Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Haushalts- und Finanzplanung

24.02.2020: Haushaltsrede der ABG-Fraktion 2020

 

Nachfolgend können Sie die Haushaltsrede der ABG-Fraktion nachlesen:

Haushaltsrede der ABG-Fraktion
ABG_Haushaltsrede_2020.pdf
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Dieses Jahr war das Geschenk eine persönliche Erinnerung an das Schwieberdinger Hallenbad und deren Schwimmer, eine Badekappe und eine Eintrittsmünze mit Kette.

24.01.2019: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 4/2019 mit einer Stellungnahme zur Haushaltsplanung 2019. Der Haushalt der Gemeinde wurde in der Gemeinderatssitzung am 09.01.2019 vorberaten.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2019

23.01.2019: Haushaltsrede der ABG-Fraktion 2019

 

Nachfolgend können Sie die Haushaltsrede der ABG-Fraktion nachlesen:

Haushaltsrede der ABG-Fraktion
ABG_Haushaltsrede_2019.pdf
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Erneut gab es auch in diesem Jahr ein Geschenk:
Die fehlende Durchfahrt der Strohgäubahn nach Feuerbach hat die Fraktion in diesem Jahr dazu motiviert, Bürgermeister Lauxmann mit einer Pfeife auszustatten. Für eine freie Fahrt nach Feuerbach!

23.01.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022

 

Bürgermeister Lauxmann stimmt auf die Abstimmung des Haushaltsplans und den Vorträgen der Haushaltsrede ein. Der bisherige terminliche Ablauf ist im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats wiedergegeben:
Der Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 für die Gemeinde Schwieberdingen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 19 Dezember 2018 eingebracht. Die Vorberatung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 09 Januar 2019. Aus dieser Vorberatung ergaben sich keine Änderungen gegenüber dem Entwurf.

Entsprechend der Handhabung aus den Vorjahren werden die Fraktionen vor der endgültigen Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke ihre Stellungnahme zu dem Planwerk abgeben.

 

Heute ging es um die Verabschiedung des Haushalts, der traditionell von den Stellungnahmen bzw. Haushaltsreden der Fraktionen begleitet wird. Die Haushaltsreden wurden in folgender Reihenfolge und von folgenden Gemeinderäten vorgetragen:

  • FWV: Gemeinderat Widmann
  • CDU: Gemeinderat Rommel
  • ABG: Gemeinderat Schachermeier
  • SPD: Gemeinderat Enzensperger
  • FDP: Gemeinderat Josenhans
  • Bündnis 90/Grüne: Gemeinderätin Birkhold

Die Haushaltsrede der ABG-Fraktion ist weiter oben zum Nachlesen eingestellt.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2018 – 2022.

 

Der Beschlussvorschlag wurde mit zwei Gegenstimmen (Bündnis 90/Grüne) mehrheitlich angenommen. Die ABG-Fraktion hat dem Haushalt zugestimmt.

09.01.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorberatung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2012 - 2022

 

Beigeordneter Müller führte durch den Tagesordnungspunkt und stellte anhand des Haushaltsbuchs den Ergebnishaushalt (was ganz grob dem früheren Verwaltungshaushalt entspricht) und das Investitionsprogramm vor. Es wurden die Tabellen aus dem Haushaltsbuch einzeln durchgegangen. Die Gemeinderäte konnten ihre Fragen zum Haushalt platzieren. Der Haushalt ist nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) aufgesetzt und umfasst folgende vier Teilhaushalte:

  • Teilhaushalt 1: Kämmerei und Personalwesen
  • Teilhaushalt 2: Haupt- und Ordnungsamt
  • Teilhaushalt 3: Bauamt
  • Teilhaushalt 4: Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv dargestellt)

 

(Bündnis 90/Grüne) Könnte man die Stelle eines Feldschutzes schaffen um beispielsweise die Problematik mit freilaufenden Hunden einzudämmen?
Herr Müller gab an, dass es eine solche Position im Umfeld des gemeindlichen Vollzugsdienstes bereits gäbe.

 

(ABG) Die Mietverträge mit dem Landkreis in den Gebäuden im Lüssenweg und der Stiegelstraße laufen aus. Was passiert danach mit den freiwerdenden Flächen?
Frau Hirsch gab an, dass das Landratsamt die Mietverhältnisse auflöst. Die freiwerdenden Räumlichkeiten würde man für die Anschlussunterbringung verwenden. Für die Anschlussunterbringung ist die Gemeinde verantwortlich.

 

(FDP) Man habe die Einzelposten für die Gemeindegebäude nicht gefunden. So könne man nicht mehr nachvollziehen, welche Energiekosten für die einzelnen Gebäude anfallen. Wo findet man diese Details?
Herr Müller gab an, dass das neue Haushaltsrecht die Teilhaushalte entsprechend der Organisationsstruktur und nicht mehr bezogen auf die Einzelgebäude darstelle. Die Einzelobjekte sind nun gemeinsam in den internen Leistungsverrechnungen enthalten. Die Verwaltung müsste/könnte die Zahlen für ein Einzelgebäude einzeln heraussuchen. Sammelnachweise wie früher, wo die Einzelgebäude ersichtlich waren, gibt es nicht mehr.

 

(ABG) Gemeinderat Streit erkundigte sich darüber, weshalb für die Umstellung auf das NKHR in 2019 ein erhöhter Ansatz um über 60.000 € eingeplant ist und in den Folgejahren man weiterhin auf einem hohen Niveau bleibt.
Herr Müller gab an, dass die Umstellung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen nicht abgeschlossen sei. Man müsse beispielsweise ab 2020 Umsatzsteuer abführen, deren Erhebung zu leisten sei. Die Größenordnung des Aufwandes hierfür sei noch nicht abschätzbar. Andere Gemeinden haben hierfür eigene Stellen geschaffen. Ggf. brauche man auch noch eine Rechtsberatung. In Summe seien daher die höheren Ansätze in 2019 und den Folgejahren gemacht.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold erkundigte sich zu den Kosten für das Hallenbad. Wofür fallen die Kosten an?
Herr Müller gab an, dass noch Abschreibungen für Teile des Gebäudes anfallen und Kosten bezüglich des steuerlichen Abschlusses. Das Gebäude sei noch nicht vollständig abgeschrieben. Auf Nachfrage konnte Herr Müller nicht sagen, für welche Gebäudeteile noch Abschreibungen laufen.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier erkundigte sich über den Wassermeister. Wer ist es und was macht er?
Herr Wemmer gab an, dass es sich um einen Kollegen des Bauhofes handle. Er sei zuständig für Wasserneuanschlüsse und er betreue alle Hausanschlüsse. Zudem führe er die Spülung von Leitungen aus.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier erkundigte sich über den reduzierten Ansatz bei den vermieteten Stellplätzen der Gemeinde.
Herr Müller gab an, dass der bisherige Ansatz von 20.000 € zu hoch gewesen sei. Man sei deshalb auf 10.000 € heruntergegangen. Zudem würden auch weniger Stellplätze vermietet werden.

 

(ABG) Gemeinderat Streit erkundigte sich über die höheren Kosten bei der Pressearbeit.
Herr Müller erläuterte, dass das in Zusammenhang mit einer neuen Imageproschüre stünde und generell den Bedarf für das Mitteilungsblatt und die Betreuung der Internetseite abdecke.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier fragte nach dem Anstieg von 20.000 € bei der kommunalen Kriminalprävention.
Herr Müller gab an, dass es sich hierbei um den Sicherheitsdienst handle. Und es gab mal einen abstellten LKW, der auf Kosten der Gemeinde hat beseitigt werden müssen. Der höhere Ansatz räumt hier mehr Spielraum ein.

 

(Bündnis 90/Grüne) Lohnt sich der Aufwand bei der kommunalen Kriminalprävention?
Bürgermeister Lauxmann bejahte dies. Es sei nicht nur der Sicherheitsdienst, sondern eine Vielzahl an Maßnahmen, die sich bezahlt machen.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier fragte nach dem Skulpturenradweg. Dieses Thema ist noch nicht beschlossen?
Bürgermeister Lauxmann bestätigte dies. Es seien aber 15.000 € eingestellt, falls das Thema kommt.

 

(ABG) Gemeinderat Streit bemerkte, dass sich die internen Kosten bei den Flüchtlingsunterbringungen verdoppeln.
Herr Müller gab an, dass das mit dem Ausstieg des Landkreises aus den Mietverhältnissen zusammenhänge. Durch den Wegfall dieser Kosten würde der Abmangel der Gemeinde entsprechend ansteigen.

 

(ABG) Gemeinderat Streit erfragt die Bedeutung eines Verkehrsentwicklungsplans.
Herr Müller gab an, dass damit die Entwicklung des Verkehrs bei einer Weiterentwicklung der Kommune betrachtet werden kann. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass sich beispielsweise bei der verkehrlichen Erhebung im Umfeld der KiTa Pusteblume es sich um einen kleinen Verkehrsentwicklungsplan gehandelt habe.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold erkundigte sich über die Friedhofskonzeption. Es seien im Haushalt bereits Gelder eingestellt.
Herr Müller gab an, dass die Konzeption in 2019 vorgestellt wird. Abhängig von der Entscheidung des Gemeinderats würden dann die Gelder entsprechend angepasst werden.

 

(FDP) Bei den Planungen der Folgejahre ist keine Inflationsanpassung mit eingerechnet.
Herr Müller gab an, dass es sich um Planzahlen handle. Man könnte die Inflation hineinrechnen. Bei größeren Posten sei das gemacht.
Nachfrage: Man solle das planen, was man weiß. Deshalb sei eine Inflationsanpassung bei allen Ansätzen mit einzurechnen.
Herr Müller erwiderte, dass das dann vielleicht schöner aussehe. Ob es aber dadurch genauer werde, wisse man nicht. Ob es dadurch übersichtlicher werde sei fraglich. Man werde den Punkt aber für die künftigen Planungen mitnehmen.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte nach, wo man im Teilhaushalt 3 zum Bauamt das Gebäude des Felsenbergwegs finde.
Herr Müller gab an, dass generell Gebäude nicht explizit ausgewiesen seien. Die Zielsetzung des NKHR richte sich auf Produktgruppen und nicht mehr auf Einzelgebäude.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier fragte nach, wie die im Frühjahr beschlossene Erstellung einer Masterplanung mit den aktuellen Beschlüssen zum Breitbandausbau zusammenpassen.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass der Masterplan lange vor der Gründung des Zweckverbands zum Breitbandausbau behandelt wurde. Der Masterplan wird dennoch erstellt werden und dem Gemeinderat vorgestellt werden. Die Erstellung des Masterplans ist zu 100 % bezuschusst. Herr Müller gab an, dass die im Haushaltsplan eingetragenen 50.000 € die Kosten für die Masterplanerstellung seien. Diese fallen nun in 2019 an.

 

(SPD) Die Sach- und Dienstleistungen steigen bei der Abwasserbeseitigung deutlich an.
Herr Wemmer gab an, dass hier die eigenen Regenüberlaufbecken ertüchtigt werden müssen. Beispielsweise müssen die Messeinrichtungen erneuert werden.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier fragte nach den um 60.000 € erhöhten Aufwendungen für die Pflege der Grünanlagen.
Herr Müller gab an, dass generell 125 T€ für einen externen Unterstützer des Bauhofs aufgebracht würden. Dieser Posten wurde anders auf die Konten verteilt. Es sieht daher nur so aus, als ob eine Erhöhung stattfinde. In Summe bleibt der Betrag aber gleich.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte an, ob die für das Feuerwehrhaus geplante neue Garage so geplant wird, dass sie bei einer künftigen Sanierung des Feuerwehrhauses mit einbezogen werden kann.
Herr Müller gab an, dass dem so sei.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier fragt an, wo die Kosten (7.143 €) für die Gründung der GmbH im Rahmen des Breitbandausbaus gelistet seien. Im Investitionsprogramm seien nur die 6.000 € für den Beitritt in den Zweckverband gelistet.
Diese Frage konnte von Herrn Müller nicht beantwortet werden. Eine Antwort wird nachgereicht.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier frage an, wo die Zuschüsse für die Fahrgastanzeigen gelistet seien.
Herr Müller gab an, dass die Zuschüsse bei Erhalt gegengerechnet werden. Frau Hirsch fügte hinzu, dass Zuschüsse möglich sind und diese die Gemeinde erhalten würde.

 

Abschießend gab es noch eine kurze Diskussion über die Priorisierung der Projekte. Die Hallen im Glemstal sollen laut einer Aussage aus den Reihen der FDP-Fraktion zügiger angegangen werden. Dem entgegnete die Gemeindeverwaltung, dass man strikt nach der Priorisierung vorgehen würde. Die Hallen kommen auch auf Grund anderer behandelter Projekte, welche nicht in der Priorisierung enthalten sind, eher später.

 

Beim Investitionsprogramm seien noch folgende Punkte aufgelistet:

  • Ratsinformationssystem für 28.000 € in 2019
  • In 2020 sind bei Bedarf 100.000 € für eine neuen Flüchtlingskonzeption vorgehen
  • Für eine Aufstockung der Gemeinde bei der Beteiligung am Stromnetz sind bis zu 585.000 € vorgesehen. Eine Vorlage kommt hierzu in den Gemeinderat.
  • Für die Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung sind in 2019 15.000 € vorgesehen.

 

Abstimmung

 

Der Gemeinderat stimmte über folgenden Beschlussvorschlag ab.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dass die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 - 2022 in der Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2019 in der von ihm beratenen Form erfolgen soll.

 

Die Vorlage enthielt noch folgenden Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 19. Dezember 2018 eingebracht.
Die Vorberatung erfolgt auf Wunsch des Gemeinderates im Gesamtgremium. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 - 2022 soll in der Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2018 erfolgen.

 

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

19.12.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 - 2022

 

Einleitung durch Bürgermeister Lauxmann
Bürgermeister Lauxmann führte in den Tagesordnungspunkt ein. Der Haushalt ist der zweite Haushalt, der nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen erstellt wird. Es konnte erreicht werden, in 2019 einen ausgeglichenen und gesetzeskonformen Haushalt zu erstellen. Die insgesamt sehr gute wirtschaftliche Lage hat hierzu einen Beitrag geleistet. Die Aufwände sind in 2019 niedriger als die Erträge. Am Ende wird ein Saldo von gut 700.000 € erreicht. Das Volumen liegt aber um 2,8 Mio. € höher - ein Betrag, den man so eigentlich erst in 4 Jahren erwartet hätte. Erstmals überschreiten auch die Personalausgaben die 10 Millionen Marke, was ein Risiko darstellt. Der Grad zum Haushaltsausgleich werde immer geringer. Man könne die Windrichtung nicht bestimmen, aber die Segel richtig setzen. Die erhaltenen Zuweisungen, das Investitionsprogramm und die festgelegten Zielsetzungen tragen zur Windrichtung bei. Die Segel sind so zu setzen, dass die Zukunftsaufgaben erreichbar sind. Die verfügbaren finanziellen Mittel und die Entwicklung der Personalkosten stellen hierbei Herausforderungen dar.


Bei der Sanierung der Glemstalschule seien die Segel richtig gesetzt. Die Trägergemeinden haben hier 16 Mio. € eingeplant, was aber am Ende nicht ausreichen wird. Das notwendige Budget und die zu realisierende Variante für den Schulumbau sollen in 2019 festgelegt werden. Hierzu wäre es gut, wenn alle Beteiligten auf die gleiche Richtung setzen.


Die vom Gemeinderat festgelegte Priorisierung wird konsequent abgearbeitet. Die Prio 1, der Neubau der Kita Pusteblume ist bis auf die Außenanlage bereits fertiggestellt. Die Stuttgarter Straße wird in 2019 fertig saniert sein. Beim Hochwasserschutzkonzept ist in 2019 der Spatenstich vorgesehen. Als nächstes erfolgen die Planungen für die Glemstalschule. Schon bei diesen 4 Projekten werden über 40 Millionen € investiert. Für weitere Projekte, wie die Hallen im Areal Herrenwiesen, sind mittelfristig bereits ebenso Gelder eingeplant.


Es wurde kürzlich abgestimmt, das Schwieberdinger Industriegebiet an die Schiene und den ÖPNV anzubinden. Hierzu gab es beim Verkehrsministerium in Stuttgart eine entsprechende Einigung. Aber auch hier müssen die Kommunen dann in eine gemeinsame Richtung laufen, um das Ziel zu erreichen. Es ist in 2019 eine entsprechende Vorlage für den Gemeinderat vorgesehen. Eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Schienenanbindung ist in Arbeit. Es konnte erreicht werden, nachträglich den Abzweig nach Schwieberdingen in den Förderantrag mit aufzunehmen.


Alle Projekte stellen Herausforderungen dar und unterliegen den personellen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde. Bei manchen Projekten ist man nicht alleine tätig, sondern agiert als Partner. Hier müssen sich dann alle Parteien entsprechend einig sein.


Das vorliegende Planwerk für 2019 unterstreicht die Kontinuität der Finanzplanung, setzt die getroffenen Beschlüsse um und arbeitet die festgelegte Priorisierung ab. Das Planwerkt stellt die Zukunftsfähigkeit Schwieberdingens sicher. Ebenso bildet das Planwerk die vorhandene Realität ab. Man müsse sich immer bewusst sein, dass es personelle und finanzielle Grenzen gibt.


Bürgermeister Lauxmann dankte allen Mitarbeitern, welche der Erstellung des Haushaltsplans beteiligt waren. Er benannte explizit Herr Todten und Herr Müller.

 

Vorstellung des Haushaltsplans

Beigeordneter Müller übernahm die Vorstellung des Haushaltsplans und präsentierte die Eckdaten standardmäßig mittels eines Foliensatzes. Es gehe heute um die Darstellung des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes. Im Ergebnishaushalt sind die Erträge und Aufwendungen dargelegt und der Finanzhaushalt beschreibt die Ein- und Auszahlungen.

 

Das diesjährige Zitat/Motto des Haushaltsplans stammt von Willy Brandt:
Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen ist, sie zu gestalten.

 

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland verläuft seit Jahren sehr positiv. Dennoch sind die Themen wie die Bewältigung der Flüchtlingsthematik, der Familiennachzug, divers Kriegsschauplätze, die Staatsschuldenkrise und der Brexit Risiken.

 

Im Steuerranking des Landkreises Ludwigsburg hat Schwieberdingen im Vergleich zum Vorjahr ein paar Plätze verloren. Dies sei auf die Schwäche bei den Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen.

Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Position 16 26 21 8 3 30 9 7 10 14

Details zum Ergebnishaushalt

Der Begriff des "Ergebnishaushalts" sei nicht mit einem Rechnungsergebnis zu verwechseln. Es gehe hier um die Aufstellung der Erträge und Aufwendungen. Man befinde sich also voll auf der Planungsseite.

 

Insgesamt beträgt das Gesamtvolumen des Haushalts und 33,36 Mio. €. Gegenüber 2018 ist das eine Erhöhung von rund 2,8 Mio. €, wie es eingangs bereits Bürgermeister Lauxmann erwähnt hat. Das Gesamtvolumen splittet sich auf folgende Erträge auf:

  • Steuern und Abgaben: 21.371,700 € (64,1%)
  • Zuweisungen und Zuwendungen: 6.491.100 € (19,5 %)
  • Auflösungen, Zinsen, Sonstiges: 2.847,616 € (8,5 %)
  • Öffentlich-rechtliche Entgelte: 2.646.300 € (7,9 %)

 

Die Einnahmequellen bei den Steuern und Abgaben sind:

  • Grundsteuer A + B: 2,184 Mio. €
  • Gewerbesteuer: 6,5 Mio. €
  • Anteil Einkommenssteuer: 9,6 Mio. €
  • Anteil Umsatzsteuer: 2,03 Mio. €
  • Familienleistungsausgleich: 700 T€
  • Hunde-, Vergnügungssteuer, Sonstiges: 365 T€

Es sei zu erwarten, dass sich auf Grund der guten wirtschaftlichen Lage sich der Anteil der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer um 10 % erhöhen wird.

 

Ein Risikofaktor bleibe weiterhin die Einnahmen bei der Gewerbesteuer. In 2018 konnte man laut voraussichtlichem Abschluss rund 8,5 Mio. € einnehmen, was oberhalb der Planung lag. Durch die Schwankungen bei der Gewerbesteuer könnten aber auch mal niedrigere Einnahmen herauskommen.

  • 2014 8,2 Mio. €
  • 2015 6,0 Mio. €
  • 2016 7,9 Mio. €
  • 2017 5,4 Mio. €
  • 2018 8,5 Mio. € (6,5 Mio. € waren geplant)
  • 2019 6,5 Mio. € (Plan)
  • 2020 6,5 Mio. € (Plan)
  • 2021 6,8 Mio. € (Plan)
  • 2022 7,0 Mio. € (Plan)

Es sei noch anzumerken, dass ¾ der Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Umlagen fließen. Es verbleiben nur 25% der Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Schwieberdingen.

 

Die Aufwendungen (Ausgaben) des Ergebnishaushalts werden für folgende Bereiche verwendet:

  • Transferaufwendungen 12,1 Mio. € (37,1 %)
  • Personalkosten: 10,035 Mio. € (30,7 %)
  • Sach- und Dienstleistungen: 5,2 Mio. € (15,9 %)
  • Abschreibungen: 2,8 Mio. € (9 %)
  • Sonstige und Zinsen 2,5 Mio. € (7,7 %)

Bei den Transferaufwendungen handelt es sich vorwiegend um die zu zahlenden Umlagen. In 2019 beträgt die Gewerbesteuerumlage 17,9 %, die FAG-Umlage 23,6 % und die Kreisumlage 27,5 %. Bei der Kreisumlage geht man künftig von einem höheren Niveau aus.

 

Die Personalkosten machen in 2019 einen deutlichen Sprung nach oben. Das liegt an den neuen Krippengruppen im KiTa Pusteblume und der Übernahme der Einrichtung in der Stuttgarter Straße.

  • 2014 6,9 Mio. €
  • 2015 7,2 Mio. €
  • 2016 7,7 Mio. €
  • 2017 8,2 Mio. €
  • 2018 8,5 Mio. €
  • 2019 10,0 Mio. €
  • 2020 10,2 Mio. €
  • 2021 10,4 Mio. €
  • 2022 10,5 Mio. €

Ebenso liegen die Abschreibungen auf einem neuen Niveau. In 2018 sind für die Abschreibungen 2,8 Mio. € eingeplant, welche sich in den Folgejahren auf jeweils 2,9 Mio. € erhöhen. Die Erwirtschaftung der Abschreibungen ist eine der Herausforderungen im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen.

 

Insgesamt gelingt aber der Haushaltsausgleich. In 2019 geht man von einem Überschuss von rund 681T € aus. Es ergeben sich planerisch in den Folgejahren ebenso Überschüsse in ähnlichen Größenordnungen. Das Risiko steigt jedoch, keinen Überschuss zu erreichen.

 

Fazit zum Ergebnishaushalt
Es hat sich ein neues höheres Niveau ergeben. Die Aufwendungen sind gerade bei den Personalkosten deutlich gestiegen. Es besteht weiterhin eine Konzentration auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben der Gemeinde. Weitere Investitionen werden den Haushaltsausgleich erschweren. Die Erträge hängen weiterhin an der Gewerbesteuer und sind deren Schwankungen unterlegen.

 

Details zum Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt umfasst die Einnahmen und Ausgaben für Investitionen.

Eingangsseitig sind als Einzahlungen 3.734.544 € eingeplant. Diese splitten sich wie folgt auf:

  • Überschuss aus dem Ergebnishaushalt 3,01 Mio. €
  • Investitionszuwendungen 320 T€
  • Veräußerungen, Darlehensrückflüsse, Beiträge 402 T€

Ausgangseitig sind als Auszahlungen insgesamt 8.831.747 € vorgesehen. Diese verteilen sich wie folgt:

  • Baumaßnahmen 5,53 Mio. €
  • Erwerb bewegliches Vermögen 997 T€
  • Grunderwerb 950 T€
  • Investitionszuschüsse 654 T€
  • Erwerb, Beteiligungen 591 T€
  • Tilgungen 108 T€

Für die Folgejahre stehen folgende Investitionen an:

Projekt Gesamt bisher finanziert 2019 2020 - 2022
KiTa Oberer Schulberg 5,1 Mio. € 4,34 Mio. € 760 T€ -
Ortsdurchfahrt 8,5 Mio. € 5,2 Mio. € 3,25 Mio. € -

Hochwasserschutz

4,1 Mio. €

150 T€

950 T€

3 Mio. €

Neubau Glemstalbrücke 200 T€ - 50 T€ 150 T€
Bushaltestelle Glemstal 445 T€ - 445 T€ -

Herrenwiesen "Sport"

ohne "Kultur" davon

12,0 Mio. €

5 Mio. €

 

50 T€

 

-

 

5,45 Mio. €

SE-Programm Oberer Schulberg ? - 105 T€ 337 T€

Die Ein- und Ausgaben decken sich nicht. Es entsteht eine Differenz von 5.097.203 Mio. €, welche über die Rücklage finanziert wird.

 

Liquidität (bisherige Rücklage)

Jahr 2018 2019 2020 2021 2022
Höhe 19,8 Mio. € 14,7 Mio. € 12,9 Mio. € 13,2 Mio. € 8,8 Mio. €

Schulden

 

Die Gemeinde ist "deutlich" schuldenfrei. Es werden keine neuen Kredite benötigt.

Jahr 2018 2019 2020 2021 2022
Höhe 2,0 Mio. € 1,9 Mio. € 1,8 Mio. € 1,7 Mio. € 1,6 Mio. €

Fazit zum Finanzhaushalt

Man wolle mit den eingeplanten Investitionen die Zukunft gestalten. Es sei noch Liquidität vorhanden. Die Rücklage wird sich aber abbauen. Ob sich hier die Planungen bestätigen müsse die Realität zeigen. Es sind im Planungszeitraum keine neuen Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

Gesamtresümee

Der zweite doppische Haushalt unterstützt die Gemeindeentwicklung. Der Haushaltsausgleich ist bei einer guten Wirtschaftslage gelungen. Viele Zukunftsthemen sind in der Planung jedoch noch nicht enthalten (Breitband, Stadtbahn, B10-Ausbau, Ausbau Stromnetz). Die Entwicklung der Themen Wohnen und Gewerbe steht an.

