Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Hochwasserschutzmaßnahmen in Schwieberdingen

Einführung / Überblick

 

Ursprünglich sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Innerörtlicher Hochwasserschutz entlang der Glems

- Hochwasserschutzmaßnahmen am Räuschelbach

- Verhinderung des Überlaufs der Ortskanalisation

- Neu hinzugekommen: Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke

Innerörtlicher Hochwasserschutz entlang der Glems

 

Im innerörtlichen Verlaub der Glems sind diverse Schutzmaßnahmen bestehend aus Schutzdämmen, Schutzmauern und mobilen Elementen eingeplant. Zusätzlich soll die Glems landschaftlich aufgewertet werden, um sie so erlebbarer zu gestalten. Beispiele hierfür sind eine Furt aus Steinen in der Glems auf Höhe der Bruckmühle und ein "Naturerfahrungsraum" mit vielfältig gestalteten Bereichen. Voraussichtlich erfolgt eine Umsetzung ab Mitte 2019 bis Ende 2020. Das nachfolgende Bild verortet die einzeln geplanten Maßnahmen in einen Übersichtsplan. Das Bild ist basierend auf öffentliche Unterlagen des Gemeinderats entstanden.

Innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen (Karte basierend auf OpenStreetMap Deutschland, © OpenStreetMap-Mitwirkende)

Hochwasserschutzmaßnahmen am Räuschelbach

 

Eigentlich war einmal eine konkrete Studie zu Hochwasserschutzmaßnahmen am Räuschelbach angekündigt (--> Gemeinderatssitzung am 16.12.2015), die dann aber nicht beauftragt wurde. Bislang verlässt man sich auf das Einlaufbauwerk im Münchinger Tal. Derzeit sind am Räuschelbach keine weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.

Das Einlaufbauwerk im Münchinger Tal

Verhinderung des Überlaufs der Ortskanalisation

 

Zur Verhinderung eines Überlaufs der Ortskanalisation (vorwiegend in der Vaihinger Straße) soll nun der bestehende Staukanal verlängert werden und der Regenüberlauf in die Glems weiter glemsabwärts verlegt werden. Dadurch soll vermieden werden, dass bei einem Hochwasserereignis an der Glems es nicht mehr zu Schäden in der Ortslage durch die überlaufende Kanalisation kommt. Das folgende Bild zeigt die geplanten baulichen Maßnahmen (in rot). Das Bild ist basierend auf öffentliche Unterlagen des Gemeinderats entstanden.

Erweiterung des Staukanals der Ortskanalisation (Karte basierend auf OpenStreetMap Deutschland, © OpenStreetMap-Mitwirkende)

Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke

 

Die Fußgänger- und Radfahrerbrücke von der Bahnhofstraße in Richtung der Turn- und Festhalle soll durch einen Neubau ersetzt werden. Dies dient dem Hochwasserschutz, weil der Durchfluss der Glems dadurch verbessert wird. Die Maßnahme wurde kurzfristig in der --> Gemeinderatssitzung am 18.07.2018 zur Entscheidung eingebracht. Nach dem Rückbau der Ersatzbrücke für die Umleitungsstrecke Bahnhofstraße-Herrenwiesenweg bleibt die ursprüngliche Brücke (da ohne Geländer) bis auf Weiteres nicht passierbar.

Die Brücke beim Hochwasser am 04.07.2010, mit ihrem bisherigen Erscheinen am 05.07.2017 und nach dem Rückbau der Ersatzbrücke am 06.07.2018

22.05.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Fuß- und Radwegbrücke über die Glems Hier: Vorstellung von 3 Varianten

 

Herr Wemmer stellte den Tagesordnungspunkt anhand des Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats vor:
Am 18.7.2018 hat der Gemeinderat in Öffentlicher Sitzung beschlossen, dass die zu sanierende Fuß- und Radwegbrücke über die Glems abgebrochen und durch eine neue Brücke ersetzt werden soll. Die wirtschaftliche Instandsetzung des Betonbauwerks war nicht rentabel. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung die Brücke entfernen lassen. Weiter hat der Gemeinderat im Juli 2018 die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro zu suchen.

 

In den letzten Wochen hat der Landschaftsplaner Blank aus Stuttgart - der auch mit den Gestaltungsarbeiten in Verbindung mit dem Hochwasserschutz an der Glems betraut ist - zusammen mit der Verwaltung verschiedene Varianten zusammengestellt, die in der Sitzung vorgestellt werden.

Angedacht ist, dass der Brückenbau so bald als möglich in die Wege geleitet wird. Bevor die Hochwasserschutzmaßnahmen anlaufen, könnte die Brücke versetzt werden. Die Brückenzugänge würden dann im Zuge der Wegebaumaßnahmen in die Gesamtkonzeption der Landschaftsgestaltung integriert. Somit entsteht das neue Wegesystem aus einem Guss und muss später nicht mehr angepasst werden.

 

Die Varianten 1 und 2 sind leichte Alukonstruktionen. Variante 3 ist eine Holzkonstruktion, die mit der bestehenden unweit daneben verbauten Holzbrücke konkurrieren könnte. Bei den Alubrücken schlägt die Verwaltung vor, nicht die dargestellten senkrechten Geländerstäbe zu verwenden. Eine Edelstahl-Seilkonstruktion würde optisch leichter aussehen.

Von der Naturschutzbehörde ist eine für die Insekten und Glemsbewohner gut verträgliche Beleuchtung gefordert. Deshalb kommt eine LED-Beleuchtung zum Einsatz, die im Brückengeländer integriert ist.


Die Unterkannte aller Varianten entspricht den bei der Hochwasserkonzeption vorgestellten Vorgaben. Dadurch, dass jetzt eine Brücke verbaut wird, die die Glems und den Mühlkanal ohne Zwischenstützen überspannt, ist die Durchflussbreite deutlich verbessert.

 

Die Kosten für das Brückenbauwerk liegen bei den 3 vorgestellten Varianten zwischen 180.000 € und 250.000 €. Es sind wie vorher dargestellt unterschiedliche Varianten denkbar. Vor der Vergabe kann die Leistung jedoch nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden. Dadurch können keine hinreichend vergleichbaren Angebote erwartet werden. Die Leistung soll i. S. v. § 3 a Abs. 4 Nr. 3 VOB/A 2016 deshalb freihändig vergeben werden. Nach Zuschlagserteilung informiert die Gemeinde auf der Homepage gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A 2016 über die Vergabe.

 

Dieses Vorgehen ist im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht abgestimmt worden.

Die Zuschussstellen haben für das Vorhaben keine Mittel in Aussicht gestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dass die Brücke der Variante 1 gebaut wird. Anstatt der senkrechten Geländer schlagen wir die leichtere, filigrane Edelstahl-Seilnetzoption vor.

 

Beispielhafte Darstellungen der Brückenvarianten und die Kostenaufstellung finden Sie in den Unterlagen des Gemeinderats --> hier ab S. 12 (Link auf Unterlagen des Gemeinderats auf der Schwieberdinger Homepage).
 

Der Landschaftsarchitekt Herr Blank war in der Sitzung anwesend und stellte weitere Details zu dem Brückenbau vor. Anhand eines Anforderungskatalogs seien die Eckpunkte der der Fuß- und Radfahrerbrücke definiert gewesen. Die Brücke wird 29,6 m lang werden, 2,5 m breit sein und Fahrzeuge bis 3,5 t bewältigen können. Das Geländer wird wegen der Nutzung mit Fahrrädern 1,3 m hoch sein. Der Brückenboden wird mit einem dauerhaft rutschfesten Belag ausgestattet.
Herr Wemmer fügte hinzu, dass der Einbau der Brücke so erfolgen werde, dass bzgl. des Hochwasserschutzes ein 100jähriges Hochwasser plus Klimazuschlag und Extremzuschlag eingehalten würde. Da die Brücke die Glems und den Seitenkanal auf einmal überspannt sei mehr Durchflussraum im Falle eines Hochwassers vorhanden. Die Variante der Holzbrücke würde man nicht empfehlen, da man schon eine Holzbrücke in unmittelbarer Nähe habe. Die zweite Variante sei zu klobig, so dass die erste Variante übrigbleibt, die optisch am ansprechenden sei und zudem die günstigste Variante darstelle.


Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold würde die Holzvariante nicht ausschließen. Sie sehe hier keine Konkurrenzsituation zur bestehenden Holzbrücke. Das vorgesehene Seilnetz sei für Kinder ungefährlich? Nicht dass man da hochklettern könnte oder Füße durchstecken könnte.
Herr Wemmer gab an, dass man das gleiche Material wie bei der KiTa Pusteblume verwenden würde.

 

(FDP) Die dritte Variante schließt sich schon wegen des Preises aus. Die gewählte Variante ist in Ordnung. Wie schlägt der Maschenzaun hier im Vergleich zu dem normalen Geländer zu Buche?
Herr Blank gab an, dass das Seilnetzt 3-4 T€ teurer sei. Herr Wemmer gab an, dass es aber filigraner aussehen würde.

 

(FWV) Die erste Brücke sei die schönste und das Seilnetz sei OK.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte an, ob eine Kombination aus der Metallkonstruktion mit Holzgeländer möglich wäre.

 

(FDP) Geschmäcker seien verschieden. Die Brücke 1 mit Netz sei OK. Die Kosten für die Holzbrücke sind zu hoch. Zudem würde das Holz zu schnell verrotten. Allerdings ist die CO2 Bilanz bei den Alubrücken von Nachteil.

 

(Bündnis 90/Grüne) Wenn man genügend Geld hätte, würde man die Holzbrücke nehmen wollen. Die erste Brücke ist in Ordnung. Man möchte aber dennoch nochmals die Frage stellen, ob man die Brücke wirklich braucht?
Herr Müller gab an, dass das Votum des Gremiums damals eindeutig war eine neue Brücke zu bauen. Man wolle die Brücke schnell aufbauen und dann an die Hochwasserschutzmaßnahmen anpassen.

 

(FWV) Die neue Brücke soll gebaut werden. Man brauche die Brücke auch für das Radwegenetz. Die bestehende Holzbrücke sei keine Radfahrerbrücke. Die Brückenvariante 1 mit Netz sei OK.

 

(CDU) Eine Brücke soll einen von A nach B bringen. Es braucht hier die Möglichkeit für Radfahrer. Sind die Kosten fix?
Herr Wemmer gab an, dass man den Brückenbau freihändig vergeben kann. Die eingereichten Angebote passen entsprechend.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold erkundigte sich über das Alter der Holzbrücke?
Herr Wemmer gab an, dass diese ca. 1990 gebaut wurde. Später kam dann das Dach dazu.

Gemeinderätin Reinold gab noch an, dass der Gedanke, keine Brücke zu bauen, eine Überlegung wert wäre.

 

(ABG) Gemeinderat Streit kann sich die erste Brückenvariante vorstellen.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Variante 1. Für das Geländer kommt das vorgestellte Edelstahl-Seilnetz zur Ausführung.

 

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich angenommen. Gemeinderätin Reinold und Gemeinderat Schachermeier haben gegen den Beschlussvorschlag gestimmt.

10.04.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorlage Kommunales Starkregenrisikomanagement – Zustimmung zum weiteren Vorgehen

 

Herr Wemmer stellt den Tagesordnungspunkt auszugweise anhand des Sachvortrags und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats vor:
Ausgehend von den Starkregenereignissen im Sommer 2010 vereinbarten die Kommunen Ditzingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Markgröningen, Leonberg, Schwieberdingen sowie Stuttgart ein gemeinsames Vorgehen. Ziel war es mit gebündelten Kräften das Überflutungsrisiko für die Glemsregion zu verringern.
In den vergangenen Jahren konnten in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und durch die Beauftragung der geomer GmbH Starkregengefahrenkarten für das Einzugsgebiet erstellt und somit zeitliche und räumliche Ausdehnung von Überflutungen darstellbar gemacht werden. Durch die Freigabe der interaktiven Webplattform "starkregengefahr.de" können sich Fachplaner und Interessierte seit 2013 Informationen zum Hochwassergeschehen sowie Möglichkeiten zur Eigenvorsorge einholen. Mit der Implementierung des Flutinformations- und Warnsystems FLIWAS bietet sich die Möglichkeit einer Arbeitshilfe im Hochwasserfall, welche alle Beteiligten auf den gleichen Wissensstand bringt. Weiterhin wurde ein Pegelnetz entlang der Glems installiert, welches in geregelten Abständen Wasserstände mitteilt. Perspektivisch steht FLIWAS für die Region als Frühwarnsystem im akuten Hochwasserfall und als Basis eines interkommunalen Hochwasseralarm- und Einsatzplans.
Durch die getätigten Anstrengungen machte man auch in den Medien durch diverse Zeitungs- und Fernsehbeiträge auf sich aufmerksam. Es wurde vieles erreicht, dennoch fehlen die entscheidenden Schritte um das kommunale Risikomanagement nach Vorgabe des Landes und dessen Leitfadens abzuschließen.
Das Projekt kommunales Starkregenrisikomanagement im Glems-Einzugsgebiet hat Modellcharakter und nimmt in Deutschland eine Vorreiterrolle ein. Um diesen Status beizubehalten gilt es nun alle Kräfte nochmals zu bündeln. Die erfolgreiche Zusammenarbeit soll nun intensiviert werden um das Starkregenrisikomanagement abschließend zu installieren.

 

Workshop
Am 13.09.2018 trafen sich Vertreter der jeweiligen Fachämter zu einem Workshop im Ditzinger Bürgersaal. Zielsetzung war die Beantwortung der Frage, wie das Projekt „Hochwasserschutz für das Einzugsgebiet Glems" so organisiert werden kann, dass ein wirksames Starkregenrisikomanagement bis zum Jahr 2020 etabliert ist.
Auf Basis einer Erhebung des aktuellen Sachstands in jeder Kommune und der Formulierung gemeinsamer Zielvorstellungen wurden vier Handlungsfelder festgelegt, die in den nächsten zwei Jahren bearbeitet werden sollen.

 

Handlungsfelder Handlungskonzept
Fertigstellung des bisher erarbeiteten Handlungskonzepts gemäß „Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg'. Der Leitfaden der LUBW stellt ein einheitliches Verfahren für das Land Baden-Württemberg im kommunalen Starkregenrisikomanagement dar.
> Dies ermöglicht eine flächendeckende Risikobewertung Jede Kommune erhalt zudem ein allgemein verständliches Konzept So wird ein planvolles Vorgehen zur Schadensminimierung ermöglicht.

 

Krisenmanagement
Erarbeiten eines abgestimmten Vorgehens beim Krisenmanagement im Falle eines Hochwassers. Die Erstellung eines interkommunalen Hochwasseralarm- und Einsatzplans steht in enger Verknüpfung mit der Weiterentwicklung der Pegelnetzes. Das Flutinformations- und Warnsystem (FLIWAS) setzt hierbei alle Beteiligten über die notwendigen Daten und Informationen durch seine Onlineplattform in Kenntnis.

> Durch eine dauerhafte Überwachung des Gewässers im Glems-Einzugsgebiet steigt die Chance einer effektiven Frühwarnung erheblich. Durch FLIWAS sind dabei alle Beteiligten auf demselben Wissensstand. Dies ermöglicht festgelegte, eingeübte und institutionalisierte Kommunikationswege. Im Ernstfall wird das Krisenmanagement damit entlastet und ein planvolles Vorgehen unterstützt.

 

Handlungshilfen
Ausarbeitung konkreter Handlungshilfen für die beteiligten Kommunen durch Erstellung von internen Merkblättern, Checklisten oder Vorlagen. In den Bereichen Bauen, Bauleitplanung und Gewässerunterhaltung stehen den kommunalen Mitarbeitern einheitliche Informationen zum Hochwasserschutz zur Verfügung.
> Es entstehen Synergien durch das Aufteilen der Arbeit und der Nutzung des gemeinsamen Know-How's. Kommunen mit weniger Wissen profitieren von gemeinsam erarbeiteten Handlungshilfen und es entsteht ein Wissensgleichstand.

 

Öffentlichkeitsarbeit
Systematische und gemeinschaftlich durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit auf verschiedenen Ebenen, wie z.B. im Internet, in den Ämtern oder auf Informationsveranstaltungen. Die Erarbeitung eines Kommunikationskonzeptes hält die Bürger nachhaltig auf dem Laufenden.
> Stärkt die Sensibilisierung der Bürger für eine notwendige Eigenvorsorge und schafft Klarheit über Zuständigkeiten und Schutzmöglichkeiten. Die Darstellung des erreichten Fortschritts im Bereich Starkregenrisikomanagements klärt Bürger auf und lässt sie am Prozess teilhaben


Projektmanagement

Damit das Projekt in einem zeitlichen Rahmen von zwei Jahren durchgeführt werden kann, verteilen sich die Handlungsfelder auf mehrere Schultern. Für jedes Thema wurde ein "Kümmerer" festgelegt, der in Zusammenarbeit mit Ditzingen als federführende Kommune den Arbeitsablauf steuert und kommuniziert.

