Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 46/2018 mit einer Stellungnahme zum Abschluss des Sanierungsprogramms Bahnhofstraße. Die zugehörigen Beschlüsse wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 24.10.2018 getroffen.
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Direkt im Anschluss zur Vorstellung des Abschlussberichts wurde über die Satzung zur Aufhebung des Sanierungsgebiets abgestimmt. Fragen seitens der Gemeinderäte gab es keine.
In der Vorlage des Gemeinderats stand als Erläuterung folgender Sachvortrag und Begründung:
Aufgrund des Beschlusses zur Abrechnung der Sanierungsmaßnahme kann die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Bahnhofstraße" aufgehoben werden.
Der räumliche Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Zahlen, Details und Übersichtspläne gibt es in den Unterlagen des Gemeinderats ab Seite 26 --> hier
(Link auf die Schwieberdinger Homepage)
Abstimmung
Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Die Satzung betreffend die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Bahnhofstraße" wird beschlossen.
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
Herr Schink von der Fa. SGL stellte den Tagesordnungspunkt vor. Hr. Schink hat das Sanierungsprogramm begleitet. In Schwieberdingen sei dieses Sanierungsprogramm das
4. seit den 70er Jahren. Die Satzung für das Sanierungsprogramm wurde bereits 2005 beschlossen. Nach mehreren zeitlichen Verlängerungen ist es nun 2018 ausgelaufen. Im Sanierungsgebiet lag das
"Ochsen", bei dem aber im damaligen Zeitraum kein Abgriff der Fördermittel erreicht wurde. Man hatte deshalb 2015 den Ochsen aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen und das Gebiet Richtung Osten
erweitert. Es wurden eine Vielzahl an privaten Maßnahmen durchgeführt. Die Gemeinde hat das Sanierungsprogramm für Gebäudeabrisse und der Gestaltung des öffentlichen Raums genutzt. Das Land hat 1
Mio. € an Fördergelder bereitgestellt. Von Seiten der Gemeinde wurden weitre 666.666 € zur Verfügung gestellt. Rund 849 T€ sind für Gestaltungsmaßnahmen ausgegeben worden. 626 T€ wurden von privaten
Baumaßnahmen in Anspruch genommen. Die Gemeinde hat selber keine Gebäudebaumaßnahmen getätigt, was eigentlich ungewöhnlich sei. Das Geld für Baumaßnahmen stand alleinig Privatpersonen zur Verfügung.
Am Ende waren rund 3.000 € noch übrig von denen 1.800 € an das Land zurücküberwiesen werden.
Anhand von Bildern zeigte Herr Schink Beispiele, wo das Fördergeld investiert wurde. Die Gemeinde hat mit der Förderung beispielsweise den Vaux-le-Pénil-Platz hergerichtet und zuvor Altbauten
abgerissen. Es entstand die Treppe an der Bahnhofstraße als Verbindung zur Hermann-Essig Straße, das Areal im Bereich der vorderen Bahnhofstraße (inkl. dem Kreisel) wurden mit den Fördergeldern
gerichtet.
Herr Müller dankte den Ausführungen von Herr Schink. Er dankte Herrn Schink auch übergreifen, weil er langjährig für Schwieberdingen tätig gewesen sei. Herr Schink geht in seinen wohlverdienten Ruhestand.
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde noch angemerkt, dass die Treppe auf der Bahnhofstraße auch als Verkehrsberuhigung diene und dort den Verkehr ausbremse. Schließlich gilt dort Tempo 30.
Im Sachvortrag und Begründung der Vorlage des Gemeinderats stand noch folgende Information:
Im Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße" sind alle Vorhaben abgeschlossen. Daher stehen alle Daten zur Verfügung und die Verfahrensabrechnung ist erfolgt.
Die Abrechnungsunterlagen und der Abschlussbericht sind in der Anlage beigefügt.
Der Sanierungsbeauftragte der Gemeinde, Herr Schink von der Firma SGL, wird die Einzelheiten in der Sitzung erläutern.
