Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 26/2018 mit einer Stellungnahme zum Sachvortrag des Schwieberdinger Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten Herrn Gollnick. Der Sachvortrag erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2018.
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Der Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte Herr Gollnick stellte sein Arbeitsgebiet vor und machte Angaben zur aktuellen Situation bei der Integrationsarbeit. Herr Gollnick ist seit ca. 7 Monate in Schwieberdingen tätig und hat die Aufgabe von Frau Burmeister-Rudolph übernommen. An den Aufgaben des Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten hat sich durch die Neubesetzung nichts geändert.
Es geht weiterhin um folgende Aufgabenbereiche:
Zu den weiteren Aufgaben und Tätigkeiten gehören:
Überblick zu den einzelnen Einrichtungen
Lüssenweg
Felsenbergweg
Stiegelstraße
Scheerwiesenweg
Aufnahmezahlen
Schwieberdingen musste 2018 18 Flüchtling in der Anschlussunterbringung zusätzlich aufnehmen. Für 2019 kommen die genauen Zahlen im August. Man geht aber von einer gleichbleibenden Anzahl aus.
Im Lüssenweg wohnen derzeit 84 Personen in der Anschlussunterbringung. Die Quote, die vom Landkreis vorgegeben wird, wurde erfüllt. Eine weitere größere Aufnahme ist nicht vorgesehen. Es könnten aber
noch weitere Personen über den Familiennachzug hinzukommen.
Fazit
Nur gemeinsam lässt sich das Ziel der Integration erreichen.
Bürgermeister Lauxmann dankte Herrn Gollnick für seinen Vortrag. Er dankte auch den ehrenamtlichen Helfern deren Arbeit nicht selbstverständlich sei.
Fragen der Gemeinderäte
(FWV) Wie schätzen sie die Erwartungen der Flüchtlinge ein, wollen sie integriert werden oder ist es eher egal?
Herr Gollnick gab an, dass es verschiedenen Charaktere gäbe und man die Frage nicht pauschal beantworten könne. Es gibt ja Gründe für die Flucht. Deshalb hätten vor allem die Familien mit Kindern
den Willen hier Fuß zu fassen. Kindern gehen in die Schule und erlernen die Sprache. Der größte Teil der Flüchtlinge ist willens, hier ein neues Heimatland zu finden. Private Wohnungsangebote würden
hier deutlich helfen. Damit könnten sich die Leute sich in der Nachbarschaft integrieren.
(FWV) Der Bericht hat keine Ergebnisse bzw. Zahlen gebracht, wie erfolgreich die Integration verläuft. Man kenne selbst zwei Beispiele, wo die Leute
eine Arbeit gefunden haben. Ist das nun ein Einzelfall oder gibt es mehr Integrationserfolge?
Herr Gollnick gab an, dass es hierzu keine Zahlen gib. Die Verwaltung hat nur mit den Personen zu tun, die in der Verwaltung erfasst sind. Sobald ein Auszug aus der Unterkunft erfolgt,
verschwinden die Personen aus dem Blickfeld. Es wäre auch zu definieren, wann denn ein Flüchtling als integriert gilt.
Nachfrage: Gibt es Erfahrungen, wie es mit der Verweildauer aussieht?
Herr Gollnick gab an, dass während seiner Tätigkeit in den letzten 7 Monaten nur eine Familie ausziehen musste, da sie die Aufenthaltsgenehmigung verlor. Alle anderen Personen und Familien wohnen in
der Unterkunft, weil es keine Angebote an anderen Wohnungen gibt. Viele der Bewohner sind schon seit der Eröffnung des Gebäudes im März/April 2017 dort wohnhaft. Es ist mit einer Verweildauer von 2
Jahren und länger zu rechnen.
(ABG) Gemeinderätin Reinold wollte wissen, wie die Stimmung in den Unterkünften ist. Gibt es ein Auf-einander-Zugehen?
Herr Gollnick konnte eine gute Stimmung im Lüssenweg attestieren. Die Kinder spielen gut miteinander und es gibt zwischen den Bewohnern keine Streitigkeiten. In der Stiegelstraße ist die
Situation etwas angespannter wegen der Mischung zwischen Flüchtlingen und Obdachlosen. Hier kümmert sich die Sozialarbeit darum. Bisher gab es keine Polizeimeldungen. Verschmutzungen wurden gemeldet,
was sich aber immer hat klären lassen.
Gemeinderätin Reinold bedankte sich für die Aussage, weil das auch ihren Eindruck wiederspiegelt.
(Bündnis 90/Grüne): Wie viele Personen sind zwischenzeitlich berufstätig?
Herr Gollnick gab an, dass ein Flüchtling aus Afghanistan derzeit eine feste Anstellung hat. Die restlichen Personen sind meist mit den Integrations- und Deutschkursen beschäftigt.
Deutschkenntnisse sind eine Grundvoraussetzung für die Berufsausübung. Die Deutschkurse dauern bis zu 1,5 Jahre. Es dauert also, bis die anerkannten Asylbewerber auf dem Arbeitsmarkt überhaupt Fuß
fassen können.
(Bündnis 90/Grüne) Es wurde die Unterstützung bei Mahnverfahren genannt. Was ist damit genau gemeint?
Herr Gollnick gab an, dass es zu einer Mahnung kommt, wenn die Flüchtlinge sich nicht unverzüglich beim Jobcenter melden. Um dies zu umgehen erfolgt eine Erfassung der notwendigen Daten, sobald
die geflüchtete Person nach Schwieberdingen kommt.
(CDU) Wie sieht der Arbeitsalltag eines Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten aus? Wie viele Zeit bleibt für die direkte Arbeit mit den
Flüchtlingen übrig?
Herr Gollnick gab an, dass eigentlich zu wenig Zeit für die Arbeit mit den Flüchtlingen übrigbleibt. Es seien viele Formalismen zu erfüllen. Eine Verbesserung habe das im Februar 2018 begonnen
Pakt für Integration gegeben. Hier seien eigens weitere Sozialarbeiter bei den Landratsämtern angesiedelt worden. Dadurch gäbe es eine deutliche Entlastung.
(CDU) An wen muss man sich wenden, wenn man Arbeit anbieten möchte?
