Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Neubauvorhaben Kindergarten Oberer Schulberg

- Alles aus den Jahren 2014 und 2015 -

 

Alles aus den Jahren ab 2016 finden Sie --> hier.

Bilder zu den Bauarbeiten finden Sie unter --> Schwieberdinger Baustellen.

Überblick / Einführung

Die wesentlichen Kenndaten:

  • Baukosten: 5,1 Mio. €.
  • 5 Kindergarten Gruppen
  • 2 Krippengruppen
  • Platz für insgesamt 145 Kinder
  • Bauzeit: 02/2017 bis Herbst 2018
  • Spatenstich: 16.03.2017
  • Richtfest: 15.12.2017
  • Eröffnung: Voraussichtlich Herbst 2018

 

 

Hinweis: Die Skizze basiert auf einem Plan aus den öffentlichen Unterlagen des Gemeinderats.

 

10.12.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 50/2015 mit einem Bericht über die Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Technik und der dortigen Beauftragung der Fachplaner für den Neubau des KiTa Oberer Schulberg.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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02.12.2015: Öffentliche Sitzung des AUT

 

Beauftragung der Fachingenieure

 

Für das Neubauprojekt Kindertagesstätte Oberer Schulberg an der Markgröninger Straße gegenüber dem Friedhof wurden die Fachplaner für verschiedene Gewerke bestimmt. Herr Wemmer benannte die Gewerke und die ausgewählten Planungsbüros. Die Fachplaner haben die Unterlagen des Architekten erhalten. Basierend auf diesen Unterlagen präzisieren die Fachplaner das Bauvorhaben für die jeweiligen Gewerke. Der Entwurf des Architekten stellt eine übergreifende Planung und Vorgabe für den Bau dar, die Fachplaner detaillieren diese Planung. Die Ergebnisse der Fachplanungen sollen im nächsten Frühjahr im Gemeinderat vorgestellt werden.

 

Folgende Fachplaner sollen eine Beauftragung erhalten:

In Summe Leistungen in Höhe von 333.234 € beauftragt.

 

Begriffsklärung: SiGeKo bezeichnet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Dieser Koordinator wird auf Baustellen eingesetzt, um Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, diese zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. So regelt es die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen seit 1. Juli 1998. Der Bauträger muss diese Aufgabe selbst erfüllen oder kann sie extern vergeben.

 

Nach Bekanntgabe der Büros und Angebotspreise wurde die öffentliche Sitzung für einen Nichtöffentlichen Teil unterbrochen. Der Gemeinderat hat hier die Angebote anderer Firmen bekannt bekommen, welche nicht den Zuschlag erhalten sollen. Laut Bürgermeister Lauxmann dürften diese Informationen in Bezug auf rechtliche Vorgaben nicht öffentlich bekanntgegeben werden.

 

Nach Ende des nichtöffentlichen Teils konnten die Zuhörer wieder in den Sitzungssaal kommen. Hier gab es dann noch die Abstimmung zur Beauftragung der oben genannten Fachplaner. Der AUT stimmte allen Angeboten einstimmig zu.

 

Von Seiten der ABG-Fraktion steht noch ein Antrag zum Neubau des KiTa Oberern Schulberg aus. Dieser beabsichtigt eine Mehrfachnutzung in den Neubau vorzusehen. Es verwundert, dass Bürgermeister Lauxman noch nicht über diesen Antrag hat entscheiden lassen.

17.11.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 47/2015 über die Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik) vom 11.11.2015 und der Beantwortung einer Anfrage zum KiTa Oberer Schulberg.

 

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11.11.2015 Öffentliche Sitzung des AUT

 

Anfragen

 

Es wurde angefragt, wie es beim KiTa Oberer Schulberg weitergeht.
Herr Wemmer beantwortete die Anfrage: Die Fachplaner für verschiedene Gewerke wurden ausgeschrieben und es liegen deren Angebote vor. Aus diesen wird nun eine Vorlage für den nächsten AUT Ausschusssitzung im Dezember vorbereitet. Es soll dann die Beauftragung der Fachplaner erfolgen.

15.10.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 42/2015 mit einem Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 30.09.2015 über die Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum geplanten Neubau des KiTa Oberer Schulberg an der Markgröninger Straße.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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B10-Unterführung öffnen oder nicht öffnen?

30.09.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Verkehrsuntersuchung zum geplanten Neubau der Kindertageseinrichtung Oberer Schulberg

 

Frau Hirsch vom Ordnungsamt führte in den Tagesordnungspunkt ein. Für das Neubauprojekt KiTa Oberer Schulberg wurde ein Verkehrsplaner beauftragt, um die verkehrliche Situation im Umfeld des neuen KiTa-Standords zu untersuchen. Das Ziel der Untersuchung ist es herauszufinden, wie sich der neue Standort auf die Verkehrssituation auswirkt. Betrachtet wurden die B10-Unterführung und die gesamte Markgröninger Straße, die Gartenstraße, inklusive der Einmündung in die Ludwigsburger Straße und die Parkplätze der Felsenbergarena. Das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung wurde dem Gemeinderat bereits in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Durchgeführt wurde die Untersuchung von der Firma tögelplan aus Ludwigsburg.
(Link:
http://www.toegelplan.de/)


Die technischen Details wurden von Herrn Tögel vorgestellt. Frau Hirsch übergab ihm das Wort.

 

Herr Tögel begann mit einem Rückblick auf den Planungswettbewerb für den Neubau der KiTa Oberer Schulberg. Es war eingefordert, dass beim Neuentwurf die gleiche Anzahl an Parkplätzen vorgehalten werden muss, wie sie zahlenmäßig jetzt bestehen. Der Siegerentwurf vom Architektenbüro Zimmermann aus Ludwigsburg hat diese Vorgabe erfüllt und konnte die geforderten 40 Parkplätze nachweisen.

 

Evaluierung des Verkehrszuwachs
Durch den Kindergarten und die zugehörigen Bring- und Holfahrten der Eltern, ergeben sich andere Verkehrsflüsse. Das Verkehrsaufkommen wurde über ein Abschätzverfahren ermittelt. Betrachtet wurden die 5 Kindergartengruppen und die 2 neuen Krippengruppen. Die Verkehrsabschätzung bezieht sich auf eine volle Auslastung der Einrichtung. Zudem gab es an zwei Tagen eine Befragung der Eltern, um deren spezifisches Bring- und Holzeiten (morgens, mittags, nachmittags) zu ermitteln, und ob diese per PKW durchgeführt wird. Ebenso sind in die Verkehrsuntersuchung die Fahrten der Beschäftigten sowie Liefer- und Güterverkehre eingeflossen.

 

Als Ergebnis kam heraus (als Vergleich vom alten zum neuen Standort):

  • Bei den Bring- und Holzeiten ist mit 4-9 zusätzliche Fahrzeugen zu rechnen
  • Insgesamt gibt es 29 zusätzliche Fahrbewegungen am Tag

Damit hat man es mit einer relativ geringen Verkehrszunahme zu tun.

 

Evaluierung der Parkplatzsituation
Es galt die Auslastung der Parkplätze bei den Bring- und Holzeiten zu ermitteln. Bei dieser Betrachtung kann man von einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit ausgehen, dass es eher weniger Parkvorgänge gibt, als angegeben wurden.
Als Ergebnis wurde ermittelt dass

  • in den Kernzeiten morgens (8-8:30 Uhr) und mittags (12-13:30 Uhr) es zu maximal 8 parallelen Parkvorgängen kommt
  • es nachmittags zu maximal 6 parallelen Parkvorgängen kommt.

Das kollidiere nicht mit dem Parkplatzbedarf bei Beerdigungen, da morgens keine Beerdigungen stattfinden. Die Parkbewegungen mittags und nachmittags stellen auch keinen Konflikt mit dem Friedhofsbetrieb dar.

 

Personalstellplätze
Das Personal soll standardmäßig an der Felsenberghalle parken.
Es wurde auch evaluiert ob der Parkplatz ebenfalls für Friedhofsgäste mitbenutzt werden könne. Die Zufahrt zum Parkplatz könnte auch durch den landwirtschaftlichen Weg unterhalb der Felsenberghalle von Süden her erfolgen. Es wäre ein Schrankensystem am Parkplatz möglich, welche die Nutzung des Parkplatzes regeln könnte. Diese Idee kam bei den nichtöffentlichen Vorstellung beim Gemeinderat nicht gut an und wird deshalb nicht weiterverfolgt.

 

Vorstellung von Maßnahmen – die betrachtet wurden aber nicht empfohlen werden

  • Einrichtung eines Einbahnstraßensystems
    Die Gartenstraße/Rosenstraße/Lerchenstraße könnten zu Einbahnstraßen werden. Dieser Vorschlag ist aber nicht umsetzbar, da die Rosen und Lerchenstraße sehr eng sind. Durch das Einbahnstraßensystem würden sich zudem Umwege ergeben und das Verkehrsaufkommen im Gebiet würde generell ansteigen.
  • Parkverbot in der Gartenstraße
    Im unteren Bereich der Gartenstraße sind ca. 10 öffentliche Parkmöglichkeiten vorhanden. Diese wegzunehmen würde ein Ausweichen auf andere Straßen zur Folge haben. Des Weiteren dienen die parkenden Autos zur Verkehrsberuhigung und zur Geschwindigkeitsbeschränkung. Ohne die parkenden Autos würde sich die Durchfahrgeschwindigkeit sicherlich erhöhen. Diese Maßnahme wird deshalb nicht empfohlen.
  • Öffnung der B10-Durchfahrt der Markgröninger Straße
    Diese Maßnahme wurde nur qualitativ betrachtet. Es wurde keine aufwendige Verkehrserhebung durchgeführt. Es wurden für bestimmte Wege Messungen durchgeführt, um Wegstrecken und Fahrtzeiten zu ermitteln.
    Ein Beispiel: Peter-von-Koblenz-Straße zur Kreuzung vor Bosch auf der Ludwigsburger Straße. Der Weg über die Gartenstraße beträgt ca. 1 km und man bräuchte zwischen 102 und 138 Sekunden. Über die B10-Durchfahrt ist der Weg kürzer (795 auf dem Hinweg, 960 m auf dem Rückweg), die Fahrtzeiten sind aber mit 93- 122 Sekunden bzw. 117 bis 127 Sekunden vergleichbar. Hinzu kommt aber die Druckknopfampel beim Bosch, welche die Fahrzeit negativ beeinflussen kann.
    Aus der Peter-von-Koblenz-Straße könnten 450 Fahrten über die B10 Unterführung stattfinden, was zu einer Entlastung der Gartenstraße führt.
    Aber: Die Öffnung der B10-Durchfahrt könnte auch Fahrten von und zum Industriegebiet anlocken, da die Strecke in Richtung Ort kürzer würde als der reguläre Weg. So würde sich die Verkehrsbelastung durch Beschäftigte und Kunden des Industriegebiets vorbei am neuen Kindergarten bemerkbar machen. Aus diesem Grund und weil für die Anwohner kein wirklicher Zeitvorteil gegeben sei, wird diese Maßnahme von Seiten des Verkehrsplaner auch nicht empfohlen.

