Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Redaktionsstatut der Schwieberdinger Nachrichten

 

Das Redaktionsstatut regelt die zulässigen Inhalte des Schwieberdinger Amtsblatts. Im Zuge der Änderung der Gemeindeordnung in 2015 wurde das Redaktionsstatut ebenso angepasst. Dies erfolgte in zwei Schritten, wobei die Berichterstattung für Gemeinderatsfraktionen zuerst ermöglicht und dann vom Umfang her eingeschränkt wurde. Auf dieser Seite sind alle Anpassungen des Redaktionsstatus zusammengefasst.

Das aktuell gültige Redaktionsstatut

Das aktuelle Redaktionsstatut
Redaktionsstatut_ab_KW22_2017.pdf
PDF-Dokument [102.8 KB]

09.01.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Anfragen

 

(Bündnis 90/Grüne) Man sei mit dem Redaktionsstatut nicht zufrieden. Die Gemeindeverwaltung wollte bei der damaligen Diskussion im Mai 2018 den Sachverhalt mit in den Gemeindetag mitnehmen und über deren Einschätzung berichten. Gibt es bereits eine Reaktion vom Gemeindetag?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass man sich bisher nicht geäußert hätte, weil man noch den Ausgang des BGH-Urteils zum Crailsheimer Amtsblatt hat abwarten wollen. So hatte sich auch der Gemeindetag geäußert. Da Urteil liegt nun vor: Crailsheim hat verloren. Was allerdings noch fehlt ist die Urteilsbegründung. Dieses gilt es noch abzuwarten, bevor man zu der Sache Stellung beziehen könne. Es wird dann auch eine Einschätzung vom Nussbaumverlag geben. Auf Seiten der Gemeindeverwaltung sei man in großer Sorge um das Amtsblatt. Wenn sich entsprechende Schlüsse aus dem Urteil von Crailsheim für alle Amtsblätter ableiten sollten, würde das Amtsblatt deutlich dünner werden und wäre nicht mehr so informativ wie heute. Das sei ein falsches Zeichen und ein falscher Weg.
(Zum Hintergrund: In Crailsheim hatten Presseverlage gegen die kostenlose Verteilung des dortigen Amtsblatts geklagt und die inhaltliche Ausprägung des Amtsblatts kritisiert. Vor dem BGH wurde den Presseverlagen nun Recht gegeben (siehe -->
hier (Link auf einen Beitrag bei www.swr.de) Die weiteren Auswirkungen des Urteils für alle Amtsblätter bliebt nun abzuwarten. Der Nussbaumverlag als Verleger der Amtsblätter beruhigt in einem ersten Kommentar. Auswirkungen auf nicht-kostenfreie Amtsblätter gäbe es pauschal nicht (siehe --> hier (Link auf die Erklärung des Nussbaumverlags).

24.05.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Bericht der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 21/2017 über die Auffassung der ABG-Fraktion über die erneute Änderung des Redaktionsstatuts, der rechtlichen Basis für die Veröffentlichung im Amtsblatt. Das Thema stand auf der letzten Gemeinderatssitzung am 17.05.2017 auf der Tagesordnung.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2017

17.05.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Änderung des Redaktionsstatuts für das Mitteilungsblatt der Gemeinde Schwieberdingen

 

Bürgermeister Lauxmann führte in den Tagesordnungspunkt ein. Über den Inhalt des Redaktionsstatuts wurde über Monate eine Diskussion geführt. Es gab eine Sitzung des Ältestenrats, im Verwaltungs- und Finanzausschuss und heute in der öffentlichen Gemeinderatssitzung. Eingereichte Textbeiträge waren von Seiten der Verwaltung nicht einschätzbar, ob sie dem Redaktionsstatut entsprechen. Deshalb wurde Herr Stiller als Anwalt beauftragt, eine Überarbeitung des Redaktionsstatuts zu unterstützen. Früher sei die Prüfung der Berichte ein Standardvorgang gewesen, neuerdings seien entsprechende Ressourcen in der Verwaltung für dieses Thema einzusetzen. Das Ziel der Verwaltung ist es das Mitteilungsblatt für alle Vereine, Schulen, Kirchen, Parteien, Organisationen, etc. unter den Rahmenbedingungen eines Redaktionsstatuts anzubieten. Das Mitteilungsblatt dient der Werbung für die Vereine und Organisationen, ist aber keine Tageszeitung.