 

Beigeordneter Müller dankte allen Mitarbeitern, die an der Erstellung des Haushaltsplans 2019 beteiligt waren. Im Besonderen erwähnte er Frau Wagner und Herr Todten. Bürgermeister Lauxmann schloss sich dem Dank an und dankte ebenso Herrn Müller für dessen Vortrag.

 

Abstimmung

Am Ende der Vorstellung des Haushaltsplans ging es um die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt ohne weitere Aussprache den Entwurf des Haushaltsplans 2019 zur Vorberatung in die Gemeinderatssitzung am 9. Januar 2019 zu verweisen.

 

In der Vorlage stand hierzu noch folgender Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 wird formell in der Sitzung des Gemeinderates am 19. Dezember 2018 eingebracht.

 

Es ist vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung 2019 samt Haushaltsplan ohne weitere Aussprache zur Vorberatung in die Gemeinderatssitzung am 9. Januar 2019 zu verweisen. Die Haushaltssatzung 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 soll in der Sitzung des Gemeinderats am 23. Januar 2019 verabschiedet werden.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 wird in der Sitzung nachgereicht.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

18.10.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 42/2018 mit einer Stellungnahme zur Feststellung der Jahresrechnung 2017. Das Thema wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.09.2018 behandelt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

26.09.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Feststellung der Jahresrechnung und des Beteiligungsberichts 2017

 

Beigeordneter Müller stellte die Jahresrechnung und den Beteiligungsbericht vor. Insgesamt sehen die Zahlen im Bericht sehr gut aus, was aber auf die Auflösung von Haushaltsresten (in Höhe von rund 7,2 Mio. €) zwecks der Umstellung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zurückzuführen ist. Anstatt von geplanten 1,2 Mio. € an Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt konnten knapp 3,5 Mio. € zugeführt werden. Somit ergibt sich hier ein verbessertes Ergebnis in Höhe von 2.254.366 €. Für die Investitionen in 2017 war eigentlich eine Entnahme von rund 5,1 Mio. € aus der Rücklage eingeplant. Stattdessen konnte der Rücklage rund 6,4 Mio. € zugeführt werden. Per Saldo ergibt sich damit eine verbesserte Rücklagenbilanz von knapp 11,5 Mio. €. Die Rücklage wächst damit von 19.663.177,55 € Anfang 2017 auf 26.061.024,95 €. Die Schulden reduzierten sich um knapp 100 T€ auf 2.153.617,92 €.


Zu bemerken ist noch, dass bei der Gewerbesteuer rund 620 T€ weniger als geplant eingenommen wurden. Ein Ausgleich erfolgte hier über höhere Einnahmen um 694 T€ beim Gemeindeanteil an der Einnahmesteuer. Herr Müller bemerkte ebenso, dass man künftig auch Geld für den Erwerb von Grundstücken für den geplanten regionalen Gewerbeschwerpunkt und dessen Erschließung vorhalten müsse.

 

Im Beteiligungsbericht ist angegeben, dass die Gemeinde Schwieberdingen nach wie vor bei folgenden privaten Unternehmen beteiligt ist:

  • Ökumenische Sozialstation Nördliches Strohgäu gGmbH (ÖSS gGmbH) mit 7.500 € (rd. 8,3 % des Stammkapitals)
  • Kleeblatt Pflegeheime gGmbH mit 32.000 € (rd. 4,3 % des Stammkapitals)
  • Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG mit 840.295,33 € (rd. 7,5 % der Kommanditeinlage)

 

Für die Vollständigkeit noch der Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 ist abgeschlossen und kann vom Gemeinderat festgestellt werden. Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2017 einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres ist in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt.

Dem Rechenschaftsbericht ist der Beteiligungsbericht 2017 nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung mit der Darstellung der Beteiligungen der Gemeinde an privaten Unternehmen beigefügt.

Anlage zur Jahresrechnung 2017
Jahresrechnung2017_Anlage1.pdf
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Die Schlussbetrachtung aus dem Rechenschaftsbericht fasst die Situation für 2017 gut zusammen:
Das Rechnungsjahr schließt im Verwaltungshaushalt mit einem Überschuss in Höhe von rd. 3,5 Mio. € ab; geplant waren rd. 1,2 Mio. E. Für das um rd. 2,3 Mio. € verbesserte Ergebnis waren verschiedene Faktoren ausschlaggebend. Im Wesentlichen konnte auf der Einnahmenseite ein Plus beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von rd. 694.000 € und bei der Grund- und Vergnügungssteuer von rd. 114.000 € erzielt werden. Auch bei den Zuweisungen aufgrund der mangelnden Steuerkraft und bei der Investitionspauschale ergaben sich insgesamt Mehreinnahmen von etwa 213.000 €. Die Landeszuschüsse erhöhen sich um rd. 281.000 €; ausschlaggebend waren vor allem höhere Zuweisungen für die Kinderbetreuung und die Unterbringung geflüchteter Personen. Auf der Ausgabenseite konnte der Planansatz bei den Personalausgaben um knapp 98.000 € unterschritten werden. Trotz der Minderausgaben von rd. 283 000 € bei den weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben liegen diese in etwa auf dem Vorjahresniveau. Diese reduzierten Ausgaben verteilen sich auf eine Vielzahl von Positionen, so beispielsweise auf den Mensabetrieb, das verschobene Schapfenfest, die nicht in Anspruch genommen Mittel bei der Archivpflege oder bei den vorsorglich eingestellten Planungsmittel bis hin zu geringeren Kosten bei der Kanalreinigung. Zusätzlich ergab sich ein niedriger Aufwand für die Unterhaltung der Abwasseranlagen und Regenüberlaufbecken mit rd. 191.000€ sowie eine geringere Umlage an den Abwasserzweckverband Talhausen in Höhe von rd. 199.000 €; teilweise wurde das Ergebnis hier auch durch die Auflösung von Haushaltresten aus dem Vorjahr begünstigt. Neben weiteren Mehr- und Minderausgaben wirkt sich auch die in der Planung veranschlagte Deckungsreserve mit 200.000 € ergebnisverbessernd aus, die aufgrund des verbesserten Abschlusses nicht in Anspruch genommen werden musste.
Der Vermögenshaushalt profitierte von der höheren Zuführung. Im Mittelpunkt des Rechnungsjahres standen die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt sowie der Neubau der Kindertagesstätte Pusteblume. Beide Großbaumaßnahmen verliefen im Zeit- und Kostenplan. Im Rechnungsjahr wurde der Vermögenshaushalt stark durch die Umstellung auf die kommunale Doppik geprägt. So wurden vom Vorjahr über 7,2 Mio. € an Haushaltsausgaberesten übernommen; aufgrund der Systemumstellung wurden aber keine neuen Haushaltsreste gebildet. Dadurch entsteht ein Zerrbild, das zu einer Ergebnisverbesserung von knapp 11,5 Mio. € führte. So konnte statt der geplanten Rücklagenentnahme von 5,1 Mio. € eine Zuführung zur Rücklage mit knapp 6,4 Mio. € erfolgen. Allerdings werden die Mittel für die Umsetzung des Aufgabenprogramms zukünftig weiterhin benötigt und müssen somit neu veranschlagt werden; somit wird sich der Rücklagenbestand wieder entsprechend mindern. Wie geplant konnten alle Investitionen im Rechnungsjahr ohne weitere Kredite mit Eigenmitteln finanziert werden und der Schuldenstand planmäßig um die Tilgungen reduziert werden; die Fremdmittel betrugen zum Jahresende rd. 2,15 Mio. €. Der positive Saldo aus Verschuldung und Rücklagenbestand bildet grundsätzlich die Basis für die anstehenden weiteren Aufgaben. Allerdings liegt der Fokus im neuen Haushaltsrecht in erste Linie nicht auf den finanziellen Ressourcen, sondern auf der Erwirtschaftung der entstehenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen. Hier liegt zukünftig der limitierende Faktor.

 

Fragen der Gemeinderäte (Antworten sind kursiv gekennzeichnet)

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold merkte an, dass man bei den genannten Zahlen gerne an das Hallenbad denken würde.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass er eine Bemerkung in Richtung Hallenbad schon erwartet habe. Die Zahlen werden sich noch in diesem Jahr durch anstehende Investitionen und Entscheidungen so ändern, dass man dann sicherlich nicht mehr an ein Hallenbad denken könne.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde überfolgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschussvorschlag
Aufgrund von § 95 b Abs. 2 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Schwieberdingen wie folgt festgestellt:

  1. Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2017 nach Anlage 1 A).
  2. Die Allgemeine Rücklage und der Schuldenstand werden entsprechend Anlage 1 B) und C) festgestellt.
  3. Den im Rechenschaftsbericht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.
  4. Vom Rechenschaftsbericht wird Kenntnis genommen.

Zusätzlich nimmt der Gemeinderat vom Beteiligungsbericht 2017 nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung Kenntnis.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

30.08.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 35/2018 mit einer Stellungnahme zum Finanzzwischenbericht 2018, der in der Gemeinderatssitzung am 18.07.2018 vorgestellt wurde.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

18.07.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bericht über den Stand der Finanzen der Gemeinde Schwieberdingen zum 30.06.2018 - Finanzzwischenbericht –

 

Herr Müller stellte den Finanzzwischenbericht vor. Als Einführung sei zuerst der Sachvortrag und Begründung der Vorlage des Gemeinderats wiedergegeben:
Der Finanzzwischenbericht unterrichtet den Gemeinderat über die Entwicklungen der Finanzlage und des Haushaltsvollzugs im bisherigen Haushaltsjahr.
Zusätzlich informiert der Finanzzwischenbericht über aktuelle Entwicklungen, die derzeit in der öffentlichen Diskussion stehen und die entweder im Haushaltsjahr oder in der mittelfristigen Finanzplanung Auswirklungen auf die Gemeindefinanzen haben werden.
Das Zwischenergebnis der Haushaltswirtschaft 2018 mit Ausblick auf den Finanzplanungszeitraum ist in dem in der Anlage beigefügten Finanzzwischenbericht dargestellt.

 

Herr Müller führte aus, dass der Finanzbericht eine Momentaufnahme darstellt und eine Prognose für den Rest des Jahres abgibt. Der Haushalt ist in diesem Jahr erstmals nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen aufgestellt worden.
Ertragsseitig gab es ein leichtes Plus bei den Grundsteuern. Ebenso steigt der Anteil an der Einkommenssteuer um rund 360 T€ an. Die Umsatzsteuer liegt auf dem geplanten Niveau. Bei den Schlüsselzuweisungen zwecks mangelnder Steuerkraft ist mit einem Plus von 219 T€ zu rechnen. Ebenso gibt es 46 T€ mehr bei der Investitionspauschale und rund 300 T€ bei den Zuschüssen zur Kinderbetreuung.

 

Die Aufwände beim Personal wurden mit einem Plus von 4 % auf ca. 8,5 Mio. € eingeplant und werden dieses Niveau in diesem Jahr voraussichtlich halten. Man werde die Kindertagesstädte in der Stuttgarter Straße übernehmen, was zu weiteren Änderungen bei den Personalkosten führen wird. Für die Museumsscheune wurde ein Gutachten erstellt, was in der 2. Jahreshälfte vorgestellt wird. Dann gilt es im Rahmen des Gebäudemanagements zu entscheiden, wie es mit der Museumsscheune weitergeht. Bei der Umleitungsstrecke über die Hermann-Essig-Straße kündigen sich erhöhte Kosten für Erhaltungsmaßnahmen an.

 

Die Machbarkeitsstudie für die Hallen im Areal Herrenwiesen werden zugunsten der Sanierung der Glemstalschule ausgesetzt. Es sind eine weitere Pedelec-Station in der Ortsmitte geplant und weitere Fahrgastanzeigen.

 

Abschließend folgt noch das Fazit aus dem Finanzzwischenbericht:
Die Haushaltsplanung erfolgt 2018 erstmalig nach den Vorschriften für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen. Vordergründig hat sich damit zunächst der Rechnungsstil geändert. Darüber hinaus liegt der Haushaltsplanung und dem Rechnungswesen eine völlig veränderte Sichtweise zugrunde. Eines der wesentlichen Ziele ist es, die nachhaltige Bewirtschaftung der kommunalen Haushalte zu sichern. Mit der kurzfristigen Ausrichtung der Kameralistik auf Finanzziele waren die generationsgerechte Abbildung des Ressourceneinsatzes und dessen Verbrauch nicht zu gewährleisten. Neben den steuerungsrelevanten Informationen steht die Sicherung der kommunalen Leistungsfähigkeit im Vordergrund. Nachhaltig kann diese nur dann gesichert werden, wenn die Kommune in der Lage ist, sämtliche Aufwendungen auch durch Erträge abzudecken. Im Gegensatz zur Kameralistik richtet sich der Blick dabei nicht primär auf zahlungswirksame Auszahlungen, sondern vielmehr auf sämtliche jährliche Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen. Somit muss für einen ordnungsgemäßen Haushalt der komplette Ressourcenverbrauch erwirtschaftet werden.

 

Der Gesamtergebnishaushalt ist somit entscheidend, wenn es um die Rechtmäßigkeit des Haushaltes geht. Hier zeichnet sich im bisherigen Jahresverlauf ein positiver Verlauf ab. Die Steuereinnahmen entwickeln sich weitgehend positiv und insbesondere im Bereich der laufenden Zuweisungen zeichnen sich Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen, wie auch bei den Fördermitteln für die Kleinkindbetreuung, ab. Die Entwicklung der schwer einzuschätzenden Gewerbesteuer bleibt in der zweiten Jahreshälfte abzuwarten. Mit Mindererträgen ist zu rechnen. Im Bereich der Aufwendungen zeigen sich im laufenden Betrieb keine grundlegenden Veränderungen. Die Unterhaltungsmaßnahmen bewegen sich weitgehend innerhalb der jeweiligen Planansätze und auch die Personalausgaben entwickeln sich planmäßig. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit Veränderungen in der zweiten Jahreshälfte das Ergebnis noch beeinflussen werden.

 

Der Gesamtfinanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen. Darin werden auch alle Investitionsmaßnahmen abgebildet. Insoweit entspricht ein wesentlicher Teil des Gesamtfinanzhaushaltes dem früheren Vermögenshaushaushalt. Er wird in einem weiteren Teil durch alle zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt ergänzt. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Finanzhaushalt den Zahlungsmittelüberschuss-/bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit abbildet und zudem die Ein- und Auszahlungen aus den Investitionstätigkeiten enthält. Zuletzt werden hier auch noch die Kredite und Tilgungen abgebildet. Die Haushalts- und Finanzplanung bildet in erster Linie unser ambitioniertes Investitionsprogramm ab. Auch wenn sich die Darstellung und der Rechnungsstil verändert haben, haben sich die Aufgabenstellung und die Projekte nicht verändert, höchstens weiterentwickelt. Die großen Investitionsmaßnahmen Grunderneuerung der Ortsdurchfahrt und Neubau der Kindertagesstätte Oberer Schulberg verlaufen planmäßig. Überschreitungen der Planansätze sind zum heutigen Zeitpunkt nicht ersichtlich. Die geplante Fertigstellung der Baumaßnahmen an der Kindertagesstätte im Herbst 2018 kann voraussichtlich eingehalten werden. Mit den Planungsarbeiten für die Hochwassersicherung der Ortskanalisation wurde begonnen. Derzeit laufen, auch den innerörtlichen Hochwasserschutz betreffend, noch Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt und den betroffenen Anliegern. Insgesamt gehen wir zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass sich der Stand der liquiden Mittel zum Jahresende gegenüber der Planung etwas verbessert. Entsprechend der Haushaltsplanung werden alle Auszahlungen aus Eigenmitteln erfolgen können.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold erkundigte sich über das für 136 T€ eingeplante Raumkonzept im Rathaus.
Bürgermeister Lauxmann erläuterte, dass das Notariat in Schwieberdingen aufgelöst wurde und dadurch Räume frei wurden. Diese werden jetzt einer anderen Nutzung zugeführt.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold wollte zudem noch wissen, ob bei den Personalkosten die vielfachen Höhergruppierungen der Beamten in den angegebenen Kosten bereits berücksichtigt sind.
Beigeordneter Müller gab an, dass die Höhergruppierungen geplant seien und deshalb in der Kostenplanung enthalten sind. Bei den Personalkosten bleibt am Jahresende meist Geld übrig, weil durch Abgänge, beispielsweise bei der Kinderbetreuung, nicht alle Stellen über die komplette Zeit besetzt sind. Deshalb reichen die eingeplanten Gelder fürs Personal immer aus.

 

Der Finanzzwischenbericht wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung gab es nicht.

28.02.2018: Haushaltsrede der ABG-Fraktion 2018

 

Nachfolgend können Sie die Haushaltsrede der ABG-Fraktion nachlesen:

Haushaltsrede der ABG-Fraktion
ABG_Haushaltsrede_2018.pdf
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Wie in jedem Jahr gab es auch in diesem Jahr ein Geschenk.

Die Deponie "Am Froschgraben" steht im Fokus wegen der politisch initiierten Anlieferung freigemessener Abfälle. Bürgermeister Lauxmann hat Fruchgummi-Frösche überreicht bekommen, um einen wiederholten Hinweis auf das Thema zu erhalten. Mit der Überreichung ist der Wunsch der ABG-Fraktion verknüpft, weiterhin die Ablagerung der freigemessenen Abfälle als Makel für Schwieberdingen zu verhindern.

28.02.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021

 

Bürgermeister Lauxmann führte in den Tagesordnungspunkt ein. Der nachfolgend dargestellte Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats spiegelt den Ablauf der Haushaltsberatungen wider.
Der Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20. Dezember 2017 eingebracht. Die Vorberatung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 31. Januar 2018. Aus dieser Vorberatung ergaben sich keine Änderungen gegenüber dem Entwurf. Da sich der Zeitplan für die Beratung und Verabschiedung geändert hat, ist die Haushaltssatzung nochmals mit dem aktuellen Datum beigefügt.

 

Entsprechend der Handhabung aus den Vorjahren werden die Fraktionen vor der endgültigen Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke ihre Stellungnahme zu dem Planwerk abgeben.

 

Die Basiszahlen des Haushaltsplans finden sich in der Vorlage --> hier auf Seite 4 und 5.
 

Heute ging es um die Verabschiedung des Haushalts, der traditionell von den Stellungnahmen bzw. Haushaltsreden der Fraktionen begleitet wird. Die Haushaltsreden wurden in folgender Reihenfolge und von folgenden Gemeinderäten vorgetragen:

  • FWV: Gemeinderat Henke
  • CDU: Gemeinderat Rommel
  • ABG: Gemeinderat Schachermeier
  • SPD: Gemeinderat Enzensperger
  • FDP: Gemeinderat Josenhans
  • Bündnis 90/Grüne: Gemeinderat Dr. Gölzer

 

Die Haushaltsrede der ABG-Fraktion ist weiter oben zum Nachlesen eingestellt.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018 sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2017 - 2021.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

08.02.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 6/2018 mit einer Stellungnahme zur Vorberatung des Gemeindehaushalts 2018 die in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2018 stattfand.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

31.01.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorberatung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 - 2021

 

Beigeordneter Müller führte durch den Tagesordnungspunkt und stellte anhand des Haushaltsbuchs den Ergebnishaushalt (was ganz grob dem früheren Verwaltungshaushalt entspricht) und das Investitionsprogramm vor. In diesem Jahr wurde erstmals das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) eingeführt, was auch zu einer neuen Zusammensetzung des Haushaltsbuches führte. Das Kernstück sei der bereits genannte Ergebnishaushalt, der alle Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungsbetriebs zusammenfasst. Der Haushalt ist in vier Haushalte untergliedert:

  • Teilhaushalt 1: Kämmerei und Personalwesen
  • Teilhaushalt 2: Haupt- und Ordnungsamt
  • Teilhaushalt 3: Bauamt
  • Teilhaushalt 4: Allgemeine Finanzwirtschaft

Im Teilhaushalt 1 gibt es Posten (z.B. die zentralen Funktionen, Personalwesen, Finanzverwaltung), die unterm Strich keinen Überschuss oder Geldbedarf ausweisen, sondern auf 0 € enden. Beigeordneter Müller erläuterte hierzu, dass es sich hierbei meist um Tätigkeiten handeln, die nach außen nicht sichtbar sind und hausintern verrechnet werden. So werden dann in anderen Teilhaushalten beispielsweise Personalkosten in Rechnung gestellt, die dann bei den einzelnen betreffenden Einzelplänen im Teilhaushalt der Kämmerei und des Personalwesens zu dem genannten ausgeglichenen Ergebnis führen.

 

Während es in den Teilhaushalten 1-3 neben dem ein oder anderen Zuschuss meist um Ausgaben geht, kommt über den Teilhaushalt 4 - mittels der Steuereinnahmen - ein Großteil der Einnahmen zusammen. Aber auch hier gibt es Ausgaben in Form der Umlagen (Gewerbesteuerumlage, Finanzausgleichsumlage, Kreisumlage, Umlage an den Verband Region Stuttgart).

 

Während der Sitzung ging man im Einzelnen durch alle Einzelpläne der Teilhaushalte durch. Um einen Eindruck über die Vielfältigkeit der gemeindlichen Aufgaben und den Umfang der einzelnen Haushalte zu erhalten, seien die einzelnen Einzelpläne der Teilhaushalte nachfolgend aufgelistet.

 

Teilhaushalt 1: Kämmerei und Personalamt

  • Steuerungsunterstützung / Controlling
  • Zentrale Funktionen
  • Organisation und EDV
  • Personalwesen
  • Finanzverwaltung, Kasse
  • Mieten und Nutzungsüberlassungen
  • Abgabewesen
  • Grundstücksmanagement
  • Musikschule (Ist im Teilhaushalt der Kämmerei aufgelistet, weil die Musikschule einen Zuschuss erhält)
  • Soziale Einrichtungen (Hierin befindet sich z.B. die Betreuungspauschale für das betreute Wohnen im Pflegeheim)
  • Hallenbad (Lediglich zum Zeck des steuerlichen Abschlusses in diesem Teilhaushalt enthalten)
  • Elektrizitätsversorgung (z.B. Konzessionsabgabe und Gewinnbeteiligung, ebenso bei den folgenden Versorgungen)
  • Gasversorgung
  • Wasserversorgung
  • Fernwärmeversorgung
  • Abwasserbeseitigung (z.B. der Zuschuss an den Zweckverband Gruppenklärwerk Talhausen)
  • Stellplätze / Garagen (hauptsächlich Mieteinnahmen gemeindeeigener Stellplätze und Garagen)
  • Wirtschaftsförderung (z.B. Arbeitskreis Handel & Ortsmitte)

 

Teilhaushalt 2: Haupt- und Ordnungsamt

  • Steuerung
  • Zentrale Funktionen
  • Telekommunikationsanlage
  • Einrichtungen für Verwaltungsmitarbeiter (z.B. ein Sozialraum)
  • Versicherungen
  • Zentrale Dienstleitungen (z.B. Postzustellungen, Kopierer, Telefongebühren)
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. das Schwieberdinger Amtsblatt)
  • Statistik und Wahlen
  • Ordnungswesen
  • Verkehrswesen
  • Einwohnerwesen (z.B. die Ausstellung von Ausweisen, Bußgelder, Gebühren)
  • Standesamt
  • Sozialversicherungen
  • Brandschutz (z.B. Zuschuss an die Schwieberdinger Feuerwehr und an den Zweckverband Hardt- und Schönbühlhof (der die dortige freiwillige Feuerwehr betreibt))
  • Katastrophenschutz (z.B. Alarmierungspläne)
  • Allgemeinbildende Schulen
  • Schülerbezogenen Leistungen
  • Ortsmuseum
  • Archiv
  • Musikpflege (z.B. Vereinsförderung für musikalische Vereine)
  • Bibliothek
  • Sonstige Kulturpflege (z.B. Zuschüsse für die Kirchen und Kirchentürme, Bürgerhaus, Bruckmühle)
  • Soziale Einrichtungen (z.B. für Wohnungslose, geflüchtete Menschen und Asylbewerber)
  • Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege (z.B. Zuschuss für die ökumenische Nachbarschaftshilfe)
  • Sonstige Soziale Hilfen und Leistungen (z.B. Seniorenarbeit, Seniorenmobil, Integrationsbeauftragter, Präsente bei Altersjubiläen)
  • Allgemeine Förderung junger Menschen (z.B. Ferienprogramm, Schulsozialarbeit, Jugendhaus)
  • Tageseinrichtungen für Kinder (z.B. auch die neuen Stellen für die neuen Gruppen der KiTa Pusteblume, Sprach- und Lernhilfe)
  • Förderung des Sports
  • Sportstätten
  • Stadtentwicklung, städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung
  • Verkehrsbetriebe / ÖPNV (z.B. Zuschuss an den Zweckverband Strohgäubahn, Pedelec-Station, Fahrgastanzeige)
  • Gemeindewaagen
  • Friedhofs- und Bestattungswesen
  • Märkte / Feste

 

Teilhaushalt 3: Bauamt

  • Gebäudemanagement, technisches Immobilienmanagement (Kosten für den Erhalt aller kommunalen Gebäude, Hier sind auch 1 Mio. € als Erlös für das Grundstück des alten KiTa Oberer Schulberg eingeplant. Vermutlich kommt dieses Geld nicht wie eingeplant in 2019, sondern wegen der beschlossenen Veränderungssperre für den dort geplanten Bebauungsplan, erst in 2020.)
  • Bauhof
  • Zentrale Beschaffungen
  • Sportstätten (für die Pflege der Sportanlagen ohne Gebäude)
  • Stadtentwicklung, städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung
  • Gutachterausschuss
  • Bauordnung
  • Breitbandausbau (Schwieberdingen hat hier einen Zuschuss von knapp 50.000 € bekommen)
  • Abwasserbeseitigung
  • Gemeindestraßen
  • Straßenreinigung / Winterdienst
  • Grünanlagen / Kinderspielplätze (Es ist weiterhin eine externe Firma zur Unterstützung des Bauhofs bei der Pflege der Grünanlagen für 100.000 € eingeplant)
  • Gewässerschutz
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Forstwirtschaft

 

Teilhaushalt 4: Allgemeine Finanzwirtschaft

  • Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
  • Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv dargestellt)

 

(SPD) Bisher hatte man es noch nie so schwer gehabt, sich mit dem Haushaltsbuch zu beschäftigen. Die Tiefenschärfe ist viele weniger vorhanden als bisher. Konnte man früher noch die Stromkosten der Turn- und Festhalle aus dem Zahlenwerk herauslesen, sind solche Informationen heute nicht mehr im Buch vorhanden. Die Detailzahlen müssten ja im System der Verwaltung vorhanden, wären sie im Buch abgedruckt, wäre dieses viel dicker.
Bürgermeister Lauxmann verstand dir Rückmeldung, gab aber auch an, dass die Zielsetzung des neuen Haushaltsrechts eben die neue Form der Zusammenstellung der Teilhaushalte sei. Es sei nachvollziehbar, dass es für ehrenamtliche tätige Gemeinderäte erschwert ist, sich mit dem Zahlenwerk auseinanderzusetzen. Zudem sind die Begrifflichkeiten geändert. Es besteht deshalb heute das Angebot an Herrn Müller Fragen zu stellen. Herr Müller fügte hinzu, dass dem Haushaltsbuch ein umfangreiches Inhaltsverzeichnis vorangestellt ist. Die Einzelpläne sind hier in den bereits genannten Teilhaushalten zusammengefasst.
(Anmerkung: Deshalb ist oben auch die ausführliche Auflistung der Einzelpläne aufgelistet)

 

(ABG) Gemeinderat Streit sprach die Zahlung einer Schwerbehindertenabgabe in Höhe von 9.000 € an. Nach seinem Wissenstand müssen bei einem privaten Unternehmen 5 % der Belegschaft Schwerbehinderte sein. Besteht bei der Gemeindeverwaltung die gleiche Vorgabe?
Beigeordneter Müller gab an, dass dem so sei. In der Gemeindeverwaltung sind auch schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Die Behinderung müsse man hierbei den Personen nicht zwingend ansehen. Bei Einstellungen werden auch entsprechend schwerbehinderte Menschen bei gleicher Qualifikation entsprechend berücksichtigt.
Nachfrage: Da man nun aber eine Schwerbehindertenabgabe zahlt, bedeutet das dann, dass man die Quote von 5 % in der Verwaltung nicht erreicht?
Beigeordneter Müller stimmte dem zu. Die Quote sei nicht ganz erreicht, weshalb man die Abgabe abführen müsse.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte an, ob für die Planungen eines neuen Hallenbads bereits Gelder vorgesehen sind.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Verwaltung nach der vom Gemeinderat festgelegten Prioritätsliste vorgehen würde. Das Hallenbad hat hier keine hohe Priorität erhalten. Das nächste gestartete Projekt sei nun die Sanierung der Glemstalschule. Das Thema Hallenbad würde mit den Hallen im Glemstal besprochen werden. Hier werde es dann auch die versprochene Untersuchung des Hallenbad-Fundaments geben. Da dieser Themenkomplex aber außerhalb des im Haushaltsplan betrachteten Zeitraum bis 2021 fällt, sind derzeit keine Planungskosten für das Hallenbad vorgesehen. Es kann auch kein Termin genannt werden, wann die Planungen konkret aufgenommen werden.

