Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Kinderbetreuung (KiTa / KiGa / Hort)

09.07.2019: Artikel auf www.lkz.de

 

Titel des Berichts: Alarmstufe rot

 

Die Betreuungsproblematik in der KiTa Herrenwiesenweg hat ihren Weg bereits zur Bürgerfragestunde des Gemeinderats gefunden und nun in einen Artikel in der Presse. Dass der Arbeitsmarkt für Betreuungsfachkräften leergefegt ist, ist bekannt. Dass die Kompetenz der Gemeindeverwaltung in Sachen Kommunikation ausbaufähig ist, ist auch bekannt. Zur Lösungsfindung müssen jetzt gute Ideen her und ein wenig der Sprung über den eigenen Schatten geübt werden. Jetzt ist die Gemeindeverwaltung am Zug.

 

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26.06.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bürgerfragestunde

 

Zum ersten Mal fand eine Bürgerfragestunde über den kompletten Zeitbereich von einer Stunde statt. Es waren viel Eltern und Elternvertreter der KiTa Herrenwiesenweg anwesend, um vorwiegend zur Kürzung der Betreuungszeiten Fragen zu stellen. Die Antworten auf die Fragen sind kursiv dargestellt.

 

Ist es richtig, dass die Einkommensteuer die Haupteinnahmequelle der Gemeinde ist?
Herr Müller gab an, dass dies richtig sei. Der Anteil an der Einkommenssteuer, die der Gemeinde als Einnahmequelle zusteht, und die Gewerbesteuereinnahmen seien die beiden größten Einnahmeblöcke.

 

Ist es möglich, dass die KiTas so organisiert werden, dass die Bürger, welche die Einkommenssteuer bringen, diese auch umfänglich nutzen können?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass das genau die Zielsetzung der Gemeinde sei. Es hat in der Einrichtung Herrenwiesenweg Kündigungen gegeben, auf die man hat reagieren müssen. Die Betreuungszeiten mussten gekürzt werden, dass die bisherigen Betreuungszeiten mit dem reduzierten Stand an Mitarbeiter/innen nicht haltbar waren. Nachbesetzungen seien bei der aktuellen Situation auf dem Stellenmarkt schwierig, dieses Problem haben andere Gemeinden ebenso. Es haben bereits Diskussionen stattgefunden, um die freigewordenen Stellen so schnell wie möglich wieder zu besetzen. Man sei bei den Stellenausschreibungen sehr aktiv, zudem seien zusätzliche Maßnahmen geplant. Man könne aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen, wann die Stellen wieder besetzt werden können. Es sei der Verwaltung bewusst, dass die Situation die Eltern treffen, die auf die Betreuungsplätze angewiesen sind. Eltern können Vorschläge einbringen, wie man mit der Situation umgehen kann. Die Gemeindeverwaltung wird die Vorschläge bewerten und zeitnah eine Rückmeldung abgeben.

 

Die Eltern haben heute ein Schreiben der Gemeindeverwaltung erhalten. Es sei wichtig, dass alle über den gleichen Stand informiert sind. Derzeit sei der Wissenstand sehr unterschiedlich. Aus dem Schreiben war zu erkennen, dass die ein oder andere Anregung der Eltern noch nicht eingeflossen ist. Warum kann man keine konkrete Bedarfsermittlung durchführen? Damit könnte man dann einen besten Kompromiss suchen.
Herr Bausch gab an, dass die Ermittlung eines tagesgenauen Bedarfs aus technischen und personellen Gründen nicht möglich sei. Man habe stattdessen die Hol- und Bringzeiten abgefragt und daraufhin die Zeiten angepasst.

 

Die Umfrage wurde von vielen Eltern aber nicht verstanden. Man sollte wissen worüber man redet und was abgefragt wird.
Bürgermeister Lauxmann unterbreitete das Angebot, dass der Elternbeirat mit den Fachkräften der Gemeindeverwaltung reden könne.

 

Ein solches Gespräch wurde vor einer Woche seitens der Eltern gefordert, es habe aber bislang keine Reaktion seitens der Gemeindeverwaltung gegeben. Es seien viele Missverständnisse vorhanden. Dabei wolle man doch nur einen bestmöglichen Kompromiss finden.

 

Warum gibt es aktuell keine Stellenausschreibungen für die KiTa Herrenwiesenweg im Amtsblatt oder im Internet? Man solle die Kommunikation nach außen stärken.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass entsprechende Ausschreibungen bereits vor längerer Zeit im Amtsblatt standen. Es gäbe aktuell Kontakt zu einer regionalen Zeitung und einer Internetstellenbörse. Frau Wagner gab an, dass Anzeigen seit gestern veröffentlicht seien.

 

Hat eine Analyse für die Weggänge des Personals stattgefunden?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass jede Kündigung hinterfragt werde. In den vorliegenden Fällen handle es sich alles um persönliche Gründe, z.B. die Annahme einer Stelle am Wohnort.

 

Gibt es Schlussfolgerungen aus der Analyse?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass versucht werden Maßnahmen zu ergreifen. Man mache beispielsweise flexiblere Ausschreibungen. Der Mangel an Betreuungspersonal hat Schwieberdingen sehr spät getroffen, aber Schwieberdingen sei nun getroffen.

 

Warum wurden die Eltern nicht rechtzeitiger über die geänderten Betreuungszeiten informiert?
Bürgermeister Lauxmann entgegnete, dass es die Zielsetzung sei, die Eltern so frühzeitig wie möglich zu kontaktieren. Es hänge auch vom Personal selber ab, wann man über die Konsequenzen eines Weggangs informieren könne.

 

Der Brief an die Eltern kann am Freitag vor den Pfingstferien an. Familien, die in Urlaub waren haben erst nach den Ferien erfahren, dass die Betreuungszeiten ab nächster Woche gekürzt werden.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass der Elternbrief zum frühmöglichsten Zeitpunkt verschickt wurde.

 

Die Eltern wissen es nicht, wie sie die Kürzung der Betreuungszeiten geregelt bekommen. Es gab auch die Aussage, dass ich der Stellenmarkt über das Geld regeln würde. Könnte Schwieberdingen nicht mehr bezahlen, z.B. eine Art Schichtzulage?
Bürgermeister Lauxmann zeigte Verständnis für die Betroffenheit der Familien. Man möchte aber auch nicht wissen was passieren würde, wenn man die Betreuungszeiten aufrechterhalten würde, ohne ausreichend Personal zu haben. Wenn in diesem Fall etwas passieren würde, entstünde eine ganz andere Diskussion. Frau Wagner gab an, dass von Seiten der Gemeinde keine übertarifliche Bezahlung möglich sei. Im Tarifvertrag seien Arbeitszeiten definiert, in denen die Zeiten der KiTa Herrenwiesenweg liegen. Sonderzahlungen wie Schichtzulagen seien hier nicht vorgesehen. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass die Stellenausschreibungen nach dem geltenden Tarifvertrag erfolgen. Es könne auch keine einseitigen übertariflichen Leistungen geben, sondern alle Mitarbeiter müssten hier gleichbehandelt werden.

 

Wird die Situation noch schlimmer?
Frau Wagner gab an, dass es ja angekündigt war, dass es zu Kürzungen der Betreuungszeiten kommen wird. Zum 01.09. wird eine weitere Mitarbeiterin die Einrichtung verlassen. Bis dorthin bleibt ja noch Zeit, um die Stelle besetzen zu können. Man habe die Hoffnung auf eine Einstellung über den Sommer hinweg. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass ab dem 01.09. eine Anerkennungspraktikantin starten würde. Das würde eine leichte Verbesserung bringen.

 

Wenn man das hört erkennt man keine Entspannung der Situation. Es braucht eine langfristige Perspektive. Die Eltern brauchen Szenarien, um wieder eine Planbarkeit zu haben. Welche Maßnahmen gibt es für Schwieberdingen, dass sich die Situation nicht verschlechtert?
Bürgermeister Lauxmann listete folgende Punkte auf:
- Flexible Stellenausschreibungen
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Man sucht auch in strukturschwachen Regionen wie in Rheinland-Pfalz
Er warne vor einer Diskussion um höhere Bezahlungen.

 

Kann man Personal von anderen KiTas abziehen?
Frau Wagner gab an, dass bei anderen KiTas die gleiche Situation bestehe. Bei anderen KiTas gibt es zudem Aufnahmestopps. Bei der KiTa Pusteblume konnte eine zweite Krippengruppe nur dann eingerichtet werden, nachdem die Betreuungszeit bei der anderen Gruppe gekürzt wurde.
Bürgermeister Lauxmann gab zusätzlich an, dass man einen Springerpool mit 5 Betreuerinnen aufbauen wollte. Es sind aber keine Bewerbungen eingegangen. Es gab auch den Vorschlag, dass sich Eltern selber bei der Betreuung einbringen. Das werde gerade rechtlich geprüft.

 

Das Betreuungsproblem besteht bei privaten Einrichtungen nicht. Diese bezahlen in der Regel mehr.
Herr Müller gab an, dass es private Einrichtungen auch leichter haben, da sie nur eine bestimmte Anzahl an Kindern aufnehmen. Die Problemstellung Personal zu finden besteht pauschal. Geld hilft nur kurzfristig und zwar so lange, bis die anderen Gemeinden nachgezogen haben. Es wird gerade ein Imagefilm erstellt. Es sei wichtig, dass die Abwerber unsere Einrichtungen sehen und kennen.

 

Gibt es einen Aufnahmestopp in der KiTa Herrenwiesenweg?
Nein.

 

Gibt es eine finanzielle Entschädigung für den Betreuungsausfall in der KiTa Herrenwiesenweg?
Herr Bausch gab an, dass die Kommune für die Betreuung zuständig ist. Ein finanzieller Ausgleich ist hier nicht vorgesehen.

 

Es gab den Vorschlag sich Tagesmütter zu suchen. Oder man wurde an das Landratsamt für Zuschüsse verwiesen. Das Landratsamt habe sich nicht als zuständig gesehen, da das Problem "Schwieberdingen verbockt habe".
Bürgermeister Lauxmann bat um den Kontakt beim Landratsamt Ludwigsburg, um mit der Mitarbeiter/in zu sprechen. Die Einschränkungen seien der Verwaltung bewusst. Ein finanzielles Entgegenkommen sei aber nicht möglich.

 

Man habe sich ganz bewusst für Schwieberdingen und die Einrichtung Herrenwiesenweg entschieden. Können die Eltern auch die Räume für eine eigene Betreuung nutzen?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass dies möglich sei. Die rechtlichen Randbedingungen würden gerade geprüft.

 

Man hat gehört, es habe eine Bewerbung und ein Bewerbungsgespräch vor ca. 3 Wochen gegeben?
Frau Wagner gab an, dass das ein Angebot von einer Zeitarbeitsfirma war. Zu einem Bewerbungsgespräch sei es aber nicht gekommen. Dies wurde von Seiten des Bewerbers abgesagt.

 

Die Eltern haben einen Vertrag mit der Gemeinde zwecks der Kinderbetreuung geschlossen? Der Vertrag wird jetzt einseitig nicht eingehalten.
Bürgermeister Lauxmann bestätigte dies. Er sprach auch davon, dass er erkenne, worauf die Fragestellung eigentlich abziele. Die Eltern seien mit dem letzten Schreiben der Gemeindeverwaltung über die Situation informiert worden und es kann keine finanziellen Erstattungen geben. Wie die Eltern mit dem Schreiben, den Informationen und der fehlenden Erstattung umgehen bzw. reagieren, liegt in deren Händen.

 

Die Eltern brauchen Zahlen und Fakten, um weiter planen zu können.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Zahlen vorliegen und mit dem Elternbeirat abgestimmt seien.

 

Abschließen fasst Bürgermeister Lauxmann wie folgt zusammen:
Es sei sinnvoll gewesen, dass so viele Eltern in die Bürgerfragestunde gekommen sind. So hat der Gemeinderat die Situation mitbekommen. Bei einem Termin soll die Diskussion fortgeführt werden, zuvor könne ein Fragenkatalog eingereicht werden. Die Verwaltung ist bemüht, die offenen Stellen so schnell wie möglich wieder zu besetzen.