 

Handlungsfeld              Kümmerer
Krisenmanagement      Leonberg
Handlungskonzept        Ditzingen, Geomer GmbH
Handlungshilfen           Ditzingen, Gerlingen, Korntal-Münchingen
Öffentlichkeitsarbeit    Schwieberdingen

 

Finanzen
Von der geomer GmbH liegt ein aktualisiertes Angebot für die letzten Arbeitsphasen des Projekts gemäß dem Leitfaden "Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg" vor.
Bei einer Förderquote von 70% verbleiben für die einzelne Kommune im Durchschnitt Kosten von 8950 Euro.
Die notwendigen Mittel sind in den Haushaltsplan für 2019 eingestellt.

 

Weiteres Vorgehen

  • In den Gremien aller Kommunen soll Anfang 2019 noch einmal über das Thema informiert und das gemeinsame Vorgehen beraten und bekräftigt werden.
  • Ein Förderantrag für die acht teilnehmenden Kommunen wurde stellvertretend durch Ditzingen eingereicht. Nach positivem Bescheid wird die geomer GmbH entsprechend ihres Angebots beauftragt.
  • Die genannten Handlungsfelder werden nach dem vereinbarten Zeitplan umgesetzt.
  • Im Sommer 2019 wird ein Zwischenstandbericht für die Gremien erarbeitet.

Anlagen
1. Zeitplan
2. Handlungsfelder und Aufgaben
3. Kostenübersicht

 

Die Präsentation ist den Unterlagen des Gemeinderats --> hier ab S. 47 zu entnehmen (Link auf die Schwieberdinger Homepage)
 

Eine Information, welche in der Sitzung genannt wurde ist die Fördersumme in Höhe von knapp 240.000 €. Hiervon werden dann 70 % bezuschusst, so dass für die beteiligten Gemeinden jeweils noch knapp 9.000 € finanziert werden müssen.
Bürgermeister Lauxmann fügte dem Vortrag noch hinzu, dass es wichtig sei, den Gemeinderat über die aktuellen Diskussionen aus der Arbeit der Arbeitsgruppen zu berichten.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(FWV) Dankeschön, dass man sich bereits seit 9 Jahren mit dem Thema auseinandersetzt. Man sei über die Zuschüsse froh und ebenso, dass man Fördergelder erhalte. Man solle bei neuen Baugebieten drauf achten, dass mit dem Grund- und Oberflächenwasser gut umgegangen wird. Das Oberflächenwasser solle nicht gleich in die Glems geleitet werden.
Bürgermeister Lauxmann betonte, dass Hochwasserschutzmaßnahmen lokal zu machen seien, aber überregional abzustimmen sind.

 

(Bündnis 90/Grüne) Das große Hochwasser war in 2010 und jetzt ist es bereits 2019. Offensichtlich ist noch nicht so viel passiert.
Bürgermeister Lauxmann entgegnete, dass bereits kurz nach dem Hochwasserereignis in 2010 das Einlaufbauwerk am Räuschelbach gebaut wurde. Ebenso finden laufenden Abstimmungen statt. Und es wurde eine Hochwasserschutzkonzeption erstellt.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Schwieberdingen befürwortet die Umsetzung des Arbeitsprogramms der Jahre 2019/2020 für die Umsetzung des Starkregenrisikomanagements in interkommunaler Zusammenarbeit

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

14.03.2019: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 11/2019 mit einer Stellungahme zu den Hochwasserschutzmaßnahmen und deren Freigabe in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2019.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2019

22.02.2019: Entfernung der alten Fundamente


Die alten Fundamente sind zwischenzeitlich entfernt worden. Wie es in der letzten Gemeinderatssitzung am 20.02.2019 geheißen hatte, sollen die Fundamente der temporären Umleitungsbrücke für die neue Fußgängerbrücke genutzt werden. Das mach Sinn und spart sicherlich auch Kosten ein.

20.02.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Freigabe der Entwurfsplanung zum Hochwasserschutz

 

Herr Wemmer führte kurz in den Tagesordnungspunkt ein. Ausführliche Informationen stehen im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Aufgrund großer Niederschlagsmengen im Einzugsgebiet der Glems kam es am 04.Juli 2010 zu einem Hochwasserereignis in der Ortslage von Schwieberdingen. Betroffen war unter anderem der Ortskern im Bereich der Vaihinger Straße.


Aufbauend auf die Machbarkeitsuntersuchung vom Jahr 2016 und die Vorplanung vom Juli 2018 wurde im Auftrag der Gemeinde Schwieberdingen das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Ortslage von Schwieberdingen in Form von Geländemodellierungen, Weganhebungen, Hochwasserschutzdeichen, Blocksteinmauern, und Hochwasserschutzwänden beauftragt.

Mit den örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen soll die vorhandene Bebauung vor Ausuferungen der Glems geschützt werden. Die direkt betroffenen Anwohner haben sich aktiv an der Planung beteiligt und die Anregungen konnten weitestgehend berücksichtigt werden. Maßnahmen zum Schutz der bebauten Ortslage vor Ausuferungen des Räuschelbachs sind nicht Gegenstand dieser Genehmigungsplanung.

 

Die Hochwasserschutzmaßnahmen werden auf ein HQ100,K zuzüglich des erforderlichen Freibords bemessen. Darüber hinaus soll der Abfluss bei einem Hochwasserereignis wie im Juli 2010 unter Inanspruchnahme des Freibords schadlos abgeführt werden können.


Ergänzt werden die technischen Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortszentrum durch gestalterische Elemente zur optischen Aufwertung der technischen Bauwerke. Zusätzlich werden Aufenthaltsmöglichkeiten am Gewässer neu geschaffen.


Die vorliegende Planung beinhaltet darüber hinaus nördlich der Vaihinger Straße einen "Naturerfahrungsraum", welcher zusätzliche Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten an der Glems ermöglichen soll.
Die Gesamtherstellungskosten für die vorliegende Planung wurden mit rd. 1.595.000 € brutto berechnet Kosten für die Eingriffe in den Naturhaushalt sind darin noch nicht enthalten.

 

Für diese gestalterische Aufwertung der Flächen entlang der Glems erhält die Gemeinde einen Zuschuss aus Kofinanzierungsmitteln für Landschaftsparkprojekte über 310.000 € vom Verband Region Stuttgart. Die Zuschussverhandlungen für Hochwasserschutzanlagen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sind noch am Laufen und nicht abgeschlossen.

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vorflut der Kanalisation sind nicht Bestandteil der vorliegenden Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen umfassenden Hochwasserschutz die rückstaufreie Ableitung des Abwassers über die Kanalisation gewährleistet werden muss. Dies wird über parallel laufende, separate Planungen verfolgt (Verlängerung des Staukanals in Richtung Markgröningen). Zu dieser Vorlage erfolgt eine separate Vorlage im Gremium.

 

Seit der Freigabe der Vorplanung im Juli 2018 durch den Gemeinderat haben sich an der Planung keine grundsätzlichen Änderungen ergeben. Die aktuellen Planauszüge liegen der Vorlage bei.

 

Die genannten Planauszüge befinden sich --> hier ab Seite 23 (Link auf Schwieberdinger Homepage).

 

Frau Winkler und Herr Häcker vom Ingenieur-Büro Winkler stellten weitere Punkte vor. Seit dem letzten Termin im Gemeinderat am 18.07.2018 wurden folgende Schritte durchgeführt:

  • Abstimmungsgespräche mit den Eigentümern
  • Ausarbeitung der Entwurfsplanung
  • Antragsstellung für das Förderprogramm Landschaftsparkt des Verband Region Stuttgart

Herr Häcker stellte die geplanten Maßnahmen mittels Folien vor. Gegenüber dem vorgestellten Stand am 18.07.2018 haben sich nur Kleinigkeiten in der Planung geändert. Es wird deshalb auf die Dokumentation der damaligen Sitzung verwiesen (siehe --> hier).

 

Die weiteren Schritte:

  • Festlegung weiterer Maßnahmen
  • Einholung der Einverständniserklärungen
  • Kosten-Nutzen Untersuchungen
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung im Sommer/Herbst 2019

Herr Wemmer gab noch folgende Punkte an:

  • Die Höhe weiterer Zuschüsse sind noch nicht bekannt.
  • Im Herbst sollen die Ausschreibungen durchgeführt werden
  • Es wird schwierig werden, Unternehmen zu finden

Herr Wemmer ging noch auf die Fragen aus der Bürgerfragestunde ein. Es werden Grundstücke überflutet, Gebäude stehen aber außerhalb des Überflutungsbereichs. Der Damm werde wie in den Plänen gezeigt, gebaut. Auf den angesprochenen Grundstücken gibt es keinen Damm. Die Glems kann nicht ausgebaggert werden. Das würde das Landratsamt nicht genehmigen.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(CDU) Die Glemsufer werden erhöht, an der Brücke der Vaihinger Straße ist aber nichts geplant. Wo geht das Wasser hin, wenn es sich im Bereich der Brücke aufstaut?
Herr Häcker gab an, dass die Planungsberechnungen mit den neuen Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden. Diese Berechnungen seien die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Schutzwände gewesen. Es hat sich bei den Berechnungen keine Situation ergeben, wo das Wasser über die Brücke gelaufen ist. Deshalb gäbe es an der Brücke keine speziellen Maßnahmen.

 

(FWV) Man sei gespannt ob das gut geht. Am Talweg wird der Gehweg entfernt?
Herr Häcker bejahte dies. Herr Wemmer fügte hinzu, dass man die Wand nur im Bereich des Gehwegs verlegen könne. Direkt daneben befindet sich im Uferbereich das FFH-Gebiet, in das nicht eingegriffen werden darf.

 

(FWV) Kann man die gezeigten Folien haben?
Bürgermeister Lauxmann bestätigte dies.

 

(FWV) Gibt es im Bereich der Holdergasse nicht eine offene Flanke im Hochwasserschutz?
Frau Winkler verneinte dies. Die anderen Schutzmaßnahmen seien in ihren Eigenschaften nicht eingeschränkt.

 

(FWV) An der Brücke an der Vaihinger Straße soll es einen möglichst hohen Durchfluss geben. Sind da die geplanten Steine im Flussbett nicht ein Problem? Sollte man darauf nicht verzichten?
Frau Winkler gab an, dass der Einfluss nicht groß sei. Die Steine würden so angebracht, dass keine Barriere entsteht.

 

(FDP) Wer macht die ganzen mobilen Schutztore zu?
Herr Häcker gab an, dass es Betriebsvorschriften geben wird, welche dann durch die Feuerwehr oder den Bauhof umgesetzt werden. Herr Wemmer fügte hinzu, dass die Maßnahmenkataloge noch ausgearbeitet werden müssen.
Nachfrage: Für die Feuerwehr werden die Aufwände immer höher.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Einsatzpläne mit der Feuerwehr entsprechend abgestimmt werden.

 

(ABG) Gemeinderäte Reinold erkundigte sich, wie man sich die Wände vorstellen kann.
Herr Häcker zeigte Bilder, wo exemplarisch Blocksteinmauern, sowie verblendete Betonwände dargestellt wurden.

 

(Bündnis 90/Grüne) Es müssen noch die Genehmigungsunterlagen erstellt werden. Gehen diese zuvor an die Träger öffentlicher Belange?
Die Naturschutzbehörde und viele weitere (Fischerei, Gewässerschutz, Straßenbau) seien im Verfahren eingebunden.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte nach, wie viel die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen kosten. Diese sind noch nicht ausgewiesen.
Herr Wemmer gab an, dass man vermutlich im Glemstal ein weiteres Stück Wald pflanzen werde. Im Haushalt seien hierfür bis zu 100.000 € eingeplant.

 

(ABG) Gemeinderat Streit regte an die ausgearbeiteten Pläne der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass auf der Schwieberdinger Homepage eine Projektseite erstellt würde, über die dann die Pläne einsehbar seien. Man könnte die Pläne auch im Foyer des Rathauses ausstellen.

 

(FWV) Die neue Fußgängerbrücke wird wie viel höher gesetzt?
Herr Wemmer gab an, dass die Brücke ca. 20-30 cm höher als die bisherige Brücke angebracht werden soll. Man versuche auch die Fundamente der Ersatzbrücke wiederzuverwenden.

 

Bürgermeister Lauxmann gab noch an, dass von Seiten der CDU-Fraktion ein Antrag eingereicht wurde, der die Einrichtung eines Biergartens im Zuge der gestalterischen Maßnahmen an der Glems bezwecke. Dieses Vorhaben könne nicht direkt in die Planungen mit aufgenommen werden. Das würde aus Umweltschutzbelangen nicht direkt gehen. Die Verwaltung verstehe den Antrag aber auch so, dass im näheren Umfeld der Glems ein Biergarten errichtet werden soll. Die Verwaltung wolle sich damit zu einem späteren Zeitpunkt beschäftigen. Von Seiten der CDU-Fraktion wurde diesem Vorgehen zugestimmt.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Das Gremium gibt die Entwurfsplanung frei. Auf Basis der vorgestellten Planung wird die Genehmigungsplanung eingereicht und die Ausschreibung für die Baumaßnahme erstellt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

06.02.2019: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Bekanntgaben

 

Herr Wemmer gab an, dass die Region Stuttgart für die zusätzlichen Maßnahmen an der Glems im Rahmen des Hochwasserschutzes rund 310.000 € an Zuschüssen gewährt. Dieses Geld fließe dann auch beispielsweise in den geplanten Naturerfahrungsraum. Die Zuschussverhandlungen mit dem Regierungspräsidium laufen noch. Hier könnten auch noch Zuschüsse möglich sein.

06.02.2019: Abriss der alten Fußgängerbrücke

 

Bereits früh am Dienstagmorgen wurde ein großer mobiler Kran an der Fußgängerbrücke gesichtet. Die Beobachtung war richtig, die alte Brücke wurde entfernt. Es ist abgestimmt, dass eine neue Fußgänger- und Radfahrerbrücke an der gleichen Stelle gebaut wird. Die neue Brücke unterstützt das angedachte Hochwasserschutzkonzept an der Glems.

10.01.2019: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 2/2019 mit einer Stellungahme zu Themen des Jahres, wo der Hochwasserschutz eines davon ist.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2019

09.08.2018: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 32/2018 mit einer Stellungnahme der ABG-Fraktion zur Beauftragung eines Planers für den Neubau einer bestehenden Fußgänger- und Radfahrerbrücke. Das Thema wurde in der Gemeinderatssitzung am 18.07.2018 behandelt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

02.08.2018: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 31/2018 mit einer Stellungnahme der ABG-Fraktion zur Beauftragung der Entwurfsplanung für Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Glems. Das Thema wurde in der Gemeinderatssitzung am 18.07.2018 behandelt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

26.07.2018: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 30/2018 mit einer Stellungnahme der ABG-Fraktion zur Zustimmung der Entwurfsplanung zur Verlängerung des Staukanals und dem Regenüberlauf weiter glemsabwärts.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

26.07.2018: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag des ABG-Vereins in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 30/2018 mit einem Bericht zum ABG Jedermann-Treffen am 16.07.2018, wo das Thema Hochwasserschutzes im Vorfeld der Gemeinderatssitzung besprochen wurde.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

18.07.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorstellung der Vorplanung zum Hochwasserschutz beim Rathaus

 

Bürgermeister Lauxmann bemerkte zum Titel des Tagesordnungspunkts, dass der Bereich des Hochwasserschutzes örtlich weiter gefasst sei als nur um das Rathaus. Es ginge um den gesamten innerörtlichen Bereich.
Herr Häcker vom Ingenieur-Büro Winkler war bei der Sitzung anwesend und stellte die Vorplanung dem Gemeinderat vor. Die Arten- und Biotoperfassung sei abgeschlossen. Untersuchungen zu Tiervorkommen würden aber noch fortgesetzt. Die geplanten Maßnahmen befinden sich außerhalb des FFH-Gebiets. Dennoch werden Ausgleichsflächen benötigt. Es werden Bäume gefällt, welche Baumhöhlen beinhalten. Ebenso werden Habitat-Flächen für Eidechsen entfallen. Für beides müsse Ersatz geschaffen werden.

 

Bisher sind folgende Untersuchungen und Abstimmungen erfolgt:

  • Vermessungen
  • Naturschutzrechtliche Erhebung
  • Anwohnerinfo in 04/2018
  • Abstimmung mit dem Landratsamt in 06/2018
  • Abstimmung mit dem Regierungspräsidium in 06/2018 wegen der Förderung
  • Geologisches Gutachten

Es könne ein Plangenehmigungsverfahren anstatt eines Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Das wirke sich positiv auf den Ablaufzeitplan aus.

 

Herr Häcker stellte dann im Einzelnen die Maßnahmen vor, so wie sie auch in der Vorlage des Gemeinderats wiedergegeben sind.

Maßnahme 1 "Talweg"

  • Variante 1: Anhebung des bestehenden Gehwegs auf einer Länge von ca. 100 m um bis zu ca. 50 cm, 40 m lange Blocksteinmauer
  • Variante 2 (Vorzugsvariante): Einreihige Blocksteinmauer im Bereich des vorhandenen Gehweges auf einer Länge von ca. 140 m (Gehweg entfällt).

Maßnahme 2.1 "Wohnhaus Holdergasse 31"

  • 40 m langer und bis zu 1,3 m hoher HWS-Deich, 15 m lange und bis zu 1,0 m hohe HWS-Wand entlang der nordöstlichen Flurstücksgrenze
  • Nach Angabe der Eigentümer ist keine derartige HWS-Maßnahme erwünscht.