Zahlen, Details und Übersichtspläne gibt es in den Unterlagen des Gemeinderats ab Seite 3 --> hier
(Link auf die Schwieberdinger Homepage)
Abstimmung
Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Dem Schlussbericht über die Durchführung und Abrechnung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Bahnhofstraße" wird zugestimmt.
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
Erweiterung des Sanierungsgebiets Bahnhofstraße Ost
Hauptamtsleiter Weiß gab an, dass sowohl die flächenmäßige Erweiterung des Sanierungsgebiets Bahnhofstraße als auch die finanzielle Bezuschussung bis zum 30.04.2018 verlängert wurden. Ein Dank
richtet sich an die Landtagsabgeordneten Rößler und Epple, welche hier Unterstützung geleistet hatten.
Im Mitteilungsblatt 14/2015 war folgender Gesamtübersichtsplan abgedruckt. Es ist das gesamte Sanierungsgebiet in der Bahnhofstraße und die Erweiterung in der Stuttgarter Straße markiert.
a) Bericht über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebiets
b) Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Bahnhofstraße"
In der Gemeinderatssitzung am 21.01.2015 wurden die vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Bahnhofstraße beauftragt. Diese sind nun abgeschlossen und werden heute vorgestellt. Zudem wird das Sanierungsgebiet über eine Satzung förmlich festgelegt.
Vorstellung der vorbereitenden Untersuchungen
Die Präsentation der Ergebnisse der Untersuchungen wurden von Frau Burger vom Architektenbüro Lutz und Partner und Herrn Schink von der GSL (Gesellschaft für Stadt- und Landentwicklung mbH)
vorgestellt.
Die Bahnhofstraße ist seit 10 Jahren als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Die Erweiterung in die Stuttgarter Straße bietet sich an, da hier die noch vorhandenen Fördergelder eingesetzt werden könnten. Die Gelder sollen in Schwieberdingen verbraucht werden. Um dies zu ermöglichen wurden die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchung ist notwendig, um die Verlängerung des Sanierungsprogramms beantragen zu können. Ein Antrag wird hierzu im September diesen Jahres beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eingereicht (Der Laufweg geht über das Landratsamt Ludwigsburg, dem Regierungspräsidium Stuttgart hin zum Ministerium für Finanzen und Wirtschaft). Es ist das Ziel das Sanierungsprogramm bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Derzeit endet das Programm am 31.12.2015.
Bei der Voruntersuchung wurden mit allen Eigentümern gesprochen und die Häuser und Wohnungen begutachtet. Zudem wurde die Bereitschaft am Sanierungsprogramm mitzumachen abgefragt. Die Häuser im möglichen neuen Sanierungsgebiet sind teilweise in einem guten und weniger guten Zustand. Mögliche Maßnahmen gingen von kleineren Sanierungen bis hin zu größeren Sanierungen (Elektro, Wasser, Dämmung).
Das Architektenbüro hat anhand dem Bestand einen Vorschlag ausgearbeitet, wie das Sanierungsgebiet entwickelt werden könnte. (Die Weiterentwicklungsmöglichkeit muss dem Antrag zur Verlängerung des Sanierungsprogramms beigelegt werden.) Die optische Gestaltung des öffentlichen Raumes ist hier das maßgebliche Ziel. Es gelte die Gebäudestrukturen weitestgehend zu erhalten und trotzdem eine Attraktivitätssteigerung zu erhalten. Es wurden folgende Vorschläge unterbreitet:
(Bürgermeister Lauxmann betonte, dass die genannten Punkte lediglich Vorschläge sind und hier noch keine Beschlüsse getroffen wurden.)
Es stehen Gelder in Höhe von 666.000 € in Aussicht, von denen rund 580.000 € im erweiterten Sanierungsgebiet veranschlagt werden können. Um das Geld zu bekommen müssen die Maßnahmen aber bis Ende 2017 umgesetzt sein.
