Die Gemeinde Schwieberdingen beteiligt sich an Bündelausschreibungen für die kostengünstige Beschaffung von Strom und Gas für kommunale Einrichtungen. Diese Themenseite fasst alle Beschlüsse zu diesem Themenkomplex zusammen.
Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 14/2018 mit einer Stellungnahme zur Teilnahme der Gemeinde Schwieberdingen an der Bündelausschreibung Strom. Das Thema stand am 28.02.2018 auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Hinzu kommt noch eine Stellungnahme zu einem Kosteneinsparpotential im Areal Herrenwiesen.
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Herr Wemmer stellte den Tagesordnungspunkt anhand des Sachvortrags und Begründung aus der Gemeinderatsvorlage vor:
Die Gemeinde Schwieberdingen nimmt an den Bündelausschreibungen, die vom Gt-Service des Gemeindetag Baden-Württemberg durchgeführt werden, teil um bessere Preise für Strom, Gas und
Straßenbeleuchtungsanlagen zu bekommen.
Bei der letzten Bündelausschreibung Strom wurden Los 2 (Strom ohne Leistungsmessung) und Los 3 (Wärmestrom) vom Gemeindetag an den Versorger Lichtblick SE vergeben.
Der mit dem Los 3 beauftragte Versorger hat den Vertrag fristgerecht gekündigt. Um die 6 Abnahmestellen auch weiterhin mit günstigen Strompreisen zu bewirtschaften, nimmt die Gemeinde an der
Ausschreibung der 17. Bündelausschreibung Strom teil. Die Verbrauchskosten belaufen sich derzeit auf ca. 83.000,00 €.
Um künftige Bündelausschreibungen verwaltungsintern bearbeiten zu können, wird beantragt, dass der Gemeinderat die Verwaltung zur Umsetzung der notwendigen Schritte bevollmächtigt.
Von Seiten der Fraktion der Bündnis 90 / Grüne wurde ein Antrag eingereicht, die beiden Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen. Als Begründung wurde angegeben, dass das Thema Strom ein wichtiges sei, welches weiterhin über den Gemeinderat entschieden werden soll. Bei 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde der Antrag angenommen.
Abstimmung
Abschließend wurde folgender Beschlussvorschlag getrennt abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der 1. Punkt wurde einstimmig angenommen.
Der 2. Punkt wurde mit 4 Ja-Stimmen, einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Damit werden künftig weitere Ausschreibungen durch den Gemeinderat beschlossen.
Der Tagesordnungspunkt wurde von Herr Müller vorgestellt. Es geht darum, dass eine neue Bündelgesellschaft gegründet wird. Künftig wollen die Unternehmen neben Strom auch Gas abdecken. Bürgermeister Lauxmann soll das Mandat erhalten, um sich bei der Gesellschafterversammlung entsprechend einzubringen.
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90 / Grüne gab es den Einwand, dass die Zusammenlegung von Strom und Gas nicht transparent sei. Herr Müller erwiderte, dass genau dafür
eine weitere Bündelgesellschaft gegründet würde. Diese könne sich dann für eine Gaskonzession bei der Gemeinde bewerben. Es würde sich ein wirtschaftlicher Vorteil für die Gemeinde
ergeben.
Sachvortrag und Begründung
Die Neckar Netze GmbH & Co. KG prüft die Möglichkeit, sich künftig zum Konzessionen, die die Gasverteilungsnetze betreffen, zu bewerben. Da die Verträge der Gesellschaft (z.B.
Gesellschaftsvertrag, Konsortialvertrag) auf dem Bereich Stromnetze ausgelegt, formuliert und aufgebaut sind, müssten bei dem Einstieg in das Feld Gas die Verträge entsprechend angepasst werden. Als
Gesellschafterinnen der Neckar Netze GmbH & Co. KG müssen die Neckar Netze Bündelgesellschaften A und T Änderungen zustimmen.