 

Der Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage erläutert den Tagesordnungspunkt wie folgt:
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Schwieberdingen ist Veröffentlichungsorgan der Gemeinde und dient der Kommunikation zwischen Gemeindeverwaltung und Bürgern. Es ist nicht Teil der Meinungspresse. Diesen besonderen Charakter des Mitteilungsblattes ist bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen, auch im Anzeigenteil.

 

In der Sitzung des Ältestenrats vom 15.03.2017 wurde seitens der Verwaltung geschildert, mit welcher Problematik sich die Verwaltung aktuell wöchentlich nach Redaktionsschluss des Mitteilungsblatts auseinandersetzen muss.

 

Verschiedene Textbeiträge wurden im Online-Redaktionssystem (Nussbaum Online Senden -NOS) eingestellt, die aus Sicht der Gemeinde nicht mehr durch das Redaktionsstatut gedeckt sind. Eine juristische Überprüfung der eingestellten Beiträge war notwendig, da die Einschätzung des Geltungsbereichs des vom Gemeinderat beschlossenen Redaktionsstatuts immer schwieriger wurde. Im Rahmen der juristischen Prüfung wurde die Verwaltung auf bisher nicht bekannte Rechtsauffassung hingewiesen. Diese beruhen auf § 20 Abs. 3 GemO. "Im Gemeinderat vertretene Fraktionen" dürfen Stellungnahmen zu Angelegenheiten der Gemeinde abgeben.

 

Bisherige Veröffentlichungen gingen jedoch leider über die Angelegenheiten der Gemeinde hinaus. Vor allem fand eine Vermengung von Darstellung von Sachverhalten und Stellungnahmen statt.

 

Die eingereichten Textbeiträge machen auch Sicht der Verwaltung und des Ältestenrats eine eindeutige Formulierung des Redaktionsstatuts zwingend notwendig.

 

Das Redaktionsstatut wurde mit anwaltlicher Unterstützung überarbeitet. Die Hauptänderungen finden sich in durchweg rechtlich eindeutigeren Begrifflichkeiten. Aufgrund der Überarbeitung ändert sich der grundsätzliche Aufbau des Redaktionsstatus. Auch werden einige Regelungen neu hinzugefügt, insbesondere die "Allgemeinden Grundsätze". Die Beiträge dürfen keine Angriffe auf Dritte enthalten und müssen stets einen örtlichen Bezug haben.

 

Eine Empfehlung des Anwalts lautet, das derzeit gültige Zeilenkontingent von 120 Zeilen für die Rubrik "Im Gemeinderat vertretene…" auf 60 Zeilen zu verringern, analog zum Zeilenkontingent der "Örtlichen Parteien und Wählervereinigungen". Die Begründung beruht darauf, dass jede Fraktion wöchentlich die Möglichkeit haben, Textbeiträge dieses Umfangs einzureichen. Die Empfehlung des Anwalts ist mit der kurzen und sachlichen Formulierung der Beiträge begründet. Eine Vereinfachung bei Freigabe nach Rahmensetzung und Richtschnur für die Fraktionen ist Hintergrund dieser Empfehlung. Diese wurde erneut als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für die Gemeindegremien mit aufgenommen.

 

Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass die Gemeinde am Jahresende entsprechend der verbrauchten Seiten des Mitteilungsblattes die zusätzlichen Seiten bezahlen muss. Die Gemeinde hat jährlich ein kostenloses Textseitenkontingent von 1507 Seiten, jede weitere Seite stellt der Nussbaum Verlag der Gemeinde mit 59,-€ in Rechnung.