Herr Gollnick empfahl hier sowohl auf das Jobcenter und den Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten zuzugehen.
Damit hat der Gemeinderat den Bericht zur Kenntnis genommen.
Bürgermeister Lauxmann gab zudem an, dass innerhalb der Gemeindeverwaltung abgestimmt wurde, dass es nun jährlich einen Bericht des Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten im Gemeinderat geben soll.
Her Wemmer stellte kurz die Zahlen aus der Vorlage des Gemeinderats vor. Letztlich habe man gegenüber der Planung eine halbe Million eingespart.
In den Unterlagen des Gemeinderats standen als Sachvortrag und Begründung folgende Informationen:
Aufgrund des Flüchtlingsstroms wurden der Gemeinde einige Personen zugewiesenen. Zum Teil konnten sie in angemieteten Wohnungen untergebracht werden, zum Teil musste hier neuer Wohnraum
geschaffen werden.
Um die Situation zu entschärfen, bis der Neubau im Lüssenweg fertig gestellt war, wurde im Felsenbergweg 4 ein Gebäude gekauft und zum Teil umgebaut. Es sind so eine kleine 2 Zimmerwohnung mit Bad
und eine größere Wohnung im 2. OG mit 2 Bädern, welche bis zu 10 Personen bewohnen können, entstanden. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen betragen 37.011,52 €. (Anlage Kostenaufstellung Felsenbergweg
4)
Von Juli 2016 bis März 2018 wurde im Lüssenweg, auf dem Gelände der Parkfläche bei der Felsenbergarena, eine Anschlussunterbringung für Asylbewerber gebaut. Aufgrund von Mängelbeseitigung durch Seitens Firma Grötz hat sich die Bauzeit von März 2017 um ca. 1 Jahr auf März 2018 verlängert.
Die Anlage besteht aus 3 miteinander durch Laubengänge verbundene Gebäude Es wurden 26 Appartements für insgesamt 104 Personen (pro Appartement 4 Personen) hergestellt. Die Ausführung der Arbeiten wurden an einen Generalunternehmer vergeben. Die Außenanlagen wurden an einen Landschaftsbauer vergeben.
Die Gesamtkosten der Maßnahme im Lüssenweg belaufen sich auf 3.032.193,82 € siehe auch Anlage Kostenaufstellung.
Zuschüsse über das Landesprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge" gemäß ANBest-K in Höhe von 770.701,51 € stehen noch aus.
Die Gesamtkosten für beide Maßnahmen betragen 3.069.205,34 € und sind somit im geplanten Kostenrahmen geblieben.
Die genannten Kostenaufstellungen finden Sie in den Unterlagen des Gemeinderats ab S. 13 --> hier
(Link auf die Vorlagen des Gemeinderats auf der Schwieberdinger Homepage)
Von Seiten des Gemeinderats gab es eine Frage aus der FDP-Fraktion, ob die Fördermittel die Gemeinde bereits bekommen hätte. Herr Wemmer gab hierauf an, dass die Fördermittel noch nicht ausbezahlt wurden. Rechnet man diese noch mit ein liegen die Ausgaben der Gemeinde nur bei rund 2,3 Mio. €.
Abstimmung
Eigentlich hätte man bei einer Kenntnisnahme keine Abstimmung machen müssen, es wurde dann aber doch über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschlussvorschlag
Die Abrechnungen werden zur Kenntnis genommen.
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.
Lesen Sie den Bericht des ABG-Vereins in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 5/2017 über den informellen Besuch der Interessengemeinschaft "Gegen Steuergeld-Verschwendung in Schwieberdingen" beim ABG-Jedermann-Treffen am 23.01.2017. Dieser Berichtteil wurde von Seiten der Gemeinde nicht für eine Veröffentlichung im Amtsblatt zugelassen.
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Gemeinderätin Reinold stellte folgende Anfrage:
Gibt es Umbaupläne für das Gebäude im Felsenbergweg Nr. 4?
Das Gremium wurde informiert. Ausbaumaßnahmen haben bereits stattgefunden. Die Maßnahme ist umgesetzt und es wohnen zwei Familien im Gebäude.
Dem Gebäude im Lüssenweg sind für 2016 30 Personen und in 2017 41 Personen zugewiesen. 2018 wird es auch Zuweisungen geben. Hinzu kommt der Familiennachzug. Das Gebäude im Lüssenweg wird
entsprechend belegt sein.
Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 39/2016 über die Auskünfte des Bürgermeisters auf eine Frage in der letzten Bürgerfragestunde zum Thema der Flüchtlingsunterbringung.
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Bezogen auf den unten verlinkten Bericht der LKZ hat die Gemeindeverwaltung eine Presseerklärung veröffentlicht. Die Erklärung finden Sie --> hier.
Anbei der Text der Pressemitteilung:
In einem Pressebericht wird die Vermutung geäußert, die Gemeinde Schwieberdingen hätte eine Immobilie - ... zur Unterbringung von geflüchteten Personen zu einem überhöhten Preis gekauft.
Hierzu stellt die Gemeinde folgendes fest:
Die Wirtschaftlichkeit wurde zum damaligen Zeitpunkt der Entscheidung von Gemeinderat und Verwaltung diskutiert und abgewogen, auch die Kaufsumme als vertretbar eingeschätzt. Der bleibende
Grundstückswert, das Gebäude an sich und Einnahmen bei einer Veräußerung nach vom Gesetzgeber vorgegebener befristeter Nutzung waren Argumente, die für einen Erwerb sprachen. Ein weiteres Argument
war, dass die Flächen im Gewerbegebiet im Vergleich zu Wohngebieten die wirtschaftlich günstigere Alternative darstellen.
Der Erwerb wurde nach den Vorgaben der Gemeindeordnung durchgeführt und in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates beschlossen. Ebenfalls nach Vorgabe der Gemeindeordnung informierte der
Bürgermeister die Öffentlichkeit in der folgenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates über den Erwerb, Vertragsbestandteile dürfen hier nicht genannt werden.
