Die Standorte sind anhand von Kriterien zu prüfen. Der Gemeinderat soll in der Sitzung im Mai über den Standort entscheiden. Dazu wird eine Prioliste der Standorte vorgelegt werden. Generell seien die möglichen Standorte begrenzt und es müsse eine Abwägung bzgl. der Nutzung stattfinden.

Die Unterbringungsmöglichkeiten müssen noch in 2015 sichergestellt werden. Die Gemeinde muss dazu in diesem Jahr entsprechende Gebäude errichten.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte dem Arbeitskreis Asyl in besonderer Weise. Das ehrenamtliche Engagement und die Unterstützung der Kirchen sei vorbildlich. Die Gemeindeverwaltung sicherte ihre volle Unterstützung dem Arbeitskreis zu.

 

Im Anschluss trug Frau Herrmann vom Fachbereich Asylbewerber und Aussiedler vom Landratsamt Ludwigsburg die aktuelle Entwicklung für den Landkreis Ludwigsburg vor.
Um ein Gefühl für die Zahlen zu bekommen, gab es zu Beginn eine Übersicht zu den im Landkreis Ludwigsburg zugewiesenen Asylbewerbern / Flüchtlingen (zur vorläufigen Unterbringung) der letzten Jahre.

Übersicht der zugewiesenen Flüchtlinge im Landkreis Ludwigsburg

Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Anzahl 51 127 188 272 365 719 1359 3000

Der Wert für das Jahr 2015 entspricht einer Prognose. Klar erkennbar ist der zunehmende Anstieg.


Im Landkreis Ludwigsburg bestehen derzeit 79 Gemeinschaftsunterkünfte. Vor 1,5 Jahren gab es gerade einmal 10. Derzeit sind 22 weitere Unterkünfte geplant. 59 der derzeitigen 79 Unterkünfte befinden sich in Wohngebieten. Es habe sich gezeigt, dass die Berührungsängste zwischen den Asylbewerbern und der Bevölkerung kleiner sind, wenn die Einrichtungen in Wohngebieten platziert werden. Zur Betreuung stehen viele Sozialarbeiter (eine genaue Zahl wurde nicht genannt) und 15 Hausmeister zur Verfügung. Die Flüchtlinge brauchen Unterstützung, um ihren Lebensalltag bewältigen zu können und um sich an die in Deutschland vorhandenen Gepflogenheit zu gewöhnen.

 

Bezüglich der Bevölkerungsgruppen stellen derzeit Menschen aus Syrien den größten Anteil. Es kommen aber auch noch nach wie vor viele Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, gefolgt von Menschen aus Afrika.

 

Wie der Bedarf für die vorläufige Unterbringung ansteigt, so steigt auch der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für die Anschlussunterbringung. Aus Sicht des Landratsamts sollen bei Neubauten darauf geachtet werden, dass Einzelwohnungen angelegt werden und es keine Gemeinschaftsküchen und -bäder mehr gibt. Es wird angestrebt, dass die Einrichtungen zur Anschlussunterbringung jeweils zu 2/3 mit Familien und 1/3 mit Einzelpersonen belegt werden.

 

Im Folgenden stellte Frau Hirsch vom Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung die aktuelle Situation in Schwieberdingen und mögliche Standorte für die Anschlussunterbringung vor. Zuerst wurde auf die Stationen eines Flüchtlings / Asylbewerbers eingegangen:

  1. Erstaufnahme für maximal 3 Monate in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), welche von den Regierungspräsidien betrieben wird
  2. Vorläufige Unterbringung für maximal 24 Monate in Gemeinschaftsunterkünften, die von den Stadt- und Landkreisen unterhalten werden
  3. Anschlussunterbringung der Gemeinden und Städte

Die Zuweisungen in die vorläufige Unterbringung und die Anschlussunterbringung erfolgt nach einem Bevölkerungsschlüssel. Der Landkreis unterhält in Schwieberdingen zwei Gebäude zur vorläufigen Unterbringung. Im Gebäude im Scheerwiesenweg sind derzeit 69 Personen untergebracht und im Haus in der Stiegelstraße 24 Personen.

 

Für die Anschlussunterbringung in Schwieberdingen wurden folgende Personenzahlen zugewiesen:

  • 2014: 9 Personen
  • 2015: 18 Personen
  • 2016: 26 Personen

Für diese 53 Personen muss Schwieberdingen eine Unterbringungsmöglichkeit einrichten beziehungsweise vorweisen. Da die Entwicklung nach oben offen ist, und man vorausschauend mehr Räumlichkeiten zur Verfügung stellen möchte, plant man derzeit den Neubau von Gebäuden für 60-70 Personen.

