Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Freiwillige Feuerwehr in Schwieberdingen

 

Auf dieser Themenseite sind alle im Gemeinderat befassten Themen rund um die Schwieberdinger Feuerwehr zusammengefasst. Hierzu gehören die Wahl des Kommandanten oder die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen.

29.04.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Schwieberdingen

 

Feuerwehrkommandant Jonetzko war bei der Sitzung anwesend. Frau Kroll stellte den Tagesordnungspunkt anhand des Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats vor:
Im Jahr 1998 hat die Gemeinde Schwieberdingen für die Freiwillige Feuerwehr Schwieberdingen einen Mannschaftstransportwagen beschafft. Das Fahrzeug ist zwischenzeitlich in die "Jahre gekommen" und 21 Jahre alt. Der Mannschafts- und Transportwagen (MTW) dient vorwiegend dem Transport der Feuerwehrangehörigen an die Einsatzstelle sowie dem Transport der Mitglieder der Jugendfeuerwehr und der Mitglieder der Altersabteilung.

 

Außerdem wird der MTW als Ersatzfahrzeug für den Einsatzleitwagen (ELW) verwendet und ist auch in der überörtlichen Alarm- und Ausrückeordnung (Sonderalarmpläne) aufgeführt.

 

Laut Feuerwehrbedarfsplanung steht das Fahrzeug im Jahr 2018/2019 planmäßig zur Ersatzbeschaffung an. Gemäß VwV Z-Feu wird die Beschaffung eines MTW aktuell mit 13.000 Euro gefördert, hierbei sind die Kommunikationseinrichtungen und die Beladung inklusive.

 

Im vergangenen Jahr waren aus dem Motorräum starke Rasselgeräusche zu hören. Im Rahmen einer Begutachtung wurde festgestellt, dass am Motor aufgrund des Alters und des ausgeprägten Kurzstreckenbetriebs die Steuerkette sowie die Führungen der Steuerkette verschlissen sind und ersetzt werden sollten.

 

Daraufhin wurde außerplanmäßig die Neubeschaffung im Gemeinderat am 14.11.2018 verkündet. Da die Beschaffungsgrenze bei 65.000 Euro angesetzt war, war der Gemeinderat hierüber nur zu informieren. Auf die Antragsstellung einer Zuwendung hatte man aufgrund der Dringlichkeit verzichtet.

 

Die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens wurde am 22. Februar 2019 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte in vier Losen: Los 1: Fahrgestell, Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau, Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung, Los 4: Funk- und Kommunikationstechnik.

 

Vier mögliche Bieter haben daraufhin die Unterlagen der Ausschreibung angefordert. Die Angebotseröffnung hat am 21.03.2019 10:00 Uhr stattgefunden.

 

Frau Kroll fügte hinzu, dass auf Grund der wesentlichen Erhöhung des Angebots gegenüber den geplanten Kosten nun der Gemeinderat über die Vergabe entscheiden müsse.

 

Weitere Informationen zu den einzelnen Losen und den Kosten können aus der Vorlage des Gemeinderats --> hier ab S.8 entnommen werden (Link auf Unterlagen des Gemeinderats auf der Schwieberdinger Homepage).


Fragen der Gemeinderäte


(ABG) Gemeinderätin Reinold bedankte sich für die Arbeit der Feuerwehr. Die ABG-Fraktion wird die Anschaffung des Fahrzeuges natürlich unterstützen.

 

(FWV) Was ist ein feuerwehrtechnischer Aufbau?
Kommandant Jonetzko gab an, dass dies beispielsweise die Halterungen für die Signalanlage, der Funktechnik und dem vorgeschriebenen Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Set sei.

