Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT)

 

Hier finden Sie alle Themen aus dem AUT, welche in der Regel nicht auf anderen Subseiten platziert wurden.

11.09.2019: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

In der AUT Sitzung am 11.09.2019 wurden eine Vielzahl von Baugesuchen besprochen von denen nur die Bauvoranfrage der Firma Bosch von näheren Interesse ist. Des weiteren wurde unter Bekanntgaben auf Verkehrssituation Stuttgarter Straße Einmündung Gerberstraße eingegangen. Der zweite große Punkt war der Wasserschaden in der Kita Pusteblume.

Baugesuche

 

Punkt 2 der Baugesuche war die Bauvoranfrage der Firma Bosch, Erweiterung der bestehenden Parkplätze am Laiblinger Weg. Die Firma Bosch sieht einen akuten Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen für die Mitarbeiter. Die Betroffenen Flächen sind im Flächennutzungsplan schon vor einiger Zeit als Erweiterungsflächen der Firma Bosch ausgezeichnet gewesen und dürfen demnach auch bebaut werden.

Die Gemeinde möchte allerdings mit Hinblick auf das Thema Flächenversiegelung von Böden keine neue Parkplätze in der Breite haben, sondern favorisiert die Errichtung von Stellflächen in der Höhe, sprich Parkhäuser. Dies wurde der Firma Bosch seitens der Gemeinde signalisiert. Zur Zeit werden diese Flächen Landwirtschaftlich genutzt.

Der Vorschlag der Gemeinde im AUT ist eine befristete Genehmigung der Parkplätze auf 5 Jahre zu erteilen. In eine noch zu erstellenden Bebauungsplan für diese Flächen werden dann die Rahmenbedingung unter dem die Firma Bosch diese dann Nutzen kann festgelegt. Hier möchte die Gemeinde daraufhin arbeiten, dass die Errichtung eine Parkhauses vorgenommen wird.

Der Vorschlag wurde im AUT mit 5:4 stimmen angenommen.

Bekanntgaben

 

1. Punkt bei den Bekanntgaben war die „kosmetische“ Verbesserung der Verkehrssituation Stuttgarter Straße Einmündung Gerberstraße. Es kamen viele Rückmeldungen, dass die Stuttgarter Straße kommend aus der Gerberstraße Richtung neuem Kreisverkehr schlecht einsehbar ist.

Die Gemeinde möchte hier ein Verkehrsspiegel anbringen, sodass die Stuttgarter Straße für den einbiegenden Verkehr besser einsehbar ist.

Zudem wurde das Thema Tempo 30 in Bereich der Einmündung Gerberstraße angesprochen. Hier soll es eine Gesetzesänderung gegeben haben, die den Gemeinden mehr Mitsprache geben soll. Die Gemeinde möchte allerdings die Weiteren Erläuterungen und Interpretationen der Gesetzesänderung abwarten und dann auf das Verkehrsamt des Landkreises zugehen.

Der 2. Punkt war der Bericht über die aktuelle Situation in der Kita Pusteblume.

Die Situation ist die, dass in einem Flügel der Kita Pusteblume ein größerer Wasserschaden besteht. Ein Tag vor den Schließung der Kita wurde von einer Erzieherin ein Wasserschaden hinter einem Schrank gemeldet. Man hat erst mal an genommen, dass nur ein kleiner Bereich betroffen ist. Nach ersten Untersuchungen hat sich aber ein größerer Wasserschaden ergeben, der sich über mehrere Räume in den betroffenen Flügel erstreckt.

Die Gemeinde hat weitere Untersuchungen durchführen lassen. Die Versicherung der Gemeinde hat auch gleich einen Gutachter mitgeschickt. Des weiteren wurden Messungen der Luftqualität im ganzen Gebäude durchgeführt. Die Ergebnisse stehen noch aus. Der betroffene Flügel ist vom restlichen Gebäude durch eine Feuerschutztür getrennt, sodass der Bereich vom restlichen Gebäude abgeschottet werden kann.

Als Sofortmaßnahme wurde beschlossen, dass die betroffen Kitagruppen in die alte Kita Oberer Schulberg umziehen. Eine Reinigungsfirma wurde kurzfristig beauftragt, die Kita Oberer Schulberg zu reinigen. Die notwendigen Genehmigungen für den Betrieb in der Kita liegen vor und auch bei der Versicherung entsprechend angemeldet. Eltern, die erst mal von nichts wussten, wurden mit ihren Kindern zur Kita Oberer Schulberg geschickt.

Parallel wurde und wird weiterhin nach der Ursache für den Wasserschaden gesucht. Verdacht, dass das Wasser vom Dach oder der Fußbodenheizung kommt hat sich nicht als zutreffend erwiesen. Auch ein Undichtigkeit zum Innenhof konnte nicht zu 100% ausgeschlossen werden.

Abhängig was die Ursache für den Schaden ist, ergeben sich auch die Kosten für deren Beseitigung und wer diese zu tragen hat. Von den Ergebnissen der Untersuchung ergibt sich dann ob die Versicherung der Gemeinde für die Kosten eintritt, vielleicht auch mit einer Selbstbeteiligung der Gemeinde, oder die Kosten an die am Bau beteiligten Firmen weitergereicht werden, in deren Bereich die Ursache für den Wasserschaden gefunden wurde.

 

Die Gemeinde ist im Kontakt mit den Elternbeirat und wird weiter Maßnahmen nach dem Erhalt der Ergebnisse mit ihnen besprechen.

06.02.2019: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Erweiterung und Modernisierung des bestehenden Lebensmittelmarktes im Seelach

 

Frau Ulrich führte kurz in den Tagesordnungspunkt ein. Von Seiten des Betreibers des Lebensmittelmarktes war Herr Henke und ein Kollege bei der Sitzung mit dabei. Die wesentlichen Punkte sind im Sachvortrag und Begründung aus den Unterlagen des Gemeinderats zusammengefasst:
Für den bestehenden Lebensmittelmarkt soll die Verkaufsfläche von derzeit ca. 1.000 m² auf ca. 1.480 m² vergrößert werden, hierzu ist eine bauliche Erweiterung entlang der nördlichen Gebäudewand um ca. 5 m auf die gesamte Wandlänge von ca. 60 m geplant. Das in diesem Bereich derzeit befindliche Lager und die Sozialräume sollen künftig der Verkaufsfläche zugeschlagen werden, die bisherigen Nutzungen sollen im Erweiterungsbereich untergebracht werden. Der Eingangsbereich wird geringfügig geändert durch die direkte Anbindung der Pfandruckgabe. Die im östlichen Bereich bestehende Anlieferung wird entsprechend der Verlängerung des rückwärtigen Anbaus entsprechend vergrößert.

 

Der geplante Anbau soll abweichend vom Hauptgebäude in Flachdachbauweise mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt werden. Die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften, die Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen im Gebiet beinhalten, sehen als Dachform für die Hauptgebäude ein Satteldach vor. Ausnahmsweise sind Pultdächer mit einer Dachneigung bis 200 zulässig, wenn sie bepflanzt werden. Für den Flachdachanbau ist daher eine Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften erforderlich.

 

Im Hinblick auf die ursprünglich beantragte Asphaltierung der Fahrspuren konnte im Gespräch mit dem Bauherrn erreicht werden, dass die Fahrspuren auch weiterhin in Pflasterbelag ausgeführt bleiben. Damit wird auch den Vorgaben der örtlichen Bauvorschriften entsprochen die die Herstellung von Flächen für Stellplätze, Hofflächen und Zufahrten mit einem Oberflächenabschluss aus Ortbeton und Asphalt nicht zulassen.

 

Die notwendigen Unterlagen zum Entwässerungsgesuch liegen vor und wurden mit der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes abgestimmt. Von dort werden entsprechende wasserökologische Anforderungen an die Ableitung des Oberflächenwassers sowie an die Ausführung der Flachdachbegrünung gestellt. Zusätzlich wird ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gefordert.

 

Die bisher entlang der nördlichen Grundstücksgrenze zum Spielplatz hin verlaufende Entwässerungsmulde kann durch die vorgesehene Dachbegrünung des Anbaus entfallen.


Um zum nördlich angrenzenden Spielplatzgrundstück einen gefälligen Abschluss der Hangkante zu erzielen ist es vorgesehen, das Gelände neu zu modellieren. Der bestehende Höhenunterschied zwischen Marktgrundstück und angrenzendem Spielplatz wird ergänzend durch Pflanzmaßnahmen optisch gemildert.

 

Neben der baulichen Erweiterung ist auch eine Sanierung des gesamten Marktes vorgesehen, u.a. sollen die auf dem Dach befindlichen Kühlanlagen künftig im östlichen Bereich des Daches hin zur B 10 errichtet werden. Damit kann möglichen, von den Anlagen ausgehenden Lärmimmissionen zum Wohngebiet, wirksam begegnet werden. Die Anlieferung wird sich auch weiterhin im seitlichen östlichen Bereich des Gebäudes (Richtung B 10) befinden.