 

War die Freigabe unter Einhaltung des Redaktionsstatuts in den letzten Jahren ein Standardvorgang, mussten aktuell zahlreiche personelle und zeitlichen Ressourcen eingeplant werden, um Beiträge mit den vom Gemeinderat verabschiedeten Regelungen vergleichen zu können. Aufgrund dieser entstandenen Situation wird die Verwaltung wie folgt bei der Freigabe vorgehen:

Zukünftiges Vorgehen der Verwaltung nach Redaktionsschluss:

  1. Sichtung der Artikel nach Redaktionsschluss durch die Verwaltung
  2. Sofern Artikel dem Redaktionsstatut nicht entsprechen oder das Urheberrecht nicht erfüllen, werden diese Artikel nicht veröffentlicht. Der Verfasser wird darüber in Kenntnis gesetzt. Eine Kürzung oder eine sonstige Bearbeitung des Textes durch die Verwaltung ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht zulässig. Veränderungen am Text darf ausschließlich der Urheber selbst vornehmen.
  3. Die Möglichkeit einer Korrektur wird für dieselbe Ausgabe regelmäßig schon aus Zeitgründen nicht bestehen.

Das Mitteilungsblatt war bisher das gelebte Organ der Gemeinde. Aufgrund der aufgetretenen Problematiken muss das Redaktionsstatut, angelehnt an Muster-Redaktionsstatuten des Gemeindetags bzw. des Nussbaum Verlags klarer und rechtlich eindeutiger formuliert sein, um keine Auslegungs- oder Definitionsschwierigkeiten zu eröffnen.
Daher empfiehlt der Verwaltungs- und Finanzausschuss dem Gemeinderat, der überarbeiteten Fassung des Redaktionsstatuts für das Mitteilungsblatt der Gemeinde Schwieberdingen entsprechend der beiliegenden Anlage zuzustimmen. Die Empfehlung beinhaltet, das Zeilenkontingent für im Gemeinderat vertretene Fraktionen, Gruppierungen und Einzelvertretungen auf 60 Zeilen anzupassen.

 

Bürgermeister Lauxmann übergab das Wort an Anwalt Stiller. Dieser sieht in der Situation eine juristische Problematik. Beim Oberlandesgericht Stuttgart habe es bereits eine Klage der öffentlichen Presse gegen ein Amtsblatt gegeben, das sich zu nahe an die Tagespresse angenähert hatte. Ein Amtsblatt sei grundsätzlich dafür da, amtliche Veröffentlichungen und Informationen über Angelegenheiten der Gemeinde abzudrucken. Es müsse der Grundsatz der Staatsferne der Presse gelten. Eine gemeinderechtliche Presse sei rechtlich unzulässig. Man müsse sich von der Meinungspresse unterscheiden. Dennoch solle das Amtsblatt die Vielfalt des Gemeindelebens wiederspiegeln. Wo ist die Grenze?
Die Gemeinde ist der Herausgeber des Amtsblatts und der Gemeinderat bestimmt dessen Inhalt. Es gäbe nur ein beschränktes Platzangebot. Es braucht deshalb Spielregeln. Aus diesem Grund gibt es das Redaktionsstaut, welches die rote Linie darstellt, welche vom Gemeinderat vorgegeben wird, und an die man sich orientieren muss. In einer Demokratie weiß jeder was er darf und was er nicht darf. Deshalb ist im Redaktionsstatut der Inhalt und der Umfang klar zu definieren.
Jede Fraktion wisse, welcher Umfang man benötigt. Man solle sich selbst fragen, welchen Umfang man braucht. Die 120 Zeilen sind nicht ausgeschöpft worden. Auf die Frage, was im Amtsblatt zumutbar ist, um eine Stellungnahme zu veröffentlichen, würde als Vorschlag mit 60 Zeilen beantwortet werden. Es besteht auch ein Prinzip der Gleichbehandlung der Gemeinde. Bei 120 Zeilen ergebe sich mehr Bedarf. Das Amtsblatt solle aber nicht zu einer Fraktionszeitung werden. Die Bestimmung des zulässigen Zeilenkontingents sei ein Spagat zwischen dem berechtigten Eigeninteresse der Fraktionen und den begrenzten Möglichkeiten der Gemeinde. 60 Zeilen seien ein Kompromiss, mit dem man leben könne.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte Herrn Stiller für dessen Vortrag und dessen Einschätzung. Von Seiten der ABG-Fraktion wurden zwei Anträge eingebracht. Gemeinderat Streit stellte beide Anträge dem Gremium vor.