Ebenfalls müssen die damaligen und heutigen Tatsachen bei der Unterbringung von geflüchteten Personen berücksichtigt werden, die schlussendlich zum Ankauf der Immobilie geführt haben:
1. In der diesjährigen Informationsveranstaltung hat der Landkreis die Bevölkerung im März 2016 informiert, dass Schwieberdingen zu diesem Zeitpunkt mit einer Zuweisung von ca. 280 geflüchteten
Personen rechnen muss. Unter Abwägung dieser Prognose wurde der Felsenbergweg erworben.
2. Aufgrund der Planungen des Landes Baden-Württemberg, in Schwieberdingen eine Landeserstaufnahmestelle mit 1.500 Personen einzurichten, hat sich der Baustart der eigenen Einrichtung am Lüssenweg um
6 Monate verzögert. Der Gemeinderat wie auch die Verwaltung haben bezüglich der Landeseinrichtung nicht wie im Kommentar geschrieben ".... darauf spekuliert..." sondern sich vehement und ständig
gegen die Planungen des Landes ausgesprochen. Ein früherer Baustart der eigenen Einrichtung war vor der abschließenden Entscheidung des Landes nicht möglich.
3. Ebenfalls waren die vorhandenen Einrichtungen der Gemeinde zur Unterbringung von geflüchteten Personen im März voll belegt. Eine Belegung öffentlicher Gebäude war absehbar, hierüber hat die
Verwaltung die Öffentlichkeit in der genannten Informationsveranstaltung informiert.
4. Es war geplant im Gebäude im Felsenbergweg 80 Personen und im Lüssenweg nach Fertigstellung im Dezember diesen Jahres 104 Personen unterzubringen, um somit die Pflichtaufgabe der Gemeinde
möglichst vollständig sicherzustellen. Die Schließung einer Sporthalle oder anderen öffentlichen Räumlichkeiten sollte vorerst vermieden werden.
5. Aufgrund der gesunkenen Anzahl von geflüchteten Personen hat sich die Prognose des Landkreises für Schwieberdingen inzwischen verändert. Aktuell ist eine geringere Zuweisung von geflüchteten
Personen für unsere Gemeinde vorgesehen, die untergebracht werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass der folgende Familiennachzug die Anzahl der von der Gemeinde unterzubringenden Personen wieder
ansteigen lässt. Die gemeindeeigenen Einrichtungen sind nach wie vor voll belegt, das Gebäude im Felsenbergweg wird weiterhin benötigt. Aufgrund von großen Sorgen und Bedenken aus dem Umfeld der
Immobilie wählte die Gemeinde die gesetzliche Möglichkeit einer dreijährigen Befristung.
6. Aufgrund der gesunkenen Personenanzahl sieht die Gemeinde derzeit von einem Komplettumbau der Immobilie im Felsenbergweg ab und hat damit regulierend auf die aktuellen Prognosen reagiert.
Die Konzentration erfolgt nun auf den Wohnungs- und Bürotrakt, die je nach Zuweisung mit einfachen Mitteln sukzessiv umgebaut werden.
Fazit:
Aufgrund der damaligen prognostizierten Zahlen, in Abwägung der Wirtschaftlichkeit und vor allem der zur Verfügung stehenden Alternativen, die ebenfalls mit hohen Umbaukosten versehen waren, hat sich
die Gemeinde für den Erwerb der Immobilie entschieden. Die Immobilie im Felsenbergweg wie auch im Lüssenweg wird dringend zur Unterbringung von geflüchteten Personen benötigt.
Titel des Berichts: Schwieberdingen zahlt für Unterkunft überhöhten Preis
Die LKZ deckt Hintergründe zum Kauf eines Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen auf. Das Gebäude im Felsenbergwerg wurde laut Angaben der Zeitung zu einem überhöhten Preis gekauft. Der verlinkte Artikel enthält zwar nur die Kurzversion des Berichts, nennt aber die relevanten Fakten.
Folgen Sie dem externen Link: http://www.lkz.de/lokales/...
Für den Themenbereich Flüchtlinge befindet sich gerade ein Gebäude im Lüssenweg im Bau. Wie sehen die aktuellen Flüchtlingszahlen für Schwieberdingen aus und wie sieht die aktuelle Auslastung in den Gebäuden aus?
Die generelle Flüchtlingssituation hat sich auf Grund der getroffenen politischen Entscheidungen entspannt. Die derzeit vorhandenen Kapazitäten in Schwieberdingen für geflüchtete Menschen sind voll belegt (90 Personen). Neben der Siegelstraße und dem Scheerwiesenweg sind weitere private Wohnungen angemietet, in denen 25 Personen untergebracht sind. Das Gebäude im Lüssenweg ist im Zeitplan und wird im Dezember/Januar fertiggestellt und für die geplanten 104 Personen bezugsfertig sein. Zudem gibt es das Gebäude im Felsenbergweg, für das die Gemeinde seit 1-2 Wochen das Baurecht erhalten hat. Dieses Gebäude soll nur punktuell umgebaut werden. Auf Grund der gesunkenen Flüchtlingszahlen wird das Gebäude im Felsenbergweg anstatt der ursprünglich vorgesehenen 80 Personen nur für 20-25 Personen ausgebaut werden. Die Nutzungsdauer für dieses Gebäude ist zudem auf 3 Jahre beschränkt. Das Gebäude im Lüssenweg wird jedoch bevorzugt behandelt. wenn dort entsprechende Wohnungen frei sind, werden diese zuerst belegt bevor Personen dem Gebäude im Felsenbergweg zugewiesen werden. Das Gebäude im Felsenbergweg dient als Puffer, damit keine Halle oder anderes öffentliche Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung benutzt werden müssten. In diesem Jahr muss Schwieberdingen noch mindestens 22 Flüchtlinge aufnehmen.
Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 19/2016 über die aktuellen Informationen zur Anschlussunterbringung im Felsenbergweg aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 27.04.2016.
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Dieser Tagesordnungspunkt diente nur zur Information des Gemeinderats. Frau Hirsch vom Ordnungsamt verlas lediglich den Text der Vorlage:
In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.02.2016 wurde mit der Tischvorlage 2/2016 darüber informiert, dass die Verwaltung eine Gewerbeimmobilie im Felsenbergweg erwerben kann. Der Vorschlag und die Entscheidung des Gemeinderats, das Objekt zu erwerben war aufgrund der prognostizierten Zahlen für die Anschlussunterbringung sowie für die vorläufige Unterbringung richtig und gerechtfertigt.