 

(CDU) Das Fahrzeug wird eines der EURO 5 Norm sein?
Bürgermeister Lauxmann bemerkte, dass Einsatzfahrzeuge von den Normen ausgenommen sein. Herr Jonetzko bestätigt aber, dass das Angebot die neueste Motorentechnik umfassen würde.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
1.) Der Auftrag für die Lieferung des MTW - Lose 1 bis 2 (Fahrgestell - Los 1 und feuerwehrtechnischer Aufbau - Los 2) wird an die Firma Martin Schäfer GmbH aus Oberderdingen-Flehingen zum Preis von brutto 76.052,25 Euro vergeben.
2.) Der Auftrag für die Lieferung der Funk- und Kommunikationstechnik wird ebenfalls an die Firma Martin Schäfer GmbH aus Oberderdingen-Flehingen zum Preis von brutto 1.796,90 Euro vergeben.
3.) Dem Gesamtauftragswert von insgesamt brutto 77.849,15 Euro wird zugestimmt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

21.11.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungs-satzung (FwES)

 

Für den Tagesordnungspunkt war der stellvertretende Kommandant Herr Schmidt neben zahlreichen Kameraden bei der Sitzung anwesend.
Frau Hirsch führte in den Tagesordnungspunkt ein. Grund der Anpassung der Feuerwehrentschädigungssatzung seien rechtliche Änderungen und die Erhöhung der Entschädigungssätze. Es wurden hier neue Positionen eingeführt, die es bisher noch nicht gab. Anregungen zu den Anpassungen haben der Landesfeuerwehrverband in Diskussion mit dem Gemeinderat ergeben. Mit der Neufassung der Satzung unterstützt man die Ehrenamtsförderung.
Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass mit der Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung eine Anpassung an die Realität erfolge. Der Dank ergeht auch an die Feuerwehr, welche bei der Neufassung des Papiers mitgewirkt haben. Nur durch den Einsatz der Feuerwehr konnte die Satzung überhaupt überarbeitet werden. Damit erfüllt sich ein Punkt aus der Entwicklungsoffensive, nämlich das Ehrenamt zu stärken.

 

Die Vorlage des Gemeinderats enthält noch folgenden Sachvortrag und Begründung:
Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr wurde u.a. wegen der steuerlichen Behandlung der Entschädigung neu gefasst. Im Übrigen wurde das Satzungsmuster an den aktuellen Stand des Feuerwehrgesetzes - Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015, in Kraft getreten am 30.12.2015 - angepasst. Die Rechtsgrundlage für die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr findet sich in § 16 FwG.

 

Vorschlag der Verwaltung ist es, die erläuterten Änderungen in der neu zu fassenden Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) in Form der Anlage 2 zu beschließen. Die Änderungen sind in kursiver Schrift in Anlage 1 eingearbeitet und mit der alten Satzung gegenübergestellt. Die Satzung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.

 

Bei den Änderungen handelt es sich sowohl um rechtliche Änderungen aufgrund der aktuellen Novellierung des Feuerwehrgesetzes als auch der Erhöhung der jeweiligen Entschädigungssätze.

 

Zur Förderung des Ehrenamts wurden die Entschädigungssätze erhöht, jedoch auch neue Entschädigungssätze eingepflegt.

 

Die bisherige Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung) soll wie folgt geändert/ergänzt werden.

 

Die geänderten Passagen der Feuerwehrentschädigungssatzung können als Anlage in den Vorlagen des Gemeinderats --> hier ab S. 52 eingesehen werden. Die vollständige Fassung der Satzung gibt es --> hier ab S. 55.
 

Anmerkungen der Gemeinderäte

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold sprach sich für eine Zustimmung der Feuerwehrentschädigungssatzung aus. Man sei stolz auf die Feuerwehr und danke deren stetigen Einsatz für Schwieberdingen. Es sei zudem eine große Jugendabteilung vorhanden. Die Anpassung der Entschädigungen sei überfällig. Von Seiten der ABG-Fraktion steht dem nichts im Wege.

 

(CDU) Die Erhöhung der Entschädigungen seien nicht unerheblich. Im Haushalt sind 55.000 € hierfür bereitgestellt. Die Förderung des Ehrenamts sei aber wichtig. Die Entschädigungen seien auch eine Wertschätzung für die viele Einsätze, die auch überkommunal stattfinden. Die Erhöhung ist deutlich und soll für die nächsten Jahre ausreichend sein.

 

(FWV) Die Anpassung der Entschädigungen sei angemessen und notwendig. Mit Geld kann eigentlich nicht ausgedrückt werden, was die Feuerwehr leistet. Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr hat nichts mit Geld der Entschädigungen zu tun.