 

Antrag auf Änderung der Beschlussvorlage:
Wir beantragen eine Ergänzung für die Ziffer 4.3 des Redaktionsstatuts:
Soweit eine Stellungnahme der im Gemeinderat vertretenden Fraktionen durch den Redaktionsverantwortlichen nicht zur Veröffentlichung beabsichtigt ist, ist der Fraktion innerhalb von 24h die Gelegenheit zur Überarbeitung oder Streichung der beanstandeten Passagen in dem zur Veröffentlichung angedachten Artikel zu geben.
Erfolgt eine Streichung der Veröffentlichung in Gänze oder in Teilen, ohne dass eine Anpassung erfolgt, ist dies durch den Redaktionsverantwortlichen schriftlich zu begründen.

 

Antrag zum Zeilenkontingent:
Wir beantragen, dass das Zeilenkontingent für die Fraktionen unverändert bei 120 Zeilen bleibt.

 

Der erste Antrag wird darin begründet, dass es eben Diskussionen um die Streichungen gibt. Im Fokus steht die ABG-Fraktion, da wir am häufigsten unsere Auffassung im Mitteilungsblatt darstellen. Es macht grundsätzlich keinen Spaß, wenn ein Artikel gestrichen wird. Wir wollen uns deshalb auf Arbeitsebene über mögliche Konflikte zum Redaktionsstatut abstimmen. Es kostet viel Kraft auf beiden Seiten, um zum einen die Beiträge zu schreiben und zum anderen diese zu prüfen. Daraus erwächst unser Wunsch auf die im Antrag formulierte Erweiterung des Redaktionsstatuts. Von unserer Seite besteht die Zusage auf die Bedenken einzugehen.
Der zweite Antrag zum Zeilenkontingent ist damit begründet, weil die Anzahl der Zeilen schon immer so gewesen ist. Wobei vor der Änderung des Redaktionsstatuts im letzten Jahr waren es 180 Zeilen für die politisch tätigen Organisationen. Die Kosten für das Mitteilungsblatt sind aus unserer Sicht abschätzbar und fallen derzeit nur in beschränktem Maße an, da nicht alle ihr Zeilenkontingent ausnutzen. Die 120 Zeilen sind im Vergleich zu den Kontingenten der anderen Vereine und Organisationen, welche im Mitteilungsblatt veröffentlichen dürfen, angemessen.

 

Fragen der Gemeinderäte (Antworten sind kursiv dargestellt)

 

(FWV) Das Setzen einer Anzeige im Amtsblatt kostet viel Geld. Im Vergleich hierzu bekommt eine Fraktion eine ganze Seite für umsonst. Man sieht es nicht ein, dass die Fraktion was schreibt, über das im vorderen Teil von der Gemeinde berichtet wird.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier fragte hierauf, weshalb man im letzten Jahr die 120 Zeilen beschlossen hatte, wenn das Problem bei den Kosten liegt?