Die Geschäftsführung der Neckar Netze GmbH & Co. KG hält den Einstieg in den Bereich Gas für eine gute Ergänzung des bisherigen Geschäftsfeldes Strom. Für die Bündelgesellschaften A und T würden sich Skaleneffekte im kaufmännischen Bereich und in der Verwaltung der Gesellschaft ergeben. Durch eine Spartengründung Gas könnte das Risiko für die Gesellschafter minimiert werden. Mit dem Einstieg in die Sparte Gas bietet sich für die beteiligten Kommunen die Möglichkeit zur Teilhabe am Zukunftsmarkt Gasversorgung.
Hintergrund zu Neckar Netze GmbH & Co. KG:
Die Neckar Netze GmbH & Co. KG (Neckar Netze) ist eine gemeinsame Netzgesellschaft des Neckar-Elektrizitätsverbands (NEV), seiner Mitgliedskommunen und der Netze BW GmbH (Netze BW). Zum
01.04.2013 hat die Neckar Netze GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit als Stromnetzgesellschaft aufgenommen. Der NEV und 30 seiner Mitgliedskommunen beteiligen sich mit 51 % (Bündelgesellschaft A: 32,38
%, Bündelgesellschaft T: 18,62 %) an der Neckar Netze GmbH & Co. KG, die Netze BW hält 49 % der Anteile. Die Netze BW übernimmt zudem das operative Geschäft sowie den Betrieb des Stromnetzes auf
Pachtbasis. Zum Zeitpunkt der Gründung war nicht vorgesehen, den Geschäftszweck auf Gasnetze zu erweitern, so dass der Unternehmensgegenstand der Neckar Netze GmbH & Co. KG im
Gesellschaftervertrag auf "… Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau von Infrastrukturbetrieben und -anlagen für elektrische Energie …" beschränkt ist. Um eine Bewerbung auf die Gaskonzession
abzugeben, ist der Unternehmensgegenstand um die Sparte Gas zu erweitern. Parallel dazu müsste auch der Unternehmensgegensatan der Bündelgesellschaft A und T entsprechend ergänzt werden, der bislang
auf die Beteiligung an Gesellschaften beschränkt war, die sich mit dem Betrieb, der Instandhaltung und dem Ausbau von Infrastrukturnetzbetrieben und – anlagen für elektrische Energie
befassen.
Eckpunkte der künftigen Beteiligung einer Neckar Netze Bündelgesellschaft G
Beschlussvorschlag:
Die Abstimmung erfolgte mit 12 Zustimmungen (auch ABG) und 2 Enthaltungen. Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Bürgermeister Lauxmann führte die Randbedienungen und Hintergründe zur Bündelungsausschreibung aus.
2012 war die letzte Bündelungsausschreibung für die Gasversorgung der im Besitz der Gemeinde befindlichen Gebäude. Es handelt sich hier um insgesamt 10 Gebäude. Eine Gebäudeliste ist in der Vorlage
enthalten. Die Vorlage wird derzeit aber noch nicht veröffentlicht. Der Vertrag hierzu läuft zum 01.01.2016 aus.
Bei einer Bündelungsausschreibung können sich Gemeinden beteiligen und damit zusammenschließen, welche über diesen Weg sich ihre Gasversorgung sichern wollen. Nach Aussage von Bürgermeister Lauxmann
könne damit auch ein wirtschaftlicher Bezug von Gas erreicht werden. Am 13.02.2015 endet die Frist, um an der Bündelungsausschreibung teilzunehmen.
Hinter der Bündelungsausschreibung steckt folgendes:
Die Anbieter einer Bündelungsausschreibung bündeln die Erdgaslieferungen der ausschließlich kommunalen Teilnehmer und schreiben diese in einem offenen Verfahren europaweit aus. Auf diese Weise suchen
die Anbieter der Bündelungsausschreibung für einen vorher festgelegten Lieferzeitraum entsprechende Gasanbieter für alle beteiligten Gemeinden. Anbieter der Bündelungsausschreibung für den nächsten
Zeitraum sind:
In der heutigen Gemeinderatssitzung soll entschieden werden, ob sich Schwieberdingen an dieser Ausschreibung beteiligen soll. Eine Alternative wurde nicht vorbereitet.
