Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Umorganisation der Gemeindeverwaltung / Einsetzung eines Beigeordneten

14.07.2017: Artikel auf www.lkz.de

 

Titel des Berichts: Die Arbeit hat jetzt eine andere Qualität

 

Ein erstes Interview mit dem neuen ersten Beigeordneten Müller zwei Wochen nach dessen Amtsantritt. Die Überzeugung, die Aufgabe des Beigeordneten gut auszufüllen, ist vorhanden.

 

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28.06.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Wahl des Ersten Beigeordneten

 

Zur Einführung hat Herr Bausch den Tagesordnungspunkt vorgestellt. Er orientierte sich vorwiegend am Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
In der Sitzung am 22.03.2017 hat der Gemeinderat die notwendigen Vorbereitungen zur Bestellen der/des ersten Beigeordneten getroffen und den Wahltermin auf den 28.06.2017 festgelegt. Die Stelle wurde wie beschlossen am 31. März 2017 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ausgeschrieben. Bis zum Bewerbungsschluss am 21.04.2017 gingen zwei Bewerbungen ein.

 

Herr Manfred Müller hat den Vorbereitungsdienst nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Verwaltungsdienst erfolgreich abgeschlossen und die Laufbahnprüfung bestanden. Er hat damit die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst erworben und erfüllt damit die in der Ausschreibung genannte Voraussetzung.

 

Die zweite Bewerbung wurde aufgrund fehlender Voraussetzungen, die in der Ausschreibung festgelegt wurden, nicht zum Wahlgang zugelassen. Diese Rechtsauffassung teilen auch die Gemeindeprüfungsanstalt sowie der Gemeindetag.

 

In nichtöffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat am 26.04.2017 mehrheitlich beschlossen, den Bewerber Herrn Manfred Müller zu der Wahl des Ersten Beigeordneten der Gemeinde Schwieberdingen am 28.06.2017 zuzulassen.

Bei der Wahl am 28.06.2017 wird es zunächst eine Vorstellungsrunde von maximal 10 Minuten geben, anschließend können dem Bewerber maximal 10 Minuten lang Fragen gestellt werden.

 

Das Gremium wählt den Ersten Beigeordneten der Gemeinde Schwieberdingen in geheimer Wahl. Die Sitzung wird zur Auszählung der Wahl kurz unterbrochen. Die Wahlkommission besteht aus Sachgebietsleiter Bausch und drei Mitgliedern des Gemeinderats, die in der Sitzung festgelegt werden.

 

Der Wahlvorschlag lautet:

1. Wahlvorschlag

Name, Vorname:             Müller, Manfred
Akademischer Grad:        Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Einstellungszeitpunkt:      01.07.2017
Amtsbezeichnung:           Erster Beigeordneter
Einstellung als:                Beamter
Beamtenverhältnis:         Beamter auf Zeit (8 Jahre)
Besoldungsgruppe:          A16
Beschäftigungsumfang:   Vollzeit

 

Der Stimmzettel für die Wahl des Ersten Beigeordneten der Gemeinde Schwieberdingen wird in der Sitzung ausgegeben.

 

Bürgermeister Lauxmann bestimmte noch die festzulegende Wahlkommission. Es stellten sich freiwillig die Gemeinderäte Herr Enzensperger, Herr Birkhold und Herr Streit hierzu zur Verfügung.

 

Vorstellung Kandidat Müller

 

Kandidat Herrn Müller wurde nun die Möglichkeit gegeben sich vorzustellen. Er gab an bereits seit 20 Jahren für die Gemeinde Schwieberdingen tätig zu sein. Anfangs wurde ihm Schwieberdingen als "Dorf an der Straße" vorgestellt, es habe sich aber auch vieles geändert. In der heutigen Sitzung würde der Beschluss zu Sanierung der Ortsdurchfahrt hieran anknüpfen. Er sei von Beginn an in einer leitenden Position an die Spitze der Kämmerei und des Personalwesens für Schwieberdingen tätig gewesen. Damit sei er auch in die meisten Entscheidungen der Gemeinde eingebunden gewesen. Zuvor war er stellvertretender Amtsleiter in Sachsenheim. Der Schritt nach Schwieberdingen war 1996 eine persönliche Weiterentwicklung.
Die Stelle des ersten Beigeordneten sei eine spannende neue Herausforderung, eine Weiterentwicklung des bisherigen beruflichen Weges und eine Aufgabe mit neuen Verantwortungen wie die ständige allgemeine Vertretung des Bürgermeisters. Schwieberdingen stehe vor großen Herausforderungen, wo man das Ganze im Blick haben müsse. Als Beigeordneter sei man ein Wahlbeamter, der zwar nicht von den Bürgern aber von dessen gewählten Vertretern bestimmt wird.
Es sei von Vorteil eine erfahrene Führungskraft als ersten Beigeordneten zu wählen. Er sei jemand, der die Herausforderungen der Gemeinde kennt und mit Leidenschaft die Themen vorantreiben möchte. Er möchte weiterhin ein Teil der Kommunalpolitik und Teammitglied der Verwaltungsführung Schwieberdingens sein. Ein Dank geht deshalb auch an alle Kolleginnen und Kollegen für deren Arbeit und Unterstützung. Er habe sich bewusst für eine Zukunft in Schwieberdingen entschieden.
Das Spektrum der neuen Aufgabe sei breiter als nur die Kämmerei. Er fühle sich der Herausforderung gewachsen, möchte sich einbringen, die Zukunft Schwieberdingens mitgestalten und offen sein für neues.

 

Der Wahlgang
Herr Bausch verteilte an die Gemeinderäte die Wahlzettel und sammelte diese dann in einer Wahlurne ein. Der festgelegte Wahlausschuss zählte die Stimmen aus.

 

Das Wahlergebnis
18 Stimmen wurden abgegeben, eine Mehrheit von 10 Stimmen wird benötigt.
Es gab 17 gültige Stimmen für Herrn Müller und eine ungültige Stimme (nicht ausgefüllter Stimmzettel).

 

Bürgermeister Lauxmann freut sich auf die konstruktive Zusammenarbeit, die dann ab dem 01.07. 2017 beginnen wird. Er überreichte ein Weinpräsent und einen Blumenstrauß. Herr Müller bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und nimmt die Wahl an. Er freue sich auf die neue Aufgabe.

22.06.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 25/2017 mit einer Stellungnahme zu den getätigten Anpassungen in der letzten Gemeinderatssitzung am 17.05. für den ersten Beigeordneten. Am 28.06. wird der Beigeordnete dann gewählt.

