Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Bebauungsplan "Oberer Schulberg"

+ Sanierungsprogramm

Überblick / Einführung

 

Bei der in 2014 im Gemeinderat getroffenen Entscheidung zur Verlegung des Kindergartens Oberer Schulberg an den neuen Standort beim Friedhof war bereits auf eine mögliche Nachnutzung des alten Areals und der Erstellung eines Bebauungsplans verwiesen worden. Die Aufstellung eines solchen Bebauungsplans wird nun angegangen. Die nachfolgende Karte zeigt grob den angedachten Geltungsbereich des Bebauungsplans. Zusätzlich soll das Gebiet in ein Landessanierungsprogramm aufgenommen werden, um Fördergelder zu erhalten. Ein entsprechender Antrag ist gestellt und eingereicht worden.

Grenzen des Bebauungsplans / Sanierungsgebiets "Oberer Schulberg" (Bildquelle: Karte basierend auf OpenStreetMap Deutschland, © OpenStreetMap-Mitwirkende)

27.03.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Durchführung der 'Vorbereitenden Untersuchungen'

 

Bürgermeister Lauxmann gab an, dass von Seiten des Wirtschaftsministeriums das Sanierungsgebiet "Oberer Schulberg" in diesem Jahr nicht die Liste förderfähigen Projekt aufgenommen wurde. Man wolle im nächsten Jahr erneut einen Antrag stellen.

 

Frau Ulrich führte in die Vorlage ein. Das Verfahren sei dreistufig und umfasse folgende Schritte:

  • Aufnahmeantrag für Förderprogramm (wurde bereits beschlossen, wie oben angemerkt hat es in 2019 mit der Förderung nicht geklappt)
  • Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung (Der Schritt um den es heute geht)
  • Sanierungssatzung (künftiger Schritt)

 

Für die vorbereitenden Untersuchen sollen sich die betroffenen Anwohner am 16. April im Rathaus zusammenkommen. Die Verwaltung wird hierzu einladen. Die Rückmeldungen und Ergebnisse eines Fragebogens gehen dann in die weiteren Planungen mit ein. Bürgermeister Lauxmann füge an, dass der beabsichtige Zeitplan zur Erstellung eines Zeitplans eingehalten werden kann.

 

Im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats gibt es noch folgende Informationen:
Die Gemeinde Schwieberdingen strebt für das Programmjahr 2019 die Aufnahme des geplanten städtebaulichen Erneuerungsgebietes "Oberer Schulberg" in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung an und hat die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH mit der Erarbeitung der Antragsunterlagen beauftragt.
Ergänzend zu den nunmehr vorliegenden und dem Gemeinderat vorgestellten Planungen sollen nun gleich im Anschluss die 'Vorbereitenden Untersuchungen' gemäß § 141 BauGB durchgeführt werden. Mit der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH wurde hierzu ein Pauschalhonorar in Höhe von 4.500 € vereinbart.

 

Die 'Vorbereitenden Untersuchungen' - insbesondere die Verfahren gemäß § 137 BauGB (Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen) und § 139 BauGB (Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger) - werden oftmals erst nach Aufnahme der geplanten Erneuerungsmaßnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung durchgeführt.

 

Sie sollen gemäß § 141 Absatz 1 BauGB Aufschluss geben über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung.

 

Mit der frühzeitigen Durchführung der 'Vorbereitenden Untersuchungen' erwartet sich die Gemeinde nicht nur fundierte Erkenntnisse über die Erforderlichkeit und Durchführbarkeit der Erneuerungsmaßnahme - insbesondere über die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer. Da die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen die grundlegende Voraussetzung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und damit für die Förderung konkreter Bau- und Ordnungsmaßnahmen unter Einsatz der bewilligten Finanzhilfen des Bundes und des Landes, aber auch für die Anwendung des sanierungsrechtlichen Instrumentariums (Vorkaufsrecht, Genehmigung gemäß § 144 BauGB und gegebenenfalls Kaufpreisprüfung gemäß § 153 BauGB) ist, ermöglicht diese Vorleistung im Falle einer unmittelbaren Programmaufnahme auch einen früheren Einstieg in die Sanierungsdurchführung.

 

Der Beschluss über den Beginn der 'Vorbereitenden Untersuchungen' ist gemäß § 141 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen.