 

(ABG) Gemeinderat Streit erkundigte sich, weshalb der Neujahrsempfang und die Aufwendungen für den Städtepartnerschaftsverein in einem Posten zusammengefasst sind.
Beigeordneter Müller konnte sich dies auf die Schnelle auch nicht erklären. Er fragte in die Runde, wo die Posten sonst reinpassen würden. Das sei jetzt eben so.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragt an, ob man durch eine elektronische Bereitstellung der Sitzungsunterlagen anstatt diese in Papierform auszugeben, Geld beim Einzelplan "Zentrale Dienstleistungen" einsparen könne.
Bürgermeister Lauxmann bestätigte dies grundsätzlich. Bei einer elektronischen Bereitstellung würden dann aber auch an anderer Stelle Kosten anfallen.

 

(ABG) Gemeinderat Streit bemerkte die 10.000 € für Rechtsberatungen im Rahmen des Schwieberdinger Amtsblatts und wollte wissen, wofür dieses Geld ausgegeben wird.
Beigeordneter Müller gab an, dass die Rechtsberatung für die Erarbeitung des neuen Redaktionsstatus, die Überprüfung von Artikeln des Amtsblatts und den Vorortterminen mit dem Rechtsanwalt angefallen sind. In 2017 lagen die Kosten vermutlich real über dem genannten Betrag. Künftig seien die 10.000 € für entsprechende Leistungen eingestellt. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass er sich diesen Posten gerne auch einsparen würde.

 

(CDU) Die Zuschüsse an die Feuerwehr steigen an. Wieso ist der Grund dafür?
Herr Todten von der Kämmerei gab an, dass es sich hier um höhere Abschreibungen wegen des neuen Feuerwehrfahrzeugs handle.

 

(Bündnis 90/Grüne) Das Ortsmuseum kommt im Teilhaushalt der Kämmerei vor. Sind hier dann auch die Kosten für den Gebäudeerhalt enthalten?
Kämmerer Müller gab an, dass hier lediglich die Personalkosten z.B. für die Reinigung aufgeführt sind. Kosten für die Gebäude finden sich beim Gebäudemanagement im Teilhaushalt des Bauamts.

 

(FWV) Der neue Integrationsbeauftragte solle sich einmal im Gemeinderat vorstellen.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass das bereits geplant sei. Der Integrationsbeauftragte Herr Gollnick arbeitet sich gerade ein. Er wird in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats einen Bericht seiner Arbeit vorstellen.

 

(FWV) Gibt es in Schwieberdingen noch Tagesmütter?
Bürgermeister Lauxmann und Frau Hirsch konnte hier keine konkrete Zahl benennen. Eigentlich gibt es eher keine, zumindest nicht viele. Man werde die Zahl nachreichen.

 

(ABG) Gemeinderat Streit gab an, dass die Gemeinde bei der Kinderbetreuung sowohl Zuschüsse an andere Gemeinden zahlt und Zuschüsse von anderen Gemeinden erhält. Dies sei der Fall, wenn eben gemeindeeigene Kinder in Einrichtungen anderer Gemeinden betreut werden und umgekehrt. Werden mehr Schwieberdinger Kinder von anderen Kommunen betreut oder gibt es mehr Kinder von außerhalb Schwieberdingens in unseren Einrichtungen?
Beigeordneter Müller konnte die Frage nicht konkret beantworten. Es sei aber richtig, dass zwischen den Gemeinden ein Ausgleichsbetrag fließe. Die konkreten Zahlen müsste man bei Herrn Bausch erfragen. Man wird eine Antwort nachreichen.

 

(FWV) Die Aussegnungshalle auf dem Friedhof ist oftmals nicht gut gereinigt. In welchem Haushaltsposten sind die Kosten für die Reinigungskräfte drinnen?
Frau Hirsch gab an, dass es unterschiedliche Personen seien, welche die Aussegnungshalle reinigen. Einmal im Jahr würde eine Generalreinigung stattfinden und regelmäßig der Boden speziell gereinigt. Bisher seien keine Beschwerden rückgemeldet worden. Bürgermeister Lauxmann regte an, dass ein direkter Austausch mit Frau Hirsch stattfinden soll, um mögliche Rückmeldungen abzuklären.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold bemerkte, dass der Elektriker des Schwieberdinger Bauhofs ebenso in Hemmingen arbeitet und dafür eine Kostenerstattung stattfindet.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass diese Konstellation darauf zurückzuführen sei, dass früher Hemmingen und Schwieberdingen einen gemeinsamen Bauhof betrieben haben. Als letztes Überbleibsel würde der Schwieberdinger Elektriker noch in Hemmingen tätig sein (z.B. für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung). Das sei entsprechend mit Hemmingen vertraglich vereinbart. Es gäbe derzeit keinen Grund dies anzupassen, da alle Beteiligten zufrieden seien.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte an, an wen die FAG (Finanzausgleich) Umlage geht.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass diese an das Land geht.

 

(ABG) Gemeinderat Streit sprach die für 2019 eingeplanten Mittel für ein Ratsinformationssystem (elektronisches System zur Verteilung und Verwaltung der Gemeinderatsunterlagen und Gemeinderatstermine) an. Wenn die Gelder in 2019 eingeplant sind, wird man dann mit einer Diskussion um die Ausgestaltung eines Ratsinformationssystems in 2018 beginnen?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass dem nicht so sei. In 2018 stünden keine Kapazität für eine solche Diskussion zur Verfügung. Die Diskussion werde deshalb erst 2019 starten.

 

(Bündnis 90/Grüne) Der Bauhof möchte sich ein Gerät zur Heißwasserunkrautbekämpfung für 22.500 € anschaffen. Man könne sich hiermit arrangieren und würde diese Anschaffung nicht explizit ablehnen.

 

(FWV) Es sei gut, dass der Bauhof für 31.000 € einen Minibagger anschaffen möchte. Bekommt man für diesen Betrag einen neuen oder gebrauchten Bagger?
Herr Wemmer gab an, dass es hier um einen neuen Bagger geht.

 

(ABG) Gemeinderat Streit erfragte den Zweck der jährlich für die Glemstalschule eingestellten 300.000 € an. Sind das bereist Raten für die Tilgung von Krediten? Dass die Sanierung der Schule nun mittels Kredite geschieht, wurde von wem beschlossen?
Beigeordneter Müller gab an, dass man bei der Glemstalschule nun in den Planungsprozess zur Sanierung der Schule eingestiegen sei. Man habe die genannten Kosten hier als Vorhalt eingestellt, um die Planungsleistungen und weitere Maßnahmen begleichen zu können. In der Machbarkeitsstudie waren ja zum Beispiel die Anmietung von Containern genannt, die dann abhängig von den Schülerzahlen während der Umbauphase gebraucht würden. Für solche Posten seien die 300.000 € vorgesehen. Auf Hemminger Seite sind zudem weitere 200.000 € bereitgestellt. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass der derzeitige Betrag noch nichts der Abzahlung von Krediten zu tun hätte. Dass die aktive Bauphase an der Glemstalschule erst gegen Ende des Planungszeitraums stattfinden würde (ab 2020/2021) wurden dann auch erst ab dort Kredittilgungen anfallen. Das derzeit eingestellte Geld eröffne einen Handlungsspielraum, welcher abhängig von den Schülerzahlen kleiner oder größer ausfallen könne.
Nachfrage: Es ist aber dennoch geplant, dass der GVV einen Kredit für die Sanierung aufnimmt und Schwieberdingen dann lediglich die Tilgungen zusammen mit Hemmingen leistet?
Dies wurde bejaht. Beigeordneter Müller fügte hinzu, dass im letzten Haushalt die Sanierung im Haushalt umfangreicher (d.h. ohne Kreditfinanzierung) eingeplant war. Da sich aber die Zeitpläne verschoben habe, würde im jetzigen Haushalt die Finanzierung der Sanierung nicht mehr enthalten sein.

 

(ABG) Gemeinderat Streit bemerkte, dass die 80.000 € für ÖPNV-Fahrgastinformationsanzeigen viel Geld seien. Hinzu kommt noch ein jährlicher Betrag für die Wartung. Braucht man diese Anzeige wirklich und muss die Gemeinde und nicht etwa der VVS diese finanzieren?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass solche Anzeige zwischenzeitlich ein Standard bei Kommunen sei. Die Anschaffung sei mit dem Gemeinderat abgestimmt. Es werden insgesamt 4 Anzeigen angeschafft und eine kostet eben 20.000 €. Die Anzeigen seien eine Bereicherung für die Fahrgäste. Beigeordneter Müller fügte hinzu, dass die Fahrgastinfoanzeigen bereits in früheren Haushaltsplänen drinnen gewesen seien. Jetzt würde man diesen Punkt in Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt umsetzen. Herr Wemmer gab an, dass ein Zuschuss beantragt sei, der mit 50.000 € recht hoch ausfallen könnte.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte nach, ob von den insgesamt 1,5 Mio. € für den innerörtlichen Hochwasserschutz Abschreibungen von diesem Betrag gebildet werden oder nur von den 800.000 €, welche nach Abzug der Zuschüsse von der Gemeinde zu finanzieren sind?
Beigeordneter Müller gab an, dass nur von den 800.000 € Abschreibungen gebildet werden.
Nachfrage von Seiten der FDP-Fraktion: Das widerspreche dann aber dem Grundkonzept des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens, wo der gesamte Ressourcenverbrauch betrachtet wird. In diesem Fall müssten dann für die 1,5 Mio. € Abschreibungen gebildet werden.
Herr Todten gab hierzu an, dass Zuschüsse aufgelöst werden und so am Ende nur die von der Gemeinde investierten 800.000 € übrig blieben, für die dann Abschreibungen gebildet werden müssen.

 

(FWV) Die Einwohnerzahlen sind laut den Angaben im Haushaltsbuch leicht rückläufig. Sind die in Schwieberdingen lebenden flüchtenden Menschen in der Statistik mit eingerechnet. Falls ja würden das ja bedeute, dass die eigentlichen Einwohnerzahlen noch mehr rückläufig seien.
Frau Hirsch konnte nicht mit Gewissheit sagen, ob die Flüchtlinge hier berücksichtigt sind. Die Zahlen stammen vom statistischen Landesamt. Man werde die Information nachreichen. Für Bürgermeister Lauxmann ist die Schwankung bei den Einwohnerzahlen nicht erheblich.

 

(FDP) Bei der Einkommensteuerformel wir jeweils nur bis zu den Sockelbeträgen von 35.000 € bei Ledigen und 70.000 € bei verheirateten gerechnet. D.h. bei höheren Einkommen partizipiert die Gemeinde über ihren Anteil an der Einkommensteuer nicht mehr?
Beigeordneter Müller gab an, dass das vom Prinzip her so sei. Man prüfe das aber nochmals nach und die Information dann nachreichen.

 

Bürgermeister Lauxmann beendete die Fragerunde und führte zur Abstimmung über.

 

Abstimmung

 

Der Gemeinderat stimmte über folgenden Beschlussvorschlag ab:

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dass die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 - 2021 in der Sitzung des Gemeinderates am 28. Februar 2018 in der von ihm beratenen Form erfolgen soll.

 

Die Vorlage enthielt noch folgenden Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20. Dezember 2017 eingebracht.
Die Vorberatung erfolgt auf Wunsch des Gemeinderates im Gesamtgremium. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 - 2021 soll in der Sitzung des Gemeinderates am 28. Februar 2018 erfolgen.

 

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

01.02.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag des ABG-Vereins in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 5/2018 mit einer kurzen Erläuterung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR).

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

20.12.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2018

 

Einleitung durch Bürgermeister Lauxmann
Bürgermeister Lauxmann führte in den Tagesordnungspunkt ein. Die heutige Einbringung des neuen Haushalts sei nicht nur ein formalrechtlicher Vorgang, sondern ein erster Vorgang nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens NKHR. Parallel wird in der Verwaltung ebenso ein neues EDV-System genutzt, was zu Mehraufwänden in der Verwaltung führt. Der Gemeinderat hat sich bereit mit dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen in einer ganztägigen Klausurtagung vorbereitet. Die Umstellung auf das neue System hat insgesamt viele Ressourcen gebunden, was man außerhalb der Verwaltung nicht so in Erscheinung trete. Das neue System wurde parallel zur Umgestaltung der Organisation der Verwaltung umgesetzt. Die eigentliche Arbeit mit dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen beginne aber erst jetzt. Es ergeht ein Dank an Herr Todten und Frau Pfisterer, welche wesentlich an der Einführung des neuen Systems beteiligt gewesen sind. Es wird aber jeder Mitarbeiter in der Verwaltung betroffen sein und sich mit dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen beschäftigen müssen.
Trotz des neuen Haushalts- und Rechnungswesens wird trotzdem der stringente Weg verfolgt, wie er mit dem Gemeinderat abgestimmt ist. Die Konzentration liegt in der Erfüllung der Pflichtaufgaben und dem Ausbau der kommunalen Infrastruktur. Die im Rahmen der Entwicklungsoffensive entwickelten Maßnahmen gilt es nun in die Realität umzusetzen. Mit dem Spatenstich und dem Richtfest der KiTa Oberer Schulberg – künftig KiTa Pusteblume – sei ein weiterer Schritt für ein familienfreundliches Schwieberdingen unternommen worden. Die neue Einrichtung mit einem Investitionsumfang von 5,1 Mio. € soll im Herbst 2018 bezugsfertig sein. Ebenso erfolgte der Spatenstich zur Sanierung der Stuttgarter Straße. Die Kanalsanierung sei eine Pflichtaufgabe und parallel würde man mit der Verschönerung des Straßenbildes den Wünschen der Bürger nachkommen. Dieses Projekt ist mit 8,5 Mio. € und 2,3 Mio. € beim Wasserwerk veranschlagt. Eine Vorstellung von Maßnahmen für den Hochwasserschutz erfolgt im Januar. Die Investitionsmittel in Höhe von 4,1 Mio. € sind bereits im Haushalt aufgenommen und der Gemeinderat wurde in seiner Klausur darüber informiert. Das Thema des Hochwasserschutzes umfasst zum einen die Verhinderung des Einlaufes von Glemswasser in die Kanalisation und zum anderen die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Glems mit einem optischen Ausbau.
Die große Herausforderung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens seien die Abschreibungen, die vollständig zu erwirtschaften sind. Für den Planungszeitraum 2018 bis 2021 sind hier insgesamt 11,4 Mio. € prognostiziert. Da die Abschreibungen künftig in den Blick rücken werden auch die Vorlagen des Gemeinderats angepasst werden. Die Zielsetzung der Haushaltsplanung ist weiterhin der Ausgleich des Ergebnishaushalts. Der Werteverzehr und die Abschreibungen müssen abgedeckt sein und es soll ein kleiner Überschuss entstehen. Man wird sich weiterhin auf die Pflichtaufgaben konzentrieren. In den Folgejahren werden die Schaffung weiterer KiTa-Plätze, der soziale und allgemeine Wohnungsbau, die Sanierung der Glemstalschule und das Projekt in den Herrenwiesen wesentliche Themen sein.
Aus finanzieller Sicht ist der Gemeindehaushalt stabil. Die Stabilität hängt aber auch von den künftigen Beschlüssen des Gemeinderats ab. Bund und Land müssen ihren Beitrag dazu leisten, dass die Kommunen ihren Aufgaben nachkommen können. Die Kommunen müssen das neue Haushalts- und Rechnungswesen inklusive der Erwirtschaftung der Abschreibungen einführen, das Land allerdings nicht. Es wäre ein Zeichen gewesen, wenn das Land auch auf das neue System umgestiegen wäre.

 

Vorstellung des Haushaltsplans

Beigeordneter Müller übernahm die Vorstellung des Haushaltsplans. Die Planerstellung sei eine besondere Herausforderung gewesen. Über dem ganzen steht in diesem Jahr der Spruch: Die Gemeinden sind der eigentliche Ort der Wahrheit, weil sie der Ort der Wirklichkeit sind (Zitat nach Hermann Schmitt-Vockenhausen).

 

Das bisherige System der Kameralistik, das ein Geldverbrauchskonzept darstellt, wird nun auf ein Ressourcenverbrauchskonzept der Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt.


Das neue System umfasst folgende drei Komponenten und ersetzt damit die bisherigen Begrifflichkeiten des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts:

  • Ergebnishaushalt / Ergebnisrechnung
  • Vermögensrechnung / Bilanz
  • Finanzhaushalt / Finanzrechnung

Die Vorstellung des heutigen Haushaltsplans umfasst den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt.

 

Die allgemeine Wirtschaftslage wird von dem ifo-Institut für die Folgejahre mit steigenden Prognosen sehr positiv gesehen. Es wird erhofft, dass bei den Kommunen dieses Wachstum ankommt.


Im Steuerranking des Landkreises Ludwigsburg befindet sich Schwieberdingen mit Platz 10 im oberen Drittel der 39 Kommunen im Landkreis.

Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Position 7 16 26 21 8 3 30 9 7 10

Details zum Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushalt entspricht im Groben dem früheren Verwaltungshaushalt und zusätzlich den nun vollständig zu erwirtschaftenden Abschreibungen. Im Ergebnishaushalt sind die Erträge und Aufwendungen dargestellt. Das Gesamtvolumen des Ergebnishaushalts umfasst rund 30,4 Mio. €. Durch den Ausgleich des Haushalts wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde gesichert und die Generationengerechtigkeit gestärkt.

 

Die Aufwendungen (Ausgaben) des Ergebnishaushalts werden für folgende Bereiche verwendet:

  • Transferaufwendungen 12,5 Mio. € (41,6 %)
  • Personalkosten: 8,5 Mio. € (28,5 %)
  • Sach- und Dienstleistungen: 3,8 Mio. € (13 %)
  • Abschreibungen: 2,7 Mio. € (9 %)
  • Sonstige und Zinsen 2,3 Mio. € (7,9 %)

Wesentlich sind ebenso die Transferaufwendungen. Hierin enthalten sind die abzuführenden Umlagen. Die Kreisumlage liegt mit 28 % in 2018 gegenüber den Vorjahren sehr niedrig. Die FAG-Umlage umfasst 24,3% und die Gewerbesteuerumlage 17,9 %. Von den Gewerbesteuereinnahmen gehen in der Regel ¾ in die Umlage, lediglich ¼ verbleiben bei der Gemeinde. Man hofft auf der einen Seite auf höhere Gewerbesteuereinnahmen, was aber auf der anderen Seite auch die Umlagen erhöht.

 

Ein Kostenfaktor bleiben die Personalkosten. Diese steigen wegen der Lohnsteigerungen und dem Ausbau der Kinderbetreuung kontinuierlich an.

  • 2013 6,6 Mio. €
  • 2014 6,9 Mio. €
  • 2015 7,2 Mio. €
  • 2016 7,7 Mio. €
  • 2017 8,2 Mio. €
  • 2018 8,5 Mio. €
  • 2019 9,0 Mio. €
  • 2020 9,1 Mio. €
  • 2021 9,3 Mio. €

Während im Haushalt 2017 lediglich 1,3 Mio. € (bzw. bereinigt 0,6 Mio. €) an Abschreibungen berücksichtigt waren, erreichen die vollständig zu erwirtschaftenden Abschreibungen in den Folgejahren ein neues Niveau.

  • 2018 2,7 Mio. €
  • 2019 2,9 Mio. €
  • 2020 3,0 Mio. €

Die neue Größenordnung stellt hier eine Herausforderung dar. Der Ausbau der gemeindlichen Infrastruktur treibe die Abschreibungen nach oben.

 

Der Finanzierung (Einnahmen) des Ergebnishaushalts stehen folgende Posten im Fokus:

  • Steuern und ähnliche Abgaben: 20,5 Mio. € (67,5 %)
  • Zuweisungen und Zuwendungen: 4,5 Mio. € (14,9 %)
    (einschließlich Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft)
  • Öffentlich-rechtliche Entgelte 2,4 Mio. € (7,8 %)
  • Sonstige Finanzeinnahmen: 2,9 Mio. € (9,8 %)

 

Blick auf die Gewerbesteuer
Für die kommenden Jahre wird mit einer leicht steigenden Gewerbesteuer ausgegangen. Es ergab sich immer eine Schwankungsbreite, die in den Folgejahren zu beobachten ist.

  • 2013 3,6 Mio. €
  • 2014 8,2 Mio. €
  • 2015 6,0 Mio. €
  • 2016 7,9 Mio. €
  • 2017 6,0 Mio. € (geplant), 5,4 Mio. € eingenommen
  • 2018 6,5 Mio. € (Plan)
  • 2019 6,8 Mio. € (Plan)
  • 2020 7,0 Mio. € (Plan)
  • 2021 7,3 Mio. € (Plan)

Fazit zum Ergebnishaushalt


Der Bund befinde sich in einer wirtschaftlich guten Lage. Die Einnahmen des Ergebnishaushalts orientieren sich daher an einem Optimum. Die Ausgaben wurden anhand eines Minimums angesetzt. Der Haushalt profitiert von der geringen Höhe der Kreisumlage. Mit dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen wird der Spielraum geringer, eine Ergebnisverbesserung zu erzielen. Die Abschreibungen sind nun vollständig zu erwirtschaften. Man konzentriere sich auf die Pflichtaufgaben. Die Entwicklung der Gewerbesteuer werde beobachtet.

 

Details zum Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt umfasst den Saldo für den laufenden Betrieb inklusive der Kredite und deren Tilgung und entspricht im Groben dem bisherigen Vermögenshaushalt.

Mit den Finanzmitteln des Finanzhaushalts werden in Summe von 9,77 Mio. € folgende Ausgaben getätigt:

  • Baumaßnahmen 7,2 Mio. € (75 %)
  • Grunderwerb 0,95 Mio. € (9,8 %)
  • Investitionszuschüsse 0,84 Mio. € (8,6 %)
  • Erwerb bewegliches Vermögen 0,63 Mio. € (6,6 %)
  • Tilgungen 0,1 Mio. € (1,1 %)

Die Finanzierung des Finanzhaushalts erfolgt über folgende Posten:

  • Überschuss aus dem Ergebnishaushalt 2,6 Mio. €
  • Investitionszuwendungen 0,38 Mio. €
  • Veräußerungen, Darlehensrückflüsse, Beiträge 0,23 Mio. €

In Summe ergeben sich hieraus 3,25 Mio. €, was zu wenig ist, um die obig dargestellten Ausgaben zu stemmen. Deshalb wird das Delta zu den Ausgaben aus der bisherigen Rücklage mit ca. 6,52 Mio. € gegenfinanziert.

 

Liquidität (bisherige Rücklage)

 

Der Rückgang der ehemaligen Rücklage verläuft moderater als im Vorjahr angegeben.