25.04.2019: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 17/2019 mit einer Stellungahme zur Bedarfsplanung bei der Kinderbetreuung. Das Thema wurde in der Gemeinderatssitzung am 10.04.2019 behandelt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2019

10.04.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorstellung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung

 

Herr Bausch führte anhand des Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats in den Tagesordnungspunkt ein:
Das SGB VIII und das Kindertagesbetreuungsgesetz verpflichten Kommunen den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Rahmen einer Bedarfsplanung quantitativ und qualitativ zu planen.
Dabei sind bei der quantitativen Bedarfsplanung neben den Geburtenzahlen die regionalen Verhältnisse zu berücksichtigen. Mit Einführung des Rechtsanspruches für Kinder ab drei Jahren im Jahr 1996 (03) und für Kinder ab einem Jahr in 2013 (U3) liegt das Hauptaugenmerk in den letzten Jahren auf dem Ausbau der U3-Betreuung. Mit der Bedarfsplanung soll sichergestellt werden, dass man den Anforderungen an den Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter (1 Jahr bis Schuleintritt) gerecht wird. Die Bedarfsplanung stellt im Bereich der Kindertageseinrichtungen dabei das Kerninstrument der Kommunalpolitik dar, welches den Ausbaustand definiert und Maßnahmen aufzeigt, um ein bedarfsorientiertes Betreuungsangebot zu schaffen. Gemäß Kindertagesbetreuungsgesetz ist die Bedarfsplanung jährlich fortzuschreiben.

 

In der Gemeinderatssitzung am 20.02.2019 wurde das Gremium durch das Fachamt bereits über die aktuelle Situation der Krippenplätze informiert. Grundsätzlich hat das Fachamt die Nachfrage nach freien Krippenplätzen kontinuierlich im Blick und plant deren Vergabe vorausschauend. Seit Dezember 2018 hat die Gemeindeverwaltung 32 zusätzliche Krippenplatzanfragen für das Jahr 2019 erhalten. Freie Krippenplätze stehen für das Jahr 2019 aktuell nur noch vereinzelt bei Wegzug oder Nichtinanspruchnahme zur Verfügung.

 

Trotz regelmäßiger Einstellungen sind derzeit in allen Kindertageseinrichtungen eine oder mehrere Stellen unbesetzt oder in den nächsten Monaten frei werdend. So fehlt z.B. in der KiTa Pusteblume die fünfte (Vollzeit-) Kraft im Krippenbereich, die Voraussetzung für die ursprünglich geplanten Betreuungszeiten (1 Gruppe mit 6 Std./Tag, 1 Gruppe max. 8 Std./Tag) wäre. Im Krippenbereich der. KiTa Sonnenschein reicht das Personal gerade noch aus, um die vorhandenen drei Gruppen zu führen. Bei der aktuellen Arbeitsmarktlage gestaltet es sich schwierig, freie Stellen zeitnah zu besetzen. Eine freie oder freiwerdende Stelle kann im Schnitt nach 3- 6 Monaten wiederbesetzt werden. Daher sind für alle Kindertageseinrichtungen und Altersgruppen ständig Stellenangebote in Voll- und Teilzeit ausgeschrieben, um einen möglichst großen Kreis anzusprechen. Künftig wird sich die Situation eher noch verschärfen. Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2019 angesprochen, fehlen nach dem aktuellen Nationalen Bildungsbericht bis zum Jahr 2025 bundesweit insgesamt rd. 583.000 Erzieherinnen und Erzieher. Unter der Annahme, dass bis dahin etwa 274.000 Kräfte neu in den Beruf eintreten, fehlen immer noch 309.000 Fachkräfte. Die Gemeinde Schwieberdingen hat ihrerseits die Ausbildungsmöglichkeiten bereits ausgedehnt und wird auch ab dem Herbst 2019 weitere Ausbildungsplätze in der neueren Ausbildungsform der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) anbieten, die im Gegensatz zum klassischen Ausbildungsmodell (zweijährige Fachschule und Anerkennungspraktikum) durchgehend vergütet und daher immer stärker nachgefragt wird.
Um mit der aktuellen Situation kurzfristig umgehen zu können, werden dem Gremium im Rahmen der Vorstellung der Bedarfsplanung vom Fachamt die folgenden Maßnahmen, vorbehaltlich der ausreichenden Personalgewinnung und Personalbindung (s.o.), vorgeschlagen:

  1. KITa Pusteblume
    Umwandlung der bestehenden Krippengruppe (Betreuungszeit max. 8 Std./Tag) unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals in 2 Krippengruppen (Betreuungszeit 6 Std./Tag)
    >>> Schaffung von 10 weiteren Krippenplätzen
  2. KiTa Sonnenschein, Stuttgarter Straße 42/2
    Eröffnung der vierten Krippengruppe abhängig von Personalgewinnung (ohne bauliche Maßnah-men); Bewerbungsverfahren läuft momentan
    >>> Schaffung von bis zu 10 weiteren Krippenplätzen
  3. KiTa Sonnenschein, Stuttgarter Straße 42/2
    Eröffnung der fünften und sechsten Krippengruppe (mit mietvertraglichen Anpassungen und baulichen Maßnahmen); Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme entsprechend vorzubereiten
    >>> Schaffung von bis zu 20 weiteren Krippenplätzen

Die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung für das Kindergartenjahr 2018/2019 sowie die Folgejahre wurde vom Fachamt gemeinsam mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erstellt. Die Präsentation zur Bedarfsplanung liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
Im 2. Halbjahr 2019 erfolgt eine Fortschreibung der Bedarfsplanung mit verfeinerter Planung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung ist Teil der Entwicklungsoffensive.

 

Anlage Präsentation zur Bedarfsplanung vom 27.03.2019

 

Die Präsentation ist den Unterlagen des Gemeinderats --> hier ab S. 5 zu entnehmen (Link auf die Schwieberdinger Homepage)
 

Herr Joos von der KE führte anhand von Folien (siehe Link oben) mehr Details zum Thema aus. Aktuell stellt Schwieberdingen 112 U3 Plätze und 482 Ü3 Plätze zur Verfügung. Die Anzahl der Gruppen ist in den letzten 10 Jahren von 18 auf 30 angestiegen. Das Wochenangebot an Stunden stieg von 500 auf 1230 Stunden. Bei U3 Plätzen müsse man das doppelte Personal und Raumfläche vorhalten. Bei dem Thema sei die Bevölkerungsentwicklung entscheidend. Daraus würde sich der Bedarf ergeben. In die Berechnungen sind neue Wohngebiete mit eingerechnet. Die Zahlen hieraus sind aber nur abgeschätzt. Da die Bevölkerungszahl eher rückläufig ist, wirken neue Wohngebiete dem entgegen, und können ein Schrumpfen der Einwohneranzahl und damit auch der Kinderanzahl abschwächen. Wohngebiete seien wichtig, um die Einrichtungen entsprechend auslasten zu können. Die Einflussgrößen bei der Bedarfsplanung sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Schwieberdingen sei mit seinem Angebot in Summe gut aufgestellt.
Als Fazit könne angegeben werden, dass die Bevölkerung und die Geburten rückgängig sind. Neubaugebiete führen nicht wirklich zu einem Zuwachs, sondern federn den Rückgang nur ab. Bei den U3 Plätzen gibt es aktuell einen Handlungsbedarf, wo die Gemeindeverwaltung bereits Maßnahmen vorgeschlagen hat.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte Herr Joos für seinen Vortrag. Das sei die erste Bedarfsplanung für Schwieberdingen gewesen. Die Planung sei nun als Steuerungselement in die Hände des Gemeinderats gegeben. Zusätzlich zu den jährlichen Abfragen in den Einrichtungen habe man jetzt auch einen Blick in die Zukunft. Dieser sei wichtig, um frühzeitig abschätzen zu können, wann man baulich eingreifen müsse.
Deshalb sei es mit der heutigen Vorlage auch wichtig gewesen, einen Vorschlag für die zusätzlichen 3 Gruppen mit ein das Gremium einzubringen. Die Bedarfsplanung werde jetzt jährlich fortgeschrieben.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG) Gemeinderat Streit sprach an, dass man jetzt die Betreuungszeit von 8 auf 6 Stunden reduziere, um eine weitere Gruppe im KiTa Pusteblume zu schaffen. Dies solle aber nicht zum dauerhaften Zustand werden, dass die Betreuungszeit reduziert ist. Der Rechtsanspruch ist nicht an eine Betreuungszeit gebunden. Eltern sollen auf Grund einer zu kurzen Betreuungszeit nicht in Probleme kommen.

 

(FWV) Die genannten Maßnahmen reichen, ohne neu bauen zu müssen?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen ausreichend seien. Es bestünde derzeit kein räumliches Problem. Eine große Baumaßnahme sei nicht notwendig. Die Herausforderung liege darin, entsprechend ausreichendes Personal zu finden.

 

(SPD) Man sei bisher ganz gut unterwegs gewesen. Die Verwaltung habe hier einen guten Job gemacht. Die Aufbereitung der Bedarfsplanung sei gut. Man solle so bald als möglich wieder 8 Stunden an Betreuungszeit anbieten.

 

(CDU) Man sei über das bisherige Ergebnis glücklich. Wie viele Eltern sind von der Reduzierung der Betreuungszeit akut betroffen? Erfolgte hier bereits eine entsprechende Kommunikation? Es wäre nicht gut, wenn man generell von 8 auf 6 Stunden runterginge.
Herr Bausch gab an, dass die Stundenreduzierung nur die KiTa Pusteblume betreffe. Dort gibt es eine Gruppe mit 10 Kindern. 8 Kinder haben eine Betreuungszeit von 6 Stunden und 2 von 8 Stunden. Aktuell betrifft die Reduzierung also zwei Familien. Man wolle die Reduzierung nur so lange wie notwendig machen. Alle anderen Einrichtungen sind hiervon nicht betroffen.

 

(ABG) Gemeinderat Streit erkundigte sich über die finanziellen Auswirkungen der neuen Gruppen. Diese Angabe würde in der Vorlage fehlen.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass das Personal im Stellenplan nicht mit dem real vorhandenen Personal übereinstimme. Wenn der Auftrag erteilt wird, können die genauen Ausgaben zu einem späteren Zeitpunkt dargestellt werden. Jetzt geht es um die Genehmigung der neuen Gruppen. Die konkreten Kosten gibt es dann später.
Beigeordneter Müller fügte hinzu, dass das Personal im KiTa Pusteblume voll finanziert ist. Die Kosten für die neuen Gruppen im KiTa Sonnenschein können separat dargestellt werden. Man braucht für eine Gruppe drei Erzieherinnen, für zwei Gruppen also 6. Dafür fallen dann zusätzlich ca. 350-450 T€ an Personalkosten an.
Herr Joos fügte hinzu, dass die Refinanzierung mittels Zuschüsse bei U3 Bereich deutlich höher sei als beim Ü3 Bereich.

 

(Bündnis 90/Grüne) Die langfristige Planung sei gut. Es gäbe in den Zahlen aber große Unsicherheiten. Die Planung sei gewagt. Könnten nicht Fehlerbalken oder Best-Case, Worse-Case Darstellungen mit einfließen?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Bedarfsplanung von den Prognosen abhänge. Die jährliche Überprüfung solle die Zahlen immer wieder überprüfen.