 

Im Anschluss an diese Beschlussfassung wird die Verwaltung die betroffenen Eigentümer im Rahmen einer Informationsveranstaltung zusammen mit Vertretern der Landsiedlung Baden-Württemberg umfassend über die Sanierungsziele und die Möglichkeiten und Chancen für private Grundstückseigentümer informieren. Es sollen Ihnen dabei die konzeptionellen Ansätze für eine behutsame städtebauliche Innenentwicklung im Bereich "Oberer Schulberg" vorgestellt werden, gleichzeitig sollen hierzu Anregungen und Meinungen aufgenommen werden.

 

Die Informationsveranstaltung soll zugleich als Projekt der Gemeinde Schwieberdingen im Rahmen des "Tags der Städtebauförderung" 2019 angemeldet werden.


Der Aktionstag als bundesweites Format geht auf eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag sowie Deutschem Städte- und Gemeindebund zurück. Er zeigt, wie die Städtebauförderung von Bund und Ländern vor Ort mit Leben gefüllt wird und sie die Attraktivität unserer Kommunen als Wohn- Lebens- und Wirtschaftsstandort stärkt. Der Tag der Städtebauförderung ist seit 2015 eine jährlich wiederkehrende bundesweite öffentliche Veranstaltung.

 

Der aktuelle Plan zum beabsichtigen Sanierungsgebiet befindet sich --> hier auf Seite 5 (Link auf die Unterlagen des Gemeinderats auf der Schwieberdinger Homepage).
 

Fragen der Gemeinderäte

 

(CDU) Gab es bereits Einwände seitens von Anwohnern?
Frau Ulrich gab an, dass das im Plan dargestellte Gebiet lediglich ein Vorschlag sei. Die endgültige Abgrenzung des Gebietes kommt später und orientiert sich auch an den Rückmeldungen seitens der Anwohner. Der aktuelle Plan ist vorläufig. Die Festlegung erfolgt im dritten Schritt (Sanierungssatzung) erst dort kommt es auch zu einer Beschlussfassung über die Grenzen des Sanierungsgebiets.

 

(ABG) Gemeinderat Streit erkundigte sich ob der Wegfall der Sanierungsmöglichkeit in diesem Jahr sich auf den Zeitplan auswirkt?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass man grundsätzlich nochmals eine Beantragung für eine Förderung machen kann. Wenn dieser im nächsten Jahr dann zugestimmt würde, passe es zeitlich noch. Aktuell steht für den Prozess die Vorbereitende Untersuchung an.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Beginn der 'Vorbereitenden Untersuchungen' gemäß § 141 Absatz 3 BauGB für das im Lageplan der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom März 2019 dargestellte Untersuchungsgebiet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig beschlossen.

20.12.2018: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 51/2018 mit einer Stellungnahme um Aufnahmeantrag für das Baugebiet "Oberer Schulberg" in ein Landessanierungsprogramm. Der Antrag ist vorbereitet und eingereicht. Das Thema wurde in der Gemeinderatssitzung am 21.11.2018 vorgestellt. Daumen drücken, dass der Aufnahmeantrag durchgeht...

 

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21.11.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Aufnahmeantrag Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Oberer Schulberg"

 

Frau Ulrich vom Bauamt stellte den Tagesordnungspunkt kurz vor. Für das Plangebiet gibt es bereits einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Es soll eine städtebauliche Erneuerung stattfinden. Es ist ein Sanierungsprogramm möglich, wozu jetzt ein Antrag eingereicht wurde.

 

Ergänzend sei noch der Sachvortrag und die Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats aufgeführt:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) am 25.07.2018 wurde die Verwaltung ermächtigt die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH mit der vorbereitenden Untersuchung zur städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme des Gebiets "Oberer Schulberg" und der Antragstellung zur Aufnahme in ein Sanierungsprogramm zu beauftragen.

 

Im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderats am 20.10.2018 wurden die Planungen zur Antragstellung in das Landessanierungsprogramm (LSP) vorgestellt. Der Antrag wurde innerhalb der Antragsfrist bis zum 31.10.2018 für das Programmjahr 2019 gestellt.

 

In der Sitzung wird der Sachverhalt von Herrn Mielitz von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH erläutert.

 

Als Anlage liegt ein Abgrenzungsplan des Sanierungsgebiets bei.

 

Der Abgrenzungsplan kann --> hier (auf S. 59) in den Unterlagen des Gemeinderats eingesehen werden.