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold erwiderte, dass sie Einzelhändler an den geschalteten Anzeigen auch was verdienen. Deshalb könne man den Anzeigenteil nicht mit dem redaktionellen Teil vergleichen. Das sei ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Jede Fraktion kann Beiträge schreiben oder eben nicht. Wir machen uns sehr gerne die Mühe, um die Bürger über unsere Auffassung zu informieren. Die Verwaltung schreibt selber über die Sitzungen des Gemeinderats im vorderen Teil des Mitteilungsblatts. Diese sind in der letzten Zeit auch durchaus ausführlicher geworden.
Bürgermeister Lauxmann reagierte damit, dass die Gemeindeverwaltung wertneutral über die Gemeinderatssitzung zu berichten habe. Fraktionen dürfen hingegen eine Bewertung innerhalb ihres Kontingents abgeben. Eine Vermischung von Sachverläufen und Stellungnahmen sei aber nicht zulässig. Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung zu einseitig, quasi eine Einbahnstraße. Die Aufgabe des Redaktionsverantwortlichen ist nicht zu bewerten was geschrieben wurde, sondern, ob die Regeln des Redaktionsstatus eingehalten sind. Jede Ablehnung eines Beitrags wurde schriftlich begründet. Der Antrag übersteigt die Kompetenz der Gemeinde. Die eingereichten Berichte sind schwierig, weshalb sich die Verwaltung rechtlich hat beraten lassen. Der Redaktionsschluss ist in der Regel dienstags um 10 Uhr. Die Freigabe muss am gleichen Tag erfolgen. Die im Antrag genannte Frist ist damit nicht realisierbar. Die Gemeindeverwaltung darf nach dem Urheberrecht nicht in die Artikel eingreifen. Die in der Vorlage beschriebene Regelung zur Freigabe von Berichten ist bewusst so definiert worden, damit die Freigabe mit den vorhandenen Ressourcen durchführbar ist. Es braucht auch Texte, die dem Redaktionsstatut entsprechen. Deshalb werden auch die 60 Zeilen von der Verwaltung mitgetragen. Sachinhalte dürfen nicht mit Stellungnahmen vermischt werden. Darin ist auch die Kürzung des Zeilenkontingents begründet. Die Fraktionen haben bei ihren Beiträgen eine andere Grundlage, nämlich die Gemeindeordnung. Der Antrag greift in die Zuständigkeiten der Gemeinde ein. Es liegt im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters die Regeln des Redaktionsstatuts, welches vom Gemeinderat festgelegt wird, anzuwenden.

 

(FWV) Jeder Bürger kann sich auch über die Homepage der jeweiligen Fraktion informieren. Es müsse nicht das Mitteilungsblatt sein. Es gibt auch noch die Versammlungen der Fraktionen.

 

(SPD) Das Redaktionsstatut gilt. Ein kurzfristiges reagieren bei Problemen geht nicht. Die 60 Zeilen sind ausreichend, wenn am kurze und sachliche Beiträge einreicht.

 

(Bündnis 90/Die Grünen) Man stimme dem ersten Teil der Ausführungen der SPD zu. Man solle das abliefern, was den Regeln entspricht. Allerdings sehe man 120 Zeilen als angemessen an. Der Gemeinderat ist das höchste Gremium der Gemeinde. Würde man das Zeilenkontingent erneut kürzen, würde man der Wichtigkeit des Gemeinderats nicht gerecht werden. Man sehe es nicht ein, sich weiter zu beschränken. Man soll die beiden Anträge getrennt abstimmen.
Bürgermeister Lauxmann sicherte dies zu, da er die beiden Anträge bereits als getrennte Anträge besehen hatte.

 

(FDP) Das Blättle ist eine Info der Gemeinde und kein Presseblatt. Das Blättle soll aber interessant sein. Es geht hier um einen Betrag von ca. 3.000 € im Jahr. Das Blättle ist so dick und enthält auch so viele Anzeigen, weil es eben dick ist. Das Kernthema hier ist eigentlich trivial: Es gibt Berichte und Meinungsbildung. Die ABG solle sich daran halten. Man solle eben die Berichte weglassen. Unsere Fraktion lehnt die Bevormundung in jeglicher Form ab. Die politische Bildung soll nicht kastriert werden. 60 Zeilen sind zu wenig. Eine politische Bildung bedingt 120 Zeilen.