 

(Bündnis90 /Grüne) Die Fraktionen der ABG/CDU und Bündnis90/Grüne haben einen Antrag für einkommensabhängige Gebühren auf den Weg gebracht. Gibt es einen Zeithorizont, wann dieser bearbeitet wird?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass dieses Thema in der Sitzung im Juli auf der Tagesordnung sehe. So sei es auch abgestimmt gewesen.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier erkundigte sich, wie die durchschnittliche Zeit bei der Betreuung im Landkreis sei.
Herr Joos konnte keinen Wert für den Landkreis Ludwigsburg angeben. In den Gemeinden sei eine Mischung zwischen 8 und 10 Stunden an Betreuungszeit vorhanden. Berufstätige brächten eigentlich 10 Stunden.
Bürgermeister Lauxmann warnte davor eine Diskussion um 10 Stunden an Betreuungszeit zu beginnen. Man solle erst einmal den aktuellen Bedarf decken und sich dann wieder um eine Rückkehr zu den 8 Stunden kümmern.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fügte an, dass seien Kinder zum Start in der KiTa Herrenwiesenweg von 7 bis 17 Uhr betreut wurden.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass damals ein anderer Bedarf vorlag.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier fügte hinzu, dass die 8 Stunden an Betreuungszeit schon sein müssen. Gerade wenn mit neuen Wohngebieten geplant wird sind die Betreuungszeiten auch ein Auswahlkriterium für Familien. Wenn die Betreuungszeiten zu gering sind, ziehen Familien mit Kindern wohlmöglich nicht nach Schwieberdingen.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass Schwieberdingen bisher vieles geleistet hat. Schwieberdingen sei gut aufgestellt.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorgeschlagenen Maßnahmen 1.-3. zur Schaffung eines bedarfsorientierten Betreuungsangebots umzusetzen.
  3. Die Bedarfsplanung wird in den Folgejahren jährlich fortgeschrieben.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

21.02.2019: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 8/2019 mit einer Stellungahme zum Stand der sozialverträglichen Gebühren bei der Kinderbetreuung. Nach einer längeren Pause gibt es bei diesem Thema nun wieder Bewegung.

 

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30.11.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 48/2017 mit einer Stellungnahme über die von der ABG-Fraktion beantragte Vertagung der Behandlung des ABG-Antrags zum "Schwieberdinger Bildungsgutschein".

 

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22.11.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Schwieberdinger Bildungsgutschein (Antrag ABG-Fraktion vom 18.10.2017)

 

Von Seiten der ABG-Fraktion wurde ein Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Tagesordnungspunkts auf einen späteren Zeitpunkt gestellt. Es haben sich zwischenzeitig Gesprächsmöglichkeiten mit anderen Fraktionen ergeben und man wolle zuerst in einen Dialog treten bevor der Antrag und das Thema im Gemeinderat behandelt wird.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag

Der Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunkts wurde bei einer Enthaltung angenommen.

 

Damit erübrigt sich eine Diskussion und ein Beschluss in der heutigen Sitzung.

 

Der Vollständigkeit halber nachfolgend noch die Texte aus der Vorlage des Gemeinderats:

Sachvortrag und Begründung:
Im Grundsatzbeschluss vom 20.07.2016 wurde eine einkommensabhängige Gebührenstruktur diskutiert und mehrheitlich abgelehnt. Trotz Vorberatung und erfolgtem mehrheitlichen Beschluss in der Sitzung am 18.10.2017 wurde nun erneut ein entsprechender Antrag gestellt, der rückwirkend in die Gebührenstruktur eingreifen soll. Der Antrag der ABG-Fraktion ist aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.

 

Da es für die Verwaltung nicht erkennbar ist, wie die Gebührenordnung umgesetzt werden soll, hält die Verwaltung eine inhaltliche Vorbereitung und eine sich anschließende Diskussion mit dem Gesamtgremium für zwingend erforderlich. Deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt ohne inhaltliche Vorbereitung dem Antrag aus Sicht der Verwaltung nicht entsprochen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, am bisherigen Gebührenkonstrukt festzuhalten und erneut über Einkommensabhängigkeit im Bereich der Elternbeiträge zu diskutieren, wenn die Empfehlungsbeiträge der Dachverbände tatsächlich erreicht sind. Fehlende Kontinuität und Verlässlichkeit - auch hinsichtlich Gemeinderatsbeschlüssen, Verunsicherung und Verwirrung bei den betroffenen Eltern sowie ein aus heutiger Sicht nicht einzuschätzender Mehraufwand, der die bestehenden personellen Ressourcen im zuständigen Fachamt deutlich übersteigt, sprechen aus Sicht der Verwaltung gegen eine Umstellung der Gebührenstruktur.

 

Beschlussvorschlag:
Der Antrag „Schwieberdinger Bildungsgutschein" der ABG-Fraktion wird abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Diskussion im Gremium vorzubereiten.

 

Den Text des Antrags finden Sie in Rubrik --> ABG Fraktionsanträge.

26.10.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 43/2017 mit einer Stellungnahme über die Erhöhung der Elternbeiträge im Krippenbereich und der Beantragung des "Schwieberdinger Bildungsgutscheins".

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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18.10.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Fortschreibung der Elternbeiträge im Krippenbereich

 

Das Thema war auch schon bei der Bürgerfragestunde der Grund für viele Fragen und Anmerkungen. Die Fragen und Antworten aus der Bürgerfragestunde gibt es --> hier.

 

Herr Bausch stellte den Tagesordnungspunkt vor. Es solle in der heutigen Sitzung über die Anpassung bei den Elternbeiträgen entschieden werden. Es geht hierbei um eine schrittweise Anpassung an die vom den Dachverbänden vorgegebenen Beiträge. In 2016, wo dieses Thema bereits behandelt wurde, lagen die aktuellen Empfehlungen der Dachverbände noch nicht vor. Die Elternbeiräte seien in der Diskussion eingebunden. Für Geringverdiener bestünde die Möglichkeit beim Landratsamt eine Jugendhilfe zu beantragen. Hierüber gäbe es dann Zuschüsse für die Betreuungsgebühren.

 

Herr Müller fügte hinzu, dass die Anpassung hauptsächlich wegen der Kostendeckung der Einrichtungen umgesetzt werden soll. Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte bei ihrer letzten Prüfung darauf hingewiesen, dass der Anteil der Finanzierung über die Elternbeiträge in Schwieberdingen zu niedrig sei. Dieser Anteil liegt bei ca. 10 % während 30 % über Zuschüsse und Ersätze und 60 % steuerfinanziert seien. Die Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt läge bei einer Finanzierung der Kostendeckung von 20 % über die Elternbeiträge. Derzeit sei man am deutlichen unteren Ende bei der Gebührenfinanzierung.

 

Weitere Information stehen im Sachvortrag und Begründung in der Vorlage des Gemeinderats:
Die Gemeinde Schwieberdingen erhebt zur teilweisen Deckung der für den Kindergartenbetrieb anfallenden Kosten Elternbeiträge. Aufgrund des geringen Kostendeckungsgrads der Kindergärten und Kindertagesstätten in Schwieberdingen wurde von der Gemeindeprüfanstalt im Prüfungsbericht vom Februar 2013 empfohlen, die Zuschläge gemäß den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände bei der nächsten Beitragserhöhung anzuheben.
Für die Höhe der Elternbeiträge gibt es in Baden-Württemberg Empfehlungen der Dachverbände der kirchlichen und kommunalen Kindergartenträger, die landesweit gelten und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Nach einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats von 1992 übernimmt die Gemeinde Schwieberdingen jeweils die neueste Empfehlung zur Beitragshöhe für den Kindergartenbereich. Nach einem weiteren Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 20.07.2016 gilt die prozentuale Fortschreibung der Beiträge ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 auch für den Krippenbereich.
Seit dem Kindergartenjahr 2016/2017 wird die Beitragshöhe der Schwieberdinger Elternbeiträge sowohl im Kindergartenbereich als auch im Krippenbereich gemäß den Empfehlungen der Dachverbände fortgeschrieben.
Des Weiteren beinhaltet der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 20.07.20 16 im zweiten Schritt die schrittweise Anpassung der Schwieberdinger Elternbeiträge im Krippenbereich an die tatsächlichen Empfehlungsbeiträge der Dachverbände. Diese liegen nun vor:

 

Beitragssätze für Kinderkrippen
Quelle: Rundschreiben Nr. Gt-Info 0360/2017 des Gemeindetags und Nr. 2846312017 des Städtetags

  Kiga-Jahr 2017/2018 Kiga-Jahr 2018/2019
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind* 325 € 335 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern* unter 18 Jahren 242 € 249 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern* unter 18 Jahren 164 € 169 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern* unter 18 Jahren 65 € 67 €

* Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.

 

Die Beitragssätze beziehen sich grundsätzlich auf eine Betreuungszeit von sechs Stunden. Zuschläge bei erhöhtem Aufwand sind gerechtfertigt.
Laut Beschluss vom 20.07.2016 soll nun über die Umsetzung der schrittweisen Anpassung der Schwieberdinger Elternbeiträge im Krippenbereich an die tatsächlichen Empfehlungsbeiträge der Dachverbände entschieden werden.

 

Der Gesamtelternbeirat wurde auf Basis der Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses schriftlich beteiligt. Der Gesamtelternbeirat hat um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Stellungnahme gebeten. Die Verwaltung hat diesem Wunsch entsprochen und die Frist bis zum Freitag, 13.10.2017 verlängert. Die schriftliche Stellungnahme des Gesamtelternbeirats wird den Damen und Herren des Gemeinderats nach Erhalt vorab per E-Mail sowie als Tischvorlage vorgelegt.

 

Die jährliche Kostensteigerung der Empfehlungen beläuft sich üblicherweise auf 3%. Für das Kindergartenjahr 2017/2018 fällt die Kostensteigerung - wie bereits im Vorfeld angekündigt - aufgrund von Tarifsteigerungen höher aus (8%). In Schwieberdingen wird bei der Erhebung der Beiträge zwischen den Altersstufen "Unter 2 Jahren" und "2 bis 3 Jahre" unterschieden. Bei Kindern, die das 2. Lebensjahr vollendet, haben, aber noch nicht 3 Jahre alt sind, wird bislang abweichend von den Empfehlungen der Dachverbände ein Kindergartenbeitrag mit entsprechendem Zuschlag erhoben. Die Einrichtungsleitungen der Schwieberdinger Kindertagesstätten sind der Auffassung, dass die Gebührenerhebung vereinheitlicht werden sollte und für alle Kinder unter 3 Jahren dieselbe Gebührenstruktur etabliert werden sollte. Dies wird insbesondere durch die Tatsache begründet, dass für die Erzieherinnen nahezu keine Unterschiede im tatsächlichen täglichen Betreuungsbedarf der Kinder entstehen. Die Verwaltung teilt diese Argumentation.


Die Verwaltung schlägt vor, die Elternbeiträge gemäß Anlage 1 fortzuschreiben, um in 3 Jahren eine Angleichung an die Empfehlungsbeiträge der Dachverbände zu erreichen Hierzu ist die Hochrechnung der Empfehlungsbeiträge der Dachverbände nötig. Diese wurden mit der üblichen jährlichen Kostensteigerung von 3% errechnet:

 

Beitragssätze für Kinderkrippen
Quelle: Hochrechnung mit jährlicher Kostensteigerung von 3%

  Kiga-Jahr 2019/2020
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind* 345 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern* unter 18 Jahren 256 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern* unter 18 Jahren 174 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern* unter 18 Jahren 69 €

Die Fortschreibung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 bis 2019/2020 ist dieser Vorlage in Anlage 1 beigefügt.
In Anlage 2 findet sich ein Vergleich der Elternbeiträge im Krippenbereich umliegender Kommunen.
Legt man einen wöchentlichen Betreuungsumfang von 30 Stunden zu Grunde, errechnet sich für das Kindergartenjahr 2016/2017 ein Beitrag in Höhe von 1,40 Euro (168 Euro geteilt durch 120 Stunden) pro Betreuungsstunde. Nach Angleichung der Elternbeiträge an die Empfehlungsbeiträge der Dachverbände würde sich im Kindergartenjahr 2019/2020 ein Beitrag in Höhe von 2,80 Euro (345 Euro geteilt durch 120 Stunden) ergeben.
Eine rückwirkende Erhöhung der Elternbeiträge findet nicht statt. Diese werden bei einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss zum 01.11.2017 fortgeschrieben.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG, Schachermeier) Es sind beide Seiten nachvollziehbar. Der ABG-Fraktion fehlt aber wie schon bei der Diskussion in 2016 eine soziale Komponente in der Gebührenerhebung. Wir möchten deshalb folgende Stellungnahme verlesen:


Die ABG spricht sich aus bekannten Gründen für eine notwendige Erhöhung u.a. der Krippengebühren aus. Dieser Beschlussvorlage können wir in dieser Version jedoch NICHT! zustimmen.