Maßnahme 2.1 "Wohnhaus Holdergasse 25"

  • 40 m langer und bis zu 1,5 m hoher HWS-Deich, 30 m lange und bis zu 1,4 m hohe HWS-Wand entlang der nordöstlichen Flurstücksgrenze
  • Nach Angabe der Eigentümer ist keine derartige HWS-Maßnahme erwünscht.

Maßnahme 2.1 "Hirschstraße"

  • 80 m langer und bis zu 1,2 m hoher HWS-Deich, flach geböscht, bereichsweise überfahrbar gestaltet, 20 bzw. 25 m lange einreihige Blocksteinmauern in den Anschlussbereichen

Maßnahme 2.2 "Linkes Vorland Vaihinger Straße"

  • 60 m langer und bis zu 1,3 m hoher HWS-Deich, integriert in vorgesehenen Naturerfahrungsraum, Wirtschaftsweg wird mit mobilen Elementen gekreuzt (Höhe ca. 80 cm), Anschluss an bestehenden Erdwall
  • Ausbessern des bestehenden Erdwalls (Höhe weitestgehend über WSP bei HQ100,K) erfolgt in Eigenregie des Eigentümers

Maßnahme 3 "Bruckmühle"

  • Variante 1 (Vorzugsvariante): HWS-Wand luftseitig entlang des Zugangs zur Bruckmühle, Länge ca. 20 m, Höhe bis zu ca. 1,0 m gegenüber Parkplatz, mobile Elemente im Zugangsbereich, Geländemodellierung entlang des Gebäudes (Höhe ca. 30 cm)
  • Variante 2: HWS-Wand wasserseitig entlang des Zugangs zur Bruckmühle, Länge ca. 25 m, Höhe bis zu ca. 65 cm, HWS-Tür als Zugang zum Uferbereich, Geländemodellierung entlang des Gebäudes (Höhe ca. 30 cm)
  • Variante 3: Ersatzneubau HWS-Wand verblendet, ca. 80 cm höher als bestehende Wand, Länge ca. 30 m, Natursteinverblendung, HWS-Tür als Zugang zum Uferbereich, Geländemodellierung entlang des Gebäudes (Höhe ca. 30 cm)

Maßnahme 4.1 "Ortszentrum", entlang Uferweg bei den Parkplätzen

  • Variante 1 "HWS wasserseitig des Weges"(Vorzugsvariante), Betonfertigteile mit Vorschüttung, Weganhebung um bis zu ca. 50 cm, sodass die HWS-Wand/Mauer über weite Teile nur ca. 20 bis 30 cm höher ist als der Weg (Gestaltungsvorschlag des Landschaftsarchitekten Blank),
  • Variante 2 "HWS luftseitig des Weges", in Blockstein- oder Betonbauweise, mögliche Gestaltung als Sitzgelegenheiten, Schwierigkeit: Zugänge zum Parkplatz kreuzen HWS-Linie, HWS-Linie muss den Uferweg im Bereich der Umspannstation kreuzen
  • Variante 3 "Sparvariante/Mauerscheiben": Betonfertigteil-Mauerscheiben wasserseitig des vorhandenen Weges. Der Uferweg verbleibt auf dem vorh. Niveau.
  • Bei allen drei Varianten: HWS-Wand (Länge ca. 30 m, Höhe bis zu ca. 80 cm) zwischen Umspannstation und Beton-Fußgängerbrücke, wasserseitig des Weges

Maßnahme 4.2 "Ortszentrum oberstrom Beton-Fußgängerbrücke"

  • Mobiler HWS im Bereich der Brücke, daran anschließende HWS-Wand (Länge ca. 40 m, Höhe bis zu ca. 70 cm) in Form einer Winkelstützwand bis zum Wohnhaus Bahnhofstraße 28 und entlang des Gebäudes als Betonvorsatzschale, HWS-Tür
  • Anmerkung: Der Ersatzneubau der Fußgängerbrücke bei Fkm 12+737 (Brückenunterkante beim Ersatzneubau höher angeordnet) sollte aus wasserwirtschaftlicher Sicht zur Verbesserung des HWS ausgeführt werden. Damit wird der Wasserspiegel oberstrom gesenkt und die Verklausungsgefahr deutlich reduziert.

Maßnahme 5 "Bahnhofstraße Süd"

  • Mobile Elemente mit einer Höhe von ca. 55 cm zum Schutz des Kellerabgangs

Naturerfahrungsraum

  • Unterstrom der Brücke Vaihinger Straße im linken Vorland der Glems (Flst. 6281/1) ist eine Gestaltung als Naturerfahrungsraum für Kinder und Jugendliche vorgesehen (Gestaltungsvorschlag des Landschaftsarchitekten Blank).

 

Die gesamte Vorlage mit Plänen (leider in schlechter Qualität) gibt aus auf der Schwieberdinger Homepage --> hier ab Seite 9.
 

Ein Punkt der in den aktuellen Planungen noch nicht enthalten ist betrifft die Fußgängerbrücke, wo bisher die Ersatzbrücke der Umleitungsstrecke gewesen ist. Es wird empfohlen diese mittels Neubaus höher zu legen, was einen positiven Effekt für den Hochwasserschutz hätte. Diese Maßnahme müsse gesondert geplant werden.

 

Aktuell sei man noch dabei Fördermöglichkeiten zu erhalten. Dazu müsse ein Schutz gegen ein hundertjähriges Hochwasserereignis vorliegen (was der Fall ist) und der Kosten-Nutzen-Faktor größer gleich 1,0 liegen. Man versuche gerade für jeden einzelnen Schaden diesen Kosten-Nutzen-Faktor nachzuweisen. Herr Wemmer gab noch an, dass Geschädigte beim Hochwasser 2010 angeschrieben wurden, um deren Schadenssumme zu erhalten. Der Informationsrücklauf sei aber noch sehr schleppend.

 

Insgesamt sind derzeit 1,14 Mio. € für die Maßnahme abgeschätzt, allerdings noch ohne die Kosten für die Ersatzmaßnahmen und den möglichen Neubau der Fußgängerbrücke.


Nach der vorliegenden Planung wäre mit einer Umsetzung zwischen Sommer 2019 und Ende 2020 zu rechnen.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte Herrn Häcker für dessen Vortrag. Er betonte, dass für jedes Gebäude im gesamten Verlauf der Glems eine Untersuchung durchgeführt wurde. Man werde bei der Umsetzung darauf achten, nicht nur Mauern zu bauen. Gerade bei historischen Gebäuden wie der Bruckmühle seine eine optisch ansprechende Umsetzung notwendig. Graue Betonwände wären hier nicht vorstellbar. Die genauen Kosten werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt werden, dann wenn die Fördermittel zugesagt sind. Falls die Gemeinderäte andere als die vorgeschlagenen Varianten wünschen, solle das in der Sitzung benannt werden.

 

Zur Ergänzung noch der Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Der Bereich hinter dem Rathaus ist 2010 von einem schweren Hochwasser heimgesucht worden, bei dem hoher Sachschaden entstanden ist. Das Büro Winkler und Partner ist deshalb mit einer Maßnahmenstudie beauftragt worden, die im Dezember 2017 dem Gemeinderat vorgestellt worden ist. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung das Ing.-Büro Winkler und Partner beauftragt, die einzelnen Maßnahmen weiter zu untersuchen und Varianten zu erarbeiten. Diese Vorplanung stellt Herr Häcker in der Sitzung dem Gremium vor.

Eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen mit den jeweiligen Varianten ist auf Seite 3 der Anlagen kostenmäßig dargestellt. Die Verwaltung schlägt vor, dass die markierten Maßnahmen in der Entwurfsplanung weiter beplant werden.
Nach dem Rückbau der Behelfsbrücke stellt sich die Frage, was mit der Bestandsbrücke passiert. Es stehen verschiedene Varianten zu Wahl:

  • Der Bestandsschutz für das alte Geländer ist erloschen. Für rund 35.000 € müsste ein neues Geländer montiert werden, das den geltenden Richtlinien für Radwege entspricht.
  • Eine Sanierung der beiden Brücken steht zusätzlich an. Aus den Brückenbüchern gehen die notwendigen Maßnahmen hervor. Kosten fallen voraussichtlich in Höhe von rund 130.000 € dafür an.
  • Auf Grund der Erkenntnisse aus dem Hochwasser 2010 zeigt sich, dass die Brücke zu tief sitzt. Es bietet sich an, die Brücke im Zuge des Hochwasserschutzes höher zu setzen. So könnte das Abflussverhalten des Hochwassers verbessert werden. Dazu wäre ein Brückenneubau notwendig, der dann beide Brücken ersetzt.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat sich in nichtöffentlicher Sitzung mit diesem Thema bereits auseinandergesetzt und empfiehlt einen Neubau. Die Verwaltung schlägt daher ebenfalls vor, dass die bestehenden Brücken abgebrochen und durch eine neue Brücke ersetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt einen geeigneten Planer zu finden, der das Thema "Brückenneubau" umsetzen kann.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(FWV) Der Umfang der Maßnahmen ist doch recht viel. In der Vorlage steht was von zwei Brücken, die durch eine ersetzt werden. Das sei unverständlich, was hier gemeint ist.
Herr Wemmer gab an, dass die Fuß- und Radfahrerbrücke aus zwei Brücken besteht. Es gibt die Hauptbrücke über die Glems und eine zweite über den Mühlkanal. Diese beiden Brücken seien in der Vorlage gemeint und sollen durch eine durchgängige Brücke ersetzt werden.

 

(FWV) Wenn bei den Gebäuden in der Holdergasse kein Hochwasserschutz von Seiten der Anwohner gewünscht ist, hat das Auswirkungen auf den Hochwasserschutz insgesamt? Kann man es zulassen, hier keine Schutzmaßnahmen zu machen?
Herr Wemmer gab an, dass der individuelle Gebäudeschutz unabhängig von der Gesamtmaßnahme sei. Es bestünde hier keine Gefahr. Es entstünde hier keine Lücke im Hochwasserschutz. Lediglich die genannten Gebäude wären individuell nicht geschützt.

 

(SPD) Die Planung ist in sich schlüssig. Dass man einen Wert auf die Gestaltung legt ist ebenso gut. Die Ortsmitte soll wie geplant gestaltet werden.

 

(CDU) Der Gehweg im Talweg soll entfallen. Das sei nicht gut. Der Talweg ist doch recht hoch von Fußgängern und Radfahrern frequentiert.
Herr Wemmer gab an, dass man diesen Punkt mit den Behörden diskutiert habe. Die Leute müssten dann eben auf der Straße laufen. Man wolle vermeiden das FFH-Gebiet zu tangieren. Das würde viel Zeit und Geld kosten. Bürgermeister Lauxmann bot einen Kompromiss an, man solle mit der Verkehrsbehörde abstimmen, wie man den Gehweg ersetzen kann. Man solle eine geeignete Maßnahme suchen.

 

(ABG) Gemeinderat Streit frage an, ob irgendwo mobile Türen oder Barrieren vorgesehen sind. Gäbe es hier eine Mechanik, die gewartet werden müsse?
Herr Wemmer gab an, dass mobile Element geplant sind. Deren Aktivierung sei in den Einsatzplänen der Feuerwehr mit aufgenommen worden.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte an, ob für den geplanten Naherholungsbereich eine Querungshilfe an der Vaihinger Straße vorgesehen ist. Die Leute, welche den Naherholungsbereich besuchen, werden auf dem Rathausparkplatz parken und müssen dann die Straße queren. Da sei es dann sowieso hilfreich, wenn an der Vaihinger Straße Tempo 30 kommt.
Bürgermeister Lauxmann fand den Zusammenhang mit Tempo 30 gut. Es sei aber bei der Genehmigung einer Querungshilfe nicht eine künftig erwarte Frequentierung ausschlaggebend, sondern der Ist-Zustand. Man müsse dann später die Fußgängerströme evaluieren.

 

(ABG) Gemeinderat Streit gab an, dass der Beschluss zum Abriss der Fußgängerbrücke schwierig sei, da die Kosten für den Neubau noch nicht bekannt sind.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass bereits darüber gesprochen wurde, dass für die Instandsetzung der Brücke 35.000 € notwendig wären. Diese Kosten müsse man gegen einen Neubau verrechnen. Zudem würde eine potentielle Barriere an der Glems beseitigt. Auch ohne die Kosten zu kennen, habe man den Vorschlag eines Neubaus dem Gemeinderat unterbreitet. Nach der Planungsphase werden die Kosten dem Gemeinderat ja vorgestellt werden.
Nachfrage: Gibt es Erfahrungswerte, was eine solche Brücke kosten würde?
Herr Wemmer gab an, dass man mit Kosten von rund 200.000 € zu rechnen hätte.

 

(FWV) Welche Zusatzkosten werden für die Pflege des Naturerlebnisbereichs entstehen? Werden die Arbeiten vom Bauhof übernommen?
Herr Wemmer gab an, dass die Kosten derzeit nicht abschätzbar seien. Der Bauhof wird die Arbeiten nur zum Teil übernehmen können. Zudem werden sich Unterhaltsgemeinschaften beispielsweise von den Schulen finden.

 

(Bündnis 90/Grüne) Man hat noch kein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht? Das würde ja bedeuten, dass die Ausgaben über deren Nutzen liegen.
Herr Wemmer gab an, dass die Datenerfassung für die Kosten-Nutzen-Rechnung noch läuft. Deshalb kann der erreichbare Kosten-Nutzen-Faktor noch nicht benannt werden.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag

  • Das Büro Winkler und Partner wird beauftragt, die Entwurfsplanung für die Maßnahmen zu erstellen. Die entsprechenden Varianten werden während der Sitzung festgelegt.
  • Die bestehende Fuß- und Radwegebrücke wird abgebrochen und durch eine neue ersetzt. Ein entsprechendes Planungsbüro wird beauftragt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

18.07.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorstellung der Entwurfsplanung für die Verlegung des RÜ 60

 

Für den Tagesordnungspunkt war Herr Arnold vom Ingenieurbüro Rauschmaier anwesend. Vor dessen Vortrag stellte Herr Wemmer zwei Videos vor, welche zufällig von der heranrauschenden Wasserwelle am Räuschelbach aufgenommen wurde. In den Filmen war ersichtlich wie das Wasser sehr schnell das Einlaufbauwerk im Münchinger Weg erreichte und dann am Auslass in Richtung Glems floss. Die Gemeinde sei froh, solche Aufnahmen gemacht haben zu können. Diese zeigen auf, wie rasch und umfänglich das Wasser über den Räuschelbach nach Schwieberdingen kommt. Die Aufnahmen stammen vom 04.07.2018, wo es in Münchingen ziemlich stark geregnet hatte und in Schwieberdingen kein Tropfen heruntergekommen ist. Das Datum jährte sich zufällig mit dem Hochwasserereignis von vor 8 Jahren. Dieses Mal hat die Feuerwehr aber nicht ausrücken müssen – man wäre aber bereit dafür gewesen.


Gemeinderat Streit erkundigte sich, ob die Videos auch im Internet bereitgestellt werden könnte, um auch spielenden Kindern und Eltern aufzuzeigen, wie schnell das Wasser im Räuschelbach kommen kann. Bürgermeister Lauxmann gab an eine Veröffentlichung zu prüfen.

 

Das Wort wurde Herrn Arnold vom Ingenieurbüro Rauschmaier übergeben. Herr Arnold stellte die ausgearbeitete Variante 3 vor, welche vom Gemeinderat bei der Variantenauswahl in der Sitzung des Gemeinderats am 24.01.2018 bestimmt wurde.


Der bestehende Staukanal wird um ca. 320 m im Uferbereich der Glems verlängert und ein unterliegender Regenrücklauf neu Gebaut. Auf Grund des Gefälles und damit tieferliegenden Übergang in die Glems sollen sich die Rückstauereignisse entsprechend vermindern bzw. nicht mehr auftreten. Der Staukanal wird 4 x 2,1 m breit und hoch und wird von einem Regenüberlaufbecken von 20 x 10 x 3 m gefolgt. Daran schließt sich ein Einleitungsbauwerk an die Glems an und eine Überleitung mit Drosselbauwerk zum Verbandssammler in Richtung Klärwerk Talhausen. Die vorliegende Planung ist soweit mit den Behörden abgestimmt (z.B. auch in Richtung der Naturschutzbelange), dass deren Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt wurde.