Jahr 2017 2018 2019 2020 2021
Höhe 23,3 Mio. € 16,8 Mio. € 14,2 Mio. € 12,0 Mio. € 7,6 Mio. €

Schulden

 

Im Planungszeitraum sind derzeit keine neuen Schulden geplant.

Jahr 2017 2018 2019 2020 2021
Höhe 2,2 Mio. € 2,0 Mio. € 1,9 Mio. € 1,8 Mio. € 1,7 Mio. €

Für die Folgejahre stehen folgende Investitionen an:

Projekt Gesamt bisher finanziert 2018 2019 - 2021
KiTa Oberer Schulberg 5,1 Mio. € 1,2 Mio. € 3,1 Mio. € 0,8 Mio. €
Stuttgarter Straße 8,5 Mio. € 1,4 Mio. € 3,8 Mio. € 3,3 Mio. €

Hochwasserschutz

"Kanal"

"Glems"

 

2,6 Mio. €

1,8 Mio. €

 

0,0 Mio. €

0,0 Mio. €

 

0,05 Mio. €

0,1 Mio. €

 

2,55 Mio. €

1,4 Mio. €

Herrenwiesen

"Sport"

davon

"Kultur"

 

12,0 Mio. €

5 Mio. €

?

 

0,0 Mio. €

 

 

0,05 Mio. €

?

 

 

5,45 Mio. €

?

Friedhof ? 0,0 Mio. € 0,08 Mio. € 0,8 Mio. €

Fazit zum Finanzhaushalt

 

Die Liquidität der Gemeinde sei noch vorhanden und es werden keine neuen Kredite benötigt.

 

Gesamtresümee

 

Der erste doppische Haushalt ist erstellt. Der Haushaltsausgleich ist für 2018 gelungen. Die Einnahmeseite ist an einem Optimum geplant, die Ausgabenseite an einem Minimum. Das Risiko, Unterschiede in der Planungs- und der Ergebnisrechnung zu haben, steige. Das neue Haushalts- und Rechnungswesen stellt eine Herausforderung für die Gemeindeentwicklung dar.

 

Beigeordneter Müller dankte allen Mitarbeitern, die an der Erstellung des Haushaltsplans 2018 beteiligt waren. Im Besonderen erwähnte er Frau Wagner, Frau Pfisterer und Herr Todten. Bürgermeister Lauxmann schloss sich dem Dank an.

 

Abstimmung

 

Am Ende der Vorstellung des Haushaltsplans ging es um die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt ohne weitere Aussprache den Entwurf des Haushaltplans 2018 zur Vorberatung in die Gemeinderatssitzung am 10. Januar 2018 zu verweisen.

 

In der Vorlage stand hierzu noch folgender Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 wird formell in der Sitzung des Gemeinderates am 20. Dezember 2017 eingebracht.

Es ist vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 samt Haushaltsplan ohne weitere Aussprache zur Vorberatung in die Gemeinderatssitzung am 10. Januar 2018 zu verweisen. Die Haushaltssatzung 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 soll in der Sitzung des Gemeinderats am 24. Januar 2018 verabschiedet werden.

Der Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 wird in der Sitzung nachgereicht.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

16.11.2017: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 46/2017 mit einer Stellungnahme zum Verzicht einer Ausweisung von geleisteten Investitionszuschüssen in der Eröffnungsbilanz der künftigen Fi-nanzplanung der Gemeinde. Dieses Thema wurde am 18.10.2017 in der Gemeinderatssitzung beschlossen.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

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18.10.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

NKHR - Geleistete Investitionszuschüsse

 

Herr Müller führte in den Tagesordnungspunkt ein. Die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde von der Kameralistik auf die Doppik steht an. Hierzu hat der Gesetzgeber Wahlrechte gegeben, wo die Gemeindeverwaltung jetzt eines wahrnehmen möchte. Es geht darum die geleisteten Zuschüsse beispielsweise an die katholische KiTa, der Kleeblatt Pflegeheime und den GVV (Träger der Glemstalschule) von der Eröffnungsbilanz herauszunehmen. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Wahlmöglichkeit die Gemeinde unterstützen, die Bilanz zu Beginn der Doppik niedrig zu halten. Würde man die Zuschüsse in der Bilanz aufnehmen, würden künftig für die oben genannten drei Posten jährlich zusätzlich 86.000 € zu erwirtschaften sein. Die jetzigen in der Doppik zu erbringenden Abschreibungen seien schon hoch genug. Die Bilanz niedrig zu halten, mache es einfacher die Gegenfinanzierung zu stemmen, auch dann, wenn wirtschaftlich schlechte Jahre kommen sollten. Deshalb empfiehlt die Gemeindeverwaltung vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und die geleisteten Investitionszuschüsse nicht in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen.


Die Eröffnungsbilanz wird nicht auf den 01.01.2018 erstellt werden. Hier sprechen zeitliche Gründe dagegen. Man werde zuerst den Jahresabschluss für 2017 erstellen. Mit der Eröffnungsbilanz ist dann in der 2. Jahreshälfte 2018 zu rechnen.

 

Weitere Details stehen im Sachvortrag und Begründung der Vorlage des Gemeinderats:
Investitionszuschüsse sind Zuschüsse, die von der Gemeinde an Dritte (z.B. Zweckverbände, Vereine, GVV) für eine Investitionsmaßnahme geleistet werden. Diese Zuschüsse müssen im NKHR über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Investition abgeschrieben werden. Die Vorgabe hierfür wurde vom Gesetzgeber geschaffen, da sich Gemeinden oftmals mit hohen Summen an Investitionsmaßnahmen von Dritten beteiligen. Die Aktivierungspflicht bezieht sich auf den (zukünftigen) laufenden Betrieb.
Für den Ansatz von Investitionszuschüssen, die in der Vergangenheit (vor 2018) von der Gemeinde an Dritte geleistet wurden, hat der Gesetzgeber ein Wahlrecht eingeräumt. Nach § 62 Abs. 6 Satz 3 GemHVO kann auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz verzichtet werden. Über die Wahrnehmung dieses Wahlrechts hat der Gemeinderat zu entscheiden.

Bei einem Ansatz der geleisteten Investitionszuschüsse wird in der Eröffnungsbilanz ein höheres Aktiva ausgewiesen. Der dafür gebildete Sonderposten ist dann über die voraussichtliche Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstands aufzulösen und belastet durch die Abschreibungen die Ergebnisrechnung. Der Haushaltsausgleich wird damit erschwert.

Als bisherige Beispiele gab es unter anderem Baukosteninvestitionszuschüsse in den vergangenen Jahren für den katholischen Kindergarten, dem Kleeblatt Pflegeheim und dem Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen.

Die Verwaltung empfiehlt, das Wahlrecht auf den Verzicht des Ansatzes auszuschöpfen, um die diesbezügliche Belastung in den zukünftigen „doppischen Haushaltsjahren" so gering wie möglich zu halten.

Es wird jedoch auf zwei Ausnahmefälle hingewiesen, bei denen auf den Ansatz früher geleisteter Investitionszuschüsse nicht verzichtet werden sollte:

  1. Die geleisteten Investitionszuschüsse an den Zweckverband Talhausen. Diese sind insbesondere für die Gebührenkalkulation von Bedeutung und gilt es somit zu erwirtschaften.
  2. Sofern die erwirtschafteten Abschreibungen des Sonderpostens für die Tilgung etwaiger für den Investitionszuschuss aufgenommenen Kredits aus Liquiditätsgründen benötigt werden. Solche Fälle liegen bei der Gemeinde nicht vor. Für die Leistung von Investitionszuschüssen an Dritte waren bislang keine Kreditaufnahmen bei der Gemeinde notwendig.

Bezüglich der genannten Ausnahmefälle werden im NKHR die entsprechenden Sonderposten in der Vermögensrechnung gebildet und aufgelöst.

Im Rahmen der Präsentation der vorläufigen Eröffnungsbilanz in der GR-Klausur am 07.10.2017 wurde der Gemeinderat über die Anwendung der Vereinfachungsregelungen des § 62 ausführlich in Kenntnis gesetzt. Zudem wurden die Auswirkungen auf den Ansatz oder Verzicht des Wahlrechts nach § 62 Abs. 6 Satz 3 GemHVO erläutert.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(FWV) Über welche Position reden wir eigentlich? Eigentlich müsste man die Zuschüsse in der Bilanz mit aufnehmen.
Herr Müller gab an, dass damit die Messlatte höher gelegt würde. Aber warum sollte man das tun? Überschüsse könne man trotzdem erwirtschaften, auch wenn die Eröffnungsbilanz niedriger angesetzt wäre.

 

(FDP) Der Ansatz des Vorredners sei generell richtig. Alle Verrechnungswerte müssten refinanziert sein. Deshalb ist es auch gut, dass die Doppik eingeführt wird. Leider müssen es aber nur die Kommunen und nicht das Land selbst einführen. Aus kommunaler Sicht ist es aber schwierig die Pflichtabschreibungen zu erwirtschaften. Deshalb sollte man die getätigten Investitionen aus der Bilanz herausnehmen um die ganze Sache zu entschärfen.

 

(ABG, Streit) Man sei in der Frage hin- und hergerissen. Nähme man die Zuschüsse in die Bilanz rein, würde man die Latte höher legen. Im anderen Fall würde man sich "ärmer" rechnen. Man würde es aber leichter haben einen ausgeglichenen Haushalt zu haben. Zudem sind die Investitionen doch bereits getätigt und damit das Geld ausgegeben.
Herr Müller gab an, dass man ein besseres Haushaltsergebnis ja immer noch erzielen könne. Der Vergleich mit einem Wirtschaftsunternehmen würde hinken.

 

(FDP) Die oben genannten 86.000 € sei lediglich eine Buchung. Es fließt hier kein echtes Geld.

 

(FWV) Genau deshalb müsse man die getätigten Investitionen ja in die Bilanz aufnehmen. Was hindert daran, die Abschreibungen entsprechend zu erwirtschaften?

 

(SDP) Die Sache ist eigentlich eindeutig. Es gibt die Wahlmöglichkeit von Seiten des Gesetzgebers. Von dieser Wahlmöglichkeit solle man nun Gebrauch machen und die Beträge aus der Bilanz herauslassen. Der Haushaltsausgleich soll nicht noch schwieriger gemacht werden.

 

(FDP) Die Beträge sollen rausgenommen werden.

 

(Bündnis 90/Grüne) Die Einführung der Doppik sei eine Herausforderung. Man hat nun die Möglichkeit es sich leichter zu machen. Man könnte die Abschreibungen erwirtschaften, man müsse es aber nicht.

 

Abschließend gab Herr Müller noch folgende Aussage ab: Es sei ein ehrgeiziges Ziel in die Doppik zu gehen. Das Land geht diesen Weg leider selber nicht mit. Viele Kommunen werden ihre Haushalte nicht ausgleichen können. Man werde zufrieden sein, wenn man in Schwieberdingen über längere Zeit die Haushalte ausgleichen könne. Es gäbe aus gutem Grund das vom Gesetzgeber vorgegebene Wahlrecht.

 

Abstimmung

 

Bürgermeister Lauxmann leitete die Abstimmung des folgenden Beschlussvorschlags ein.

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt durch Ausübung des Wahlrechts gern. § 62 Abs. 6 S. 3 GernHVO den Verzicht auf den Ausweis des Ansatzes der geleisteten Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz.

 

Der Beschlussvorschlag wurde mit einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen.

19.07.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bericht über den Stand der Finanzen der Gemeinde Schwieberdingen zum 30.06.2017

- Finanzzwischenbericht –

 

Frau Pfisterer von der Kämmerei stellte den Finanzzwischenbericht vor. Einführend bezog sie sich auf Informationen, wie sie im Sachvortrag und Begründung der Gemeinderatsvorlage wiedergegeben waren:
Der Finanzzwischenbericht unterrichtet den Gemeinderat über die Entwicklungen der Finanzlage und des Haushaltsvollzugs im bisherigen Haushaltsjahr.
Zusätzlich informiert der Finanzzwischenbericht über aktuelle Entwicklungen, die derzeit in der öffentlichen Diskussion stehen und die entweder im Haushaltsjahr oder in der mittelfristigen Finanzplanung Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen haben werden.
Das Zwischenergebnis der Haushaltswirtschaft 2017 mit Ausblick auf den Finanzierungszeitraum ist in dem in der Anlage beigefügten Finanzzwischenbericht dargestellt.

 

Ein erster wichtiger Blick ist die Einnahmenseite. Hier wird laut Stand des Zwischenberichts die geplante Höhe der Gewerbesteuer von 6 Mio. € um 300.000 nicht erreicht. Man muss davon ausgehen, dass nur 5.7 Mio. € über die Gewerbesteuer eingenommen werden können. Dafür steigen die Einnahmen beim Anteil der Einkommenssteuer an. Diese könnten auf 8,792 Mio. € ansteigen. Geplant waren hier rund 425.000 € weniger, nämlich 8,367 Mio. €. Beim Landeszuschuss auf Grund der mangelnden Steuerkraft erwartet man Mehreinnahmen von 52.000 €.


Die Landeszuschüsse für die KiTa werden geringer ausfallen, dafür die für die Krippen höher. Am Ende ist mit 30.000 € an Mehreinnahmen bei dieser Zuschussgruppe zu rechnen. Vom Zweckverband Talhausen wird man eine Rückerstattung von 86.000 € erhalten.


Auf der Ausgabenseite wird die Gewerbesteuerumlage voraussichtlich von 1.426.000 € auf 1.188.600 € fallen. Dafür sind mit 145.000 € an Erstattungszinsen für Gewerbesteuerrückzahlungen zu rechnen. Hier waren lediglich 5.000 € eingeplant. Für die Flüchtlingsunterbringung im Lüssenweg rechnet man mit einer Abschlussrechnung in Höhe von 3 Mio. €. Hier waren 3,55 Mio. € veranschlagt. Bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt kommen die bereits bekannten Zusatzkosten auf Grund der gegenüber der Planung erhöhten Angebots hinzu.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte Frau Pfisterer für deren Ausführungen und für die Vorbereitung des Finanzzwischenberichts. Ein Gemeinderat der FDP-Fraktion fügte noch an, dass die positive Entwicklung der Einkommensteuer diese als relevanter gegenüber der Gewerbesteuer auszeichne. Es sei deshalb ein guter Schritt gewesen, dass die Telekom in Schwieberdingen das Internet schneller gemacht hat. Das sei ein Standortvorteil, der sich dann auch in den Einnahmen über die Einkommenssteuer bemerkbar mache.

 

Der Finanzzwischenbericht wurde damit vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung gab es nicht.

28.06.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Feststellung der Jahresrechnung und des Beteiligungsberichts 2016

 

Kämmerer Müller stellte die Jahresrechnung und den Beteiligungsbericht für 2016 vor. Die Jahresrechnung erfolgt ein vorletztes Mal in er Kameralistik. 2018 wird dann die Rechnung auf die Doppik umgestellt. Das Rechnungsergebnis ist insgesamt erfreulich, da am Jahresende ein Überschuss übrigblieb.

Es kommt zu einem verbesserten Ergebnis von 3.314.762 €. Dieses entsteht durch Mehreinnahmen in Höhe von 2.775.749 € und Minderausgaben in Höhe von 539.013 €.
Bei den Wesentlichen Steuereinnahmeposten ergeben sich folgende Unterschiede gegenüber den Planwerten für 2016:

  • Gewerbesteuer: +1.914.362 € (geplant wurde mit 6 Mio. €)
    Auf Grund der höheren Gewerbesteuereinnahme erhöht sich allerdings auch die abzuführende Gewerbesteuerumlage um 440.574 €.
  • Grundsteuer B: +99.081 €
  • Vergnügungssteuer: +36.343 €
  • Anteil Einkommenssteuer: +24.627 €
  • Anteil Umsatzsteuer: -5.459 €

In die Rücklage konnten 153.9560,35 € zugeführt werden. Da ursprünglich mit einer Entnahme von 3,66 Mio. € aus der Rücklage geplant war, ergibt sich zum Jahresende 2016 eine verbesserte Rücklagenbilanz von 3.818.260,35 €.

 

Bei den Schulden liegt der Jahresabschluss bei 2.253.564,18 €. Die Prokopfverschuldung liegt damit bei 198,69 € / Einwohner. Hauptverantwortlich für den Anstieg der Schulden ist die Kreditaufnahme in Höhe von 2 Mio. € für die Flüchtlingsunterbringung im Lüssenweg. Mit der Kreditaufnahme wurde das Ziel verfolgt, die Finanzplanung der weiteren Projekte nicht wegen des Baus einer Flüchtlingsunterbringung ändern zu müssen.

 

In der Vorlage des Gemeinderats stand noch folgender kurzer Sachvortrag und Begründung:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 ist abgeschlossen und kann vom Gemeinderat festgestellt werden. Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2016 einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres ist in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt.

Dem Rechenschaftsbericht ist der Beteiligungsbericht 2016 nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung mit der Darstellung der Beteiligungen der Gemeinde an privaten Unternehmen beigefügt.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte Herrn Müller für die Vorstellung der Jahresrechnung.
 

Von Seiten der Gemeinderäte gab es zwei Anmerkungen. So wurde von Gemeinderätin Reinold nachgefragt, ob die 86.515 €, welche als Einnahmen verbucht sind, von der AVL bezahlt werden. Dies wurde bestätigt. Das sei eine vertraglich festgelegte Vergütung, welche vom eingebrachten Volumen in die Deponie abhängt. Gemeinderat Streit fragte an wie hoch der Gewinn bei den Beteiligungen der Gemeinde an privaten Unternehmungen sei. Bei der Bündelungsgesellschaft liegt die Gewinnbeteiligung bei 5,5 %, so die Antwort.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Aufgrund von § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Schwieberdingen wie folgt festgestellt:

  1. Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016 nach Anlage 1 A).
  2. Die Allgemeine Rücklage und der Schuldenstand werden entsprechend Anlage 1 B) und C) festgestellt.
  3. Dem Rechenschaftsbericht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.
  4. Vom Rechenschaftsbericht wird Kenntnis genommen.

Zusätzlich nimmt der Gemeinderat vom Beteiligungsbericht 2016 nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung Kenntnis.

Anlage 1: Beschlussantrag zur Feststellung der Jahresrechnung 2016
Jahresrechnung_Anlage1.pdf
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Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

17.05.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Nachtragshaushaltssatzung 2017 samt Stellenplan

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit der Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Wasserwerks behandelt. Beide Themen betreffen den Beigeordneten. Kämmerer Müller ging kurz darauf ein, dass im Stellenplan die Besoldungsstufe des Beigeordneten von A15 nach A16 geändert wurde. Dies sei die einzige relevante Änderung. Finanzielle Auswirkungen bestünden nicht, da die Änderung der Besoldungsstufe innerhalb des über 8 Mio. € hohen Personalkostenbudget abgedeckt ist.

 

In der Vorlage des Gemeinderats steht folgender Sachvortrag und Begründung:
Nach den Bestimmungen des §82 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unter anderem eine Nachtragshaushaltssatzung bei Abweichungen gegenüber dem Stellenplan zu erlassen. Durch die künftige Zuordnung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Wasserwerk zur Stelle des Beigeordneten hat sich die Besoldung verändert, die im Stellenplan noch nachvollzogen werden muss. Da der Stellenplan eine Pflichtaufgabe zum Haushaltsplan darstellt, ist dazu ein Nachtragshaushalt erforderlich.

 

Abstimmung

 

Die Abstimmung erfolgte über folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit dem geänderten Stellenplan gemäß der Anlage 1.

 

Dieser wurde bei einer Enthaltung (aus den Reihen der CDU-Fraktion) mehrheitlich angenommen.

25.01.2017: ABG Haushaltsrede 2017

 

Nachfolgend gibt es die ABG Haushaltsrede zum Nachlesen.

ABG Haushaltsrede 2017
ABG_Haushaltsrede_2017.pdf
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Traditionell gab es wieder ein Geschenk der ABG-Fraktion. In diesem Jahr hat Bürgermeister Lauxmann die ABG Tischvorlage erhalten. Am Esstisch verwendet, erinnert die ABG Tischvorlage jeweils an das Wesentliche.

25.01.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016-2020

 

Vor der Verabschiedung des Haushaltes trugen alle Fraktionen ihre Haushaltsreden vor. Die Reihenfolge der Vorträge entsprach dem Wahlergebnis der letzten Gemeinderatswahl. Die Reden wurden wie folgt verlesen:
FWV – Gemeinderat Widmann, CDU – Gemeinderat Rommel, ABG – Gemeinderat Schachermeier, SPD – Gemeinderat Enzensperger, FDP – Gemeinderat Athanassiadis, Bündnis 90 / Grüne – Gemeinderätin Birkhold.

 

Die Haushaltsrede der ABG-Fraktion finden Sie weiter oben.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2016 bis 2020.

 

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

Das Schwieberdinger Haushaltsbuch wird in der Bibliothek ausgelegt und kann dort von jedem Bürger eingesehen werden.

19.01.2017: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 3/2017 über die Sitzung des AUT / VFA und der dortig stattgefundenen Vorbesprechung des Finanzhaushalts für 2017.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2017

11.01.2017: Öffentliche Sitzung des AUT / VFA (Ausschuss für Umwelt und Technik / Verwaltungs- und Finanzausschuss)

 

Vorberatung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016-2020

 

Kämmerer Müller führte durch den Tagesordnungspunkt. Er ging mit den Mitgliedern beider Ausschüsse durch das Zahlenwerk durch und gab den Gemeinderäten die Möglichkeit Fragen zu stellen. Behandelt wurden der Plan des Verwaltungshaushalts, des Vermögenshaushalts, den Sammelnachweisen und dem Stellenplan. Im Folgenden sind die wesentlichen Fragen und die Antworten (in kursiv) wiedergegeben.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(CDU) Für das Schulschwimmen sind 5.000 € eingestellt. Dieser Betrag gilt alleinig für die Klassenstufe 3?
Ja, das ist richtig.

 

(CDU) Für die Schülerbeförderung von Aussiedlerhöfen sind 10.000 € veranschlagt. Was ist damit gemeint?
Hiermit ist die Beförderung von Schülern vom Hardthof gemeint.

 

(SPD) Für das Schapfenfest ist für 2017 der doppelte Betrag (50.000 €) eingestellt. Wieso wurde das gemacht?
Der Posten betrifft nicht nur das Schapfenfest, sondern ist wie es in der Erläuterung heißt, auch für die Archivpflege vorgesehen. Bei den verschiedenen gemeindlichen Archiven steht eine Revision an und diese wird die Hälfte des eingestellten Betrags benötigen. Für das Schapfenfest stehen damit erneut 25.000 € bereit. Rückblickend wird es zudem noch eine Besprechung mit den Vereinen geben, um das Schapfenfest 2016 Revue passieren zu lassen. Derzeit ist es geplant, dass in 2017 erneut ein Schapfenfest stattfindet, um aus dem Fussball-WM/EM-Rhythmus zu kommen. Zudem kann sich das Fest dadurch weiter etablieren und dann im zweijährlichen Rhythmus stattfinden. In 2017 wird die Sanierung der Ortsdurchfahrt sicherlich auch Einfluss auf das Schapfenfest nehmen.

 

(CDU) Wurden der Kostenrahmen von 25.000 € für das Schapfenfest gehalten?
Ja, der Rahmen wurde eingehalten. Die Abrechnung wird dem Gemeinderat noch vorgestellt werden.

 

(FWV) Eine Frage abseits von der Haushaltsplanung. Mittags sind im Jugendhaus sehr viele Besucher da. Könnte man zur Unterstützung hier Jemanden im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahrs einstellen?
Man könnte nachfragen, wie der Betreuer des Jugendhauses Herr Reinhardt diesen Punkt sieht. Es laufen Kooperationen mit der Glemstalschule, weshalb in der Mittagszeit das Jugendhaus gut ausgelastet ist. Von Seiten der Glemstalschule gibt es auch eine soziale Betreuung.

 

(ABG) Für die private Kindertagesstädte in der Stuttgarter Straße sind 720.000 € für die Bereitstellung von 40 Plätzen eingestellt. Da diese Plätze nicht in Anspruch genommen werden, könnten sowohl die Plätze als auch der Geldbetrag auf die anderen gemeindlichen Kindergärten umverteilt werden?
Nein. Es handelt sich hier um ein vertragliches Konstrukt, das zum Zeitpunkt wo die Fa. Bosch ihre eigene Einrichtung eröffnet hat, abgeschlossen wurde. Die Gemeinde hat sich damals die Plätze vertraglich zugesichert. Bei der Kinderbetreuung ist eine Manövriermasse an Plätzen notwendig. Das ermöglicht auch in anderen Einrichtungen verlängerte Betreuungszeiten anbieten zu können. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass die Nachfrage nach Krippenplätzen vorhanden ist.

Nachfrage: Wie lange läuft der Vertrag? Eine Umverteilung wäre wirklich nicht machbar, zum Beispiel in den Oberen Schulberg, der gerade eine geringe Auslastung hat?
Die Vertragslaufzeit ist gerade nicht bekannt. Diese Information kann aber nachgereicht werden. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass der Kindergarten Oberer Schulberg derzeit nur ein Kindergarten ist. Die Plätze werden gebraucht. Der Vertrag sei gut für die Gemeinde, beispielsweise auch wegen der dadurch geschaffenen Flexibilität beim Personal. Wenn die Plätze in Anspruch genommen werden liegt die Personalverantwortung beim Betreiber. Die Zahlen für die Kinderbetreuung gehen in Schwieberdingen gegen den Trend nicht nach unten.

 

ABG) Für die CI und die Internetseite sind erneut 20.000 € in 2017 eingestellt. Ist der Betrag von 65.000 € aus dem Jahr 2016 komplett aufgebraucht?
Die Rechnung für 2016 wurde bereits vorgestellt. Der Betrag aus 2016 betraf den Entwicklungsprozess bspw. für das neue Logo Schwieberdingens. Der Betrag für 2017 betrifft nun Folgekosten. Beispielsweise müssen die gemeindlichen Fahrzeuge mit dem neuen Logo ausgestattet werden oder die Präsente der Gemeinde für Geburtstage müssen ebenso mit dem neuen Logo versehen werden. Hier sind gerade die Holzbehältnisse, welche noch das Schwieberdinger Wappen trugen, ausgelaufen.