Vorstellung einer empfohlenen Maßnahme
Die Ausfahrt der Gartenstraße in die Ludwigsburger Straße kann verbessert werden. Es müsste dadurch die Ampelanlage der Kreuzung verändert werden. In der Gartenstraße und dem Scheerwiesenweg könnte Induktionsschleifen eingelassen werden, welche wie ein Druckknopfsignal wirken. Damit würde sich eine bessere Ausfahrt in die Ludwigsburger Straße ergeben. Oberhalb der Kreuzung in der Ludwigsburger Straße bräuchte es eine weitere Ampel als Vorsignal, um die Kreuzung frei zu halten. Die bestehenden Ampeln sollten nur noch zwei Lichter besitzen, das Grünlicht soll entfallen. Somit können andere Ampelschaltungen für die Fußgänger ermöglicht werden.

 

Mit diesem Vorschlag endete der Vortrag von Herrn Tögel. Jetzt gab es Zeit für die Fragen und Anmerkungen der Gemeinderäte.

 

(FWV, Sippel) Man höre den Vortrag nun zum dritten Mal. Die Verbesserung an der Ampelanlage wird begrüßt. Man sei gegen die Schrankenlösung am Parkplatz der Felsenberghalle. Man hätte die Eltern auch noch befragen können, wohin sie nach dem Bringen der Kinder fahren. Das hätte auch Einfluss auf den Fahrtweg (über die Gartenstraße oder die B10-Unterführung). Warum richtet man keine Einbahnstraße unter der B10 ein?
Die Problematik sei die Gleiche. Auch eine einseitige Öffnung der B10-Unterführung würde Fahrten aus und zum Industriegebiet anlocken.

 

(CDU, Dillmann) Man könne die B10-Durchfahrt durchaus aufmachen, es würde eine Entlastung der Gartenstraße bringen. Damit man nicht vom Industriegebiet über die Gartenstraße herunterfahren kann, könnte der Pfosten auf Höhe der Kirchstraße versetzt werden.

 

(CDU, Rommel) Die Parkplatzsituation wird sich nicht verschlechtern. Die Induktionsschleife wird begrüßt. Die geänderte Ampelanlage ist gut, behandelt aber nur das Problem. Die Ursache liegt anderswo, beispielsweise auch am Ausbau der B10, damit der Verkehr generell besser aus Schwieberdingen abfließen kann. Daraus ergeben sich dann auch innerorts weniger Probleme. Man solle auch an eine große Lösung denken.

 

(Grüne, Dr. Gölzer) Induktionsschleifen sind gut. Öffnung der B10-Durchfahrt wird skeptisch gesehen. Die Argumente von Herrn Tögel überzeugen.

 

(SPD, Appel ) Es werden auch viele Kinder zu den Sportanlagen im Felsenbergareal gebracht. Der Umweg um das Industriegebiet wird hier als lästig empfunden. Gab es eine Abschätzung hierfür? Nein.

 

(ABG, Reinold) Was war der Grund, dass die B10-Durchfahrt überhaupt zugemacht wurde?
Es gab viele Transporter aus dem Industriegebiet, welche diesen Weg nutzten. Deshalb wurde die Sperre eingebaut.

 

(FDP) (Josenhans) Das Kernproblem sei der Durchgangsverkehr, welcher dann am Kindergarten vorbei ginge. Man solle dem Fachmann hier glauben. Die Option, die B10-Durchfahrt zu einem späteren Zeitpunkt aufzumachen, bestehe immer noch.

 

(CDU, Zaiser) Die Eltern könnten auch bei nicht geöffneter B10-Unterführung von unten her bis zur Absperrung fahren, um ihre Kinder zur Sporthalle zu bringen.

 

(FDP, Athanassiadis) Es sind nicht mehr viele Transportfirmen da. Zudem bestehe die Westumfahrung von Schwieberdingen welche entlastend wirkt und es weniger Fahrten durch den Ort gäbe. Man sehe es auch so, dass man die B10-Unterführung öffnen könnte und den Pfosten, wie vorgeschlagen, auf Höhe der Kirchstraße versetzen könnte.

 

(ABG, Schachermeier) Die Diskussion zeigt, dass die Vor- und Nachteile einer Öffnung der B10-Unterführung nicht abschließend ersichtlich sind. Die ABG-Fraktion hat deshalb einen Antrag eingebracht, der eine zeitlich begrenzte probeweise Öffnung der B10-Durchfahrt anregt. Eine reale Evaluierung soll aufzeigen, welche Verkehrsverschiebungen bzw. zusätzliche Verkehrsbelastungen sich ergeben würden.

Den Antrag finden Sie --> hier.

 

(FWV, Rabus) Früher sei man für eine Öffnung gewesen. Die vorgetragenen Argumente durch Herrn Tögel seien aber schlüssig. Deshalb sei man jetzt für eine Sperrung der B10-Unterführung.

 

Bürgermeister Lauxmann schloss die Diskussion ab. Der neue Standort des Kindergartens würde verkehrstechnisch verkraftet. Viele mögliche Verbesserungen seien untersucht worden. Umzusetzende Maßnahmen werden ausgearbeitet und dann dem Gemeinderat zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.

20.08.2015: Nachtrag: Entwurfsbeschreibung

 

Bereits bei der Austellung der Siegermodelle waren textliche Beschreibungen der einzelnen Entwürfe ausgehängt. Diese stammen aus dem Preisgericht und beschreiben die architektonische Eigenheiten der Entwürfe.

Für das Siegermodel (Entwurf: Bernd Zimmermann Architekten Ludwigsburg) soll nun im folgenden die Beschreibung nachgereicht werden.

 

Der parallel zur Markgröninger Straße orientierte L-förmige Baukörper schafft klare stadträumliche Zonierungen. Über einen geschützten, räumlich aber etwas eingeengten Eingangsbereich wird der zweigeschossige Neubau von Norden und damit etwas rückläufig erschlossen. Nach Südwesten entstehen übersichtliche Garten- und Spielbereiche, deren alle fünf Kindergartengruppen ebenerdig zugeordnet sind – eine Eigenschaft, die im Betrieb als sehr vorteilhaft angesehen wird.
Geschickt wird die vorhandene Topografie einer Südhanglage in die Nutzungskonzeption integriert und eingebunden. Der Vorschlag einer nach Süden vorgelagerten Spielterrasse für die Krippenplätze mit Zugang zur Gartenebene wird begrüßt.
Die im Entwurf angebotene Nutzungsflexibilität des zentralen Foyers mit Mehrzweckraum und Essbereich schafft Raum für multifunktionale Konzepte. Bei dem nördlich positionierten Werkhof für Atelier, Klettern und Ballspiel ist auf eine ausreichende Belichtung zu achten.
Positiv wird die interne Aufteilung, Organisation und Orientierung der fünf Kindergartengruppen und der zwei Krippengruppen auf je einer Nutzungsebene gesehen. Die einzelnen Bereiche sind gut organisiert, belichtet und schaffen attraktive Übergänge vom Innen- und Außenraum. Die unterschiedliche Freibereiche wie Werkhof, Spielhof, Gartenterrasse und baumüberstandene Freiflächen ermöglichen die Umsetzung vieler pädagogischer Konzepte. Die Gemeinschaftsräume sind leider nicht dem Außenraum zuschaltbar.
Durch die Entscheidung, die Stellplätze als Senkrechtparker an die Markgröninger Straße mit dahinterliegendem Gehweg und im nördlichen Vorfeld der Kita anzuordnen, wird ein ruhiger, vom Friedhof abgewandter, parkähnlich gestalteter Freibereich generiert. Durch die Reduzierung auf zwei Geschosse entstehen im Kontext zu den angrenzenden Bebauungen und Nachbarschaften angenehme Proportionen und Übergänge.
Der Gebäudeentwurf wirkt der gestellten Aufgabe angemessen und hat in seinem architektonischen Ausdruck eine den inneren Funktionen folgende Fassadensprache. Der Vorschlag einer Holzschindelfassade wird positiv wie negativ kontrovers diskutiert.
Der Entwurfsgedanke eines L-förmigen Baukörpers überzeugt in seiner städtebaulichen Setzung. Die dadurch entstehenden Orientierungen bieten in der inneren Organisations- und Nutzungsstruktur einen stimmigen Beitrag für die neue Kita am Oberen Schulberg.

15.08.2015: EU weite Veröffentlichungen

 

Sowohl das Ergebnis des Preisgerichts des Architektenwettbewerbs als auch die Beauftragung der Planungsleistungen sind EU-weit veröffentlicht worden. Der Vollständigkeit habler hier die Links auf die jeweiligen Veröffentlichungen.

 

19.06.2015: Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

--> http://ted.europa.eu/...

29.07.2015:Bekanntmachung vergebener Aufträge Dienstleistungen

--> http://ted.europa.eu/...

28.07.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 31/2015 mit einem Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 22.07.2015 mit der Beauftragung eines Architekturbüros mit den Planungsleistungen für den KiTa Oberer Schulberg.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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Entwurf des Architekturbüros Bernd Zimmermann, Ludwigsburg. Für diesen Entwurf wird jetzt die Detailplanung ausgearbeitet

22.07.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Beauftragung eines Planers

 

Fr. Siegele von der KE (LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH) stellte den Tagesordnungspunkt vor. Von Bürgermeister Lauxmann wurden zuvor die Leitung des Kindergarten Oberer Schulberg im Kreise der Zuhörer begrüßt.