 

Als Standorte stehen nach einer Vorauswahl der Gemeindeverwaltung folgende Stellen zur Verfügung:

  • Lüssenweg, ca. 850 m² Fläche, Es wird der Parkplatz der Felsenbergarena reduziert, Eine Nahverkehrsverbindung sei über die Haltestellen beim Bosch gegeben, die zuständige Fachbehörde würde einer Bebauung zustimmen
  • Bolzplatz Scheerwiesenweg, Der Standort wäre außerhalb der regulären Ortsbebauung, die zuständige Fachbehörde würde einer Bebauung zustimmen
  • Bahnhofsstraße (ehemaligen Gebäude 24/26), wird derzeit als Behelfsparkplatz benutzt, eine Bebauung wäre möglich, die Fläche sei aber zu klein für den Gesamtbedarf
  • Christofstraße, hier besteht ein Grundstück mit 140 m², die Fläche sei aber zu klein für den Gesamtbedarf

Die Gemeindeverwaltung verfolgt folgende Zielsetzung:

  • Man wolle auf einem Standort ein größeres Gebäude errichten, welches den aktuellen Bedarf übersteigt.
  • Man möchte das Gebäude auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichten. Die Auswahl hierzu ist beschränkt. Die oben genannten Standorte sind alle gemeindeeigen.
  • Das Gebäude soll später einer andersartigen Nutzung überführt werden können.
  • Man möchte keine Container aufstellen, sondern ein richtiges Haus in Leichtbauweise errichten.
  • Man plant kleine Wohneinheiten mit eigenem Bad und Küche.

Im Haushalt für 2015 sind für die Errichtung des Gebäudes keine Gelder eingestellt. Die Baumaßnahme muss damit überplanmäßig finanziert werden.

 

Soweit die Vorstellung der Sachthemen. Im Anschluss erfolgte eine Diskussion mit den Anwesenden der Informationsveranstaltung. Die Gemeindeverwaltung favorisiert den Standort Lüssenweg, was von vielen Anwesenden nicht geteilt wurde. Aus Sicht der Unterbringung und Integration sei dieser Standort ungeeignet.

 

Links:
Fachbereich 33 des Landratsamts Ludwigsburg: Asylbewerber und Aussiedler:

http://www.landkreis-ludwigsburg.de/...

Bürger-Info des Landratsamts für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten sowie Spätaussiedler:
http://www.landkreis-ludwigsburg.de/...

Ministerium für Integration Baden-Württemberg:
http://www.integrationsministerium-bw.de/...

25.09.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 39/2014 über die bekanntgegebene Information im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) am 17.09.2014 über die Bereitstellung eines weiteren Gebäudes für die Erstunterbringung von Asylbewerbern.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2014

17.09.2014: Öffentliche Sitzung des AUT

(Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Aufnahme von Asylbewerbern in Schwieberdingen

 

Alle Landkreise sind dazu verpflichtet Asylbewerber aufzunehmen. In Ludwigsburg selbst sind nun die vorhandenen Kapazitäten erschöpft. Man geht deshalb auf die Gemeinden zu, um nach weiteren Möglichkeiten der Unterbringung zu suchen. Diese wird für die Zeit der Asylverfahren, als auch die Anschlussunterbringung danach, benötigt. Die Zahl der Asylbewerber in Ludwigsburg steigt ständig. Während zu Jahresbeginn noch 78 Personen/Monat ankamen, liegt die Rate aktuell bei 200 Menschen. Tendenz weiter steigend.


Das Thema Asyl ist in zweierlei Richtungen erschreckend. Zum einen ist da die hohe Anzahl an Asylbewerbern. Zum anderen aber auch die in gleicher hoher Anzahl vorhandenen Notsituationen und Schicksale dahinter. Genau deshalb sind wir alle dazu verpflichtet, solidarisch zu sein und den Menschen in ihrer Not zu helfen.


Im Scheerwiesenweg soll nun ein Gebäude, in dem schon jetzt 44 Personen untergebracht sind, für weitere 25 Asylbewerber umgebaut werden. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Das Gebäude gehört nicht der Gemeinde, sondern befindet sich in privatem Besitz. Es ist vom Landkreis LB für die Unterbringung der Asylbewerber angemietet. Der Landkreis übernimmt die Kontrolle für den Umbau (Fluchttreppe, Feuerschutz, Sanitärbereiche) und zeigt sich verantwortlich für den Betrieb des Wohnheims. Die Gemeinde stellt hierfür keinen eigenen Ansprechpartner, sondern verweist jeweils auf das Landratsamt. Die Unterstützung durch Sozialarbeiter und die Einrichtung eines Hausmeisterservice wurden von der Gemeinde als Auflagen an den Landkreis kommuniziert.


Es ist schon jetzt abzusehen, dass das lobenswert durch privates Engagement geschaffene Angebot nicht ausreichen wird. Es müssen künftig weitere Wohnmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Deshalb wird dieses Thema den Gemeinderat und Schwieberdingen weiterhin intensiv beschäftigen.

Nächste Termine

Mi. 03.07.2024  18:30 Uhr

Öfftl. Sitzung Ausschuss Umwelt Technik

Rathaus Ratssaal

Mi. 03.07.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mo. 15.07.2024  19:00 Uhr

ABG-Jedermann Treffen

Mehrzweckraum im Rathaus

Mi. 17.07.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mi. 11.09.2024  18:30 Uhr

Öfftl. Sitzung Ausschuss Umwelt Technik

Rathaus Ratssaal

Mi. 25.09.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mi. 30.09.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Sitzung Gemeindeverwaltungsverband

Hemmingen, Sitzungssaal Rathaus

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