Derzeit besteht noch eine oberliegende Entlastung beim Regenüberlauf in die Glems, welche nun künftig durch einen unterliegenden Regenüberlauf ersetzt wird (Es wurde so verstanden, dass der neue Überlauf bezogen auf das Niveau der Glems tiefer liegt). Normalerweise sei das genehmigungstechnisch nicht möglich, weil durch einen unterliegenden Regenüberlauf mehr Schmutzeintrag in das Gewässer zu erwarten wäre. Das liegt bei der geplanten Maßnahme aber nicht vor, weil durch die Verlängerung des Staukanals das Stauvolumen um den Faktor 2,5 erhöht wird. Die sogenannte Schmutzfrachtberechnung hat ergeben, dass durch die gewählte Bauform weniger Schmutzeintrag im Kanal entsteht. Das Überlaufbecken kann auch in seiner Größe reduziert werden, da eine doppelt so hohe Überfallhöhe besteht wie beim aktuellen Regenüberlauf (Es wurde so verstanden, dass der Übergang des Beckens, dort wo dann das Wasser in die Glems gelangt, entsprechend höher liegt). Es ist nur noch 20 m anstatt 43 m lang. Der vorhandene Schmutzeintrag wird über den Kanal zum Klärwerk abgeführt. Diese baulichen Gegebenheiten haben sich auch positiv auf die Genehmigung des Gesamtvorhabens ausgewirkt. Der Überlauf in die Glems wir zudem mit einer Feinsiebrechenanlage ausgestatten, welche wiederum den Schmutzeintrag in die Glems reduziert. Das Sieb wird mit einem mechanischen Rechen gereinigt. Am Ausgang befindet sich eine Auslaufkappe, welche sich schließt, wenn von Seiten der Glems eine Hochwassersituation vorherrschen würde.


Das Bauwerk wird außerhalb des geschützten FFH-Gebiets in der Glems gebaut. Lediglich der Überlauf zur Glems liegt im FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat nach europäischen naturschutzrechtlichen Vorgaben). Man bleibt aber unterhalb von 100 m², was ohne weitere Genehmigungen auf europäischer Ebene, zulässig ist.


Es ist noch ein hydrologisches Gutachten durchzuführen. Man hat mit der Beauftragung des Gutachtens so lange gewartet, bis die Pläne genehmigungsfähig waren. Durch das Gutachten sollen folgende Fragestellungen für das Regenüberlaufbecken geklärt werden:

  • Wo steht das Grundwasser?
  • Wie muss das Bauwerk ausgeführt werden, dass kein Auftrieb des Bauwerks entsteht?
  • Wie muss die Gründung nach unten ausgeführt werden?
  • Wie ist der Verbau des Hanges auszuführen? (das Bauwerk würde direkt an einem kleinen Hang entstehen)

Wie der Staukanal gebaut wird, muss noch festgelegt werden. Es bestünden mehrere Möglichkeiten eines Baus: Den Kanal vor Ort bauen, Fertigteile verwenden, Halbfertigteile verwenden. Bei den Fertigteilen muss beachtet werden, dass hier dann schweres Gerät / Kräne notwendig wäre, welche wiederum den Boden negativ beeinflussen könnten. Das Bauverfahren und die Baustellenlogistik müssen noch erarbeitet werden. Das Genehmigungsverfahren könnte bis Mitte/Ende 2019 laufen. Ein Baubeginn wäre dann im Frühjahr 2020 möglich. Eine genaue Kostenrechnung gibt es noch nicht. Dazu müssen erst die Planungen im Detail erarbeitet werden.

 

Herr Wemmer schloss mit seinem Bericht über die naturrechtlichen Gutachten an. Das Büro Deuschle habe die Arten und Biotope im Umfeld der Glems und dem künftigen Baufeld untersucht. Die Erhebungen der Tierarten erstrecken sich über ca. 2 Jahre. Teilweise sind die Erhebungen noch nicht abgeschlossen. Am Ende wird ein Natura 2000 Bericht erstellt und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Es sei generell zu begrüßen, dass die Eingriffe in das FFH-Gebiet unter der Grenze von 100 m² liegen. Im anderen Falle müsste Brüssel mit einbezogen werden. Es sind auch Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Wie diese gestaltet werden ist noch abzustimmen. Ggf. wird man den angelegten Wald hinter der Neumühle erweitern.

 

Bürgermeister Lauxmann schloss mit einem Fazit ab. Die Ganze Maßnahme würde gemacht werden, um die Ortskanalisation vor Hochwasserereignissen der Glems zu schützen. Das Risiko von Schäden würde reduziert werden. Bei den Kosten seien derzeit ca. 2,6 Mio. € veranschlagt. Mit der Detailierung der Planungen kann sich dieser Betrag noch ändern. Es ist davon auszugehen, dass mehr Geld benötigt wird.

 

Als Ergänzung sei noch der Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats wiedergegeben:
Im Bereich der Vaihinger Straße staut sich das Glemswasser bei Hochwasser bis in die angrenzende Ortskanalisation ein. Dadurch werden Keller und die Ortsdurchfahrt überflutet, was zu erheblichen Schäden führt. Mehrere Varianten zum Schutz vor Hochwasser konnten in letzter Zeit diskutiert werden. Auf Grund dieser Beratungen wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.12.2017 das Ing.-Büro Rauschmaier beauftragt, die Verlängerung des bestehenden Staukanals zu planen. Die Planung eines neuen Regenüberlaufs im Glemstal war damit verbunden.
In der Zwischenzeit fanden zahlreiche Gespräche mit der Genehmigungsbehörde statt, die erst kürzlich zu einem Konsens geführt haben. Die wesentlichen Punkte waren dabei:

  • Die Berechnungen der Schmutzfracht ergaben ein gutes Ergebnis. Eine Verlängerung des Staukanals wirkt sich nicht negativ auf die Schmutzfrachtmenge aus.
  • Wir können einen "unterliegenden Regenüberlauf" planen
    (Erläuterung dazu in der Sitzung)
    Vorteil daran ist, dass wir den neu geplanten Staukanal nicht weiter verlängern müssen, als geplant.
  • Die Hauptbaumaßnahme kann auf dem bestehenden Weg neben dem Sammler der Kläranlage abgewickelt werden.
  • Der Flächenbedarf für den Eingriff in das FFH-Gebiet liegt unter 100 qm. Die bachseitige Wegkante begrenzt das FFH-Gebiet.
  • Das Ökobüro Deuschle muss den Lebensraum der Groppe untersuchen und bewerten. In einen Natura 2000 - Bericht wird das Ergebnis beschrieben.
  • Ein Geologe zur Untergrunduntersuchung muss beauftragt werden.
  • Verbaumaßnahmen entlang der Böschungskante müssen berechnet und geplant werden.

Für die weiteren Arbeiten ist die Beauftragung eines Geologen unumgänglich. Ein hydrogeologisches Gutachten ist auch für die Ausschreibung sehr wichtig, denn darin sind Aussagen zum Grundwasserstand, Bodenbeschaffung oder Verbaumaßnahmen enthalten. Diese bilden dann auch die Grundlage für eine belastbare Kostenberechnung, die im Moment deshalb noch nicht vorliegt.

Herr Arnold vom Ing.-Büro Rauschmaler erläutert in der Sitzung die aktuelle Entwurfsplanung. Wesentliche Planinhalte und der vorläufige Terminplan sind in den Anlagen beigefügt.

Die gesamte Vorlage mit Plänen (leider in schlechter Qualität) gibt aus auf der Schwieberdinger Homepage --> hier ab Seite 2.


Fragen der Gemeinderäte

 

(SPD) Ein Lob dafür, dass die ausgearbeitete Variante Genehmigungsfähig ist. Es soll jetzt zügig umgesetzt werden. Es sei etwas frustrierend, dass es so lange dauert.

 

(ABG) Gemeinderat Streit erkundigte sich, ob alle tangierten Grundstücke sich im Gemeindebesitz befinden.
Herr Wemmer gab an, dass das Regenüberlaufbecken komplett auf Gemeindegrund sei. Ansonsten gibt es angrenzende Flächen, welche nicht im Gemeindegrund sind. Diese werden nach der Baumaßnahme in den bisherigen Zustand zurückversetzt. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass man bei der Baustellenrundfahrt im September sich das künftige Baufeld anschauen werde. Dann könne man vor Ort erläutern wo was gebaut wird.

 

(FWV) Man freue sich, wenn alles so klappen würde wie es vorgestellt wurde. Es bestünde ein Respekt für die Vögel und die Natur, aber hier geht es darum, Menschen zu schützen.

 

(Bündnis 90/Grüne) Die beiden Filme zu Beginn waren aufschlussreich. Das Wasser ist ja ziemlich rasch gekommen. Kann man hier nicht Maßnahmen umsetzen, damit das Wasser nicht so abrupt kommt?
Herr Arnold gab an, dass es technische Möglichkeiten gäbe, die sich aber in den meisten Fällen nicht rechnen würden. Man könne das herankommende Wasser ggf. im Minutenbereich verzögern, aber auch das würde schon so viele Investitionen notwendig machen, dass sich das nicht lohne. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass man Risiken minimieren könne, aber nie gänzlich ausschließen.

 

(FDP) Die durchgeführten Berechnungen berücksichtigen auch direkt den Klimawandel? Es wird ja immer wärmer und die Böden trocknen immer mehr aus, wobei sich dann der Wasserabfluss bei Starkregenereignissen verstärkt. Ist das berücksichtigt?
Herr Arnold gab an, dass die Berechnungen auf Langzeitsimulationen basieren, welche die bekannten zurückliegenden Ereignisse der letzten Jahrzehnte berücksichtigen. Die in den letzten Jahren stärker werdenden Ereignisse sind da schon drin und bedingen, dass die Bauwerke eher größer ausfallen. Zudem können Starkregenereignisse nicht gut vorhergesagt bzw. abgeschätzt werden. Auch mit den geplanten Bauten wird es noch weitere Maßnahmen im Bereich der Leitlinien für den Katastrophenschutz geben. Ein Beispiel wäre das Bereitstellen eines Baggers an einer Brücke, um diese im Falle eines Hochwassers schnell von Schwemmgut zu befreien.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat gibt die Entwurfsplanung frei. Das Ing.-Büro Rauschmaier wird mit der Erarbeitung der Genehmigungsplanung beauftragt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

 

Bürgermeister Lauxmann bedankte sich bei Herrn Arnold und Herrn Wemmer für deren Einsatz.

04.07.2018: Artikel auf www.stuttgarter-zeitung.de

 

Titel des Berichts: Unwetter am Mittag weckt schlimme Erinnerungen

 

Am Mittwoch hat es in Weilimdorf und Umgebung wolkenbruchartig geschüttet und es war auch Hagel dabei. In Schwieberdingen kam dagegen kein Tropfen herunter. Eine ähnliche Situation wie in 2010, beim letzten großen Hochwasser in Schwieberdingen. Damals regnete es vorwiegend in Ditzingen und Gerlingen in solchen Mengen, dass es über die Glems noch ausgereicht hatte, den Schwieberdinger Ortskern meterhoch unter Wasser zu setzen. Der Artikel zieht ebenso Analogien und zeigt einmal mehr, wie wichtig heutzutage der Hochwasserschutz ist.

 

Folgen Sie dem externen Link: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...

01.02.2018: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 5/2018 mit einer Stellungnahme zu dem in der Gemeinderatssitzung am 22.01. präsentierten Planungstand bei den Hochwasserschutzmaßnahmen in Schwieberdingen.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

24.01.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Sachstandsbericht zu den aktuellen Planungen

 

Für diesen Tagesordnungspunkt waren Frau Dr. Winkler vom Ingenieurbüro Winkler und Partner aus Stuttgart und Herr Deuschle und Frau Beck von der Tier- und Landschaftsökologie Dr. Jürgen Deuschle aus Köngen anwesend.

 

1. Vortrag: Weiterführung der Machbarkeitsstudie für den Hochwasserschutz an der Glems
Frau Dr. Winkler führte in den Tagesordnungspunkt ein und erläuterte die von der Fa. Winkler und Partner erstellten Planungen, die auf der Machbarkeitsstudie aus dem 2016 aufbauen. Generell geht es um die Erstellung eines Hochwasserschutzes, welches ein Hundertjähriges Hochwasserereignis mit Klimazuschlag HQ100klima bewältigen kann. Für Schwieberdingen mit eingeplant ist ein sogenannter Freibord, welcher Dämme um weitere 50 cm erhöht und Schutzwände um 20-30 cm. Wenn alle Planungen abgeschlossen sind, kann dann überprüft werden, ob ein Hochwasser wie im Jahre 2010 schadensfrei durchgegangen wäre.

 

Die bisher durchgeführten Schritte umfassten folgende Punkte:

  • Voruntersuchungen
  • Erste Abstimmung mit dem Landratsamt
  • Vermessungen
  • Naturschutzfachliche Erhebungen
  • Abstimmungstermin 21.09.17 mit dem Landratsamt
  • Geotechnisches Gutachten
  • Baugrunderkundungen

Eine abschließende Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Hierzu müssen erst alle noch laufenden Schritte abgeschlossen werden. Es ist aber aus Erfahrungswerten davon auszugehen, dass mit 20 % höheren Kosten im Vergleich zur Schätzung bei der Machbarkeitsstudie in 2016 zu rechnen ist.

 

Es wird ein Plangenehmigungsverfahren und kein Planfeststellungsverfahren angestrebt.

 

Das Gesamtprojekt ist in Einzelmaßnahmen unterteilt: Je nach Bereich werden hier Dämme oder Schutzwände errichtet. Bei den Kostenangaben (Bruttopreise) ist die genannte Preiserhöhung bereits eingerechnet.

  • Maßnahme 1: Bereich Talweg, 220 T€
  • Maßnahme 2.1 Holdergasse/Hirschstraße: 100 T€
  • Maßnahme.2 Linkes Vorland Vaihinger Straße 150 T€ (ohne die dort zusätzlich geplante erlebbare Glems)
  • Maßnahme 3 Vaihinger Straße/Bruckmühle, 120 T€
  • Maßnahme 4 Ortszentrum 400TEuro (Gestalterische Maßnahmen kommen noch hinzu)
  • Maßnahme 5: Räuschelbach 24 T€.

Für den weiteren zeitlichen Ablauf gab Frau Dr. Winkler an, dass für die noch anstehenden Genehmigungsschritte ca. 0,5 Jahre notwendig sind. Ab Frühjahr 2019 könnten man dann nach Ausarbeitung der Baupläne dann mit den eigentlichen Arbeiten beginnen.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte für den Vortrag von Frau Dr. Winkler. Die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2016 sei entsprechend weiter ausgearbeitet worden. Er führte dann zum nächsten Themenblock über. Im Weiteren geht es um Maßnahmen, welche das Eindringen der Glems in die Ortskanalisation verhindern sollen.

 

2. Vortrag: Maßnahmen, welche das Eindringen der Glems in die Ortskanalisation verhindern
Herr Wemmer stellte in Vertretung von Herrn Arnold von Rauschmaier Ingenieure diesen Schwerpunkt vor. Zu Beginn zeigte Herr Wemmer das Einzugsgebiet des bestehenden Regenrückhaltebeckens RÜB 60 Brühl, welches sich in der Nähe der Brücke der Vaihinger Straße über die Glems befindet. Das Einzugsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,4 km². In der Stuttgarter und Vaihinger Straße liegt ein großer Staukanal. Dieser endet im genannten RÜB. Dessen Funktion ist die Weiterleitung des Wassers in den Abwassersammler in Richtung Klärwerk Talhausen. Wenn der Staukanal auf Grund von Regenereignissen vollläuft gibt es einen Überlauf in die Glems, wo dann das überschüssige Regenwasser abfließen kann. Dies funktioniert aber nur, so lange die Glems selbst kein Hochwasser führt. In diesem Fall würde die Glems dann über den Regenüberlauf in den Staukanal eindringen können und im Ortsbereich dann zu den bereits stattgefundenen Überschwemmungen führen.

 

Um dem entgegenzuwirken sind folgende drei Varianten untersucht worden.

  • Variante 1: Hochwasserpumpwerk mit 5 Pumpen
  • Variante 2: Pufferbecken zur Entlastung des Regenüberlaufs im Bereich der Außenparkplätze beim Rathaus. Das Pufferbecken hätte eine Größe von 45 x 20 x 5 Meter und bräuchte ebenfalls Pumpen.
  • Variante 3: Die Verlängerung des bestehenden Staukanals und Bau eines neuen Überlaufs.

Die Verwaltung schlägt Variante 3 vor. Ein Knackpunkt bei dieser Variante ist der Eingriff das FFH-Schutzgebiet. Dennoch soll hier der Auftrag an das Ingenieurbüro Rauschmaier erteilt werden, um die weiteren Detailplanungen anzugehen. Die Abstimmung mit den Behörden wird wegen der naturschutzrechtlichen Belange aufwändig werden. Ab heute ist mit einer Planungs- und Umsetzungszeit von 3-4 Jahren zu rechnen. 2021 könnte man fertig sein.

 

Am Räuschelbach wurden vor länger Zeit ebenso Untersuchungen vorgenommen. Man hatte 5 Maßnahmen betrachtet, um im Gebiet des Räuschelbachs Rückstauflächen zu erhalten. Derzeit werden diese Maßnahmen nicht weiterverfolgt. Im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für die Weinstraßenkreuzung gab es zuletzt Eingriffe im Räuschelbach. Das vorhandene Einlaufbauwerk am Münchinger Weg hat sich bewährt. Es sei bisher noch nie an sein Maximum gekommen.