Die Gemeindeverwaltung wurde von der Landkreisverwaltung Mitte April 2016 über die aktuelle Flüchtlingsentwicklung im Landkreis informiert.
Bisher rechnete das Landratsamt für 2016 mit 8.000 Flüchtlingen für den Landkreis. Daraus ergaben sich für die Gemeinde Schwieberdingen 172 Gemeinschaftsunterkunfts- und 104 Anschlussunterbringungsplätze.
Aufgrund der aktuellen Lage im Bereich der Balkanroute und durch das Abkommen der EU mit der Türkei ist die Anzahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge stark zurückgegangen. Somit ist der prognostizierte Bedarf an Unterkünften momentan nicht mehr gegeben. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Landkreisverwaltung bisher geplante Flüchtlingsunterkünfte zurückstellt. Ob und inwieweit sich die Zuweisungen für Schwieberdingen ändern, ist momentan nicht absehbar, da keine verlässlichen Zahlen vorliegen.
Das hat folgende Auswirkungen auf die Projekte in Schwieberdingen:
Das Gebäude im Lüssenweg wird wie beraten und beschlossen gebaut. Der Zuwendungsbescheid von der L-Bank liegt mittlerweile in Höhe von rd. 770.701,- € vor.
Die Belegung ist nach wie vor mit dem Landkreis als Kooperationspartner geplant. Sofern zukünftige Kapazitäten im Lüssenweg frei werden, können diese als Notunterkunft für die Kommune oder als
günstiger Wohnraum genutzt werden.
Beim Objekt Felsenbergweg zieht sich der Landkreis aus der geplanten Belegung der Halle zurück. Die Gemeindeverwaltung wird ihre Planungen für das Wohn- und Bürogebäude weiter vorantreiben, so dass in wenigen Monaten der Bezug erfolgen kann. Aufgrund der neuesten Entwicklung wird das Objekt mit deutlich weniger Personen belegt werden können. Die Planung sieht vor, dass dort ca. 25-30 Personen für die Anschlussunterbringung Platz finden werden.
Da sich die aktuelle Situation sehr schnell ändern kann, dient die Halle als Reserve. Sollten die Flüchtlingszahlen im Laufe der nächsten Monate wieder ansteigen, kann die Gemeindeverwaltung kurzfristig reagieren. In diesem Fall würde sicher auch der Landkreis wieder Interesse an einer Nutzung bekunden.
Bürgermeister Lauxmann fügte dem noch folgendes hinzu: Der Landkreis baue auf Grund des aktuellen Rückgangs Plätze ab. Die Anschlussunterbringung, welche in der Verantwortung der Gemeinden liegt, wird trotzdem benötigt und die Zuweisungen kommen nun schneller. Zudem müsse der Familiennachzug berücksichtigt werden. Das Gebäude im Lüssenweg wird wie geplant gebaut. Die Baumaßnahme soll zügig beginnen. Das Objekt im Felsenbergwerg dient als Reserve. Die Halle wird vorerst nicht umgebaut, der Bürogebäudeteil schon. Es derzeit keine genauen Zahlen für Schwieberdingen bekannt. Andere Kommunen haben auch keine Zahlen.
Frau Reinold informierte sich darüber, wer den Hausmeisterservice und die Sozialbetreuung im Gebäude des Felsenbergwegs übernehmen wird, wenn sich der Landkreis
zurückzieht. Zudem könnte man im Lüssenweg nun doch Gemeinschaftsräume schaffen?
Der Baubeschluss zum Lüssenweg besteht und es ist keine Änderung mehr möglich. Die Ausschreibung für den Bau läuft bereits. Das Gebäude wird in seiner geplanten Größe benötigt. Der
Familiennachzug ist die derzeit unbekannte Größe. Man weiß nicht, wie viele Personen hier nachkommen.
Das Gebäude im Felsenbergweg wird als Anschlussunterbringung dienen. Der Hausmeisterservice wird von Schwieberdingen übernommen werden. Zudem unterstützt die neu eingestellte Integrationsbeauftragte
der Gemeinde. Die Zuweisungen von der vorläufigen Unterbringung in die Anschlussunterbringung wird beschleunigt werden.
Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) --> http://www.landesrecht-bw.de/...
Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG)
--> http://fluechtlingsrat-bw.de/...
Schlüssel für die Verteilung von Flüchtlingen nach Bundesländern ("Königsteiner Schlüssel") --> http://www.bamf.de/...
Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 10/2016 über Informationsveranstaltung zur Flüchtlingssituation und Flüchtlingsunterbringung in Schwieberdingen am 03.03.2016.
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Die Gemeindeverwaltung hat Ihre Berichterstattung zur Infoveranstaltung zur Flüchtlingsunterbringung auf der Schwerdinger Homepage verlinkt. Hier finden Sie auch die gezeigten Foliensätze vom Landratsamt und der Polizei.
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Der Ablauf der Informationsveranstaltung gliederte sich wie folgt:
Auf dem Podium vertreten waren folgende Personen (v.l.n.r.):
Eine kleine Bildergalerie von der Veranstaltung:
1. Begrüßung und Einführung durch den Bürgermeister
Bürgermeister Lauxmann führte in den Abend und in das Thema ein. Seit der ersten Informationsveranstaltung am 28.04.2015 im Bürgerhaus (Bericht siehe unten) hat sich die Situation um die Flüchtlinge
geändert. Alle Gemeinden stünden vor der Herausforderung mit der hohen Anzahl an Flüchtlingen zurecht zu kommen. In Schwieberdingen sind der Freundeskreis Asyl, viele Bürger und Organisationen und
die Gemeindeverwaltung aktiv dabei, die Situation bestmöglich zu lösen. Es geht primär um die Schaffung von Wohnraum für die flüchtigen Menschen und deren Integration. Am heutigen Abend sind
Vertreter vom Landkreis und der Polizei anwesend, um von ihren Erfahrungswerten zu berichten.
In Schwieberdingen gibt es bereits die Einrichtungen in der Stiegelstraße, dem Scheerwiesenweg. Zudem sind drei Privatwohnungen an Flüchtlinge vermietet sowie eine Gemeindewohnung. Der Gemeinderat hat bereits im letzten Jahr den Bau einer Anschlussunterbringung im Lüssenweg beschlossen. Hier ist man gerade mit der zügigen Vorbereitung für den Baustart beschäftigt.
