Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Bündelausschreibungen für Strom und Gas

 

Die Gemeinde Schwieberdingen beteiligt sich an Bündelausschreibungen für die kostengünstige Beschaffung von Strom und Gas für kommunale Einrichtungen. Diese Themenseite fasst alle Beschlüsse zu diesem Themenkomplex zusammen.

05.04.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 14/2018 mit einer Stellungnahme zur Teilnahme der Gemeinde Schwieberdingen an der Bündelausschreibung Strom. Das Thema stand am 28.02.2018 auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Hinzu kommt noch eine Stellungnahme zu einem Kosteneinsparpotential im Areal Herrenwiesen.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

28.02.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Teilnahme an der 17. Bündelausschreibung Strom

 

Herr Wemmer stellte den Tagesordnungspunkt anhand des Sachvortrags und Begründung aus der Gemeinderatsvorlage vor:
Die Gemeinde Schwieberdingen nimmt an den Bündelausschreibungen, die vom Gt-Service des Gemeindetag Baden-Württemberg durchgeführt werden, teil um bessere Preise für Strom, Gas und Straßenbeleuchtungsanlagen zu bekommen.
Bei der letzten Bündelausschreibung Strom wurden Los 2 (Strom ohne Leistungsmessung) und Los 3 (Wärmestrom) vom Gemeindetag an den Versorger Lichtblick SE vergeben.
Der mit dem Los 3 beauftragte Versorger hat den Vertrag fristgerecht gekündigt. Um die 6 Abnahmestellen auch weiterhin mit günstigen Strompreisen zu bewirtschaften, nimmt die Gemeinde an der Ausschreibung der 17. Bündelausschreibung Strom teil. Die Verbrauchskosten belaufen sich derzeit auf ca. 83.000,00 €.

 

Um künftige Bündelausschreibungen verwaltungsintern bearbeiten zu können, wird beantragt, dass der Gemeinderat die Verwaltung zur Umsetzung der notwendigen Schritte bevollmächtigt.

 

Von Seiten der Fraktion der Bündnis 90 / Grüne wurde ein Antrag eingereicht, die beiden Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen. Als Begründung wurde angegeben, dass das Thema Strom ein wichtiges sei, welches weiterhin über den Gemeinderat entschieden werden soll. Bei 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde der Antrag angenommen.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde folgender Beschlussvorschlag getrennt abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Schwieberdingen nimmt an der 17. Bündelausschreibung Strom für das Los 3 teil.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung der Gemeinde Schwieberdingen bei künftigen Bündelausschreibungen die Durchführung eigenständig abzuwickeln.

 

Der 1. Punkt wurde einstimmig angenommen.
Der 2. Punkt wurde mit 4 Ja-Stimmen, einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Damit werden künftig weitere Ausschreibungen durch den Gemeinderat beschlossen.

19.10.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Änderung der Gesellschafterverträge der Neckar Netze GmbH & Co. KG und der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG

 

Der Tagesordnungspunkt wurde von Herr Müller vorgestellt. Es geht darum, dass eine neue Bündelgesellschaft gegründet wird. Künftig wollen die Unternehmen neben Strom auch Gas abdecken. Bürgermeister Lauxmann soll das Mandat erhalten, um sich bei der Gesellschafterversammlung entsprechend einzubringen.


Von Seiten der Fraktion Bündnis 90 / Grüne gab es den Einwand, dass die Zusammenlegung von Strom und Gas nicht transparent sei. Herr Müller erwiderte, dass genau dafür eine weitere Bündelgesellschaft gegründet würde. Diese könne sich dann für eine Gaskonzession bei der Gemeinde bewerben. Es würde sich ein wirtschaftlicher Vorteil für die Gemeinde ergeben.

 

Sachvortrag und Begründung
Die Neckar Netze GmbH & Co. KG prüft die Möglichkeit, sich künftig zum Konzessionen, die die Gasverteilungsnetze betreffen, zu bewerben. Da die Verträge der Gesellschaft (z.B. Gesellschaftsvertrag, Konsortialvertrag) auf dem Bereich Stromnetze ausgelegt, formuliert und aufgebaut sind, müssten bei dem Einstieg in das Feld Gas die Verträge entsprechend angepasst werden. Als Gesellschafterinnen der Neckar Netze GmbH & Co. KG müssen die Neckar Netze Bündelgesellschaften A und T Änderungen zustimmen.