 

Begründung
Weiterhin fordern wir die Einbindung bzw. Berücksichtigung einer Sozialverträglichkeit. Davon rücken wir nicht ab. Damit sprechen wir eine einkommensabhängige Gebührenordnung an. Speziell, da deutliche Gebührenerhöhungen in den nächsten Jahren zu erwarten und erforderlich sind.

 

Elternbeiträge sollen grundsätzlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragszahler im Rahmen der Sozialverträglichkeit berücksichtigen. Bildungs- und Betreuungsförderung darf allerdings KEINEN HALT für einkommensschwächere, finanziell nicht so gut aufgestellte Familien oder zeitlich stärker limitierte alleinerziehende Elternteilen machen. Denn wie zudem allen bekannt ist, machen zunehmend steigende Lebenshaltungskosten wie Mieten vielen zu schaffen.
Unsere Überlegungen gehen daher in Richtung des bundesweit angedachten und bereits umgesetzten Bildungsgutscheins. Deren Preis wird einkommensabhängig gestaffelt.

 

Vorteile, die wir bei dieser Art der Berücksichtigung der Sozialkomponente sehen:

  1. Subventioniert werden Leistungsnehmer. Notwendige Gebührenerhöhungen werden realisierbarer.
  2. Nachvollziehbare Gebührenerhöhungen entsprechend der Dachverbandsempfehlungen, u.a. aufgrund notwendiger Investitionen in die Qualität der Krippen, werden Rechnung getragen. Auch die zunehmend stark nachgefragten Krippenplätze müssen somit aufgrund von Gebührenanpassungen und damit zur Verfügung stehender monetärer Mittel, NICHT an einer Qualitätseinsparung leiden.

Fazit
DIE ABG-FRAKTION FORDERT DEN SCHWIEBERDINGER BILDUNGSGUTSCHEIN!

 

Familien- und sozialfreundliches Schwieberdingen mit dem Hintergrund:

  1. Weiterhin notwendige finanzielle Mittel durch angepasste Gebühren sicherzustellen
  2. Herstellung einer klaren Sozialverträglichkeit. KEINE Familie darf finanziell bedingt Halt machen müssen, für sie elementare Bildungs- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

 

Bürgermeister Lauxmann fragte nach, ob diese Stellungnahme nun ein Antrag sei. Von Seiten der ABG-Fraktion wurde das bestätigt. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass diese Antrag ohne Vorbereitung heute nicht abgestimmt werden könne und die Verwaltung deshalb am Beschlussvorschlag des heutigen Tagesordnungspunktes festhält.

 

(SPD) Es wurde in 2016 eine Grundsatzentscheidung gefasst. Gebührenerhöhungen fallen schwer, man müsse diese jetzt aber weiter auf den Weg bringen. Ansonsten kommt man nicht auf den angestrebten Deckungsbeitrag. Generell seien Gemeinden mit den Kosten bei der Kinderbetreuung überfordert. Eigentlich wären das Land und der Bund zuständig. Die SPD-Fraktion wird dem heutigen Antrag zustimmen.

 

(FWV) Man sehe es ähnlich wie die SPD-Fraktion. Der Deckungsbeitrag müsse erreicht werden. Für den Einzelnen ergibt sich eine große Gebührenerhöhung. Diese müsse aber sein.

 

(CDU) Eine Einkommensabhängigkeit ist in gewisser Weise schon in der Vorlage enthalten, beispielsweise über die Staffelung der Gebühren anhand der Anzahl der Kinder. Zur Zuschussmöglichkeit zur Kindergartengebühr solle Herr Bausch nochmals Detailinfos abgeben.
Herr Bausch wiederholte, dass man beim Landratsamt Zuschüsse beantragen könne.

 

(FDP) Man fängt mit dem Thema Gebühren keine Stimmen. Wenn man als Gemeinderat gewählt ist, müsse man auch Verantwortung übernehmen. Eine Einkommensabhängigkeit wäre ein riesiger Verwaltungsaufwand. Eine Antragsstellung für Zuschüsse ist möglich. Verwaltungstechnisch und ökonomisch sei das der bessere Ansatz, weil hier die Wenigen einen Zuschuss beantragen können, welche ihn wirklich benötigen. Die Gebühren waren in Schwieberdingen in den letzten Jahren sehr moderat. Als er vor 17 Jahren selbst Kleinkinder hatte, musste die Frau noch komplett zu Hause bleiben. Heute gäbe es hier andere Möglichkeiten. Man müsse schauen, wie die Relationen sind. Schwieberdingen ist immer noch günstiger als andere Gemeinden.

 

(Bündnis 90/Grüne) Man sei schon immer ein Anhänger der Einkommensabhängigkeit gewesen. Unsere Fraktion hat entsprechend Anträge in 2016 und beim Verwaltungs- und Finanzausschuss eingebracht. Diese wurden aber abgelehnt.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass das Gremium bereits in 2016 zur Sache entschieden habe. Die heutige Entscheidung sei die Fortführung des damaligen Beschlusses. Es gab keinen Auftrag an die Gemeindeverwaltung eine Einkommensabhängigkeit in der Gebührenstruktur zu entwickeln. Die Gemeindeverwaltung setze genau das um, wofür sie beauftragt wurde.

 

(ABG, Streit) Ich ärgere mich jetzt maßlos. Bereits bei der Diskussion in 2016 wurde die Einkommensabhängigkeit von vielen angesprochen und als gut befunden. Sorry, ist mein Gedächtnis so lückenhaft?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass es in 2016 keine Mehrheit für eine Berücksichtigung einer Einkommensabhängigkeit gab.

 

(CDU) Man sei verwundert über das Statement der ABG-Fraktion. Vor 3-4 Wochen wurde bei der Vorbesprechung im Verwaltungs- und Finanzausschuss über die Gebührenerhöhung gesprochen und hier gab es keine Vorschläge seitens der ABG-Fraktion.
(Anmerkung: Da Thema wurde dort, wie oben berichtet, von Bündnis 90/Grünen eingebracht. Eine Mehrheit hat das Thema nicht erhalten. Die ABG-Fraktion steht für eine Einkommensabhängigkeit.)
Mit der Gebührenerhöhung sollen jungen Familien eine Perspektive gegeben werden. Es geht um eine Verlässlichkeit bei der Gebührenstruktur. Der Deckungsbeitrag muss erreicht werden und deshalb muss die Erhöhung ausgesprochen werden.

 

(ABG, Streit) Es gibt viele Fürsprecher für eine Einkommensabhängigkeit, gerade aus der CDU, Grünen und ABG-Fraktion. Man könnte heute den Beschlussvorschlag abändern lassen. Die CDU-, Bündnis 90/Grüne- und die ABG-Fraktion hätten heute Abend eine Mehrheit dazu.

 

(CDU) Als CDU Fraktion setze man sich schon seit Jahren für eine Einkommensabhängigkeit ein, das habe schon zu Zeiten von Bürgermeister Spiegel begonnen. Dennoch werde die CDU-Fraktion dem heutigen Beschlussvorschlag zustimmen. Es brauche bei den Gebühren eine Kontinuität. Deshalb müsse man dem zustimmen. Das Thema einer Einkommensabhängigkeit lässt sich nicht von heute auf morgen umsetzen. Es solle kein Stillstand geben. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass der Weg zur Gebührenerhöhung bereits im Beschluss aus 2016 vorgegeben war.

 

Abstimmung

 

Abschließend leitete Bürgermeister Lauxmann zur Abstimmung des folgenden Beschlussvorschlags über:

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf mehrheitliche Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses, die Elternbeiträge im Krippenbereich gemäß Anlage 1 fortzuschreiben und eine schrittweise Anpassung an die tatsächlichen Empfehlungsbeiträge der Dachverbände innerhalb von drei Jahren zu erreichen.

Anlage 1 (Beitragssätze für KinderKrippen) und Anlage 2 (Vergleich der Elternbeiträge im Krippenbereich) zum Beschlussvorschlag
Anlage_Krippengebühren.pdf
PDF-Dokument [1.5 MB]

Dieser Beschlussvorschlag wurde mit 12 Zustimmungen, zwei Ablehnungen (ABG-Fraktion, Anmerkung: Gemeinderätin Reinold war entschuldigt) und 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Grüne) mehrheitlich angenommen.

 

 

Eine Anmerkung


An diesem Tagesordnungspunkt hat man wieder einmal gesehen, wie wahrscheinlich kommunale Politik funktioniert.
Da gibt es eine Empfehlung, in diesem Fall von der Gemeindeprüfungsanstalt, die als Muss-Forderung übernommen wird. Eine Empfehlung ist und bleibt aber eine Empfehlung, man kann sich an ihr orientieren oder eben nicht. Zudem muss man wissen woher man kommt. In Schwieberdingen hatte man sich jahrelang nicht an den empfohlenen Richtwert gehalten. Das familienfreundliche Schwieberdingen stand bisher an oberster Stelle und jetzt verdoppelt man in kurzer Zeit die Beiträge im Krippenbereich.
Da ist eine unzureichende Abstimmung mit den Betroffenen. Geschickterweise fällt die Gebührenentscheidung in ein Zeitfenster hinein, wo sich die Elternbeiräte gerade neu konstituieren und noch nicht geschlossen auf die Zahlen reagieren können.
Da fällt man eine Folgeentscheidung ein Jahr nach dem sogenannten Grundsatzbeschluss. Die Zeit ist geschickt ausgenutzt, damit man sich nicht mehr an die Diskussion von vor einem Jahr erinnert. Die Angabe, dass man das Ganze nicht früher hat entscheiden können, weil die neuen Empfehlungswerte der Dachverbände nicht vorlagen, ist schlichtweg unlogisch. Die Empfehlungswerte gibt es jährlich und wenn man wollte, hätte man von den bisher vorliegenden Werten einfach auf die neuen Werte schließen können. Zudem wird doch immer pro Jahr um 3% erhöht… Dass der Dachverband plötzlich deutlich weniger an Betrag empfehlen würde ist doch eher unwahrscheinlich.
Da sind die Zahlenspielereien. Die im Text der Vorlage genannten 3% hört sich moderat an. Was in der Vorlage aber nicht explizit als markante Prozentzahl drinnen steht ist, dass man die Gebühren erst einmal um bis zu 100 % erhöhen will, um dann die moderaten 3%-Schritte zu erreichen.
Da ist die Diskussion um die Einkommensabhängigkeit. Es verwundert sehr, dass es im Gemeinderat Stimmen gibt, die sich schon seit Jahren für eine Einkommensabhängigkeit einsetzen, aber dann, wenn es um die Möglichkeit einer Umsetzung des Ganzen geht, keine Aktionen hierfür unterstützt werden. Die ABG-Fraktion hat mit der obigen Stellungnahme einen Antrag eingebracht, damit das Thema der Einkommensabhängigkeit forciert bleibt und vor allem entschieden wird. Die ABG möchte sich mit diesem Thema nicht jahrelang auseinandersetzen, sondern es umsetzen. Dass das geht zeigen andere Gemeinden wie Markgröningen.


Die Notwendigkeit moderater Gebührenerhöhungen steht außer Frage. Fraglich ist und bleibt die Vorgehensweise, wie man das in Schwieberdingen tut. Wir wünschen uns weniger Durchdrücken und mehr Kommunikation.