Von September 2015 bis Januar 2016 wurde die Einrichtung einer Landeserstaufnahmestelle in einem Gebäude im Industriegebiet evaluiert. Dieser lange Prüfprozess ist verantwortlich, dass erst jetzt am Lüssenweg die Realisierung angegangen werden kann. Wäre die Erstaufnahmestelle realisiert worden, hätte man am Lüssenweg nicht bauen müssen. Durch die Verzögerung ist man jetzt in der schwierigen Situation kurzfristig Plätze zur Verfügung zu stellen, da der Landkreis Flüchtlinge Schwieberdingen zuweist. Die Prognose liegt derzeit bei ca. 200 Personen für 2016. Es ist die Aufgabe des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat man sich auf die Suche nach alternativen Standorten gemacht. Zur Diskussion standen folgende Objekte:
Von privater Seite wurde der Gemeinde ein Objekt im Felsenbergweg angeboten. Das Gebäude beinhaltet eine Halle und ein dreigeschossiges Wohngebäude. Das Objekt könne umgebaut werden und dann 80 Personen Platz bieten. Es ist der Gemeindeverwaltung bewusst, dass dieses Objekt Vor- und Nachteile hat. Der Vorteil ist die kurzfristige Verfügbarkeit und die Möglichkeit des Umbaus. Als Nachteil überwiegt der Standort, der Herausforderungen für die Integration birgt. Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich für den Kauf des Gebäudes im Felsenbergweg ausgesprochen.
Die nun geplanten Gebäude im Lüssenweg und Felsenbergweg werden Platz für 180 Flüchtlinge bieten können. Beide Einrichtungen werden in Kooperation mit dem Landkreis Ludwigsburg betrieben werden. Dies ermöglicht die Bereitstellung einer sozialpädagogischen Betreuung und eines Hausmeisterservice von Seiten des Landkreises. Das Objekt im Felsenbergweg wird sowohl als Anschlussunterbringung sowie als Gemeinschaftsunterbringung betrieben werden.
Mit beantragten und bereits genehmigten Fördermitteln wird die Gemeinde eine Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte beschäftigten. Diese soll aus
Hauptansprechpartnerin für alle Flüchtlingsfragen die Verwaltung sowohl unterstützen als auch entlasten und auch nach außen, z.B. für den Freundeskreis Asyl, aktiv sein. Der Gemeinderat hat sich
bereits nichtöffentlich für eine Bewerberin entschieden. Beim Bauhof und der Gemeindeverwaltung sind 3 gemeinnützige Arbeitsstellen für Flüchtlinge geschaffen worden.
Landauf, Landab wird die Diskussion über die Flüchtlinge geführt. Die Gemeinden müssen Verantwortung übernehmen. Auch die heute Anwesenden in der Turn- und Festhalle übernehmen in ihrem jeweiligen Bereich Verantwortung. Es gibt keine Ideallösungen – das kennen Sie alle. Es ist jetzt primär wichtig, kurzfristig Wohnraum zu schaffen und die Integration anzugehen. Die Entfernung zu einem Supermarkt oder einer Bushaltestelle ist da zwar ein Nachteil, aber es geht darum die Herausforderung anzunehmen. Soweit die Ausführungen von Bürgermeister Lauxmann.
Es wurde angekündigt, dass die gezeigten Folien auf der Schwieberdinger Homepage verlinkt werden.
2. Belegung in Schwieberdingen
Einführend erläuterte Frau Hirsch kurz die Stationen eines Flüchtlings über die Erstaufnahmestelle (in Verantwortung des Landes), den Gemeinschaftsunterkünften (in Verantwortung des Landkreises) und
der Anschlussunterbringung (in Verantwortung der Gemeinde) dar.
Derzeit sind in zwei Gemeinschaftsunterkünften 96 Personen in Schwieberdingen untergebracht. 74 Plätze entfallen dabei auf die Einrichtung im Scheerwiesenweg, 22 Plätze gibt es in der Stiegelstraße.
Zur Anschlussunterbringung, zu deren Einrichtung die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist, befinden sich 20 Personen in Schwieberdingen, vorwiegend in angemieteten Wohnungen. Die derzeit 116 zur
Verfügung stehenden Plätze reichen nicht aus. Deshalb sind im Gebäude der Anschlussunterbringung 104 Plätze vorgesehen und in der Einrichtung im Felsenbergweg 80 Plätze.
3. Prognostizierte Zahlen vom Landkreis
Frau Borodits und Herr Klomfass erläuterten die für den Landkreis Ludwigsburg geltenden Zahlen und Prognosen. Derzeit kämen ca. 200 Personen pro Woche im Landkreis Ludwigsburg an. Für 2016 geht man
von 8.000 Flüchtlingen aus.
Übersicht der Asylbewerberzuweisungen in den Landkreis Ludwigsburg:
Jahr | Anzahl neuer Asylbewerber |
2008 | 51 |
2009 | 127 |
2010 | 188 |
2011 | 272 |
2012 | 365 |
2013 | 719 |
2014 | 1.369 |
2015 | 5.000 |
2016 | 8.000 (Prognose) |
Bei den Erstantragssteller in Baden-Württemberg verteilen sich die Nationalitäten wie folgt:
Syrien (41 %), Irak (19 %), Afghanistan (16 %), Gambia (4 %), Iran (3 %), Algerien (2 %), Pakistan (2 %), Nigeria (1 %), Indien (1%), Sonstige (11 %)
In Baden-Württemberg kommt durchschnittlich 10.000 – 15.000 Personen an. Diese werden anhand von Quotenschlüsseln, die sich an der Einwohnergröße und Wirtschaftsstärke orientieren, auf die Landkreise und Gemeinden verteilt.
Baden-Württemberg muss 12,97 % der bundesdeutschen Flüchtlinge aufnehmen. Die Prognose für 2016 beläuft sich auf 129.240 Flüchtlinge. Von diesen nimmt der Landkreis Ludwigsburg 6,19 % (bzw. 8.000 Personen) auf. Auf Schwieberdingen entfallen 2,15 % der im Landkreis Ludwigsburg zugewiesenen Flüchtlinge, 172 Personen.