 

Die Geschäftsführung der Neckar Netze GmbH & Co. KG hält den Einstieg in den Bereich Gas für eine gute Ergänzung des bisherigen Geschäftsfeldes Strom. Für die Bündelgesellschaften A und T würden sich Skaleneffekte im kaufmännischen Bereich und in der Verwaltung der Gesellschaft ergeben. Durch eine Spartengründung Gas könnte das Risiko für die Gesellschafter minimiert werden. Mit dem Einstieg in die Sparte Gas bietet sich für die beteiligten Kommunen die Möglichkeit zur Teilhabe am Zukunftsmarkt Gasversorgung.

 

Hintergrund zu Neckar Netze GmbH & Co. KG:
Die Neckar Netze GmbH & Co. KG (Neckar Netze) ist eine gemeinsame Netzgesellschaft des Neckar-Elektrizitätsverbands (NEV), seiner Mitgliedskommunen und der Netze BW GmbH (Netze BW). Zum 01.04.2013 hat die Neckar Netze GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit als Stromnetzgesellschaft aufgenommen. Der NEV und 30 seiner Mitgliedskommunen beteiligen sich mit 51 % (Bündelgesellschaft A: 32,38 %, Bündelgesellschaft T: 18,62 %) an der Neckar Netze GmbH & Co. KG, die Netze BW hält 49 % der Anteile. Die Netze BW übernimmt zudem das operative Geschäft sowie den Betrieb des Stromnetzes auf Pachtbasis. Zum Zeitpunkt der Gründung war nicht vorgesehen, den Geschäftszweck auf Gasnetze zu erweitern, so dass der Unternehmensgegenstand der Neckar Netze GmbH & Co. KG im Gesellschaftervertrag auf "… Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau von Infrastrukturbetrieben und -anlagen für elektrische Energie …" beschränkt ist. Um eine Bewerbung auf die Gaskonzession abzugeben, ist der Unternehmensgegenstand um die Sparte Gas zu erweitern. Parallel dazu müsste auch der Unternehmensgegensatan der Bündelgesellschaft A und T entsprechend ergänzt werden, der bislang auf die Beteiligung an Gesellschaften beschränkt war, die sich mit dem Betrieb, der Instandhaltung und dem Ausbau von Infrastrukturnetzbetrieben und – anlagen für elektrische Energie befassen.

 