 

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17.05.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bekanntgaben


Bürgermeister Lauxmann gab Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Wahl des Beigeordneten bekannt. In einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26.04.2017 wurde die weitere Vorgehensweise beraten und festgelegt. Wie aus der Presse zu entnehmen war, haben sich zwei Bewerber auf die Stellenausschreibung gemeldet. Einer der Bewerber habe die Kriterien für die Besetzung der Stelle nicht erfüllt. In der Stellenbeschreibung war als Voraussetzung die Erfüllung des § 116 Abs. 2 der GemO genannt. Hier ist vorgesehen: Der Fachbedienstete für das Finanzwesen muss die Befähigung zum Gemeindefachbediensteten haben oder eine abgeschlossen wirtschaftswissenschaftliche Vorbildung nachweisen. Der verbleibende Bewerber, Herr Müller, der jetzige Amtseiter der Schwieberdinger Kämmerei und des Personalwesens, erfüllt diese Vorgabe. Der Beigeordnete soll als seinen Geschäftskreis das Finanz-, Steuer, Liegenschafts- und Personalverwaltung sowie die Betriebsleitung des Eigenbetriebs des Schwieberdinger Wasserwerks übertragen bekommen.

 

Die Wahl des ersten Beigeordneten soll in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 28.06.2017 erfolgen. In dieser Sitzung wird dem Kandidaten ein Zeitraum vom 10 Minuten eingeräumt, um sich vorzustellen und die Gemeinderäte können 10 Minuten lang Fragen an den Kandidaten richten. Der zweite Bewerber wurde über den Sachverhalt und das Verfahren informiert.

17.05.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserwerk Schwieberdingen"

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit der Nachtragshaushaltssatzung 2017 samt Stellenplan behandelt. Beide Themen betreffen den Beigeordneten. Kämmerer Müller stellte kurz die in Anlage 1 aufgeführte Änderung der Betriebssatzung des Wasserwerks vor.

 

In der Vorlage des Gemeinderats steht folgender Sachvortrag und Begründung:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.02.2017 beschlossen, dass die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Wasserwerk Schwieberdingen zukünftig durch den Ersten Beigeordneten erfolgen soll. Die Betriebssatzung wurde in §2 Abs. 2 entsprechend angepasst.

 

Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung ist in Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

Anlage 1:

 

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserwerk Schwieberdingen"

 

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 17. Mai 2017 folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserwerk Schwieberdingen" beschlossen:

  1. § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
    Für den Eigenbetrieb wird ein Betriebsleiter bestellt. Der Betriebsleiter ist der Erste Beigeordnete der Gemeinde. Ihm obliegen insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind, insbesondere der Einsatz von Personal, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung.
  2. Die Satzungsänderung tritt am 01.07.2017 in Kraft.

Schwieberdingen 17. Mai 2017

Lauxmann
Bürgermeister

 

Hinweis nach § 4 Abs. GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

 

Abstimmung

 

Die Abstimmung erfolgte über folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserwerk Schwieberdingen" gemäß Anlage 1.

 

Dieser wurde bei einer Enthaltung (aus den Reihen der CDU-Fraktion) mehrheitlich angenommen.

17.05.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Nachtragshaushaltssatzung 2017 samt Stellenplan

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit der Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Wasserwerks behandelt. Beide Themen betreffen den Beigeordneten. Kämmerer Müller ging kurz darauf ein, dass im Stellenplan die Besoldungsstufe des Beigeordneten von A15 nach A16 geändert wurde. Dies sei die einzige relevante Änderung. Finanzielle Auswirkungen bestünden nicht, da die Änderung der Besoldungsstufe innerhalb des über 8 Mio. € hohen Personalkostenbudget abgedeckt ist.

 

In der Vorlage des Gemeinderats steht folgender Sachvortrag und Begründung:
Nach den Bestimmungen des §82 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unter anderem eine Nachtragshaushaltssatzung bei Abweichungen gegenüber dem Stellenplan zu erlassen. Durch die künftige Zuordnung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Wasserwerk zur Stelle des Beigeordneten hat sich die Besoldung verändert, die im Stellenplan noch nachvollzogen werden muss. Da der Stellenplan eine Pflichtaufgabe zum Haushaltsplan darstellt, ist dazu ein Nachtragshaushalt erforderlich.

 

Abstimmung

 

Die Abstimmung erfolgte über folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit dem geänderten Stellenplan gemäß der Anlage 1.

 

Dieser wurde bei einer Enthaltung (aus den Reihen der CDU-Fraktion) mehrheitlich angenommen.

30.03.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Bericht der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 13/2017 mit der Enthaltung der ABG-Fraktion bei der Abstimmung zum Aufgabengebiet des künftigen Beigeordneten. Der Beschluss wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderats am 22.03.2017 getroffen.

 

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22.03.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorbereitung zur Bereitstellung der/des Ersten Beigeordneten

 

Die stellvertretende Bürgermeisterin Rabus stellte den Tagesordnungspunkt vor. Bürgermeister Lauxmann war am heutigen Sitzungstermin krankheitsbedingt verhindert. Es ginge heute um die Grundlage für die Ausschreibung des Beigeordneten festzulegen. Der Gemeinderat hatte am 19.10 beschlossen einen Beigeordneten einzusetzen. Die Aufgaben des Beigeordneten sind nun die Vertretung des Bürgermeisters und die Führung des Personalamts mit Kämmerei und der Leitung des Wasserwerks. Am 31. März soll die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger erscheinen. Die Wahl des Beigeordneten ist für den 28 Juni vorgesehen.
Weitere Informationen, die teilweise auch verlesen wurden, finden sich in der Vorlage des Gemeinderats im Sachvortrag und Begründung:
Der Gemeinderat hat mit Änderung der Hauptsatzung am 19.10.2016 beschlossen, künftig die Stelle einer/eines Ersten Beigeordneten in der Gemeinde Schwieberdingen zu schaffen. Der § 12 der Hauptsatzung lautet:

 

(1) Es wird ein hauptamtlicher Beigeordneter als Stellvertreter des Bürgermeisters gemäß §49 Absatz 1 Gemeindeordnung bestellt. Er führt die Amtsbezeichnung "Erster Beigeordneter". Die Abgrenzung seines Geschäftskreises erfolgt durch den Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat.
(2) Die Bestellung ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters bleibt unberührt.

 

Unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sind vom Gemeinderat verschiedene Festlegungen für die Besetzung der Stelle zu treffen.

 

Nach §50 Abs. 2 GemO wird die Wahl der/des Ersten Beigeordneten durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Der Erste Beigeordnete ist als hauptamtlicher Beamter auf Zeit zu bestellen. Seine Amtszeit beträgt 8 Jahre.

 

Nach §50 Abs. 3 Satz 2 GemO ist die Beigeordnetenstelle spätestens zwei Monate vor der Besetzung (Wahl durch den Gemeinderat) öffentlich auszuschreiben. Hierfür wird eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 31. März 2017 empfohlen. Zur Bewerbungsfrist erhält die GemO keine besonderen Bestimmungen. Der Gemeinderat hat hierfür nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Es wird vorgeschlagen, den Ablauf der Bewerbungsfrist auf Freitag, den 21. April 2017 festzusetzen. Ein Entwurf des Ausschreibungstextes ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Inhaltlich ist in der Stellenausschreibung neben der Stellung als Erste/r Beigeordnete/r im Beamtenverhältnis auf Zeit auch der vorgesehene Geschäftskreis zu beschreiben, verbunden mit dem Hinweis, dass eine Änderung vorbehalten bleibt. Ein Vorschlag für die Festlegung des Geschäftskreises ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Nach den Festlegungen

1. öffentliche Ausschreibung der Stelle

2. Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen und

3. Zeitpunkt der Wahl

Könnte in der Gemeinderatssitzung am 26. April 2017 für weiteren Einzelheiten (Vorstellungszeiten, Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel, Vorauswahlgremium, etc.) für die Wahl am 28. Juni festgelegt werden.