 

Die am und beim Gebäude bestehenden Werbeflächen bleiben unverändert. Der Bestand umfasst eine Werbefläche an der Giebelseite, eine über dem Eingangsbereich sowie ein Pylon am Zufahrtsbereich zum Parkplatz. Zum Spielplatz und zum Wohngebiet ist keine zusätzliche Werbung geplant. Zur B1O hin soll noch eine weitere Werbeanlage errichtet werden.

Da die zusätzliche Sanierung nach Abschluss der Baumaßnahme eine Schließung des Marktes für wenige Wochen erfordert, hat das Marktunternehmen bereits am 05.11.2018 mit einer Flugblattaktion im näheren Umfeld des Marktes die Anwohnerschaft darüber informiert.
Für das Baugrundstück gilt der Bebauungsplan "Seelach" vom 29.07.2004 mit den ergänzenden örtlichen Bauvorschriften.

 

Die mit dem Vorhaben erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Baugrenzenüberschreitung, aber auch die Vergrößerung der Verkaufsfläche berühren die Grundzüge der Planung, so dass eine Änderung des Bebauungsplans vorgenommen werden muss. In Vorgesprächen mit der unteren Baurechtsbehörde wurde signalisiert, den Bauantrag positiv zu bescheiden, wenn sich die Gemeinde dazu verpflichtet, zeitnah eine Änderung des Bebauungsplans durchzuführen. Hierzu wird seitens der Verwaltung bereits eine entsprechende Beschlussvorlage für den Gemeinderat erarbeitet.


Es wird empfohlen, dem Bauvorhaben unter entsprechender Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung und der Dachform zuzustimmen.

 

Herr Henke stellte kurz die Randdaten anhand eines Foliensatzes vor. Ursprünglich sei in Neubau geplant gewesen, gegen den es aber Kritik gab. Man habe sich daher lediglich auf eine Erweiterung des bestehenden Markts einigen können. Die bisherigen Lagerräume werden in Verkaufsflächen gewandelt. Die Kühlgeräte wandern an die Seite zur B10 und entschärfen damit die Lärmbelästigung für ein benachbarten Anwohner. Am angrenzenden Spielplatz werden neue Spielgeräte aufgestellt und neue Büsche und Sträucher gepflanzt. Im Innenraum des Lebensmittelmarkts werde LED-Lichter verbaut, neue Fließen verlegt um im Eingangsbereich sind bodentiefe Schaufenster vorgesehen.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte dem Vortag. Der Lebensmittelmarkt sei wichtig für die Nahversorgung. Eine Vergrößerung sei folgerichtig. Man habe im Vorfeld viele Punkte diskutiert. Die Entscheidung für eine Vergrößerung und keinen Neubau sei eine nachhaltige Lösung. Damit würde ein Idealzustand (städtebaulich, flächennutzungsmäßig) erreicht werden. Eine vorab angedachte Asphaltierung weiterer Parkplätze kommt nicht. Insgesamt sei man mit dem gefundenen Erweiterungsvorschlag sehr zufrieden. Die Gemeindeverwaltung würde den heutigen Beschluss daher vollumfänglich teilen.
Es wurde auch ein Gutachten erstellt, ob der in der Randlage Schwieberdingens bestehende Markt die innerörtlichen Flächen und Geschäfte negativ beeinflusse. Das Gutachten habe hierzu keine Hinweise hierzu ergeben. Mit der Erweiterung des Lebensmittelmarktes müsse auch noch der Bebauungsplan geändert werden. Dies sei auch schon wegen des neuen benachbarten Cafés notwendig gewesen. Man habe aber erst beide Projekte abgewartet, um dann den Bebauungsplan nur einmal ändern zu müssen.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(CDU) Die Planung sei gut. Wird der Markt während der Umbauphase geschlossen?
Herr Henke gab an, dass eine Schließung von 3,5 – 4 Wochen stattfinden wird. Es wird wegen der recht kurzen Zeit keine Zeltlösung geben, da diese nicht wirtschaftlich wäre. Ausweichmöglichkeiten zu anderen Lebensmittelmärkten gäbe es in den Nachbargemeinden.
Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass natürlich auch innerorts Lebensmittelmärkte bestehen.

 

(FWV) Man freut sich, dass die vorab besprochenen Themen alle angenommen wurden. Alle Beteiligten würden von der jetzt gefunden Lösung profitieren.

 

(Bündnis 90/Grüne) Ein Dank ergeht auch an die Verwaltung für die Führung der Verhandlungen. Man könne mit dem Ergebnis voll mitgehen.

 

(FWV) Die Schaufenster im Eingangsbereich sind wirkliche Schaufenster?
Herr Henke verneinte dies. Es würden hier keine Waren präsentiert werden. Es befinden sich wie bisher die Kassen in der Nähe des Eingangs.

 

(FWV) Man sei dankbar, dass man auf die angedachte Asphaltierung verzichtet hat. Das würde sonst zu Problemen bei der Oberflächenwasserbeseitigung führen. Wenn die Verkaufsfläche größer wird, erweitert sich dann auch das Sortiment?
Herr Henke verneinte auch dies. Das Produktangebot bliebe gleich. Die Aufteilung der Regale würde aber geändert und die Gänge würden breiter gemacht. Es ergäbe sich dadurch ein anderer Eindruck für die Kunden.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde gern § 36 i.V.m. § 30 Abs 1 und § 31 Abs 2 BauGB wird erteilt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

18.01.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 3/2018 mit einer Stellungnahme zum Neubau eines Wohn-, Geschäfts- und Ärztehauses an der Stuttgarter Straße / Ecke Christofstraße. Der zugehörige Bauantrag wurde im AUT am 10.01.2018 behandelt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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Das Grundstück kurz vor Beginn der Sanierung der Ortsdurchfahrt

10.01.2018: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Bauvorhaben: Neubau eines Wohn-, Geschäfts- und Ärztehauses mit Tiefgarage

 

Für den Tagesordnungspunkt war der zuständige Architekt und Investor Herr Haspel aus Hemmingen anwesend. Bürgermeister Lauxmann gab einleitend an, dass der Gemeinderat im September letzten Jahres das gemeindeeigene Grundstück für den Investor reserviert wurde. Die Gemeinde hatte vor zwei Jahren das Grundstück erworben, um im Zentrum Schwieberdingens neue Flächen zum Wohnen / Dienstleistungen / und Arztpraxen zu schaffen. Heute werden nun die baurechtlichen Aspekte des Vorhabens behandelt.

 

Frau Wojnar führte in den Tagesordnungspunkt ein. Die bezog sich hierzu vorwiegend auf den Sachvortrag und Begründung aus den Beratungsunterlagen:
Auf dem Baugrundstück ist die Errichtung eines Wohn-, Geschäfts- und Ärztehauses mit Tiefgarage geplant. Im Erd- und Obergeschoß sind Praxis- und Geschäftsräume vorgesehen, im 1. und 2. Dachgeschoß sollen 4 Wohnungen entstehen. Für die gesamte Nutzung sind, unter Berücksichtigung des ÖPNV, 10 KFZ- und 14 Fahrradstellplätze notwendig. In der Tiefgarage sind 8 KFZ- und 15 Fahrradabstellplätze ausgewiesen, die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt von der Christofstraße. Ob die Tiefgarage alle Anforderungen der Garagenverordnung erfüllt, und alle Stellplätze anfahrbar sind, wird von der Baurechtsbehörde geprüft.

 

Durch die Planung ist im Zuge des Grundstücksverkaufs eine Neuordnung der Grundstücksgrenzen erforderlich. Es sollen zudem die öffentlichen Stellplätze auf dem Parkplatz Christofstraße neu angeordnet werden. Bisher stehen 23 Stellplätze zur Verfügung. Nach der Planung der Bauherrschaft sollen die noch notwendigen beiden Stellplätze neben der Tiefgaragenabfahrt ausgewiesen, und mit dem Baugrundstück verkauft werden. In der Folge reduzieren sich die öffentlichen Stellplätze auf 21.

 

Weitere Fahrradabstellplätze sind an der östlichen Grundstücksgrenze geplant. Zwischen dem neu geplanten Gebäude und dem Gebäude Stuttgarter Str. 34 ist außerdem noch die Errichtung eines Buswartehäuschens vorgesehen. Der Bauherr wurde von der Verwaltung aufgefordert, das Buswartehäuschen noch maßstäblich zu ergänzen.

 

An der Stuttgarter Straße soll eine Terrasse zum Ladengeschäft im Erdgeschoß entstehen. Die Gestaltung und Materialverwendung sind noch mit der Gemeinde so abzustimmen, dass ein einheitliches Bild mit der Ortsdurchfahrt entsteht.

 

Die Ausgestaltung der Terrasse, die Neuordnung der oberirdischen öffentlichen Stellplätze und der Grundstücke wird mit dem Grundstücksverkauf durch entsprechende Vereinbarungen festgelegt, und kann zur städtebaulichen Beurteilung nicht herangezogen werden.