 

Bürgermeister Lauxmann fasste das bisher gesagte kurz zusammen. Es sei die Machbarkeitsstudie nochmals vorgestellt und die weiteren Schritte aufgezeigt worden. Neben den Hochwasserschutz an der Glems geht es auch um das Verhindern des Eindringens der Glems in die Ortskanalisation. Alle hier vorgestellten Varianten hätten ihre Herausforderungen. Es sind intensive Verhandlungen mit den Behörden zu erwarten. Im Haushalt sind derzeit 4,1 Mio. € eingestellt. Dieser Betrag wird voraussichtlich noch nicht ausreichen, da noch nicht alle Kostenfaktoren bekannt sind. Da wäre beispielsweise das Thema um Ausgleichsflächen. Es ist zu erwarten, dass die Kosten noch hochgehen.
Als nächster Punkt wird das durchgeführte landschaftsökologische Gutachten vorgestellt. Die Erstellung hat über ein Jahr benötigt und wird für das Genehmigungsverfahren und für Zuschüsse benötigt.

 

3. Vortrag: Vorstellung des landschaftsökologischen Gutachtens
Frau Beck vom Institut Dr. Jörg Deubsch aus Köngen stellte das ökologische Gutachten vor.
Generell umfasst das Gutachten folgende Themen:

  • Erfassung der Biotoptypen
  • Erfassung gefährdeter Vogelarten
  • Reptilienuntersuchungen
  • Erfassung der Haselmaus
  • Untersuchung von Habitatbäumen für Holzkäfer

Die noch recht naturnahe Glems besitzt Auwälder, Wiesen und Streuobstflächen. Entlang der Glems gibt es verschiedene Schutzgebiete inklusive FFH-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Landschaftsschutzgebiete und Wasserschutzgebiete.

 

Insgesamt wurden 40 Brutvogelarten an der Glems registriert. Darunter Stare, Grauschnäpper, Haussperlinge, Grünspechte, Wasseramseln, Stockente. Ebenso kommen Zwergfledermäuse, Große Abendsegler und Breitflügelfledermäuse vor. Das Umfeld der Glems hat für diese Arten eine Bedeutung als Jagthabitat, Leitstruktur und Quartier. In einem Bereich kommt zudem die Zauneidechse vor.

 

Als weitere Maßnahmen gilt es die geplanten Eingriffe in die bestehenden Schutzgebiete zu bewerten. Es sind Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu formulieren. Alles läuft konform zum §4 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Bürgermeister Lauxmann bedankte sich für den 3. Vortrag. Es ginge nicht darum, dass man Mauern und Dämme erhöhe. Es sei ein komplexes Projekt umzusetzen, von dem man noch nicht alle Teile bepreisen könne. Die naturschutzrechtlichen Belange müssen in Einklang mit den Abstimmungen der Genehmigungsbehörden gebracht werden.

 

Vor den Fragen der Gemeinderäte im Folgenden noch der textliche Inhalt der Vorlagen der Gemeinderäte mit dem dort vorhandenen Sachvortrag und Begründung:
Das Glemshochwasser im Jahr 2010 hat zu zahlreichen Aktivitäten der Gemeinde sowie zu gemeinsamen Maßnahmen der Glemsanrainer geführt. Aus dieser Gemeinschaft heraus haben sich die Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten entwickelt. Das Hochwasserfrühwarnsystem FLIWAS wurde von allen Teilnehmern beschafft und wird derzeit mit Leben gefüllt. Entlang der Glems sind Hochwasserpegel installiert worden, die die entsprechenden Informationen per Datenfernübertragung an die Hochwasserzentrale übermitteln. Von dort kann jede Kommune aktuelle Daten zum Hochwasserstand der Ober- und Unterlieger abrufen.

Die Verwaltung hat ebenso die Planungen und Untersuchungen zum Thema Hochwasserschutz weiter vertieft und Vorgaben der Genehmigungsbehörden abgearbeitet. Somit liegt nun ein umfangreich erarbeitetes Gesamtkonzept vor. Dieses Gesamtkonzept umfasst drei Betrachtungssituationen den Einzugsbereich des Räuschelbachs, das Umfeld entlang der Glems sowie den Bereich Vaihinger Straße beim Rathaus. Dort wurde auch die Abhängigkeit der Kanalisation bei Hochwassersituationen untersucht.
Die aktuellen Zwischenstände stellen die Planungsbüros in der Sitzung vor.

 

Bereich Rathaus
Um das Risiko weiterer Hochwasserereignisse zu minimieren, soll entlang des Gewässers das Ufer höhenmäßig verändert und gesichert werden. Neben der Wegerhöhung und der Errichtung von Begrenzungsmauern ist die Aufwertung der Umgebungsflächen durch landschaftsbauliche Maßnahmen vorgesehen. Das Büro Winkler und Partner stellt den aktuellen Planungsstand vor. Die Studie, welche bereits im Gemeinderat vorgestellt wurde, ist mit dem Landratsamt im vergangenen Jahr bereits vorbesprochen und diskutiert worden. Vor der weiteren Bearbeitung sollte ein ökologisches Gutachten erstellt werden Sinnvoller Weise ist das Untersuchungsgebiet auch auf den Bereich Vaihinger Straße bis zum ROB Burgstall ausgeweitet worden In Absprache mit der Unteren  Naturschutzbehörde hat sich folgender Untersuchungsumfang ergeben

  • Flächendeckende Erfassung aller vorkommenden Biotoptypen und Lebensraumtypen
  • Revierkartierung gefährdeter Vogelarten
  • Erfassung von Jagdhabitaten von Fledermäusen, Baumhöhlenkartierung zur Einschätzung des Quartierpotentials
  • Suche nach Reptilien bei geeigneter Witterung
  • Erfassung der Haselmaus über künstliche Nisthilfen
  • Untersuchung potentieller Habitatbäume für Holzkäfer
  • Ermittlung von Habitatpotenzialen für Nachtkerzenschwärmer und großer Feuerfalter

Das Untersuchungsergebnis erläutert Frau Beck vom Büro Tier- und Landschaftsökologie in der Sitzung.

 

Für die Beantragung eines Zuschusses für unser Vorhaben mussten diese Untersuchungen vorliegen.
Im Zuge des E+E-Programms (Erprobungs- und Entwicklungsprogramm) ist entlang der Glems eine von der EU bezuschusste Flussgebietsuntersuchung erstellt worden. Auch dies ist Voraussetzung für den Zuschussantrag. Für die Bearbeitung der Anträge muss - nach Abschluss der Studie von Winkler und Partner - eine Planung eingereicht werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, das Büro Winkler und Partner mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen.

 

Bereich Vaihinger Straße
Im Bereich der Vaihinger Straße treten häufig Überflutungen der Straßen und angrenzenden Grundstücke auf. Grund dafür ist das Hochwasser der Glems, das über den Regenüberlauf in die Ortskanalisation zurückläuft. Die Planungen der aktuellen Baustelle zeigen dieses Problem deutlich auf. Deshalb erhöhen wir das Straßenniveau am Tiefpunkt und erreichen somit eine Verbesserung von wenigen Zentimetern. Das Problem ist damit aber nicht endgültig gelöst.

●    Hochwasserpumpwerk im bestehenden Regenüberlauf RÜ 60
●    Umbau des bestehenden Regenüberlaufs RÜ 60 Bau eines Pufferbeckens mit 4500 m3 Inhalt
●    Verlängerung des bestehenden Staukanals Neubau eines untenliegenden Regenüberlaufs


Vergleich der 3 Varianten

Beschreibung    Baukosten geschätzt Betriebskosten jährlich Eingriff in Fauna / Flora Sonstige Wagnisse
Umbau RÜ 60
Neubau Pumpwerk
3,8 Mio. € 50.000 € Eingriff ins Glemsufer

Hydraulik

Stromausfall

Umbau RÜ 60
Neubau Pufferbecken
3,4 Mio. € 30.000 € Eingriff ins Glemsufer

Baugrund

Stromausfall

Verlängerung Staukanal
Neubau RÜ
2,6 Mio. € 10.000 € Eingriff ins Glemsufer ---

Die Verwaltung schlägt vor, dass die letzte Variante mit Verlängerung des Staukanals und dem damit verbundenen Neubau eines Regenüberlaufs weiterverfolgt wird. Eine erste Abstimmung mit dem Landratsamt hat dazu bereits stattgefunden. Um die Wünsche und Anregungen der Genehmigungsbehörde umzusetzen, schlägt die Verwaltung weiter vor, das Ingenieurbüro Rauschmaier Ingenieure mit der Planung dieser Variante zu beauftragen.

 

Bereich Räuschelbach
Nach dem Bau des Regeneinlaufs am Beginn der Verdolung im Münchinger Weg hat sich die Gefahr des Überstaus deutlich verringert. Von den Mitarbeitern des Bauhofs erfolgt nach jedem Regenereignis eine Kontrolle des Bauwerks. Das angefallene Geschwemmsel aus Ästen, Gras und sonstigem Müll wird manuell entfernt. Der bewegliche Rechen, der sich mechanisch bei einem akuten Aufstauereignis aktiviert, war bisher noch nicht im Einsatz.
Ein interkommunales Projekt zusammen mit der Stadt Korntal-Münchingen hat aufgezeigt, wo entlang des Räuschelbachs und seiner Zuläufe Retentionsmöglichkeiten bestehen. Auf Gemarkung Schwieberdingen haben sich dabei wenige brauchbare Bereiche ergeben. Eigentums- und naturschutzrechtliche Gründe stehen einer Verwirklichung entgegen. Eine Teilstrecke ist jedoch in diesem Jahr umgesetzt worden, denn das Regierungspräsidium hat einen Teil des Räuschelbachs als Ausgleichsmaßnahme für den Weinstraßenausbau renaturiert und somit einen Betrag für unser Konzept geleistet.

 

Weiteres Vorgehen
Um die vorgestellten Maßnahmen weiter bearbeiten zu können, müssen Planungsauftrage an das Büro Winkler und Partner aus Stuttgart und das Ingenieurbüro Rauschmaler aus Bietigheim - Bissingen vergeben werden.

Insgesamt sind für alle drei Situationsbereiche im Haushalt ca. 4,1 Millionen Euro eingestellt worden. Ein detaillierter Kostenplan ist Bestandteil der nun folgenden Detailplanung Mögliche Zuschüsse aus Landesprogrammen können nach Vorliegen der Planungen ebenfalls genannt werden

Für die Gesamtmaßnahme wird in der Sitzung ein vorläufiger Zeitplan vorgestellt

 

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv gekennzeichnet)

 

(FWV) Man sie platt von der Vielzahl an Informationen. In der Glems befinden sich in den Auwaldbereichen verschiedene Sandbänke. Können diese entfernt werden?
Die Möglichkeit bestünde, aber der Eingriff darf den jeweiligen Biotoptyp nicht beeinträchtigen. Ein Biotoptyp darf nicht dauerhaft entfernt werden oder es müssen anderswo gleichwertige Ausgleichsmaßnahmen erstellt werden.

 

(FWV) Es gibt im Bereich der Glems 2 Brücken, welche eine Engstelle darstellen. Auch hier gibt es Sandbänke. Dürfte man wenigsten diese entfernen?
Das sei dann eine Frage des Gewässerrechts. Man müsse das mit der unteren Wasserschutzbehörde abstimmen.

 

(FWV) Könnten an bestehenden Wiesen zusätzliche Flutpolder errichtet werden?
Wenn die Wiese nicht geschützt ist, würde das gehen. Sonst eher nicht. Generell sei noch zu sagen, dass die Auswahl der untersuchten Arten nicht willkürlich stattgefunden hat. Für die untersuchten Arten gelten bestimmte Schutzrechte. Deshalb müssen diese Tiere und Tiergruppen erfasst werden. Falls Zugriffsverbote bestehen, dürfen die Tiere nicht getötet werden. Generell dürfen Artenschutzrechtliche Verbote nicht in Konflikt mit der baulichen Planung stehen. Bei FFH-Gebieten sind Eingriffe möglich, sofern die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden. Sofern man unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle bleibt ist es eher unproblematisch. Das untersuchte Gebiet fällt nur zum Teil in den Bereich des europaweit geschützten FFH Bereichen.

 

(ABG) Gemeinderat Streit begrüßt die durchgeführten Untersuchungen. Beim Ortskanalschutz sind Variante 1 und 2 sind nicht vorstellbar. Wir hätten beispielsweise gerne ein großes Schwimmbecken anderswo. Bei Variante 3 müssen die Naturbelange berücksichtigt werden. Man muss hier eine Planung finden, damit der Bau die Eingriffe in die Natur minimiert. Wenn hier Ausschreibungen anstehen, sollen diese frühzeitig veröffentlicht werden. Mit genügend Vorlauf könnten sich günstigere Preise von den Anbietern ergeben.
Bürgermeister Lauxmann erwiderte, dass bei diesem Thema die Geschwindigkeit grundsätzlich vorginge. Deshalb müssen die Ausschreibungen zügig von Statten gehen. Es muss hier die notwendige Geschwindigkeit mit den zu erwartenden Kosten in Einklang gebracht werden.

 

(CDU) Anhand der gezeigten Bilder im Vortrag sieht man, wie schön Schwieberdingen ist. Der Mensch sei auch ein Schutzgut und nicht nur die Tiere. Man verstehe nicht, weshalb so viel Aufwand in die Untersuchungen gesteckt wird. Man appelliere, dass die Behörden alle Argumente gut abwägen.
Vom Grundsatz her ist die Planung aber gut. Die Pumpwerke gehen gar nicht. Der Staukanal sei gut und mache Sinn. Er brauche keine Energie.

 

(Bündnis 90/Grüne) Die Pumpenlösung sei zu brachial. Wo genau beginnt das FFH Gebiet?
Dieses beginne an der Talbrücke glemsabwärts.

 

(FDP) Dank für die Präsentation. Das Pumpwerk sei ein No-Go. Man schließe sich der Meinung des CDU-GR an, dass man als Mensch auch zu schützen sei.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold bedankte sich auch für die Präsentation. Gibt es am Räuschelbach auch Messstellen? Zudem sind am Einlassbauwerk am Münchinger Weg 3 Stuckser kaputt und müssten ersetzt werden.
Herr Wemmer gab an, dass am Räuschelbach kurz vor dem Einlassbauwerk eine Messtelle vorhanden sei. Zudem eine bei der Glemstalschule. Die Pegel werden an das Frühwarnsystem weitergeleitet.
Nachfrage: Wie funktioniert das?
Die Messtellen melden das per SMS an die Zentrale. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass die Feuerwehr und der Bauhof regelmäßig in das System reinschauen. Dazu seien diese vor kurzem geschult worden. Ebenso wird die Glems und der Räuschelbach auch regelmäßig vor Ort überprüft.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte nach, ob auch die Bürger die Möglichkeit haben auf das System zuzugreifen. Falls nein, wäre es machbar?
Frau Kroll gab an, dass das FLIWAS System nur für interne Zwecke gedacht sei. Es gäbe aber eine NINA-App, wo für Bürger Warnmeldungen über Gefahrenlagen übermittelt werden können.

 

(FWV) Wie hoch ist die Chance, dass Variante 3 umsetzbar ist? Kann man hier eine Prozentangabe tätigen?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass das eine komplexe Aufgabe sei. Eine Prognose oder Prozentaussage sei derzeit nicht möglich. Es müssen zuerst die Detailplanungen beauftragt werden.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.


Beschlussvorschlag:

  • Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
  • Die Planungsaufträge für die vorgestellten Maßnahmen werden an das Büro Winkler und Partner aus Stuttgart und an das Ingenieurbüro Rauschmaier Ingenieure aus Bietigheim - Bissingen vergeben.

 

Der Beschluss wurde einstimmig getroffen.

24.04.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Bericht der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 16/2017 über die Auffassung der Fraktion zum aktuellen Stand der Planungen für den Hochwasserschutz an der Glems.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2017

22.02.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Priorisierung der künftigen Maßnahmen

 

Herr Wemmer führte in den Tagesordnungspunkt ein. Er gab zunächst eine zeitliche Eingliederung der geplanten Maßnahmen an:

  • Ausbau der Stuttgarter Straße: 2017 – 2019
  • Kita Oberer Schulberg: Frühjahr 2017 – Ende 2018
  • Hochwasserschutz an der Glems: 2017 – 2018
    Hier laufen noch die Abstimmungen mit dem Landratsamt um u.a. die Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen zu klären. Ebenso gibt es eine Überschneidung mit der Baumaßnahme an der Stuttgarter Straße. Gegen Ende 2017 wird die Baustelle der Stuttgarter Straße an der Glemsbrücke ankommen. Die Zählungen für die Erhebungen für den Artenschutz laufen noch bis April. Die Zuschüsse sind noch nicht genehmigt, es muss hierzu das Ende der Erhebungen abgewartet werden.
  • Glemstalschule: Eine Sanierung ist zwingend notwendig, ebenso bedarf es einer Erweiterung der Räumlichkeiten. Das Thema Mensa hat noch Fragezeichen bzgl. deren geplanten Größe. Ab dem 2. Halbjahr 2017 werden hier die Planungen anlaufen. D.h. aber nicht, dass es auch zu einer zeitnahen Umsetzung kommt. Da es noch einen Architektenwettbewerb geben muss, zudem die weiteren Ausschreibungen und Planungen ist erst mit einer Umsetzung in 2-3 Jahren zu rechnen.
  • Hallenensemble Herrenwiesen: Es geht hier um die Sporthalle, das Hallenbad und die Turn- und Festhalle. Es soll ein gleiches Programm wie schon bei der Schule ablaufen. Ggf. wird ein Wettbewerb für das ganze Areal notwendig sein. Ab 2020/21 wären hier Baumaßnahmen möglich.
  • Weitere Themen wie der soziale Wohnungsbau, die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses, die Sanierung der Bergschule und die Sanierung der Museumsscheune stehen noch an.