 

Nach der Bestellung des/der Ersten Beigeordneten sind noch die Geschäftsordnung des Gemeinderates und die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserwerk Schwieberdingen" anzupassen.

Anlage 1: Festlegung des Geschäftskreises
Anlage 2: Stellenausschreibung

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv dargestellt)

Frau Reinold bemerkte, dass der Beigeordnete oberhalb des Amt 1 (Kämmerei und Personalamt) angesiedelt sei. Was ist die Aufgabe des Amtsleiters von Amt 1 nach Einsetzung des Beigeordneten?
Frau Rabus gab an, dass das Arbeitsfeld des Beigeordneten die Kämmerei sei.
Kämmerer Müller übernahm und führte wir folgt eine Antwort aus: Die Grundlage für einen Beigeordneten wurde am 19.10.2016 mit dem Beschluss zur Einsetzung eines nichttechnischen Beigeordneten geebnet. Hinzu gekommen ist die Leitung des Wasserwerks, die bisher beim Amtsleiter der Kämmerei angesiedelt war. Die Abgrenzung des Geschäftskreises des Beigeordneten erfolgt durch den Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat. Die Gemeindeordnung sieht dies genauso vor, dass das Aufgabengebiet vom Bürgermeister festgelegt wird und der Gemeinderat dem zustimmen muss. Nach der neuen Organisation der Gemeindeverwaltung gibt es nur noch drei Ämter. Da eine Aufteilung zwischen dem Bürgermeister und dem Beigeordneten erfolgen soll, muss man die 3 Ämter durch 2 teilen. Da kann dann eben nur herauskommen, dass für den Beigeordneten ein oder zwei Ämter für die Betreuung anfallen. Bürgermeister Lauxmann hat nun festgelegt, dass der Beigeordnete nur für das Amt 1 zuständig sein soll. Bürgermeister Lauxmann übernimmt die Führung der Ämter 2 und 3. Diese Aufteilung ist naheliegend, da der Beigeordnete die Leitung des Wasserwerks übernehmen soll, die bisher bei Amt 1 angesiedelt war. Somit war der Weg der Zuordnung des Beigeordneten zu Amt 1 bereits geebnet. Da der Gemeinderat die Leitung des Wasserwerks beim Beigeordneten angesiedelt hat, ergibt sich erneut eine Zuordnung auf Amt 1. Der Geschäftskreis kann sich noch ändern, was so auch in der Stellenausschreibung dargestellt ist. Der Gemeinderat kann heute dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen oder eben nicht. Eine Abänderung der Aufgabenzuordnung kann heute aber nicht erfolgen. Auf die geplante Ausschreibung der Stelle können sich interne und externe Bewerber bewerben. Am 26.04 liegt dann bereits vor, ob und wie viele Bewerber vorliegen. An diesem Tag kann dann der Gemeinderat in seiner Sitzung das weitere Verfahren zur Wahl des Beigeordneten festlegen. Die Fristen werden eingehalten. Zwischen der Ausschreibung und der Wahl des Beigeordneten müssen nach der Gemeindeordnung mindestens 2 Monate liegen.

(Anmerkung: Das waren viele Informationen, aber die Frage von Gemeinderätin Reinold wurde nicht beantwortet.)

 

Gemeinderätin Reinold fügte nach, dass mit dem Beigeordneten dann das Amt 1 überbewertet sei.
Kämmerer Müller antwortete, dass das Einvernehmen der Aufgabenzuordnung beim Gemeinderat liege. Frau Rabus fügte hinzu, dass in der Ausschreibung ja was drinstehen müsse.

 

(SPD) So wie vorgeschlagen vorzugehen, sei der folgerichtige Schritt. Es sei eine logische Vorgehensweise es so wie vorgeschlagen zu machen. Eine Änderung der Aufgaben des Beigeordneten bleiben vorbehalten. Man müsse jetzt den nächsten Schritt gehen.

 

Gemeinderat Streit fragte nach, ob man den Satz in der Ausschreibung "Mit hausinternen Bewerbungen ist zu rechnen" nicht streichen könne. Das würde externe Bewerber wohlmöglich abschrecken.
Die stellvertretende Bürgermeisterin Rabus antwortete, dass ein solcher Satz üblich wäre und statthaft sei. Wenn ein externer Bewerber sich wirklich bewerben wolle, ließe er sich von einem solchen Satz nicht von einer Bewerbung abhalten.

 

Gemeinderat Streit fügte noch an, dass genau das jetzt vorliegende Übersichtsdiagramm bisher gefehlt hatte.
Von Seiten der CDU-Fraktion kam hierauf ein Angebot zum Informationsaustausch. Man sei stets gesprächsbereit, um vorab offene Fragen zu klären. Zudem gab es noch eine Anmerkung zur Berichterstattung der ABG auf der Internetseite der ABG. Dort sei angegeben, dass in der letzten Sitzung der Schlussantrag (zur Beendigung der Diskussion beim Tagesordnungspunkt zum Beigeordneten) von Seiten der CDU-Fraktion gekommen sei. Dem sei nicht so, der Schlussantrag wurde lediglich von einer Einzelperson eingebracht.

 

Gemeinderat Streit gab abschließend noch an, dass die ABG-Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird.

 

Abstimmung

 

Zum Schluss wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag

  1. Die Wahl der/des Ersten Beigeordneten erfolgt durch den Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 28. Juni 2017.
  2. Der Geschäftskreis wird gemäß Anlage 1 festgelegt.
  3. Die Stelle der/des Ersten Beigeordneten wird entsprechend Anlage 2 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 31. März 2017 öffentlich ausgeschrieben.

Der Beschlussvorschlag wurde bei 2 Enthaltungen (beide von der ABG-Fraktion) angenommen.
(Anmerkung: Gemeinderat Schachermeier war entschuldigt und deshalb nicht bei der Sitzung anwesend)

09.03.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Bericht der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 10/2017 mit einer Stellungnahme der ABG-Fraktion zur Streichung des Berichts in der Ausgabe der letzten Woche. - Dieser Bericht wurde ebenfalls gestrichten...