 

(ABG) Gemeinderat Streit gab an, dass die ABG-Fraktion sehr wohl mit dem Redaktionsstatut leben kann. Die Berichte der Fraktion haben sich auf Grund der geänderten Regelungen und Rückmeldungen der Verwaltung verändert. Es ergeht nochmals die Bitte an die Verwaltung mit uns ins Gespräch zu kommen. Um eine Auffassung darzulegen muss man den jeweiligen Sachverhalt darstellen, um vom Leser verstanden zu werden. Das ist das Problem. Das Redaktionsstatut ist generell OK, nur das mit den Streichungen macht keinen Spaß. Das überarbeitete Redaktionsstatut ist in seinen Definitionen nicht eindeutig und kann das eigentlich auch nicht sein. Deshalb suchen wird das Gespräch, um in Ruhe die jeweiligen Auslegungen zu besprechen.
Bürgermeister Lauxmann bot an, erneut alle Fraktionen zu einem Gespräch einzuladen. Das Thema betreffe ja alle Fraktionen. Man könne auch anhand von ABG Artikeln die Problematik durchgehen.

 

(CDU) Bei den Berichten der CDU gab es bisher wenig Probleme. Man diskutiert schon lange über das Thema. Das neue Statut sei gerechtfertigt. Man wolle nicht nochmal darüber diskutieren. Die 60 Zeilen sollen es sein.

 

Abstimmung

Bürgermeister Lauxmann schloss die Diskussion und führte zu den Abstimmungen über. Zuerst wurde über die beiden Anträge der Fraktion abgestimmt, danach über den Beschlussvorschlag aus der Vorlage.

 

Antrag der ABG-Fraktion auf Änderung der Beschlussvorlage
Wir beantragen eine Ergänzung für die Ziffer 4.3 des Redaktionsstatuts:
Soweit eine Stellungnahme der im Gemeinderat vertretenden Fraktionen durch den Redaktionsverantwortlichen nicht zur Veröffentlichung beabsichtigt ist, ist der Fraktion innerhalb von 24h die Gelegenheit zur Überarbeitung oder Streichung der beanstandeten Passagen in dem zur Veröffentlichung angedachten Artikel zu geben.
Erfolgt eine Streichung der Veröffentlichung in Gänze oder in Teilen, ohne dass eine Anpassung erfolgt, ist dies durch den Redaktionsverantwortlichen schriftlich zu begründen.

 

Der Antrag erhielt lediglich 3 Zustimmungen von der ABG-Fraktion und ansonsten Ablehnungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Antrag zum Zeilenkontingent
Wir beantragen, dass das Zeilenkontingent für die Fraktionen unverändert bei 120 Zeilen bleibt.

 

Dieser Antrag erhielt 6 Zustimmungen (ABG-Fraktion, FDP-Fraktion, ½ Bündnis 90/Die Grünen Fraktion) und 12 Gegenstimmen und eine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Beschlussvorschlag
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich dem Gemeinderat, der überarbeiteten Fassung des Redaktionsstatuts für das Mitteilungsblatt der Gemeinde Schwieberdingen entsprechend der beiliegenden Anlage 1 zuzustimmen.

 

Der Beschlussvorschlag erhielt 6 Gegenstimmen (ABG-Fraktion, FDP-Fraktion, ½ Bündnis 90/Die Grünen Fraktion) und 13 Zustimmungen. Damit ist das überarbeitete Redaktionsstatut mit einer Begrenzung des Zeilenkontingents der Fraktionen auf 60 Zielen beschlossen.