 

(ABG) Bei der Pedelec-Station geht man in 2017 von einem Minus von 22.000 € aus. Sollen die neuen Ladestationen einen Nutzungsanreiz für die Pedelec-Station schaffen?
Bei der Pedelec-Station beabsichtigt man eine Kooperation mit einem ortsansässigen Gewerbebetrieb. Es soll eine Verbindung zwischen der Pedelec-Station und den neuen Tanksäulen im Ortsbereich und bei der Fa. Bosch geben. Am Parkplatz in der Christophstraße und beim Parkplatz hinter dem Rathaus sind von der Fa. Bosch gesponserte Ladestationen aufgebaut worden. Von Seiten der Fa. Bosch sollen die auf dem Parkplatz der Fa. Bosch aufgestellten Ladesäulen ebenfalls von der allgemeinen Bevölkerung genutzt werden können.

 

(SPD) Für ein Ratsinformationssystem sind 15.000 € eingeplant. Ist das ein konkreter Wert oder eine Schätzung?
Der Wert ist ein grober Richtwert. Es gab bereits ein Gespräch mit einem Anbieter. Die Diskussion um ein Ratsinformationssystem, mit dem die Vorlagen des Gemeinderats über das Internet veröffentlicht werden können, wird noch kommen. Allerdings hat dieses Thema nicht die höchste Priorität und wird ggf. nicht in 2017 umgesetzt werden.

 

(ABG) Für die Scheune beim Ortsmuseum ist explizit kein Geld eingestellt. Weshalb werden hier keine Mittel bereitgestellt?
Die Gemeinde konzentriert sich in 2017 auf die zentralen Projekte der Sanierung der Ortsdurchfahrt, dem Bau des KiTa Oberer Schulberg und des Hochwasserschutzes. Die Scheune beim Ortsmuseum hat keine hohe Priorität. Sicherheitsrelevante Reparaturen würden bei Bedarf durchgeführt.

 

(ABG) Für den Bau des KiTa Oberer Schulberg sind für 2017 und 2018 zwei Zuschüssen in Höhe von jeweils 120.000 € als Einnahmen eingestellt. Sind diese Zuschüsse für den Bau des KiTa?
Die Zuschüsse sind für die Krippengruppen.

 

(ABG) Unter dem Titel "Turn- und Festhalle" ist ein Betrag von 10 Mio. € eingestellt. Was verbirgt sich hier genau dahinter?
Die Machbarkeitsstudie für die Hallen im Gebiet Herrenwiesen hat einen Bedarf an Sportflächen ergeben. Zudem gab es eine Kostenschätzung in Höhe von 12 Mio. €. Darin waren aber nur Kosten für den Bereich "Sport" enthalten. Das Thema "Kultur" mit einer Turn- und Festhalle ist noch offen. Die Machbarkeitsstudie hat hier nur Möglichkeiten in Form von Puzzleteilen aufgezeigt. Eine Diskussion ist hier noch zu führen und die damit verbundenen Kosten sind noch aufzuzeigen. Für den Bereich "Sport" sind nun 10 Mio. € im Haushaltsplan und dem Investitionsprogramm eingestellt, um schon mal im Hintergrund ein Finanzgerüst zu haben. Die Diskussion um eine Turn- und Festhalle wird den bisher dargestellten Investitionsbedarf noch erhöhen.

 

(FWV) Wie viele Räumfahrzeuge hat die Gemeinde? Sind diese Fahrzeuge mit einem Radio ausgestattet? Es wäre doch schön, wenn die Mitarbeiter für ihre nächtlichen Einsätze ein Radio hätten.
Es gibt in Schwieberdingen drei Räumfahrzeuge. Diese sind nicht mit einem Radio ausgestattet. Bisher gab es auch keine entsprechende Rückmeldung für ein Radio von Seiten der Bauhofmitarbeiter.

 

Abseits der Fragen der Gemeinderäte, wurden noch folgende Informationen vorgetragen:

  • Die Anschaffung eines Löschfahrzeugs für die Feuerwehr wird sich erneut um 1 Jahr verschieben. Schwieberdingen hat bereits drei bis vier Mal einen entsprechenden Antrag für einen Zuschuss eingereicht, bisher aber noch keinen Zuschlag bekommen. Insgesamt würde zu viele Anträge eingereicht, als Budget für Zuschüsse vorhanden sei. Man geht davon aus, dass man bei der nächsten Beantragung einen Zuschlag erhalten werde. Eine Rückmeldung wird für den Sommer 2017 erwartet. Da für eine Anschaffung eines Fahrzeugs jedoch ein Beschaffungsprozess (mit Ausschreibungen, etc.) erfolgt, wird nicht vor 2018 mit einem Ersatz für das bestehende alte Löschfahrzeug zu rechnen sein. Das neue Fahrzeug wird immer notwendiger, da für das bestehende Fahrzeug Reparaturen schwieriger und Ersatzteile weniger würden.
  • In 2017 werden keine Mittel für die Kompletterneuerung von Kinderspielplätzen bereitgestellt. Mit den bisher drei sanierten Spielplätzen (wobei beim Spielplatz an der Peter-von-Koblenz-Straße der Abschluss der Arbeiten noch aussteht) sind die ältesten und vom Bedarf her notwendigsten Spielplätze saniert. Das Angebot in Schwieberdingen ist damit wieder insgesamt gut. Geld für laufende Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen ist in 2017 eingeplant.

 

Abstimmung

Der Gemeinderat stimmte über folgenden Beschlussvorschlag ab:
Die Ausschüsse beschließen, dass die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016-2020 in der Sitzung des Gemeinderats am 25. Januar 2017 in der von ihnen beratenen Form erfolgen soll.

 

Die Vorlage enthielt noch folgenden Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplans 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016-2020 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21. Dezember 2016 eingebracht.
Die Vorberatung erfolgt auf Wunsch des Gemeinderats in der gemeinsamen Ausschusssitzung. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016-2020 soll in der Sitzung des Gemeinderats am 25. Januar 2017 erfolgen.

 

Die Mitglieder beider Ausschüsse stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

Abschließend noch eine Erläuterung, weshalb Gemeinderat Streit nicht an den Vorberatungen der beiden Ausschüsse teilnehmen konnte:
Der ABG steht in den Ausschüssen trotz dreier Plätze in der Fraktion jeweils nur ein Platz in den Ausschüssen zur Verfügung. Bürgermeister Lauxmann erläuterte zu Beginn den Sachverhalt. Er hat sich mit der Kommunalaufsicht abgesprochen, dass in der genannten Konstellation keine Teilnahme mit Rederecht möglich sei. Da in der Sitzung Gemeinderätin Reinold nicht anwesend sein konnte, durfte Gemeinderat Streit ebenso nicht deren Platz einnehmen, da er für den Platz im Verwaltungs- und Finanzausschuss nicht als Stellvertreter genannt ist. Die Stellvertreterregelung kann jedoch geändert werden. Die ABG-Fraktion wird deshalb eine entsprechende Änderung der Stellvertreterregelung anstreben.

21.12.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016 bis 2020

 

Einleitung durch Bürgermeister Lauxmann
 

Bürgermeister Lauxmann verwies zu Beginn auf zwei Aspekte des Haushalts 2017:

  1. Es ist der letzte Haushalt im System der Kameralistik. Ab 2018 wird auf das neue Doppik Verfahren umgestellt.
  2. Der Haushalt beschreitet die konsequente Umsetzung des eingeschlagenen Schwieberdinger Weges. Der Fokus liegt auf deutlichen Investitionen in die gemeindliche Infrastruktur, der Umsetzung er Pflichtaufgaben und der Aufrechterhaltung der gemeindlichen Aufgaben.

Die bisherigen Projekte waren verglichen mit den kommenden Projekten überschaubar und vom Investitionsumfang eher klein. In den letzten Jahren wurde mit einer hohen bürgerschaftlichen Beteiligung die Grundlage für die nun umzusetzenden großen Investitionen vorbereitet. Es geht dabei um folgende Projekte:

  • Es stehen die Kanalsanierung und die daran anschließende Umgestaltung der Stuttgarter Straße an. Dieses ist ein erstes großes Umsetzungskonzept, welches Mitte 2017 begonnen wird.
  • Ebenfalls wird in der ersten Hälfte von 2017 der Neubau der KiTa Oberer Schulberg gestartet. Hier entstehen zwei zusätzliche Gruppen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen in Schwieberdingen zu decken.
  • Die Planungen zum Hochwasserschutz an der Glems wird fortgesetzt. Das Verfahren, welches hier vorgeschriebene ist, sei zwar zu lange, man werde aber auch hier in eine Realisierungsphase übergehen.

Die drei genannten Projekte sind mit ca. 13 Mio. € beziffert. Es gibt in 2017 (neben einer Ausnahme) keine weiteren Umsetzungsprojekte. Daran schließt sich dann die Sanierung und Erweiterung der Glemstalschule (für geschätzte 13-16 Mio. €) an und die Hallen im Glemstal (10 Mio. €).
Bisher habe es in Schwieberdingen kein vergleichbares Investitionsprogramm gegeben. Das Investitionsprogramm werde deutliche Auswirkungen auf den Haushalt habe. Die Rücklage wird bis auf einen Mindestbestand aufgelöst werden und es sind Kredite eingeplant. Weiterhin bleibt eine Abhängigkeit von der Gewerbesteuer erhalten. Deren Berg- und Talfahrt gilt es auch in den kommenden Jahren zu beobachten.
Als Fazit sei zu sagen, dass ab 2017 große Herausforderungen und Investitionen anstehen, die der Gemeinde ein neues Gesicht geben werden. Die begonnenen zielgerichteten Planungen werden nun fortgeführt und umgesetzt.

 

Vorstellung des Haushaltsplans

 

Bürgermeister Lauxmann übergab das Wort an Kämmerer Müller. Er stellte den Haushaltplan 2017 im Detail vor.


Das Ziel des Haushaltsplans 2017 sei es, die Umsetzung der längerfristig geplanten Maßnahmen anzugehen. Der Leitgedanke basiert auf der Entwicklungsoffensive Schwieberdingen, welche mit einer hohen bürgerschaftlichen Beteiligung durchgeführt wurde. Das Motto des Haushaltsplans lautet für 2017 wie folgt: Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg. Erfolg hat drei Buchstaben: TUN.

 

Im Steuerranking des Landkreises Ludwigsburg hat Schwieberdingen seine Position innerhalb der 39 Kommunen im Landkreis mit Platz 7 behaupten können.

Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Position 2 7 16 26 21 8 3 30 9 7

Es folgt ein Blick auf das Haushaltsvolumen der vergangenen Jahre und der Ausblick der Planung bis 2019:

Jahr Gesamthaushalt Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt
2013 31,3 Mio. € 26,8 Mio. € 4,5 Mio. €
2014 34,2 Mio. € 28,2 Mio. € 6,0 Mio. €
2015 35,7 Mio. € 30,8 Mio. € 4,9 Mio. €
2016 38,0 Mio. € 30,4 Mio. € 7,6 Mio. €
2017 39,9 Mio. € 33,1 Mio. € 6,8 Mio. €
2018 > 40.0 Mio. € > 32,4 Mio. € 7,6 Mio. €
2019 > 40.0 Mio. €  > 32,7 Mio. € 7,3 Mio. €
2020 > 40.0 Mio. € > 32,4 Mio. € 7,6 Mio. €

Verwaltungshaushalt: Bezeichnet die finanziellen Mittel für die Kern- und Pflichtaufgaben einer Gemeinde (Personal- und Sachkosten (bspw. Kindergärten, Schulen, Feuerwehr), Energiekosten, Umlagen). Der Verwaltungshaushalt basiert auf die jährlich wiederkehrenden Einnahmen wie Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, aber auch Hunde- und Vergnügungssteuer, Umsatzsteuer) und Gebühren und Zuweisungen.
Vermögenshaushalt: Mit dem Vermögenshaushalt werden vorwiegend Investitionen getätigt. Über den Vermögenshaushalt wird der kommunale Straßenbau finanziert und es können darüber hinaus Grundstücke erworben werden. Erlöse aus Grundstücksverkäufen werden dem Vermögenshaushalt zugeführt. Genauso laufen zweckgebundene Zuschüsse vom Land/Bund für spezifische Investitionen in den Vermögenshaushalt ein.

 

Details zum Verwaltungshaushalt

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts (33,1 Mio. €) werden für Folgende Bereiche verwendet:

  • Personalkosten: 8,2 Mio. € (25 %)
  • Verwaltung und Betriebsaufwendungen: 10,3 Mio. € (31 %)
  • Zuweisungen und Zuschüsse: 3,098 Mio. € (9 %)
  • Sonstiges (i.B. Umlagen): 11,7 Mio. € (35 %)

Ein großes Stück des Kuchens geht wieder in Richtung der zu zahlenden Umlagen. Die Gemeinde hat die Gewerbesteuerumlage, die FAG Umlage, die Kreisumlage und die Umlage für den Verband Region Stuttgart abzuführen.

 

Der Finanzierung des Verwaltungshaushalts erfolgt über folgende Posten:

  • Steuern und Zuschüsse: 64 %
  • Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb: 26 %
  • Sonstige Finanzeinnahmen (z.B. Zinsen): 10 %

Die Einnahmen setzen sich im Detail wie folgt zusammen:

  • Gewerbesteuer: 6 Mio. €
  • Grundsteuer: 2,2 Mio. €
  • Einkommenssteuer: 8,4 Mio. €
  • Umsatzsteuer: 1,9 Mio. €
  • Gebühren, Entgelte, Erstattungen: 8,46 Mio. €
  • Kalkulatorische Einnahmen: 2,86 Mio. €
  • Schlüsselzuweisung (z.B. aus mangelnder Steuerkraft): 1,7 Mio. €
  • Sonstiges: 1,63 Mio. €

Prognose für die Gewerbesteuer
Für die kommenden Jahre wird mit einer leicht steigenden Gewerbesteuer ausgegangen. Es ergab sich immer eine Schwankungsbreite, die in den Folgejahren zu beobachten ist.

  • 2012 7,7 Mio. €
  • 2013 3,6 Mio. €
  • 2014 8,2 Mio. €
  • 2015 6,0 Mio. €
  • 2016 6,0 Mio. €
  • 2017 6,0 Mio. €
  • 2018 6,5 Mio. €
  • 2019 6,8 Mio. €
  • 2020 7,0 Mio. €

Aus dem Verwaltungshaushalt bleibt ein Überschuss in Höhe von 1,193 Mio. € übrig, der in den Vermögenshaushalt zugeführt wird. In den Folgejahren plant man mit ähnliche Zuführungsraten (2018: 1,084 Mio. €, 2019: 1,190 Mio. €, 2020: 1,030 Mio. €). Insgesamt ergeben sich in den Folgejahren damit Zuschüsse für den Vermögenshaushalt in Höhe von rund 4,5 Mio. €, die dann für die Investitionen verwendet werden können (sofern sie sich in der geplanten Weise ergeben).

 

Fazit zum Verwaltungshaushalt:

  • Man geht weiterhin von hohen Steuereinnahmen aus.
  • Die Hebesätze können stabil gehalten werden.
  • Schwieberdingen erhält eine Zuweisung aus der mangelnden Steuerkraft.
  • Es sind hohe Ausgaben für die gemeindliche Infrastruktur geplant.
  • Die Verwaltungs- und Betriebskosten werden künftig ansteigen (z.B. durch den neuen KiTa Oberer Schulberg)
  • Die Zuführung in den Vermögenshaushalt ist weiterhin abhängig von den Einnahmen bei der Gewerbesteuer.

 

Details zum Vermögenshaushalt

 

Die Höhe des Vermögenshaushalts stellt sich in der Jahresübersicht wie folgt dar:

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020
Höhe 7,8 Mio. € 6,8 Mio. € 7,6 Mio. € 7,3 Mio. € 7,6 Mio. €

Mit den Finanzmitteln des Verwaltungshaushalts werden folgende Ausgaben getätigt:

  • Baumaßnahmen                     77 %
  • Vermögenserwerb                  13 %
  • Tilgungen und Zuschüsse         10 %

Im Investitionszeitraum 2016-2020 sind jeweils jährlich rund 6 Mio. € für Baumaßnahmen eingeplant.

 

Die Finanzierung des Vermögenshaushalts in Höhe von 6,8 Mio. € erfolgt über folgende Posten:

  • Rücklage                                75 %
  • Zuführung                              17 %
  • Zuweisungen und Zuschüsse    5 %
  • Veräußerungen                        3 %

 

Projekte und Investitionen in 2017ff:

Projekt Gesamt Bisher finanziert 2017 2018 - 2020
KiTa Oberer Schulberg 5,1 Mio. € 1,55 Mio. € 1,8 Mio. € 1,75 Mio. €
Stuttgarter Straße 6,6 Mio. € 0,8 Mio. € 2,1 Mio. € 3,7 Mio. €
Hochwasserschutz 1,3 Mio. € 0,5 Mio. € 0,4 Mio. € 0,4 Mio. €
Herrenwiesenweg Hallen 10,0 Mio. € 0,3 Mio. € 0,3 Mio. € 9,4 Mio. €

In Summe handle es sich um ein Investitionsvolumen von 23 Mio. €. Hinzu kommen noch die Investitionen in die Glemstalschule (12-16 Mio. €), was dann ein Volumen von 37 Mio. € ergibt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Investitionen für die Gemeinschaftsschule vom GVV Schwieberdingen-Hemmingen getragen werden. Von den Kosten trägt Schwieberdingen lediglich 60 %. Die Darstellung von Kämmerer Müller, dass die genannten 37 Mio. € komplett für Schwieberdingen anfallen, ist damit nicht korrekt. Der Anteil Schwieberdingens für die Glemstalschule beträgt 7,2 – 9,6 Mio. €.

 

Fazit um Vermögenshaushalt

  • Erfolg hat drei Buchstaben: TUN
  • In 2017 erfolgt der Start der Umsetzung der großen Projekte
  • Es findet eine Fokussierung auf die Pflichtaufgaben statt
  • Die Finanzierung erfolgt Großteils aus der Rücklage, später folgen Kredite

 

Rücklage und Schulden

 

Abschließend noch ein Blick auf die Entwicklung er Rücklage. Diese reduziert sich im betrachteten Zeitraum auf ihren Mindestbestand.

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020
Höhe 17,0 Mio. € 11,9 Mio. € 6,1 Mio. € 2,0 Mio. € 0,7 Mio. €

Und ein Blick auf die Schulden:

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020
Höhe 2,3 Mio. € 2,2 Mio. € 2,1 Mio. € 2,9 Mio. € 7,7 Mio. €

Kämmerer Müller dankte allen Mitarbeitern, die an der Erstellung des Haushaltsplans 2016 beteiligt waren. Dem schloss sich Bürgermeister Lauxmann an.

 

Die Beratung des Wirtschafts- und Finanzplans erfolgt am 11.01.2017 in der gemeinsamen Sitzung des AUT und VFA, die Verabschiedung dann am 25.01.2017.

 

Abstimmung
Am Ende der Vorstellung des Haushaltsplans ging es um die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt ohne weitere Aussprache den Entwurf des Haushaltplans 2017 zur Vorberatung in die Ausschüsse am 11. Januar 2017 zu verweisen.

 

In der Vorlage stand hierzu noch folgender Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 wird formell in der Sitzung des Gemeinderats am 21. Dezember 2016 eingebracht.

Es ist vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2017 ohne weitere Aussprache zur Vorberatung in eine gemeinsame Ausschusssitzung am 11. Januar 2017 zu verweisen. Die Haushaltssatzung 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 soll in der Sitzung des Gemeinderats am 25. Januar 2017 verabschiedet werden.

Der Entwurf Entwurfs der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 wird in der Sitzung nachgereicht.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

30.11.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Neuregelung zur Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG

 

Herr Müller stellte den Tagesordnungspunkt vor. Letztlich ging es um folgenden Beschlussvorschlag:

  • Der Gemeinderat nimmt die gesetzliche Neuregelung zur Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG für die Gemeinde Schwieberdingen und die Jagdgenossenschaft Schwieberdingen zur Kenntnis
  • Die alte Rechtslage gemäß § 2 Abs. 3 UStG wird bis zum 31.12.2020 beibehalten.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gemeinde und die Jagdgenossenschaft getrennt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Ludwigsburg bis zum 31.12.2016 abzugeben.

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Der Sachvortrag und die Begründung sind im folgenden PDF einsehbar.

Sachvortrag und Begründung zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung
Umsatzsteuer_Sachvortrag.pdf
PDF-Dokument [356.8 KB]

19.10.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bildung von Teilhaushalten im Rahmendes Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bei der Gemeinde Schwieberdingen

 

Die Vorstellung dieses Tagesordnungspunkts übernahmen Frau Pfisterer und Herr Todten von der Kämmerei der Gemeindeverwaltung. Einführend gab es eine kurze Vorstellung des gemeindlichen Rechnungswesens. Bisher verwendet die Gemeinde als Rechnungswesen die sogenannte Kameralistik. Die Kameralistik ist von ihrem Ursprung her schon sehr alt und erstreckt sich historisch über 2.500 Jahre. Wörtlich übersetzt könnte man die Kameralistik als "Königliche Schatzkammer" übersetzen. Schon an diesem Begriff erkennt man, dass diese Art der Buchführung nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. Deshalb hat die Landesregierung entschieden das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bis zum 01.01.2020 landesweit einzuführen. In Schwieberdingen gilt der Beschluss, die NKHR bis zum 01.01.2018 einzuführen. Der Umstellungsprozess erstreckt sich hierbei über 5 Jahre.

Die generellen Unterschiede sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:

Kameralistik NKHR / Doppik
Betrachtung nach Einnahmen / Ausgaben
(Fokus auf die Zahlungsflüsse / den Geldverbrauch)
Betrachtung nach Aufwand / Ertrag (Fokus auf den Ressourcenverbraucht)
Darstellung mittels Verwaltungs- und Vermögenshaushalts Darstellung mittels Finanz- und Ergebnishaushalt und einer Bilanz
Fehlende intergenerative Gerechtigkeit Intergenerative Gerechtigkeit
Keine umfassende Vermögenserfassung Vollständige Vermögenserfassung

Um das neue Rechnungswesen näher kennen zu lernen, sind in 2017 eine ausführliche Schulung für den Gemeinderat geplant.

 

Der eigentliche Grund des Tagesordnungspunktes, nämlich die Festlegung in welcher Art die Teilhaushalte erstellt werden, ist ausführlich im Sachvortrag mit Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats erklärt:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.11.2014 den Grundsatzbeschluss zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf den 01.01.2018 gefasst und hat gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die hierfür notwendigen Vorbereitungsarbeiten durchzuführen. In der Sitzung erfolgt mittels einer Power-Point-Präsentation zum einen die Informationen über den aktuellen Stand der Umstellung und zum anderen erfolgt ein Ausblick auf die weiteren Schritte bis hin zur Umstellung auf den 01.01.2018.

 

Grundsätzlich ist zukünftig der Haushalt im neuen Recht produktorientiert gegliedert. Damit stehen zukünftig die von der Kommune erstellten Leistungen (Produkte) und die damit verbundenen Ziele im Vordergrund der Haushaltsgliederung. Zukünftig sollen Schlüsselprodukte, Leistungsziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung dargestellt werden.

 

Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) schreibt vor, dass der Gesamthaushalt der Kommune (Ergebnis- und Finanzhaushalt) in Teilhaushalte zu gliedern ist (§4 Abs. 1 GemHVO). Dies setzt eine Untergliederung in mindestens zwei Teilhaushalte voraus. Jeder Teilhaushalt besteht wiederum aus einem Teilergebnishaushalt und einem Teilfinanzierungshaushalt. Jeder Teilhaushalt bildet mindestens eine Bewirtschaftungseinheit und damit ein Budget (§20 Abs. 1 GemHVO). Budgets können auch unterhalb der Ebene des Teilhaushalts (Teilbudget) gebildet werden. Sie sind jeweils einem bestimmten Verantwortlichen zugeordnet.

 

Die Untergliederung in Teilhaushalte kann entweder nach vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert erfolgen. Basis für die Produkte und ihre Gliederung stellt dabei der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg dar. Die künftige doppische Haushalt der Gemeinde soll in vier Teilhaushalte gegliedert werden:

Teilhaushalt 1: Kämmerei und Personalamt
Teilhaushalt 2: Haupt- und Ordnungsamt
Teilhaushalt 3: Bauamt
Teilhaushalt 4: Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Dabei spiegeln die Teilhaushalte 1 bis 3 die Ämterstruktur wieder. Teilhaushalt 4 ist analog zum bisherigen Unterabschnitt 9000 (Steuer, allg. Zuweisungen und Umlagen) als separater Haushalt ausgewiesen. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass die wichtigen Einnahmen der Gemeinde übersichtlich dargestellt sind.

 

Auf Grundlage folgender Argumente empfiehlt die Verwaltung die Gliederung des Haushalts nach örtlichen Organisation:

  • Die Aufbauorganisation spiegelt sich in der Haushaltsgliederung wieder
    Im Rahmen der kürzlich erfolgten Organisationsuntersuchung wurden die Aufgaben der jeweiligen Mitarbeiter klar definiert. Dadurch ist eine direkte Zuordnung der Produkte und Produktgruppen zum jeweiligen Mitarbeiter und in der Folge zum entsprechenden Teilhaushalt möglich. Gleichzeitig sind die Zuständigkeiten für den Gemeinderat klar erkennbar.
  • Klare Fach- und Ressourcenverantwortung
    Jedem Teilhaushaltverantwortlichem (THH 1-3: Amtsleiter) steht ein Gesamtbudget zur Verfügung. Dies vereinfacht das Verfahren der Haushaltsplanung und -ausführung, das Fach- und Ressourcenverantwortung bei einer Person liegt. Die Bildung von Teilbudgets innerhalb der Teilhaushalte auf Sachgebietsleiterebene ist zu empfehlen.
  • Vergleichbarkeit mit umliegenden Kommunen
    Folgende Kommunen haben sich bisher für die Bildung von Teilhaushalten nach örtlicher Organisation entschieden:
    • Markgröningen
    • Eberdingen
    • Tamm
    • Ingersheim

Bürgermeister Lauxmann dankte Frau Pfisterer und Herrn Todten für deren Vortrag und geleisteten Arbeit. Das Thema sei bei beiden in professionellen Händen. Die Umstellung auf das neue Verfahren sei ein großes Projekt, was bisher nicht so außerhalb der Verwaltung sichtbar sei. Auch daher war es gut, dieses Thema im Gemeinderat vorzustellen.
Er bemerkte am Rande, dass das Land den Kommunen die Umstellung auf das neue Verfahren verpflichtend vorschreibe, das Land selber aber bei der bisherigen Kameralistik bliebe.