 

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07.03.2017: Presseerklärung zur Streichung von ABG-Berichten im Amtsblatt

ABG Presseerklärung
Zur wiederholten Streichung von ABG-Berichten im Amtsblatt durch die Gemeindeverwaltung hat die ABG-Fraktion gemeinsam mit dem ABG-Verein diese Presseerklärung veröffentlicht.
Die freie Meinungsäußerung ist uns wichtig. Die ABG steht für Bürgerbeteiligung und Transparenz und wird sich weiterhin an diesen Grundsätzen orientieren.
ABG_Presseerklärung.pdf
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04.03.2017: Auszüge aus der Gemeindeordnung

 

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg gilt als Verfassung der Kommunen. In ihr sind auch die Rahmenbedingungen für mögliche Beigeordnete einer Gemeinde festgelegt. Im Folgenden sind die wesentlichen Passagen aus der Gemeindeordnung aufgeführt (Link zur -> Gemeindeordnung)

 

§ 49 Beigeordnete

(1) In Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern können, in Stadtkreisen müssen als Stellvertreter des Bürgermeisters ein oder mehrere hauptamtliche Beigeordnete bestellt werden. Ihre Zahl wird entsprechend den Erfordernissen der Gemeindeverwaltung durch die Hauptsatzung bestimmt. ...

(2) Die Beigeordneten vertreten den Bürgermeister ständig in ihrem Geschäftskreis. Der Bürgermeister kann ihnen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen.

(3) Der Erste Beigeordnete ist der ständige allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters. Er führt in Stadtkreisen und großen Kreisstädten die Amtsbezeichnung Bürgermeister. Die weiteren Beigeordneten sind nur allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters, wenn der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete verhindert sind; ...

 

§ 50 Rechtsstellung und Bestellung der Beigeordneten

(1) Die Beigeordneten sind als hauptamtliche Beamte auf Zeit zu bestellen. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre.

(1a) Zum Beigeordneten kann bestellt werden, wer am Tag der Wahl das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

(2) Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Der Gemeinderat kann beschließen, dass der Erste Beigeordnete gewählt wird, nachdem für jede zu besetzende Beigeordnetenstelle ein Bewerber gewählt ist. Sieht die Hauptsatzung mehrere Beigeordnete vor, sollen die Parteien und Wählervereinigungen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden.

(3) ... Die Stellen der Beigeordneten sind spätestens zwei Monate vor der Besetzung öffentlich auszuschreiben.


§ 51 Hinderungsgründe

(1) Beigeordnete können nicht gleichzeitig andere Planstellen der Gemeinde innehaben oder deren Bedienstete sein. Sie können auch nicht Bedienstete der Rechtsaufsichtsbehörde, der oberen oder obersten Rechtsaufsichtsbehörde sowie des Landratsamts und des Landkreises sein.

(2) Beigeordnete dürfen weder miteinander noch mit dem Bürgermeister in einem die Befangenheit begründenden Verhältnis nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 stehen oder als persönlich haftende Gesellschafter an derselben Handelsgesellschaft beteiligt sein. Entsteht ein solches Verhältnis zwischen dem Bürgermeister und einem Beigeordneten, ist der Beigeordnete, im Übrigen der an Dienstjahren Jüngere in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.

02.03.2017: Gemeinde streicht den kompletten ABG-Fraktions-Bericht im Amtsblatt – Ist das nun eine Zensur?

 

Der Bericht der ABG-Fraktion in Ausgabe 9/2017 des Amtsblatts wurde von der Gemeindeverwaltung komplett gestrichen. Inhaltlich wurde die letzte Gemeinderatssitzung vom 22.02.2017 mit den Themen "Besoldung des Beigeordneten" und "Priorisierung der Baumaßnahmen" behandelt. Wir interpretieren die Gründe der Streichung so, dass der Bericht zu viele Details beinhaltet und die dargestellte Auffassung der Fraktion zu den behandelten Themen nicht im Amtsblatt erwünscht ist. Die ABG-Fraktion hat eine Meinung zu den Themen und wird diese trotz der willkürlichen Streichung des Berichts nicht ändern.

Des Weiteren wurde auch ein Teil des Vereinsberichts gekürzt. Hier sei die im Bericht genannte Bürgerrückmeldung zur Ortslinde ein Meinungsbeitrag und damit nicht konform zu den Redaktionsstatuten.

Eine Möglichkeit zur Korrektur bestand in beiden Fällen nicht.


Die kompletten Berichte zum Nachlesen:
Fraktions-Bericht -->
hier, Vereins-Bericht --> hier.

02.03.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Bericht der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 9/2017 über die Sitzung des Gemeinderats am 22.02.2017 und den dort behandelten Themen der Betriebsleitung des Wasserwerks / Besoldung des Beigeordneten und der Priorisierung der Baumaßnahmen.

 

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22.02.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Betriebsleitung für den Eigenbetrieb Wasserwerk Schwieberdingen – Eigentlich geht es um die Bezahlung des Beigeordneten

 

Bürgermeister Lauxmann führte in den Tagesordnungspunkt ein. Am 19.10.2016 wurde die Einsetzung eines Beigeordneten bereits behandelt. (siehe --> hier). Ab dem 01.04.2017 soll die neue Organisationsstruktur umgesetzt sein. Bis dahin werden alle Aufgaben den Mitarbeitern zugewiesen sein. In den letzten Wochen ist nun das Thema aufgetaucht, dass man die Leitung des Wasserwerks noch besetzen muss. Diese Aufgabe soll dem Beigeordneten zugewiesen werden.

Herr Boss von der Imaka GmbH war wieder anwesend und erläuterte die weitere Vorgehensweise. Seit Oktober sei die Feinabstimmung der Aufgaben durchgeführt worden. Es kam hier die Frage hoch, wo man die Betriebsleitung des eigenständigen Wasserwerks platzieren würde. Im interkommunalen Vergleich werden solche Aufgaben durch den Beigeordneten erledigt. Die Besoldung des Beigeordneten geht hierbei nicht nach inhaltlichen Aufgaben, sondern ist per gesetzlichem Vorgaben in einem Rahmen von A15/A16 vorgesehen. Man hat sich im Oktober für A15 entschieden. Jetzt fügt man dem Beigeordneten noch die Betriebsleitung des Wasserwerks hinzu. Diese Aufgabe darf nicht als Nebentätigkeit ausgeführt werden und man darf dafür kein separates Geld bekommen. Es muss eben einer bestehenden Rolle zugewiesen werden.
Durch die Zuweisung der Aufgabe rechtfertig sich dann doch eine höhere Vergütung des Beigeordneten. Die maximale Vergütung ist A16, darüber kann man nicht gehen. Hätte man sich im Oktober gleich für A16 entschieden, gäbe es jetzt nicht die Problematik die Vergütung nochmals zu ändern. Mit der neuen Aufgabe ist die Eingruppierung in A16 möglich.

(Anmerkung: A15 umfasst einen Betrag zwischen 5.000 und 6.200 €. A16 liegt um 500 bis 700 € höher.)

 

Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass die entstehenden Personalkosten für den Eigenbetrieb des Wasserwerks per Umlage entschädigt würde.