 

(Bündnis 90/Grüne) Man findet es einfach gut und wird der Neufassung der Satzung zustimmen.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag:
Der neugefassten Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr der Gemeinde Schwieberdingen - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) in Form von Anlage 2 wird zugestimmt.
Die bisherige Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) vom 30.06.2011 wird aufgehoben.

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Der stellvertretende Kommandant Herr Schmidt bedankte sich für die Zusammenarbeit und Unterstützung des Gemeinderats.

22.03.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 12/2018 mit einer Stellungnahme zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Schwieberdingen. Die Beschaffungen wurden in den Gemeinderatssitzungen am 28.02.2018 und 24.01.2018 behandelt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

Das Domizil der Schwieberdinger Feuerwehr

28.02.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 KatS für die Freiwillige Feuerwehr Schwieberdingen

 

Zum Tagesordnungspunkt war Feuerwehrkommandant Jonetzko mit anwesend. Frau Kroll stellte die den Tagesordnungspunkt anhand des Sachvortrags und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats vor. Im Folgenden ist der Großteil der Vorlage wiedergegeben. Die vollständige Vorlage finden Sie --> hier (ab Seite 8).
Im Jahr 1983 hat die Gemeinde Schwieberdingen für die Freiwillige Feuerwehr Schwieberdingen ein Fahrzeug mit der damaligen Bezeichnung Löschgruppenfahrzeug Typ LF 8-TS beschafft. Das Fahrzeug ist zwischenzeitlich 35 Jahre alt.

 

Die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs Typ LF 20 KatS wurde am 09. November 2017 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABI./S) im europäischen Vergabesystem TED (Tender Electronic Daily) öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte in vier Losen: Los 1: Fahrgestell, Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau, Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung, Los 4: Funk- und Kommunikationstechnik.

 

12 Firmen haben daraufhin die Unterlagen der Ausschreibung angefordert. Die Angebotseröffnung hat am 22.12.2017 stattgefunden. 6 Unternehmen haben ein Angebot abgegeben:

Die Prüfung erfolgte erstmals über die vergaberechtlichen Vorschriften. Ein Angebot konnte nicht gewertet werden, da es verspätet eingegangen ist und somit vom Vergabeverfahren auszuschließen war. Die weiteren eingegangenen Angebote zu den jeweiligen Losen wurden von der Freiwilligen Feuerwehr Schwieberdingen fachtechnisch geprüft und anhand der nachfolgend angeführten Bewertungskriterien geprüft und bewertet
1.)    Festgelegter Angebotspreis/Hauptangebot
2.)    Gebrauchswert
3.)    Sicherheit/Technische Ausführung
4.)    Garantie/Service/Folgekosten

 

1. Hauptangebot

Los 1: Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen/Brenz: 92.305,44 €

Los 2: Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen/Brenz: 183.679,26 €

Los 3: Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen/Brenz: 44.383,83 €

Los 4: Wilhelm Barth GmbH & Co KG, 70736 Fellbach: 9.761,57 €

Die Wertung nach § 97 Abs. 5 GWB und § 25 Nr. 3 VOL/A ergibt, dass die Angebote der Firma Albert Ziegler GmbH zu den Losen 1, 2, 3, sowie das Angebot der Firma Wilhelm Barth zu Los 4 das Wirtschaftlichste darstellt.

 

2. Optionen/Alternativen
Es werden in der Leistungsbeschreibung mehrere Optionen und Alternativen angefragt. Nach den Festlegungen der Feuerwehr Schwieberdingen auf Grundlage der örtlichen einsatztaktischen Anforderungen sollen folgende Optionen/Alternativen zusätzlich zu dem Hauptangebot mit beauftragt werden:
Los 1    31.865,82 Euro
Los 2    16.096,25 Euro
Los 3    9473,41 Euro
Los 4    0,00 Euro

 

Das Land Baden-Württemberg hat einen Zuschuss in Höhe von 90.000,00 Euro im August 2017 bewilligt. Der Gemeinderat hat im Oktober 2017 einer Beschaffung des Löschgruppenfahrzeugs in Höhe von 320.000 Euro zur Kenntnis genommen. Das errechnete Gesamtvolumen von 390.000 Euro wird in Abzug gebracht mit den Zuwendungen nach VwV-Z-Feu von 90.000 Euro. Somit liegen die Kosten der Beschaffung für das Löschgruppenfahrzeugs bei 300.000 Euro.