 

Mit der geplanten Nutzung fügt sich der Baukörper in die vorhandene Bebauung ein. Es wird deshalb vorgeschlagen das Einvernehmen zu erteilen.

 

Bürgermeister Lauxmann wiederholte, dass es bei dem Projekt um die Schaffung von neuen Flächen in der Ortsmitte ginge. Das neue Gebäude könne ein künftiger Frequenzbringer für die Ortsmitte sein. Das Grundstück sei nicht ganz unkompliziert und die Tiefgarage ermögliche die Schaffung der geforderten Stellflächen. Die zwei oberirdischen Stellplätze würden einer Praxis direkt zugeordnet werden und entsprechen damit quasi einem halböffentlichen Nutzen.

 

Architekt Haspel führte noch ein paar Punkte aus. Er habe bereits mit möglichen Nutzern des Objekts gesprochen. Diese würden sich gerade Gedanken über die Nutzung machen. Die Gespräche verliefen bisher positiv. Zuerst habe man die Gebäudehülle zu Genehmigung vorgestellt. Diese soll bis Ende Februar vorliegen. Danach würde man dann die Innenaufteilung des Gebäudes ausplanen und ebenfalls zur Genehmigung vorlegen. Der Zugang des Gebäudes erfolgt über die Christofstraße und ist ebenerdig und damit behindertengerecht geplant. Die Statik des Gebäudes baut auf einem Stützensystem auf, was die spätere Innenausgestaltung flexibel macht. Es sei ein wesentlicher Punkt, dass die beiden außerhalb d er Tiefgarage angelegten Stellplätze einer künftigen Praxis zugeordnet sind. Deren Kundschaft solle möglichst einfach an das Gebäude heranfahren können. Das gelte im Besonderen im Blick auf gehbehinderte Menschen. Zum Wartehäuschen ist bereits in der nächsten Woche ein Gespräch eingeplant.

 

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv angegeben)

 

(FWV) Die Einfahrt zur Tiefgarage ist wo genau?
Herr Haspel zeigte es anhand der Pläne, dass sich die Einfahrt auf der Seite der Christofstraße befindet.

 

(SPD) Man sehe das Bauprojekt als sehr positiv. Es scheint, dass zwischen der Verwaltung und dem Bauträger ein gutes Verhältnis herrsche. Das Gebäude ist als neuer Frequenzbringer gut für die Ortsmitte.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold erkundigte sich über die im Übersichtsplan eingezeichnete kleine Kreise.
Herr Haspel gab an, dass es sich hierbei um Grenzpunkte handle.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold fragte an, wie die Straßenbeleuchtung im Bereich des neuen Gebäudes gesetzt werde.
Hierzu gab Herr Wemmer an, dass die Leuchten generell wechselseitig aufgestellt würden.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold fragte noch an, ob das Haltestellenhäuschen vom Modell her dem der anderen Häuschen der Stuttgarter Straße entspräche.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass es sich um das gleiche Modell handle. Es sei alles aufeinander abgestimmt.

 

(FWV) Das Gebäude sei ein gelungenes Bauwerk. Das Plateau vor dem Gebäude sei schön und wäre wie beim Vaux-le-Pénil-Platz ausgeführt. Die gesamte Planung sei sehr bürgernah. Auf die beiden bisherigen öffentlichen Stellplätze könne man für das Ärztehaus verzichten.
Bürgermeister Lauxmann fügte an, dass die Abstimmung der Planung und verwendeten Materialien für den Außenbereich mit den Materialien der Stuttgarter Straße abgestimmt sei.

 

(FDP) Das Gebäude sei gut und eine Bereicherung für die Ortschaft. Die Barrierefreiheit sei ebenso zu begrüßen.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass im Rahmen der Wirtschaftsförderung nach neuen Flächen in der Ortsmitte gefragt worden sei. Es seien moderne Flächen gewünscht. Es sei eine Nachfrage vorhanden. Dies gelte auch für die geplante Einzelhandelsfläche.

 

(FWV) Bisher war in der Christofstraße kein Gehweg. Laut den Plänen sieht es so aus, als würde nun ein Gehweg ums Gebäude herum kommen.
Herr Haspel gab an, dass ums Eck in die Christofstraße hinein en Gehweg geplant sei. Herr Wemmer fügte hinzu, dass die neue Situation besser als die frühere sei.

 

(FDP) Der Zebrastreifen vor dem Gebäude bleibt bestehen?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass alle bisherigen Zebrastreifen und Querungshilfen in der Stuttgarter Straßen als Bestandschutz erhalten bleiben.

 

(CDU) Man finde das Gebäude gut, weil es die Ortsmitte aufwerte.
Wie sieht der grobe Bauablauf aus und wann wird das Gebäude fertig sein?
Herr Haspel gab, dass er davon ausgeht, die Planungsphase inklusive des Brandschutzes und der Abstandsflächen in ca. 4 Monaten geklärt zu haben. Hinzu komme dann ca. 3 Monate für die hausinterne Ausplanung. Diese sollten im Juli/August abgeschlossen sein. Nach den Sommerferien könnte der Baubeginn sein. Man könne mit einer Bauzeit von 15 Monaten rechnen. Der Bezug könnte damit dann in 2020 sein.

 

(FWV) Wird sich die Baustelle mit den Bauarbeiten an der Stuttgarter Straße, insbesondere dem Abzweig der Ludwigsburger Straße beißen?
Herr Haspel gab an, dass der Baukran auf den Parkplatz an der Christofstraße gestellt werde. Herr Wemmer bemerkte, dass sich die Baustellen nicht gegenseitig behindern werden. Der Abzweig der Ludwigsburger Straße wird bereits fertig sein, bevor die Baustelle des neuen Gebäudes begonnen wird. Zudem werden die jetzigen Baustellencontainer für die Sanierung der Stuttgarter Straße im Sommer in den Seelach verlegt werden.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 i.V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

 

Die Mitglieder des AUT erteilten das Einvernehmen einstimmig. Bürgermeister Lauxmann brachte es abschließend auf den Punkt, dass der weitere Ablauf nun an den Genehmigungsbehörden des Landratsamts hinge.

19.10.2017: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 42/2017 mit einer Stellungnahme zu den Sanierungen des "Ochsen" und der "Alten Schule". Entsprechende Baufanfragen wurden in den AUT-Sitzungen am 13.07. und 11.10. behandelt und genehmigt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2017

Der "Ochsen" und die "Alte Schule"

11.10.2017: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Umbau, Instandsetzung und Nutzungsänderung der "Alten Schule", Eugen-Hermann-Str. 4

 

Normalerweise berichtet die ABG nicht über Baugesuche. Wie beim Ochsen machen wir bei der "Alten Schule" wieder eine Ausnahme. Der Erhalt denkmalgeschützter Gebäude liegt uns am Herzen und ist von allgemeinem Interesse. Solche Bauvorhaben gilt es zu unterstützen.

 

Frau Wojnar führte in den Tagesordnungspunkt ein. Sie stellte in gekürzter Form die Inhalte des Sachvortrags und der Begründung aus der Vorlage des AUT dar:
Das Gebäude soll zu Wohnzwecken saniert und umgebaut werden. Es ist vorgesehen 6 Wohnungen einzubauen. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich.
Von Seiten der Fachbehörden (Denkmalschutz und Brandschutz) werden noch Anforderungen gestellt, die vom Planer bzw. vom Bauherrn zu berücksichtigen sind. Es haben dazu auch bereits Vorgespräche stattgefunden. Die Anforderungen sind nach Aussage des Landratsamts bzw. der Denkmalschutzbehörde noch nicht umfänglich berücksichtigt. Von dortiger Seite konnte aus diesen Gründen noch keine Genehmigungsfähigkeit signalisiert werden. Ob sich außer dem noch weitere Anforderungen ergeben wird im Verfahrensfortgang geprüft.
Der Nachweis von Stellplätzen wurde vom Landratsamt bereits geprüft. Die Landesbauordnung sieht in diesem Fall vor, dass eine Abweichung von der Verpflichtung zuzulassen ist, sofern sich ein Mehrbedarf aus der Gegenüberstellung des Stellplatzbedarfs für die alte und die neue Nutzung ergibt.
Die Forderungen des Landratsamts und der Fachbehörden berühren nicht die von der Gemeinde zu prüfenden städtebaulichen Beurteilungsmerkmale.
Aus der vorliegenden Planung ergeben sich keine Gründe, die einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen.
Es wird deshalb vorgeschlagen das Einvernehmen zu erteilen.

 

Frau Wojnar führte weiter aus, dass der AUT-Ausschuss habe heute lediglich die städtebaulichen Randbedingungen wie die Einfügung und die Umgebungsbebauung zu beurteilen hätte. Wenn sich durch die noch ausstehenden Anforderungen der Fachbehörden Änderungen an der Planung ergeben kann es sein, dass das geänderte Baugesuch nochmals in den AUT gebracht wird. Die Frage nach den Stellplätzen stünde heute nicht zur Diskussion, da diese vom Landratsamt geprüft werden. Bei den Stellplätzen sei zudem bei dem Gebäude eine Abweichung von dem üblichen Stellplatznachweis möglich und anzuwenden.