 

Weitere Informationen stehen in dem Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
In der Sitzung am 19.10.2016 hat Herr Boss von der Imaka GmbH die neue Organisationsstruktur dem Gemeinderat vorgestellt und dem Gremium mitgeteilt, dass die Organisationsuntersuchungen bis auf einige wenige Abstimmungen abgeschlossen ist und sich das Projekt insofern auf der Zielgeraden befindet. Sollten noch erforderliche Anpassungen Auswirkungen auf einzelne Stellen haben, so wird dies in der endgültigen Stellenbewertung berücksichtigt, die für das 1. Quartal 2017 vorgesehen sind. Die Umsetzung der Neuorganisation wird auf den 01.04.2017 erfolgen.

 

Zwischenzeitlich erfolgten die weiteren Detailabstimmungen mit den jeweiligen Ämtern und den Sachgebieten. Insbesondere konnten zwischenzeitlich alle offenen Stellen in der Verwaltung mit qualifizierten Bewerbern besetzt werden. Die neue Organisationsstruktur bildet die kompletten Bereiche der Gemeindeverwaltung ab; bisher jedoch nicht berücksichtigt wurde von der Imaka GmbH, dass die Neuorganisation neben dem operativen Geschäft auch die Betriebsleitung für den Eigenbetrieb Wasserwerk abdecken muss. Somit muss noch festgelegt werden, an welcher Stelle künftig diese Betriebsleitung angegliedert werden soll. Der Eigenbetrieb des Wasserwerks hat im aktuellen Haushalt ein Volumen im Erfolgs- und Vermögensplan von fast 2,6 Mio. € und ist das zentrale wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde, das sich in den zurückliegenden Jahren vom Zuschussbetrieb zu einem gewinnorientierten Unternehmen entwickelt hat. Dies spiegelt sich auch in den jährlichen Einnahmepositionen im kommunalen Haushalt wider.

 

Aus tatsächlicher und insbesondere wirtschaftlicher Sicht ist nach der Imaka GmbH eine externe Besetzung der Betriebsleitung keine Alternative und insofern eine Koppelung mit einer bestehenden Stelle bei der Gemeinde zwingend. Da ein Mitarbeiter neben der Haupttätigkeit nicht gleichzeitig eine Nebentätigkeit beim gleichen Arbeitgeber ausüben darf, muss die Vergütung der Betriebsleitung in der Bewertung der Haupttätigkeit berücksichtigt werden. Die Imaka GmbH schlägt vor, dass die Betriebsleitung künftig vom Beigeordneten der Gemeinde wahrgenommen werden soll. Unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmendaten und der Komplexität der vielfältigen bisher schon der Stelle zugeordneten Tätigkeiten schlägt die Imaka GmbH in der neuen Verwaltungsstruktur vor, die Stelle des Beigeordneten aufgrund der zusätzlichen Übertragung der Betriebsleitung in A 16 auszuweisen. Dem Eigenbetrieb Wasserwerk ist derzeit dienstrechtlich kein eigenes Personal zugeteilt. Die Bediensteten, soweit sie für das Wasserwerk tätigt sind, werden personal- und arbeitsrechtlich bei der Gemeinde geführt und dort auch im Stellenplan ausgewiesen. Die Personalkosten der Verwaltungsbediensteten der Gemeindeverwaltung für Tätigkeiten beim Wasserwerk werden vom Eigenbetrieb mit den Sach- und Raumkosten für den Verwaltungskostenbeitrag der Gemeinde erstattet; die Tätigkeiten des Bauhofs werden über eine separate Umlage verrechnet.

 

Die neue Organisationsstruktur wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Die Imaka GmbH wird nun abschließend noch den neuen Geschäftsverteilungsplan mit dem Zuständigkeitsverzeichnis erstellen.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(CDU) Die Nachvollziehbarkeit der Änderung sei gegeben. Die Fraktion wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

(FWV) Die neue Organisationsstruktur wird begrüßt. Man werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

(SPD) Es sei zwingend notwendig A16 zu zahlen. Die Entscheidung im Oktober war damals schon knapp.

 

(ABG, Schachermeier) Die ABG-Fraktion sieht diesen Punkt anders. Eine Frage an Herrn Boss von der Imaka:
Wie begründen Sie, dass das Wasserwerk dem Beigeordneten zuzuordnen ist? Sie empfehlen, dass "...eine Koppelung mit einer bestehenden Stelle bei der Gemeinde zwingend" ist. Bedingt dies, dass der Koppelungspartner der/die Beigeordnete sein muss?
Herr Boss antwortete, dass es nicht zwingend der Beigeordnete sein müsse. Die Zuordnung müsse aber insgesamt passen. Die Stelle könnte auch separat besetzt werden, das wäre dann aber der erste Fall in Baden-Württemberg. In der Regel wird ein solche Aufgabe vom Beigeordneten übernommen.

 

(ABG, Schachermeier) Läuft die Ausschreibung für den Beigeordneten?
Nein.

 

(ABG, Reinold) Der Beigeordnete soll doch die Aufgabe haben, den Bürgermeister in seinem Tätigkeitsfeld zu entlasten. Wenn er die neue Aufgabe erhält, kann er den Bürgermeister weniger entlasten.
Bürgermeister Lauxmann reagierte hierauf, dass es generell darum ginge die Projektdichte zu bewältigen. Das Wasserwerk gehört hier dazu. Der Beigeordnete sei nicht nur da, um den Bürgermeister zu vertreten. Das Ziel ist es die Führungsspitze der Gemeindeverwaltung breiter aufzustellen. Damit wird auch der neuen Organisationsstruktur Rechnung getragen.

 

(CDU) Als stellvertretender Bürgermeister kenne man die Belastung dieses Amtes. Die Einsetzung eines Beigeordneten sei unabdingbar. Dennoch werden man bei der Abstimmung dagegen stimmen, da eine Zuweisung auf A16 nicht gerechtfertigt sei.

 

(ABG, Schachermeier) In der Beschlussvorlage wird beschrieben, dass das Wasserwerk, Zitat: "...jedoch nicht berücksichtigt wurde von der Imaka GmbH, dass die Neuorganisation neben dem operativen Geschäft auch die Betriebsleitung für den Eigenbetrieb Wasserwerk abdecken muss."
Was wir dabei nicht verstehen, dass die Angliederung des Wasserwerks, wie beschrieben, "...nicht berücksichtigt wurde...". Denn laut "Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserwerk Schwieberdingen" wird bestimmt: "Der Betriebsleiter ist der Fachbeamte für das Finanzwesen.", somit also wie derzeit dem Kämmerer zugeordnet.
Hat dies nun zur Folge, dass wir die Satzung des Wasserwerks per Beschluss ändern müssen und wir somit, bevor wir also über diese Vorlage positiv beschließen, das Thema Satzungsänderung per Beschlussvorlage klären müssen? Wir sind der Meinung, dass die Betriebsleitung Wasserwerk bisher bei der Kämmerei in guten Händen war. Daher sehen wir keine Notwendigkeit diese Aufgabe dem Beigeordneten zuzuordnen.
Bürgermeister Lauxmann antworte, dass die Satzung nicht geändert werden müsse. Es gehe hier um die Zuweisung einer Aufgabe. Diese Zuweisung kann jederzeit vom Gremium durchgeführt werden.
Herr Boss fügte nochmals hinzu, dass der Beschlussvorschlag für A16 schon mal da war. Es kann nicht höher als A16 werden.