Gegenüberstellung des früheren und des neuen Redaktionsstatuts
Redaktionsstatut_Delta.pdf
PDF-Dokument [211.7 KB]

13.12.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Bericht der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 50/2016 über die Neufassung des Redaktionsstatus und der Geschäftsordnung des Gemeinderats. Beide Themen wurden in der Gemeinderatssitzung am 30.11.2016 behandelt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2016

30.11.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Neufassung des Redaktionsstatutes für die "Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen"

 

Herr Weiß stellte den Tagesordnungspunkt vor. Er bezog sich hierbei auf die Vorlage des Gemeinderats, welche folgenden Sachvortrag und Begründung enthält:
Auf die Vorberatung in der Sitzung vom 12.10.2016 des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird verwiesen. (Anmerkung: Diese Sitzung war nichtöffentlich)
Aus Sicht der Verwaltung sind folgende Punkte wesentlich:

  1. Die Fraktionen im Gemeinderat haben das gesetzlich verankerte Recht, ihre Auffassung im Amtsblatt darzustellen. Für Beiträge von Parteien und Wählervereinigungen besteht beim Redaktionsstatut ein "Ermessensspielraum"
  2. Zulässig sind nur Themen mit gemeindlichem Bezug.
  3. Um die Chancengleichheit bei Wahlen und der Neutralität der Gemeinde während der jeweiligen Vorwahlzeit zu gewährleisten, ist im Redaktionsstatut künftig eine "Karenzzeit" festgelegt.
  4. Die bisherigen Zeilenblätter und der Platz für Bilder wurde in "Zeilen" umgerechnet.
  5. Das bisherige Zeilenkontingent für Parteien / Wählervereinigungen wird auf die Fraktionen im Gemeinderat (2/3) und Parteien (1/3) aufgeteilt. Bei den Parteien / Wählervereinigungen sind künftig nur Berichte über eigene Veranstaltungen und Veranstaltungshinweise möglich.

Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Änderung des Redaktionsstatus kein überraschender Punkt sei. Durch die Änderung der Gemeindeordnung sei das Redaktionsstatut entsprechend anzupassen. Manche der Vorgaben, wie zum Beispiel die Karenzzeit, seien hinterfragbar, aber eben vorgegeben und umzusetzen.

 

Antrag der FDP Fraktion
Die FDP Fraktion brachte zum Tagesordnungspunkt einen Antrag ein, die Entscheidung zur Neufassung des Redaktionsstatus zu verschieben. Es laufe zum Thema gerade ein Antrag im Landtag und die die rechtliche Sachlage seien noch nicht abschließend geklärt. Man solle im Gemeinderat erst was beschließen, wenn der Sachverhalt abschließend geklärt sei. Ein Beschluss des Gemeinderats sei schließlich ein Beschluss. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Änderung des Redaktionsstatuts auf Empfehlung des Gemeindetags beruhe und der rechtliche Rahmen durch die Gemeindeordnung nicht änderbar sei. Ein Schwieberdinger Insellösung könne es nicht geben. Falls sich in Zukunft Änderungen von rechtlicher Seite ergeben würden, könnten diese nachgepflegt werden.
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90 / Grüne gab es die Frage, was denn passieren würde, wenn dem Redaktionsstatut nicht zugestimmt würde. Herr Weiß gab hierzu an, dass z.B. die Karenzzeit festgelegt werden muss. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Gemeindeordnung rechtsverbindlich sei. Geltendes Recht soll umgesetzt werden. Es wird empfohlen dem Antrag der FDP-Fraktion nicht zuzustimmen.
In einer Abstimmung wurde dem Antrag bei nur zwei Zustimmungen und zwei Enthaltungen nicht entsprochen.

 

Abstimmung
Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Gemeinderat stimmt der Neufassung des Redaktionsstatutes gemäß Anlage zu.

Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich mit 12 Stimmen zugestimmt, bei 2 Ablehnungen und 3 Enthaltungen.

Redaktionsstatut für das Schwieberdinger Amtsblatt
Neufassung_Redaktionsstatut.pdf
PDF-Dokument [150.7 KB]

Das bisherige Redaktionsstatut

Das bisherige Redaktionsstatut, gültig bis KW49 2016
Redaktionsstatut_bis_KW49_2016.pdf
PDF-Dokument [165.2 KB]

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