 

Herr Mielitz von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH stellte die Vorbereitungen zur Antragsstellung vor. Es wurde ein Antrag für das Sanierungsprogramm ausgearbeitet und bereits im Oktober mit der Gemeindeverwaltung vorbesprochen. Ebenso fand eine Vorstellung bei der Klausur des Gemeinderats statt.
Das Verfahren ist ein dynamischer Prozess. Man solle sich nicht auf einzelne Maßnahmen versteifen. Es können jederzeit noch Änderungen einfließen. Im Prinzip läuft die Beantragung eines Sanierungsprogramms in zwei Schritten ab. Es gibt vorbereitende Untersuchungen, die voraussichtlich bis Ende 2019 abgeschlossen sein können. Danach würde ein Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet getroffen werden. Die Satzung sei aber immer noch anpassbar. Falls das Sanierungsprogramm bewilligt wird, wäre eine Förderung über 8-10 Jahre möglich. Die Gemeinde könne dann eigenverantwortlich die Fördergelder einsetzen.

 

Für eine Aufnahme in ein Sanierungsprogramm seien drei Kriterien zu erfüllen (Welche im vorliegenden Fall erfüllt sind):

  • Verfolgung von übergeordneten Zielsetzungen (Diese seien durch die Entwicklungskonzeption vorhanden. Dort ist die Schaffung von Wohnraum und Fußwegen in Wohnquartieren die Rede)
  • Bürgerbeteiligung (Es hat Bürgerdialoge und die Entwicklungsoffensive gegeben)
  • Wohnraumschaffung (Das ist die Zielsetzung der Gemeinde. Mit dem Förderrahmen können viele Maßnahmen unterstützt werden)

Eine erste grobe Einschätzung des Sanierungsgebiets hat ergeben, dass ca. ¼ der Gebäude einem Neubaubestand entsprechen. ¾ unterliegen einem Modernisierungsbedarf. Hierfür können dann Fördergelder eingesetzt werden. Zudem geht es um die Neuordnung des Kindergartengeländes. Hier soll eine Umwandlung in eine Wohnbebauung erfolgen.

 

Für die Beantragung eines Förderrahmens war eine Abschätzung der entstehenden Kosten und Förderbedarfe notwendig. Hierfür sind folgende Posten angesetzt worden:

  • Vorbereitende Untersuchungen 15 T€
  • Weitere Vorbereitung 50 T€
    (Erstellung Bebauungsplan, Bürgerbeteiligung, etc.)
  • Grunderwerb 30 T€
    (Die Gemeinde besitzt ein Vorkaufsrecht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde Grundstücke kauft, um sie später weiter zu veräußern. Für diesen Zwischenerwerb ist kein Betrag vorgesehen, da sich der Kauf und Verkauf ausgleicht.)
  • Ordnungsmaßnahmen 287 T€
    (Erschließungsanlagen wie Straßen, Gehwege, Fußwege und öffentliche Parkflächen)
  • Baumaßnahmen 723 T€
    (Hierin enthalten: 325 T€ für private Maßnahmen, 383 T€ für öffentliche Baumaßnahmen, Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Sanierung der Museumsscheune, 15 T€ für Maßnahmen mittlerer Intensität)
  • Vergütung des Sanierungsträgers 70 T€

Es ergeben sich in Summe 1,175 Mio. €. Hiervon sind aber noch 275 T€ als Einnahmen abzuziehen. Durch die Umwandlung des Kindergartengeländes in Bebauungsland entsteht eine Bodenaufwertung, die von der Fördersumme abzuziehen ist.

 

Final ergib sich dann ein Förderrahmen von 900.000 €. Bei Genehmigung würde dieser Betrag dann zu 60 % vom Land und zu 40 % von der Gemeinde aufgebracht werden.