Bei den bereits geplanten Maßnahmen geht es um ein Investitionsvolumen von 35-38/40 Mio. €. Hinzu kommen die normalen Unterhaltungsmaßnahmen, die im genannten Betrag noch nicht eingerechnet sind. Alle Maßnahmen sind vom den verfügbaren Finanzmittel und dem Personal abhängig. Die Verwaltung hat eine sehr dünne Personaldecke.

 

Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass die drei ersten Maßnahmen bereits am Laufen sind. Für die beiden weiteren Projekte (Schule und Hallen) sei es wichtig, die Zeitschiene aufzuzeigen. Von Seiten der Verwaltung wolle man sich zuerst um die Schule kümmern und dann das Hallenensemble angehen. Die Priorisierung sei wichtig und müsse ständig überprüft werden. Zudem sei noch anzumerken, dass die genannten 5 Maßnahmen Projekte aus der Entwicklungsoffensive Schwieberdingen sind.

 

Alle weiteren Informationen stehen im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Zahlreiche größere Investitionsmaßnahmen müssen in den nächsten Jahren in der Gemeinde Schwieberdingen realisiert werden. Die kommenden Investitionsvorhaben sind Bestandteil der vom Gemeinderat verabschiedeten Entwicklungsoffensive, es handelt sich um Pflichtaufgaben der Gemeinde oder die vorliegenden Sachverhalte machen ein konkretes Handeln der Gemeinde erforderlich.

 

1. Sanierung der Stuttgarter Straße
Die Sanierung der Stuttgarter Straße ist ein Projekt, welches einerseits in der Entwicklungsoffensive festgelegt und aufgrund der notwendigen Sanierung der Kanalisation notwendig ist. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes umgesetzt werden. Insgesamt sind für die Maßnahme ca. 8,6 Millionen Euro im Haushalt mit den Themen Straße, Abwasser und Wasser eingestellt. Der Gemeinderat hat die Entwurfsplanung freigegeben, mit der Realisation soll Mitte 2017 begonnen werden.

 

2. Neubau der KITA Oberer Schulberg
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Ein Neubau ist erforderlich aufgrund des Zustandes des Altgebäudes sowie der Notwendigkeit der Weiterentwicklung des gemeindlichen Betreuungsangebots. Die derzeit vorliegende Kostenschätzung belaufen sich auf ca. 5.1 Millionen Euro. Auf die Vorlage zur Vergabe einzelner Gewerke wird verwiesen. Es ist geplant, mit der Maßnahme im März dieses Jahres zu beginnen. Die Maßnahme ist mit der derzeit vorliegenden Kostenschätzung im beschlossenen Haushalt 2017 aufgenommen.

 

3. Hochwasserschutz entlang der Glems
Geplant sind Schutzmaßnahmen für ein 100jähriges Hochwasserereignis mit 30 cm Freibord zuzüglich einem 15 %igen Klimazuschlag. Die Planungen der Gemeinde mit Unterstützung von externen Fachbüros liegen den Genehmigungsbehörden vor. Auflage der Genehmigungsbehörden sind naturschutzrechtliche Untersuchungen, die bereits begonnen wurden und in diesem Jahr abgeschlossen werden. Erst nach Vorlage dieser Ergebnisse kann mit einer Genehmigung der vorliegenden Planungen gerechnet werden. Gleichzeitig können Gespräche beim Regierungspräsidium Stuttgart für mögliche Zuschüsse erst dann geführt werden. Die Planungen sind mit einem Betrag von ca. 1,2 Millionen Euro im beschlossenen Haushalt 2017 aufgenommen. Nach vorliegender Genehmigung wird mit einer Realisation frühestens im Winter 2017/18 gerechnet.

 

4. Sanierung und Anpassung des Raumprogramms der Gemeinschaftsschule
Es handelt sich hier um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde bzw. des Gemeindeverwaltungsverbandes. Nach der Umwandlung der Realschule zu einer Gemeinschaftsschule ist der Gebäudebestand an seine Grenzen angelangt. Pro Klassenstufe sind nicht nur die jeweiligen Klassenräume, sondern auch Zusatzräume notwendig. Die entsprechenden und notwendigen Räumlichkeiten können auch in der Hermann-Butzer-Schule nicht bereitgestellt werden. Ebenso muss im Rahmen der Ganztagsschule die Mensa untersucht und gegebenenfalls baulich verändert / neuerstellt werden. Das bestehende Schulgebäude soll im Zuge der Gesamtmaßnahme saniert werden. Der Gemeindeverwaltungsverband hat für die zukünftigen Investitionen eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die zum heutigen Zeitpunkt von einer Investition von ca. 13 bis 15 Millionen Euro ausgeht. Die Maßnahme ist im beschlossenen Haushalt des GVV Schwieberdingen – Hemmingen sowie im aktuellen Haushalt 2017 der Gemeinde Schwieberdingen mit ca. 10 Millionen Euro berücksichtigt. Nächster notwendige Schritt ist die Festlegung einer Umsetzungsstruktur bezüglich der benötigten Ressourcen, der Einstieg in vorgegebene Verfahren sowie in konkrete Planungen, um dann folgend in eine mögliche Realisation einsteigen zu können. Auf die notwendige Abstimmung mit der Partnergemeinde Hemmingen bzw. die Festlegung innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands wird verwiesen.

 

5. Hallenensemble im Bereich Herrenwiesen
Die Sporthalle sowie die Turn- und Festhalle sind Pflichtaufgaben der Gemeinde. Gleichzeitig handelt es sich hier um eine Maßnahme im Rahmen der beschlossenen Entwicklungsoffensive. Die vorliegende Machbarkeitsstudie geht davon aus, dass die Turn- und Festhalle sowie das Hallenbad nicht mehr saniert werden können. Eine Sanierung der Sporthalle ist möglich. Die derzeitige Belegung der Sport- und Veranstaltungsflächen, der höhere Bedarf aufgrund des Aufbaus der Gemeinschaftsschule und die Entwicklung eines insgesamt durchführbaren und finanzierbaren Gesamtkonzeptes sind Zielsetzungen der Gesamtmaßnahme. Die vorliegende Machbarkeitsstudie geht bezüglich des Neubaus der Sporthalle sowie der Sanierung der vorhandenen Sporthalle von einer Investition in Höhe von ca. 12 Millionen Euro aus. Darin noch nicht enthalten sind Kosten für den Bereich Kultur sowie ein mögliches Hallenbad. Im beschlossenen Haushalt 2017 sind bereits 10 Millionen Euro aufgenommen. Die weitere Vorgehensweise ist wie bei Punkt 4, mögliche Synergieeffekte sind zu prüfen bzw. zu beachten.

 

6. Weitere Investitionen
Bereits zum heutigen Zeitpunkt sind weitere Investitionsprojekte absehbar. Die Themen Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbau und eventuelle Flächenschaffungen für Wohnen und Arbeiten müssen in den nächsten Jahren diskutiert und entschieden werden.
Der soziale Wohnungsbau sowie weitere Investitionen in die gemeindliche Infrastruktur (wie beispielsweise das Feuerwehrgerätehaus oder die Bergschule) sind weitere Diskussionsthemen der nächsten Jahre.
Die Unterhaltung unserer Einrichtungen und Immobilien wird parallel zu allen größeren Maßnahmen fortgeführt und nach personeller und finanzieller Leistungskraft abgearbeitet.

 

Zusammenfassung:
Die heute absehbaren und geplanten bzw. voruntersuchten Maßnahmen werden eine Gesamtinvestition von ca. 35 bis 38 Millionen Euro verursachen.
Bei der Sanierung der Stuttgarter Straße und dem Neubau der KITA Oberer Schulberg ist der Realisationsstart in 2017, bei der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme in 2017/2018 vorgesehen.
Nächstes prioritäres Projekt wäre aus Sicht der Verwaltung die Sanierung und die Anpassung des Raumprogramms der Gemeinschaftsschule. Dies beinhaltet die Vorbereitung und Festlegung des Verfahrens sowie dann folgender Einstieg in konkrete Planungen aufgrund zu treffender Beschlusslage innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands.
Danach folgt analog des gleichen Verfahrens und Festlegung des Verfahrens bezüglich des Hallenensembles im Bereich Herrenwiesen.
Die konkrete Realisation der kommenden Projekte ist in Abhängigkeit der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ständig zu überprüfen.

 

Fragen der Gemeinderäte
 

(FWV) Die Priorisierung sei finanziell, fachlich und sachlich richtig.
Gerlingen und Korntal-Münchingen planen neue Wohngebiete. Ist hier die Frage der Entwässerung geklärt? Es müsse beachtet werden, dass bei Starkregenereignissen es nicht zu einem Problem in Schwieberdingen kommt.
Seit 2010 sind die Kommunen der Glems zusammengeschlossen, um Abstimmungen zum Hochwasserschutz durchzuführen. Es gibt hier regelmäßige Treffen. Zuletzt wurden hier die Planungen für Schwieberdingen vorgestellt. Man sei in reger Abstimmung mit den Anrainerkommunen an der Glems.

 

(ABG, Schachermeier) Stellungnahme AGB-Fraktion
Zum einen sind wir der Meinung, dass wir zu den Bauprojekten Stuttgarter Straße, Kindergarten Oberer Schulberg und Hochwasserschutz keine Reihenfolge mehr festlegen müssen, weil diese bereits geplant und in der Umsetzung sind. Hierfür wurden ja bereits 3.1 Mio. Euro investiert. Zum anderen ist von Drees und Sommer ganz deutlich benannt worden, dass der gesamtheitliche Ansatz für den Bereich Herrenwiesen aus Synergie- und Kostensicht zu betrachten ist.
Richtigerweise wurde in dieser Vorlage unter Punkt 5 ebenso von unserer Verwaltung der gesamtheitliche Ansatz als zielführend benannt.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Betriebsgenehmigung der Festhalle 2020 ausläuft und der Schwimmunterricht in den Schulen dem normalen Sportunterricht gleichgesetzt wurde, im Sinne der Pflichtaufgabe. Nicht zu vergessen sind die Rückmeldungen in der Entwicklungsoffensive, sowie über 3.000 Stimmen bei der Unterschriftenaktion zum Thema Hallenbad.
Liebe Gemeinderatsmitglieder, wir sind somit also der Meinung, dass Drees & Sommer, die Verwaltung und die Bevölkerung, reflektiert durch die Entwicklungsoffensive sowie das Hallenkonzept von pro Hallenbad dieser Gesamtplanung von Schule und Hallen folgen wollen.
Wir sollten diesen Gedanken nun aufgreifen und Fraktionsübergreifend diese Diskussion intensiv führen, bevor wir hier eine Priorisierung im Bereich Herrenwiesen festlegen.

Vorschlag ABG-Fraktion
Zur Forcierung des Schulen-/Hallenkonzept schlagen wir deshalb vor, dies in einem Workshop, unter externer Moderation, auszuarbeiten. Im Anschluss ist die Einbeziehung der Bevölkerung zielführend. Dieser Ansatz wurde auch in einzelnen Haushaltsreden als zielführend benannt.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass auch für die drei erst genannten Punkte eine Priorität wichtig sei. Es sind Personen der Verwaltung für diese Baumaßnahmen gebunden. Die Bauprojekte Stuttgarter Straße, KiTa Oberer Schulberg und der Hochwasserschutz sind eine große Belastung für die Verwaltung.
Abstimmungen zu den Sportflächen und dem Hallenbad müssen sein. Die Abstimmungen zur Schule laufen jedoch mit dem Partner Hemmingen. Bei einem Workshop über das Gesamtareal müsste Hemmingen mit im Boot sein, was aber schwer vorstellbar ist. Zudem haben Workshops im Rahmen der Entwicklungsoffensive bereits stattgefunden.

Der Zustand der Hallen ist bekannt. Ob das Fundament des Hallenbads für ein neues Hallenbad genutzt werden kann gilt es zu prüfen. Generell sollen Synergien genutzt werden. Die Schule hat aber dennoch die höhere Priorität, da die Raumfrage geklärt werden muss. Man müsse hier schnell in die Planungen einsteigen. Bürgermeister Lauxmann warnte explizit davor die Planungen zusammenzuführen, weil das noch lange nicht bedeuten würde, dass alles gemeinsam gebaut werden würde.
(Anmerkung: Es kann auch sein, dass man den Punkt einer gemeinsamen Planung einfach nicht verstehen will. Es geht darum die Planung der Schule und der Hallen gemeinsam durchzuführen. Wann gebaut wird, ist eine andere Frage. Die Schule hat auch Bedarf an Sportflächen. Oder das Thema der Mensa und der Turn- und Festhalle und der Gastronomie hat Potential für Synergien. Oder das Thema einer gemeinsamen Heizung bzw. eines gemeinsamen Energiekonzepts. Separiert man diese Punkte in der Planung erzeugt man insgesamt mehr Kosten und hat am Ende eine uneinheitliche Lösung.)

 

(CDU) Die Priorisierung ist nachvollziehbar. Es sei gut, dass die Themen priorisiert werden. Es muss klar dargestellt werden, dass einzelne Maßnahmen später kommen. Themen die nach hinten priorisiert sind können dennoch agil angegangen werden. Wie schon bei der Haushaltsrede angedeutet sind beispielsweise beim Hallenbad alternative Finanzierungsmöglichkeiten vorstellbar. Das klare Signal ist hier aber das Hallenbad nach hinten zu priorisieren.

 

(FWV) Zustimmung zu den Aussagen des Vorredners.
Eine Prio hat immer auch ein Ende. Irgendetwas müsse auch hinten stehen. Man müsse dazu stehen, wenn sich Dinge ändern.

 

(FWV) Hallen und die Glemstalschule können nicht getrennt werden. Die Umsetzung kommt eben später. Es gilt die einzuschlagende Richtung abzustimmen.

Bürgermeister Lauxmann führte aus, dass Synergieeffekte betrachtet werden sollen. Er habe jedoch Bedenken die Themen Schule und Hallen zusammen zu betrachten. Die Schule müsse zuerst betrachtet werden, da dort Platzprobleme herrschen. Man müsse zügig an die Schule herangehen und die Planungen umsetzen. Die Diskussion mit Hemmingen wird hierzu intensiv sein. Der Prozess der Planung für die Hallen sei nicht an den Prozess der Schulen anhängbar.

 

(ABG, Schachermeier) Danke für die Ausführungen. Es ist für die ABG-Fraktion klar, dass eine Umsetzung der Planungen von den Planungen zu trennen ist. Dennoch sehen wir den Bedarf einer Gemeinsamen Planung und stellen deshalb einen Antrag zur Änderung des Beschlussvorschlags.
Antrag: Sachantrag auf Änderung der Beschlussvorlage:
Die ABG Fraktion beantragt die Punkte 4 und 5 in der Beschlussvorlage zusammenzuführen und eine konzeptionelle, gesamtheitliche Betrachtung des Bereichs Herrenwiesen (Schule + Hallen) durchzuführen.
Inhaltlich sind die Standorte der einzelnen Gebäude festzulegen. Darin enthalten ist der Ausbau der Schule (Gebäude/Mensa), Renovierung Sporthalle, Neubau Festhalle, Neubau Hallenbad.
Bürgermeister Lauxmann nahm den Antrag zur Kenntnis, sieht aber im Beschlussvorschlag der Verwaltung eine größere Abdeckung. Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung weitergehend sei, würde man später über diesen abstimmen und falls dieser nicht angenommen würde, über den ABG-Antrag abstimmen.

 

(FDP) Die Schule hat Prio, ist aber damit weiterhin ein Spielball der Politik. Wenn man auf andere Projekte schaut, ist bis zu einer Realisierung eines Projekts immer mit einem Vorlauf von 4-5 Jahren zu rechnen. Das Schwieberdinger Vereinsleben braucht auch Sportflächen. Bei den Hallen besteht ebenso ein Rückstau in Sachen Sanierung. Ein gemeinsamer konzeptioneller Ansatz ist dennoch schwierig. Sinnvoll wäre eine gleichwertige Betrachtung der Themen Schule und Hallen, da bei beiden Themen ein Bedarf besteht. Die von der CDU dargestellten Flexibilität und Agilität hat man im Gemeinderat in den letzten Jahren leider viel zu selten gesehen.
Bürgermeister Lauxmann reagierte, dass der zeitliche Ablauf entscheidend sei. Man müsse bei der Schule Geschwindigkeit aufnehmen. Der Verwaltungsvorschlag beinhaltet generell das Fahrtaufnehmen. Die drei ersten Projekte sind nun zügig umzusetzen, danach soll die Fahrt bei der Schule und den Hallen aufgenommen werden.

 

(SPD) Man könne die Sichtweise der Verwaltung nur unterstreichen. Das Hallenensemble dürfe aber nicht beliebig nach hinten geschoben werden. Synergieeffekte dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Man müsse flexibel an die Themen herangehen.