Fragen der Gemeinderäte
(FWV) Der 4. Teilhaushalt für die allgemeine Finanzwirtschaft ist eine Schwieberdinger Besonderheit oder machen das andere Kommunen auch so?
Es machen nicht alle Kommunen, aber die meisten. Mit der Führung eines eigenen Teilhaushaltes für die großen Einnahmeposten der Gemeinde sind diese in besonderer Weise dargestellt. Damit sind die wichtigsten Erträge den anderen Haushalten, welche dann eher die Ausgaben verbuchen, gegenübergestellt.

 

(FWV): Das alte Verfahren war schon schwierig. Im neuen Verfahren sind Gebäude und andere Eigentümer bewertet. Wie bewertet man beispielsweise den Wert eines Gehwegs?
Es gibt ein Buch, wo es Richtlinien zu Bewertung von Gebäuden und anderen Objekten gibt. Bei einer Straße beispielsweise hat man die Kosten für den Bau der Straße auf einen m² heruntergebrochen. Dieser Wert wird dann bei vergleichbaren Straßen für die Bewertung verwendet. Es sind für alle Vermögensgegenstände deren Wert ermittelt werden.

 

Abschließend ging es um folgenden Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt vom aktuellen Stand der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Schwieberdingen Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Einführung des NKHR die Bildung von Teilhaushalten nach der örtlichen Organisation.

Der Gemeinderat nahm den Stand zur Umstellung zur Kenntnis und stimmte Punkt 2 einstimmig zu.

28.07.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 30/2016 mit einem Hinweis auf die Vorstellung des Finanzzwischenberichts in der letzten Gemeinderatssitzung am 20.07.2016.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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20.07.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bericht über den Stand der Finanzen der Gemeinde Schwieberdingen zum 30.06.2016

– Finanzzwischenbericht –

 

Nach einführenden Worten von Bürgermeister Lauxmann stellte Gemeindekämmerer Herr Müller den Finanzzwischenbericht vor. Als einleitender Hintergrund zur Finanzzwischenbericht steht in der Vorlage des Gemeinderats folgender Sachvortrag und Begründung:

 

Der Finanzzwischenbericht unterrichtet den Gemeinderat über die Entwicklungen der Finanzlage und des Haushaltsvollzugs im bisherigen Haushaltsjahr.

 

Zusätzlich informiert der Finanzzwischenbericht über aktuelle Entwicklungen, die derzeit in der öffentlichen Diskussion stehen und die entweder im Haushaltsjahr oder der mittelfristigen Finanzplanung Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen haben werden.

 

Das Zwischenergebnis der Haushaltswirtschaft 2016 mit Ausblick auf den Finanzplanungszeitraum ist in dem in der Anlage beigefügten Finanzzwischenbericht dargestellt.

 

Positiv schlagen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von ca. 1,5 Mio. € zu Buche. Bleibt dieser Trend in der zweiten Jahreshälfte erhalten, erhält man mehr Gewerbesteuern, als ursprünglich eingeplant waren. Der Stand liegt derzeit bei 7,5 Mio. € anstatt der eingeplanten 6 Mio. €. Als negativer Effekt erhöhen sich damit aber auch die Gewerbesteuerumlage im laufenden Jahr und die Finanzausgleichs- und Kreisumlage im 2-Jahres-Versatz. Die Höhe der Steuereinnahmen und die Höhe der zu zahlenden Zulagen hängen immer zusammen. Durch die bessere Finanzausstattung über die Gewerbesteuer wird zudem eine Zuweisung aus der mangelnden Steuerkraft entfallen. Diese war bis 2018 in Höhe von 440.000 € eingeplant.


Die höchste Einnahmequelle stellt der Anteil an der Einkommenssteuer dar. Dieser liegt bei rund 8 Mio. €. Bei der Grundsteuer B wurde der geplante Ansatz um 90.000 € auf 2,2 Mio. € erhöht werden. Ebenso wieder positiv zu erwähnen sind die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer. Aus der Hochrechnung der ersten Jahreshälfte könnten sich Mehreinnahmen von knapp 41.000 € ergeben.


Die geplanten Ausgaben für Personals liegen bei rund 7,9 Mio. € und liegen u.a. wegen der letzten Tarifabschlüsse um ca. 6,2 % höher als im Vorjahr. Die Ausgaben für den Unterhalt der kommunalen Liegenschaften kann mit 729.700 € auf dem geplanten Niveau gehalten werden.
Viele der geplanten Ausgaben liegen im Plan und werden teilweise noch in der 2. Jahreshälfte umgesetzt.


Für den Bau der Anschlussunterbringung im Lüssenweg wurde in Kredit in Höhe von 2 Mio. € aufgenommen. Für den Betrieb des Gruppenklärwerks Talhausen ist die Sanierung der Rücklaufschlammleitung notwendig. Hier kommen zusätzliche und bisher nicht eingeplante Kosten in Höhe von 256.100 € auf Schwieberdingen zu. Diese Sanierungsmaßnahme ist jedoch unumgänglich.

 

Im Finanzzwischenbericht ist folgendes Fazit gezogen:
Im bisherigen Jahresverlauf zeichnet sich im Zwischenergebnis ein positiverer Verlauf ab. Insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen liegen über der Zielvorgabe. Inwieweit die Entwicklung speziell im 2. Quartal nachhaltig ist oder ob gegebenenfalls äußere Einflüsse sich zukünftig nachteilig auf die Einnahmen auswirken werden, bleibt abzuwarten. Verstärkt wird das positive Zwischenfazit dadurch, dass zur Jahresmitte in der Tendenz weitere positive Entwicklungen an unterschiedlichen Stellen zu verzeichnen sind und dass diese nicht durch erkennbare Mindereinnahmen oder Mehrausgaben an anderer Stelle kompensiert werden.

 

Insgesamt hat sich der zukünftige Weg unserer Gemeinde in der ersten Jahreshälfte weiter konkretisiert. Ein wesentlicher Baustein dazu war die Gemeindeentwicklungsoffensive, die erstmals Vorstellung, Wünsche und Notwendigkeiten priorisiert und ein einem Maßnahmenkatalog mit Zielvorgaben vorsieht. Daneben wurde die künftige Außendarstellung der Gemeinde festgelegt, die nun nach und nach in Erscheinung treten wird. Weiter wurden die Machbarkeitsstudien im Gebiet Herrenwiesen zu den Bereichen Bildung, Sport und Kultur weitergeführt, die nun noch vor der Sommerpause der Öffentlichkeit präsentiert werden können.

 

Konkrete Einzelmaßnahme, wie beispielsweise der Neubau der Kindertagesstätte Oberer Schulberg, wurden planerisch festgelegt und Kostenberechnungen erstellt. Auch wenn das Thema Flüchtlinge derzeit medial etwas in den Hintergrund getreten ist, bleibt es weiterhin eine große Herausforderung für die Kommunen. So erfolgten die Vorarbeiten für den Neubau der Unterkunft im Lüssenweg mit dem Ziel, dass die Unterkunft planmäßig in der zweiten Jahreshälfte fertiggestellt werden kann. Das Übergangsprovisorium am Felsenbergweg wird sukzessive entsprechend dem derzeitigen Bedarf ebenfalls umgebaut und wird zeitnah für eine Belegung zur Verfügung stehen. Derzeit läuft die Vorplanung unter Einbeziehung aller Beteiligten für das zentrale Infrastrukturprojekt Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt. Diese Maßnahme wird Schwieberdingen auf Jahre hinaus allein schon gestalterisch prägen und positiv verändern. Der Umbau im Herrenwiesenweg wurde in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen, eine neue Maßnahme in der Rosenstraße konnte vergeben werden. Beim geplanten innerörtlichen Hochwasserschutz als eine weitere zentrale Maßnahme, erfolgt derzeit die Abstimmung mit den Behörden. Neben dem reinen Hochwasserschutz soll im Zuge der Maßnahme auch eine räumliche Aufwertung erfolgen. Aufenthaltsqualität und Erlebbarkeit der Glems sind weitere Ziele neben dem Hochwasserschutz.

 

Die Herausforderung all dieser Projekte werden nun darin bestehen, dass zunächst die genannten Maßnahmen unter teilweise schwierigen Rahmenbedingungen umgesetzt werden müssen und dass gleichzeitig weitere Projekte anstehen, die ebenfalls in der Planung vorangetrieben werden sollen. Die Risiken und Schwierigkeiten der anstehenden Maßnahmen liegen neben allen Unwägbarkeiten auch in der dauerhaften Verfügbarkeit des eigenen Personals. Die maßgeblichen Projekte werden von allen Beteiligten ein hohes Maß an Einsatz erfordern, allen Betroffenen werden viel Verständnis für Einschränkungen und Unannehmlichkeiten aufbringen müssen. Auch finanziell werden die Projekte einen Kraftakt erfordern, der bei der Gemeinde letztlich auch in einem deutlich höheren Schuldenstand erkennbar sein wird. Trotzdem sind die Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung notwendig im Sinne der Weiterentwicklung unserer Gemeinde.

 

Mit allen genannten Maßnahmen wird sich in der kommenden Haushalts- und Finanzplanung das zukünftige Bild von Schwieberdingen weiter vervollständigen, werden die Konturen der künftigen Entwicklung noch deutlich werden. Nicht zuletzt entsprechen die geplanten Maßnahmen in einem Hohen Maße auch den Wünschen und Anregungen der Bevölkerung aus der Gemeindeentwicklungsoffensive und werden Identität, Wohnqualität und Attraktivität von Schwieberdingen deutlich erhöhen.

 

Der Finanzzwischenbericht wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

30.06.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 26/2016 über die Vorstellung des finanziellen Jahresabschlusses 2015 in der letzten Gemeinderatssitzung vom 22.06.2016.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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22.06.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Jahresrechnung und Beteiligungsbericht 2015

 

Herr Müller stellte die Jahresrechnung und den Beteiligungsbericht für 2015 vor. Das Haushaltsjahr verlief gut und es blieb am Ende ein beachtlicher Überschuss in Höhe von rund 5,7 Mio. € übrig. Geplant waren lediglich 2,8 Mio., so dass als Saldo 2,9 Mio. € verbleiben.


Auf der Einnahmenseite fallen vor allem Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 915.173 € zu Buche, aber auch rd. 127.000 € bei der Vergnügungssteuer aus Einnahmen von Spielumsätzen. Zuletzt erwähnte Herr Müller noch rund 130.000 als Mehreinnahme wegen einer höheren Zuweisung nach der mangelnden Steuerkraft.

Auf der Ausgabenseite wurde die Deckungsreserve in Höhe von 150.000 € nicht benötigt, Personalausgaben waren geringer und für die Bewirtschaftung der Gebäude (z.B. Heizkosten) fielen weniger Kosten an. Zudem wurden Haushaltsreste aufgelöst und geplante Maßnahmen lagen unterhalb der Planungswerte.
Seit 2011 blieben immer positive Erträge übrig und es gab entsprechende Zuweisungen in die Rücklage. In 2015 können rund 2,1 Mio. € in die Rücklage fließen. Da ursprünglich mit einer Entnahme von rund 1,48 Mio. €. aus der Rücklage geplant waren, verbessert sich das Ergebnis bei der Rücklage um rund 3,6 Mio. €.
Der Rücklagenstand liegt Ende 2015 damit bei 19.509.217,20 €. Umgerechnet auf die Einwohner sind das 1721,60 € pro Einwohner. Es stehen die bekannten Baumaßnahmen an. Der Geldmittelbedarf wird hierfür größer sein, als die Rücklage bietet. Da derzeit ein geringer Schuldenstand vorhanden ist, sind die geplanten Vorhaben gut planbar.
Die Schulden liegen Ende 2015 bei rund 260.000 €.

 

Zu den Beteiligungen der Gemeinde an privaten Unternehmungen.  Schwieberdingen ist beteiligt bei…

  • ÖSS gGmbH: Ökumenischen Sozialstation Nördliches Strohgäu gGmbH
    Beteiligung 8,3 % bzw. mit 7.500 €
  • Kleeblatt Pflegeheime gGmbH
    Beteiligung: 4,3 % bzw. mit 32.000 €
  • Neckar Netze Verwaltungsgesellschaft mbH
    Beteiligung 7,5 % bzw. mit 840.000 €

Herr Müller endete mit einem positiven Fazit für das Haushaltsjahr 2015. Dem schloss sich Bürgermeister Lauxmann an und bestätigt die gute finanzielle Lage der Gemeinde. Es sind jedoch die geplanten Vorhaben wie der Hochwasserschutz an der Glems, die Stuttgarter Straße, die Gemeinschaftsschule, die Hallen im Glemstal und der KiTa Neubau am Oberen Schulberg geplant. Diese Projekte werden die künftigen Haushaltsplanungen prägen und entsprechende Entnahmen aus der Rücklage zur Folge haben.

 

Anbei noch der Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 ist abgeschlossen und kann vom Gemeinderat festgestellt werden. Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2015 einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres ist in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt.

 

Dem Rechenschaftsbericht ist der Beteiligungsbericht 2015 nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung mit der Darstellung der Beteiligungen der Gemeinde an privaten Unternehmen beigefügt.

 

Beschlussantrag zur Feststellung der Jahresrechnung
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 wird wie folgt endgültig festgestellt:

 

A) Feststellung und Aufgliederung des Rechnungsergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015

Posten Verwaltungs-haushalt Vermögens-haushalt

Gesamt-

haushalt

Soll-Einnahmen 33.029.857,30 € 5.920.300,24 € 38.950.157,54 €
Neue Haushaltsein-nahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Zwischensumme

33.029.857,30 € 5.920.300,24 € 38.950.157,54 €

Ab: Haushaltsein-
nahmereste Vorjahr

0,00 € 0,00 € 0,00 €
Bereinigte Solleinnahme 33.029.857,30 € 5.920.300,24 € 38.950.157,54 €

 

Posten Verwaltungs-haushalt Vermögens-haushalt

Gesamt-

haushalt

Soll-Ausgaben 33.023.357,30 € 5.135.400,24 € 38.158.757,54 €
Neue Haushalts-ausgabereste 763.500,00 € 5.725.900,00 € 6.489.400,00 €

Zwischensumme

33.786.857,30 € 10.861.300,24 € 44.648.157,54 €

Ab: Haushalts-ausgabereste Vorjahr

757.000,00 € 4.941.000,00 € 5.698.000,00 €
Bereinigte Sollausgaben 33.029.857,30 € 5.920.300,24 € 38.950.157,54 €
Differenz / Fehlbetrag 0,00 € 0,00 € 0,00 €

 

B) Vermögen

 

Allgemeinde Rücklage

Stand 01.01.2015

Rücklagen-

zuführung

Rücklagen-

entnahme

Stand 31.12.2015
17.386.150,55 € 2.123.066,65 € 0,00 € 19.509.217,20 €

 

C) Schulden

Stand 01.01.2015 Neuaufnahmen Tilgung Stand 31.12.2015
266.694,19 € 0,00 € 6.548,61 € 260.145,58 €

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Aufgrund von §95b Abs. 2 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Schwieberdingen wie folgt festgestellt:

  1. Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015 nach Anlage 1 A)
  2. Die Allgemeine Rücklage und der Schuldenstand werden entsprechend Anlage 1 B) und C) festgestellt.
  3. Den im Rechenschaftsbericht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.
  4. Vom Rechenschaftsbericht wird Kenntnis genommen.

Zusätzlich nimmt der Gemeinderat vom Beteiligungsbericht 2015 nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung Kenntnis.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

10.03.2016: Mitteilung im Mitteilungsblatt über die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016

 

Im Mitteilungsblatt Ausgabe 10/2016 vom 10.03.2016 wurde über die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 berichtet. Es stand folgender Text im Blättle:

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27. Januar 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

  1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 38.047.400 € davon
    im Verwaltungshaushalt 30.427.700 €
    im Vermögenshaushalt 7.619.700 €
  2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen - Kreditermächtigung - in Höhe von 2.000.000 €
  3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.750.000 €

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 6.000.000 € festgesetzt.


Die Gemeinde Schwieberdingen erhebt die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Die Steuersätze werden festgesetzt

  1. für die Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A - auf 330 v. H.
    b) für die Grundstücke - Grundsteuer B - auf 330 v. H. der Steuermessbeträge;
  2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.der Steuermessbeträge.

Schwieberdingen, den 27. Januar 2016
gez. Lauxmann
Bürgermeister

 

Das Landratsamt Ludwigsburg hat uns am 04. März 2016 den Erlass vom 19. Februar 2016 übersandt, der die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 27. Januar 2016 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gleichzeitig wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 2 Mio. € für den Vermögenshaushalt nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 27. Februar 2016 beschlossenen Wirtschaftsplanes des Wasserwerks Schwieberdingen für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde ebenfalls gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gleichzeitig wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 600.000€ nach § 89 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 liegt in der Zeit von Freitag, den 11. März 2016 bis Montag, den 21.März 2016 - jeweils einschließlich - während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt Schwieberdingen, Schloßhof 1, Zimmer 110 öffentlich aus.

27.01.2016: ABG Haushaltsrede 2016

 

Im Folgenden ist die Haushaltsrede der ABG-Fraktion als PDF Datei herunterladbar und kann erneut nachgelesen werden.

Die ABG Haushaltsrede 2016
ABG_Haushaltsrede_2016.pdf
PDF-Dokument [417.3 KB]

Das Geschenk der ABG an den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung:

Das Geschenk hat mehrere Reaktionen ausgelöst. Bürgermeister Lauxmann störte die Angabe, dass die Investition von 12.500 € bei Kreisel in Zusammenhang mit dem Schwarzbuch als Steuerverschwendung ausgewiesen sei. Das Schwarzbuch stamme vom Bund der Steuerzahler, der eine unabhängig Organisation sei und diese dürfe Steuerverschwendungen anmahnen. Der Bund der Steuerzahler ist an den jeweiligen Entscheidungsfindungen jedoch nicht involviert. Die ABG Fraktion war bei der Entscheidung des Kreisels beteiligt, habe zwar dagegen gestimmt, sei aber trotzdem nicht unabhängig. Damit dürfe die Investition für den Kreisel nicht in einem Schwarzbuch geführt werden, da die Entscheidung auf einer demokratischen Abstimmung basiere.
Für einen Gemeinderat der FWV-Fraktion sei der Kreisel ebenso keine Verschwendung von Steuergeldern. Über die Postkarte habe man sich geärgert und man wolle künftig keine weiteren Geschenke dieser Art erhalten.

 

Anmerkung der ABG: Das Schwieberdinger Schwarzbuch entspricht nicht dem Schwarzbuch des Bundes für Steuerzahler, sondern ist lediglich an dieses angelehnt. Zudem hat der Bund der Steuerzahler das Schwarzbuch nicht erfunden, sondern der Begriff, als auch seine inhaltliche Nutzung, ist frei und jeder kann ein Schwarzbuch erstellen. Es ist richtig, dass die ABG-Fraktion an der Entscheidung zum Kreisel beteiligt war und der demokratisch gefasste Beschluss sich mehrheitlich für den Bau des Kreisels ausgesprochen hatte. Trotzdem ist die Einschätzung und Meinung der ABG zum Kreisel damit nicht hinfällig. Der Kreisel wird auf Grund des Beschlusses gebaut werden und die Meinung der ABG zum Kreisel bleibt trotzdem kritisch - Beides ist in einer Demokratie sehr wohl parallel möglich. Die Irritation um die Aktion zeigt, dass künftig Themen noch umfänglicher und präziser diskutiert werden müssen.

27.01.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Verabschiedung des Haushalts 2016 und des Investitionsprogramms 2015 bis 2019

 

Vor der Verabschiedung des Haushaltes trugen alle Fraktionen ihre Haushaltsreden vor. Die Reihenfolge der Vorträge entsprach dem Wahlergebnis der letzten Gemeinderatswahl. Die Reden wurden wie folgt verlesen:
FWV – Gemeinderat Widmann, CDU – Gemeinderat Rommel, ABG – Gemeinderat Schachermeier, SPD – Gemeinderat Enzensperger, FDP – Gemeinderat Josenhans, Bündnis 90 / Grüne – Gemeinderätin Birkhold.

Die Haushaltsrede der ABG-Fraktion finden Sie weiter oben.

 

Bürgermeister Lauxmann bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit im letzten Jahr. Auch das neue Jahr hat intensiv begonnen und bringe viele Themen auf die Tagesordnung.

 

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2015 bis 2019.

 

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

Das Schwieberdinger Haushaltsbuch wird in der Bibliothek ausgelegt und kann dort von jedem Bürger eingesehen werden.

13.01.2016: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik) und des VFA (Verwaltungs- und Finanzausschuss)

 

Vorberatung des Haushaltsplans 2016

 

Der Vorschlag zur Haushaltssatzung und des Haushalts 2016 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2015 bis 2019 wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 16.12.2015 in den Gemeinderat eingebracht. In der heutigen Sitzung findet die Vorberatung des Zahlenwerks statt. Der Beschluss des Haushalts findet am 27.01.2016 während einer öffentlichen Gemeinderatssitzung statt.

 

Kämmerer Müller führte durch das Haushaltsbuch und beantwortete aufkommende Fragen des Gemeinderats. Es wurden sowohl die Planungen für den Verwaltungshaushalt als auch den Vermögenshaushalt durchgegangen.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG) Es sind 25.000 € für Ordnungsmaßnahmen eingestellt. Geht von diesem Geld auch ein Betrag in Richtung Sauberkeit?
Der Posten beinhaltet die im angefügten Text beschriebenen Punkte (wie z.B. den Betrieb der Hundetoiletten). Es sind hier keine Gelder für Bauhofleistungen eingestellt, diese finden sich bei anderen Positionen.

 

(CDU) Das für das Schulschwimmen eingestellt Geld wird nur für die 3. Klasse eingesetzt?

Für das Schulschwimmen der 3. Klasse sind insgesamt 10.000 € eingestellt. Hiermit sind die Fahrtkosten und Eintrittsgelder abgedeckt.

 

(SPD) Für das Senioren-Mobil sind 5.500 € eingestellt. Was macht man wenn das Geld bei hoher Nachfrage nicht ausreicht?
Das Geld wird ausreichen, da es sich um einen ausgehandelten Festbetrag mit dem Taxi-Unternehmer handelt. Das Senioren-Mobil ist für 3 Stunden pro Woche buchbar. Mit dem Geld ist sowohl das Fahrzeug als auch der Fahrer finanziert. Wenn es viele Fahrten geben sollte, gibt es auch mehr Einnahmen über das Fahrgeld. Das Senioren-Mobil geht jetzt für ein Jahr in Probe. Es sind bereits schon Fahrten gebucht worden.

 

(SPD) Die Ausgaben für die Sozial- und Krankenpflegekosten sind doppelt so hoch wie im letzten Jahr. Woran liegt das?
Es liegt am Abmangel in Höhe von 25.500 € für die ÖSS (Ökumenische Sozialstation). Es wird mit Engagement von Seiten der ÖSS dran gearbeitet den Abmangel zu reduzieren. Es wird vorgeschlagen, dass die Geschäftsführerin der ÖSS, Frau Bosch, im Gemeinderat die Arbeit des ÖSS vorstellt.

 

(FWV) Für den Freundeskreis Asyl sind 5.000 € eingestellt. Wofür?
Das ist ein Unterstützungsbeitrag der Gemeinde, der vom Freundeskreis Asyl selbstverantwortlich verwendet werden kann.

 

(ABG) Es ist ein hoher Betrag (> 500.000 €) für die Bereitstellung von Krippenplätzen bei nicht-gemeindlichen Einrichtungen im Haushalt eingestellt. Ist man gesetzlich dazu verpflichtet solche Plätze vorzuhalten?
Die Gemeinde hat selbst Krippenplätze in der Einrichtung im Herrenwiesenweg, der KiTa Wirbelwind und beim katholischen Kindergarten. Es besteht ein Vertrag mit einer privatwirtschaftlichen Einrichtung über 40 Krippenplätze. Insgesamt stehen in Schwieberdingen 120 Krippenplätze zur Verfügung. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet entsprechende Krippenplätze zur Verfügung zu stellen. Die Fa. Bosch plant bis zu 80 Krippenplätze zur Verfügung zu stellen. Die Gemeine leitet den Landeszuschuss und den kommunalen Kostenausgleich an die privaten Einrichtungen weiter.

 

(SPD) Der Posten für Ehrungen und Jubilare ist doppelt so hoch wie im letzten Jahr. Womit ist das begründet?
Das liegt am erstmalig stattfindenden Sporttag im Sommer. Der zusätzliche Beitrag ist als Unterstützung der Gemeinde anzusehen.

 

(CDU) Bei Gartenarbeiten sind 100.000 € für externe Unterstützungsleistungen des Bauhofs eingestellt. Was kann man für dieses Geld erwarten?
Hiermit handelt es sich um die Kosten für die vom Gemeinderat beauftragte Unterstützung des Bauhofes. Durch externe Vergaben bleibt beim Bauhof mehr Zeit, um sich besser um die Sauberkeit im Ortskern zu kümmern und dient einer Qualitätssteigerung bei den Grünflächen. Die geplanten finanziellen Aufwände beim Bauhof sind derzeit gegenüber dem Vorjahr durch die Streichung einer Stelle reduziert.

 

(FWV) Der Brand in der Hausmeisterwohnung im Feuerwehhaus ist über Versicherungen abgedeckt und es bestehen keine Belastungen für die Gemeinde?
Ja. Die Schäden wurden durch die jeweilige Haus- und Hausratssitzung behoben. Für die Gemeinde sind keine Kosten entstanden.