 

Im Anschluss zeigte Herr Mielitz einen Vorschlag, wie die Ausgestaltung der künftigen Wohnbebauung aussehen könnte. Die finale Planung erfolgt mit der Erstellung des Bebauungsplans und ist mit den Anwohnern abzustimmen.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte Herrn Mielitz für dessen Ausführungen. Er betonte, dass der Grundsatz des Sanierungsprogramms im Erhalt des Gebietscharakters liege. Durch die mögliche Förderung gäbe es einen Ansporn für Sanierungen an privaten und öffentlichen Gebäuden. Zudem geht es auch um die Neuordnung des Gebiets auf dem Grundstück des bisherigen Kindergartens Oberer Schulberg. Die Grundlage und Detailausarbeitung für den Bebauungsplan und das Sanierungsprogramm erfolgen nun in der nächsten Zeit. Die heute vorgestellten Zahlen dienen vorwiegend zur Beantragung des Fördergeldes. Die genaue Ausplanung werden nun erfolgen und sind mit den Grundstücksbesitzern abzustimmen. Durch die erlassene Veränderungssperre für die Erstellung des Bebauungsplans verbleiben ein Zeitraum von 2 Jahren, wo die Erarbeitung des Bebauungsplans dann abgeschlossen werden muss.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(SPD) Die Beantragung für Fördergelder sei ein konsequenter Schritt. Die Einsetzung einer Veränderungssperre war der richtige Schritt, um die Planungen vorantreiben zu können. Der heute vorgestellte Entwurf ist gut. Die Diskussionen zur Erstellung des Bebauungsplanes kommen.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold dankte Herrn Mielitz für die Präsentation. Die ABG-Fraktion ist darüber erfreut, dass die Sanierung der Museumsscheune eingeplant und im Fokus liegt. In Schwieberdingen gilt es die letzten baulichen Kulturgüter zu erhalten.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Museumsscheune derzeit auf Grund baulicher Mängel gesperrt sei. Wann und wie eine Sanierung der Museumsscheune kommt, kann noch nicht konkret gesagt werden. Das Sanierungsprogramm macht das Ganze aber wahrscheinlicher. Der Erhalt der Scheune und anderer alter Bausubstanz tragen zur Zielsetzung des Erhalts des Gebietscharakters bei.

 

(Bündnis 90/Grüne) Es wird nun die Fläche verdichtet, Grünflächen verschwinden, und es kostet den Steuerzahler noch Geld?
Bürgermeister Lauxmann teilte diese Einschätzung nicht. Herr Mielitz gab an, dass das Förderprogramm es erst möglich mache, dass Sanierungen angegangen werden können. Die detaillierten Ausplanungen kommen dann mit der Erstellung des Bebauungsplans. Durch das Sanierungsprogramm ergibt sich die Chance das Gebiet entsprechend zu entwickeln. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass eine Nahverdichtung vorgesehen ist, diese aber in einem zurückhaltenden Maße erfolgen soll. Das was heute vorgestellt wurde ist lediglich ein Vorschlag, der für die Beantragung der Förderung notwendig war. Die genaue Ausgestaltung erfolgt noch.

 

(FWV) Beim Sanierungsprogramm Bahnhofstraße hat es sich auch gelohnt eine Förderung zu haben. Deshalb könne man dem Förderantrag zustimmen.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold fragte noch an die gezeigte Präsentation zugeschickt zu bekommen.
Die Zusendung der Unterlagen wurde zugesagt.

 

Abstimmung

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat hat den Sachverhalt ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen.

23.08.2018: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 34/2018 mit einer Stellungnahme zur Erstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Oberer Schulberg" und der Beantragung zur Aufnahme in ein Sanierungsprogramm. Der dazugehörige Beschluss wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 25.07.2018 getätigt.

Hinweis: Die Stellungnahme wurde von der Gemeindeverwaltung nicht für einen Abdruck im Amtsblatt freigegeben.

 

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25.07.2018: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Bebauungsplan "Oberer Schulberg"

 