Das Verfahren zum Planungswettbewerb geht dem Ende entgegen. Als letzter Punkt steht die Auftragsvergabe für die Planungsleistungen an. Im Rahmen des gewählten VOF Verfahrens fanden Bietergespräche mit den Siegern des Planungswettbewerbs statt. Bei den Gesprächen hatten folgende Architekturbüros teilgenommen:

  • Bernd Zimmermann Architekten, Ludwigsburg (1. Preis im Planungswettbewerb)
  • Jöllenbeck & Wolf Architekten, Walldorf (1. Preis im Planungswettbewerb)
  • Dasch Zürn Architekten, Stuttgart (2. Preis im Planungswettbewerb)

Die Büros haben sich bei den Gesprächen jeweils separat vorgestellt, den Wettbewerbsbeitrag nochmals dargestellt und sich den Fragen des Gremiums gestellt. Am Ende wurde ein Punktevergabe durchgeführt, um so mittels eines strukturierten Verfahrens ein Büro für die Planungsleistungen auswählen zu können. In die Punktevergabe wurden folgende Kriterien gewichtet:

  • Wettbewerbsbeitrag 55 %
  • Potential / Möglichkeit der Weiterentwicklung 20 %
  • Verfahren der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit 15 %
  • Leistungsfähigkeit des Projektteams 5 %
  • Honorar / Nebenkosten 5 %

Die Vergabe der Punkte war am Ende sehr knapp und es entschied letztlich die Nachkommastelle. Es hat sich die gleiche Reihenfolge, wie oben angegeben, ergeben. So wird dem Gemeinderat empfohlen, das Architektenbüro Bernd Zimmermann Architekten, Ludwigsburg mit den Planungsleistungen zu beauftragen. Im Falle der Bestätigung durch den Gemeinderat wird das Ergebnis des Planungswettbewerbs EU-weit veröffentlicht und das Büro kann danach seine Arbeit beginnen.

 

Von Seiten der ABG Fraktion gab es Nachfragen und einen Antrag zum Thema.
Es müssen noch weitere Beschlüsse im Gemeinderat getroffen werden, bevor der Kindergarten dann wirklich gebaut wird?
Herr Wemmer vom Bauaumt beantwortete diese erste Frage. Der heutige Beschluss beschließt lediglich die Planungsleistungen und beauftragt das genannte Büro für die Planungen. Hieraus entsteht dann die Entwurfsplanung und deine Kostenschätzung. Nach Beendigung dieser Planung erfolgt eine Vorstellung im Gemeinderat und es findet eine Diskussion darüber statt.

 

Was passiert wenn die geschätzten Kosten überschritten werden?
Hier antwortete Bürgermeister Lauxmann. Die derzeit genanten 3 Mio. € sind eine Schätzung. Die Planung wird die endgültige Investitionshöhe ergeben. Die Gelder sind dann im Haushaltsplan vorzusehen.

 

Gemeinderat Schachermeier verlas abschließend folgende Antrag mit dem Ziel, eine Mehrfachnutzung in die Planungsvorgabe zum Neubau des KiTa Oberen Schulberg vorzusehen.

ABG Antrag zum KiTa Oberer Schulberg
Der Antrag fordert die Berücksichtigung einer Mehrfachnutzung bei den Detailplanungen des Neubaus des KiTa Oberer Schulberg ein.
ABG_Antrag_KiTa_Mehrfachnutzung.pdf
PDF-Dokument [49.5 KB]

Der Antrag wurde von der Gemeindeverwaltung angenommen.

 

Am Ende wurde einstimmig das Architektenbüro Bernd Zimmermann Architekten, Ludwigsburg mit der Durchführung der Planungsleistungen beauftragt. Somit folgte der Gemeinderat dem Ergebnis der Bietergespräche.

05.07.2015: Bilder der Sieger

 

Im folgenden gibt es jeweils drei Bilder von den Siegern des Wettbewerbs für den Neubau des Kindergarten Oberer Schulberg neben dem Friedhof. Die Aufnahmen stammen von der öffentlichen Ausstellung vom 26.-28.06.2015.

 

1. Preis: Bernd Zimmermann Architekten, Ludwigsburg

1. Preis: Jöllenbeck & Wolf Architekten, Walldorf

2. Preis: Dasch Zürn Architekten, Stuttgart

Anerkennung: Hammeskrause Architekten, Stuttgart

02.07.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 27/2015 mit einem Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 24.06.2015 und der Ausstellung mit den Modellen aus dem Architektenwettbewerb zum Neubau des KiTa Oberer Schulberg neben dem Friehof.

 

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26.06.2015: Ausstellungseröffnung zum Neubau Kindertageseinrichtung Oberer Schulberg

 

Bericht von der Ausstellungseröffnung

 

Pünktlich um 11 Uhr wurde die Ausstellung von Bürgermeister Lauxmann eröffnet. Er führte in seinen einführenden Worten aus, dass dieses Bauprojekt ein wichtiges Projekt für das familienfreundliche Schwieberdingen sei. Mit dem Neubau würde die älteste Einrichtung ersetzt werden. Der Neubau unterstütze das geplante pädagogische Konzept der Einrichtung. Es ist ein Projekt für die Schwieberdinger Kinder und ist damit ein Projekt für die Zukunft. Der Neubau wird größer ausfallen als das alte Gebäude, da neben 5 Kindergartengruppen auch 2 Krippengruppen eingerichtet werden. Somit wird insgesamt das Betreuungsangebot in Schwieberdingen ausgebaut. Der Architektenwettbewerb hat Vorschläge mit guten Ideen für das anvisierte Grundstück erbracht. Das Preisgericht tagte am 11.06.2015 und hat nun die Siegerentwürfe prämiert. Als Ergebnis sind zwei erste Plätze, ein zweiter Platz und ein Anerkennungsrang herausgekommen. Die genannten Modelle erfüllen die vorab im Gemeinderat festgelegten Vorgaben. Im weiteren Verlauf folgen jetzt die Bietergespräche. Die folgenden Schritte sind dann im Gemeinderat festzulegen.


Bürgermeister Lauxmann richtete seinen Dank an das Preisgericht mit den beteiligten Fachpreisrichtern und Sachpreisrichtern. Die Sitzung des Preisgerichts habe lange gedauert (bis ca. 22 Uhr), auch dafür ein Dank für das lange Durchhalten. Wichtig zu erwähnen sei noch, dass die Leitung des Kindergarten Oberer Schulberg und die Elternvertreter bei jedem Schritt involviert waren und dies auch weiterhin bei allen Schritten bis hin zur Einweihung des Neubaus sein werden. Man habe eine Auswahl aus insgesamt guten Entwürfen treffen können.

 

Das Wort wurde an den Vorsitzenden des Preisgerichts, Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Riehle, übergeben.

Er führte aus, dass man sich im Vorfeld bewusst für einen nicht offenen Planungswettbewerb entschieden habe. Mit diesem Verfahren konnte man die Anzahl der teilnehmenden Architektenbüros beschränken. Ein Auswahlgremium hatte aus allen Interessenten 20 Büros ausgewählt. Von diesen Büros wurden dann Pläne und Modelle eingereicht. Die vorgestellten Entwürfe waren allesamt interessant und im Detail doch unterschiedlich. Es gab 2- und 3-geschossige Entwürfe, mit und ohne Tiefgarage, mit Eingängen von oben oder von der Seite und mit der Hanglage des Geländes wurde verschiedentlich umgegangen.


Trotz einstimmiger Ergebnisse, der am Preisgericht beteiligten Gruppen der Preisrichter, haben sich dann doch zwei erste Preise ergeben. Am heutigen Tag werden zudem keine 20 Modelle vorgestellt, da 5 Entwürfe beim Preisgericht ausgeschieden sind. Diese haben die bindende Vorgabe, 40 Stellplätze zur Verfügung zu stellen, nicht eingehalten. Das Ausscheiden mag hart klingen, schützt aber gleichzeitig die anderen Mitbewerber, welche sich an die Vorgabe der Parkplatzanzahl gehalten haben.

In zwei Wertungsdurchgängen wurden vom Preisgericht zunächst 5 und dann 6 Entwürfe ausgesondert, von den 4 verbleibenden Entwürfen wurden die schon genannten Plätze vergeben. Bei den zwei Siegerentwürfen handelt es sich jeweils um den Favoriten des Fachpreisgerichts (besetzt mit 6 externen Architekten) und dem Favouriten des Sachpreisgerichts (besetzt mit dem Bürgermeister und 4 Gemeinderäten).
Vom Verfahren her kommt jetzt das sogenannte VOF Verfahren, dessen Ausgang noch offen sei. Es sei noch nicht klar, welcher Entwurf umgesetzt wird. Es folgen Biegergespräche, wo neben den qualitativen Aspekten der Entwürfe auch noch andere Aspekte wie beispielsweise die Gewährleistung eine Rolle spielen (kann der Bieter die Planung des Projekt auch bis zum Ende durchführen).

 

Herr Riehle stellte im Anschluss die beiden Siegerentwürfe vor.


Der eine Siegerentwurf ist der Favorit des Sachpreisgerichts und erhielt auch die Unterstützung der Erzieherinnen und Elternvertreter. Es handelt sich um den Entwurf des Architektenbüros Bernd Zimmermann Architekten aus Ludwigsburg.
Der Entwurf besitzt einen Baukörper in L-Form und Flachdach und einen großen zusammenhängenden Außenbereich. Das Gebäude wirke als Riegel und schotte den Außenbereich der Einrichtung von der Straße und dem gegenüberliegenden Friedhof ab. Durch das Gebäude entstehen klar definierte Zonen (Spielbereich, Gebäude, Parkplätze, …). Die 40 Parkplätze sind an der Markgröniger Straße entlang geführt (29 Stück) und im obigen Bereich in einem Parkplatzbereich (mit 11 Plätzen).
Das Gebäude ist zweigeschossig ausgeführt. Die 5 Kindergartengruppen befinden sich im unteren Geschoss und haben alle einen ebenerdigen Zugang zum Außenbereich. Der Außenbereich ist sehr gut überschaubar und bietet damit auch große Vorteile bei der Betreuung der Kinder. Die Aufsicht der Kinder sei hier durch die gute Übersicht sehr gut gewährleistet. Die 2 Krippengruppen befinden sich in der 2. Etage. Es gibt einen eigenen Außenbereich auf einer Dachterrasse. Die Gemeinschaftsräume sind im oberen Teil mit dem Eingangsbereich zusammengefasst. Ein kleiner Kritikpunkt ist der Eingang, der am oberen Ende des Gebäudes angelegt ist. Damit ergeben sich bei diesem Entwurf etwas längere Laufwege. Insgesamt weist dieser Entwurf aber eine stringente Architektursprache auf.