 

Abstimmung
Nach der Diskussion erfolgt die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag
Gemäß der im Sachvortrag beschriebenen Reihenfolge wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Schritte vorzubereiten und mit Vorschlägen zur Vorgehensweise auf die Gremien zuzukommen.

 

Der Gemeinderat entschied bei 2 Gegenstimmen (beide von der ABG-Fraktion) für den Beschlussvorschlag.
(Anmerkung: GR Streit war in dieser Sitzung verhindert. So konnten nur GR Reinold und GR Schachermeier an der Sitzung und Abstimmung teilnehmen.)

29.09.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 39/2016 über die Informationen aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 21.09.2016 zu den Hochwasserschutzmaßnahmen an der Glems.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2016

21.09.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Information zum Stand der Hochwasserschutzmaßnahmen

 

Bauamtsleiter Wemmer stellte den Tagesordnungspunkt vor. Er trug hierzu den Inhalt der Vorlage des Gemeinderats, den Sachvortrag mit Begründung, vor:
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.12.2015 hat das Büro Winkler und Partner die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz entlang der Glems vorgestellt. Der Auftrag zur Planung eines landschaftsverträglichen Hochwasserschutzes im innerörtlichen Bereich wurde erteilt.

 

Zwischenzeitlich hat der Vermesser umfangreiche Geländeaufnahmen durchgeführt. Geotechnische Untersuchungen laufen in Kürze an. Die Objektplanung ist jedoch etwas ins Stocken geraten, weil vielfältige naturschutzrechtliche Untersuchungen angelaufen sind, die zeitlich bis in das Frühjahr 2017 reichen. Diese Untersuchungen sind Voraussetzung dafür, dass das Landratsamt eine Genehmigung unserer Hochwasserschutzmaßnahmen in Aussicht stellt. Erst dann kann mit dem Regierungspräsidium in Stuttgart die Verhandlung über die Bezuschussung unseres Projekts weitergeführt werden.

 

Herr Wemmer führt aus, dass mit verschiedenen Begehungen bereits unterschiedliche Tiergruppen untersucht wurden. So gab es beispielsweise jeweils 4 Begehungen für Vögel und Fledermäuse, 3 Begehungen für Reptilien (Eidechsen). Noch in diesem Herbst erfolgt eine Untersuchung von Holzkäfern und Baumhöhlen. Eine Untersuchung von Spechten wird im März 2017 und eine weitere Reptilienuntersuchung im April 2017. Der abschließende Bericht geht dann an die Naturschutzbehörde und dann können mit den Behörden die weiteren Schritte und Genehmigungen besprochen werden. Wenn alles gut geht ist mit einer Bauphase erst in 2017 zu rechnen.

 

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv dargestellt)
(ABG) In den Haushalten 2014-2017 sind 600.000 € für Planungsleistungen vorgehalten. Die eigentlichen Gelder für die Bauphase werden dann in 2018 bereitgestellt?
Kämmerer Müller gab an, dass mit dem Gemeinderat abgestimmt ist, die Maßnahmen so schnell als möglich anzugehen. In den nächsten Haushalten werden die benötigten Mittel rechtzeitig eingestellt.

 

(FWV) Wie kann man es sich praktisch vorstellen, wenn es beispielsweise Bedenken von Seiten der Naturschutzbehörde gäbe? Welchen Einfluss hätte das dann auf die Hochwasserschutzmaßnahmen. Es muss doch auch der Mensch und nicht nur die Käfer geschützt werden.
Herr Wemmer gab an, dass aller Ergebnisse der Untersuchungen mit dem Landratsamte besprochen werden, erst dann wird über die Genehmigung der Maßnahmen entschieden. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass der Gemeinde hier die Hände gebunden seien. Die Untersuchungen müssen gemacht werden. Diese sind die Grundlage, um überhaupt eine Genehmigung erhalten zu können.

 

(FWV) Die Hochwasserschutzmaßnahmen bedürfen zwingend die Untersuchungen oder geht es nur um den Zuschuss?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass es um die Genehmigung des Hochwasserschutzes an sich geht. Es sei so wie es in der Vorlage heißt, dass die Untersuchungen die Voraussetzung für eine Genehmigung sind.

 

(FWV) Der Landschaftsplaner sagte bei seiner Vorstellung, dass auch die Bäume und Büsche zurückgeschnitten werden sollen. Könnte das dann auch wegfallen, wenn es irgendwo Bedenken seitens der Naturschutzbehörde gäbe. Besonders die Büsche sind in der letzten Zeit ziemlich stark gewachsen und sollten zurückgeschnitten werden.
Herr Wemmer gab an, dass die Büsche durchaus zurückgeschnitten werden können. Da Bereiche aber in einem geschützten FFH Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) liegen, müsse das untere Naturschutzbehörde des Landratsamts hier einbezogen werden.

 

(ABG) Bei der letzten Vorstellung zum Hochwasserschutz wurde auch eine Machbarkeitsstudie für den Räuschelbach in Auftrag gegeben. Wie ist der Stand hier?
Herr Wemmer führte aus, dass am Räuschelbach derzeit keine Baumaßnahmen geplant sind. Man müsste Umweltverträglichkeitsuntersuchungen durchführen. Korntal-Münchingen sei auch aktiv. Insgesamt ist das Thema Räuschelbach momentan ins Stocken geraten.

 

Damit nahm der Gemeinderat die vorgebrachten Informationen zur Kenntnis.

11.08.2016: Information im Amtsblatt

 

Im Amtsblatt Nr. 32/2016 informierte die Gemeindeverwaltung über eine Beauftragung zum geplanten Hochwasserschutz an der Glems. Es sollen die Tiere an der Glems erfasst werden, was sicherlich sinnvoll ist. Bisher war über diese Untersuchung allerdings nichts bekannt. Es wurde in keiner der öffentlichen Gemeinderatssitzungen darauf hingewiesen. Folgend nun der Text vom Blättle.

 

Hochwasserschutz an der Glems
Im Zuge der weiteren Untersuchungen zum Schutz des Orts vor Hochwasser hat die Gemeinde das Planbüro Tier- und Landschaftsökologie Dr. Deuschle dazu beauftragt. Das Büro untersucht im Bereich Ortszentrum entlang der Glems die Tier- und Pflanzenwelt. Ziel ist die Erfassung seltener Tiere und der Schutz des Lebensraumes der betroffenen Tierarten. Die Untersuchungen haben bereits im Mai begonnen. Nun ist es notwendig, dass die Begehungen auf private Flächen ausgeweitet werden. Die Mitarbeiter sind angewiesen, dass sie sich ausweisen und ein Empfehlungsschreiben der Gemeinde vorlegen.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne unter 07150 305-141/142 an das Bauamt wenden.

11.02.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 6/2016, wo über die Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz entlang der Glems berichtet wird. Ein "verspäteter" Nachtrag zur Sitzung des Gemeinderats vom 16.12.2015.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2016

Besonders hier: Schutz erhöhen, Glems naturnah ausbauen
Die Glems soll nicht nur im Winter einen Blickfang darstellen, sondern ganzjährig begeh- und erlebbar sein

09.02.2016: Informationen zum Hochwasserschutz

 

Auf der Internetseite des Landratsamt Ludwigsburg sind Informationen über den Hochwasserschutz und über Überschwemmungsgebiete im Landkreis zu finden. Folgend Sie einfach dem externen Link

--> http://www.landkreis-ludwigsburg.de/...

 

Für Schwieberdingen ist im Besonderen die Hochwassergefahrenkarte interessant. In dieser ist aufgezeigt, wo sich das Wasser bei unterschiedlichen Hochwasserereignissen (HQ10, HQ50, HQ10, HQExtrem für 10-jähriges, 50-jähriges, 100-jähriges Hochwasser und darüber hinaus) ausbreitet. Folgen Sie auch hier dem externen Link.

--> http://www.landkreis-ludwigsburg.de/...

09.02.2016: Bilder zum Hochwasser 2010

 

Auslöser für die geplanten notwendigen Hochwassermaßnahmen in Schwieberdingen war das Hochwasser am 04. Juli 2010. Nachfolgend eine kleine Bildergalerie vom damaligen Hochwasser.

16.12.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz entlang der Glems

 

Bürgermeister Lauxmann führte kurz in den Tagesordnungspunkt ein. Bereits am 14.12.2014 hatte der Gemeinderat das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH mit einer Machbarkeitsstudie für den Hochwasserschutz an der Glems beauftragt. Es geht darum Maßnahmen zum Gewässer- und Hochwasserschutz in der Ortslage von Schwieberdingen zu evaluieren. Heute werden nun die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Hierzu ist Herr Binder vom Ingenieurbüro und Landschaftsarchitekt Herr Blank anwesend.

 

Vorstellung der Machbarkeitsstudie

 

Herr Binder übernahm das Wort und stellte die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor.
Beim Hochwasser am 04. Juli 2010 ist sowohl die Glems als auch der Räuschelbach über die Ufer getreten. Es gab große Ausuferungen und Überschwemmungen im gesamten innerörtlichen Bereich von Schwieberdingen. Zur Einordnung der Schwere des Hochwassers und zur Ableitung der notwendigen Gegenmaßnahmen wurde das Hochwasserereignis aus dem Jahre 2010 in eine Skala eingeordnet. Es lag hier zwischen einem Jahrhunderthochwasser (HQ100) und einem Jahrtausendhochwasser (HQextrem). Bezogen auf Schwieberdingen hätte man bei einem Jahrhunderthochwasser mit einem Wasserdurchfluss von 49,5 m³ / Sekunde zu rechnen. Das Hochwasser in 2010 lag aber bei einer Wassermenge von 63,3 m³ / Sekunde, was deutlich oberhalb einem hundertjährigem Hochwasserereignis liegt.

 

Die durchgeführte Machbarkeitsstudie betrachtet lediglich die Glems, aber nicht den Räuschelbach. Es wurden Ortsbegehungen durchgeführt und die Hydraulischen Berechnungen plausibilisiert. Hierzu wurden anhand eines HEC Models der US Army Corps of Engineers die Durchflussmengen der Glems an verschiedenen Stellen bestimmt (beispielsweise an den Brückenbauwerken). Er wurden mehrere Varianten für einen Hochwasserschutz untersucht, welche dann im Folgenden vorgestellt werden. Zudem gab es eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Generell können Hochwasserschutzkonzepte in zwei Richtungen agieren:

  1. Die Leistungsfähigkeit des Gewässers erhöhen (damit mehr Wasser durch- und abfließen kann)
  2. Den Abfluss reduzieren (Rückhaltebecken)

 

Als Zielsetzung der Machbarkeitsstudie wurden Maßnahmen gegen ein 100-jähriges Hochwasserereignis HQ100 untersucht. Mit berücksichtigt wurde ein sogenannter Freibord von 0,3m. Bauwerke werden hier um 30 cm höher ausgelegt, als sie für ein 100-jähriges Hochwasserereignis benötigt würden. Sich auf ein hundertjähriges Hochwasserereignis zu beschränken liegt auch daran, da Fördermöglichkeiten des Landes auf ein 100-jähriges Hochwasser ausgelegt sind. Man könnte mehr machen, ein Mehr würde aber die Kosten entsprechend erhöhen und es würde dafür vermutlich keine eigene finanzielle Förderung geben. Die Machbarkeitsstudie behandelt nicht nur die technischen Maßnahmen des Hochwasserschutzes, sondern ebenso eine städtebauliche Einbindung.

 

Untersuchte Varianten des Hochwasserschutzes

 

1. Gewässerausbau
Man hat sich im Detail den Verlauf der Glems angeschaut und gezielt nach Engstellen gesucht. Im unteren Verlauf der Glems gibt es eine Rampe, die als Schwelle für das Wasser dient. Diese Rampe müsste man für einen Gewässerausbau entfernen, was dann auch Einfluss auf den gesamten Wasserabfluss in diesem Bereich zur Folge hätte. Zudem könnte eine Flutmulde an der Brücke der Vaihinger Straße entstehen oder man könnte die Brücke als Ganzes umgestalten. Die genannten Maßnahmen wären mit ca. 340.000 € veranschlagt, würden aber nur eine Reduzierung des Wasserstandes um 10 cm erbringen. Das wäre zu wenig und das Kosten-Nutzen-Verhältnis passt nicht. Deshalb wird diese Variante nicht empfohlen.

 

2. Bau von Rückhaltebecken
Um effektiv ein Jahrhunderthochwasser mittels Rückhaltebecken unter Kontrolle halten zu können, wären Rückhaltebecken mit einem Volumen von 300.000 bis 500.000 m³ notwendig. (Um ein Gefühl für die Größe zu bekommen hier eine kleine Rechnung: Es wäre ein Becken von 3 m bzw. 5m * 100 m * 1000 m notwendig). Es könnte bei der Hagmühle für geschätzte 2,6 Mio. € ein Rückhaltebecken mit einem Volumen von 115.000 m³ entstehen. Oder weiter flussabwärts ein weiteres Rückhaltebecken für 1,4 Mio. € für 18.000 m³. Beide Becken würden nicht ausreichen und zudem sind die Kosten zu hoch. Deshalb scheidet diese Variante ebenfalls aus.

 

3. Örtliche Maßnahmen durch Deiche, Schutzwände und Geländemodellierung
Bei dieser Variante würden Deiche und Schutzwände mit einer Höhe von 50 cm bis 1m (je nach Position) jeweils direkt an der Glems entstehen.
Wenn wann seitlich Wände und Deiche anbringt, wird das Aufnahmevolumen der Glems reduziert. Der Wasserabfluss bei einem Hochwasserereignis geschieht zum größten Teil über das zentrale Flussbett, den sogenannten Flussschlauch. Ein minimaler Teil des Wasserabflusses geschieht über die Uferbereiche. Wenn man nun im Uferbereich Wände und Deiche errichtet, wird dem Fluss Fläche zum Abfließen des Wassers genommen. Bei einem 100-jährige Hochwasserereignis HQ100 würde in der Glems im betrachteten Abschnitt ca. 150.000 m³ an Wasser vorhanden sein. Durch die Schutzmaßnahmen ginge ein Volumen von ca. 3.000 m³ verloren. Das wäre jedoch zu vernachlässigen.
Von der Kostenseite würde die Variante mit ca. 430.000 € brutto zu Buche schlagen. Diese Variante wird als sinnvoll und wirtschaftlich erachtet und soll deshalb weiterverfolgt werden.

 

Für die Variante 3 wurde eine Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt. Bei einer Kosten-Nutzen-Rechnung werden die möglichen Kosten für entstehende Schäden (bezogen auf die nächsten 80 Jahre) den Bau- und Unterhaltskosten gegenübergestellt. Das Verhältnis muss einen Wert > 1 ergeben, um als wirtschaftlich zu gelten und um als förderungswürdig zu gelten. Bei der Variante 3 ergab die Kosten-Nutzen-Rechnung einen Wert von 1,1. Damit ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme gegeben, es besteht aber wenig finanzieller Spielraum.

 

Ein weiterer Punkt am Rande: An der Vaihinger Straße kann Glemswasser in die Kanalisation einfließen. Hier müssten Maßnahmen getroffen werden, um das zu verhindern. Auf Grund der Größe des Kanals wäre eine Klappe jedoch technisch aufwendig und wirtschaftlich teuer. Es muss hier jedoch eine noch näher zu bestimmende Maßnahme umgesetzt werden.

 

Die vorgestellte Variante 3 mit den obigen Kenndaten wäre für ein Hochwasser wie im Jahr 2010 nicht ausreichend. Man hat, wie dargestellt, lediglich ein 100-jähriges Hochwasser mit 30 cm Aufschlag berücksichtigt. Bezogen auf den Klimawandel ist in 2050 mit einem um 30 cm höheren 100-jährigen Hochwasserereignis zu rechnen. Die dargestellten Maßnahmen der Variante 3 würde damit umgehen können. Von einem technischen Standpunkt aus gesehen, könnte man umfangreichere Schutzmaßnahmen umsetzen. Das würde aber bedeuten, dass die Baumaßnahmen kostspieliger und die Bauwerke länger würden. Die Kosten könnten auf über 800.000 € ansteigen, was wiederum bei der Kosten-Nutzen-Rechnung einen Wert kleiner 1 ergeben würde.

 

Es wird deshalb empfohlen Variante 3, basierend auf einem 100-jährigen Hochwasser mit einem Aufschlag von 30 cm, weiter zu verfolgen. Damit endete der Vortrag von Herrn Binder.

 

Als nächstes stellte Herr Blank seine landschaftsarchitektonischen Vorschläge vor. Zu Beginn des Vortrags stand eine Bestandsaufnahme.