 

Von Seiten der CDU Fraktion gab es einen Antrag nach der Geschäftsordnung, die Abstimmung nun durchzuführen. Der Antrag wurde entsprechend akzeptiert. Es konnten noch Stellungnahmen zum Antrag abgegeben werden. Die Diskussion um das Sachthema war damit aber beendet.
Stimmen zum Antrag:
(Bündnis 90/Grüne) Der Antrag ist richtig, man solle sich hier nicht verstreiten.
(ABG) Überraschung. Eigentlich müsse ein so wichtiges Thema ausdiskutiert werden.
(FDP) Der Prozess um den Beigeordneten war bisher schon holprig. Jetzt die Diskussion mit einem solchen Antrag ein Ende zu setzen ist das falsche Signal.

 

Abstimmungen

 

Zuerst wurde über den Antrag zu Durchführung der Abstimmung abgestimmt.
Dieser erhielt 12 Zustimmungen, 4 Gegenstimmen (Inkl. der 2 Stimmen der ABG-Fraktion, GR Streit konnte an der Sitzung nicht teilnehmen) und 2 Enthaltungen.

 

Nach diesem positiven Beschluss wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:


Beschlussvorschlag
Die Betriebsleitung für den Eigenbetrieb Wasserwerk wird künftig vom Beigeordneten wahrgenommen. Die Vergütung wird in der Besoldung des Beigeordneten entsprechend dem Sachvortrag berücksichtigt. Die Personalkostenanteile der Bediensteten der Gemeindeverwaltung für den Eigenbetrieb werden einschließlich der Sach- und Raumkosten über den Verwaltungskostenbeitrag vom Wasserwerk an die Gemeinde ausgeglichen.

 

Der Beschlussanschlag wurde mit 14 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen (ABG + 1 x CDU) angenommen.

27.10.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 43/2016 über die Neuorganisation der Gemeinde und der Einsetzung eines Beigeordneten.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2016

19.10.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Neuorganisation der Gemeindeverwaltung

 

Der Tagesordnungspunkt umfasst folgende Themen:

  1. Vorstellung der neuen Organisationsstruktur
  2. Schaffung einer Beigeordnetenstelle
  3. Änderung der Hauptsatzung
  4. Nachtragshaushaltssatzung 2016 samt Stellenplan

 

Bürgermeister Lauxmann führte unter Benutzung der Vorlage in den Tagesordnungspunkt ein. Auf Grund des Umfangs der Vorlage und des Sachvortrags und Begründung ist diese im nachfolgenden PDF wiedergegeben.

Sachvortrag und Begründung
Neuorganisation_Sachvortrag.pdf
PDF-Dokument [352.3 KB]
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Neuorganisation_Anlage1.pdf
PDF-Dokument [140.8 KB]
Anlage 2: Nachtragshaushalt und Stellenplan
Neuorganisation_Anlage2.pdf
PDF-Dokument [381.8 KB]

Bürgermeister Lauxmann führte aus, dass die Struktur der Verwaltung seit 32 Jahren in ihrer bisherigen Form besteht. Da es zunehmend neue und geänderte Aufgaben gibt, soll die Verwaltung umstrukturiert werden. Zudem besteht der Wunsch des Gemeinderats neue Aufgaben, wie eine Koordination die Kindergartenorganisation oder einen Kümmerer als Ergebnis der Entwicklungsoffensive, umzusetzen. Bei der nichtöffentlichen Vorberatung gab es nur eine Stimme gegen die neuen Pläne.

 

Vorstellung der neuen Organisationsstruktur

 

Zur Vorstellung der neuen Organisationsstruktur war Herr Boss von der beauftragten Fa. IMAKA aus Leonberg anwesend. Anhand von Folien zeigte er die neue Organisationsstruktur und erläuterte die Beweggründe. Bisher gab es in Schwieberdingen 4 Ämter in der Verwaltung, ein Hauptamt, die Kämmerei mit Personalwesen, das Ordnungsamt und das Bauamt. Diese Aufteilung sei in vielen Gemeinde historisch so entstanden. In der neuen Organisation sollen die Ämter auf 3 reduziert werden. Damit soll eine zukunfts- und leistungsfähige Verwaltung entstehen. Die Effizienz und Effektivität soll steigen, da Aufgaben umsortiert werden und Schnittstellen entfallen. Die neuen Ämter werden jeweils mit zwei Sachgebieten bestückt. Das Haupt und Ordnungsamt werden zusammengelegt. Bisher hatte das Hauptamt auch die Bauverwaltung inne, welche nun in das Bauamt verschoben wird. Damit werden aufgaben gestrafft und es entfallen Schnittstellen zwischen den Ämtern.


Zusätzlich soll sich die Führungsstruktur ändern, indem die Stelle eines Beigeordneten geschaffen wird. Mit dem Beigeordneten entsteht eine Unterstützung für den Bürgermeister in der Verwaltungsführung. Der Beigeordnete unterstützt die Steuerung der drei neu strukturierten Ämter. Operative und strategische Aufgaben seien damit in einer breiten Verwaltungsspitze abgebildet. Damit können die koordinierenden Aufgaben zielgerichteter wahrgenommen werden. Die Stelle für den Beigeordneten würde dann öffentlich ausgeschrieben werden. Wenn die Stelle geschaffen wurde, muss dann zusammen mit dem Gemeinderat eine Abgrenzung der Aufgaben zwischen dem Bürgermeister und dem Beigeordneten erfolgen. Es muss ein Geschäftsverteilungsplan erstellt werden.


Zur Erarbeitung der neuen Verwaltungsstruktur wurde innerhalb der Gemeindeverwaltung ein sogenannter "Marktplatz" durchgeführt. Hier hatten alle Mitarbeiter die Möglichkeit sich einzubringen und zu äußern.
Ebenso wurde alle Stellen durchgesprochen und eine Stellenbemessung durchgeführt. Der Stellen- und Personalbedarf wurde ermittelt. Im internationalen Vergleich liegt Schwieberdingen bei der Anzahl der Verwaltungsangestelten mit 31,74 Stellen im Durchschnitt. Dennoch sind auf Grund der Aufgaben 2,2 neue Stellen zu schaffen. Die Bezahlung der Mitarbeiter wurde ebenso geprüft. Hierbei ergaben sich sowohl Höherstufungen als such niedrigere Eingruppierungen. Die Rückstufungen werden allerdings aus Bestandsschutzgründen bei den bestehenden Mitarbeitern nicht durchgeführt. Scheidet ein bestehender Mitarbeiter aus und wird durch einen neun Mitarbeiter ersetzt, würde dann aber niedrigere Bewertung angewendet.