 

Der andere erste Preis ist dann der Favorit der Fachpreisrichter bestehend aus den Architekten. Es handelt sich um den Entwurf des Architektenbüros Jöllenbekc & Wolf Architekten aus Walldorf.
Das Gebäude unterscheidet sich in seiner Bauform vom anderen Sieger. Hier handelt es sich um zwei rechteckige überlappende Gebäudeteile. Der Bau ist ebenso zweigeschossig und besitzt ein Flachdach. Hier sind in der unteren Etage die Krippengruppen untergebracht und in der 2. Etage befinden sich die Kindergartengruppen. Dies habe beim Preisgericht zu der ein oder anderen Diskussion und zu einem Konfliktpotential geführt. Das Obergeschoss hat eine Anbindung an den Außenbereich über eine Treppe. Der Vorteil dieses Vorschlags ist seine große Kompaktheit. Durch die Bauform könnte dieser Entwurf wirtschaftlich einfacher zu erstellen sein. Teilweise wurden bei den Räumen vorgegebene Größen unterschritten, was durch größere andere Räume und Bereiche aber ausgleichbar ist. Der Garten ist um das ganze Haus angelegt. Die 40 Parkplätze befinden sich auf der Talseite des Geländes. Die Parkplatzanbindung ist gut und sei auch gut zum Eingang des Friedhofs gelegen. Der Eingang zum Gebäude ist in der Mitte ausgeführt. Es gibt zudem einen getrennten Eingang für den Kindergarten und die Krippe. Bei dem Entwurf handelt es sich um einen klassisch reduzierte Architektur.

 

Abschließend führt Herr Riehle aus, dass die beiden Entwürfe insgessamt sehr gute Lösungen seien. Die Entscheidung, welcher Vorschlag zu einer Realisierung kommt, wird im zuvor genannten und nun im Anschluss angesetzten VOF Verfahren getroffen werden. Über die Realisierung entscheident dann final der Gemeinderat.

 

Als weitere Information sei noch angegeben, dass sich durch die 4 prämierten Vorschläge eine andere Aufteilung der Preisgelder ergibt, als sie ursprünglich geplant waren. Die beiden ersten Preise erhalten jeweils 10.000 €, der zweite Preis erhält 8.500 € und der Anerkennungspreis 3.500 €.

18.06.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 25/2015 zur Tagung des Preisgerichts zum Architektenwettbewerb zum KiTa Oberer Schulberg.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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24.06.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bekanntgaben

 

Während der Gemeinderatssitzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben über die Tagung des Preisgerichts und der Austellung der Siegermodelle im Architektenwettbewerb zum Neubau der KiTa Oberer Schulberg auf dem Areal nebem dem Friedhof informiert.

 

Das Preisgericht tagte am 11. Juni und hat zwei erste Preise, einen 2. Preis und einen Anerkennungspreis festgelegt.

 

1. Preis:
Bernd Zimmermann Architekten, Ludwigsburg

http://www.german-architects.com/de/...
Jöllenbeck & Wolf Architekten, Walldorf
http://www.joellenbeck-wolf.de/
 

2. Preis:
Dasch Zürn Architekten, Stuttgart

http://www.dasch-zuern-architekten.de/
 

Anerkennungspreis:
Hammeskrause Architekten, Stuttgart

http://www.hammeskrause.info/

 

Die öffentliche Präsentation der Modelle findet im Feuerwehrgerätehaus statt und zwar an folgenden Tagen und Zeiten:
Fr. 27.06.2015 von 11 – 14 Uhr (Eröffnung der Ausstellung um 11 Uhr)
Sa. 28.06.2015 von 10 – 12 Uhr
So. 29.06.2015 von 13 – 17 Uhr

 

Im weiteren Ablauf finden dann am 06.07.2015 Bietergespräche statt. Hier wird dann bestimmt welches Büro die Feinplanung für ein Modell umsetzt. Das des Bietergesprächs wird dann in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2015 vorgestellt.

 

Gemeinderätin Reinold fragte noch, ob es ein von den Kindererziehern und Elternvertretern bevorzugtes Modell gäbe. Das wurde bejaht. Eines der beiden Siegermodelle sei dieses Modell.

11.06.2015: Tagung des Preisgericht

 

Heute hat das Preisgericht zum Architektenwettbewerb des KiTa Oberer Schulberg für den Neubau auf dem Areal gegenüber dem Friedhof getagt. Die bereits gegen Ende April eingereichten Pläne und Modelle, der zuvor ausgewählten Architekten, wurden begutachtet. Das Ziel des Preisgerichts ist es aus den Vorschlägen einen Sieger zu bestimmen. Dieser erhält dann ein Preisgeld in Höhe von 10.500 €. Das Preisgericht war mit 6 Architekten als externe Fachpreisrichter und 5 Sachpreisrichtern, bestehend aus Bürgermeister Lauxmann und 4 Gemeinderäten, besetzt. Die genauen Teilnehmer sind weiter unten auf dieser Seite aufgeführt.

Die Verkündigung des Siegerentwurfs und die öffentliche Ausstellung der Modelle ist nun der nächste Schritt. Alle warten nun mit Spannung auf die Bekanntgabe und die Präsentation...

07.05.2015: Information zum Bauprojekt

 

In der Ausgabe des Mitteilungsblattes 19/2015 hat die Gemeindeverwaltung über den aktuellen Stand des Architekturwettbewerbs berichtet. Hier der Text aus dem Blättle:

 

Zwanzig Entwürfe sind fristgerecht eingegangen
Am 23. April 2015 war Abgabetermin für die Wettbewerbsbeiträge zum Kindergarten-Neubau Oberer Schulberg. Alle zwanzig Büros, die für die Teilnahme ausgewählt bzw. ausgelost worden waren, haben ihre Vorentwürfe und Modelle fristgerecht abgegeben. Die vollzählige Beteiligung aller Architekturbüros bestätigt das große Interesse an dem Wettbewerb.
Zurzeit führt die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE), Stuttgart, die Vorprüfung durch. Die Sitzung des Preisgerichts findet dann am 11. Juni 2015 statt. Das Preisgericht setzt sich zusammen aus Fachpreisrichtern, die erfahrene Architekten und Landschaftsplaner sind, und Sachpreisrichtern, die aus der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat und dem Kindergarten Oberer Schulberg kommen. Sie entscheiden gemeinsam, welcher Entwurf die Wettbewerbsaufgabe aus ihrer Sicht am gelungensten umsetzt.

23.04.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 17/2015 zum Ende der Frist zur Einreichung der ausgearbeiteten Pläne des Architektenwettbewerbs. Den weiteren Zeitplan finden Sie ein Stück weiter unten auf dieser Seite.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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22.01.2015: Tagung des Auswahlgremiums

 

Aus einer überraschend hohen Anzahl an eingereichten Bewerbungen konnte das Auswahlgremiumg 20 Architektenbüros auszuwählen. Es hatten sich 136 Büros beworben. Das Auswahlgremium bestand aus Teilnehmern der Verwaltung, er KE (LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH), den beteiligten Gemeinderäten und zwei renommierten und habilitierten Architekten als Fachexperten.

 

Durch die sehr gute Vorbereitung der KE konnten sich alle Beteiligten ein detailliertes Bild von Bewerbern machen. Für die Festlegung der 20 Büros waren deren Projekterfahrung und der Nachweis erhaltener Auszeichnungen und Preise ausschlaggebend.

 

Der weitere zeitliche Ablauf kann dem nächsten Bericht weiter unten entnommen werden.

18.11.2014: Wettbewerbsunterlagen

 

Im folgenden sind die Unterlagen zur Auslobung des Wettbewerbs und der Wettbewerbsbekanntmachung im EU Amtsblatt aufgelistet.

Wettbewerbsbekanntmachung im EU Amtsblatt
Wettbewerbsbekanntmachung.pdf
PDF-Dokument [93.0 KB]
Auslobungsdokument Teil A (Noch in einem Entwurf. Warum?)
Auslobung_Teil A_Lageplan_Luftbild.pdf
PDF-Dokument [4.8 MB]

Gefunden auf: http://www.schwieberdingen.de/.../Ausschreibungen.html

 

Zeitplan

 

Aus den vorliegenden Unterlagen kann ein präziser zeitlicher Ablauf für den Planungswettbewerb entnommen werden:

 

12.11.2014:

Bekanntmachung des Wettbewerbs im EU Amtsblatt

 

14.11.2014:

Downloadmöglichkeit der Unterlagen auf der Schwieberdinger Homepage (Die Dokumente sind zum jetzigen Zeitpunkt noch vorläufig.)

 

19.12.2014:

16:00 Uhr: Ende der Bewerberfrist. Bis zu diesem Datum müssen sich interessierte Bewerber bei der KE rückgemeldet haben.

 

22.01.2015:

Tagung des Auswahlgremiums. Hier werden von allen Bewerbern maximal 20 Teilnehmer ausgewählt. Bei mehr als 20 qualifizierten Bewerbern werden 5 direkt ausgewählt und über weitere 15 entscheidet das Los. Bei weniger als 20 Bewerbern entscheidet die erreichte Bewertungspunktzahl (siehe nachfolgend).

Die Auswahl erfolgt über ein Punktesystem. Es müssen mindestens 40 Punkte für eine Auswahl erreicht werden. Kriterien sind bereits realisierte Projekte von vergleichbarem Umfang. Erhaltene Auszeichnungen und Preise erhöhen auch das Punktekonto.

 

26.01.2015:

Absendung der Aufforderung zur Teilnahme an die ausgewählten Teilnehmer

 

28.01.2015:

Zusendung der Wettbewerbsunterlagen an die Teilnehmer

 

23.02.2015:

Bis hierher sind Rückfragen seitens der Teilnehmer möglich

 

23.04.2015:

Einreichung der ausgearbeiteten Pläne

 

30.04.2015:

Bereitstellung eines Modells (im Maßstab 1:500)

 

11.06.2015:

Tagung des Preisgerichts. Hier werden die Sieger festgelegt

 

Danach:

Ausstellung aller Modelle inkl. des Siegers

(Beginn und Dauer der Ausstellung werden noch festgelegt)

 

Prämierung

 

Das es sich um einen Architektenwettbewerb handelt, sind auch Prämierungen vorgesehen. Die Preise verteilen sich wie folgt:

1. Preis: 10.500€

2. Preis: 8.400€

3. Preis: 6.400€

Anerkennungen für die restlichen Teilnehmer, insgesamt 6.700€

Das ergibt einen Gesamtbetrag von 32.000€. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

 

Wir der Preisträger mit dem Bau beauftragt, so entfällt quasi das Preisgeld, weil bisher erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet werden.