Die ABG Fraktion hat das Thema Fracking eingebracht. Gibt es die Möglichkeit auf die ausgewählten Anbieter Einfluss zu nehmen? Wie ist es
auszuschließen, dass die Anbieter sein Gas basierend auf Fracking fördert?
Bürgermeister Lauxmann führte aus, dass es keinen Gestaltungsspielraum seitens der beteiligten Gemeinden gäbe. Der Prozess stammt vom Gemeindetag. Wenn ein Gasanbieter ausgewählt ist, muss dieser
genommen werden. Die Gemeinde hat damit keinen Einfluss auf die Gasanbieter. Es sei auch eine Frage der Kosten und des Aufwands, wenn die Gemeinde sich nicht beteiligen würde und selbst nach einem
Gasanbieter suchen würde. Sich an der Bündelungsausschreibung zu beteiligen sei der leichtere und einfachere Weg. Die Verwaltung werde sich aber an den Gemeindetag wenden und diese Spezialfrage
weiterleiten. Es soll in Erfahrung gebracht werden, wie der Gemeindetag mit dem Thema Fracking umgeht.
Zustimmung zur Frage des Frackings gab es von Seiten der SPD Fraktion. Es würde aber keinen Handlungsspielraum geben.
Die Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen brachte ein, dass es durchaus alternative Anbieter gäbe. Man solle diese Anbieter ebenfalls prüfen. Diese seien zwar etwas teurer, wären dafür aber ökologisch unbedenklicher.
Die CDU Fraktion möchte sich bei diesem Thema nicht in die Ecke gedrängt sehen. In der Ausschreibung stehe drinnen, dass ein Biogasanteil von 10 % vom Gasanbieter sicherzustellen ist. Man gehe nicht davon aus, dass der Gemeindetag diese Vorgaben beachten werden. Zudem habe Schwieberdingen eine Biogasanlage und ist deshalb bereits in Richtung Ökologie unterwegs. Bei der Sanierung der Stuttgarter Straße können man in Erwägung ziehen weitere Haushalte an die Biogasanlage anzuschließen.
Die Verwaltung stimmte den Ausführungen der CDU voll zu. Die Erfahrungen früherer Ausschreibungen und die vorhandenen Ressourcen bei der Verwaltung bedingen am vorgestellten Beschlussvorschlag festzuhalten. Das Thema der Energieversorgung wird auch ein Thema bei der Gemeindeentwicklungs-konzeption sein.
Die Abstimmung des Gemeinderats über eine Beteiligung an der Bündelungsausschreibung fiel uneinheitlich aus. Es gab 3 Gegenstimmen (Gemeiderätin Reinold, Gemeinderat Schachermeier, Gemeinderätin Birkhold) eine Enthaltung (Gemeinderat Dr. Gölzer) und 15 Zustimmungen (die restlichen Gemeinderäte und der Bürgermeister).
Weshalb die ABG Fraktion der Vorlage nicht zugestimmt hat:
Das Verfahren der Bündelungsausschreibung sieht, nach dem aktuellen Kenntnisstand der Verwaltung, keine Berücksichtigung eines Ausschlusses von Fracking-Anbietern vor. Es ist nicht vorgesehen aus
dem Verfahren aussteigen bzw. diesen Ausstieg zu wollen, falls der spätere Gasanbieter etwas mit dem Umwelt- und Grundwasser-gefährdenden Fracking-Verfahren zu tun hätte. Es passt irgendwie nicht
zusammen, selbst auf Biogasanlagen zu setzen und dann doch ohne Einflussmöglichkeit an einer Bündelungsausschreibung teilzunehmen. Die Anfrage an den Gemeinderat zu richten, wurde von der ABG
initiiert und ist notwendig. Dies hätte aber auch schon früher passieren können, dann würde wohl möglich bereits eine Rückmeldung vorliegen. Dieses Thema so kurz vor Ende der Rückmeldungsfrist Mitte
Februar entscheiden zu müssen, ist ebenfalls ein Nachteil. Damit blieb keine Möglichkeit Alternativen nachzugehen.
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