28.07.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 30/2016 über den Beschluss des Gemeinderats in der letzten Gemeinderatssitzung am 20.07.2016 die Gebühren in den Krippen, Kindergärten und im Grundschulhort zu erhöhen.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2016

20.07.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Elternbeiträge für die Grundschulkinderbetreuung

 

Herr Zaiger führte in den Tagesordnungspunkt ein. Bei der Hortbetreuung gab es seit 2003 keine Anpassung bei den Gebühren. Mit den Elternvertretern wurde ein konstruktives Gespräch geführt, obwohl das für den Ablauf nicht notwendig gewesen wäre. Die Elternvertreter waren nicht gegen eine Erhöhung, jedoch gegen eine Erhöhung in dem geplanten Maße. Es wurde von Seiten der Eltern der Vorschlag unterbreitet die Erhöhung über zwei Jahre zu verteilen. Die Verwaltung sieht die Anpassung in der geplanten Form als gerechtfertigt an und möchte diese in der vorgeschlagenen Form umsetzen. Danach soll es wie bei den Gebühren in den KiTas und KiGas eine jährliche Anpassung (welche an den dortigen Gebühren angelehnt sind) geben.

 

Nachfolgend der Text der Vorlage Sachvortrag und Begründung (Die genannten Anlagen sind am Ende des Berichts aufgelistet):


Der Gemeinderat hatte am 13.01.2016 vorgesehen, die Elternbeiträge für die Grundschulkinderbetreuung um rd. 16 % anzuheben.

Am 17.03.2016 fand ein konstruktives Gespräch/Sitzung mit den Elternbeiräten der Grundschulkinderbetreuung (Hort/Kernzeit) statt.
Seitens der Elternvertreter wurden folgende Anregungen vorgebracht:

  • Grundsätzlich sei eine Erhöhung der Gebühren (auch im Vergleich zu anderen Kommunen) vertretbar und man könne eine Erhöhung grundsätzlich mittragen
  • Rd. 16 % werden als zu hoch empfunden.
  • Künftig solle darauf geachtet werden, dass jährlich eine Beitragsanpassung stattfindet und nicht (wie dieses Mal) eine Erhöhung im angedachten Maß.
  • Die künftige prozentuale Anpassung könne z.B. entsprechend zu den Kindergartengebühren vorgenommen werden. Denkbar sei beispielsweise auch, eine prozentuale Erhöhung entsprechend den Steigerungen des Gehalts des Erziehungspersonals vorzunehmen.
  • Gemeinsam mit del Elternbeiräten entwickelte man eine entsprechende Gebührentabelle (vgl. Anlage 1), die jeweils gerundete Beträge vorsieht.
  • Um eine Durchgängigkeit der Gebührenstruktur zu erreichen, solle künftig auch bei den Gebühren für Modul 3 eine Staffelung erfolgen.
  • Bei zwei teilnehmenden Kindern soll, entsprechend dem Kindergartenbeitrag, jeweils die Hälfte des Betrags bei allen Modulen gelten.
  • Da bisher keine Kosten für die Ferienbetreuung für Modul 5 vorgesehen waren, gibt es hier eine weitere Spalte.
  • Der Elternbeirat hält die Erhöhung der Gebühren jeweils zum Schuljahresbeginn (September) für sinnvoll.

Die Verwaltung hält diese vorgebrachten Anregungen/Punkte für nachvollziehbar und umsetzbar. Weiter regen die Elternvertreter an:

  • Eine Gebührenerhöhung um 16 % in "einem Schritt" sei zu hoch. Daher solle, wenn schon notwendig, die neue Gebührenhöhe in zwei Schritten eingeführt werden. Die "volle Gebühr" soll damit erst im September 2017 zum Tragen kommen. Für 2016 soll ein Zwischenschritt vorgesehen werden. Dies aus gemittelten Beiträgen zur bisherigen Gebühr und einer künftigen Gebührenstruktur ("gemittelte Gebühren" vgl. Anlage 2)

Seit dem Jahr 203 sind die Elternbeiträge für die Grundschulbetreuung unverändert. Eine Erhöhung "ohne Zwischenschritt" erscheint aus Sicht der Gemeindeverwaltung daher vertretbar.

Nachrichtlich: In Anlage 3 ist nochmals die Höhe der derzeitigen Elternbeiträge abgedruckt.

 

Bürgermeister Lauxmann führte an, dass man die Gebührenerhebung beim Hort an den Modus bei den KiTas und KiGas angeleichen wolle. Er dankte dem Elternbeirat, den man nicht hätte einbinden müssen. Es hätte trotzdem ein konstruktives Gespräch stattgefunden. Bürgermeister Lauxmann schloss damit die Erläuterungen ab und leitete auf die Fragen der Gemeinderäte über.

 

Fragen und Anmerkungen der Gemeinderäte
Gemeinderat Schachermeier gab an, dass die ABG Fraktion nicht gegen die Gebührenerhöhung ist. Die Anpassung müsse aber moderater ausfallen. Deshalb werde die ABG Fraktion dem Beschlussvorschlag (wie auch schon bei der Anpassung der KiTa/KiGa Gebühren) nicht zustimmen.

 

(FWV): An den Gebühren wurde nun 13 Jahre lang nicht gemacht, nun muss eine Erhöhung eben sein. Das Kindergeld an die Familien wurde auch erhöht. Die geplante Erhöhung der Hortgebühren ist finanziell machbar.
Herr Zaiger gab ein Beispiel an. Im meistgewählten Modul 3 würde sich die Gebühr für die Betreuung bis 17 Uhr von 75 € auf 90 € erhöhen. Das sind 15 € bzw. 16,67 %. Für das zweite Kind gilt der halbe Betrag.

 

(CDU) Die Erhöhung ist vertretbar und soll deshalb beschlossen werden. Der Weg, mit den Elternvertretern gesprochen zu haben, war fair.

(Bündnis 90/Grüne) Dass für das 2 Kind ein reduzierter Beitrag gilt, ist gut.

 

Abstimmung

Die Abstimmung erfolgte über folgenden Beschlussvorschlag.

 

Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme des Gesamtelternbeirats Kenntnis. Aus den im Sachvortrag genannten Gründen werden die Elternbeiträge für die Grundschulkinderbetreuung ab September 2016 gemäß Anlage 1 erhöht.
2. Die Elternbeiträge für die Grundschulkinderbetreuung sollen künftig entsprechend den prozentualen Veränderungen bei den Kindergartenbeiträgen jährlich angepasst werden.

 

Der Gemeinderat sprach sich mit 14 zu 2 Stimmen für den Beschlussantrag aus. Die ABG Fraktion hat aus den besagten Gründen gegen den Vorschlag gestimmt.

Anlage 1: Vorschlag für neue Elternentgelte
ABG_Hort_Anlage_1.pdf
PDF-Dokument [136.4 KB]
Anlage 2: Vorschlag des Elternbeirats ("Zwischenschritt")
ABG_Hort_Anlage_2.pdf
PDF-Dokument [147.6 KB]
Anlage 3: Derzeit geltende monatliche Kosten
ABG_Hort_Anlage_3.pdf
PDF-Dokument [136.5 KB]

20.07.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Elternbeiträge für die KiTa- und KiGa-Betreuung

 

Herr Weiß stellte den Tagesordnungspunkt vor. Im Großen und Ganzen verlas er den Text der Vorlage (Sachvortrag und Begründung). Die hier genannte "lange" Betreuungszeit (Unter Punkt 1) wird in der KiTa Herrenwiesenweg angeboten. Herr Weiß hob besonders hervor, dass ursprünglich die katholische Kirche und die Leitungen der Kinderbetreuungseinrichtungen eine geänderte Gebührenstruktur eingefordert haben. In 2016/2017 wird man eine moderate Erhöhung machen. In 2017/2018 wird eine deutliche Erhöhung erwartet, um u.a. die gestiegenen Kosten durch die neuen Tarifverträge auszugleichen.

 

Hier nun der Text der Vorlage, der Sachvortrag und Begründung (Die genannten Anlagen sind am Ende des Berichts aufgelistet):

 

Der Gemeinderat hatte am 13.01.2016 beschlossen, dem in der Anlage 1 beigefügten Erhöhungsvorschlag als Grundlage für die Anhörung des Gesamtelternbeirats der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen zuzustimmen. Dieser Vorschlag wurde mit Schritten vom 15.02.2016 an den Gesamtelternbeirat geschickt (Anlage 3). Darin wurde darauf hingewiesen, dass weit über 80 % der Betriebskosten der Kindergärten und Kitas durch Mittel des Landes und der Gemeinde Schwieberdingen zu finanzieren sind.
Die Stellungnahme des Gesamtelternbeirats ist als Anlage 4 beigefügt.

Die Verwaltung bewertet die darin aufgeführten Gesichtspunkte wie folgt:


1. Die vorgeschlagene stärkere Differenzierung nach der Betreuungszeit führt insbesondere bei den "langen" Betreuungszeiten (10 Std./Tag) zu deutlichen Erhöhungen. Zur (teilweisen) Abdeckung der durch die langen Betreuungszeit bedingten höheren Betriebskosten (Schichtbetrieb) ist dies aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt. Keinesfalls ist es ein "Signal", auf einen frühzeitigen beruflichen Wiedereinstieg zu verzichten. Eine umfangreichere Betreuungszeit ermöglicht längere Zeiten der Berufsfähigkeit mit entsprechend höheren Verdienstmöglichkeiten.
Ausgangspunkt der Überlegungen zur Erhöhung der Elternbeiträge war der Wunsch der Kath. Kirchengemeinde als Träger der Kath. Kita, sowohl für 2-Jährige Kinder in den Krippengruppen (bis 3 Jahre) als auch in den Kindergartengruppen (3-6 Jahre) nach dem Umfang der Betreuungszeit stärker zu differenzieren. Dies ist auch der Wunsch aller Leitungen der Kinderbetreuungseinrichtungen (Siehe auch Vorlage Nr. 2/2016).

 

2. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem Betreuungsvertrag mit der KiTa. Durch die Differenzierung nach der "gebuchten" Betreuungszeit entsteht kein erheblicher administrativer Mehraufwand.

 

3. Wie auch im Anschreiben an den Gesamtelternbeirat ausdrücklich erwähnt, werden weit über 80 % der Betriebskosten durch Mittel des Landes und der Gemeinde gedeckt. Für eine "Zweckbindung" der Mehreinnahmen besteht deshalb kein Bedarf.

 

4. Für soziale Härtefälle gibt es die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Landratsamt (Jugendamt bzw. Jobcenter).

 

5. Aus Sicht der Verwaltung hat sich der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 1992, die Kindergartenbeträge jeweils an die Empfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände anzugleichen, bewährt. Dadurch ist eine regemäßige, jährliche Erhöhung gewährleistet.
Für das Kindergartenjahr 2016/2017 (ab September 2016) wird eine Erhöhung von 1-3 € vorgeschlagen (siehe Anlage 5). Aufgrund der deutlichen Gehaltssteigerungen im Erziehungsbereich wir auch im Angestelltenbereich des öffentlichen Dienstes allgemein aufgrund des Tarifabschlusses ist für das Kindergartenjahr 2017/2018 mit einer deutlich über den Erhöhungen der vergangenen Jahre liegenden Empfehlung der Spitzenverbände zu rechnen.
Die Verwaltung schlägt vor, für das bestehende Kindergartenjahr 2016/2017 den "Zwischenschritt" einer Erhöhung im üblichen Umfang vorzunehmen und dann die Empfehlung für das Kindergartenjahr 2017/2018 abzuwarten.
Wie bereits erwähnt, würden dadurch die Elternbeiträge im Kindergartenbereich ab September 2016 allgemein um 1-3 € pro Monat steigen. Dadurch erhöht sich dann auch die Bemessungsgrundlage für die vorgeschlagenen Erhöhungen gemäß der stärkeren Differenzierung nach der Betreuungszeit.

 

6. Die Höhe der Betriebskosten und die vom Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Schwieberdingen zu finanzierenden Anteile wurden dem Gesamtelternbeirat in einem Gespräch am 28.04.2016 erläutert (siehe auch Zusammenstellung in Anlage 6).

 

7. Die Verwaltung empfiehlt, den "Gegenvorschlag" des Gesamtelternbeirats (siehe Seite 3 der Stellungnahme des Gesamtelternbeirats) nicht zu folgen und an der vorgeschlagenen Einführung eines Betreuungsentgelts auch für 9 Stunden Betreuungszeit festzuhalten.