 

Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse wird vorgeschlagen, den Zuschlag für den Lieferauftrag für die Lose 1 (Fahrgestell), 2 (feuerwehrtechnischer Aufbau), 3 (feuerwehrtechnische Beladung) an die Fa. Albert Ziegler GmbH, Memminger Straße 28, 89537 Giengen/Brenz mit einem Gesamtauftragswert (Hauptangebote und Optionen/Alternativen nach Festlegung der Freiwilligen Feuerwehr Schwieberdingen) von 370.309,57 Euro (einschließlich 19% MwSt.) zu erteilen.


Der Lieferauftrag für das Los 4 (Funk- und Kommunikationstechnik) soll an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, Steinbeisstraße 14, 70736 Fellbach mit einem Gesamtauftragswert (Hauptangebote und Optionen/Alternativen nach Festlegung der Freiwilligen Feuerwehr Schwieberdingen) von 9.761,57 Euro (einschließlich 19% MwSt.) vergeben werden.

 

Beide Lieferfirmen sind leistungsfähig, sie können hervorragende Referenzen vorlegen und verfügen über beste Erfahrungen im Bau von Feuerwehrfahrzeugen.

 

Es wurden Schwärzungen vorgenommen, da gemäß den Bestimmungen des § 22 Nr. 6 VOL/A Ausschreibungsergebnisse geheim zu halten und vertraulich zu behandeln sind. Falls Rückfragen zu den Angeboten bestehen sollten, so kann für das Gremium die öffentliche Sitzung unterbrochen werden und im dann nichtöffentlichen Teil die jeweiligen Fragen erörtert werden.

 

Abstimmung

 

Es wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Auftrag für die Lieferung des LF 20 KatS - Lose 1 bis 3 (Fahrgestell - Los 1, feuerwehrtechnischer Aufbau - Los 2 und feuerwehrtechnische Beladung - Los 3) wird an die Firma Albert Ziegler GmbH aus Giengen/Brenz zum Preis von brutto 370.309,57 Euro vergeben.
  2. Der-Auftrag für die Lieferung der Funk- und Kommunikationstechnik (Los 4) wird an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG aus Fellbach zum Preis von brutto 9.761,57 Euro vergeben.
  3. Für derzeit noch nicht erkennbare Mehrausgaben und/oder notwendige Zusatzmaßnahmen ist ein Restbetrag von ca. 10.000 Euro einkalkuliert.
  4. Dem Gesamtauftragswert von insgesamt brutto 390.000 Euro wird zugestimmt.

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

 

Bürgermeister Lauxmann richtete seinen Dank an Herrn Jonetzko, Frau Hirsch, Frau Kroll und allen weiteren Beteiligten für die Vorbereitung der Ersatzbeschaffung für das Feuerwehrfahrzeug. Feuerwehrkommandant Jonetzko dankte seinerseits dem Gemeinderat und der Verwaltung für das Möglichmachen der Ersatzbeschaffung.

24.01.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF

 