Für die vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften stellt sich die Situation für Schwieberdingen wie folgt dar:
Ausgangssituation 2015 | |
Quote | 2,15 % (von 5.000) |
Soll | 108 Plätze |
Ist | 96 Plätze |
Rückstand | 12 Plätze |
Prognose 2016 | |
Quote | 2,15 % (von 8.000) |
Soll | 172 Plätze |
Ist | 96 Plätze |
Rückstand | 76 Plätze |
Situation für die Anschlussunterbringung in Schwieberdingen:
Quote | 2,15 % (von 3.500) |
Soll | 75 Plätze |
Rückstand aus 2015 | 5 Plätze |
Umverteilung * | 24 Plätze |
Gesamtanzahl | 104 Plätze |
* Die Umverteilung ergibt sich aus einer Berechnung des Landratsamtes. Wenn eine Gemeinde ihre Quote nicht rechtzeitig erfüllen kann, bekommt sie einen weiteren Überhang als Ausgleich zugewiesen. Gemeinden mit ausreichenden Kapazitäten bekommen im Gegenzug Zuweisungen erlassen.
Der Landkreis Ludwigsburg bietet eine Flüchtlingssozialarbeit an. Diese wird von 2/3 vom Landkreis und zu einem Drittel von freien Trägern übernommen. 44 Sozialarbeiter sind aktuell tätig (29 vom Landratsamt und 15 von freien Trägern). Die Sozialarbeiter informieren die Asylbewerber über das Asylverfahren, ihre Rechte und Pflichten und über die Leistungen nach dem AsylbLG. Sie sind weiter zuständig für z.B. die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Behördenkontakte, Ausgabe der Krankenscheine, Sprachkurse, Konfliktklärung, Freizeitgestaltung, u.v.m. Die Sozialarbeit führt zudem pädagogische und soziale Aktivitäten mit Flüchtlingen und Bürgern durch (z.B. Weihnachtsfeiern) und steht in Kontakt mit dem Arbeitskreis Asyl.
Abschließend wurde noch eine Auflistung der Verteilung von Gemeinschaftsunterkünften in den einzelnen Gemeinden des Landkreises gezeigt. Es fiel auf, dass bei manchen Gemeinden eine 0 als Kapazität angegeben war. Das sei darauf zurückzuführen, da diese Gemeinden gerade ihre Einrichtungen aufbauen. Alle Gemeinden sind dazu verpflichtet Kapazitäten bereitzustellen.
4. Informationen von der Jugendhilfe
Herr Stäb vom Jugendamt des Landratsamts Ludwigsburg stellte die Situation für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) vor. Jugendliche und Kinder haben eine besondere Schutzbedürftigkeit. Da
die hier betrachteten Minderjährigen ohne Erziehungsberechtige nach Deutschland gekommen sind, werden diese vom Jugendamt in Obhut gekommen. Ab 2015 ist die Verteilung der Minderjährigen ebenfalls
durch eine Quote geregelt. Für Ludwigsburg geht man vom stark ansteigenden Personenzahlen aus. Gab es zu Beginn 2015 lediglich 5 Personen in Ludwigsburg, ist die Anzahl im Februar 2016 auf 300
Jugendliche angestiegen. Es ist noch nicht abschätzbar wo die Entwicklung der Zahlen hingehen wird.
Das Jugendamt hat bereits eine Informationskampagne gestartet, um gezielt Gastfamilien anzusprechen. Die Jugendlichen werden in der Regel nicht in Gemeinschaftsunterkünfte untergebraucht, sondern es
werden Unterbringungen bei Gastfamilien oder Hotels bevorzugt. In Schwieberdingen sind derzeit 25 Jugendliche in einem Hotel untergebracht. Es sollen aber nicht mehr als 30 Jugendliche
werden.
Von den Nationalitäten nimmt Afghanistan (39 %) und Syrien (34 %) die größten Gruppen ein. Die Altersverteilung sieht wie folgt aus: Unter 10 (2 %), 10 bis 13 (5 %), 14 (7 %), 15 (19 %), 16 (36 %), 17 (31 %). Bei den minderjährigen Flüchtlingen handelt es sich überwiegend um männliche Jugendliche (95 %). Lediglich 5 % sind Mädchen.
5. Informationen vom Polizeirevier Vaihingen
Herr Bauder vom Polizeirevier Vaihingen Enz erläuterte die polizeiliche Einschätzung der Flüchtlingssituation. Für Schwieberdingen ist der örtliche Polizeiposten zu den regulären Dienstzeiten
erreichbar. (Schulberg 1, Telefon: 07150/31245, Email: SCHWIEBERDINGEN.PW@polizei.bwl.de). Kontaktbeamter ist hier Polizeihauptkommissar Sven Mistele.
Rund um die Uhr und an sieben Tagen der Woche steht das Polizeipräsidium in Vaihingen Enz zu Verfügung.
In Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Ludwigsburg ist ein 10-Punkte Programm erarbeitet worden, um mit der Flüchtlingssituation bestmöglich umgehen zu können. Es beinhaltet folgende Punkte:
6. Diskussion und Fragen der Bürgerschaft
Die Antworten, welche von verschiedenen Personen des Podiums abgegeben wurden, sind kursiv gekennzeichnet.
Um welches Haus genau handelt es sich bei dem im Felsenbergweg gekauften Objekt?
Die Hausnummer wird bewusst nicht bekanntgegeben. Nach den Umbauarbeiten wird es einen Besichtigungstermin mit der Bevölkerung geben.
Gibt es zusätzliches Personal der Polizei?
Die Polizei führt regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durch. Bei Auffälligkeiten wird punktuell die Präsenz erhöht. Es wurden Auffälligkeiten beobachtet.
Die Kooperation mit dem Landkreis funktioniert an den Einrichtungen Scheerwiesenweg / Stiegelstraße nicht. Viele Punkte der Sozialbetreuung und des
Hausmeisterservice finden nicht statt.
Die Gemeinde besetzt die Stelle des Integrationsbeauftragten als Ansprechstelle in der Gemeinde. Dadurch sollen sich dann auch die genannten Punkte verbessern. Die Betreuung und Unterstützung
wird optimiert werden. Der Freundeskreis Asyl setzt sich selbst sehr stark ein.