Frau Wojnar stellte den Tagesordnungspunkt vor. Sie bezog sich im Wesentlichen auf den Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.11.2017 Veränderungssperre und die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, für das Gebiet zwischen Anton-Pilgram-Weg, Eugen-Hermann-Straße, Holdergasse und dem Terrassenhaus.
Die Veränderungssperre ist entsprechend der Regelung der Landesbauordnung für die Dauer von 2 Jahre wirksam. Innerhalb des Zeitraums ist das Planverfahren mit Satzungsbeschluss durchzuführen.
Für das Gebiet soll durch eine vorbereitende Untersuchung die Möglichkeit geschaffen werden einen Antrag zur Aufnahme in ein Sanierungsprogramm des Landes zu stellen. Der Bebauungsplan soll nachfolgend aufgestellt werden.
Um die gesetzliche Zielvorgabe innerhalb der Frist ohne zeitliche Verzögerungen zu erreichen, soll die Vergabe der notwendigen Maßnahmen, einschließlich des Bebauungsplans, an einen Träger erfolgen.
Von den angefragten Sanierungsträgern haben 3 ein Honorarangebot abgegeben. Eine Angebotsgegenüberstellung liegt als Anlage bei.
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH abgegeben.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die vorbereitende Untersuchung, die Antragstellung zur Aufnahme in ein Sanierungsprogramm und die Aufstellung des Bebauungsplans "Oberer Schulberg" an den günstigsten Anbieter zu vergeben.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte den Ausführungen von Frau Wojnar. Er fügte hinzu, dass man sich das Gebiet mit einem Sanierungsbeauftragten angeschaut hätte. Man strebe an, das Gebiet als Sanierzugsgebiet mit entsprechenden Zuschussmöglichkeiten auszuweisen. Das Land würde hierzu Gebiete suchen, welche von der Größe her nicht so groß sind. Das Gebiet "Oberer Schulberg" würde hier gut passen. Der Sinn und Zweck eines Sanierungsgebiets wäre es, gerade für die älteren Gebäude einen zusätzlichen finanziellen Anreiz für eine Sanierung zu ermöglichen. Man wolle es deshalb gerne versuchen, das Sanierungsgebiet zu bekommen. Das Vorgehen mit der Beantragung eines Sanierungsgebiets sei mit allen Anbietern möglich. Die Gemeindeverwaltung könne sich eine Zusammenarbeit mit allen Anbietern für die Erstellung des Bebauungsplans vorstellen.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(FWV) Bei den Anbietern sind bekannte Namen dabei. Wer ist von den Anbietern zu empfehlen?
Frau Wojnar gab an, dass alle Anbieter im benötigten Aufgabenfeld tätig und bekannt sind. Eine Zusammenarbeit wäre mit jedem Anbieter möglich.

 

(FWV) Die angegebenen Preise sind Festpreise? Wie kann man die Preisunterschiede einschätzen?
Die Preise differenzieren, was beispielsweise auf unterschiedliche Stundensätze zurückzuführen ist.

 

(FWV) Hat die Gemeinde mit der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH schon man zusammengearbeitet?
Ja.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH mit der vorbereitenden Untersuchung zur städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme des Gebiets "Oberer Schulberg", der Antragstellung zur Aufnahme in ein Sanierungsprogramm zu beauftragen und der Aufstellung des Bebauungsplans zu beauftragen.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

07.12.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 49/2017 mit einer Stellungnahme zum Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan "Oberer Schulberg" und einer Veränderungssperre. Die zugehörigen Beschlüsse wurden in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2017 getroffen.

 

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22.11.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans und Satzungsbeschluss zu einer Veränderungssperre

 

Die Tagesordnungspunkte zur Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans und den Satzungsbeschluss für eine Veränderungssperre wurden gemeinsam behandelt. Die beiden Abstimmungen werden später dann getrennt getroffen.

 

Frau Frech führte in die Tagesordnungspunkte ein. Zudem war ein juristischer Berater anwesend, der bereits bei der Ausarbeitung des Aufstellungsbeschlusses beteiligt war. Im Wesentlichen stellte Frau Frech die Inhalte der Sachvorträge und Begründungen aus der Vorlage des Gemeinderats vor:


Zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans:
Die Verwaltung schlägt vor, einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre für den Bereich Anton-Pilgram-Weg/Holdergasse aufzustellen. Hierfür soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Oberer Schulberg" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gern. § 13 a BauGB gefasst werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bezieht sich auf Flächen zwischen dem Anton-Pilgram-Weg und der Holdergasse. Im Osten wird das Plangebiet durch die Eugen-Herrmann-Straße begrenzt. Im Westen schließt sich der Bebauungsplan "Westliche Holdergasse" an. Mit Ausnahme von Flurstück 5544, das vom westlich angrenzenden Bebauungsplan erfasst wird, existiert für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans bisher kein Bebauungsplan. Im Einzelnen erfasst der Plan die Grundstücke Flurstück 2, 5, 5537/2, 5537/1, 5537, 5537/3, 18, 15/1, 8, 7, 6, 4, 4/1, 7/1, 8/1, 9,9/1, 9/2, 9/3, 10, 11, 12, 12/1, 14, 14/1, 13, 13/1, 15/4, 15/3, 15/2, 16, 17, 5544. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Darstellung.