Frau Kroll stellte den Tagesordnungspunkt anhand des Sachvortrags und der Begründung aus den Unterlagen des Gemeinderats vor:
In der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2017 wurde die Beschaffung des Löschgruppenfahrzeugs LF 20 KatS zur Kenntnis genommen. Nun ist eine weitere Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs notwendig.
Das bisherige Löschgruppenfahrzeug Typ LF 16/12 aus dem Baujahr 1993 ist mit 25 Jahren überaltert. Das drückt sich insbesondere bei den Unterhaltungskosten für das Fahrzeug aus, insbesondere auch dem Ersatzteilservice.
Insgesamt ist festzustellen, dass das gesamte Fahrzeug einen altersbedingten Verschleiß aufzeigt sowie die technische Ausrüstung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, der jedoch erforderlich ist um den heutigen komplexen Anforderungen bei Einsätzen gerecht zu werden. Auch die Feuerwehrprüfstelle TÜV Süd empfiehlt in einem Prüfbericht die mittelfristige Ersatzbeschaffung und die zeitnahe Planung für die Beschaffung.
Die Fachempfehlung Nr. 1 des DFV Fachausschuss Technik vom II. August 2017 hat für die Laufzeiten von Löschfahrzeugen je nach Abnutzung- und Pflegezustand oder auch Ersatzteilservice und unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten einen Zeitraum von 25 - 27 Jahre angegeben.
Die Zweckbindung bei Zuwendungen für Feuerwehrfahrzeuge über 4,75 t zulässiger Gesamtmasse liegt bei 20 Jahre, gemäß der VwV Zuwendung Feuerwehrwesen vom 11.12.2017.
Aufgrund des aktuellen Gefahrenpotenzials und der örtlichen Gegebenheiten der Gemeinde Schwieberdingen muss das LF 16/12 durch ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF) ersetzt werden.
Hierzu wurden in der Finanzplanung im Jahr 2020 Haushaltsmittel in Hohe von 400 000 Euro bereitgestellt. Ein Antrag auf Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens beim Landratsamt Ludwigsburg gemäß VwV Z-Feu wird gestellt, da eine Bezuschussung auf dieses Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs in Höhe von 92.000 Euro erfolgen kann. Ein Antrag auf Förderung wird im Februar 2018 gestellt.
Für die Anschaffung eines Hilfeleistungs-Loschgruppenfahrzeugs muss aktuell von 420.000 € ausgegangen werden. Je nach Ausstattung und Beladung kann der Preis nach oben oder unten preislich abweichen. Der angegebene Preis ist der Durchschnittspreis aus Vergabeergebnissen in Baden-Württemberg aus den Jahren 2015 bis 2017.

 

Bürgermeister Lauxmann begrüßte Feuerwehrkommandant Jonetzko, der im Folgenden noch kurz auf die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeugs einging. Kommandant Jonetzko gab an, dass das zu ersetzende Fahrzeug noch einsatzfähig sei, aber auf Grund seines Alters eben ersetzt werden müsse. Für die Ersetzung sei die Bezuschussung durch das Landratsamt abzuwarten. Diese könne, wie man beim kürzlich genehmigten Fahrzeug gesehen hatte, auch mal durchaus länger dauern. Hinzu kommt eine Lieferzeit des Fahrzeugs von ca. einem Jahr. Das neue Fahrzeug wird die Feuerwehr bei den technischen Hilfeleistungen unterstützen.

 

Bürgermeister Lauxmann betonte anschießend, dass die Gemeinde konsequent der Feuerwehrbedarfsplan abgearbeitet würde. Es bestünde Einigkeit, die entsprechenden Mittel dazu bereitzustellen.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG) Gemeinderat Streit bedankte sich dafür, dass es die Feuerwehr gibt und entsprechend in Schwieberdingen aktiv ist. Er fragte nach, was in der Vorlage unter dem Begriff des "Aktuellen Gefahrenpotentials" zu verstehen sei. Die Neubeschaffung erfolgt einerseits wegen des Alters des bisherigen Fahrzeugt und laut Vorlage eben auch wegen dieses Gefahrenpotentials. Was steckt her dahinter?
Kommandant Jonetzko gab an, dass sich das Gefahrenpotential aus dem Feuerwehrbedarfsplan ergibt, an den sich die Gemeinde hält. Darin ist auch das Wachstum der Gemeinde und es Industriegebiets berücksichtigt, die heute anders aussehen als vor 25 Jahren. Damit erhöhe sich dann auch das Gefahrenpotential.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte zudem an, was denn bei den beiden Fahrzeugen im Vergleich an technischer Ausrüstung wegfalle und was neu hinzukäme.
Kommandant Jonetzko gab an, dass die beiden Fahrzeuge im Grundsatz äquivalent seien und der Norm entsprechen. Die technische Unterstützung der Pumpleistung des Fahrzeugs würde zum Beispiel verbessert sein.

 

(ABG) Gemeinderat Streit erkundigte zuletzt darüber, ob denn das für 2020 eingeplante Geld für das neue Feuerwehrfahrzeug auch früher zur Verfügung stünde, wenn die Beschaffung früher von statten ginge.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass der geplante Zeitpunkt um das Jahr 2020 realistisch sei. Wegen der Fristen und des Bestellungsablaufs würde man wohl frühestens in 2020 ankommen.