 

Fragen der Gemeinderäte

(CDU) Generell sei man für die Instandsetzung des Gebäudes. Ohne den Nachweis von Stellplätzen sollte den Umbau jedoch nicht riskieren. Wegen der fehlenden Stellplätze könne keine Zustimmung zum Vorhaben abgegeben werden.
Frau Wojnar fügte nochmals an, dass es heute nur über eine städtebauliche Fragestellung gehen, wo die Stellplätze erst einmal keine Rolle spielen. Beigeordneter Müller fügte hinzu, dass der heutige Beschluss des AUT eine formalrechtliche Angelegenheit sei, damit das ganze baurechtliche Verfahren ins Laufen komme. Die Stellplatzfrage komme dann später und es könnten hier ja auch Einigungen mit den Nachbarn getroffen werden.

 

(FWV) Generell stimme man dem Vorredner bezüglich der Stellplätze zu. Die Parkplatzsituation wird sich im Umfeld des Gebäudes durch die fehlenden Stellplätze verschärfen. Kann nicht festgeschrieben werden, dass der Eigner künftige Wohnungskäufern dazu verpflichtet einen Stellplatz zu erwerben?
Herr Müller fragte zurück, dass es zu benennen sei, wo die Stellplätze sein sollen und wie diese aussehen. Es ginge zum jetzigen Zeitpunkt erst um die generelle Genehmigung dieses Vorhabens. Zudem werden alle Wohnungsinteressenten ein Interesse an einem Stellplatz haben.
Nachfrage: Die Antwort sei unbefriedigend. Bei alten Schlössle gibt es auch an der Kirchstraße Stellplätze, welche diesem Gebäude zugeordnet seien. Können man nicht ähnlich bei der alten Schule vorgehen?
Herr Müller gab an, dass die genannten Parkplätze im Besitz der Gemeinde seien und an die Bewohner des alten Schlössle vermietet seien. Das sei aber ein anderer Fall. Bei der alten Schule wird die Gemeinde keine Fläche bereitstellen, um hier Stellplätze zu schaffen. Die Frage der Stellplätze müsse der neue Eigner klären. Jetzt geht es erst um die Einreichung des Baugesuchs damit der ganze Prozess ins Laufen kommen kann.

 

(SPD) Man habe jetzt die große Chance das Gebäude einer Nutzung zuzuführen. Für die Parkplätze wird sich eine Lösung finden. Ohne Parkplätze wären die Wohnungen ja auch nicht verkaufbar. Wer sich dort eine Wohnung kauft, wird sicher auch einen Parkplatz dazuhaben wollen.

 

(ABG, Schachermeier) Zustimmung zu den Ausführungen des Vorredners. Der Investor wird auch ein Interesse haben, Parkplätze anzubieten. Es wird sich hier eine Lösung ergeben.

 

(FWV) Könnte nicht wie in Markgröningen, wo auch viele alte Häuser veräußert werden, in Schwieberdingen vereinbart werden, dass man einen Stellplatz haben muss?
Frau Wojnar und Herr Müller gaben an, dass es hier wohl um eine Stellplatzablöse geht, wo ein gewisser Geldbetrag bezahlt wird, um keinen Stellplatz nachweisen zu müssen und dafür auf einem vorhandenen Parkplatz parken zu dürfen. Das würde die Situation in Gänze jedoch nicht verbessern. Die Gemeinde wird in absehbarer Zeit die Möglichkeit haben, im Umfeld der alten Schule Flächen anbieten zu können. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass der Investor ein Interesse daran haben wird, Stellplätze zu haben.

 

(FWV) Es sei ungünstig keine Stellplätze zu haben. Das führt dann dazu, wie in anderen Wohngebieten in Schwieberdingen, dass viele Fahrzeuge auf der Straße stehen. Dennoch ist es gut das Haus mit einer Sanierung nun am Leben zu erhalten. Die Alternative wäre, das Haus ungenutzt stehen zu lassen, was langfristig keine Lösung sei.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde bei 7 Zustimmungen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen. Gemeinderat Schachermeier hat als ABG-Vertreter im AUT dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

13.07.2017: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Umbau und Sanierung "Alte Post" (ehemals "Ochsen"), Stuttgarter Straße 1 + 3

 

Normalerweise berichtet die ABG nicht über Baugesuche. Beim Ochsen gilt hier jedoch eine Ausnahme wegen seiner historischen Bedeutung für Schwieberdingen. Als ABG schließen wir uns den Ausführungen von Bürgermeister Lauxmann an, dass eine generelle Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes zu unterstützen ist.

 

Kurzzusammenfassung

  • Umbau und Sanierung des Ochsen (Hauptgebäude + Scheune) in 13 Wohneinheiten á 60 bis 100 m² Wohnfläche (6 Wohnungen in der Scheune und 7 Wohnungen im Hautgebäude)
  • Errichtung einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss mit 160 m² Fläche und 3 weiteren Stellplätzen
  • Der vorhandene Bogendurchgang wird der Gewerbeeinheit räumlich genutzt werden
  • In der Planung ist in der Gewerbeeinheit eine Apotheke vorgesehen. Bei der späteren realen Nutzung können die Räume auch anders genutzt werden. Es muss keine Apotheke sein.
  • Abbruch des Hauses Nr. 3 und Errichtung eines Parksafes mit 15 Stellplätzen
  • Der Parksafe wird optisch ansprechend gestaltet werden
  • Das Fachwerk am Hauptgebäude wird nicht freigelegt werden.

 

Ausführlicher Bericht
Bürgermeister führte in den Tagesordnungspunkt ein. Er gab an, dass mit dem neuen Eigentümer des Gebäudes offen über das Gebäude diskutiert werden konnte. Die bisherige Nutzung wurde von der Gemeindeverwaltung nicht positiv gesehen, weshalb man über die jetzigen realistischen Umbaupläne glücklich sei. Da das Gebäude denkmalgeschützt ist waren neben der Baurechtsbehörde ebenso die Denkmalschutzbehörde involviert. Bei der künftigen Nutzung des Gebäudes müssen die Aspekte des Denkmalschutzes und der Wirtschaftlichkeit ein Einklang gebracht werden. Ein im Rathaus geführtes Gespräch mit allen Beteiligten habe letztlich den Durchbruch bei den Verhandlungen gebracht. Den Ochsen nun anzugehen sei ein Signal an die innerörtliche Entwicklung. Es sei gut ein historisches Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen.

 

An der Sitzung nahmen der Bauträger und dessen beauftragter Architekt und stellten das Projekt den Mitgliedern des AUT vor.
Der Bauträger, der sich als Spezialist für denkmalgeschützte Gebäude vorstellte und aus Schondorf kommt, dankte der Gemeinde für dessen Unterstützung. Die Zusage des Baurechtsamts läge vor. Eine Zustimmung seitens der Denkmalpflege stehe allerdings noch aus. Man sei aber zuversichtlich diese Zusage zu erhalten. Man wolle im Gebäude hochwertigen Wohnraum schaffen. Es werde keine Sozialwohnungen gebaut, sondern helle und funktionelle Wohnungen mit einem entsprechenden Verkaufspreis entstehen.
Zudem solle es was Ungewöhnliches geben, nämlich den Parksafe. Die genaue Gestaltung des Parksafe gilt es noch auszuarbeiten. Der Parksafe sei ebenso für den Bauträger und Architekten neu, man könne hier aber unter verschiedene Anbieter auswählen. Herausfordernd sei auch die Scheune gewesen. Wegen der Grenzbebauung sei die Beleuchtung der dort geplanten 6 Wohnungen schwierig gewesen, was man aber gut gelöst hätte. Insgesamt sollen 13 Wohnungen mit 15 Parkplätzen entstehen.
Der Architekt des Projekts, der sich als Schwieberdinger vorstellte, fügte hinzu, dass die Wohnungen im Haupthaus einfacher unterzubringen waren. Im Hof wird ebenso der Brandschutz und die Rettungswege ein Thema sein. Zugleich soll der Hof die Wohnqualität unterstützen. Generell sei der Hof zu klein, um dort die notwendige Anzahl an Parkplätzen unterzubringen. Deshalb sei man auf die Idee des Parksafe gekommen. Nur mit dem Parksafe sei die Parksituation zu lösen. Die Gemeinde unterstützt den Parksafe, was gut für das Projekt sei.
Der Planungsprozess sei insgesamt sehr aufwändig gewesen. Deshalb habe man auch ein Jahr gebraucht. Von Seiten der Denkmalschutzbehörde gab es entsprechende Wünsche, die es umzusetzen galt. Ein wesentlicher Punkt der neuen Planung betrifft die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Bisher waren zwei Gewerbeeinheiten vorgesehen, die jetzt zu einer Gewerbeeinheit zusammengefasst werden. Die bestehende Bogendurchfahrt würde in die Gewerbeeinheit einbezogen. Der Denkmalschutz hat gegen diese Veränderung nichts einzuwenden.