Eckpunkte der künftigen Beteiligung einer Neckar Netze Bündelgesellschaft G

  1. Neckar Netze GmbH & Co. KG bewirbt sich künftig auf Gaskonzessionen. Es wird eine dritte Bündelgesellschaft gegründet (Bündelgesellschaft G (Gas)), die sich neben der Bündelgesellschaft A und T sowie der Netze BW GmbH an der Neckar Netze GmbH & Co. KG beteiligen wird. Auch nach dem Beitritt der Bündelgesellschaft G zur Neckar Netze GmbH & Co. KG wird die Netze BW GmbH mit 49 % und die kommunalen Bündelgesellschaften gemeinsam 51 % an der Neckar Netze GmbH & Co. KG beteiligt sein. Kommunen an deren Gasnetzen die Neckar Netze GmbH & Co. KG die Konzession erhält, erhalten an drittmarktübliches Angebot zur Beteiligung an der Bündelgesellschaft G. Konzessionsrechtlich ist dies in den Konzessionsverfahren nicht wertungsrelevant und daher wettbewerbsneutral; es handelt sich lediglich um eine freie wirtschaftliche Gestaltung unter Betrachtung des Nebenleistungsverbots der Konzessionsabgabenverordnung.
  2. Erhält die Neckar Netze GmbH & Co. KG eine Gaskonzession, erwirbt sie das Eigentum an dem betreffenden Gasnetz und verpachtet das Netz an die Netze BW. Sie bilanziert die Gasnetze gesondert in einer neuen Sparte Gas. Die Bündelgesellschaft G erhält das Ergebnis aus der Sparte Gas in Höhe von 51 %, unabhängig von ihrer Beteiligungsquote an der Neckar Netze GmbH & Co. KG. Das Restergebnis der Sparte G steht der Netze BW zu. Die Bündelgesellschaften A und T sind nicht am Ergebnis der Sparte Gas beteiligt. Die Bündelgesellschaften A und T sollen auch kein wirtschaftliches Risiko aus der Gassparte tragen. Etwaige Verluste der Sparte Gas sind durch Netze BW und die Bündelgesellschaft G auszugleichen.
  3. Das Ergebnis der Sparte Strom wird weiter wie bisher zwischen Netze BW (49 %) sowie den Bündelgesellschaften A und T (zusammen 51 %) verteilt. Mit Ausnahme der positiven Auswirkungen der vorgenannten Skaleneffekte ändert sich damit in wirtschaftlicher Hinsicht für die Bündelgesellschaft A und T nichts.
  4. Die Bündelgesellschaft G hat nur das ihrer Quote entsprechende Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, der Neckar Netze GmbH & Co. KG. Die Bündelgesellschaft G erhält keinen Sitz im Aufsichtsrat. Die Stimmverhältnisse im Aufsichtsrat bleiben gleich. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Gremien Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung bleibt bestehen. Die Zuständigkeiten für Entscheidungen betreffend die Sparte Gas sollen analog zur Zuständigkeitserweiterung für die Stromsparte verteilt werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Schwieberdingen stimmt der Änderung des §2 Abs. 1 es Gesellschaftervertrages der Neckar Netze GmbH & Co. KG in der folgenden Fassung zu und ermächtigt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG entsprechend abzustimmen:
    "Gegenstand des Unternehmens sind im Rahmen der Kommunalen Aufgabenerfüllung der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau von Infrastrukturnetzbetrieben und – anlagen für elektrische Energie und Gas sowie die damit in Zusammenhang stehenden Werk- und Dienstleistungen, vor allem, aber nicht abschließend, in baden-württembergischen Kommunen."
    [neu ist lediglich der unterstrichende Text]
  2. Die Gemeinde Schwieberdingen stimmt der Änderung des §2 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG in der folgenden Fassung zu und ermächtigt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG entsprechend abzustimmen:
    "Gegenstand des Unternehmens sind im Rahmen der Kommunalen Aufgabenerfüllung die Bereitstellung an der Neckar Netze GmbH & Co. KG, Esslingen, bzw. an sonstigen Gesellschaften, die sich mit dem Betrieb, der Instandhaltung und der Ausbau von Infrastrukturnetzbetrieben und – anlagen für elektrische Energie und Gas sowie der Erbringung damit in Zusammenhang stehenden Werk- und Dienstleistungen befassen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien."
    [neu ist lediglich der unterstrichende Text]
  3. Die Gemeinde Schwieberdingen stimmt überdies der Vornahme der weiteren im Zuge der Erweiterung der Geschäftsfähigkeit der Neckar Netze GmbH & Co. KG erforderlichen Änderungen der Verträge entsprechend das Neckar-Netze-Modell nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Eckpunkte zu und ermächtigt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen.

Die Abstimmung erfolgte mit 12 Zustimmungen (auch ABG) und 2 Enthaltungen. Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

21.01.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bündelungsausschreibung zur Gasversorgung für im Besitz der Gemeinde befindlichen Gebäude

 

Bürgermeister Lauxmann führte die Randbedienungen und Hintergründe zur Bündelungsausschreibung aus.
2012 war die letzte Bündelungsausschreibung für die Gasversorgung der im Besitz der Gemeinde befindlichen Gebäude. Es handelt sich hier um insgesamt 10 Gebäude. Eine Gebäudeliste ist in der Vorlage enthalten. Die Vorlage wird derzeit aber noch nicht veröffentlicht. Der Vertrag hierzu läuft zum 01.01.2016 aus.
Bei einer Bündelungsausschreibung können sich Gemeinden beteiligen und damit zusammenschließen, welche über diesen Weg sich ihre Gasversorgung sichern wollen. Nach Aussage von Bürgermeister Lauxmann könne damit auch ein wirtschaftlicher Bezug von Gas erreicht werden. Am 13.02.2015 endet die Frist, um an der Bündelungsausschreibung teilzunehmen.

 

Hinter der Bündelungsausschreibung steckt folgendes:
Die Anbieter einer Bündelungsausschreibung bündeln die Erdgaslieferungen der ausschließlich kommunalen Teilnehmer und schreiben diese in einem offenen Verfahren europaweit aus. Auf diese Weise suchen die Anbieter der Bündelungsausschreibung für einen vorher festgelegten Lieferzeitraum entsprechende Gasanbieter für alle beteiligten Gemeinden. Anbieter der Bündelungsausschreibung für den nächsten Zeitraum sind:

In der heutigen Gemeinderatssitzung soll entschieden werden, ob sich Schwieberdingen an dieser Ausschreibung beteiligen soll. Eine Alternative wurde nicht vorbereitet.