 

Folgende Mängel wurden benannt:

  • Die Glems ist kaum erlebbar
  • Es gibt keine Gewässerzugänge
  • Es besteht eine starke Verschattung durch die Uferbewachsung
  • Die Parkplätze dominieren optisch
  • Es gibt keine Blickbezüge zwischen dem Rathaus, der Bruckmühle und den Hallen
  • Der künstliche Teich wirkt als Barriere
  • Durch den dichten Bewuchs entsteht (bei Nacht) ein Angstraum

Dagegen könnten folgende Potentiale genutzt werden:

  • Naturnaher Fluss in der Ortsmitte
  • Hoher Identifikationswert
  • Hoher ökologischer Wert
  • Städtebauliche Einbindung in das Umfeld (Bruckmühle, Rathaus)
  • (Rad-)Wegeverbindung direkt an der Glems

Die vorgenommenen landschaftsarchitektonischen Planungen verfolgen folgende Zielsetzung:

  • Sichtbezüge herstellen
  • Zugänge zur Glems ermöglichen
  • Sitzplätze am Ufer schaffen
  • Parkplätze optisch abschirmen
  • Spielbereiche einrichten
  • Radwegverbindung an der Glems ermöglichen

Folgende konkrete Maßnahmen wären möglich:

  • Sitzplatz an der Bruckmühle
  • Ufertreppen, Trittsteine im Flussbett
  • Glemsbalkon
  • Überwuchs auslichten
  • Parkplätze abschirmen
  • Spiel- und Erlebnisbereich
  • Erhöhung der Uferwege

Es wurden beispielhafte Visualisierungen der einzelnen Maßnahmen gezeigt. Damit konnte man einen ersten Eindruck über möglichen Maßnahmen erhalten.

Die gezeigten Maßnahmen würden ca. 220.000 € betragen (zusätzlich zu den oben genannten Gestaltungskosten von 430.000 €). Damit endete der Vortrag von Landschaftsarchitekt Blank.

 

Die Fragen der Gemeinderäte (Antworten sind kursiv dargestellt)

 

(FWV) Die vorgestellte Machbarkeitsstudie ist gut und plausibel. Kann man jedoch verantworten, dass wir nicht den optimalen Schutz angehen? Das Hochwasser in 2010 war stärker als ein Jahrhunderthochwasser. Wäre es nicht sinnvoll mehr Geld auszugeben, auch wenn man weniger oder keine zusätzlichen Fördergelder bekommen würde, um einen besseren Schutz zu erhalten?
Herr Wemmer gab an, dass man mit dem Regierungspräsidium im Gespräch sei, um für die Baumaßnahmen basierend auf einem 100-jährigen Hochwasser Fördergelder zu bekommen. Man werde versuchen einen Klimazuschlag anzudiskutieren, man muss aber den Ausgang der Gespräche abwarten. Falls man kein zusätzliches Geld bekommen sollte, würde man es selbst finanzieren.
Herr Binder fügte hinzu, dass man einen Schutz gegen ein 1000-jähriges Hochwasserereignis quasi nicht realisieren könne (sowohl technisch als auch wirtschaftlich). Deshalb gehe man die Maßnahmen mit Maß an.

 

(FWV) Die Bruckmühle sei eine kritische Stelle. Zustimmung zum Vorredner. An der Bahnhofstraße habe Eigentümer eigene Maßnahmen umgesetzt. Der Gemeinderat sei bei diesem Thema in der Pflicht mehr Geld in die Hand zu nehmen. Die Angst in Schwieberdingen vor einem Hochwasser ist groß.
Keine weitere Kommentierung

 

(FDP) Zustimmung zu den Vorrednern. Wie hoch sind die Fördermittel?
Die Förderung hänge von einer Prokopfbelastung ab. Es sind bis zu 70 % der Investitionskosten möglich. Realistisch wird man aber deutlich darunterliegen (20-30%).

 

(Grüne) Die vorgestellten Maßnahmen sind gut.

 

(SPD) Würde man bei einem Schutz gegen ein 1000-jähriges gar keine Zuschüsse bekommen?
Das hängt an der Wirtschaftlichkeit. Man würde hier bei der Kosten-Nutzen-Rechnung durchaus unterhalb dem Wert 1 liegen, wo man keine Zuschüsse bekommen würde. Man müsse die Gespräche mit dem Regierungspräsidium abwarten.

 

(Grüne) Man würde sich an den betroffenen Bürgern schuldig machen, wenn man nur für ein 100-jähriges Hochwasser planen würde. Wenn es mehr kosten würde, dann wäre es ebenso.
Zur Erinnerung: Man plant Schutzmaßnahmen für ein HQ100 (100-jähriges Hochwasser) + 30 cm. Zudem wird ein Klimazuschlag von 15 % diskutiert. Zudem werden auch Maßnahmen notwendig sein, die von privaten Eigentümern umgesetzt werden müssen.

 

(ABG) In wie weit sind angrenzende Gemeinden mit eingebunden?
Mit den Unterliegern (Flussabwärts liegende Gemeinden), hier eben mit Markgröningen, ist man im Gespräch und Markgröningen ist informiert, dass man in Schwieberdingen eine Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz macht. Hochwasserschutz ist eine Aufgabe der ganzen Region um die Glems und ist damit eine interkommunale Aufgabe. Es finden deshalb Gespräche auf den entsprechenden Ebenen statt. Schwieberdingen ist selbst Unterlieger von Ditzingen, Leonberg, … Schwieberdingen wolle nun mit eigenen Maßnahmen das Risiko für Schwieberdingen minimieren.

 

(FWV) Es gibt noch andere Gemeinden, die über den Räuschelbach Oberflächenwasser ableiten.

 

Der Beschluss
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die begonnene Machbarkeitsstudie für Hochwasserschutzmaßnahmen mit städtebaulicher Gestaltung weiter zu verfolgen, um dann in eine Planung übergehen zu können. Zudem soll für den Räuschelbach ebenfalls eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.

12.03.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 11/2015, wo kurz über den Statusbericht zu Hochwasserschutzmaßnahmen beim Hardt- und Schönbühlhof aus der letzten AUT Sitzung berichtet wird.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2015

04.03.2015: Öffentliche AUT Sitzung

(Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Bekanntgaben zu Hochwasserschutzmaßnahmen

 

Im Rahmen der Bekanntmachung der AUT Sitzung wurde über den aktuellen Stand bei den Maßnahmen zum Hochwasserschutz informiert. Bereits im letzten Jahr wurden hierzu Planungen für den Hardt- und Schönbühlhof und den Verlauf der Glems in Schwieberdingen beauftragt.

 

Die Planungen für den Hardt- und Schönbühlhof sind jetzt soweit abgeschlossen, dass als nächster Schritt Ingenieursleistungen für eine Umsetzung vergeben werden sollen. Die Planung wurden von der ISTW Planungsgesellschaft mbH durchgeführt. Es sei entsprechend den Planungen beabsichtigt, ein Rückhaltebecken mit Drosselklappen am Damm der B10 zu errichten. Dieses Bauwerk soll Wasser, welches aus Richtung Hochdorf kommt, aufnehmen und kontrolliert über den Klingenbach zur Glems hin abführen. Einen genauen Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde auch auf Rückfrage aus den Reihen des AUT Gremiums nicht genannt. Es werden zunächst die weiteren beteiligten Gemeinden Markgröningen und Eberdingen-Hochdorf informiert und dann mit den ausführenden Firmen die weiteren Abläufe besprochen. Pro beteiligter Kommune stehen 8.300 € für die Ausführung zur Verfügung.

 

Parallel hierzu läuft ein vom Land finanziertes Forschungsprojekt, welches sich mit der Einrichtung von vielen kleinen verteilten Rückhaltemaßnahmen für den Hochwasserschutz beschäftigt. Für die Umsetzung stehen Gelder in Höhe von 3.375 € pro Gemeinde zur Verfügung.

 

Zuletzt werden auch Maßnahmen am Wiesengraben weiterverfolgt.

 

Das beauftragte Planungsbüro Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH für Hochwasserschutzmaßnahmen an der Glems hat seine Arbeit im Januar begonnen. Hier ist man noch mitten in der Ausarbeitung. Der Gemeinderat wird zeitnah über die Ergebnisse der Planung informiert, um dann über die weiteren Schritte zu entscheiden.

17.12.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 51/2014, wo auch über das Thema Hochwasserschutz aus der Gemeinderatssitzung am 10.12.2014 berichtet wird.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2014

10.12.2014: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorstellung verschiedener Einzelmaßnahmen

 

Die Verwaltung hat sich das letzte halbe Jahr intensiv mit dem Thema Hochwasserschutz beschäftigt. Das Hochwasser im Oktober ist den Vorbereitungen leider zuvor gekommen. Es war aber wichtig, dieses Thema noch in diesem Jahr in den Gemeinderat zu bringen.

 

Geplant sind folgende Maßnahmen:

  • Rückhaltemaßnahmen am Räuschelbach
  • Rückhaltemaßnahmen beim Hardt- und Schönbühlhof
  • Fortsetzung des Risikomanagements
  • Beauftragung eines weiteren Ingenierbüros für Schutzmaßnahmen in Schwieberdingen

 

Das Thema Hochwasserschutz ist eine interkommunale Aufgabe. Es laufen deshalb Gespräche mit den jeweiligen Anrainergemeinden (Korntal-Münchingen, Markgröningen, Eberdingen).

 

Wie schon bei den geplanten Baumaßnahmen beim Herrenwiesenweg arbeitet auch hier die Gemeinde mit der  I·S·T·W Planungsgesellschaft mbH zusammen. Bauamtsleiter Wemmer und Herr Mayer von der ISTW stellten den Tagesordnungspunkt gemeinsam vor.

 

Externer Link zur ISTW Planungsgesellscahf mbH: http://www.istw.de/

 

Räuschelbach
Das Einlaufbauwerk im Münchinger Weg erfüllt seinen Zweck. Durch die verschiedenen Recken werden Äste und sonstiges Treibgut aufgehalten. Das Wasser kann kontrolliert abfließen. Das Bauwerk kann ein Wassermenge bis zu 17m³ pro Sekunde aufnehmen. Die dahinterliegenden Rohrleitungen können bis zu 13m³ abführen.
Der Räuschelbach hat seinen Anfang gegenüber von Kallenberg. Er nimmt das Oberflächenwasser von Kallenberg und Münchingen auf. Zudem gibt es Zuläufe über den Birkengraben und den Aischbach.
Man hat den gesamten Bachverlauf geprüft, um geeignete Stellen für Rückhaltemaßnahmen zu finden. Auf Schwieberdinger Gemarkung gibt es zwei Stellen, wo man ein entsprechendes Bauwerk mit einer Drosseleinrichtung platzieren könnte. Insgesamt könnten so ein Rückhaltevolumen von ca. 5500 m³ geschaffen werden. Nach Aussage des Bauamts sei das nicht viel, aber doch mehr als keine Maßnahme zu haben. Diese Maßnahmen sind noch nicht beschlossen. Die Verwaltung ist bereits mit dem Landratsamt Ludwigsburg in Kontakt. Da das Münchinger Tal ein Schutzgebiet ist, wird man eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müssen. Ein tiefer Eingriff in den Untergrund sei auch nicht möglich, weil man dürfe die Schichten mit mineralischem Wasser nicht gefährden.
Es sind weitere umfangreiche Prüfungen notwendig, bis hier eine Umsetzungsplanung erstellt werden kann.

 

Von Seiten des Gemeinderats kam die Frage auf, ob nicht auch Korntal-Münchingen einen Beitrag zu leisten hätte. Man sei deshalb mit Korntal-Münchingen im Gespräch.

 

Hardt- und Schönbühlhof
Der Hardt- und Schönbühlhof ist vor allem durch Oberllächenwasser aus Hochdorf gefährdet. Dieses fließt über den Wiesengraben auf den Hardt- und Schönbühlhof zu, läuft in einem Rohr unter der B10 durch und wird dann weiter am Klingenweg in Richtung Glems geleitet.
Es besteht die Möglichkeit vor der B10 eine Mauer oder ein Damm mit einem Drosselbauwerk zu errichten. Auch hier ist man noch nicht im Planungsstadium, sondern befindet sich in der Vorbereitungs- und Klärungsphase.


Auf die Frage aus dem Gemeinderat, wie die Stellungnahme von Eberdingen-Hochdorf zu diesem Thema sei, antwortete Bürgermeister Lauxmann, dass die Gespräche gut verlaufen. Wenn hier konkrete Maßnahmen festgelegt sind, werden diese kommuniziert und vorgestellt.

 

Risikomanagement
Schwieberdingen setzte ein Risikomanagement auf, um besser auf Hochwasserereignisse reagieren zu können. Es hat bereits zwei Treffen gegeben. Teilnehmer waren:

  • Gemeinde (Ordnungs- und Bauamt)
  • Feuerwehr, Führungsgruppe mit Markgröningen
  • DRK, Polizei, THW
  • Ein Energieversorger, Wasserversorgung

 

Ziele des Risikomanagements sind:

  • Organisationsaufbau
  • Probleme erkennen
  • Informationsfluss verbessern
  • Maßnahmen und Nachsorge optimieren
  • Präventionsmaßnahmen suchen

 

Ergebnisse des Risikomanagements konnte bereits beim Hochwasser im Oktober angewendet werden und haben dort für rundere Abläufe gesorgt. Das Risikomanagement soll fortgeführt und weiter ausgebaut werden.

 

Schutzmaßnahmen für Schwieberdingen
Schwieberdingen ist durch die Glems über einen weiten innerörtlichen Bereich gefährdet. Um hier die öffentlichen und privaten Gebäude besser zu schützen müssen Hochwasserschutzmaßnahmen direkt an der Glems untersucht werden. Deshalb soll eine Machbarkeitsstudie durch die Beauftragung eines weiteren Ingenieurbüros beauftragt werden. Die Verwaltung hat hierzu verschiedene Angebot eingeholt, die sich vom Preis in einem Rahmen zwischen 28.000 € und 66.000 € befanden. Die Entscheidung fiel auf das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH  aus Stuttgart. Deren Angebotspreis liegt bei 27.679,40€.
Dass das ausgewählte Ingenieurbüro zugleich das günstigste ist, war nicht der entscheidende Auswahlgrund. Alle Ingenieurbüros waren bei der Erstellung der Hochwasserkartierung beteiligt und haben ein entsprechendes Fachwissen. Nach Einschätzung der Verwaltung hat das ausgewählt Büro die beste Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen, die für Schwieberdingen relevant sind.

 

Externer Link zum Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH:

http://www.iwp-online.de/joomla/

 

Die Verwaltung hat mögliche Schutzmaßnahmen für die gemeindeeigenen Gebäude untersucht (bsw. Rathaus, Bruckmühle, Glemstalschule). Sich nur auf diese Gebäude zu fokussieren ist nicht ausreichend, weil

  • nur die Sicherheit der gemeindeeigenen Gebäude sichergestellt wäre
  • die Überflutungsgefahr aus der Glems weiter bestünde
  • auch private Gebäude durch eigene Maßnahmen der Bürger geschützt werden müssen
  • wenn eine Sicherheitsmaßnahme vergessen oder zu spät installiert würde, wieder Gebäude voll laufen können.

Aus diesem Grund möchte die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, welche folgende Punkte umfasst:

  • Überarbeitung der hydrologischen und hydraulischen Berechnungen mit Aussagen zur Hochwasserentwicklung
  • Aufstellung von konzeptionellen Maßnahmen zum Hochwasserschutz
  • Visualisierung einzelner Maßnahmen
  • Kosten-Nutzen-Rechnung
  • Erstellung eines Erläuterungsberichts mit Ergebnispräsentation im Gemeinderat

Der Hochwasserschutz in Schwieberdingen soll gesamtheitlich betrachtet werden. Zudem wird man auf die jeweiligen Grund- und Hausbesitzer zugehen um eine gemeinschaftliche Diskussion zu führen.

 

Beschlussfassung

Der Gemeinderat stimmte allen vier vorgestellten Maßnahmen einstimmig zu.

18.10.2014: Artikel auf www.lkz.de

 

Titel des Berichts: Zwei-Meter-Mauer gegen die Flut

 

Der "alte" Bericht in der LKZ zum Thema Hochwasserschutz beim Hardt- und Schönbühlhof. Der Bericht wurde auch in der Gemeinderatssitzung am 10.12.2014 zitiert. Beschlossen ist die beschriebene Maßnahme noch nicht, aber die Idee geistert in den Köpfen herum.

 

Folgen Sie dem externen Link: http://www.lkz.de/lokales/...

19.09.2014: Hochwasser

 

An diesem Freitag Abend ab ca. 20 Uhr gab es wieder Hochwasser in Schwieberdingen. Die Hauptstraße stand unter Wasser und die Glems war übervoll. Die Glems ist aber nicht großflächig über die Ufer getreten wie beim Jahrhunderthochwasser im Jahr 2010. Dieses Mal verlief alles recht glimpflich und es gab keine ersichtlichen größeren Schäden. Vorsorglich wurden Sandsäcke verteilt und das Rathaus und die Bruckmühle gesichert.

Ein Dank an alle beteiligten Feuerwehren und Helfer.

 

Bilder vom Hochwasser finden Sie --> hier.

Nächste Termine

Mi. 03.07.2024  18:30 Uhr

Öfftl. Sitzung Ausschuss Umwelt Technik

Rathaus Ratssaal

Mi. 03.07.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mo. 15.07.2024  19:00 Uhr

ABG-Jedermann Treffen

Mehrzweckraum im Rathaus

Mi. 17.07.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mi. 11.09.2024  18:30 Uhr

Öfftl. Sitzung Ausschuss Umwelt Technik

Rathaus Ratssaal

Mi. 25.09.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mi. 30.09.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Sitzung Gemeindeverwaltungsverband

Hemmingen, Sitzungssaal Rathaus

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