 

Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans ist auf eine Stärkung und Verdichtung der Wohnnutzung in diesem Bereich gerichtet. Die Verdichtung erfolgt in Abhängigkeit der Sensibilität der alten Ortsmitte sowie der historischen Umgebungsbebauung. Angestrebt wird eine städtebaulich geordnete Ausdehnung des Wohnbereichs in den Bereich der bisher baulich nicht genutzten Flächen zwischen dem Anton-Pilgram-Weg und der Holdergasse. Hierzu bedarf es auch einer Verbesserung der Erschließungssituation im künftigen Plangebiet. Weiteres Ziel ist die planerische Sicherung der Nachnutzung des Kindergartens am Anton-Pilgram-Weg. Letztlich soll der Plan die Voraussetzung dafür schaffen, dass in städtebaulich geordneter Weise alter Gebäudebestand, vor allen Dingen Scheunen in Zukunft durch Neubauten ersetzt werden können. Gleichzeitig soll das Wesen und der Charakter der alten Schwieberdinger Ortsmitte sowie der historischen Umgebungsbebauung erhalten und als Zielsetzung festgelegt werden.

 

Parallel für diesen Aufstellungsbeschluss soll eine Veränderungssperre zur Sicherung der städtebaulichen Planung erlassen werden.

 

Eine Darstellung des Bebauungsplans findet sich in den Vorlagen des Gemeinderats auf Seite 5 --> hier.

 

Zum Satzungsbeschluss zur Veränderungssperre:
Zur Sicherung der städtebaulichen Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Oberer Schulberg" soll parallel zum Aufstellungsbeschluss eine Veränderungssperre erlassen werden. Von dieser Veränderungssperre kann die Baugenehmigungsbehörde Ausnahmen zulassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn nach dem Stand der Planung zu erwarten ist, dass die beabsichtigte Nutzung in Einklang mit den Planungszielen der Gemeinde steht.


Der Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht den Flächen des geplanten Bebauungsplans "Oberer Schulberg". Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Darstellung.

 

Die Satzung zur Veränderungssperre mit dem räumlichen Geltungsbereich befindet sich in den Vorlagen des Gemeinderats ab Seite 7 --> hier.

 

Bürgermeister Lauxmann erläuterte, weshalb man sich für dieses Verfahren entschieden habe. Bereits bei dem Grundsatzbeschluss zur Verlegung des Kindergartens Oberer Schulberg seien bereits Gespräche über eine Nutzung des Areals begonnen worden. Es habe hierbei schon Überlegungen zu einer Weiterentwicklung des Gebiets gegeben. Es handelt sich um die alte Ortsmitte, welche auf Grund dieser Bedeutung einen Bebauungsplan notwendig mache. Es kommen hierbei die Interessen der Gemeinde und die Vorstellungen der Privateigentümer zusammen. Es sei hier das Ziel eine abgestimmte und geordnete Lösung zu erarbeiten. Es ginge um die Wahrung des Gebietscharakters, den Erhalt der grünen Lunge Schwieberdingens und mit einer passenden Bebauung neuen Wohnraum zu schaffen. Zudem können mit einem Bebauungsplan die Erschließungssituation des Gebiets verbessert werden, was die Grundlage zu einer besseren Ausnutzung der vorhandenen Grundstücke darstelle. Zudem sollen die einzelnen Areale gleichbehandelt werden. Als Fazit könne in Zeiten des Wohnraummangels innerörtlich neuer Wohnraum geschaffen werden.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG, Reinold) Wenn jetzt jemand ein Grundstück kaufen würde, dann hätte er mit dann wegen der Veränderungssperre keine Möglichkeit an dem Gebäude was zu machen?
Der juristische Berater gab an, dass man jederzeit Grundstücke kaufen können, Abrisse und Neubauten aber nicht möglich wären. Das sei gerade der Sinn der Veränderungssperre, dass Eigner nichts Wesentliches verändern können. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn die geplanten Maßnahmen der Planung der Gemeinde nicht entgegenstehen. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass an anderer Stelle auch schon so vorgegangen wurde. Im Bereich Stuttgarter Straße / Christofstraße gab es auch schon mal eine Veränderungssperre. Darüber war es dann auch möglich gewesen, dass das Pflegeheim in der Stuttgarter Straße so gebaut werden konnte.