Wird es im neuen Objekt im Felsenbergweg Sozialräume geben? Was wird in Kooperation mit dem Landkreis zusätzlich gemacht werden? Die derzeit beim
Freundeskreis Asyl ehrenamtlich tätigen Helfer sind schon jetzt sehr stark belastet.
Die neu geschaffene Stelle des Integrationsbeauftragten muss die Chance haben aktiv werden zu können. Die Priorität liegt derzeit auf der Bereitstellung von Wohnraum. Wenn die Flüchtlinge
eingezogen sind, wird man sich auch um die möglichen entstehenden Problematiken kümmern.
Bürgermeister Lauxmann ist sehr froh über das Engagement des Freundeskreis Asyl. Auch in der Verwaltung sei der Aufwand angestiegen. Es bestehe aber ein guter Zusammenhalt in Schwieberdingen. Es gibt
auch weitere Engagement beispielsweise vom DRK oder dem TSV. Es geht darum schnell ein Wohnungsangebot zu schaffen. Vereine und Organisationen machen Angebote und sind sehr engagiert. Es gilt auch
folgendes zu beachten, dass Schwieberdingen noch 11.500 Einwohner hat, die auch ihre Bedürfnisse in Richtung Verwaltung haben.
Das Gebäude im Lüssenweg hat keine Sozialräume, so hatte es der Gemeinderat entschieden. Entscheidend war die Schaffung von Wohnraum. Die Leute müssen erst einmal untergebracht werden, das habe Prio.
Dem Freundeskreis Asyl wurden bisher immer problemlos Räume für deren Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Die Integrationsbeauftragte kommt und wird mit ihrer Arbeit alle Beteiligten
unterstützen.
In der Einrichtung Scheerwiesenweg haben ehrenamtliche Helfer bereits elektrische Leitungen zur Gefahrenabwehr isolieren müssen. Man hat den Hausmeisterservice
angefragt die Tiefgarage nutzbar zu machen. Dort sind nicht brauchbare Bettgestellte gelagert. Man hat hier bisher keine Unterstützung erhalten.
Man möchte hier von Seiten des Landratsamts ein Gespräch führen um die genannten Problempunkte abzustellen.
Ist bei der Anschlussunterbringung im Lüssenweg an alleinstehende Männer gedacht? Wird man hier immer Wohngemeinschaften bilden?
Es sind im Lüssenweg 2er und 4er Apartments geplant. Persönliche Rückzugsräume wird es leider nicht geben.
Vieles ist nicht klar. Beim neuen Objekt im Felsenbergweg wurden die Anwohner nicht einbezogen. Es wird eine öffentliche Transparenz bezüglich der
Kosten eingefordert, ein leerstehendes Hallenbad zu haben während die Gemeinde Gebäude kauft.
Die Gemeinde hat das Gebäude im Felsenbergweg gekauft. Der Kaufpreis wird nicht genannt. Das Ganze ist auch eine Abwägung der Wirtschaftlichkeit. Einen perfekten Standort gibt es nicht. Eine
Mehrheit aus Verwaltung und Gemeinderat hat sich für das Objekt im Felsenbergweg entschieden. Das Hallenbad wurde als möglicher Standort untersucht. Es wäre grundsätzlich nach einem Umbau für die
Unterbringung von Flüchtlingen geeignet. Jedoch hat die direkte Nachbarschaft zum Schulzentrum dagegengesprochen Der Gemeinderat hat es so entschieden.
Beim Hallenbad gibt es verschiedene Diskussionen. In einer Veranstaltung in der letzten Woche gab es Fürsprecher für eine Öffnung des Hallenbades und heute sollen Flüchtlinge dort untergebracht
werden. Hätte man das getan, würde ebenso eine Diskussion wegen der Nähe zum Schulstandort entstehen.
Die Öffentlichkeit wurde bei der Entscheidung zum Felsenbergweg nicht einbezogen. Im Vergleich mit der Anschlussunterbringung im Lüssenweg, geht es hier um zwei Sachverhalte. Beim Lüssenweg konnte
eine öffentliche Information bei der Entscheidung stattfinden, da sich das Grundstück in Gemeindeeigentum befand. Beim Felsenbergweg ging es um einen Eigentumserwerb. Dieser muss nichtöffentlich
entschieden werden. Die Einwohner wurden direkt nach der nichtöffentlichen Entscheidung des Gemeinderats am 24.02. informiert. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
informiert.
Werden der Bau der Anschlussunterbringung im Lüssenweg oder der Kauf des Gebäudes im Felsenbergwerg die anderen infrastrukturellen Maßnahmen
(Stuttgarter Straße, KiTa Oberer Schulberg, …) zeitlich bzw. finanziell beeinflussen? Wird es bei den gemeindeeigenen Projekten zu Verzögerungen kommen?
Das sei eine berechtigte Frage. Die Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinde werden weiter geplant. Die geplanten Maßnahmen müssen vom Gemeinderat bewertet und priorisiert werden.
Gemeinden erhalten Zuschüsse für die Baumaßnahmen für Flüchtlingsunterbringungen. Zudem greift die Gemeinde auf zinslose Kredite zurück. Die personellen Ressourcen kommen allerdings auch an ihre
Grenzen. Normalerweise investiert die Gemeinde 3,5 – 4 Mio. € in die Infrastruktur. Die Anschlussunterbringung im Lüssenweg kommt bereits an diese Größenordnung heran. Ob Investitionen der Gemeinde
geschoben werden, kann derzeit nicht klar mit ja oder nein beantwortet werden.
Was sind die Voraussetzung für eine private Unterbringung von Flüchtlingen? Es könnte doch viele einen Flüchtling aufnehmen?
Die Gemeinde wirbt regelmäßig im Amtsblatt für die Bereitstellung von privatem Wohnraum. Derzeit ist man so lediglich zu 3 Wohnungen gekommen.
Man muss eine Anschlussunterbringung von der vorläufigen Unterbringung unterscheiden. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz verbietet beispielsweise die Unterbringung von Flüchtlingen zur vorläufigen
Unterbringung bei Privatpersonen.