Beim Beigeordneten gibt einen durch das Gesetz vorgegebene Bezahlung. Die Besoldung kann nach dem LKomBesG A15 oder A16 sein. Auf Grund der angedachten Aufgaben des Beigeordneten wird hier von Seiten der Beraterfirma A16 empfohlen.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte den Ausführungen von Herrn Boss. Für den Beigeordneten ist ein A16 Stelle vorgesehen, da sich die Besoldung zum Gesamtpaket der Verwaltung passen muss. Wie bereits ausgeführt sind nach dem Gesetz A15 oder A16 möglich. Die Abgrenzung der Aufgaben zwischen dem Bürgermeister und dem Beigeordneten müssen noch besprochen werden. Unabhängig davon ist eine Anpassung der Hauptsatzung notwendig.

 

Nachtragshaushalt und Stellenplan

 

Den Nachtragshaushalt stellte Kämmerer Herr Müller kurz vor. Der neue Stellenplan habe keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan für 2016. Zur Finanzierung würden Töpfe genutzt, die bereits generell für Änderungen eingeplant sind. Der Nachtragshaushalt und der Stellenplan sind mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Über die Beigeordnetenstelle entscheidet der Gemeinderat.

 

Fragen und Anmerkungen der Gemeinderäte


(FWV) Von der Firma wurde ein Mehrbedarf von 2,2 Stellen dargestellt. Im Stellenplan sind aber 3,24 Stellen aufgeführt. Woran liegt das? Könnte der Beigeordnete auch in Personalunion eine andere Aufgabe übernehmen, z.B. die eines Amtsleiters?
Bürgermeister Lauxmann führt an der der Unterschied der Stellenanzahl durch den Beigeordneten käme. Es gäbe ein mit der Kommunalaufsicht besprochenes Verfahren. Bei der Ausschreibung der Beigeordnetenstelle ist eine extern und eine interne Bewerbung möglich. Die künftige Aufgabe des Beigeordneten wird an den Bewerber hin angepasst. Bei einem internen Bewerber müsste es nicht zwingend eine eigene Stelle sein, sondern wäre auch als Kombination mit einer anderen Stelle möglich. Im Stellenplan ist die maximale Stellenanzahl aufgeführt.

 

(CDU) Ein Stellenzuwachs bei der Verwaltung ist auf Grund der gestiegenen Einwohnerzahl notwendig. Eine Verschlankung der Ämter ist ebenso richtig. Ebenso ist die Einführung von Sachgebieten mit den damit einhergehenden attraktiven Sachgebietsleiterstellen wichtig. Es müssen generell attraktive Besoldungen im Beamtenbereich vorhanden sein.
Als 2. stellvertretender Bürgermeister ist es dem Redner selbst bekannt, dass es schwierig ist, alle repräsentativen Aufgaben unter einen Hut zu bekommen. Deshalb ist es wichtig die Stelle eines Beigeordneten zu schaffen. Als kritisch wird allerdings die A16 Eingruppierung gesehen, gerade wenn es nicht ein Beigeordneter zu 100 % werden würde. Der Gemeinderat entscheidet hier mit. Nach den Erläuterungen aus der Vorlage scheint es sich nur um eine A15 Stelle zu handeln. Wenn es A16 wäre, wäre der Beigeordnete auf dem gleichen Niveau wie der Bürgermeister in Hemmingen. Finanziell wäre das Schwieberdingen schwierig.
Herr Boss reagierte auf die Anmerkung. Es läge in der Entscheidung des Gemeinderats, welche Besoldung gewählt wird. Zwischen A15 und A16 liegt ca. ein Unterschied von 700 € pro Monat. 2/3 – ¾ der Beigeordneten in Baden-Württemberg sind mit A16 besoldet. Aus der Einschätzung als Berater wäre A16 berechtigt.

 

(ABG, Reinold) Man möchte auf der einen Seite modern sein und geht doch auf der anderen Seite mit einem Beigeordneten einen Schritt zurück. Bürgermeister Spiegel hatte früher auch viele Aufgaben und konnte diese alleine bewältigen. Aus unsere Sicht wäre ein Beigeordneter ein falsches Signal für Schwieberdingen. Viele Kommunen schaffen ihre Beigeordneten ab. Es passt irgendwie nicht zusammen, dass Schwieberdingen Megagelder für Bauprojekte ausgeben muss und dann soll noch Geld für einen zweiten Kopf da sein. 2 Köpfe sind ein Kopf zu viel. Es wäre besser noch mehr in die Verwaltungsmitarbeiter zu investieren, damit die die Projekte umsetzen können.
Herr Boss antwortete auf die Anmerkung. Es stimme, dass viele Gemeinden die Beigeordneten abschaffen. Es gibt aber auch Gemeinden, welche Beigeordnete einführen. Es gibt kein richtig oder falsch. Man müsse im jeweiligen Einzelfall sehen, ob man die Stelle braucht oder nicht. Als Berater wird der Beigeordnete für Schwieberdingen empfohlen. Für die geplanten künftigen Aufgaben braucht es zwei Köpfe. Es liegt in den Händen des Gemeinderats eine solche Stelle zu schaffen.
Bürgermeister Lauxmann reagierte ebenso recht ausführlich zur Anmerkung. Er akzeptiere, dass sich Meinungen zwischen der Vorberatung und der heutigen öffentlichen Sitzung ändern können. Die künftige Gesamtverantwortung liegt weiterhin beim Bürgermeister. Ein Beigeordneter wäre wichtig für die geplanten Vorhaben. Die Verwaltung müsse die Vorgaben des Gemeinderats umsetzen. Seit 2014 ist die Kommunikation generell und die Anzahl an Infoveranstaltungen stark gestiegen. Damit verbunden sind deutlich höhere Aufwände auf Seiten der Verwaltung. Alle Fraktionen können ihre Wünsche äußern, es muss aber auch von der Verwaltung umgesetzt werden. Und hierfür ist der Vorschlag zur Neuorganisation der Verwaltung ausgearbeitet worden. Dieser beinhaltet einen Beigeordneten. Es geht nicht darum, das Füllhorn nur oben auszuschütten. Es gibt auch neue Sachgebiete. Es sind schon fähige Kollegen weggegangen. Die Verwaltung muss insgesamt attraktiv sein. Deshalb wurden auch die Sachgebietsleitungen geschaffen, um attraktiv zu sein. Es soll eine Beigeordnetenstelle geschaffen werden und gleichzeitig wird eine Amtsleiterstelle abgeschafft. Das darf in der Diskussion nicht vergessen werden. Als Bürgermeister brauche es einen ständigen Stellvertreter.
Zur Diskussion um A15/A16: Das Gesamtpaket der Umorganisation macht eine A16 Stelle rechtfertigbar. Ein Vergleich mit Gemeinden, die es abgeschafft haben ist nicht möglich. Es soll in Schwieberdingen erhalten bleiben, was sich über 32 Jahre bewährt hat. Es muss aber auch eine Ausrichtung auf zukünftige Aufgaben stattfinden. Die Darstellung "oben viel und unten nichts" stimmt nicht.