Fazit: Es haben sich genügend Maßnahmen gefunden, um das vorhandene Geld einsetzen zu können. Die Grundlage zur Beantragung der Verlängerung des Sanierungszeitraums sind damit gegeben.
Fragen der Gemeinderäte
In Anschluss an die Vorstellung konnten die Gemeinderäte ihre Fragen stellen.
Wollte die Mehrheit der Anlieger eine Sanierung? Gab es auch solche, welche das Angebot ablehnten?
Auskünfte hierzu können im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gegeben werden. Das Sanierungsgebiet ist überschaubar und so war auch die Anzahl der Befragten übersichtlich. Im nichtöffentlichen
Teil kann auf die Einzelrückmeldungen eingegangen werden.
Der oben dargestellte Plan ist ein Vorschlag. Wird er zu Pflicht, wenn es um eine Umsetzung geht?
Nein. Es gibt keine Gegenprüfung des eingereichten Plans. Der Plan entspricht einer Gedankenskizze und wird von den Behörden nicht als verbindlich angesehen. Es muss aber eine
Entwicklungsmöglichkeit aufgezeigt werden, um die Gelder beantragen zu können. Die Behörden kontrollieren die Termineinhaltung und dass nicht zu viel Geld ausbezahlt wird. So wird beispielsweise die
Verkehrsänderung am Vaux-le-Pénil-Platz wohl nicht kommen. Auch das war nur ein Vorschlag.
Beschlussfassung
Mit der Abstimmung wurde die vorgestellte Untersuchung zur Kenntnis genommen und die Satzung über die förmliche Änderung des Sanierungsgebiets beschlossen. Die Abstimmung erfolgte
einstimmig.
Im Mitteilungsblatt Nr. 5 / 2015 ist ein Übersichtsplan zu Erweiterung des Sandierungsgebiets abgedruckt. Mit Referenz auf das genannte Mitteilungsblatt soll der Pan zur Vervollständigung des Berichts zur Gemeinderatssitzung von unten ergänzt werden.
Zur Orientierung: In der Mitte verläuft die Stuttgarter Straße und ziemlich in der Mitte befindet sich der Vaux-le-Pénil-Platz.
Das Bild kann durch Anklicken vergrößert werden.
Titel des Berichts: Ochsen ist offenbar endgültig tot
Der Titel wiederspiegelt den Inhalt des Berichts. Der Ochsen bleibt erst einmal so wie er ist. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt...
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Bürgermeister Lauxmann und der Sanierungsberater Herr Schink von der GSL (Gesellschaft für Stadt- und Landentwicklung mbH) erläuterten die aktuelle Situation zum Sanierungsgebiet "Bahnhofstraße" und die mögliche Erweiterung in Richtung Osten auf der Stuttgarter Straße.
Hintergrund und aktuelle Situation
Das Sanierungsgebiet "Bahnhofstraße" ist inzwischen das vierte Sanierungsgebiet in Schwieberdingen, welches Zuschüsse vom Land erhält. Bisher gab es die Sanierungsgebiete "Schlosshof", "Kirchberg",
"Südliche Stuttgarter Straße" und nun das Sanierungsgebiet "Bahnhofstraße", welches schon seit 2005 läuft. In dieser Zeit konnten insgesamt 16 Modernisierungsmaßnahmen in der Bahnhofstraße
durchgeführt und abgeschlossen werden. Der Kreisel in der Nähe des Schlosshofes gehörte beispielsweise auch zu einem solchen Projekt. Das Gebiet geht insgesamt von der Mündung der Bahnhofstraße in
die Stuttgarter Straße bis zur Hausnummer 58, welches auf Höhe der Einmündung der Hermann-Essig Straße liegt.