 

8. Aus Sicht der Verwaltung sind regelmäßige Erhöhungen der Elternbeiträge notwendig und vertretbar. Eine Ausdehnung des seit 1992 bewährten Grundsatzbeschlusses, auch für die Elternbeiträge der Krippenkinder, wird deshalb als gerechtfertigt betrachtet. Die Beitragsempfehlung der Spitzenverbände der Kita-Träger gehen für Krippengruppen (unter 3-Jährige) bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden/Tag von den in Anlage 5 genannten Beiträgen aus. Die empfohlene Erhöhung vom Kindergartenjahr 2015/2016 (=292 €/mtl.) zum Kindergartenjahr 2016/2017 (=301 €) beträgt rund 3 %. Die Verwaltung schlägt zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses vor, diese 3%-ige Erhöhung auch bei den Betreuungsentgelten für Kinder unter 2 Jahren vorzunehmen und über die schrittweise Angleichung an die Empfehlung der Spitzenverbände zu entscheiden, wenn die endgültige Empfehlung für das Kindergartenjahr 2017/2018 vorliegt. Die um 3 % erhöhten Elternentgelte sind in Anlage 1 (unten) in Klammer genannt. Für Familien mit 4 Kinder ergibt sich kein Erhöhungsbetrag, da die Empfehlung niedriger liegt als der aktuell in Schwieberdingen geltende Elternbeitrag.

 

9. Die Verwaltung schlägt vor, bei der Höhe der Elternentgelte weiterhin die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt zu berücksichtigen. Dies entspricht auch den Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände.
Die Fraktion "Bündnis 90/Grüne" hat vorgeschlagen, für die Krippen-Gebühren für Kinder unter 2 Jahren künftig die Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder zu Grunde zu legen (Siehe Antrag in Anlage 7).
Die Verwaltung empfiehlt, an der bisherigen Regelung fest zu halten und für Krippenkinder unter 2 Jahren keine andere Gebührenstruktur zu Grunde zu legen.
Gemeindebezogene Auswertungen über die Anzahl kindergeldberechtigte Kinder über 18 Jahren liegen der Familienkasse Baden-Württemberg (zuständig für die Auszahlung) nicht vor.

 

Bevor die Gemeinderäte zu dem Tagesordnungspunkt Fragen stellen können, hat Bürgermeister Lauxmann angekündigt, dass die beiden Beschlüsse zu diesem Tagesordnungspunkt getrennt abgestimmt werden sollen. Da es sich bei einem Beschlussvorschlag um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne handelt, hatte diese Fraktion vor der Gemeinderatssitzung einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.

 

Fragen und Anmerkungen der Gemeinderäte


(CDU): Schwieberdingen investiert viel Geld in die Kinderbetreuung, z.B. in den Neubau des KiTa Oberer Schulberg. Die Betreuungszeiten gehen von 6-10 Stunden, was dem familienfreundlichen Schwieberdingen dient. Die Entwicklung der Betreuungsangebote hat man gut im Griff. Allerdings hat das Ganze auch Auswirkungen auf der finanziellen Seite. Dem muss man Rechnung tragen. Erhöhung von Gebühren sind immer kritisch. Der Prozess der Abstimmung mit den Elternbeiräten war gut gemacht, war sehr konstruktiv und zeigt ein positives Zusammenspiel. Das gilt auch noch, obwohl man dem Vorschlag des Elternbeitrags nicht entgegengekommen ist. Die CDU wird der Erhöhung zustimmen.
Ein Punkt der bisher unberücksichtigt blieb ist eine Einkommensabhängigkeit. Dieses Thema sollte man weiterverfolgen.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass es bezüglich einer Berücksichtigung der Einkommensabhängigkeit es kein Modell gäbe, wo man ohne zusätzliche Belastung der Verwaltung auskommen könne. Man wolle an dem Thema aber weiter dranbleiben.
Das konstruktive Gespräch mit den Eltern sei gut gewesen. Generell fanden die Elternbeiräte es notwendig, eine Erhöhung zu machen. Über die Höhe der Anpassung gab es unterschiedliche Meinungen. Aus Sicht der Verwaltung ist der vorliegende Vorschlag maßvoll und angemessen. Es sei auch gut, dass bewährte Modell der jährlichen Anpassung in den Krippenbereich zu übernehmen.

Gemeinderätin Reinold bemerkte für die ABG Fraktion, dass man generell den Vorschlag zur Gebührenerhöhung gut findet. Die Erhöhung müsse aber sozial gerechter verteilt werden.

 

(CDU) Gebührenerhöhungen machen generell keine Freude. Es sei aber der richtige Schritt Anpassungen vorzunehmen. Man sei dem Wunsch der katholischen Kirche entgegengekommen. Bei den Kindergärten hat es bisher immer stetige Anpassungen gegeben. Die Nachhaltigkeit sei gewährleistet. Dieses Modell auf die Krippen auszuweiten sei gut.

 

(FWV): Den Vorredner wird zugestimmt. Der Vorschlag stelle eine maßvolle Erhöhung dar. Alles andere würde auch nicht zu dem Slogan eines familienfreundlichen Schwieberdingens passen. Die langsame Erhöhung ist der richtige Weg. Schwieberdingen hat einen hohen Standard, der gehalten werden muss.

 

Abstimmungen


Zuerst soll über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne abgestimmt werden. Hierzu hat die Fraktionsvorsitzende folgende Ausführungen vorgebracht: Um eine Erhöhung der Beiträge kommt man nicht herum. Allerdings sollte eine sozialverträgliche Komponente nicht an das Alter der in einem Haushalt vorhanden Kindern gebunden sein. Deshalb hat die Fraktion Bündnis 90/Grüne den folgenden Antrag eingereicht (siehe Anlage 7).

 

Herr Weiß gab an, dass die im Antrag enthaltenen Argumente durchaus überlegenswert seien. Die Erfahrungen und Vorgaben der Spitzenverbände haben sich jedoch bewährt. Man wolle keine andere Gebührenstruktur für Kinder bis 2 Jahren einführen.

 

Die Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Grüne gab an, dass die Beschränkung auf die Gruppe der 2-Jährigen Kinder absichtlich gewählt wurde. Man hätte den Antrag auch auf alle Gruppen ausdehnen können, wollte die Sache aber erst einmal klein angehen. Ausweiten könne man später immer noch.

Gemeinderat Schachermeier fragte nach, ob der Ansatz Kinder über 18 Jahre zu berücksichtigen bei den Verbänden als Variante diskutiert wurde. Herr Weiß gab hierzu an, dass die Empfehlung der Spitzenverbände sicherlich nach einer langen Abwägung erfolgt sein. Das Vorgehen gäbe es schon seit vielen Jahren so.

 

Bürgermeister Lauxmann rief nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne auf:

 

Beschlussvorschlag
Bei der Berechnung der Höhe der Elternentgelte werden weiterhin nur Kinder unter 18 Jahre, die im Haushalt wohnen, berücksichtigt. Dem Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Grüne" (Anlage 7) wird nicht entsprochen.

 

Der Antrag wurde mit 12 zu 4 Stimmen angenommen (Die 4 Gegenstimmen: Fraktion Bündnis 90/Grüne und ABG). Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Als nächstes wurde über die Erhöhung der Gebühren abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme des Gesamtelternbeitrags Kenntnis. Aus den im Sachvortrag genannten Gründen werden die Elternbeiträge für die kommunalen Kindergärten und Kitas ab September 2016 gemäß Anlage 1 erhöht.

Die "allgemeine" Erhöhung im Kindergartenbereich erfolgt gemäß dem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1992 (siehe bisherige Elternentgelte in Anlage 2). Dieser Grundsatzbeschluss wird auch für die Elternentgelte für die unter 3-jährigen Kinder (Krippenbetreuung) übernommen.

 

Der Antrag wurde mit 14 zu 2 Stimmen angenommen. Die Gegenstimmen gab es von der ABG Fraktion.

Anlage 1: Zusammenstellung des Erhöhungsvorschlags
ABG_KitaKiga_Anlage_1.pdf
PDF-Dokument [133.5 KB]
Anlage 2: Elternbeiträge Kindergärten
ABG_KitaKiga_Anlage_2.pdf
PDF-Dokument [124.3 KB]
Anlage 3: Schreiben der Gemeinde an die Elternbeiräte
ABG_KitaKiga_Anlage_3.pdf
PDF-Dokument [284.4 KB]
Anlage 4: Stellungnahme der Elternbeiträte
ABG_KitaKiga_Anlage_4.pdf
PDF-Dokument [274.2 KB]
Anlage 5: Empfehlung der Spitzenverbände
ABG_KitaKiga_Anlage_5.pdf
PDF-Dokument [137.9 KB]
Anlage 6: Aktenvermerk zur Erhöhung der Elternbeiträge
ABG_KitaKiga_Anlage_6.pdf
PDF-Dokument [144.0 KB]
Anlage 7: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
ABG_KitaKiga_Anlage_7.pdf
PDF-Dokument [131.7 KB]

24.02.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bürgerfragestunde

 

Es geht und den Themenkomplex eines familienfreundlichen Schwieberdingens. Es besteht der Wunsch die Regelungen für die Aufnahme von Kindern und Geschwisterkindern in den verschiedenen Schwieberdinger Einrichtungen zur Kinderbetreuung anzupassen bzw. anzugleichen. Derzeit wird, was die Annahme von Kindern bei der Betreuung angeht (z.B. Meki = Mittagessen im Kindergarten), bei den verschiedenen Einrichtungen unterschiedlich verfahren. So fällt z.B. bei einigen Einrichtungen der Meki-Platz direkt nach Ende des Mutterschutzes weg und bei der Einrichtung am Herrenwiesenweg wird jedoch ein halbes Jahr gewährt um entsprechende Unterlagen vorzulegen, um sich dann für einen Meki oder Ganztagsbetreuungsplatz zu entscheiden. Von Seiten der Eltern wird die Regelung der Einrichtung des Herrenwiesenwegs als sinnvoll erachtet. Die Gemeindeverwaltung solle für eine Angleichung der Regelungen sorgen.
Die Gemeindeverwaltung nimmt den Punkt auf und wird eine Antwort an den Fragesteller zurückmelden.

02.07.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 27/2015 mit einem Bericht der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2015 der dort verlesenen Stellungnahme der ABG Fraktion zur Rückerstattung von Beiträgen für Streiktage.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2015

30.06.2015: Zur Rückerstattung von Beiträgen für Streiktage

 

Die ABG Fraktion hatte sich bereits in der Gemeinderatssitzung am 20.05.2015 klar für eine Beitragsrückerstattung bei streikbedingten Ausfälle der Kinderbetreuung ausgesprochen. Die Diskussion in der damaligen Sitzung verlief recht konträr und am Ende gab es eine Festlegung auf den Erstattungsmodus aus dem Jahre 2009. Hier sollten jeweils ab 5 Streiktagen 5 Tage rückerstattet werden. Es war der Wunsch der ABG-Fraktion, dieses Verfahren nach dem Streik erneut zu behandeln. Hierzu besteht nun aber kein Bedarf mehr, da die Rückzahlungsmodalitäten geändert wurden, ohne weitere Rücksprache mit dem Gemeinderat zu halten. Umgesetzt wurde eine pauschale Rückerstattung für alle betroffenen Eltern in Höhe der Hälfte eines Monatsbeitrags.


Die ABG hat hierzu viele positive Rückmeldungen erhalten und in der öffentlichen ABG WhatsApp-Gruppe ging es zeitweise hoch her. Aus diesem Grund konnte Gemeinderat Schachermeier am Ende der Gemeinderatssitzung den Dank der Eltern in folgender Form übermitteln: Wir bedanken uns im Namen aller Eltern für die pauschale Rückerstattung angefallener Streiktage in Höhe von 50% der Monatsgebühr. Besonders bedanken wir uns für die Eltern deren Kinder sogar weniger als 5 Tage nicht betreut waren und dennoch die 50% zurückerstattet bekamen. Wir sehen es als sehr positiv, dass somit im Sinne der ABG-Fraktion, also nicht erst nach 5 Tagen zurückzuerstatten, gehandelt wurde.