 

(ABG, Reinold) Warum ist das Flurstück 5544 im neuen Plan drinnen, obwohl es schon in einem anderen Plan berücksichtigt ist?
Herr Wemmer gab hierzu an, dass das Flurstück im Bebauungsplan für das Terrassenhaus enthalten war. Da das Terrassenhaus nicht mehr erweitert wird und das genannte Flurstück am Rande des Areals des neuen Bebauungsplans liegt, habe man es hier mit reingenommen.

 

(ABG, Streit) Wer stellt der Bebauungsplan auf und wie wird er erstellt?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass ein Büro beauftragt wird, welches einen Vorschlag für einen Bebauungsplan ausarbeitet. Der Plan würde dann in den Gemeinderat eingebracht werden und dort beschlossen werden.
Nachfrage: Man wird die Diskussion und den Beschluss in der gleichen Sitzung machen?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass der Gemeinderat der Herr über das Verfahren sei.

 

(ABG, Streit) Was verbirgt sich genau hinter dem Punkt die Erschließung der Grundstücke zu verbessern?
Herr Wemmer gab an, dass es schon Anfragen für Bebauungen von Grundstücke gab, welche keine Erschließung hatten. Das war dann ein Grund, dass keine weitere Planung durchgeführt werden konnte. Auch das Thema weiterer Straßen müsse diskutiert werden.

 

(FWV) Sind im Gebiet des beabsichtigen Bebauungsplan aktuell laufende Bauanträge vorhanden?
Der juristische Berater gab an, dass es rechtlich legitim wäre, dass Bauanträge während des Verfahrens eingereicht würden. Aktuell liegen keine Bauanträge vor (Was zu einem späteren Zeitpunkt und auf Nachfrage beantwortet wurde).

 

(FWV) Die Ausnahmemöglichkeiten erachte man als schwierig. Die Ziele des Bebauungsplans sind ja noch nicht vorhanden. Wie solle man sich entscheiden, wenn in diesen Zeiten ein Bauantrag käme?
Der juristische Berater gab an, dass der Aufstellungsbeschluss ja gerade dazu die Grundlage sei, um Planungen für einen Bebauungsplan aufzunehmen, der dann die baurechtlichen Rahmenbedingungen definiere.

 

(ABG, Schachermeier) Mit welchem Zeitraum muss man rechnen, bis die ersten Vorschläge vom Planungsbüro kommen?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass das Verfahren mit der Veränderungssperre laut Gesetz auf zwei Jahre angelegt ist. Anfang 2018 wolle man ein Planungsbüro beauftragen. Es sei ein straffer Zeitplan angestrebt dessen Details aber noch nicht festgelegt wurden.

 

(ABG, Schachermeier) Die Veränderungssperre wirkt dann vor allem auf optischer Ebene, damit man am Bestand nichts verändern darf?
Der juristische Berater bestätigte dies. Die Veränderungssperre sei ein Sicherungsmittel der Gemeinde, um den beabsichtigten Planungsansatz verwirklichen zu können. Änderungen welche diesem Ansatz entgegenstünden, sollen verhindert werden.

 

(FWV) Es bietet sich an für das Gebiet einen Bebauungsplan zu erstellen. Die Veränderungssperre ist allerdings schwierig. Es gibt hier viele kleine Gebiete und schräge Grundstücksgrenzen.
Bürgermeister Lauxmann antwortete, dass es der Auftrag sei in zwei Jahren einen Bebauungsplan zu verabschieden. Die Vorstellungen der Eigentümer würden mit einfließen, parallel zu den Zielen der Gemeinde. Es haben bereits Gespräche mit Privateigentümern gegeben.

 

(ABG, Schachermeier) Falls es bereits Grundstücke gibt, welche verkauft und beplant werden sollen, könnte man diese dann aus dem Bebauungsplan rausnehmen?
Der juristische Berater gab an, dass dazu der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert werden müsse. Das sei aber nicht die Zielsetzung der Gemeindeverwaltung.

 

(FWV) Beim Bebauungsplan für das Gebiet Hülbe gab es auch Probleme mit Eigentümern, die bei den Planungen nicht mitgegangen sind. Diese Gefahr ist beim geplanten Bebauungsplan auch gegeben.
Bürgermeister Lauxmann entgegnete, dass es auf der Hülbe zuvor keine Bebauung gab. Im neu zu beplanenden Gebiet gäbe es hingegen schöne Gebäude und nicht so schöne Gebäude. Man will mit dem Bebauungsplan ja mit den Eignern ins Gespräch kommen. Nichts ändern geht auch. Der Altbestand kann auch so wie er ist stehen bleiben.