28.10.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 44/2014 zur Gemeinderatssitzung zur Vorstellung des Entwurfs der Auslobung des Architektenwettbewerbs zum Neubau der Kindertagesstätte Oberer Schulberg

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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22.10.2014: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorstellung des Entwurfs zur Auslobung des Architektenwettbewerbs zum Neubau der Kindertagesstätte Oberer Schulberg

 

Verlauf der Vorbesprechungen
Am 25.06.2014 fand die Entscheidung über den neuen Standort des Kindergarten Oberer Schulberg statt. Zugleich wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) mit der Durchführung eines nichtoffenen Planungswettbewerbs beauftragt.
Bereits im Juli fanden unter Führung der KE Gespräche mit Vertretern der Verwaltung, der Kindergartenleitung und Elternvertretern statt. Hier wurden der Raumbedarf, die Raumplanung, die Einbindung in die Umgebung und weitere Randbedingungen für den Kindergartenneubau vorgesprochen. Bei einem weiteren Treffen der Projektgruppe wurde vor kurzem das Ergebnis auch mit Vertretern des Gemeinderats durchgesprochen. Für die ABG war hier Gemeinderat Schachermeier beteiligt.

In der heutigen Sitzung Sitzung des Gemeinderats am 22.10.2014 wurden nun die Ergebnisse der Vorbesprechungen vorgestellt und so die Auslobung des Architektenwettbewerbs ermöglicht.

 

Vorstellung der Auslobung des Architektenwettbewerbs
Frau Siegele stellte anhand einer Präsentation umfassend die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte nach der Auslobung dar. Im Folgende sind thematisch die einzelnen Themenschwerpunkte zusammengefasst.

 

Die Gruppen/Kinder/Mitarbeiteranzahl des Kindergartens sehen wie folgt aus:

  • 5 Kindergartengruppen (mit geplanter Ganztagsbetreuung)
  • 2 Krippengruppen
  • Pro Kindergartengruppen sind 20-25 Kinder vorgesehen und bei den Krippengruppen jeweils 10 Kinder. Insgesamt geht man von einer Gesamtanzahl von 145 Kindern aus.
  • Betreut werden die Kinder von bis zu 25 Mitarbeitern/innen

Das Raumprogramm umfasst folgende Bereiche:

  • Allgemeine Flächen in einer Größe von 366 m²
    (Darunter fallen der u.A. der Eingangsbereich, Bewegungsraum, Geräteraum, Stuhllager, Sanitärbereich für die Erwachsenen, Küche und Essbereich, Leitungsbüro, Mitarbeiterbüros, Elternsprechzimmer)
  • Räume für die Kindergartengruppen mit 580 m² und den Krippengruppen mit einer Fläche von 172 m²
    (Darin enthalten sind dann Gruppenräume, Ruheräume, Intensivräume (Erklärung siehe unten bei den Fragen der Gemeinderäte), Schlafräume, Sanitärbereiche inkl. Wasch- und Trockenräume)
  • Die Gesamtfläche des Gebäudes beträgt damit 1172 m². Das Gebäude wird zweigeschossig ausgeführt werden. Frau Siegele führte noch aus, dass das Gebäude rein nach den Vorgaben der KVJS lediglich 970m² an Fläche umfassen müsste. In den Vorbesprechungen mit der Kindergartenleitung hat man sich aber bei dem ein und anderen Raum für mehr Fläche ausgesprochen.
  • Für den Außenbereich werden pro Kind 10m² vorgesehen, so dass man auf eine Fläche von 1450m² kommt. Bei dieser Fläche soll auch ein Spielgeräteraum enthalten sein.

Allgemeine Randbedingungen für den Neubau (Die Auflistung ist aus der Erklärung der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aus dem Mitteilungsblatt 42/2014 entnommen):

  • Das Gebäude muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen
  • Die Nähe zum Friedhof und eine Vereinbarkeit mit der geplanten Bebauung ist zwingend zu berücksichtigen
  • Ein Verkehrsplaner begleitet das Projekt und betrachtet die Verkehrsanbindung. Er schlägt Maßnahmen vor, die die jetzige Situation verbessern könnten
  • Auf dem Grundstück wird die gleiche Anzahl von Stellplätzen, die heute vorhanden sind (38 Stpl. und 2 Behindertenstpl.), in neuer Anordnung geschaffen
  • Eine Verlegung der Trafostation ist fester Bestandteil der Neuplanung
  • Die Zugangsrechte der Anlieger sind in die Neuplanung aufzunehmen
  • Der Baumbestand ist soweit möglich zu erhalten und in die Planungen mit aufzunehmen

Das Planungsgebiet hat eine Grundstücksfläche von 3227m². Es liegt eine Gefälle über das ganze Grundstück von bis zu 7m vor.

 

Frau Siegele kommentierte die allgemeinen Randbedingungen wie folgt. Die Umgebung sei für den Neubau wegen des Friedhofs und des Wohngebiets nicht ganz einfach. Die genaue Verlegung der Parkplätze ist nicht festgelegt und wird dem Architektenwettbewerb überlassen. Die Verlegung des Trafos ist unumgänglich. Die Zugangsrechte zu den anliegenden Grundstücken müssen und werden erhalten bleiben.

 

(Anmerkung der ABG:
Aus Sicht der ABG blieb ein Punkt bisher unberücksichtigt. So wurde keine Aussage über die Bodenbeschaffenheit des Baugrundstücks abgegeben. Von der Felsenberghalle und dem Friedhof ist bekannt, dass das Gelände wg. Felsen und Grundwasser schwierig ist. Es ist durchaus denkbar, dass eine ungünstige Beschaffenheit des Bodens das Projekt stark verteuern könnte und so die Wirtschaftlichkeit beeinflusst wird.)

 

Die weiteren Schritte
Frau Siegele von der KE stellte die weiteren Schritte der nach der Auslobung des Wettbewerbs vor:

  • Es wird eine EU-weiter Ausschreibung stattfinden (Das Vorhaben wird im EU Amtsblatt ausgeschrieben)
  • Die KE wird zusammen mit einem Auswahlgremium (Besetzung siehe unten) eine Auswahl der Bewerber durchführen. Es sind maximal 20 Architekten zugelassen, welche an dem Wettbewerb teilnehmen dürfen. Es wird erwartet dass sich mehr als 20 Bewerber rückmelden.
  • Wenn die Architekten ihre Arbeiten eingereicht haben, findet eine Vorprüfung der Arbeiten statt.
  • Das Preisgericht (Besetzung siehe unten) tagt und wählt den Sieger des Architektenwettbewerbs aus. Die Entwürfe sind anonymisiert, so dass man nicht erkennen kann, von welchem Architekten ein Vorschlag kommt.
  • Es folgen Bietergespräche mit den Preisträgern
  • Vergabe des Bauvorhabens

 

Die nächsten Termine:

  • 05.11.2014: Vorbesprechung des Preisgerichts. Ein halber Tag ab 9:30 Uhr.
  • 22.01.2015: Auswahl der Teilnehmer des Wettbewerbs durch das Auswahlgremium. Der Termin ist ganztägig
  • 05.06.2015: Versammlung des Preisgerichts zur Wahl der Gewinner. Der Termin ist ganztägig.

Bürgermeister Lauxmann und Frau Siegele betonten mehrfach, dass man voll im Zeitplan sei.
(Anmerkung der ABG:
Wir danken der Verwaltung, dass über den Projektverlauf jetzt zeitnah über die Vorstellungen in der Gemeinderatssitzung eine Information der Bevölkerung stattfindet. Durch den obigen Zeitplan ist die zeitliche Abfolge nun fixiert und kann auch weiterhin nachverfolgt werden.)

 

Die Besetzung der Gremien
Auswahlgremium
Dieses Gremium legt die Teilnehmer des Architektenwettbewerbs fest und ist wie folgt besetzt:

  • Herr Bürgermeister Lauxmann, Schwieberdingen
  • Herr Wemmer, Bauamt Schwieberdingen
  • Herr Weiß, Hauptamt Schwieberdingen
  • Frau Prof. Käppel-Klieber, Architektin, Stuttgart
  • Herr Prof. Theilig, Architekt, Ostfildern
  • Herr Schachermeier, Gemeinderat
  • Frau Sippel, Gemeinderätin
  • Frau Zaiser, Gemeinderätin

Die Vorprüfung erfolgt durch die KE Mitarbeiter

  • Frau Dipl.-Ing. Siegele
  • Herr Dipl.-Ing. Fricke

Preisgericht
Diese Gremium lobt die Gewinners des Architektenwettbewerbs aus und besteht aus folgenden Mitgliedern:

Externe Fachpreisrichter/innen (mit Stimmrecht)
(Allesamt Architekten bzw. freie Architekten)

  • Herr Dipl.-Ing. Hähnig, Tübingen
  • Herr Prof. Hermann, Stuttgart
  • Frau Dipl.-Ing. Lamott, Stuttgart
  • Frau Dipl.-Ing. Laufner, Stuttgart
  • Herr Dipl.-Ing. Riehle, Reutlingen
  • Frau Dipl. Ing. Hüfftlein-Otto, Stuttgart

Stellvertretende Fachpreisrichter (ohne Stimmrecht)

  • Herr Wemmer, Bauamt Schwieberdingen
  • Herr Fauser, Bauamt Schwieberdingen

Sachpreisrichter/innen (mit Stimmrecht)

  • Herr Bürgermeister Lauxmann, Schwieberdingen
  • Frau Appel, Gemeinderätin
  • Herr Schachermeier, Gemeinderat
  • Frau Sippel, Gemeinderätin
  • Frau Zaiser, Gemeinderätin

Stellvertretende Sachpreisrichter/innen (ohne Stimmrecht)

  • Herr Athanassiadis, Gemeinderat
  • Herr Birkhold, Gemeinderat
  • Herr Dillmann, Gemeinderat
  • Herr Dr. Gölzer, Gemeinderat

Sachverständigen Berater/in (ohne Stimmrecht)

  • Herr Weiß, Hauptamt Schwieberdingen
  • Frau Brkic, Leitung Kindergarten
  • Frau Vollmer, stellv. Leitung Kindergarten
  • Frau Glaser, Elterbeirätin
  • Herr Dipl.-Ing. Tögel, Verkehrsplanung, Ludwigsburg

Die Vorprüfung erfolgt durch die KE Mitarbeiter

  • Frau Dipl.-Ing. Siegele
  • Herr Dipl.-Ing. Fricke

 

Für die Sitzungen des Preisgerichts sind immer alle Mitglieder eingeladen. Ist ein Mitglied mit Stimmrecht bei den Sitzungen verhindert, übernimmt ein Mitglied ohne Stimmrecht dessen Position und rückt damit in die Gruppe der stimmberechtigten Mitglieder auf. Damit soll ein reibungsloser Ablauf des Preisgerichts ermöglicht werden.