 

Frau Wojnar stellte abschließend noch die Vorlage vor. Das Baugesuch war bereits am 05.10.2016 behandelt worden und hat damals das Einvernehmen erhalten (damaliger Bericht siehe unten). Der Parksafe würde von der Grenze abgerückt werden, um eine Begrünung zu ermöglichen. Die Garageneinfahrt im Innenhof sei abgeändert worden. Von Seiten des Bauantrags sei eine Apotheke in der Gewerbeeinheit vorgesehen. Die Verwaltung stellt hier die Frage einer Überversorgung in Schwieberdingen, falls eine Apotheke eingerichtet würde. Dennoch solle dieser Punkt das Einvernehmen des Bauantrags nicht im Wege stehen. Die Entscheidung des AUT solle sich nur auf planerischen Gesichtspunkten beziehen. Der Gebäudekomplex gehöre zudem zum bestehenden Sanierungsgebiet. Der AUT müsse deshalb auch einer sanierungsrechtlichen Genehmigung zustimmen. Sanierungsmittel gäbe es jedoch keine (Anmerkung: Diese sind bereits am 29.04.2015 auf den Vaux-le-Pénil-Platz verschoben worden. Siehe --> Bericht von der damaligen Sitzung.)

 

In der Vorlage gab es noch folgenden Sachvortrag und Begründung:
Zu den Gebäuden Stuttgarter 1 + 3 ist eine Planänderung erfolgt, die eine erneute Beratung erforderlich macht (vgl. Sitzung am 05.10.2016).

Aufgrund der Anforderungen an Brand- und Denkmalschutzes waren Anpassungen erforderlich. Zudem soll aus den bisher 2 Gewerbeeinheiten im EG eine Einheit für eine Apotheke entstehen. Die bisherige Zufahrt durch den Bogen wird in die Gewerbefläche integriert. Das Überfahrtsrecht zur Garage im Innenhof wird verlegt auf die östliche Gebäudeseite.

Der Parksafe rückt um 0,4 m von der Grundstücksgrenze ab, damit eine Begrünung erfolgen kann.

In Vorgesprächen wurde von Seiten der Verwaltung zur angedachten Apothekernutzung die Frage einer Überversorgung aufgeworfen, und eine Bedarfsanalyse angeregt.

Bei der Entscheidung über das Einvernehmen kann nur eine Abwägung erfolgen in planungsrechtlicher Hinsicht und des Einfügens in die Umgebungsbebauung. Versagungsgründe sind nicht erkennbar.

Es wird vorgeschlagen das Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen.

 

Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass das Bauprojekt mit den Planungen der Stuttgarter Straße abgestimmt sei.

 

Fragen der Gemeinderäte
(FWV) Was ist am Gebäudekomplex denkmalschutzwürdig?
Der gesamte Gebäudekomplex sei denkmalwürdig. Die Scheue ist wegen ihren selten Aufbaus noch wertiger als das Haupthaus.

 

(FWV) Die Apotheke ist nicht gut für die Innenstadtentwicklung.
Die Gewerbeeinheit als Apotheke zu planen kam von einem Interessenten, der selbst Apotheker sei, aber bereits abgesprungen ist. Die Planungen werden aber weiterhin auf einer Apotheke beruhen. Man wolle das planerisch nicht mehr ändern. Es kann dann real aber auch eine andere Nutzung entstehen. Zur Verfügung stehen 160 m².
Bürgermeister Lauxmann fügte an, dass auch von Seiten der Gemeinde Vorschläge für die Gewerbenutzung gemacht würden.

 

(FWV) Das Gebäude weist viele Wohneinheiten für eine Innenstadtlage aus. Es gibt wenig grün und verhältnismäßig wenige Parkplätze.
Die Anzahl der Wohnung ergibt sich aus der Gebäudegröße. Die Wohnungen werden eine Fläche zwischen 60 und 100 m² haben. Jede Wohnung wird ein Balkon haben. Ein Geschoss hat ca. 250 m² was eine einzelne Wohnung zu groß wäre. Bei der Anzahl der Parkplätze müsse ein vernünftiges Maß gefunden werden. Die 6 Wohnungen in der Scheuen werden einen Fahrstuhl haben und damit behindertenfreundlich sein. Diese Wohnungen könnten somit auch für ältere Bewohner interessant sein, wo dann das Thema eines Stellplatzes weniger wichtig wäre. Mit diesem Blickwinkel wären die Parkplätze ausreichend. Insgesamt stehen 18 Parkplätze zur Verfügung.
(Anmerkung: Das müssten dann die bereits früher genannten 15 Parkplätze für die Wohnungen und 3 für die Gewerbeeinheit sein).
Frau Wojnar fügt an, dass die Prüfung der Stellplatzanzahl durch das Landratsamt erfolgt.

 

(SPD) Man freue sich darauf, wenn das Gebäude wieder genutzt wird. Der Parkdruck wird durch die 13 Wohneinheiten im Innenstadtbereich größer werden. Die Vorgaben bezüglich der Stellplatzflächen sind jedoch eingehalten. Die Optik des Parksafe soll vernünftig gestaltet sein.
Bürgermeister Lauxmann stimmte den Aussagen zu und betonte die historische Lage im Ortszentrum. Man habe ebenso angeregt, den Parksafe optisch an die Umgebung anzupassen.
Der Architekt betonte, dass man sich der Lage des Gebäudekomplexes bewusst sei. Der Parksafe wird sicher nicht wie ein Hochregallager aussehen. Man habe den Bau extra von der Grundstücksgrenze abgerückt, damit eine Begrünung der Fassade möglich ist. Die Hülle des Parksafe wird städtebaulich in das Bild passen. Der Parksafe bestimme schließlich auch die eigene Hofsicht und schon deshalb habe man ein Interesse die Ansicht so freundlich wie möglich zu gestalten. Der eigene Anspruch des Bauherrn und des Architekten gehen in diese Richtung. Man werde eine gute Lösung, ggf. auch in Holzausführung finden, die dann sowohl den optischen Erfordernissen aber auch denen des Brandschutzes entspricht.

 

(FWV) Wird im Parksafe jeder Wohnung ein Stellplatz zugewiesen? Jeder Käufer einer Wohnung soll auch einen Parkplatz im Parksafe mitkaufen müssen.
Keine Wohneinheit darf nach den baurechtlichen Vorgaben ohne Stellplatz sein. Eine fixe Zuweisung eines Stellplatzes im Parksafe gibt das System aber nicht her. Es wird immer ein freier Platz zugewiesen. Man kann davon ausgehen, dass eine Wohnung immer mit einem Stellplatz, d.h. mit der Berechtigung sein Fahrzeug im Parksafe abstellen zu können, verkauft werden.

 

(FWV) Wird das Fachwerk freigelegt?
Nein. Der historische Bestand am Gebäude war verputzt, so wird das Gebäude nach der Sanierung ebenfalls verputzt sein. In der Scheune sind besondere Balkenkonstruktionen vorhanden, die dann einsehbar ausgearbeitet werden.


(FWV) Gibt es anderswo einen Parksafe, um eine optische Vorstellung zu erhalten?
Der Parksafe ist ähnlich wie ein Smart-Turm oder von der Technik ähnlich wie die Anlage auf dem Walker-Areal. In der näheren Umgebung gibt es sonst kein Referenzobjekt eines Parksafes.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 i.V.m. § 34 BauGB und die sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 144 BauGB werden erteilt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde mit einer Enthaltung mehrheitlich angenommen. ABG Gemeinderat Schachermeier hat dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

05.10.2016: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Umbau und Sanierung eines best. Wohn-/

Geschäftshaus und Scheune, teilweiser Abbruch, Neubau eines Parksafes, Dachgauben und Balkone

 

Herr Weiß stellte den Tagesordnungspunkt anhand des Sachvortrag und der Begründung aus der Vorlage:
Das denkmalgeschützte Ensemble, das innerhalb des Sanierungsgebiets "Bahnhofsstraße" liegt, war bereits Gegenstand einer Bauvoranfrage im Jahr 2014. Auf den Tagesordnungspunkt Baugesuche vom 17.09.2014 der damaligen AUT-Sitzung wird verwiesen.

 

Für das Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Das Vorhaben richtet sich daher nach §34 BauGB "(Einfügen in die Umgebungsbebauung)".

Die vorliegende Planung wurde nach Kenntnis der Verwaltung in umfangreichen und wiederholten Gesprächen mit dem Landesdenkmalamt durchgesprochen. Bzgl. der Parkierungssituation sind ein Abbruch des Gebäudes Stuttgarter Str. 3 und die Errichtung eines "Parksafes" vorgesehen. Eine zeitnahe Realisierung des Vorhabens ist angestrebt, da das Sanierungsgebiet "Bahnhofsstraße" zum 30.04.2018 ausläuft.