 

(ABG, Schachermeier) Die Reduktion von 4 auf 3 Ämter bedingt noch keine Beigeordnetenstelle? Es muss sowohl für intern als auch extern eine Ausschreibung geben? Wenn sich einen internen Mitarbeiter bewirbt, dann hat dieser bereits eine Aufgabe, die dann auch frei wird? Kann man den Nachtragshaushalt nicht erst dann abstimmen, wenn auf Grund der bisherigen Erläuterung die Wahl auf einen internen oder externen Bewerber gefallen ist? Welche Aufgaben kommen genau auf den Beigeordneten zu?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass der Beigeordnete auf jeden Fall öffentlich ausgeschrieben werden muss. Eine Stellenbewertung gibt es nicht. Das Gesetz gibt eine A15 oder A16 Besoldung vor. Man kann die Auslastung der Stelle noch nicht angeben. Eine Aufgabenzuordnung erfolgt nachdem ein Bewerber ausgewählt ist. Im Haushaltsplan ist das Maximum dargestellt.

 

(Bündnis 90/Grüne) Es sei eine transparentere Vorlage gewünscht. Die Stellenanzahl von 31,74 Stellen aus dem Vortrag kommt beispielsweise in der Vorlage nicht vor.
Eine Bemerkung zur Bezahlung des Beigeordneten: Auch wenn man über 100 Jahre nur A15 zahlen würde, würde das auch nicht für ein Hallenbad reichen.

 

(FWV) Die FWV-Fraktion hat das Thema kontrovers diskutiert. Der Beschlussvorschlag wird mitgetragen. Ob es was mit dem Beigeordneten wird weiß man nicht, man müsse es aber versuchen. Es kann funktionieren, wenn dem Bürgermeister Freiräume geschaffen werden. Dann kann er sich mehr um die Wirtschaftsförderung kümmern, was schon bei der Wahl die ein oder andere Wählerstimme eingebracht hatte.

 

(ABG) Können die 4 Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abgestimmt werden?
Ja das ist möglich.

 

(SPD) Man sei schon lange dabei und eine solche Dichte von Aufgaben gab es noch nie. Es braucht gute Leute in der Verwaltung und zudem einen Stellvertreter für den Bürgermeister. Deshalb kann die SPD Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

(ABG) Früher gab es auch viele Aufgaben als die ganzen Hallen und Gebäude der Gemeinde errichtet wurden. Aus unserer Sicht braucht es keinen Stellvertreter. Aus unserer Sicht ist Bürgermeister Lauxmann alleine ausreichend.
Bürgermeister Lauxmann reagierte hierauf. Der Vorschlag der Umorganisation ist ausgewogen. Die Zeiten sind nicht miteinander vergleichbar. Es gibt viele neue Aufgaben, die abzuarbeiten sind. Die alte Organisationsform passt hierzu nicht. Die neue Organisation ist in der Führung und dem gesamten Verwaltungsapparat ausgewogen.

 

(CDU) Man stimme der Stelle eines Beigeordneten zu. Der Punkt über die A15/16 Eingruppierung soll separat abgestimmt werden.
Ja, das kann gemacht werden.

 

(CDU) Wie sind die Aussagen der ABG zu verstehen, dass ein Beigeordneter ein Rückschritt in die Vergangenheit sei?
Gemeinderätin Reinold antwortete darauf, dass Beigeordnete eben aus seiner vergangenen und nicht zeitgemäßen Verwaltungsstruktur herstammen. Man wolle doch vorne am Balls ein. Anstatt zweier Köpfe solle man das Geld liebe in die Mitarbeiter stecken. 2 Köpfe würden noch mehr Aufgaben in die Verwaltung tragen.

 

(CDU) Als stellvertretender Bürgermeister war man oftmals vor Ort. Ein Beigeordneter wäre wertvoll. Die Amtsgeschäfte sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten weitergehen.

 

(CDU) Es sind 2,2 Stellen mehr eingeplant. Wo finden sich hier die Koordinationsstelle für die Schulen und Kindergärten? Wo sind diese Aufgaben platziert?
Es wurden mit der Umorganisation Aufgaben verlagert. Die Personalkapazität wurde geprüft. Die beiden neuen Stellen ergeben sich aus den Aufgaben. Wo genau die Koordinationsstellen platziert werden kann derzeit nicht gesagt werden.

 

(CDU) Nachfrage: 2,0 Stellen gehen in die Bauverwaltung. Wo sind die Koordinationsstellen?
Es gab eine Bündelung der Aufgaben beim Bauamt. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufgabenerfüllung im Krankheits- oder Vertretungsfall klappt. Alle Stellen kann man sich zu einem großen Puzzle zusammengefügt vorstellen. So sei auch die Zusammenstellung im Nachtragshaushalt entstanden.

(Anmerkung: Und die Frage, wo die Koordinationsstellen platziert werden, wurde damit nicht beantwortet.)

 

Abstimmung
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag sieht wie folgt aus.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeindeordnung nimmt von der neuen Organisationsstruktur Kenntnis
  2. Im Rahmen der neuen Organisationsstruktur wird im Verwaltungsbereich die Stelle eines nichttechnischen Beigeordneten in der Besoldungsgruppe A16 ausgewiesen
  3. Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung gemäß der Anlage 1
  4. Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem geänderten Stellenplan gemäß der Anlage 2

Auf Grund der Rückmeldungen der Gemeinderäte werden die Punkte einzeln abgestimmt und der Beschluss zum Beigeordneten und deren Besoldung getrennt abgestimmt. Für den Überblick seien die Abstimmungspunkt nun nochmals (kursiv) aufgelistet:

  1. Der Gemeindeordnung nimmt von der neuen Organisationsstruktur Kenntnis
    Hierzu erfolgt keine Abstimmung. Der Gemeinderat nahm die neue Organisationsstruktur lediglich zur Kenntnis.

     
  2. Im Rahmen der neuen Organisationsstruktur wird im Verwaltungsbereich die Stelle eines nichttechnischen Beigeordneten ausgewiesen
    Hier gab es 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (von der ABG Fraktion) und eine Enthaltung
    --> Damit wird es einen Beigeordneten geben

     
  3. Der Beigeordnete wird in die Besoldungsgruppe A16 eingruppiert
    Hier gab es 6 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen (zwei davon von der ABG-Fraktion) und 2 Enthaltungen
    --> Damit erhält der Beigeordnete die Besoldungsgruppe A15

     
  4. Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung gemäß der Anlage 1
    Hier gab es 13 Ja-Stimme und 2 Gegenstimmen (von der ABG-Fraktion)
    --> Damit ist die Änderung der Hauptsatzung angenommen

     
  5. Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem geänderten Stellenplan gemäß der Anlage 2
    Dieser Punkt wurde einstimmig angenommen
    --> Damit ist der Nachtragshaushalt und der geänderte Stellenplan beschlossen

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