(Siehe Tagesordnungspunt Anfragen in der Sitzung vom 24.06.2015 --> hier)
 

Auch wenn am Ende alle glücklich sind und das von Bürgermeister Lauxmann beabsichtigte "Signal an die Eltern" gut gelungen ist, bleibt doch noch das geänderte Verfahren anzumerken. An vielen Stellen wird auf Gemeinderatsbeschlüsse verwiesen und bei diesem Thema erfolgt einfach eine andere Umsetzung. Mindestens die ABG-Fraktion hätte gerne eine so positive und familienfreundliche Lösung mitgetragen, wenn diese erneut im Rat behandelt worden wäre.

29.05.2015: Artikel auf www.lkz.de

 

Titel des Berichts: Eltern fürchten Nachteile im Beruf

 

Ein Bericht über den Frust der Eltern in Schwieberdingen über den Streik in den Einrichtungen der Kinderbetreuung. Die Aussagen aus der Verwaltung hören sich nur bedingt nach einem familienfreundlichen Schwieberdingen an.

 

Folgen Sie dem externen Link: http://www.lkz.de/lokales/...

28.05.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 22/2015 über die in der Gemeinderatssitzung abgegebenen Informationen zum Streik in den KiTa's und KiGa's.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2015

20.05.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Informationen zum aktuellen Streik in den KiTa's und KiGa's

 

Gleich zu Beginn der Gemeinderatssitzung gab Bürgermeister Lauxmann Informationen zum aktuellen Streik in den Schwieberdinger Kindertagesstätten und Kindergärten ab. Die Tagesordnung wurde eigens hierfür umgestellt, um den zahlreich anwesenden Eltern vorab Informationen zu geben, bevor diese in der Bürgerfragestunde ihre Fragen stellen konnten.

Die erste Streikwelle ist vorbei. Der bundesweite Streik betrifft auch Schwieberdingen und es sind alle Gemeindeeinrichtungen für die Kinderbetreuung betroffen. Bürgermeister Lauxmann führte aus, dass viele persönliche Gespräche mit den betroffenen Eltern stattgefunden haben. Man geht in der Verwaltung allerdings davon aus, dass sich die Problematik in der nächsten Streikwelle noch verstärken wird.

 

Maßnahmen der Gemeinde
Die Gemeindeverwaltung nimmt tägliche Abfragen in den Einrichtungen vor, um den Personalstand zu erfahren. Mit den am Streik nicht teilnehmenden Erzieherinnen wird versucht Notgruppen einzurichten. Die Planung in Zeiten des Streiks ist schwierig, da die Rückmeldung über die Streikbeteiligung nicht verpflichtend angegeben werden muss.
Während der ersten Streikwelle wurde eine Notgruppe für die ganztags betreuten Kinder eingerichtet. Vollständig berufstätige Eltern waren berechtigt dieses beschränkte Angebot zu nutzen.
Die Gemeindeverwaltung stellt tagesaktuell und teilweise mehrfach am Tag aktuelle Informationen auf der Schwieberdinger Homepage (
www.schwieberdingen.de) zur Verfügung.

 

Wie geht es weiter
Nach den aktuellen Informationen vom 20.05. gibt es ab dem 21.05. gerade keinen Streikaufruf. Damit könnten alle Gruppen ab dem 22.05. wieder in den normalen Betrieb gehen. Die Gemeindeverwaltung erwartet die nächste Streikwelle nach den Pfingstferien. Bei dieser erwarteten Streikwelle möchte man auch für Krippenkinder neben den ganztags betreuten Kindern eine Notgruppe einrichten. Um dies zu ermöglichen muss man bei Verdi nachfragen und diese genehmigen lassen.
Generell sei man offen für Elterninitiativen (Später wurde hier eingeschränkt, dass bei einer Betreuung durch die Eltern diese aus rechtlichen Gründen außerhalb der Betriebserlaubnis der Einrichtung stattfinden muss. Das heißt, dass die Verantwortung von den Eltern übernommen werden müssen.)
Gebühren werden nach gleichem Verfahren wie beim Streik 2009 rückerstattet.
Die Gemeinde versucht alle Möglichkeiten auszuschöpfen um wenigstens eine Notbetreuung zu gewährleisten. Die Gemeinde hat aber keinen Einfluss auf den Streik, den Tarifverhandlungen und den Tarifabschluss. Bürgermeister Lauxmann wünscht sich eine rasche Lösung.
Die Gemeinde hat die Tarifparteien angeschrieben, um die aktuelle Situation in Schwieberdingen rückzumelden. Die Eltern sollen so wie sie auf die Gemeinde zugehen sich auch an die Gewerkschaften wenden.

 

Modus der Gebührenerstattung
Nach Abschluss des Streiks werden die Gebühren anteilig (wochenweise) rückerstattet. Es soll das gleiche Verfahren wie 2009 angewendet werden. Die wochenweise Rückerstattung bedeutet, dass die Streiktage aufsummiert werden und wenn jeweils 5 Tage voll sind, werden diese Tage rückerstattet. Nur für volle 5 Tage gibt es eine Rückerstattung. Dieses Verfahren ermöglicht zum einen die Rückerstattung. Zum anderen sei die Verwaltung nicht übermäßig mit der Abrechnung belastet.
Die Rückerstattung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung legitim, weil für die Streiktage auch keine Personalkosten für die Gemeinde anfallen. Die Streikenden werden über die Streikkasse bezahlt.

Weitere Details sind --> hier zu finden. Der Modus der Gebührenerstattung wurde erst während der Bekanntgaben am Ende der Gemeinderatssitzung ausführlich dargestellt.

05.03.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 10/2015 über den im Gemeinderat beschlossenen Ausbau der Hortbetreuung.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2015

In der Talschule wird eine neue Hortgruppe eingerichtet

25.02.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Ausweitung des Hortangebots, Festlegung von Aufnahmekriterien

 

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunkts führte Herr Lauxmann die Hintergründe und die Entstehungsgeschichte der Hortbetreuung in Schwieberdingen aus. Die Kinderbetreuung im gemeindeeigenen Hort der Grundschule ist eine Maßnahme im Rahmen eines Familienfreundlichen Schwieberdingens. Im Jahr 2003 wurde mit 3 Hortplätzen begonnen, der Ausbau ging weiter bis zu aktuell 165 Plätzen. Dieser Anstieg ist vor allem durch das Wachstum der Wohngebiete Seelach und Hülbe begründet. Hier sind viele junge Familien mit Kindern zugezogen. Allerdings stößt der Hort immer wieder an seine Grenzen. So wurden im September des letzten Jahres beispielsweise über das sogenannte "Modul 5" 50 Hortplätze entsprechend dem Bedarf geschaffen. Auch diese waren in kürzester Zeit komplett belegt. Die Gemeinde möchte weiterhin eine ausreichende Abdeckung gewährleisten. Hierzu ist dann auch die Kooperation der Eltern notwendig.

 

Die Planungen für das weitere Vorgehen wurde von Herrn Zaiger vorgestellt:
Derzeit seien 18 Kinder auf einer Warteliste und würden beim bestehenden Angebot keinen Hortplatz erhalten. Um dieses zu verhindern, wird eine weitere Hortgruppe mit 25 Plätzen aufgebaut werden. Hierzu steht in der Talschule ein Raum zur Verfügung. Die Bergschule ist voll und deshalb kann die Erweiterung des Horts nur in der Talschule erfolgen. Für Kinder, die den Hort bereits besuchen, besteht ein Bestandsschutz. Für die weitere Hortgruppe werden zwei weitere Betreuungspersonen eingestellt. Zudem wird die Genehmigung der Hortgruppe bei dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg -->
http://www.kvjs.de/) eingeholt.

 

Für die Eltern gibt es folgende Randbedingungen, die zu erfüllen sind:

  • Es muss eine tagesgenaue Angabe gemacht werden, wann die Kinder den Hort besuchen
  • Es sind Arbeitsbescheinigungen vorzulegen
  • Derzeit arbeitssuchende Eltern sind beschäftigten Eltern gleichgestellt. Arbeitssuchende Eltern haben in gleichem Maße einen Anspruch auf einen Hortplatz. Hierzu ist dann eine Bescheinigung von der Agentur für Arbeit vorzulegen.

Zudem wird noch in diesem Jahr eine neue Gebührenordnung erstellt werden. Derzeit gelten noch die bestehenden Gebührensätze.

 

Im Anschluss an die Vorstellung der Vorlage beantwortete man die Fragen des Gemeinderats.

 

Ist für den Bestandsschutz eine Rechtsgrundlage vorhanden?
Nein. Das Angebot des Horts ist ein freiwilliges Angebot der Gemeinde. Damit legt die Kommune auch das Verfahren des Horts fest. Der Hort wächst sich ja jährlich aus. Kinder am Ende der 4. Klasse verlassen den Hort, neue Kinder der Klasse 1 kommen in den Hort hinein. Es wird allen Kindern mit einem Bedarf ein Platz angeboten. Es bleibt kein Kind außen vor.

 

Die neue Hortgruppe wird nicht in der Bergschule umgesetzt. Müssen dann Kinder durch den Ort laufen, um zum Hort in der Talschule zu kommen?
Die Verteilung der Kinder auf die beiden Gebäude der Grundschule wird von der Schulleitung vorgenommen und nicht von der Gemeinde. Der Hort in der Bergschule ist derzeit voll belegt und so kann hier kein weiterer Hortplatz eingerichtet werden. Bisher musste kein Kind von der Bergschule in den Hort der Talschule laufen. Es ist nicht auszuschließen, dass künftig das ein oder andere Kind dann doch durch den Ort laufen muss. Die Schulleitung wird ein Augenmerk darauf legen, dass dieser Fall so wenig wie möglich vorkommt.

 

Ein weiterer Redebeitrag einer Gemeinderätin lobte die Schulleitung. Wenn ein Kind von einer Tagesmutter betreut würde, dann müsste das Kind ja auch zur Tagesmutter laufen. Das sei damit vergleichbar, wenn ein Kind von der Berg- in die Talschule laufen müsste.

 

Gemeinderätin Reinold fragte nach, wann die Eltern einen schriftlichen Bescheid über die Zuweisung eines Hortplatzes bekommen. Dieser kam in Vergangenheit oftmals recht spät (Beispielsweise ein Tag nach vor den Sommerferien), was für die Eltern keine gute Planungsgrundlage bietet. (Damit wurde auch eine Frage aus der heutigen Bürgerfragestunde aufgegriffen.)
Es müsse die heutige Entscheidung abgewartet werden. Erst mit einer positiven Entscheidung des Gemeinderats können die weiteren Schritte eingeleitet werden, was dann auch zu früheren Rückmeldungen an die Eltern führen kann. Die Eltern müssen auch mitspielen und zeitnah die tagesgenaue Planung angeben und ihre Arbeitsbescheinigungen bzw. ihre Bescheinigung von der Agentur für Arbeit vorlegen. Zudem muss das Personal für die Betreuung gefunden sein und die Genehmigung der neuen Hortgruppe durch den KVJS erfolgt sein.

 

Gemeinderat Schachermeier fragte nach, ob beim Genehmigungsverfahren durch die KVJS noch etwas dazwischenkommen kann.
Die Genehmigung des KVJS erfolgt nachdem das Personal gefunden und festgelegt ist. Die Ausschreibungen für das Personal werden zeitnah angegangen.

 

Ein weiterer Redebeitrag unterstützte die stärkere Kostenbeteiligung der Eltern und die tagesgenaue Angabe der Nutzung des Horts. In Stuttgart mache die Stadt beispielsweise nichts und es würden sich Bürgerinitiativen bilden.