 

Weitere Informationen, die während der Diskussion abgegeben wurden:

  • Bei der Gewerbesteuer plant man in 2016 mit Einnahmen in Höhe von 6 Mio. €. Derzeit stehe man bei 4,8 Mio. €.
  • Da der Antrag für einen Zuschuss für ein Feuerwehrauto nicht genehmigt wurde, ist die Anschaffung des Löschfahrzeugs nun für 2017 eingeplant.
  • Für den zu erstellenden Bau einer Anschlussunterbringung sind derzeit 3,8 Mio. € eingeplant (3,55 Mio. € in 2016 und 0,25 Mio. € in 2017).
  • Für die Machbarkeitsstudien für die Hallen im Glemstal sind 300.000 € eingestellt. Diese Ausgaben sind notwendig, um von den Studien zu konkreten Planungen zu kommen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien wurden bereits nichtöffentlich dem Gemeinderat vorgestellt. Eine öffentliche Präsentation ist eingeplant.
  • Für die Sanierung von Kinderspielplätzen sind erneut 150.000 € eingeplant.
  • Die eingestellten Mittel für die Sanierung der Ortsdurchfahrt (Stuttgarter Straße) stellen eine grobe Schätzung dar. Hier werden auch Geldmittel aus dem erweiterten Sanierungsgebiet Bahnhofsstraße einfließen.

Zum Investitionsprogramm für die Jahre 2015 – 2019 wurde folgendes mitgeteilt:
Die Geldmittel der Rücklage werden nicht ausreichen, um alle anstehenden Projekte umzusetzen. Trotzdem ist ein Puffer durch die Rücklage vorhanden. Eine Priorisierung der verschiedenen Projekte muss noch erfolgen (sowohl aus finanzieller als auch personeller Sicht). Deshalb sind verschiedene Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben worden, um konkrete Abschätzungen und Zahlen zu erhalten. Hieraus werden sich dann sowohl die Priorisierung als auch der Ablauf der Projekte ergeben.
Schwieberdingen wird sich die folgenden Jahre auf seine Pflichtaufgaben fokussieren müssen. Freiwillige Aufgaben sind nicht möglich.

 

Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:
Die Ausschüsse beschließen, dass die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Finanzhaushalts 2016 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2015 – 2019 in der Sitzung des Gemeinderats am 27. Januar 2016 in der von ihnen beratenen Form erfolgen soll.

 

Die Mitglieder beider Ausschüsse stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

14.01.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie auch unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 2/2016 mit einem Bericht über die Haushaltsplanung 2016.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2016

13.01.2016: Artikel auf www.lkz.de

 

Titel des Berichts: Gerlingen verdrängt Affalterbach

 

Der Artikel stellt die Steuerkraft der Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg dar. Alle Gemeinden zahlen eine Umlage an den Kreis. Eine Tabelle gibt Auskunft über die Höhe der Umlage und die Positionierung der 39 Gemeinden des Landkreises.

 

Folgen Sie dem externen Link: http://www.lkz.de/lokales/...

16.12.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Entwurfs der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2016 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2015 bis 2019

 

Einleitung durch Bürgermeister Lauxmann


Bürgermeister Lauxmann blickte zuerst auf das abgelaufene Haushaltsjahr zurück. Dieses stand unter dem Motto "Inmitten der Schwierigkeit liegt die Möglichkeit". Schon in 2015 galt es, sich auf die Pflichtaufgaben der Gemeinde zu konzentrieren. Die Prognosen für das Jahr 2015 seien weitestgehend eingetreten. In 2016 setze man die Fokussierung auf die Pflichtaufgaben fort. Zudem wird es deutliche Investitionen in die gemeindliche Infrastruktur geben. Man befinde sich noch in einer komfortablen Situation eine hohe Rücklage zu haben. Die Rücklage wird aber nicht ausreichen, um alle anstehenden Aufgaben bewältigen zu können. Der Verwaltungshaushalt, über den die laufenden Kosten der Gemeinde gedeckt werden, bleibt das Sorgenkind. Zudem kommen beispielswiese mit den Flüchtlingsunterbringungen neue Aufgaben auf die Gemeinde zu. Die Einnahmenseite wird zu überprüfen sein. Ebenso bleibt die Ausgabenseite im Blick. Die vielfältig angestoßenen Machbarkeitsstudien dienen dabei dem Gemeinderat als Leitplanken für eine entsprechende Priorisierung.
Bereits das Jahr 2015 war durch Investitionen in die Infrastruktur geprägt. Es sind viele Baumaßnahmen durchgeführt worden. Erfolgreich war die Umgestaltung der Spielplätze im Kästlesgraben und Scheerwiesenweg. Es besteht der Wunsch in 2016 zwei weitere Spielplätze zu sanieren (Den Spielplatz in der Peter von Koblenz Straße und beim Festplatz). In 2016 ergibt sich durch die Erweiterung des Sanierungsgebiets Bahnhofstraße und dem Erwerb von Eigentum in der Stuttgarter Straße Möglichkeiten für die Gemeinde. Bei der Sanierung der Stuttgarter Straße läuft gerade das Verfahren einen Planer auszuwählen. Zudem laufen Machbarkeitsstudien für die Glemstalschule und die Hallen im Glemstal. Wie bereits in der Tagesordnung behandelt konkretisieren sich die Planungen beim Hochwasserschutz. Der Neubau des KiTa Oberer Schulberg steht des Weiteren an. Hinzu kommen verschiedene Sanierungen von Straßen. Zuletzt steht als neue Aufgabe die Anschlussunterbringung im Lüssenweg an. Es gibt allerdings noch keine Rückmeldung des Landes, ob eine Erstunterbringung eingerichtet wird. Deshalb ist es noch offen, ob am Lüssenweg ein Gebäude gebaut werden muss.
Der Haushalt sieht in 2016 ein Investitionsvolumen von ca. 7,5 Mio. € vor. Falls am Lüssenweg kein Gebäude errichtet werden muss, reduziert sich das Volumen auf ca. 4,1 Mio. €.


Neben den geplanten Bautätigkeiten steht noch die Umstellung der gemeindlichen Buchführung auf die Doppik an, die Entwicklungskonzeption wird zum Abschluss gebracht, das Fleckenfest finanziell unterstützt, und die Homepage von Schwieberdingen überarbeitet.


Der neue Grundsatz für die Haushaltsplanung 2016 soll wie folgt lauten: "Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht". Der Haushalt wird geprägt durch Investition, Konzentration und den Erhalt der Infrastruktur.

 

Vorstellung des Haushaltsplans

 

Das Wort wurde an Kämmerer Müller übergeben. Er stellte den Haushaltplan 2016 im Detail vor.


Generell werde die Zukunft der Haushaltspläne durch die Flüchtlingskrise geprägt sein. Es gilt hier vor allem Wohnraum zu schaffen und die Integration zu fördern. Bund und Land müssen hierzu mehr Geld zur Verfügung stellen. Eine mögliche Belastung der Gemeinde über die Kreisumlage ist derzeit aber nicht zu erwarten. Des Weiteren werden beispielsweise die Schuldenkrise in Griechenland die Wachstumsprognosen beeinflussen.

 

Blick auf Schwieberdingen: Im Steuerranking des Landkreises Ludwigsburg steht Schwieberdingen wieder auf einer besseren Position. Die Schwankungen sind aber unübersehbar und nicht planbar.

Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Position 2 2 7 16 26 21 8 3 30 9

Für 2016 soll der Gesamthaushalt eine Höhe von 38.047.400 € einnehmen. Es folgt ein Blick auf das Haushaltsvolumen der vergangenen Jahre und der Ausblick der Planung bis 2019:

Jahr Gesamthaushalt Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt
2012  41,3 Mio. € 32,0 Mio. € 9,3 Mio. €
2013 31,3 Mio. € 26,8 Mio. € 4,5 Mio. €
2014 34,2 Mio. € 28,2 Mio. € 6,0 Mio. €
2015 35,7 Mio. € 30,8 Mio. € 4,9 Mio. €
2016 38,0 Mio. € 30,4 Mio. € 7,6 Mio. €
2017 36,9 Mio. € 32,1 Mio. € 4,8 Mio. €
2018 36,1 Mio. € 32,1 Mio. € 4,1 Mio. €
2019 36,9 Mio. € 32,8 Mio. € 4,2 Mio. €

Verwaltungshaushalt: Bezeichnet die finanziellen Mittel für die Kern- und Pflichtaufgaben einer Gemeinde (Personal- und Sachkosten (bspw. Kindergärten, Schulen, Feuerwehr), Energiekosten, Umlagen). Der Verwaltungshaushalt basiert auf die jährlich wiederkehrenden Einnahmen wie Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, aber auch Hunde- und Vergnügungssteuer, Umsatzsteuer) und Gebühren und Zuweisungen.
Vermögenshaushalt: Mit dem Vermögenshaushalt werden vorwiegend Investitionen getätigt. Über den Vermögenshaushalt wird der kommunale Straßenbau finanziert und es können darüber hinaus Grundstücke erworben werden. Erlöse aus Grundstücksverkäufen werden dem Vermögenshaushalt zugeführt. Genauso laufen zweckgebundene Zuschüsse vom Land/Bund für spezifische Investitionen in den Vermögenshaushalt ein.

 

Details zum Verwaltungshaushalt

Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts (30.427.700 €) werden für Folgende Bereiche verwendet:

  • Personalkosten: 7,946 Mio. € (26 %)
  • Verwaltung und Betriebsaufwendungen: 9,472 Mio. € (31 %)
  • Zuweisungen und Zuschüsse: 2,406 Mio. € (8 %)
  • Sonstiges (i.B. Umlagen): 10,602 Mio. € (35 %)

Einer der größten Posten bleibt die Kinderbetreuung. Die Kosten werden künftig auch weiter ansteigen. Von 2008 nach 2019 ergibt sich ein Zuwachs von +6,3 Mio. €. Der steuerfinanzierte Anteil steigt auch und zwar von 2,0 Mio. € in 2008 auf 4,0 Mio. € in 2015 und auf 4,7 Mio. € in 2019. Das Angebot und die Qualität der Kinderbetreuung kosten Geld.
Ein weiterer hoher Posten stellen die Umlagen dar. In 2016 plant man 9,6 Mio. € für die Zahlung der Umlagen (Gewerbesteuerumlage, FAG Umlage, Kreisumlage) ein.

 

Der Finanzierung des Verwaltungshaushalts erfolgt über folgende Posten:

  • Steuern und Zuschüsse: 64 %
  • Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb: 25 %
  • Sonstige Finanzeinnahmen (z.B. Zinsen): 11 %

Im Detail spannen sich die Einnahmen folgendermaßen auf:

Einnahmeposition Betrag Prozentualer Anteil
Anteil Einkommenssteuer 8.083.700 € 26,5 %
Anteil Gewerbesteuer 6.000.000 € 19,7 %
Grundsteuer (A + B) 2.145.000 € 7,0 %
Anteil Umsatzsteuer 1.542.100 € 5.1 %
Kalkulatorische Einnahmen 2.660.100 € 8,7 %
Zuweisungen, Zuschüsse 2.359.400 € 7,8 %
Erstattungen 2.208.900 € 7,3 %
Gebühren, Entgelte 2.178.200 € 7,2 %
Sonstiges 3.250.300 € 10,7 %

Die Gebührenstruktur läge hinter der Entwicklung der Ausgaben. Die Höhe der Gebühren sei deshalb in 2016 zu überprüfen.

 

Prognose für die Gewerbesteuer
Für die kommenden Jahre wird ein optimistischer und höherer Gewerbesteueransatz angekommen:

  • 2012 7,7 Mio. €
  • 2013 3,6 Mio. €
  • 2014 3,1 Mio. €
  • 2015 5,0 Mio. € (derzeitiger Stand: 5,8 Mio. €)
  • 2016 6,0 Mio. €
  • 2017 6,5 Mio. €
  • 2018 6,5 Mio. €
  • 2019 7,0 Mio. €

Aus dem Verwaltungshaushalt bleibt ein Überschuss in Höhe von 739.000 € übrig, der in den Vermögenshaushalt zugeführt wird. Die Zuführung ist verhältnismäßig niedrig, liegt aber über der gesetzlich geforderten Mindestzuführung. Für die folgenden Jahre plant man weiterhin mit einer niedrigen Zuführung in ähnlicher Höhe wie in 2016.

 

Fazit zum Verwaltungshaushalt
Die schwierige Ausgabenproblematik (Steigende Kosten bei der Kinderbetreuung) betrifft nicht nur Schwieberdingen, sondern alle Gemeinden. Man fährt in den nächsten Jahren einen höheren Ansatz bei der Gewerbesteuer und wird die Gebührenstruktur überprüfen müssen. In diesem Jahr erhält Schwieberdingen keinen Zuschuss zwecks mangelnder Steuerkraft.

 

Details zum Vermögenshaushalt

 

Die Höhe des Vermögenshaushalts stellt sich in der Jahresübersicht wie folgt dar:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019
Höhe 4,9 Mio. € 7,6 Mio. € 4,8 Mio. € 4,1 Mio. € 4,2 Mio. €

Für 2016 ist ein Vermögenshaushalt in Höhe von 7.619.700 € eingeplant.

Mit den Finanzmitteln des Vermögenshaushalts werden folgende Ausgaben getätigt:

  • Baumaßnahmen: 6,5 Mio. € (86 %)
    (ca. die Hälfte ist für die Anschlussunterbringung am Lüssenweg eingeplant. Dieser Posten könnte auch noch wegfallen.)
  • Vermögenserwerb: 0,7 Mio. € (9 %)
  • Tilgungen und Zuschüsse: 0,4 Mio. € (5 %)

 

Die Finanzierung des Vermögenshaushalts in Höhe von 7,6 Mio. € erfolgt über folgende Posten:

  • Rücklage: 3,6 Mio. € (48 %)
  • Kredite: 2,0 Mio. € (26 %)
  • (Man würde einen zinslosen Kredit von der KfW Bank beantragen.)
  • Zuweisungen und Zuschüsse: 1,0 Mio. € (13 %)
  • Zuführung: 0,7 Mio. € (10 %)
  • Veräußerungen: 0,3 Mio. € (3 %)

 

Projekte und Investitionen in 2016ff (jeweils in Tausend €)

Projekt / Jahr 2016 2017 2018 2019
KiTa Oberer Schulberg 700 1.500    
Spielplätze 150      
Feuerwehrfahrzeug   290 *    
Sport und Kultur 300      
Herrenwiesenweg 250      
Birkenweg 75      
Rosenstraße 425      
Ampel Ludwigsburger Straße 50      
Stuttgarter Straße 300 650 1.600 1.600
Erweitertes Sanierungsgebiet Bahnhofsstraße 248 430    
Anschlussunterbringung Lüssenweg 3.550 250    
Hochwasserschutz 150 150    
Ladestation E-Mobil 20      
Grundstückserwerb 475 750 900 700

* Da man den Zuschuss nicht erhalten hat wird diese Anschaffung auf 2017 verschoben

 

In der Tabelle sind nur die gemeindeeigenen Projekte aufgeführt. Hinzu käme noch die Aufwendungen für die Glemstalschule, welche über den GVV Schwieberdingen-Hemmingen verrechnet wird. Ebenso sich aufwände für die Einrichtung eines regionalen Gewerbeschwerpunkts nicht enthalten. Zuletzt fehlen die Maßnahmen aus der Entwicklungsoffensive, welche vorwiegend in 2018 und 2019 aufschlagen werden.

 

Fazit um Vermögenshaushalt
Die Finanzierung stammt zur Hälfte aus der Rücklage. Seit langer Zeit würde die Gemeinde wieder einen Kredit aufnehmen, um das Projekt am Lüssenweg finanzieren zu können. Kommt der Lüssenweg nicht, ändert sich der Vermögenshaushalt entsprechend.

 

Rücklage und Schulden

 

Abschließend noch ein Blick auf die Entwicklung er Rücklage:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019
Höhe 16,4 Mio. € 12,7 Mio. € 9,5 Mio. € 7,4 Mio. € 4,4 Mio. €

Und ein Blick auf die Schulden:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019
Höhe 0,3 Mio. € 2,3 Mio. € 2,1 Mio. € 2,0 Mio. € 1,9 Mio. €

Abschlussbewertung des Haushaltsplans 2016

 

Die Investitionen sind geprägt durch die Aufwendungen für die Anschlussunterbringung von anerkannten Flüchtlingen. Der Schwerpunkt liegt auf den Pflichtaufgaben der Gemeinde. Die Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt ist relativ gering. Die Finanzierung des Haushalts erfolgt zunehmend über Eigenmittel aus der Rücklage.

 

Kämmerer Müller dankte allen Mitarbeitern, die an der Erstellung des Haushaltsplans 2016 beteiligt waren.

 

Die Beratung des Wirtschafts- und Finanzplans erfolgt am 13.01.2016 und am 27.01.2016, die Verabschiedung am 24.02.2016.

22.07.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Finanzzwischenbericht zum 30.06.2015

 

Kämmerer Müller stellte den Stand der Finanzen zum 30.06.2015 als Finanzzwischenbericht vor. Als Fazit zeige er auf, dass das jetzige Zwischenstand sehr nahe an den Planvorgaben liege. Die Gewerbesteuer ist vom Betrag her geringer als in 2014 (damals rund 8 Mio. €. Sie wurde für 2015 mit 5 Mio. € entsprechend geringer angesetzt). Sie verläuft aber ebenso im geplanten Rahmen. So ist in 2015 nicht mit einer außerplanmäßigen Verbesserung des Gesamtergebnisses wie in 2014 zu rechnen, wo man rund 5,5 Mio. € Mehreinnahmen zu verbuchen hatte. Dennoch haben man nach dem jetzigen Stand die finanzielle Basis für die Zukunftsprojekte erhalten. Die Kosten für viele anstehenden Projekte sind noch nicht bekannt (Glemstalschule, Hochwasserschutz, Sanierung Stuttgarter Straße), werden aber die Haushaltspläne der künftigen Jahre beeinflussen. Spätestens in 2017 wird eine Prioliste erwartet.
Der Finanzzwischenbericht wurde vom Gemeinderat ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen.

 

Aus dem Sachvortrag von Herrn Müller, seien im folgenden noch ein paar Stichpunkte aufgeführt.

Der Gesamthaushalt in 2015 umfasst rund 35,7 Mio. €, aufgeteilt auf den Verwaltungshaushalt mit rund 30,8 Mio. € und 4,9 Mio. € auf den Vermögenshaushalt.

 

Während die Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Betriebe) und die Gewerbesteuer entsprechend dem Plan verlaufen, gibt es bei der Grundsteuer B einen leichten Zuwachs um knapp 60.000 €. Andere Steuereinnahmen wie der Anteil an der Einkommenssteuer oder die Umsatzsteuer sind stabil. Bei der Vergnügungssteuer konnten 100.000 € mehr verbucht werden.
Die Gemeinde erhält Landeszuschüsse in Höhe von rund 1,8 Mio. € für die Kleinkinderbetreuung. Ca. 65 % dieser Einnahmen werden an die privat-gewerbliche Kindertagesstädte Piccolo Paradiso und den Katholischen Kindergarten als Abmangelbeteiligung weitergegeben. Zudem gibt es eine Förderung der KiTa- und Kleinkindbetreuung, die vom Betrag her in 2014 hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. In 2015 wird mit einem Plus von 25 % gerechnet, so dass zusätzliche 460.000 € in die Schwieberdinger Kasse fließen könnten.
Bei den Personalausgaben ist insgesamt mit zusätzlichen 150.000 € an Ausgaben zu rechnen. Anteilig auf 2015 würden 75.000 € anfallen, wenn die Gewerkschaft der ausgehandelten Tariferhöhung für die Erziehungsberufe zustimmt.
Außerplanmäßig wurde für 150.000 € der Boden der Turn- und Festhalle saniert.
Bisher nicht öffentlich in Erscheinung getreten sind eine außerplanmäßige Sanierung des Ballfangzauns auf dem Tartanplatz im Herrenwiesenweg und der Sportplatzentwässerungsanlage in der Felsenbergarena.

22.07.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Jahresrechnung und Beteiligungsbericht 2014

 

Kämmerer Müller den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2014 vor. Ein Rechenschaftsbericht gibt darüber Auskunft, wie das Finanzjahr abgelaufen ist und an welchen Positionen es größere Abweichungen gegenüber den Planzahlen gab.


Für 2014 war ein Gesamthaushalt von rund 34,2 Mio. € eingeplant, aufgeteilt mit rund 28,2 Mio. € auf den Verwaltungshaushalt (für laufende Ausgaben) und knapp 6 Millionen € für den Vermögenshaushalt (für Investitionen). Das Gesamtvolumen lag betragsmäßig unterhalb von dem aus dem Jahre 2013. Es wurde in 2014 mit einer geringeren Einnahme bei der Gewerbesteuer gerechnet. Geplant waren Gewerbesteuereinnahmen von nur rund 3 Mio. €. Um die laufenden Kosten zu decken, plante man eine Zuführung von rund 2 Mio. € aus dem Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt ein.
(Anmerkung: Ein Geldfluss in diese Richtung ist insofern ungünstig, da weniger investiert werden kann (da der Vermögenshaushalt reduziert wird) und der Verwaltungshaushalt nicht durch reguläre Einnahmen vollständig gegenfinanziert werden konnte.)

 

Erfreulicherweise hatte im Jahresverlauf von 2014 die Gewerbesteuer deutlich zugelegt und am Ende hat man rund 5,1 Mio. € mehr Gewerbesteuer einnehmen können (insgesamt rund 8 Mio. €). Gegenläufig war dagegen die Landesförderung der Krippen, die um 25 % niedriger ausgefallen ist und weniger Geld in die Kasse spülte. Viele andere Posten auf der Einnahmeseite sind mal mehr mal weniger nach Plan verlaufen. In Summe hat sich auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushaltes ein Überschuss von 5.664.092 € ergeben.

Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes gab es gegenüber dem Plan Mehrausgaben in Höhe von 166.774 €. So fiel wegen der höheren Gewerbesteuer auch die Gewerbesteuerumlage höher aus. Einsparungen gab es hingegen bei den Personalkosten, da im Bereich Kinderbetreuung, Bauhof und Verwaltung nicht alle Stellen besetzt waren.

 

Somit ergibt sich in Summe für den Verwaltungshaushalt ein Überschuss von 5.499.318 €.

 

Beim Vermögenshaushalt ergab sich ein Überschuss von 663.545 € der in die allgemeine Rücklage zugeführt wurde.

 

Der Stand der Rücklage erhöht sich damit auf rund 17,4 Mio. €.

 

Der Schuldenstand liegt bei 266.000 €.

 

Abschließend wurden noch die Beteiligungen an Unternehmen in privater Rechtsform angegeben. Schwieberdingen ist beteiligt an:

  • Ökumenische Sozialstation nördliches Strohgäu gGmbH (mit 8,3 % Beteiligung)
  • Kleeblatt Pflegeheime gGmbH (mit 4,3 % Beteiligung)
  • Neckar Netze Bündelungsgesellschaft A GmbH & Co. KG. (Mit 840.295 €)

Herr Müller beendete seinen Vortrag mit einem Fazit: Durch die gestiegene Gewerbesteuer konnte sogar noch eine Zuführung in die Rücklage gemacht werden. Es ist aber kein stabiler Trend bei der Gewerbesteuer erkennbar.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte Herr Müller für seinen Vortrag und bestätigte die grundsolide Jahresrechnung. Man bewege sich auf einem schmalen Grad. Die Gewerbesteuer war in 2014 entscheidend. Wäre der Anstieg nicht gekommen, hätte man aus der Rücklage leben müssen. Die Höhe der Rücklage sei gut, jedoch mit einem Blick auf die geplanten Projekte zu relativieren.

25.02.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Verabschiedung der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2015 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2014 bis 2018

 

Der in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2014 vorgestellte (siehe Bericht weiter unten) und in der Sitzung am 14.01.2015 beratene Haushaltsplan für 2015 inklusive dem Finanzplan und Investitionsprogramms bis 2018 wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats einstimmig zugestimmt.

Damit sind die Geldmittel für die geplanten Projekte, Investitionen und Ausgaben freigegeben.

09.02.2015: Artikel auf www.lkz.de

 

Titel des Berichts: Wie im Selbstbedienungslagen

 

Ein kritischer Bericht zur Kreisumlage und die Diskussion um ihre Höhe.

 

Folgen Sie dem externen Link: http://www.lkz.de/lokales/...

 

Hintergrundinformation:

Die Kreisumlage ist die hauptsächliche Einnahmequelle eines Landkreises. Alle Kommunen eines Kreises müssen Gelder an den Kreis abführen. Die Höhe der Abführung bestimmt der Kreistag. Benötigt wird das Geld für die öffentlichen Leistungen eines Kreises. Die Kreisumlage wird u.a. deshalb erhoben, weil Landkreise i.d.R. keine nennenswerten eigenen Steuereinnahmen erzielen. Unumstritten ist die Kreisumlage nicht.

 

Weitere Informationen und Zusammenhänge gibt es kompakt hier zusammengefasst:

http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-kreisumlage.html

20.01.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie auch unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 4/2015 mit drei interessanten Informationen aus der letzten Gemeinderatssitzung.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2015

14.01.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorberatung des Finanzhaushaltsplan 2015, des Finanzplans und des Investitionsprogramms bis 2018

 

In der letzten Sitzung des Gemeinderats in 2014 wurde der Haushaltsplan für 2015ff vorgestellt. In der heutigen Sitzung fand die Beratung der Finanzplanung statt. Die Gemeinderäte hatte die Möglichkeit ihre Fragen zu Einzelpunkten oder der Gesamtplanung an die Verwaltung zu stellen. Man ging die Einzelpläne nacheinander durch und die Gemeinderäte konnten sich dann jeweils zu Wort melden.

 

Im Rahmen dieser Beratung wurde auch die ein oder andere interessante Information abgegeben. Diese sollen in diesem zusammenfassenden Bericht dargestellt werden. Es kommen nun keine Zahlenkolonnen, sondern lediglich die Quintessenz aus den Beratungen und die relevanten Informationen. Das Ganze in Form von Frage und Antwort.