 

(FWV) Es sei wichtig, dass man bei einer Neuanschaffung ein gutes Fahrzeug beschaffe. Es hat bereits Brände auf der Deponie gegeben, wo eine gute Feuerwehrausstattung notwendig sei. Man sei hier auch bereit einen entsprechenden Preis zu zahlen.

 

(Bündnis 90/Grüne) Es wird Wert auf eine technisch hochwertige Ausstattung des Fahrzeugs gelegt. Das solle ebenso beim Abgassystem des Fahrzeugs gelten.
Bürgermeister Lauxmann bestätigte den Vorschlag. Kommandant Jonetzko sprach davon, dass die Fahrzeughersteller sich an die üblichen Standards bei der Motoren- und Abgastechnik wie bei der aktuellen LKW-Flotte halten würden.

 

(SPD) Es werde angeregt, in der nächsten Vorlage für eine Fahrzeugneubeschaffung Bilder des zu ersetzenden und des geplanten künftigen Fahrzeugs reinzumachen. Als Laie bei Feuerwehrfahrzeugen könne man sich damit ein besseres Bild machen.
Bürgermeister Lauxmann nahm die Anregung auf und schlug mit Zustimmung von Kommandant Jonetzko eine Führung des Gemeinderats im Feuerwehrhaus vor.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs Typ HLF 20. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle weiteren Schritte, insbesondere die Einholung von Angeboten durchzuführen.

 

Der Beschlussvorschlag erhielt eine einstimmige Zustimmung.

27.09.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 KatS, Ausschreibung

 

Frau Kroll stellte den Tagesordnungspunkt vor. Der Beschluss ein neues Feuerfahrzeug anzuschaffen wurde bereits 2013 gefasst. Seitdem wurden Anträge auf Förderung gestellt. In diesem Jahr wurde nun der Zuschuss gewährt. Die Ausschreibung des Fahrzeugs soll nun im November erfolgen.
Bei der Sitzung war auch Feuerwehrkommandant Jonetzko anwesend, um mögliche Fragen zu beantworten.

 

Weitere Details stehen im Sachvortrag und Begründung der Vorlage des Gemeinderats:
Das bisherige LF 8-TS aus dem Baujahr 1982 ist mit 25 Jahren überaltert. Dies drück sich insbesondere bei den Unterhaltskosten aus, da Ersatzteile nur schwer oder nicht mehr zu beschaffen sind. Insgesamt wird festgestellt, dass das gesamte Fahrzeug altersbedingt Verschleißerscheinungen aufzeigt und weitere Investitionen in das Fahrzeug nicht als sinnvoll erachtet werden. Aufgrund des aktuellen Gefahrenpotentials und der örtlichen Gegebenheiten der Gemeinde Schwieberdingen muss das LF 8-TS durch ein LF 20 KatS ersetzt werden.

Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat bereits im September 2013 einer Ersatzbeschaffung zugestimmt (siehe Anlage). Hierzu wurden in der Finanzplanung Haushaltsmittel in Höhe von 280.000 Euro bereitgestellt. Für das Finanzplanjahr 2018 waren weiterhin 280.000 Euro vorgesehen.

Zusätzlich wurden seit dem Jahre 2013 Anträge auf Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens beim Landratsamt Ludwigsburg gemäß VwV Z-Feu gestellt, da eine Bezuschussung auf dieses Löschfahrzeug in Höhe von 90.000 Euro (damals 76.000 Euro) erfolgen kann. In diesem Jahr wurde der Zuschuss auf Förderung seitens des Landratsamts genehmigt und zugesagt.

Für die Anschaffung eines LF 20 KatS muss nun an Stelle der eingeplanten 280.000 Euro mit ca. 320.000 € gerechnet werden. Die aktuelle Anschaffung wird mit 90.000 Euro aus den Landesmitteln gefördert.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(SPD) Ein langes Warten hat endlich ein Ende. Da ist es auch verkraftbar, dass der Preis ansteigt.