Die Gemeinde hat beispielsweise mit dem alten Schulhaus (oberhalb der Georgskirche) eigene Räumlichkeiten zur Verfügung. Warum wird dieses Ortsnahe
Objekt nicht genutzt?
Das Schulhaus war in der Objektliste der Verwaltung mit dabei. Das Schulhaus kann aber nicht kurzfristig belegt werden und die Nachfrage nicht abdecken.
Im Objekt im Scheerwiesenweg gibt es immer wieder nächtliche Ruhestörungen und es wird von Übernachtungen fremder Leute
berichtet.
Die Polizei kontrolliert auf Hinweise aus der Bevölkerung die Objekte. Es müssen Meldungen gemacht werden, damit die Polizei aktiv werden kann.
Wie läuft die Kommunikation mit den Flüchtlingen. Diese sprechen verschiedene, bei uns nicht gängige Sprachen.
Das ist ein übergreifendes Problem. Man versucht sich mit Englisch oder zur Not auch mit Händen und Füßen verständlich zu machen. Für Flüchtlinge aus Nordafrika kann die Kommunikation oftmals in
Französisch geführt werden.
Was kommt auf die Schulen und Kindergärten zu?
Es gibt hierzu Zahlen. Auf die Grundschule gehen derzeit 12 Kinder. Die Gemeinschaftsschule hat 11 Kinder aufgenommen. Und in der Kleinkinderbetreuung (KiTa, KiGa) gibt es 10
Kinder.
Die Gemeinde kooperiert mit dem Landkreis Ludwigsburg beim Betrieb der Einrichtungen im Lüssenweg und Felsenbergweg. Diese Kooperation findet auch auf
finanzieller Ebene statt. Der Landkreis bezahlt Geld für die Anmietung von Plätzen. Wie hoch ist die Quote der finanziellen Mittel vom Landkreis und in wie weit ist darüber
eine Refinanzierung der Ausgaben von Schwieberdingen möglich?
Schwieberdingen wird durch die Einrichtungen auch Einkünfte erzielen. Genaue Zahlen können zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht genannt werden.
Werden die Außenstandorte in besonderer Weise geschützt werden? Es ist die Lage direkt neben der B10 oder bei Felsenbergweg die Randlage zu beachten.
Wird polizeiliches Personal aufgestockt?
Es sei ein Risiko da. Die Polizei von Vaihingen Enz hat insgesamt 65 Unterkünfte zu betreuen. Wenn besondere Gefährdungen bekannt werden, wird mehr bestreift. Die Polizei kann die Objekte nicht
permanent prüfen bzw. überwachen. Die Polizei ist dennoch neu organisiert worden um der Aufgabe Herr zu werden.
Ist ein Sicherheitsdienst am Lüssenweg und im Felsenbergweg vorgesehen?
Nein. Das sei, wenn überhaupt, nur bei Unterbringungen in Sporthallen üblich.
Man erkenne schon ein Interesse der Gemeinde, Flüchtlingseinrichtungen so weit wie möglich auszulagern. Es werden rechtliche Mittel gegen eine
Nutzungsänderung des Gebäudes im Felsenbergweg eingelegt werden.
Auf die Sorge und Ängste der Anwohner wird eingegangen werden. Die Entscheidung für den Felsenbergweg basierte auf einer Abwägung: Es musste kurzfristig eine Unterbringung realisiert werden.
Wirtschaftliche Gründe stehen da eher im Hintergrund. Es bestehe die Zuversicht, dass der Standort funktionieren wird. Man müsse den Einwohnern der Einrichtung eine Chance geben.
Der Freundeskreis Asyl hat derzeit 35-40 Mitglieder. Bei einer Verdoppelung untergebrachter Flüchtlinge wäre der Freundeskreis total überfordert. Wenn
alle nur auf den Freundeskreis Asyl hoffen, wäre das eine falsche Einschätzung.
Der Kreistag hat 80 neue Stellen für die Flüchtlingsbetreuung genehmigt. Es besteht ein großer Dank an den Freundeskreis Asyl für seine geleistete Arbeit. Es ist bekannt, dass der Freundeskreis
es nicht alleine leisten kann. Die neu geschaffene Stelle der Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte wird eine Unterstützung liefern. Vielleicht wird diese Stelle noch ausgebaut werden. Es besteht
die Hoffnung, dass sich weitere Bürger engagieren.
Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat haben sich für den Felsenbergweg entschieden. Man hätte aber auch anders vorgehen können und mehrere kleine dezentrale
Objekte angehen können. Es gab hierzu aus der Bürgerschaft Vorschläge. Man solle auf die Bürger hören. Der Freundeskreis Asyl wird so oder so unterstützen.
In der jetzigen Situation müsse man auch mit einer zweit, dritt oder viert besten Lösung zurechtkommen. Die Entscheidung für den Felsenbergweg hat auch verhindert, dass man eine Halle hätte
schließen müssen. Man hätte keine Umnutzung eines öffentlichen Gebäudes gewollt. Die Einrichtung im Felsenbergweg wird nun für 3 Jahre betreiben, mit einer Option für weitere drei
Jahre.
Was bedeuten diese drei Jahre, und was passiert nach dieser Zeit mit dem Objekt?
Die Nutzung von solchen Gebäuden für die Flüchtlingsunterbringung ist vom Gesetzgeber auf 3 Jahre hin festgelegt. Danach würde die Gemeinde das Gebäude wieder verkaufen oder einer
wirtschaftlichen Nutzung überführen.
Bürgermeister Lauxmann gab bekannt, dass die Gemeinde ein Gebäude im Felsenbergweg zur Unterbringung von Flüchtlingen erworben hat. Dem Kauf wurde
mehrheitlich vom Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung zugestimmt. Der Freundeskreis Asyl sei über den Kauf informiert.
Es wurde zudem angekündigt, dass am Do. 03.03.2016 eine Informationsveranstaltung zum Thema Flüchtlinge in der Turn- und Festhalle stattfinden wird. Hier wird die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem
Landratsamt und der Polizei über die Flüchtlingsunterbringung in Schwieberdingen informieren. Der Termin würde ab Donnerstag (25.02.2016) auf der Schwieberdinger Homepage veröffentlicht
werden.