 

Fragen der Gemeinderäte
Nach der Vorstellung der Auslobung gab es noch Raum für Fragen der Gemeinderäte. Auf die Fragen der Gemeinderäte hat zumeist Frau Siegele von der KE geantwortet. Bürgermeister Lauxmann gab die ein oder andere zusätzliche Information hinzu. Im Folgenden sind die Fragen und Antworten zusammengestellt:

 

Für den Essbereich sind nur 40m² bei über 100 Kindern vorgesehen. Reicht dieser Platz aus?
Es werden nicht alle Kinder gleichzeitig essen sondern nacheinander. Zudem werden nicht alle Kinder in der Ganztagsbetreuung sein und deshalb kein Mittagsessen in der Einrichtung einnehmen. Falls der Platz doch einmal eng werden sollte, können andere Räume mitbenutzt werden. Zudem ist der Essensraum im Gegenzug auch für andere Nutzungen verwendbar. Die Erfahrung der KE zeigt, dass der vorgesehene Platz ausreichend sein wird.

 

Bei den Außenanlagen wurde mit 10m²pro Kind gerechnet. Ist diese Zahl knapp gerechnet? Gibt es auch m² Vorgaben für die Innenräume?
Die Vorgabe mit den 10m² kommt von der KVJS. Die 10m² stellt hierbei die obere Grenze dar. Man erfüllt damit die Vorgaben der KVJS vollständig. Für die Innenräume gibt es auch Vorgaben der KVJS. Diese wurden aber in Rücksprache mit den Erzieherinnen nach oben korrigiert. Bürgermeister Lauxmann möchte das Papier mit den Vorgaben der KVJS an die Fraktionen des Gemeinderats verteilen.
(Anmerkung der ABG: Einen Link zu den Vorgaben der KVJS gibt es bereits auf unserer Internetseite (Siehe den Eintrag vom 02.09.2014 unten). Ebenso hat die ABG in ihrem Bericht im Mitteilungsblatt Nr. 36/2014 von den Vorgaben für die Größe der Außenflächen berichtet.)

 

Das Gebäude wird zweistöckig ausgeführt?
Ja, es wird zweistöckig werden. Das ist heutzutage üblich. Heutzutage werden solche Projekte in der Regel immer mehrstöckig realisiert. Es entspricht auch der Lebensrealität der Kinder: Stufen sind normal.

 

Wurde die Verlegung des Trafoturms mit der EnBW besprochen?
Ja, es haben Gespräche im Vorfeld stattgefunden. Die Erdleitungen werden verlegt. Und der Trafo an sich wird nach „außen“ verlegt. Der genaue Zielort ist noch nicht bekannt.

 

Was ist ein Intensivraum?
Das ist ein Rückzugsraum für eine kleinere Anzahl der Kinder. Der Raum ist dazu da, um eine intensivere Betreuung zu ermöglichen oder um bei Bedarf Kinder aus der normalen Gruppe herausnehmen zu können. Eine Sichtverbindung zum normalen Gruppenraum soll aber erhalten bleiben.

 

Warum ist der Bewegungsraum nur mit 50m²eingeplant und warum gibt es keinen Sportraum?
Die Kindergartenleitung wollte andere Räume größer haben. Zudem sollen der Bewegungsraum (mit 50m²), der Eingangsbereich (mit 70m²) und der Essensraum (mit 40m²) mittels bewegliche Wände zusammenschaltbar sein. Damit ergeben sich mehr räumliche Möglichkeiten. Wie bisher wird auch die Felsenberghalle für sportliche Aktivitäten genutzt werden.

 

Für die beiden Krippengruppen ist ein Kreativraum mit 12m² geplant. Wie kann auf 12 m² Kreativität entstehen?
Ein solcher Raum ist von der KVJS gar nicht vorgesehen und wurde von der KE vorgeschlagen. Der Raum sollte für die Kleinkinder ausreichen, um dort vorhandene Kreativitätsmittel wie Wasserrinnen oder Malwände nutzen zu können.

 

Wie wird der Verkehrsplaner eingebunden?
Der Verkehrsplaner ist im Preisgericht als Sachverständiger Berater ohne Stimmrecht eingebunden. Er wird auch noch separat im Gemeinderat seine Ergebnisse und Empfehlungen vorstellen.

 

Abstimmung
Abschließend wurde über die Auslobung des Architektenwettbewerbs abgestimmt. Es gab 17 Zustimmungen und zwei Enthaltungen. Die ABG Gemeinderäte haben der Auslobung zugestimmt, da die von der Bürgerschaft eingebrachten und von der ABG erarbeitetet und zu berücksichtigenden Projektparameter direkt die Auslobungskriterien der Architekten einfließen.

 

(Anmerkung der ABG:
Das Verfahren ist immer noch offen. Es wird jetzt ein Architektenwettbewerb durchgeführt und es wird ein Sieger prämiert werden. Ob der Entwurf dann aber umgesetzt wird, hängt  auch von den Realisierungskosten ab. Es steht ein Budget von ca. 3 Mio. Euro zur Verfügung. Kann dieses nicht eingehalten werden, müssen entsprechende Diskussionen beginnen. Der Gemeinderat hat hier eine Kontrollfunktion.)

01.10.2014: Öffentliche AUT Sitzung

 

Die ABG hatte per Antrag Fragen zum "Innenstadtquartier" gestellt und die Gemeindeverwaltung hat diese nun beantwortet. Es war etwas überraschend, dass die Beantwortung während der AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik) Sitzung am 01.10.2014 erfolgte. Ebenso berichtete die Gemeindeverwaltung über die AUT Sitzung und druckte die Fragen mit den Antworten im Mitteilungsblatt Nr. 41/2014 ab. Dagegen gibt es aber nichts einzuwenden! Das ist die gelebte Transparenz, welche auch wir als ABG zum Ziel haben und dementsprechend begrüßen und unterstützen.

 

Hier sind die Fragen mit den Antworten so wie sie auch im Mitteilungsblatt abgedruckt waren:


Wie sehen die aktuellen Planungen für das Innenstadtquartier aus? Welche Grundstücke sind/werden in die Planung miteinbezogen?
Der Gemeinde liegen Anfragen von Privateigentümern vor, die an einer baulichen Weiterentwicklung ihrer Grundstücke in diesem Bereich interessiert sind. Diese haben sich vor und nach unseren öffentlich geäußerten Plänen zur Vermarktung des alten Kindergartenstandortes an die Gemeinde gewandt. Die Verwaltung wird in den nächsten Monaten Gespräche führen, um mit Eigentümern zu eruieren, wer generell an einer weiteren Um- bzw. Neugestaltung interessiert ist. Erst dann kann auch eine Aussage über ein mögliches Gebiet bzw. konkrete Grundstücke, die betroffen sind, getroffen werden.

 

Welche Gebäude sind bereits im Besitz der Gemeinde bis hin zur Eugen-Herrmann Straße/Holdergasse?
Folgende Grundstück sind in diesem Bereich im gemeindlichen Besitz: Jetziger Standort Kindergarten Oberer Schulberg, ein verpachtetes Gartengrundstück, das Ortsmuseum und der Pfarrgarten (welche aber von so einem Prozess direkt nicht betroffen sein werden), das Gelände der Bergschule sowie zwei Mietshäuser in der Holdergasse 15 und 17.

 

Befindet sich das Projekt bereits in der Phase der Entwicklung von Bebauungskonzepten?
Diese Antwort ist Ihnen bekannt - hier verweise ich auf die Information an die Mitglieder des AUT, die ich am 06.08.2014 gegeben habe. Die Verwaltung bereitet mit externer Unterstützung als Geschäft der laufenden Verwaltung alle weiteren Schritte vor, um überhaupt erst eine Diskussionsgrundlage für die Gremien und für die Gespräche mit den Privateigentümern zu schaffen.

 

Hat das Innenstadtquartier eine höhere Priorität als der Neubau KITA am Friedhof?
Ganz allgemein werden Prioritäten durch Beschlüsse des Gemeinderates gesetzt. Dieser hat den neuen Standort und das Verfahren für den Neubau Kita Oberer Schulberg beschlossen. Für eine mögliche Neuordnung in einem noch nicht feststehenden Gebiet bedarf es weiterer Beschlüsse des Gemeinderates. Beispielsweise einen Bebauungsplanaufstellungsbeschluss mit entsprechender Gebietsabgrenzung.
Sollte ein solcher Aufstellungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst werden, wird ein Verfahren von geschätzten 2 Jahren in Gang gesetzt
Fazit: Die Verwaltung bereitet wie erläutert den Sachverhalt auf und bringt dann eine Vorlage in das Gremium ein. Der Gemeinderat entscheidet über das weitere Verfahren und Vorgehen.

 

Bezüglich der Bezeichnung "Innenstadtquartier" teilte Bürgermeister Lauxmann mit, der Begriff sei aus seiner Sicht missverständlich. Es gehe bei diesem Sachverhalt um ein geordnetes Verfahren, um eine bauliche Neuordnung im genannten Bereich zu erreichen.

24.09.2014: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Projektbericht zum Neubau KiGa Oberer Schulberg

 

Auch auf Grund der Berichterstattung der ABG wurde in der Gemeinderatssitzung am 24.09.2014 beim Tagesordnungspunkt Bekanntgaben ein Projektbericht zum Neubau des Kindergartens Oberer Schulberg vorgestellt.

Demnach wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.06.2014 der neue Standort am Friedhof beschlossen und der nicht offene Planungswettbewerb gestartet. Es sei vereinbart gewesen von Juni bis September die Auslobung der Randbedingungen für den Architektenwettbewerb auszuarbeiten. Das Zwischenergebnis dieser Ausarbeitung soll bei einer Projektbesprechung (zwischen Verwaltung, den beteiligten Gemeinderäten, der Kindergartenleitung, der KE (Kommunalentwicklung GmbH)) diskutiert werden. Dabei werden dann auch Themen wie die Platzierung beim Friedhof, Verkehrsanbindung und die Einfügung in die Umgebungsbebauung betrachtet. Bürgermeister Lauxmann wies explizit darauf hin, dass die genannte Auflistung nicht vollständig sei und nur exemplarisch die betrachteten Punkte wiedergebe. In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2014 werden die Ergebnisse der Vorbereitung dann dem Gemeinderat zur Diskussion gestellt. Bürgermeister Lauxmann betonte dass man bei diesem Projekt voll im Zeitplan sei. Der vereinbarte Prozess wäre abgearbeitet und der Gemeinderat sei einbezogen.

 

(Anmerkungen der ABG:

Es ist richtig, die Fakten sollen demnächst endlich kommen. Auch die ABG ist sehr gespannt, wie die von der Bevölkerung und uns eingebrachten Punkte berücksichtigt und umgesetzt werden. Wir alle warten mit Spannung auf die Fakten.