 

Die letzte Frage der Runde stellte Gemeinderat Schachermeier und erkundigte sich, ob das Betreuungspersonal in beiden Fällen aus Fachkräften bestehen müsse.
Diese Frage würde von Frau Jung, der Leiterin des Horts, beantwortet. Nur die Gruppenleitung muss eine Fachkraft sein. Die zweite Stelle kann auch mit einer Person mit entsprechender Erfahrung besetzt werden (z.B. einer Mutter mit drei Kindern).

 

Abschließend wurde in der Abstimmung des Gemeinderats der oben vorgestellten Ausweitung des Horts und der Festlegung der Kriterien einstimmig zugestimmt.

10.02.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 7/2015 die Forderung nach einer Grundschulkinderbetreuung für alle Kinder.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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Die Bergschule: Ein Standort der Hermann-Butzer-Schule

09.12.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 50/2014 über den Sachstandsbericht zur Kleinkinderbetreuung in Schwieberdingen.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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04.12.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 49/2014 über die Gemeinderatssitzung vom 26.11.2014. Wir berichten hier hauptsächlich über die Themen zur Kinderbetreuung.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2014

02.12.2014: Rechtsgrundlage der Zuschüsse

 

Die Gemeinde erhält für die Kinderbetreuung Zuschüsse vom Land. Geht ein Kind nicht in die Einrichtung der Gemeinde, muss ein interkommunaler Ausgleich gezahlt werden. Oder die Gemeinde erhält Zahlungen von einer anderen Gemeinde für dessen Kinder. Die rechtlichen Grundlagen können hier nachgelesen werden:

 

Finanzausgleichsgesetz FAG (Für die Landeszuschüsse):

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/...

 

Interkommunaler Kostenausgleich (zwischen den Gemeinden):

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/...

26.11.2014: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Fragen der ABG Fraktion zur Kinderbetreuung

 

Auf der Gemeinderatssitzung stand die Beantwortung von Fragen der ABG zur Kinderbetreuung auf der Tagesordnung. Die ABG Fraktion hat diese Fragen bereits vor Monaten an die Gemeindeverwaltung übergeben.


Bürgermeister Lauxmann verwies zur Beantwortung der Fragen während der öffentlichen Gemeinderatssitzung  auf die Vorlage. Wir stellen diese nun hier vor, um einer interessierten Öffentlichkeit die Möglicheit zu geben, sich mit den Fragen und Antworten zu beschäftigen.

 

Frage 1: Wie viele KiGa/KiTa Plätze stehen in Schwieberdingen zur Verfügung (bitte einzeln nach Einrichtung aufführen)?
Es stehen insgesamt maximal 575 Plätze zur Verfügung (Oberer Schulberg 125; Sonnenschein 100, Wirbelwind 120; Katholischer KiTa 90, KiTa Herrenwiesen 100, Piccolo Paradiso 40.

 

Frage 2: Wie ist die Auslastung in den jeweiligen KiGa's/KiTa's (bitte getrennt aufführen) in den letzten zwei Jahren?
Durch die kontinuierlichen Aufnahmen während des Kindergartenjahres und unterschiedliche Schulabgängerzahlen schwankt die Belegungszahl. Notwendig ist außerdem eine Anzahl an Reserveplätzen für Zuzüge. Die Belegung der Krippenplätze in den neuen Gruppen in der Kath. KiTa und im Wirbelwind erfolgte jeweils schrittweise und über einen längeren Zeitraum. In der KiTa Herrenwiesenweg konnten aufgrund der Personalsituation (Beschäftigungsverbote aufgrund Schwangerschaft) zeitweise keine Aufnahmen durchgeführt werden. Außerdem sind dort Ganztagsplätze zeitweise freizuhalten, um eine "durchgehende" Betreuung (von der Krippenaufnahme bis zur Schulaufnahme) sicherzustellen.

 

Frage 3: Wie viele Plätze stellt die KiTa Piccolo Paradiso zur Verfügung, wie ist hier die momentane/ zu erwartende Auslastung bis 2015 und wie ist die Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der KiTa?
Die Anzahl der Belegplätze der Gemeinde in der Kita Piccolo Paradiso, Stuttgarter Straße 42/2, wurde schrittweise auf aktuell 40 erhöht.
Bis Frühjahr 2015 ist nach den aktuellen Anfragen mit einer Belegung von 30-33 Plätzen zu rechnen. Die Nachfrage hängt von mehreren Faktoren ab. So werden Aufnahmen (berufsbedingt) nicht selten verschoben; statt einer gewünschten Aufnahme wird doch Betreuungsgeld in Anspruch genommen; wegen kurzfristig möglicher Arbeitsaufnahmen entsteht Betreuungsbedarf.

 

Frage 4: Über wie viele Plätze verfügt die jetzige Schwieberdinger Bosch/Piccolo Paradiso-KiTa, wie ist die Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Bosch/Piccolo Paradiso-KiTa, wie ist hier die momentane/zu erwartende Auslastung bis 2015? Wird die Möglichkeit bestehen, dass auch Kinder von Familien aus Schwieberdingen einen Platz in der Bossch-KiTa erhalten können?
Kapazität besteht für maximal 8 Gruppen (80 Plätzen). Die momentane Inanspruchnahme liege bei ca. 50 Plätzen. Wegen der Weiterleitung der FAG-Zahlungen und des interkommunalen Kostenausgleichs wird auf die Ausführungen unter Nr. 1 dieser Vorlage verwiesen, ebenso wegen einer eventuellen "Öffnung" für Kinder Schwieberdinger Bosch-Mitarbeiter.

(Anmerkung: Siehe die beiden weiteren Berichte unten)

 

Frage 5: Wie hoch ist der geschätzte Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen nach Altersgruppen in den nächsten Jahren (empirisch repräsentativer Schätzwert inkl. Einbindung demographischer Zukunfts-Hochrechnungen)?
Wegen der mittel- und längerfristigen Bedarfssituation wird auf die Ausführungen unter Nr. 2 verwiesen. (Anmerkung: Siehe den Bericht unten) Auch bei tendenziell sinkenden Jahrgangsstärken ist aufgrund der stetig steigenden "Betreuungsquote" mit einer stabilen bzw. steigenden Nachfrage zu rechnen.

 

Frage 6: Welche Auswirkung hat, nach Meinung der Gemeindeverwaltung Schwieberdingen, das Neubaugebiet Hälde in Hemmingen auf nachgefragte KiGa/KiTa-Plätze in Schwieberdingen?
Die Gemeinde geht davon aus, dass die Gemeinde Hemmingen (wie auch anderer Umlandgemeinden) die zusätzlich Platznachfrage in eigenen Einrichtungen gewährleistet.

 

Frage 7: Wie hoch ist die Fehlbelegungsabgabe pro Kind, wenn Schwieberdingen nicht ausreichend KiGa/KiTa-Plätze zur Verfügung stellt?
Der interkommunale Kostenausgleich orientiert sich an "angenommenen" Platzkosten und hägt von der jeweilgen Höhe der FAG-Landeszuschüsse ab. Im Krippenberich sind dies folgende Beträge:
2013:
FAG-Landeszuschuss: 12.823 €
Interkommunaler Kostenausgleich: 677 €
2014:
FAG-Landeszuschuss: 9.421 €
Interkommunaler Kostenausgleich: 4.079 €

 

Frage 8: Welche Zuschüsse werden für einen Kindergartenplatz von welcher Stelle gezahlt?
Die FAG-Zahlungen des Landes im Kindergartenbereich betragen zwischen ca. 1500€ (Regelplatz) und ca. 2.500€ (Ganztagesplatz) pro Jahr.

 

Frage 9: Wie hoch sind die Zuschüsse, wenn ein Kind in einer anderen Gemeinde in den Kindergarten geht?
Dann ist der interkommunale Kostenausgleich zu zahlen (s. Antwort zu Frage 7).

26.11.2014: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Sachstandsbericht zur Kleinkinderbetreuung

 

Herr Weiß vom Hauptamt gab einen Sachstandsbericht zur Situation bei der Kleinkinderbetreuung.


Es besteht bekanntermaßen ein Rechtsanspruch für eine Kinderbetreuung. In Schwieberdingen kann derzeit der Bedarf gedeckt werden, was auch durch den Bau der Einrichtung im Herrenwiesenweg möglich war.


Derzeit gibt es 120 Krippenplätze in Schwieberdingen. Nach Aussage von Herrn Weiß sind gegenüber früherer Diagnosen keine Rückläufe bei den Geburten erkennbar. Die Geburten liegen in Schwieberdingen höher als der übliche Mittelwert. Man geht derzeit von ca. 120 Geburten pro Jahr aus, was auch für die folgenden Jahre prognostiziert wird. Durch den starken Bevölkerungs-anstieg in Schwieberdingen (Wohgebiete Hülbe/Seelach) geht auch ein Anstieg bei den zu betreuenden Kindern einher. Zudem wird ein weiterer Anstieg bei der Betreuungsquote bei Kindern unter 3 Jahren erwartet. Der Neubau des Kindergartens neben dem Friedhof reagiert auf die hieraus entstehende Nachfrage.


Es wird auch noch eine Diskussion folgen, welche sich mit einer Anpassung der Gebühren als auch den Betreuungszeiten auseinandersetzen wird.

26.11.2014: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Anfrage zur Änderung der Aufnahmevoraussetzungen für Bosch-KiTa

 

Die Fa. Bosch hat eine Anfrage an die Gemeinde gestellt, die Aufnahmevoraussetzungen für die Bosch-KiTa zu ändern. Diese KiTa wird vom Betreiber Piccolo Paradiso betrieben. Anfang dieses Jahres wurde die Kindertagesstätte, welche Platz für insgesamt 80 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren hat, eröffnet. Derzeit können aber nur Kinder von außerhalb Schwieberdingens die KiTa besuchen. Bosch hat den Wunsch geäußert auch Kinder aus Schwieberdingen zuzulassen.


Die Verwaltung möchte dieser Anfrage nicht entsprechen und sieht die Bosch-KiTa als betriebliches Angebot. Es sollen keinen Zuschüsse von Schwieberdingen an Bosch fließen. Die Weiterleitung von Zuschüssen (nach dem Finanzausgleichsgesetz und dem interkommunalen Kostenausgleich) sollen beschränkt bleiben. Die Gemeinde wird, im Vergleich zur Bosch-KiTa, kein vergleichbares Angebot bezüglich der Betreuungszeiten (6-19Uhr) anbieten. Das sei auch den Eltern ganz klar zu kommunizieren. Zudem sei die Durchgängigkeit der Einrichtungen, welche für die Kinder in ihren ersten 10 Lebensjahren zur Verfügung stehen (KiTa, KiGa, Hort), zu berücksichtigen. Die Gemeinde möchte die Bosch-Kita nicht in die Bedarfsplanung aufnehmen. D.H. Dass Schwieberdingen selbständig für die Bedarfsdeckung zuständig ist bzw. sein möchte.


In der anschließenden Diskussion wurde von Seiten des Gemeinderats angemerkt, dass man nicht wisse, wie viele Kinder zur Bosch-Kita gehen würden. Deshalb dürfe man die Bedarfsplanung nicht anpassen. Eine andere Postion stellte fest, dass Wettbewerb das Geschäft beleben würde. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sei auch bei den Kindertagesstätten wünschenswert. Falls ein Kind aus Schwieberdingen in einen Kindergarten einer anderen Gemeinde wechseln würde, würden die Landeszuschüsse dann beispielsweise nach Hemmingen abgeführt werden? Die Antwort lautete Ja. Wenn ein Kind zu Bosch ginge, welche Gelder fließen dann? Man würde den interkommunalen Kostenausgleich nicht bezahlen. Die unterschiedlichen Betreuungszeiten müssen an die Eltern kommuniziert werden.


In der Abstimmung wurde mit zwei Enthaltungen gegen eine Änderung der Aufnahmevoraussetzungen und gegen eine Förderung der Bosch-KiTa entschieden.

20.11.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 47/2014 zur Personalnot in der KiTa Wirbelwind - das Thema ist nicht einfach, aber auch schwierige Themen müssen offen angesprochen werden. Deshalb berichten wir darüber.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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