 

(ABG, Reinold) Das jetzige Fahrzeug kann wie viel Wasser befördern? Kann man die Ausstattung des neuen Fahrzeuges beeinflussen? Es sollen die Dinge drinnen sein, welche benötigt werden.
Herr Jonetzko gab an, dass im alten Fahrzeug kein Löschwassertank vorhanden ist. Das neue Fahrzeug wir solle einen Tank von 1.600 l besitzen. Die Fahrzeugflotte der Schwieberdinger Feuerwehr werde zudem aufeinander abgestimmt. Beim neuen Fahrzeug ist ein Wassertank und eine Mehrausstattung vorgesehen. Man werde das in die Ausschreibung eintragen und dann auf die Angebote warten. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass das man das anschaffen werde, was die Feuerwehr empfiehlt.

 

(FDP) Die Ausschreibungsparameter werden vom wem festgelegt? Das Fahrzeug wird ein Dieselfahrzeug sein. Wie geht man hier mit der aktuellen Dieseldiskussion um?
Die Ausschreibungsmöglichkeiten seien weitestgehend durch DIN-Vorschriften vorgegeben. Die Ausschreibung erfolgt über die Gemeinde. Das Fahrzeug ist noch als Euro 5 Fahrzeug möglich. Euro 6 Fahrzeuge sind nun zwar im Kommen. Die zusätzlichen Reinigungsanlagen würden aber Platz benötigen, der dann für Feuerwehrgeräte nicht zur Verfügung stünde.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Beschaffung des Löschgruppenfahrzeugs LF 20 KatS zur Kenntnis.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

28.06.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schwieberdingen (Feuerwehrsatzung)

 

Bei der Vorstellung der Neufassung der Feuerwehrsatzung war Kommandant Jonetzko und zwei weitere Mitglieder der Feuerwehr in der Sitzung anwesend. Frau Kroll stellte den Tagesordnungspunkt vor. Zu einem späteren Zeitpunkt müsse noch die Kostenersatz- und Entschädigungssatzung geändert werden.

 

In der Vorlage des Gemeinderats stand folgender Sachvortrag und Begründung:
Das Muster für eine Feuerwehrsatzung wurde aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 (BGI. S. 1184) novelliert und liegt nun vor.

 

Neben einigen redaktionellen Änderungen, wurde in Bezug auf die Befreiung der Dienstpflichten gem. § 5 Abs. 7 Satz 1 dieser Feuerwehrsatzung der unbestimmte Rechtsbegriff "vorrübergehend" auf maximal 1 Jahr festgesetzt. Außerdem wurde § 5 Abs. 7 Satz 2 neu gefasst, wonach künftig auch Personen der Gemeindefeuerwehr angehören können, die nur einzelne Tätigkeiten des Feuerwehrdienstes wahrnehmen.

 

Des Weiteren wurde die Dauer der Wiederwahl des Leiters der Altersabteilung von fünf auf drei Jahre reduziert; nach den gesammelten Erfahrungen weist die Amtsperiode in der Altersabteilung in der Praxis eine zu lange Dauer auf. Zusätzlich wurde der Passus auf Grundlage des Innenministeriums ergänzt, sodass die Angehörigen der Altersabteilung auch weitere Tätigkeiten auf freiwilliger Basis in der Gemeindefeuerwehr übernehmen können. Entsprechende Hinweise finden sich in der Broschüre des Innenministeriums "65 Plus-Senioren aktiv in unseren Feuerwehren".

 

Eine weitere Änderung betrifft die Jugendfeuerwehr: Seit der Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 10.11.2009 wurde das Mindesteintrittsalter in die Einsatzabteilung vom 18. Lebensjahr auf das vollendete 17. Lebensjahr herabgesetzt. Aus der Mustersatzung für eine Jugendfeuerwehr wurde aus diesem Grund ein Passus in der Feuerwehrsatzung unter § 7 Abs. 4 ergänzt, sodass die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr noch für die Dauer des Übertritts bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufrechterhalten werden kann.


Des Weiteren wurde seitens des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg Empfehlungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes bei den Gemeindefeuerwehren ausgesprochen. Die Gemeinde sollte nunmehr vom Jugendfeuerwehrwart, seinem Stellvertreter und den Jugendleitern die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis einfordern.

 

Die Mustersatzung sieht als weitere Funktion in der Feuerwehr einen Pressesprecher vor. Dieser soll in der Satzung aufgeführt werden, um ggf. in der Zukunft die Position in der Feuerwehr Schwieberdingen zu besetzen.

Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt und wurde bereits im Feuerwehrausschuss vorbesprochen. Die entsprechenden Änderungen gegenüber der alten Satzung sind textlich hervorgehoben worden (grau schattiert).


Übersicht über die Änderungen:
(Die Erweiterungen/Änderungen sind kursiv dargestellt)

 

§2 Aufgaben
Abs. 2 Satz 2: Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen … mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache.

 

§5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
Abs. 7: Aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend (maximal 1 Jahr) von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Feuerwehrkommandant nach Anhörung des Feuerwehr- und des Abteilungsausschusses auf Antrag Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 dauerhaft beschränken.

 

§6 Altersabteilung
Abs. 3: Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von drei Jahren in geheimer Wahl gewählt…
Abs. 6: Die Angehörigen der Altersabteilung können auch weitere Tätigkeiten ausüben, die auf freiwilliger Basis in der Gemeindefeuerwehr übernommen werden können.

 

§ 7 Jugendfeuerwehr
Abs. 4: Jugendliche, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, können in die Einsatzabteilung übertreten. Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr kann für die Dauer des Übertritts aufrecht erhalten werden, sie endet jedoch spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Abs. 8: Im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes und des § 72 a SGB VIII ist der Gemeindeverwaltung eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis der Personen zu gewähren, die für die Wahrnehmung von Aufgaben in der Jugendfeuerwehr, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen und betreuen (Jugendfeuerwehrwart, Stellvertreter des Jugendleiters).

 

§ 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Pressesprecher, Gerätewart
Abs. 5: Der Pressesprecher hat in Abstimmung mit dem Kommandanten die Öffentlichkeit über die Belange der Feuerwehr zu informieren.

 

§13 Feuerwehrausschuss
Abs. 2: Sofern Schriftführer, Kassenverwalter und Pressesprecher nicht nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt werden, gehören sie diesem ohne Stimmberechtigung an.

 

Abstimmung

 

Der Gemeinderat stimmte über folgenden Beschlussvorschlag ab:

 

Beschlussvorschlag
Der Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schwieberdingen (Feuerwehrsatzung) wird zugestimmt.

 

Dem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

25.02.2015 Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bestätigung der Wahl des gewählten Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters

 

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schwieberdingen wurde am 30.01.2015 als neuer Kommandant Jürgen Jonetzko und als Stellvertreter Bodo Schmidt für jeweils 5 Jahre gewählt. Nach dem Feuerwehrgesetz muss der Gemeinderat der Wahl zustimmen. Dies erfolgte in der heutigen Sitzung des Gemeinderats. Herr Jonetzko und Herr Schmidt stellten sich hierzu persönlich vor.

Feuerwehrkommandant Jonetzko gab dem Gremium noch folgende Schwerpunktthemen und Ziele mit auf den Weg:

  • Tagesverfügbarkeit erhöhen, Personalrate ausbauen
  • geplante Fahrzeugbeschaffung
  • Sanierung des Feuerwehrhauses (Es ist auch ein älteres Gebäude)
  • Förderung des Ehrenamts

Sowohl der neue Kommandant als auch Bürgermeister Lauxmann und der gesamte Gemeinderat dankten dem bisherigen Kommandanten Thomas Krauß für ein Engagement und Einsatz. Der gesamten Feuerwehr galt ebenso der Dank des gesamten Gremiums. Gerade beim letzten Großbrand im Münchinger Weg hat die Wehr ihre Fachkundigkeit bewiesen.

 

Herr Jonetzko und Herr Schmidt wurde vom Gemeinderat in ihren Ämtern einstimmig bestätigt. Bürgermeister Lauxmann verlas daraufhin die Ernennungsurkunden. Somit sind beide offiziell in ihren Posten bestellt.

Nächste Termine

Mi. 03.07.2024  18:30 Uhr

Öfftl. Sitzung Ausschuss Umwelt Technik

Rathaus Ratssaal

Mi. 03.07.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mo. 15.07.2024  19:00 Uhr

ABG-Jedermann Treffen

Mehrzweckraum im Rathaus

Mi. 17.07.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mi. 11.09.2024  18:30 Uhr

Öfftl. Sitzung Ausschuss Umwelt Technik

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