Zum Zeitplan: Der oben dargestellte Zeitplan ist präzise und neu. Durch dessen öffentliche Bekanntmachung gibt es nun einen Plan, wie es bei diesem Projekt weitergehen soll. Und es muss ja weitergehen. Die zurückliegende Zeit hat nun genügend Zeit gelassen, um ausführlich und detailliert alle Fakten und Randbedingungen vorzubereiten. Das ist nämlich das Wesentliche – dass alles Notwendige und Relevante berücksichtigt wurde. Genau das ist das Ziel der ABG.

Es gehört zu unserem Grundverständnis. dass bei Projekten dieser Art eine frühe und umfangreiche Einbindung der Gemeinderäte und der Bevölkerung stattfindet. Wenn jetzt der Diskussionsprozess zu guter Letzt zum laufen kommt, auch durch das Anstoßen der ABG, dann ist das zu begrüßen.)

 

In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2014 wurde auch ein Finanzzwischenbericht vorgestellt. Hierbei hat Kämmerer Müller eine interessante Aussage gemacht. Die Rücklage der Gemeinde sei so gut, dass der Neubau des Kindergartens Oberer Schulberg und die Sanierung der Stuttgarter Straße vollständig aus dieser Rücklage finanziert werden können.

 

(Anmerkung der ABG:

Wir finden es interessant und freuen sich über die geänderte Tatsachen, dass der Neubau KiTa am Friedhof gänzlich durch Eigenfinanzierung der Gemeinde stattfinden kann. Hat man doch bisher davon gesprochen, dass der Verkauf des alten Grundstück, auf dem jetzt noch die KiTa Oberer Schulberg steht, genutzt werden muss, um die neue KITa am Friedhof zu finanzieren. Wieder einmal: Späterer Zeitpunkt, neuer Kenntnisstand. Als dieser Plan vor ca. einem Jahr gefasst wurde, war die Rücklage der Gemeinde nicht viel geringer als heute. Ja, gut, Einschätzungen können sich ändern. Aber in diesem Fall regen solche Aussagen doch sehr zum Nachdenken an.)

23.09.2014 Leserbrief

 

In der letzten Ausgaben des Mitteilungsblatts wollte wir den folgenden  Leserbrief abdrucken. Nach den aktuellen Redaktionsstatuten war das aber nicht möglich. Die ABG steht Leserbriefen offen gegenüber. Wir sehen sie als weitere Möglichkeit an, die Bürgerschaft aktiv und direkt zu beteiligen. Die Fraktion der ABG wird deshalb einen Antrag einreichen, die Statuten entsprechend anzupassen. Uns ist die Meinung der Bürgerschaft wichtig. Deshalb gibt es zumindest an dieser Stelle ein Abdruck des Leserbriefs.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Gemeindeblatt der letzten Wochen haben Sie mehrfach Beiträge zum geplanten Kindergarten am Friedhof gebracht. Da wir keine Kinder mehr haben, die den Kindergarten am oberen Schulberg besuchen, habe ich diese Berichte nur zur Kenntnis genommen, bis mich eine Mutter, die Kinder in den heutigen Kindergarten bringt, auf das Thema ansprach.
Zunächst frage ich mich, warum ein Kindergarten neben einem Friedhof angelegt werden muss? Was sind die Folgen für die Kinder?Aber was daraus für die Bewohner der Peter-von-Koblenz-Straße und der Markgröninger Straße folgt, sind zusätzliche Schwierigkeiten zu den schon bestehenden. Zunächst ist die Verkehrssituation zu besprechen: Fahrgeschwindigkeit 7 km/h im Bereich der Markgröninger Straße. Bedenkt man, dass allein in der Peter-von-Koblenz-Straße ca. 300 PKWs stationiert sind, von denen mindestens 150 täglich einmal ein- und ausfahren, und ein Teil davon mit den Fahrzeugen der die Kinder bringenden oder abholenden Mütter zusammentreffen, ist das Chaos schon heute für jedermann erkennbar!
Sie schreiben im Gemeindeblatt zutreffend: „Erst bauen, dann schauen“! Damit meinen Sie die Gemeindeverwaltung. Ich habe geschaut und zwar in Google Maps. Dort sieht man schon von Augenschein, dass die Grundstücksflächen des alten und neuen Standortes nahezu identisch sind. Sie können das überprüfen, wenn Sie das Bild ausdrucken, die Grundstücksflächen ausschneiden und übereinanderlegen.
Im Ergebnis bedeutet dies: alle Parkplätze für Friedhofsbesucher entfallen schon während der Bauzeit und danach! Es ist bereits heute so, dass bei größeren Beerdigungen ortsfremde Teilnehmer kaum Parkplätze finden und/oder Wege versperren. Sicher hat die Bauabteilung der Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat entsprechende Daten und Vorplanungen vorgelegt, die den alten Gemeinderat überzeugten, dass ein Kindergarten am Friedhof die richtige Lösung sei. Diese Basisunterlagen sollten Sie sich vorlegen lassen und das Ergebnis eventuell den Bürgen vorstellen.
Aus meiner Sicht gibt es am Standort des alten Kindergartens eine Reihe von Lösungen, die bei kreativer Betrachtung und einer Methode der innovativen Nutzenoptimierung umsetzbar sind. Mit einem Kindergarten am Friedhof würde ein neuer, für alle unübersehbarer Schwiebenstreich geschaffen - als Denkmal für Generationen!

 

Dipl.-Ing. Günter Strauch

16.09.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 38/2014 mit einem Leserbrief zum KiGa Oberer Schulberg. Zudem wird auch ein Bezug zum geplanten Innenstadtquartier gezogen.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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04.09.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 36/2014 mit einem Zahlenspiel zum Größenvergleich des alten und neuen Standorts.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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02.09.2014: KVJS: Vorgaben und Hinweise zum Bau von Tageseinrichtungen für Kinder

 

Das folgend verlinkte Dokument der KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg) listet Vorgaben und Hinweise für den Bau von Tageseinrichtungen für Kinder. Es enthält Informationen zur Bauweise und zum Raumkonzept von Kindergärten und gibt zudem auch Empfehlungen für die Größe des Außenbereichs ab (bspw. 8 bis 10 m² pro Kind). Das Dokument ist sehr übersichtlich und mit ca. 10 relevanter Seiten auch schnell zu lesen.

 

Die KVJS ist bei der Planung des Neubaus vom Kindergarten Oberer Schulberg involviert. Die KVJS ist dem Landesjugendamt angegliedert und unterstützt die Kommunen bei der gesetzeskonformen Planung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF):

http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/...

07.08.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 32/2014 mit der Veröffentlichung der Rückmeldung zur Bürgerumfrage und Kommentaren der ABG.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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17.07.2014: Rückmeldung zur Bürgerumfrage

 

Genau am Tage der Veröffentlichung unseren letzten Berichts im Mitteilungsblatt, kam über den Postweg die Rückmeldung der Verwaltung zu unserer Bürgerumfrage. Im Bericht im Mitteilungsblatt hatten wir uns noch beklagt, dass der Fragenkatalog aus der Bürgerumfrage noch nicht beantwortet ist. Jetzt ist eine offizielle Rückmeldung da. Überzeugen Sie sich selbst, ob hier nun Antworten enthalten sind.

Im Folgenden sind der Fragenkatalog und die Rückmeldung der Gemeinde gegenübergestellt. Geben Sie uns Ihre Rückmeldung und Meinung.

Fragenkatalog aus der ABG Bürgerumfrage und der Ortsbegehung
ABG_Bürgerumfrage_ObererSchulberg.pdf
PDF-Dokument [50.5 KB]
Rückmeldung der Gemeinde zur ABG Bürgerumfrage
Rückmeldung_Bürgerumfrage.pdf
PDF-Dokument [1.2 MB]

17.07.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 29/2014 über Fragen und Antworten zum Neubau Oberen Schulberg.

 

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03.07.2014: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 27/2014 zur Gemeinderatssitzung zur Standortentscheidung und dem Planungswettbewerb zum Kindergarten Oberer Schulberg.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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25.06.2014: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Barrierefreie Vorgehensweise in 2 Etagen (Teil II)

 

Als zweiter Tagesordnungspunkt zum Neubau des Kindergartens Oberer Schulberg gab es nun Informationen für den Planungswettbewerb. Zunächst wieder die Erklärung des Tagesordnungspunkts aus dem Mitteilungsblatt Nr. 25/2014:

Die Verwaltung hatte in der Gemeinderatssitzung vom 26.3.2014 informiert, dass die KE (Kommunalentwicklung GmbH) aus Stuttgart den Auftrag erhalten hat, das Vergabeverfahren mit nichtoffenem Planungswettbewerb nach VOF 2009 / RPW 2013 für den Neubau einer Kindertageseinrichtung in Schwieberdingen durchzuführen. Eine Vertreterin der KE informiert in der Gemeinderatssitzung, wie das Vergabeverfahren ablaufen wird und welche Schritte bis zur Beauftragung des entsprechenden Architekturbüros notwendig sind. Um den Wettbewerb durchführen zu können, werden verschiedene Gremien ins Leben gerufen, die die Vorentscheidungen zur Beauftragung treffen.
Für die Besetzung des Preisgerichts müssen aus dem Gemeinderat von jeder Fraktion 1 Fachpreisrichter und 1 Stellvertreter benannt werden. Als sachverständige Berater ohne Stimmrecht werden die Kindergartenleitung und die Elternvertretung eingebunden. Die KE benennt 6 erfahrene Fachpreisrichter. Im Vorfeld des Wettbewerbs erstellt die KE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, Vertretern des Gemeinderats, des Kindergartens und der KVJS (Beratungsstelle für Kindergartenbauten) einen Aufgabenkatalog, der bei der Wettbewerbsbearbeitung zu beachten ist und der bei der Prüfung der eingereichten Arbeiten mit in die Bewertung einfließt. Enthalten sind in diesem Aufgabenkatalog u.a.:
- Einfügung in die Umgebungsbebauung
- Die Nähe zum Friedhof
- Die Verkehrsanbindung
- Parkierungsflächen
- Verlegung der Trafostation
- Zugangsrechte der Anlieger
- Konzeption des neuen Kindergartens
- Raumprogramm für 5 Kindergartengruppen und 2 Krippen
Außerdem wird der Rahmenterminplan zur Dauer des Vergabeverfahrens und die Zeitpunkte, an denen der Gemeinderat als Ganzes eingebunden ist, erläutert.