 

(FDP) Das Wort Veränderungssperre klingt negativ. Dieses Mittel bietet aber die Möglichkeit den Bereich um den alten Kindergarten zu einem urbanen Städtebauprojekt zu verwandeln. Es ist ein Angebot an die Eigentümer und keine Enteignung.

 

(ABG, Reinold) Das Grundstück auf dem der Kindergarten Oberer Schulberg steht war einmal eine Schenkung an die Gemeinde mit der Vorgabe einen Kindergarten darauf zu bauen. Kann die Gemeinde nun über dieses Grundstück frei verfügen und es bebauen oder veräußern?
Bürgermeister Lauxmann gab mit Blickkontakt zu Beigeordneter Müller an, dass die Gemeinde das dürfe. Das sei schon lange rechtlich geklärt worden und das Ergebnis werde der Fragestellenden nachgereicht.

 

(Bündnis 90/Grüne) Man möchte auf dem Areal keine neuen Betonklötze und stattdessen die grüne Lunge erhalten. Deshalb sei die Veränderungssperre angemessen.

 

(ABG, Streit) An wen kann man sich wenden, wenn man Interesse am Grundstück des alten Kindergartens Oberer Schulberg hat?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass der Ansprechpartner die Gemeinde sei.

 

(ABG, Streit) Wird die Ausarbeitung des Bebauungsplans durch den Gemeinderat beeinflussbar sein?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass das Büro einen Vorschlag ausarbeiten wird. Es gäbe dann alle Zeit der Welt, um über den Vorschlag zu diskutieren.

 

(FWV) Das Gebäude des Ortsmuseums mit seiner Scheune steht unter Denkmalschutz. Gibt es noch weitere Gebäude im Gebiet welche ebenso unter Denkmalschutz stehen?
Herr Wemmer gab an, dass das der Keller des Weinberghauses unter Denkmalschutz steht. Es ist das Haus in der Holdergasse welches man von der Hirschstraße aus sieht.

 

(ABG, Schachermeier) Falls die Veränderungssperre aktiv ist und es kommt ein Bauantrag in den AUT, wie soll man sich dann verhalten?
Der juristische Berater gab an, dass man sich an die derzeit gültigen Vorgaben halten. Eine Änderung während der Veränderungssperre zuzulassen sei die Ausnahme. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass es dann eine Abwägung sei, wie immer.

 

(ABG, Reinold) Das Gebiet Oberer Schulberg ist eines mit allen möglichen Bebauungsformen (Giebeldach, Flachdach) und Gebäudegrößen (groß und klein).

Bürgermeister Lauxmann gab an, dass dem so sei, weil es bisher keinen Bebauungsplan gab. Wie man das Gebiet neugestalten kann, wird ausführlich diskutiert werden.

 

Abstimmungen

Abschließend wurde über folgende Beschlussvorschläge abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag zum Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Oberer Schulberg" wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gern. § 13 a BauGB gefasst.

 

Diesem Beschlussvorschlag wurde bei 3 Enthaltungen (durch die ABG-Fraktion) zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag zur Veränderungssperre
Die Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan "Oberer Schulberg" wird beschlossen.

 

Diesem Beschlussvorschlag wurde bei 3 Enthaltungen (durch die ABG-Fraktion) und einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt.

Nächste Termine

Mi. 03.07.2024  18:30 Uhr

Öfftl. Sitzung Ausschuss Umwelt Technik

Rathaus Ratssaal

Mi. 03.07.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mo. 15.07.2024  19:00 Uhr

ABG-Jedermann Treffen

Mehrzweckraum im Rathaus

Mi. 17.07.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mi. 11.09.2024  18:30 Uhr

Öfftl. Sitzung Ausschuss Umwelt Technik

Rathaus Ratssaal

Mi. 25.09.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mi. 30.09.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Sitzung Gemeindeverwaltungsverband

Hemmingen, Sitzungssaal Rathaus

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Neue Glemstalbrücke zwischen Bahnhofstraße und Herrenwiesenweg
Sanierung der Ortsdurchfahrt: Bauabschnitt 7
Sanierung der Glemstalhaltestelle

ABG Jahrbuch 2017

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