 

Insgesamt sind 13 Wohneinheiten vorgesehen, davon 6 im Bereich der Scheune. Im Gebäudeteil an der Stuttgarter Straße (EG) sind zwei kleine Gewerbeeinheiten geplant. Alle 15 vorgesehenen Stellplätze sind im "Parksafe" vorgesehen.

 

Der Stellplatznachweis ist vom Landratsamt Ludwigsburg als Genehmigungsbehörde zu prüfen. Gleiches gilt für die Einhaltung der Grenzabstände und die Beurteilung unter brandschutzrechtlichen Gesichtspunkten.

 

Herr Weiß fügte noch an, dass es sich um ein eingetragenes Denkmal handle. Der Parksafe (Quasi ein kleines Parkhaus) werde anstatt des Hauses Nr. 3 errichtet. Besonders in den Dachgeschossen, die vollständig zu Wohnraum ausgebaut werden sollen, sind die Brandschutzbelange zu prüfen. In den Dachflächen sind viele Fenster vorgesehen. Im Bereich der Scheuen gehen die Dachfenster wegen der Grenzbebauung großteils in südliche Richtung, d.h. in den Bereich des Innenhofes. Im Innenbereich des Areals sind beim vorderen Gebäude Balkone vorgesehen.


Fragen der Gemeinderäte (Antworten sind kursiv dargestellt):
(SPD) Man freue sich, wenn das Gebäude saniert wird. Fraglich ist noch etwas der ParkSafe. Wie wird dessen Fassade aussehen? Die Optik ähnlich zu einem Hochregallager wäre unpassend.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass dieser Punkt beim Bauherrn ebenfalls von der Verwaltung angesprochen wurde. Das Gebäude befindet sich an der Ortsdurchfahrt und ist zentral gelegen. Es ist mit dem Bauherrn abgestimmt, dass sich die Außenhülle entsprechend in das Umfeld einfügen muss.

 

(FDP) Die 15 Stellplätze sind sehr wenig in Bezug auf die 13 Wohnungen und zweier Gewerbeflächen. Dieser Punkt wird kritisch gesehen. Die derzeit auf dem Areal vorhandenen Sprinter passen nicht in den Parksafe.
Der Stellplatznachweis ist durch das Landratsamt zu prüfen und muss sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren. Die Verwaltung war von der Idee eines Parksafe angetan, weil damit der problematische Punkt des Stellplatznachweises platzsparend erbracht werden kann. Im Innenstadtbereich wird würde es sonst schwierig werden. Dennoch bleibt es eine Herausforderung, den Nachweis zu erbringen.

 

(ABG) Das Gebäude ist charakteristisch für Schwieberdingen und es ist gut, dass eine Sanierung gemacht werden soll. Wird die Baustelle an dem Gebäude zeitlich in den Bereich der Sanierung der Stuttgarter Straße fallen? Gibt es eine Umleitung der Fördergelder wieder zurück vom Vaux-le-Pénil-Platz auf den Ochsen?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die zeitliche Abfolge der Bauarbeiten abzustimmen sei. Beide Baustellen sind noch nicht im Detail ausgeplant. Der Bauherr ist über die Baumaßnahmen an der Stuttgarter Straße informiert. Herr Weiß gab an, dass es für den Umbau des Ochsen kein Baugeld möglich ist. Da das Fördergeld nicht abgegriffen wurde, ist und bleibt es jetzt auf andere Maßnahmen verteilt. Gegebenenfalls könnte es über den Denkmalschutz andere Fördermittel geben, die dann aber nichts mit dem gemeindlichen Fördermöglichkeiten zu tun haben.

 

(FWV) Man freut sich, wenn die Baumaßnahme umgesetzt wird. Wohnraum ist gesucht in Schwieberdingen. Bei den Stellplätzen könnten es mehr sein. Die Idee des ParkSafe ist aber in Ordnung.

 

Nach der Diskussion ging es in Richtung Abstimmung. Es wurde über folgenden Beschlussvorschlag entschieden.

 

Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 i.V.m § 34 BauGB wird erteilt.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB wird ebenfalls erteilt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde (mit Zustimmung von Gemeinderat Schachermeier) mit einer Gegenstimme angekommen.

14.07.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 28/2016 über den Beschluss im der AUT-Sitzung zu einem Parkverbot an der nördlichen Dieselstraße.

 

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Aktuelle Parksituation in der Dieselstraße

06.07.2016: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Parkverbot auf der nördlichen Seite der Dieselstraße

 

Überraschenderweise war bei der Behandlung eines Antrags zu einem Neubau einer LKW-Halle mit Büro, Wohnung und Stellplätzen in der Dieselstraße auch ein Beschlussvorschlag zu einem Parkverbot auf der nördlichen Seite der Dieselseite enthalten. Es verwundert, dass dieser Punkt nicht mittels einer separaten Vorlage und eines eigenen Tagesordnungspunktes behandelt wurde.


Gemeinderat Josenhans, der in dieser Sitzung des AUT Bürgermeister Lauxmann vertrat, führte kurz in das Thema ein und übergab dann das Wort an Frau Hirsch vom Ordnungsamt. Frau Hirsch berichtete davon, dass man die verkehrliche Sicht an der Dieselstraße beleuchtet hätte. Der Parkdruck hätte sich zunehmend verschärft. LKWs würden über Nacht und an Wochenenden dauerhaft in der Dieselstraße abgestellt sein. Mit einher geht ein Vermüllungsproblem. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die nördliche Seite der Dieselstraße für das Parken zu sperren. Man wisse sehr wohl, dass damit die parkenden LKWs anderswo verdrängt werden könnten.

Die rote Linie zeigt das beabsichtigte Parkverbot für LKWs

Es ergab sich eine umfangreiche Diskussion auf Seiten der Gemeinderäte.
Auf der einen Seite wurde die Maßnahme begrüßt, während für anderen Gemeinderäte die punktuelle Fokussierung auf die Dieselstraße zu kurz gesprungen ist. Für ein Parkverbot spreche, dass die Dieselstraße wichtig für den künftigen regionalen Gewerbeschwerpunkt wäre. Die Straße müsse zudem zweispurig befahrbar sein um die Anlieferung von großen Teilen möglich zu machen. Weiteren wurde angemerkt, dass Schilder alleine nicht ausreichen wären. Man müsse schon bauliche Maßnahmen treffen, um ein Parken abschließend zu verhindern. Dem gegenüber wurde entgegnet, ob es einen Sinn macht, jetzt mit einem Parkverbot in der Dieselstraße anzufangen. Diese Maßnahme käme doch sehr ad hoc. Hingegen sollen Alternativen geschaffen werden, damit die LKWs auf den Firmengeländen parken können. Ansonsten verlagere man nur das Parken auf andere Straßen. Es bräuchte ein gesamtheitliches Konzept für das gesamte Industriegebiet. Ein weiteres Problem ist, dass die Dieselstraße quasi eine Einbahnstraße ist. Eine wirkliche Entlastung würde nur die geplante Verlegung des Laiblinger Weges bringen. Dann hätte die Dieselstraße eine zweite Zufahrtsmöglichkeit.

 

Frau Hirsch entgegnete, dass das Vorhaben nicht ad hoc erfolge. Erste Gespräche mit den Firmen seien gelaufen. Das gesamte Gewerbegebiet solle in den nächsten Monaten verkehrstechnisch untersucht werden. Sobald hier Zahlen vorliegen, werden diese dem Gemeinderat vorgestellt. Die Verwaltung möchte nun eben ein Halteverbot einrichten und dann die weitere Entwicklung beobachten.

 

Gemeinderat Schachermeier warf ein, ob die Variante berücksichtigt wurde, nur an den Stellen Parkverbote einzurichten, wo sich Einfahrten zu den Firmengeländen befinden und die anderen Bereiche fürs Parken offen zu lassen. Frau Hirsch antwortete, dass man diesen Fall betrachtet hätte. Da aber die ansässigen Unternehmen mehrfach Probleme gemeldet hätten und es keine Einschwenkmöglichkeiten für die LKWs gäbe, wären die einzelnen parkfreien Lücken nicht ausreichend. Deshalb solle für die gesamte Straße ein Parkverbot ausgesprochen werden.

 

Auf die Frage, wie es sich mit dem Parkverbot verhält, wenn die gesamtheitliche verkehrliche Betrachtung des Gewerbegebiets abgeschlossen ist und sich daraus eine andere Vorgehensweise ergeben würde, gab es die Antwort, dass man dieses Thema dann erneut diskutieren würde.

 

Auf Grund von Rückmeldungen ergab sich der Wunsch die bisherige Beschlussvorlage abzuändern. Man wolle den gesamtheitlichen Ansatz im Beschlussvorschlag sehen. Der Beschlussvorschlag wurde dann entsprechend ergänzt (siehe nachfolgend).