Obwohl nicht direkt an der Bahnhofstraße gelegen, gehört auch der Ochsen (Stuttgarter Straße 1-3) zum Sanierungsgebiet. Für dieses Objekt stehen bis heute Fördermittel in der Höhe
von ca. 500.000 € bereit, die aber bisher nicht abgegriffen wurden. Seit 1988 gab es die Möglichkeit den Ochsen zu sanieren. Leider konnte aber bisher kein Umbau in die Tat umgesetzt
werden. Die für die zuletzt eingebrachte Bauvoranfrage zum Umbau des Ochsen in altengerechten Wohnraum (wir berichteten) konnte kein Investor gefunden werden. Laut Aussage von Bürgermeister Lauxmann
ist derzeit keine Vermarktung des Ochsen erkennbar. Der Ochsen müsste noch in diesem Jahr umgebaut und abgerechnet werden, um die bereitgestellten Fördergelder zu erhalten. Die verbleibende Zeit wird
dazu voraussichtlich nicht ausreichen.
Das schließt jedoch nicht aus, dass in Zukunft der Ochsen doch noch gerichtet wird. Notewendig wäre es.
Die Idee
Der mögliche Zeitraum zur Beantragung von Fördermitteln endet zum 31.12.2015. Da es beim Ochsen vermutlich nicht zu einem Abgriff der Gelder kommt, plant man nun das Sanierungsgebiet in Richtung
Vaux-le-Pénil-Platz zu erweitern. Diese als "Gebietserweiterung Ost" bezeichnete Maßnahme umfasst dann verschiedene Häuser auf beiden Seiten der Stuttgarter Straße. Das Ende der Erweiterung liegt ca.
auf Höhe der Einmündung der Christofstraße.
Die Idee ist sehr gut und zu begrüßen, weil somit Landesgelder in Schwieberdingen gebunden werden können. Die ABG begrüßt diese Vorgehensweise außerordentlich.
Der Knackpunkt ist allerdings die Zeitlinie. Auch im erweiterten Gebiet wird man vermutlich nicht alle möglichen Maßnahmen abschließen können, um die verfügbaren Gelder noch in diesem Jahr abgreifen
zu können. Deshalb wird beabsichtigt, mittels Einreichung einer Bedarfsaufstellung beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eine Verlängerung des
Berücksichtigungszeitraums für die Fördergelder bis 31.12.2017 zu erreichen
Es sei nicht selbstverständlich eine Verlängerung zu bekommen. Da es sich aber bereits abzeichnet, dass das Angebot von den betreffenden Anwohnern in Anspruch genommen wird, sollte mit diesem
nachweisbaren Bedarf eine Verlängerung möglich sein.
Der Weg zu den Fördergeldern
Von Seiten der Anwohner besteht ein Interesse und es werden bereits Gespräche mit den Anwohner geführt. Über eine Vorabuntersuchung sollen die betroffenen Häuser und Wohnungen begutachtet werden.
Zudem ist der Zustand und die Nutzung der Gebäude zu prüfen. In Kooperation mit den Anwohnern wird angestrebt, möglichst viele Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Auch gemeindeeigene Flächen
werden berücksichtigt. Diese können aber nur bis zu einer Obergrenze von 150 € / m² bezuschusst werden. In Gänze werden folgende Ziele verfolgt:
Insgesamt stehen rund 600.000 € in Aussicht. Enthalten sind die bereits oben genannten 500.000 € vom Ochsen, zudem ein übriggebliebener Rest vom restlichen Sanierungsgebiet. Das Geld wird zu 60 % vom Land und zu 40 % von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Es wird allerdings ein Auge darauf geworfen, dass der finanzielle Rahmen eingehalten wird. Überschreitungen müsste die Gemeinde komplett selber tragen.
Auf die Frage nach den Grenzen des erweiterten Sanierungsgebiets wurden folgende Kriterien angeführt:
Der weitere Ablauf sieht wie folgt aus:
Falls die Verlängerung bis Ende 2017 kommen sollte, verbleibenden drei Jahre, um die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen zu können. Vielleicht besteht ab 2018 die weitere Möglichkeit ein weiteres Sanierungsprogramm beantragen zu können.
Beschlussfassen
Abschließend wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt und beauftragt werden.