 

Für Überarbeitung der Homepage und der Öffentlichkeitsarbeit sind 75.000€ im Haushalt eingestellt. Es wurde die Frage gestellt, wie der zeitliche Ablauf dieser Maßnahme aussieht.

Nachdem der Haushaltsplan im Februar beschlossen wird und damit der entsprechende Geldbetrag freigegeben ist, wird eine Verfahrensvorlage im Gemeinderat vorgestellt werden. Die Überarbeitung wird in 2015 stattfinden.

 

Es ist erneut ein hoher Betrag zur Sanierung der Tiefgarage im Rathaus eingestellt. Es kam die Frage auf, ob man einen anderen Bodenbelag wählen wird und wozu ein Fachplaner für 30.000 € hinzugezogen wird.
Die Reparatur nach dem Hochwasser 2010 war nicht erfolgreich. Der Estrich ist an verschiedenen Stellen aufgesprungen und im Besonderen bei Trägersäulen entstanden Risse. Die damals beteiligte Firma hat keine gute Arbeit geleistet. Das wurde aber erst einige Zeit nach Abschluss der Arbeiten festgestellt. Dieses Mal wird ein Fachplaner einbezogen, damit solche Fehler nicht mehr vorkommen. Bei der Sanierung nach dem Hochwasser 2010 hatte man lediglich mit einem Architekten der Versicherung zusammengearbeitet.

 

Es sind Finanzmittel für Sprachförderung für Kinder durch private Anbieter eingestellt. Wieso ist das so?
Die Gemeinde konnte nicht genügend Fachkräfte selbst einstellen. Auch hier tritt das Problem fehlender qualifizierter Fachkräfte auf. Deshalb wurden entsprechende Logopädiekräfte durch Fremdvergabe eingesetzt. Für diese fallen dann die jeweiligen Kosten an. Die Gemeinde muss die Vorgaben zur Sprachförderung erfüllen.

 

Es gab eine Frage in Richtung Höhe Planungen zu Leistungen des Bauhofes. Posten für den Bauhof tauchen in vielen Einzelplänen auf. Wieso scheinen im Einzelfall die eingestellten Mittel sehr hoch zu sein?
Die eingestellten Mittel sind Planungswerte, welche sich auf die Erfahrungswerte und den realen Ausgaben der Vorjahre orientieren. Es können hier auch Ersatzbeschaffungen enthalten sein, die durch den Bauhof geleistet werden. Die wirklich anfallenden Kosten sind dann im zugehörigen Haushaltsabschluss ausgewiesen. Die Kosten der Einzelpositionen zum Bauhof können dann den Planansatz über- oder unterschreiten. Im Mittel sollten die Planungswerte aber den real anfallenden Kosten entsprechen.
Zudem läuft noch das Projekt zur Weiterentwicklung des Bauhofs. Der Abschlussbericht wird zur Mitte des Jahres in den Gemeinderat vorgestellt. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen werden festgelegt.

 

Warum sind die Verwaltungskosten bei den sozialen Einrichtungen für Wohnungslose so hoch (27.000€)?
Bei diesem Themenblock sind auch die verwaltungstechnischen Abläufe für die Asylbewerber abgedeckt. Insgesamt werden die für solche Verwaltungstätigkeiten geltende Verrechnungssätze angewendet. In Summe kommt dann der eingestellte Wert heraus.

 

Beim Hallenbad sind immer noch 2.000 € an Betriebsstrom eingestellt. Wofür?
Es befindet sich noch eine Hebeanlage (für Abwasser ? / für Grundwasser ?) in Betrieb. Zudem befindet sich die Heizung der Turnhalle in den Räumlichkeiten des Hallenbades.

 

Für Feldwegerhaltungen sind 90.000 € eingestellt. Wofür?
Es gibt geplante Sanierungen an den Feldwegen im Wartbiegel (zwischen Katharinenlinde und Hardt- und Schönbühlhof) in Höhe von ca. 38.000 €, im Ried (südlich Vöhinger Weg) in Höhe von ca. 24.000 € und im Vöhinger Weg von 24.000 €.

 

Die Wartungskosten bei der Bruckmühle sind sehr hoch. Ist hier immer die gleiche Firma im Einsatz? Der Posten zur Verzinsung des Anlagekapitals ist auch hoch (knapp 100.000 €). Wie hoch ist der Zinssatz?
Ja, es gibt hier wie bei anderen Gebäuden entsprechende Wartungsverträge für den Aufzug, die Lüftungsanlage und die Brandschutzanlage. Die Wartungsleistungen werden von der gleichen Firma durchgeführt.
Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals richtet sich nach der Zinsentwicklung der letzten 20 Jahre und liegt derzeit bei 4 %. Derzeit besteht ein sehr niedriges Zinsniveau was ich auch an der Verzinsung niederschlägt. Diese kam in den letzten Jahren von 6 %, über 4,5 % auf jetzt 4 %. Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird in den nächsten Jahren sicher weiter fallen.

 

Im Vermögenshaushalt sind für die Bibliothek nur 2.000 € für Investitionen eingestellt. Die Leiterin der Bibliothek, Frau Fogt, hatte zuletzt eine umfangreiche Wunschliste vorgestellt. Im Vergleich mit ähnlichen Posten, bspw. bei den Schulen, scheinen die 2.000 € hier sehr niedrig zu sein.
Der Betrag ist mit Frau Fogt abgestimmt und von ihr akzeptiert worden. Im Verwaltungshaushalt sind zudem weitere 8.000 € für Ersatzbeschaffungen eingeplant. In Summe ist die Investition in die Bibliothek damit ausreichend. Weitere Investitionen sind über die nächsten Jahre verteilt zu sehen. Anschaffungen bei Schulen haben Vorrang, da es sich hier um Pflichtaufgaben handelt. Deshalb sind die dort eingestellten Beträge auch höher.

 

Bei der Turn- und Festhalle ist kein Planansatz für eine künftige Sanierung eingestellt. Lediglich ein kleinerer Posten für mögliche Reparaturarbeiten ist vorgesehen. Der Boden der Halle ist bekanntermaßen in einem schlechten Zustand. Wie ist der aktuelle Stand?
Von Seiten der Behörden gab es in 2014 Auflagen zur Turn- und Festhalle (z.B. Abstützung des Bodens mittels Balken welche vierteljährlich überprüft werden). Diese wurden erfüllt wurden. Der Boden hält und ist für den Sportbetrieb tauglich (Hier gab es dann eine weitere nicht zustimmende Anmerkung von Seiten des Gemeinderats). Die Fachbehörde in Ludwigsburg hat für die Turn- und Festhalle eine Betriebsgenehmigung für weitere 5 Jahre erteilt.
Eine komplette Sanierung des Bodens würde Kosten in Höhe von ca. 150.000 € verursachen. In Anbetracht dass die ganze Halle in die Jahre gekommen ist, wird von einer solchen Maßnahme vorab Abstand genommen. Es muss hier ein Gesamtsanierungskonzept kommen. Durch die Doppelnutzung der Halle ist die sportliche als auch festliche Nutzung nicht einzeln betrachtbar. Die Sanierung der Glemstalschule hat aber vorerst Vorrang. Danach kann zielstrebig auf die Turnhalle und Turn- und Festhalle hingearbeitet werden. Von Seiten des Schulsports wird ein Bedarf angemeldet werden. Im Haushaltsplan und dem Investitionsprogramm bis 2018 sind derzeit aktuell keine Sanierungsmittel für die Turn- und Festhalle eingestellt.

 

Die Vereinsförderung wurde wieder auf ein normales Level gehoben. Die Ausgaben für Vereine waren in den wirtschaftlich schlechteren letzten Jahren reduziert worden. Durch die Anhebung auf das übliche Level seinen das ehrenamtliche Engagement der Vereinsarbeit hervorgehoben und unterstützt.

 

Des Weiteren wurde noch bekannt, dass eine permanente Geschwindigkeitsanzeige in der Stuttgarter Straße installiert wird.

 

Der Gemeinderat hat abschließend einstimmig beschlossen, dass der Haushaltsplan in der Sitzung vom 25.02.2015 verabschiedet werden wird.

13.01.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 3/2015 mit Erläuterungen zu den Grundbegriffen der Kameralistik, der aktuellen Methode der Buchführung der Gemeinde.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2015

09.01.2015: Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft

 

Anbei ein Link zu einer interessanten Internetseite mit einem Lexikon speziell zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft. Hier werden alle Begriffe der Kameralistik und Doppik (welches die beiden Methoden der Haushaltsführung einer Gemeinde sind, die Kameralistik als bisherige und die Doppik als künftige) erklärt.

 

Folgend Sie dem folgenden Link:

http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

17.12.2014: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorstellung des Finanzhaushaltsplan 2015

 

In dieser Gemeinderatssitzung wurde der Finanzhaushaltsplan 2015 vorgestellt. Der Haushaltsplan wird in den Gemeinderatssitzungen am 14.01.2015 und 21.01.2015 diskutiert und verabschiedet. Deshalb heute nur der Fokus auf die Vorstellung der Zahlen und die angedachten Planungen. Die dargestellten Zahlen gelten als vorläufig, da der Finanzhaushaltsplan noch nicht vom Gemeinderat verabschiedet wurde.

 

Einleitung durch Bürgermeister Lauxmann

 

Bei seinen einführenden Worten unterstrich Bürgermeister Lauxmann die Wichtigkeit des Haushaltsplans. Der vorgestellte Plan für das Jahr 2015, mit dem Ausblick auf das Investitionsprogramm bis 2018, sei grundsolide und komfortabel. Trotzdem verfüge man nicht mehr über die finanziellen Mittel in den nächsten Jahren, wie man es aus früheren Zeiten gewöhnt gewesen ist. Der Finanzhaushaltsplan 2015 sei deshalb auch unter folgende Überschrift gestellt: "Inmitten der Schwierigkeit liegt die Möglichkeit"

 

Bürgermeister Lauxmann sieht als Schwerpunkte für 2015ff folgende Themen:

  • Ausbau der Glemstalschule & der dortigen Mensa
  • Neubau Kindergarten Oberer Schulberg
  • Sanierung Herrenwiesenweg
  • Ortsdurchfahrt / Stuttgarter Straße
  • Hochwasserschutz
  • Kinderspielplatzsanierung (~150.000€)
  • Ausarbeitung der Gemeindeentwicklungskonzeption (~60.000€) (mit weiteren daraus abzuleitenden Maßnahmen)

Eine der großen Herausforderungen sind weiterhin die Betreuung und Bildung der Kinder und das Halten des bisherigen hohen Niveaus in Schwieberdingen in diesem Bereich. Dazu sind weitere Maßnahmen umzusetzen. Auf Grund der finanziellen Lage solle eine Konzentration auf die Pflichtaufgaben stattfinden. Investitionen in die Infrastruktur würden einer Priorisierung unterliegen. Dieses sei deutlich und klar zu benennen. Es sei eine einfache Frage Wünsche zu äußern. Wesentlich schwieriger würde aber die Frage sein, was man davon umsetzen kann.

 

Bürgermeister Lauxmann schloss seine Einleitung mit den Worten ab, Schwieberdingen konsequent und zielorientiert weiterzuentwickeln.

 

Vorstellung des Haushaltsplans


Kämmerer Müller übernahm die Präsentation des Haushaltsplans 2015. Anhand von umfangreichen und übersichtlichen Folien wurden die Eckdaten des Haushaltsplans vorgestellt.

 

Einleitend wurde die Frage "Quo vadis Schwieberdingen" gestellt. Die Weiterentwicklung Schwieberdingens läge nicht in allen Bereichen in den Händen Schwieberdingens. Lediglich bei der geplanten Gemeindeentwicklungskonzeption könne die Gemeinde alleine agieren. Die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschule obliegt dem GVV Schwieberdingen-Hemmingen und die Entscheidung zum regionalen Gewerbeschwerpunkt kommt über Dritte, in diesem Fall von der Regionalversammlung in Stuttgart. Falls der regionale Gewerbeschwerpunkt kommt, benötige man zudem andere kommunale Partner (Hemmingen, Markgröningen, Möglingen).

 

Die Haushalts- und Finanzplanung könne keine Entscheidungen der oben genannten Punkte vorwegnehmen. Die Planung zeige jedoch die Finanzbasis für die notwendigen Zukunftsentscheidungen auf.

 

Bei Steuer-Ranking des Landkreises Ludwigsburg (basierend auf den Steuereinnahmen 2013) liegt Schwieberdingen derzeit auf Platz 30 der insgesamt 39 Gemeinden des Landkreises. Heute stehen Affalterbach, Freiberg am Neckar und Bietigheim-Bissingen auf dem Treppchen.

 

Es folgt ein Blick auf das Haushaltsvolumen der vergangenen Jahre und der Ausblick der Planung bis 2018:

Jahr

Gesamt-

haushalt

Verwaltungs-haushalt

Vermögens-

haushalt

2011

34,7 Mio. €

28,0 Mio. € 6,7 Mio. €
2012 41,3 Mio. € 32,0 Mio. € 9,3 Mio. €
2013 31,3 Mio. € 26,8 Mio. € 4,5 Mio. €
2014 34,2 Mio. € 28,2 Mio. € 6,0 Mio. €
2015 35,7 Mio. € 30,8 Mio. € 4,9 Mio. €
2016 35,7 Mio. € 30,5 Mio. € 5,2 Mio. €
2017 35,2 Mio. € 31,8 Mio. € 3,4 Mio. €
2018 34,1 Mio. € 31,8 Mio. € 2,6 Mio. €

Verwaltungshaushalt: Bezeichnet die finanziellen Mittel für die Kern- und Pflichtaufgaben einer Gemeinde (Personal- und Sachkosten (bspw. Kindergärten, Schulen, Feuerwehr), Energiekosten). Mit dem Verwaltungshaushalt werden die laufenden Kosten der Gemeinde abgedeckt. Der Verwaltungshaushalt basiert auf die jährlich wiederkehrenden Einnahmen wie Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, aber auch Hunde- und Vergnügungssteuer, Umsatzsteuer) und Gebühren und Zuweisungen.
Vermögenshaushalt: Mit dem Vermögenshaushalt werden vorwiegend Investitionen getätigt. Über den Vermögenshaushalt werden beispielsweise öffentliche Gebäude gebaut oder der kommunale Straßenbau finanziert. Darüber hinaus können Grundstücke erworben werden. Erlöse aus Grundstücksverkäufen werden dem Vermögenshaushalt zugeführt. Genauso laufen zweckgebundene Zuschüsse vom Land/Bund für spezifische Investitionen/Baumaßnahmen in den Vermögenshaushalt ein.

 

Der Einbruch in 2013 ist auf verzögerte Effekte der Finanz- und Wirtschaftskrise aus dem Jahr 2009 zurückzuführen. Ab 2014/15 ginge die Tendenz wieder in eine richtige ansteigende Richtung. Allerdings sei die Schwankungsbreite bei der Gewerbesteuer zu berücksichtigen. Diese sei nur schwierig vorhersehbar und hängt von weiteren Faktoren ab, die nicht von der Gemeinde beeinflusst werden können.

 

Ab 2017 müsse eine Überarbeitung des Vermögenshaushalts vorgenommen werden. Die derzeit eingeplanten Mittel seien nicht ausreichend, um die anstehenden Maßnahmen finanzieren zu können. Für Baumaßnahmen sind derzeit im Schnitt 2,3 Mio. € eingeplant.

 

Details zum Verwaltungshaushalt

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts kann in vier Hauptgruppen aufgeteilt werden:

  • Personalausgaben (24 %)
  • Verwaltungs- und Betriebsaufwand (33 %)
  • Zuweisungen und Zuschüsse (8 %)
  • Sonstige Finanzausgaben (35 %)

Die ersten beiden Posten umfassen mit 57 % des Verwaltungshaushalts den größten Block und dienen zur direkten Finanzierung der Pflichtaufgaben der Gemeinde.

 

Aus dem Verwaltungshaushalt werden die laufenden Kosten (Gehälter, Betriebskosten, Unterhalt) der vorhandenen Infrastruktur finanziert. Dazu gehören folgende Bereiche:

  • Kinderbetreuung: 6,7 Mio. € (3,8 Mio. €)
    • KiGa & KiTa
    • verlässliche Grundschule
    • Hort
    • Kinder- und Jugendhaus
  • Öffentliche Dienstleistungen: 2,9 Mio. € (1,1 Mio. €)
    • Feuerwehr
    • Abwasserbeseitigung
    • Bestattungswesen
    • ÖPNV, Pedelec
  • Bildung 1,1 Mio. € (0,6 Mio. €)
    • Schulen
    • Schulsozialarbeit
    • Mensa, etc.
  • Öffentliche Einrichtungen: 1,8 Mio. € (1,7 Mio. €)
    • Ortsmuseum
    • Musikschule
    • Bürgerhaus
    • Bibliothek
    • Turn- und Festhalle
    • Sporthallen, Sportanlagen
    • Treffpunkt Bruckmühle

Die erste angegebene Zahl bezeichnet die Höhe der Gesamtausgaben für diesen Bereich. Die Zahl in den Klammern gibt die Summen an, welche über Steuern und Zuschüsse (Land/Dritte) bereitgestellt sind. Der Differenzbetrag ist durch die Gemeinde aufzubringen, z.B. durch Gebühren und Nutzungsentgelte, aber auch über Einnahmen aus der Gewerbesteuer.

 

Ein Blick auf die Kinderbetreuung

Das Angebot und die Qualität in der Kinderbetreuung koste Geld. Man sieht bei den Ausgaben einen kontinuierlichen und linearen Anstieg, der sich auch in Zukunft fortsetzen würde. Der Anteil, welcher durch die Gemeinde selbst zu tragen ist, steige ebenfalls an.

 

Aufwendungen für die Kinderbetreuung:

Jahr Gesamtkosten Steueranteil Differenzbetrag
2007 2,2 Mio. € 1,4 Mio. € 0,8 Mio. €
2015 6,7 Mio. € 3,8 Mio. € 2,9 Mio. €
2018 7,6 Mio. € 4,4 Mio. € 3,2 Mio. €

Der Finanzbedarf des Verwaltungshaushalts wird für 2015 wie folgt angesetzt:

Posten Betrag in € Prozentualer Anteil
Verwaltungs- und Betriebsaufwand 10.077.800 € 33 %
Umlagen (Gewerbesteuer, FAG, Kreis) 7.788.300 € 25 %
Personal 7.479.600 € 24 %
Zuführung 2.885.900 € 9 %
Sonstiges, v.a. Zuschüsse 2.600.300 € 9 %
Summe 30.831.900 € 100 %

Die Finanzierung des Verwaltungshaushalts basiert auf folgenden Detailposten:

Posten Betrag in € Prozentualer Anteil
Anteil Einkommenssteuer 7.770.300 € 25 %
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 7.321.700 € 24 %
Gewerbesteuer 5.000.000 € 16 %
Schlüsselzuweisung 2.880.200 € 9 %
Kalkulatorische Einnahmen 2.669.800 € 9 %
Grundsteuer 2.135.000 € 7 %
Anteil Umsatzsteuer 1.487.100 € 5 %
Sonstiges 1.568.300 € 5 %

Bei den Schlüsselzuweisungen sind ca. 2 Mio. € an Zuweisungen auf Grund der mangelnden eigenen Steuerkraft enthalten. In vergangenen Jahren hat Schwieberdingen durch hoher Steuereinnahmen hohe Umlagen gezahlt. Jetzt bekommt Schwieberdingen von außen Mittel zugeführt.

 

Der Finanzierungsanteil bezogen auf das Steueraufkommen liegt nach den Planungen bei 53 %. Hierin beinhaltet sind hier die für eine Gemeinde anteiligen Steueranteile (Anteile Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Anteil Umsatzsteuer).

 

Prognose für die Gewerbesteuer
Für die kommenden Jahre wird ein optimistischer und höherer Ansatz bei der Gewerbesteuer angekommen:

  • 2011    6,1 Mio. €
  • 2012    7,7 Mio. €
  • 2013    3,6 Mio. €
  • 2014    3,1 Mio. € (Planwert)
  • 2015    5,0 Mio. €
  • 2016    6,0 Mio. €
  • 2017    6,5 Mio. €
  • 2018    6,5 Mio. €

 

Umlagen

In 2015 gelten für die Umlagen folgende Prozentsätze:

  • Kreisumlage: 31,5 %
  • FAG Umlage: 23,3 %
  • Gewerbesteuerumlage: 18,2 %

Die Umlagensätze variieren je nach Höhe der Steuereinnahmen. Sie sind niedriger bei geringeren Steuereinnahmen und höher bei hohen Steuereinnahmen. Da die Aufwendungen für die Umlagen an das Steueraufkommen gekoppelt sind, sei die Abschätzung für die künftige Entwicklung schwierig. Zudem besteht ein zeitlicher Versatz zwischen der Festsetzung der Umlage und der Abführung der Umlage. Eine Prognose für die Jahre 2015ff könne deshalb nicht mit Sicherheit abgeschätzt werden.

 

Übersicht zur Kreisumlage in 2014:
http://www.lkz.de/cms_media/module_ob/2/1369_2_Kreisumlage2014_.pdf

 

Zuführung in den Vermögenshaushalt

Im Folgenden eine Darstellung der bisherigen und geplanten Zuführung in den Vermögenshaushalt:

  • 2011    5.551 Mio. €
  • 2012    7.733 Mio. €
  • 2013    2.171 Mio. €
  • 2014    - 2.082 Mio. € (Planzahl)
  • 2015    2.886 Mio. €
  • 2016    0.703 Mio. €
  • 2017    0.864 Mio. €
  • 2018    0.723 Mio. €

Für 2015 besteht eine Sondersituation: Die Hohe Zuweisung ergibt sich auf Grund folgender Effekte:

  • Es mussten weniger Umlagen gezahlt werden
  • Es gab eine hohe Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft
  • Höherer Gewerbesteueransatz (Man plant mehr Einnahmen bei der Gewerbesteuer)

Ab 2016 geht man von einer geringen Zuführung aus, obwohl die Steuerprognosen steigen bzw. die Gewerbesteuereinnahmen hoch angesetzt wurden. Wie bereits oben aufgeführt, sind die Planungen für die Jahre 2016ff vage und bedürfen einer Überarbeitung.

 

Fazit zum Verwaltungshaushalts 2015

  • Niedrige Kreis- und FAG Umlage (ein einmaliger Effekt)
  • Weiterer Ausbau der Infrastruktur, steigende Kosten
  • Auswirkung zukünftiger Entwicklungen ungewiss
  • Hohe Zuweisung aufgrund mangelnder Steuerkraft (ein einmaliger Effekt)
  • Niedrige Schlüsselzahlen Anteile Einkommenssteuer und Umsatzsteuer
  • Höherer Ansatz für Gewerbesteuer erforderlich

 

Details zum Vermögenshaushalt

 

Die Ausgaben des Vermögenshaushalts umfassen folgende Aufteilung und Größenordnung:

Ausgabeposten Betrag in € Prozentualer Anteil
Baumaßnahmen 3.450.000 € 70 %
Zuschüsse, Tilgung 733.300 € 15 %
Vermögenserwerb 727.500 € 15 %
Summe 4.910.800 € 100 %

Die Finanzierung des Vermögenshaushalts über folgende Finanzmittel:

  • Zuführung (aus dem Verwaltungshaushalt)    59 %
  • Rücklage                                                      29 %
  • Veräußerung Vermögen                                  5 %
  • Zuschüsse, Sonstiges                                     7 %

 

Projekte und Investitionen in 2015ff (jeweils in Tausend €):

  2015 2016 2017 2018
Kinder / Bildung        
    Kita Oberer Schulberg 500 2.200    
    Kinderspielplätze 150      

    GVV, v.a.Planung

    Gemeinschaftsschule

260 ?    
Sanierung / Unterhalt        
    Feuerwehrfahrzeug   290    

    Sanierungsprogramm

    Bahnhofsstraße

545      
    Herrenwiesenweg 1.110      
    Hofpfad 450      
    Ortsdurchfahrt 300 1.600 1.500  
Sonstiges        
    Hochwasserschutz 200      
    Grunderwerb 475 500 750 800

    Künftige

    Gemeindeentwicklung

  ? ? ?

Da für die künftigen Jahre 2016ff geringe Zuführungen in den Vermögenshaushalt eingeplant sind, müsse man ab 2016 verstärkt auf die Rücklage zurückgreifen. Damit ermögliche die Rücklage zusätzliche Spielräume ohne Kredite aufnehmen zu müssen.

 

Der Finanzbestand der Rücklage stellt sich für die folgenden Jahre wie folgt dar:

  • 2015    13,0 Mio. €
  • 2016    8,9 Mio. €
  • 2017    7,4 Mio. €
  • 2018    5,8 Mio. €

 

Die Rücklage ist derzeit deshalb so hoch, weil in sie beispielsweise ca. 7 Mio. € aus Verkäufen von Grundstücken und Gebäuden eingeflossen sind.

 

Fazit zum Vermögenshaushalt

  • Nachhaltige, notwendige Investitionen
  • Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
  • Schwerpunkt bei Pflichtaufgaben
  • Hohe Zuführung vom Verwaltungshaushalt (einmaliger Effekt)
  • Hohe Zuschüsse, vor allem Sanierungsmittel (einmaliger Effekt)
  • Eigenkapital aus Rücklage, keine Kreditaufnahme
  • Die Rücklage dominiert zunehmend die Finanzierung

 

Abschlussbewertung des Haushaltsplans 2015

  • Haushaltsplanung bildet Basis für künftige Gemeindeentwicklung
  • Finanzierungsdruck im Verwaltungshaushalt wird zunehmen
  • Haushaltsplan-Balance als Richtschnur
  • Rücklage bietet Spielraum für Gestaltung
  • Ambitionierte Herausforderungen, Priorisierung muss erfolgen

 

Am Ende seiner Ausführungen angelangt, bedankte sich Kämmerer Müller bei allen Personen und Kollegen, die bei der Erstellung des Finanzhaushaltsplans mitgeholfen haben. Wieder einmal habe man es zum beabsichtigten Termin geschafft, den Finanzhaushaltsplan vollständig und in sich schlüssig vorzubereiten.

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