 

Nachfolgend ist noch der Sachvortrag und die Begründung aus der Vorlage des AUT wiedergegeben:
Weitere verkehrliche Beurteilung (Ordnungsamt)
Die Gemeindeverwaltung hat den Bauantrag (für eine weitere LKW Halle) zum Anlass genommen, die Parksituation insbesondere von LKW in der Dieselstraße zu prüfen. In den letzten Jahren hat das Parken von LKW über Nacht und an den Wochenenden stark zugenommen. Dabei handelt es sich nicht nur um Anlieferverkehr der dort ansässigen Firmen, sondern auch um "Fremdverkehr" der dort vermutlich seine gesetzliche Ruhezeit verbringt. Teilweise parken Fahrzeuge und Auflieger über mehrere Tage, vermutlich zum Zeiten zwischen zwei Fuhren zu überbrücken.

Die parkenden LKW und Auflieger behindern teilweise schon derzeit den reibungslosen Ablauf der ansässigen Gewerbebetriebe in der Dieselstraße, außerdem wird eine weitere Beeinträchtigung der Situation durch das nun beauftragte Bauvorhaben erwartet. Die gesamte Situation verschärft sich derzeit bereits durch Sanitär- und Müllprobleme.
Um dies abzustellen plant die Verwaltung entlang der betroffenen Dieselstraße das Abstellen von LKW zu unterbinden. Die geplante Maßnahme könnte zu einer Verdrängung der LKW z.B. in den Laiblinger Weg führen. Daher soll die Entwicklung überwacht und ggf. mit weiteren Maßnahmen reagiert werden.
Für die ansässigen Firmen im gesamten Gewerbegebiet bedeutet dies, dass sie für ihren Anlieferverkehr Parkflächen auf ihren Firmengeländen zur Verfügung stellen müssen.
Nach Zustimmung des Ausschusses für Umwelt und Technik soll die beschriebene Vorgehensweise bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.

 

Beschlussvorschlag:
Das Abstellen von LKW im nördlichen Teil der Dieselstraße (öffentliche Fläche) soll unterbunden werden. (Nachfolgend die eingebrachte Ergänzung:) Eine gesamtheitliche Verkehrsuntersuchung soll zeitnah im Gewerbegebiet stattfinden.

 

Der Beschlussvorschlag wurde mit zwei Enthaltungen (AUT Vertreter der Grünen und der ABG) angenommen.

17.11.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 47/2015 über die Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik) vom 11.11.2015.

 

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11.11.2015 Öffentliche Sitzung des AUT

 

Kanalsanierung im Gebiet Paradies, Görlitzer Str. - Auenweg

 

Nach gesetzlichen Grundlagen (Wasserhaushaltsgesetz, Wassergesetz für Baden-Württemberg) ist die Gemeinde dazu verpflichtet ihr Abwasserkanalnetz in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Hierzu werden die Kanäle zuerst gereinigt und dann mittels einer Kamera begutachtet. Aufgefundene schadhafte Stellen werden bewertet und ein entsprechender Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser wird dann von einer Spezialfirma umgesetzt. Die Kanäle im genannten Gebiet wurden bereits begutachtet und es sind einige Sanierungen durchzuführen.

 

Auf eine Ausschreibung haben drei Firmen ihr Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste erhielt die Gemeinde von der Fa. Rohr-Fuchs aus Stuttgart in Höhe von 137.093,95 €.

 

Externer Link: http://www.rohr-fuchs-service.com/

 

Für die Sanierungsarbeiten an den Kanälen muss die Straße nicht aufgegraben zu werden. Die Reparaturen erfolgen über die Schächte mittels Roboter.

Auf die Frage hin, um welche Art von Schäden es sich handle, gab Bauamtsleiter Wemmer an, dass es sich meistens um Aus- und Einbrüche der Kanäle handle. Diese sind oftmals dadurch entstanden, da früher bei der Anbringung von Hausanschlüssen der Abwasserkanal angeschlagen wurden. Dadurch entstanden dann mit der Zeit Undichtigkeiten und Einbrüche in den Kanal. Heute würde man Kanäle anbohren, was eine nachteilige Beschädigung weitestgehend vermeide.

 

Die Beauftragung der obigen Firma zur Durchführung der anstehenden Arbeiten wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

11.11.2015 Öffentliche Sitzung des AUT

 

Bekanntgaben

 

Herr Wemmer, der Leiter des Bauamts, hat einen Überblick über den Stand der Schwieberdinger Baustellen abgegeben:

  • Stiegelstraße
    Die Arbeiten sind inklusive der Asphaltarbeiten abgeschlossen.
  • Mensa Glemstalschule
    Es wurden Pflasterarbeiten zu den Zugängen auf der hinten Seite des Containers angebracht. Die neuen Wege dienen dem Essenlieferanten (Caterer), damit diese ihre Anlieferungen nicht durch den Essensraum der Mensa machen müssen. Die Wege führen zu den äußeren Zugängen der Küche.
  • Hofpfad
    Die Tiefbauarbeiten sind in den letzten Zügen. Es fehlen noch ein paar Anschlussarbeiten. Ende November soll die Baumaßnahme dann abgeschlossen sein.
  • Gemeindewaage (am Bahnhof)
    An der Waage wurden Betonarbeiten durchgeführt. Die Maßnahme soll am nächsten Montag (16.11.) beendet sein.
  • Herrenwiesenweg
    Heute (11.11.) wurden die neuen Beleuchtungen auf der Westseite angebracht. Damit könne man schon jetzt einen Eindruck gewinnen, wie sich die Beleuchtungssituation künftig darstellen wird.
    Die weiteren Arbeiten sehen wie folgt aus:
    Auf der Ost-Seite werden die alten Beleuchtungen entfernt. Die Grünfläche wird aufgefüllt und als Ersatzfahrbahn bereitgestellt. Der noch verbliebene Rest der aktuellen Fahrbahn wird abgefräst und die neue Straßenoberfläche inkl. Gehweg und Parkstreifen aufgebaut. Die Arbeiten auf der Westseite sollen bis E11/A12 soweit abgeschlossen sein. Die Arbeiten liegen insgesamt im Zeitplan und sollen bis Ende März 2016 komplett abgeschlossen sein (Sofern das Wetter mitspielt).

Bürgermeister Lauxmann fügte noch hinzu:

  • Spielplätze im Heimbergweg / Kästlesgraben und Scheerwiesenweg
    Beide Spielplätze sind fertiggestellt.
  • Kunstrasenplatz
    Der Kunstrasenplatz ist bis auf wenige Kleinigkeiten am Rand fertig.
  • Tiefgarage Rathaus
    Die Sanierung des Garagenbodens ist abgeschlossen und die Tiefgarage wieder vollständig nutzbar.

11.11.2015 Öffentliche Sitzung des AUT

 

Anfragen

 

Es wurde angefragt, wie es beim KiTa Oberer Schulberg weitergeht.
Herr Wemmer beantwortete die Anfrage: Die Fachplaner für verschiedene Gewerke wurden ausgeschrieben und es liegen deren Angebote vor. Aus diesen wird nun eine Vorlage für den nächsten AUT Ausschusssitzung im Dezember vorbereitet. Es soll dann die Beauftragung der Fachplaner erfolgen.

22.09.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 39/2015 über die Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik) und den dort benannten Bekanntgaben.

 

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16.09.2015 Öffentliche Sitzung des AUT

 

Bekanntgaben

 

Bürgermeister Lauxmann hat folgende 2 Punkte bekanntgegeben:

 

1. Die Gemeinde hat das Haus an der Stuttgarter Straße 32 erworben. Es wird ein Abbruch vorbereitet.

 

2. Per Eilantrag (gemäß §43 Absatz 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg) hat Bürgermeister Lauxmann die Erneuerung eines Teils der Wasserleitung in der Stiegelstraße beauftragt.

In der Stiegelstraße hatte sich ein Wasserrohrbuch ergeben. Bei dessen Behebung wurde deutlich, dass bei der Wasserleitung ein dringlicher Sanierungsbedarf besteht. Es wurde hierzu die Fa. Schenek Tiefbau GmbH beauftragt, in der nächsten Woche ab Montag/Dienstag (29/30.09.2015) mit den Arbeiten zu beginnen. Die Anlieger werden über diese Notmaßnahme informiert. Die Kosten belaufen sich auf geschätzte 100.000 €.

Eine reguläre Behandlung dieses Themas erfolgt in der nächsten Sitzung des Gemeinderats.

(Link zum Bauunternehmen: http://www.weitbrecht-rohrleitungsbau.de/)

18.06.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 25/2015 über die Anbringung von Werbeanlagen.

 

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10.06.2015: Öffentliche Sitzung des AUT

 

Anbringung von Werbeanlagen, Stuttgarter Str. 42

 

Es hat zwei Sitzungen des AUT gedauert, um dieses Thema zu einem Abschluss zu bringen. Es geht um den Antrag eines Lebensmittelsupermarkts auf dem Lammbräuareal Werbeanlagen aufstellen zu dürfen. Im Detail soll es um einen beleuchteten Werbepylon und um bis zu 5 Fahnen gehen. Die genannten Werbungsmittel sollen jeweils an der Stuttgarter Straße am Rande des neu eingerichteten Parkplatzes aufgestellt werden. Nach §34 des Baugesetzbuches müsste lediglich die Einfügung in die Umgebungsbebauung sichergestellt werden.