 

Die ABG Fraktion hat das Thema Fracking eingebracht. Gibt es die Möglichkeit auf die ausgewählten Anbieter Einfluss zu nehmen? Wie ist es auszuschließen, dass die Anbieter sein Gas basierend auf Fracking fördert?
Bürgermeister Lauxmann führte aus, dass es keinen Gestaltungsspielraum seitens der beteiligten Gemeinden gäbe. Der Prozess stammt vom Gemeindetag. Wenn ein Gasanbieter ausgewählt ist, muss dieser genommen werden. Die Gemeinde hat damit keinen Einfluss auf die Gasanbieter. Es sei auch eine Frage der Kosten und des Aufwands, wenn die Gemeinde sich nicht beteiligen würde und selbst nach einem Gasanbieter suchen würde. Sich an der Bündelungsausschreibung zu beteiligen sei der leichtere und einfachere Weg. Die Verwaltung werde sich aber an den Gemeindetag wenden und diese Spezialfrage weiterleiten. Es soll in Erfahrung gebracht werden, wie der Gemeindetag mit dem Thema Fracking umgeht.

 

Zustimmung zur Frage des Frackings gab es von Seiten der SPD Fraktion. Es würde aber keinen Handlungsspielraum geben.

 

Die Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen brachte ein, dass es durchaus alternative Anbieter gäbe. Man solle diese Anbieter ebenfalls prüfen. Diese seien zwar etwas teurer, wären dafür aber ökologisch unbedenklicher.

 

Die CDU Fraktion möchte sich bei diesem Thema nicht in die Ecke gedrängt sehen. In der Ausschreibung stehe drinnen, dass ein Biogasanteil von 10 % vom Gasanbieter sicherzustellen ist. Man gehe nicht davon aus, dass der Gemeindetag diese Vorgaben beachten werden. Zudem habe Schwieberdingen eine Biogasanlage und ist deshalb bereits in Richtung Ökologie unterwegs. Bei der Sanierung der Stuttgarter Straße können man in Erwägung ziehen weitere Haushalte an die Biogasanlage anzuschließen.

 

Die Verwaltung stimmte den Ausführungen der CDU voll zu. Die Erfahrungen früherer Ausschreibungen und die vorhandenen Ressourcen bei der Verwaltung bedingen am vorgestellten Beschlussvorschlag festzuhalten. Das Thema der Energieversorgung wird auch ein Thema bei der Gemeindeentwicklungs-konzeption sein.

 

Die Abstimmung des Gemeinderats über eine Beteiligung an der Bündelungsausschreibung fiel uneinheitlich aus. Es gab 3 Gegenstimmen (Gemeiderätin Reinold, Gemeinderat Schachermeier, Gemeinderätin Birkhold) eine Enthaltung (Gemeinderat Dr. Gölzer) und 15 Zustimmungen (die restlichen Gemeinderäte und der Bürgermeister).

 

Weshalb die ABG Fraktion der Vorlage nicht zugestimmt hat:
Das Verfahren der Bündelungsausschreibung sieht, nach dem aktuellen Kenntnisstand der Verwaltung, keine Berücksichtigung eines Ausschlusses von Fracking-Anbietern vor. Es ist nicht vorgesehen aus dem Verfahren aussteigen bzw. diesen Ausstieg zu wollen, falls der spätere Gasanbieter etwas mit dem Umwelt- und Grundwasser-gefährdenden Fracking-Verfahren zu tun hätte. Es passt irgendwie nicht zusammen, selbst auf Biogasanlagen zu setzen und dann doch ohne Einflussmöglichkeit an einer Bündelungsausschreibung teilzunehmen. Die Anfrage an den Gemeinderat zu richten, wurde von der ABG initiiert und ist notwendig. Dies hätte aber auch schon früher passieren können, dann würde wohl möglich bereits eine Rückmeldung vorliegen. Dieses Thema so kurz vor Ende der Rückmeldungsfrist Mitte Februar entscheiden zu müssen, ist ebenfalls ein Nachteil. Damit blieb keine Möglichkeit Alternativen nachzugehen.

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