 

Bürgermeister Lauxmann stellte bereits in der AUT-Sitzung am 13.05.2015 fest, dass es wichtig wäre, dem Lebensmittelsupermarkt Werbemittel zu erlauben. Die Art der Werbung sei aber Geschmackssache. Aus Verkehrssicht bestünden bei den geplanten Werbeanlagen kein Problem, da der Abstand zur Stuttgarter Straße ausreichend gegeben sei. Der Gemeinderat könne aber Änderungsvorschläge einbringen. Diskutiert wurde dann umfänglich und im Besonderen bei den Fahnen in alle Richtungen: Keine Fahnen, weniger Fahnen, die Höhe der Fahnen beschränken, weniger Fahnen und dafür die Pflanzung von Bäumen. Nicht unerheblich sei auch die Geräuschentwicklung, welche von den Fahnen ausgehe, gerade dann, wenn der Wind von West nach Ost durch die Stuttgarter Straße wehe. Zudem kam die Frage auf, ob man so viele Werbemittel für einen Nutzer zulassen solle, wo das andere Geschäfte als Präzedenzfall sehen könnten. Insgesamt ein großes Dilemma, ohne dass man sich am Ende auf einen konkreten Vorschlag einigen konnte. So wurde vereinbart das Stimmungsbild des Gemeinderats an den Antragssteller zurückzumelden und mit dem Antragssteller ein Gespräch zu führen. Die Entscheidung über die Werbeanlagen wurde auf den nächsten AUT Termin vertragt.

 

In der Sitzung vom 10.06.2015 kam das Thema dann erneut auf die Tagesordnung. Dieses Mal ging es dann recht schnellt. Der Kontakt zum Antragssteller war aufgenommen worden und die Kritik an den Fahnen wurde übermittelt. Der Antragsteller hat jetzt, ohne Angabe von Gründen, den Antrag abgeändert und möchte nun auf die Fahnen verzichten. Lediglich der Werbepylon solle bestehen bleiben und jeweils von einer halben Stunde vor und bis eine halbe Stunde nach den regulären Öffnungszeiten beleuchtet bleiben. Auf diesen Vorschlag konnten sich die Mitglieder des AUT nun anfreunden. Dem eingebrachten Alternativvorschlag wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

10.06.2015: Öffentliche Sitzung des AUT

 

Vergabe zur Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine

 

Der detaillierte Bericht zu diesem Thema befindet sich auf der Sub-Seite des Bauhofes --> hier.

23.04.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 17/2015 über die öffentliche Sitzung des AUT am 15.04.2015.

 

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15.04.2015: Öffentliche Sitzung des AUT

 

Einrichtung einer Packstation

 

Die Mitglieder des AUT haben einstimmig Ihre Zustimmung erteilt, dass an der Abzweigung Siemensstraße / Robert-Bosch Straße eine weitere Packstation eingerichtet wird. Diese Packstation ist dann die zweite Station dieser Art in Schwieberdingen (die andere Station befindet sich neben dem Lebensmittelsupermarkt auf dem Lammbräu-Areal). Die Errichtung erfolgt auf einem Flurstück der Fa. Bosch, was aber die Nutzung nicht auf Mitarbeiter der Firma Bosch einschränkt. Die Station ist für Jeden zugänglich und nutzbar. Der Zeitpunkt der Einrichtung wurde allerdings nicht genannt.


Die Packstation ist in einer modularen Bauweise geplant und wird auf 10 m Länge insgesamt 14 Fachmodule mit Fächern unterschiedlicher Größe zur Verfügung stellen. Hinzu kommt ein Steuerungsmodul. Im Vergleich mit der bestehenden Station wird die neue Station deutlich größer sein. Die Planung und Dimensionierung erfolgte durch die Fa. Bosch und den zugehörigen Paketdienst. Die Verwaltung und die Mitglieder des AUT Ausschusses begrüßten die Errichtung dieser Station und sind für weitere Standorte offen.

13.11.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 46/2014 über die öffentliche Sitzung des AUT am 05.11.2014.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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05.11.2014: Öffentliche Sitzung des AUT

 

Parkplatz auf dem Lammbräuareal

 

Es war eine der markantesten Baustellen in Schwieberdingen in der letzten Zeit. Die Lammbrauerei ist nun vollständig abgerissen. Die Mitglieder des AUT haben einstimmig ihr Einvernehmen erteilt, dass dort bis zum Frühjahr ca. 20 Stellplätze für die anliegenden Ladengeschäfte und Betriebe eingerichtet werden.

25.09.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 39/2014 über die öffentliche Sitzung des AUT am 17.09.2014.

 

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17.09.2014: Öffentliche Sitzung des AUT

 

Bauvoranfrage Ochsen

 

Beim Schwieberdinger Ochsen in der Ortsmitte, nachweislich aus dem Jahr 1628, gibt es wieder Bewegung. Der aktuelle Eigentümer hat für einen Umbau eine Bauvoranfrage eingereicht. Es sollen sowohl das Haupthaus als auch die zugehörige Scheune umgebaut werden. Im Haupthaus sind im Erdgeschoss zwei Gewerbeflächen (auch für eine Cafebar) geplant. Im restlichen Haus (inklusive dem Dachgeschoss) sind Wohnungen vorgesehen. Die Wohnungen in der Scheune sind senioren- und behindertengerecht angedacht. Deshalb soll es hier auch einen Fahrstuhl geben. Wirtschaftlich sinnvoll ist wohl nur der Ausbau des Haupthauses mit der Scheune. Ohne eine Einbeziehung der Scheune ist die Sanierung eher unwahrscheinlich.

Der schöne Ochsen mit Scheune

Der Anfrage vorangegangen sind zahlreiche Ortsbegehungen mit dem Eigentümer, dem Denkmalschutz und der Baurechtsbehörde. Das vorhandene Fachwerk muss laut Denkmalamt nicht freigelegt werden. Die Fassade an sich wird aber gerichtet. Da das Haus zum Sanierungsgebiet Bahnhofstraße gehört, kann die Gemeinde hierfür Zuschüsse gewähren. Diese werden jedoch erst nach der Sanierung ausbezahlt. Zudem sind Zuschüsse vom Land möglich, da das Ensemble unter Denkmalschutz steht. Es gibt keinen speziellen Bebauungsplan, so dass eine Einfügung in die Umgebungsbebauung nach §34 des Baugesetzbuches gilt.


Kritisch ist die Parkplatzsituation. Es sind eigentlich zu wenige Parkplätze auf dem Areal vorhanden. Ein weiterer kritischer Punkt ist der Einbau von Fenstern in die Scheune. Da es sich bei der Scheune um eine Grenzbebauung handelt, müssen die Angrenzer einbezogen werden. Des Weiteren sind Fragen des Brandschutzes zu klären. Das Erscheinungsbild der Scheune muss erhalten bleiben.


Der Gemeinderat hat der Bauvoranfrage einstimmig zugestimmt. Man war sich über eine positive Auswirkung für die Ortsmitte einig, wenn das Projekt verwirklicht wird. Man ist ebenso darauf bedacht, die Landeszuschüsse zu erhalten. Das Programm hierzu läuft allerdings Ende 2015 aus. Damit die Landeszuschüsse ausbezahlt werden können muss das Projekt zügig umgesetzt werden.

17.09.2014: Öffentliche Sitzung des AUT

 

Ufersicherung beim Grünen Klassenzimmer

 

Es wurde bekanntgegeben, dass beim grünen Klassenzimmer der Schule im Tal die Ufersicherung an der Glems in Stand gesetzt wurde. Die alte Böschung war weggespült und musste erneuert werden. Für die Baumaßnahme wurden 22.500 € investiert. In der Sitzung wurde attestiert, dass das Bauergebnis sehr gut sei. Die Ufersicherung musste bereits ihren ersten großen Test beim Hochwasser am 19.09.2014 bestehen. Es hat offensichtlich alles gehalten.

Die neue Ufersicherung hat das Hochwasser überstanden

Nächste Termine

Mi. 03.07.2024  18:30 Uhr

Öfftl. Sitzung Ausschuss Umwelt Technik

Rathaus Ratssaal

Mi. 03.07.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mo. 15.07.2024  19:00 Uhr

ABG-Jedermann Treffen

Mehrzweckraum im Rathaus

Mi. 17.07.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mi. 11.09.2024  18:30 Uhr

Öfftl. Sitzung Ausschuss Umwelt Technik

Rathaus Ratssaal

Mi. 25.09.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mi. 30.09.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Sitzung Gemeindeverwaltungsverband

Hemmingen, Sitzungssaal Rathaus

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Baustellenbilder satt ...

Neue Glemstalbrücke zwischen Bahnhofstraße und Herrenwiesenweg
Sanierung der Ortsdurchfahrt: Bauabschnitt 7
Sanierung der Glemstalhaltestelle

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