 

(Anmerkungen der ABG: Zugangsrechte der Anlieger. Das ist einer der Punkte, die über die Bürgerumfrage und Ortsbegehung der ABG in den Fokus kamen. Die Gemeindeverwaltung konnte anfänglich die Zugangsrechte der Anwohner in den Akten nicht nachvollziehen. Während der Gemeinderatssitzung hat Bürgermeister Lauxmann bekanntgegeben, dass Einladungen zu Gesprächen mit den betroffenen Parteien ausgesprochen werden. Nach unseren eigenen Informationen gab es aber bis zum Sitzungstermin noch kein Gesprächsangebot. Dass diese Gespräche erst nach der Standortentscheidung stattfinden, spricht für sich.)

 

Frau Gabriele Siegele von der KE Stuttgart (LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH) hat wie oben angekündigt das Verfahren und die Zusammensetzung der jeweiligen Preisgerichte erklärt. Zuerst ging sie auf die Vorteile des gewählten konkurrierenden Verfahrens ein. Aus Sicht der Qualitätssicherung sprechen folgende Gründe für dieses Verfahren:

  • Die beste Lösung gewinnt
  • Man hat mehrere Angebote zu Auswahl
  • Sicherheit bei der Entscheidung
  • Positives Image
  • Keine Zeit verlieren
  • Man kann etwas für sein Geld erwarten
  • Herr der Entscheidung sein
  • Transparenz durch paralleles/gleichzeitiges Erarbeiten der Lösungen

Die Anzahl der teilnehmenden Büros wird auf 20 Teilnehmer beschränkt (daher eine nicht-offene Ausschreibung). Diese werden nach Kriterien ausgewählt. Die Beschränkung dient auch dazu, die Übersichtlichkeit wahren zu können.

 

Nach den Vorgaben für einen nicht offenen Planungswettbewerb ist ein Sachpreisgericht und ein Fachpreisgericht zu bilden. Das Sachpreisgericht wird von Personen aus der Gemeinde besetzt, während das Fachpreisgericht mit externen Experten bestückt wird. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss immer ein Fachpreisrichter mehr als die Sachpreisrichter vorhanden sein. Rein rechnerisch haben damit die externen Experten eine Stimmenmehrheit.
(Anmerkungen der ABG: Das mag so gut sein, weil die Sachpreisrichter der Gemeinde bei bautechnischen Fragen gegenüber den Fachpreisrichtern eher Laien sind. Andererseits sind die externen Fachpreisrichter nicht von Schwieberdingen und agieren nur bedingt im Sinne der Gemeinde. Unterm Strich wird bei dieser Regelung aber eine brauchbare Lösung herauskommen. Anderswo hat dieses Verfahren auch schon funktioniert.)

 

Frau Siegele führte weiter aus, dass neben den stimmberechtigten Sachpreisrichtern es noch Stellvertreter ohne Stimmrecht gibt. Zudem können weitere Personen hinzugezogen werden. Die finale Entscheidung treffen aber nur die Sach- und Fachpreisrichter mit Stimmrecht.

 

Es ergab sich nun eine umfangreiche Diskussion über die Anzahl der Preisrichter, die in dieses Amt berufen werden sollen. Die obige Vorlage ging noch davon aus, dass von jeder Fraktion jeweils ein Gemeinderat berufen wird. Zudem ist der Bürgermeister gesetzt. Damit ergeben sich 5 Sachpreisrichter der Gemeinde und 6 Fachpreisrichter, welche durch die KE Stuttgart benannt werden.
(Anmerkungen der ABG: Die Vorlage ignoriert, dass künftig 6 anstatt 4 Fraktionen im Gemeinderat vertreten sind. Es ist auch fraglich, weshalb die Entscheidung über die Zusammensetzung der Preisgerichte noch mit dem alten Gemeinderat getroffen wird und nicht mit dem neuen Gemeinderat. Im Vorblick auf die beschlossene Lösung wird die Diskussion über die Besetzung des Preisgerichts vermutlich noch die eine oder andere Kontroverse hervorrufen. Es wird sich daran entscheiden, ob alle Gemeinderäte an der Sache orientiert arbeiten wollen oder doch parteipolitische Verstimmung entstehen. Die ABG ist sehr an einer guten, funktionalen und finanzierbaren Lösung für den Kindergarten Oberer Schulberg interessiert. Bezüglich der Erfassung von Informationen und Fakten haben wir bereits umfänglich gearbeitet. Unsere Datenbasis stellen wir gerne zur Verfügung und teilen diese mit dem Sachpreisgericht und allen weiteren eingebundenen Personen.)

 

Herr Lauxmann hat darauf hingewiesen, dass die Vorlage noch mit Bezug auf den alten Gemeinderat erstellt wurde. (Anmerkung der ABG: Hätte man das zwischenzeitlich nicht anpassen können?) Aufgrund der Zusammensetzung des neuen Gemeinderats, müssten eigentlich 6 Fraktionen jeweils einen Abgesandten in das Preisgericht senden können. Das würde aber auch bedeutet, dass dann 8 externe Fachpreisrichter notwendig wären. Damit würde das Gremium zu groß werden und es sei auch eine Kostenfrage. Herr Lauxmann und Frau Siegele sehen aber kein Problem darin, dass die Besetzung des Gremiums sich nicht zwingend an den Fraktionen orientieren müsse. Stimmberechtigte und nicht stimmberechtigte Gemeinderäte können durchaus aus unterschiedlichen Fraktionen kommen. Deshalb wurde dafür plädiert, die Größe des Sachpreisgerichts auf 4 stimmberechtigte Gemeinderatsvertreter, plus den Bürgermeister, zu belassen.

 

Daraufhin ergab sich eine Diskussion, um die genaue Besetzung des Gremiums. Es kam die drängende Frage auf, weshalb die KiTa-Leitung und die Elternvertreter nicht standardmäßig zum stimmberechtigten Sachpreisgericht gehören. Es wurde zuvor von Bürgermeister Lauxmann und Frau Siegele dargestellt, dass die Leitung und die Elternvertreter eingebunden werden und deren Meinung auch sehr wichtig sei, diese aber nur beratend und nicht stimmberechtigt sein können. Wiederum wurde als Begründung die personell als zu umfänglich entstehenden Gremien des Sachpreis- und Fachpreisgerichts genannt. Das konnte Frau Sippel von der Freien Wähler Fraktion so nicht stehen lassen und hatte Ihre Teilnahme am Sachpreisgericht zu Gunsten der KiTa-Leitung und der Elternvertreter ausgeschlossen. Dieser Vorstoß hatte Zustimmung und Anerkennung auf Seiten anderer Gemeinderäte gefunden. Herr Lauxmann reagierte so darauf, das nur noch mindestens 13 andere Gemeinderäte ebenfalls nicht im stimmberechtigten Sachpreisgericht tätig sein wollen, um der KiTa-Leitung und den Elternvertretern eine stimmberechtigte Teilnahme zu ermöglichen.

 

Zur Entscheidung stand nun der Vorschlag der Verwaltung folgende Gremien zu bilden:

  • Stimmberechtigtes Sachpreisgericht, bestehend aus dem Bürgermeister und 4 Gemeinderäten
  • 4 nicht stimmberechtigte Stellvertreter für das Sachpreisgericht aus den Reihen des Gemeinderats
  • Zusätzliche Einbeziehung der KiTa-Leitung und Elternvertreter allerdings ohne Stimmrecht
  • (Implizit ergibt sich dann daraus das das extern besetzte Fachpreisgericht mit 6 Personen bestückt wird)

Die Entscheidung umfasst lediglich die zahlenmäßige Zusammensetzung des Sachpreisgerichts. Welche Vertreter entsannt werden bzw. die Festlegung von Namen, erfolgt damit noch nicht. Diese Festlegung wird mit dem neuen Gemeinderat beschlossen.

 

Auf die Frage, weshalb die Entscheidung über die Zusammensetzung des Sachpreisgerichts jetzt und nicht mit dem neuen Gemeinderat getroffen wird, entgegnete Bürgermeister Lauxmann dem fortgeschrittenen zeitlichen Ablauf. Wenn man die Entscheidung erst im September mit dem neuen Gemeinderat treffen würde, wäre kostbare Zeit verloren gegangen.
(Anmerkungen der ABG: Im Nachgang ist das eigentlich nicht nachvollziehbar. Die Preisgerichte werden doch erst dann tätig, wenn es etwas zu richten gibt. Das wird erst gegen Ende des Architektenwettbewerbs sein. Nach der Vorlage steht jetzt als unmittelbarer nächster Punkt die Erstellung des Aufgabenkatalogs für den Wettbewerb an. Diese Aufgabe soll die KE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, Vertretern des Gemeinderats, des Kindergartens und der KVJS (Beratungsstelle für Kindergartenbauten) angehen. Dieses Ausarbeitungsgremium ist aber nicht identisch mit dem Sachpreisgericht? Es wurde weder besprochen noch beschlossen, mit welchen Personen nun den Aufgabenkatalog erstellt werden soll. Ist das nicht komisch? Die nächsten Fragen ergeben sich automatisch: Wird der Aufgabenkatalog veröffentlicht? Wie wird sichergestellt, dass alle relevanten Randbedienungen und Aufgaben im Katalog enthalten sind? Wer kontrolliert den Aufgabenkatalog? Sofern die rechtlichen Bestimmungen von diesem Wettbewerbsverfahren es vorsehen, wird die ABG sich für die Veröffentlichung und Diskussion des Aufgabenkatalogs einsetzen.)

 

Der Entscheidungsvorlage wurde mit 14 Stimmen zugestimmmt und es gab 2 Enthaltungen.
Herr Morschhäuser und Herr Josenhans begründeten ihre Enthaltung im Nachgang damit, dass die Benennung von 4 Gemeinderäten in das Sachpreisgericht, bei einem künftigen Gemeinderat mit 6 Fraktionen, schwierig sei. Dieser Sachverhalt sollte durch die Enthaltung zum Ausdruck gebracht werden. Hr. Lauxmann entgegnete, dass dieser Einwand zu spät kommt, weil die Entscheidung gerade getroffen worden sei.

 

(Anmerkungen der ABG: Der Einwand der Herren Morschhäuser und Josenhans ist berechtigt. Dass trotz einer langen Diskussion beim Treffen der Entscheidung immer noch über die passende Größe des Gremiums nachgedacht wurde, kann auch ein Zeichen dafür sein, dass zu früh zur Entscheidung aufgerufen wurde. Hatte man zu wenig Zeit, um sich der Tragweite der Entscheidung klar zu werden?
Vielleicht wäre es besser und demokratischer gewesen, wenn man nur 3 Gemeinderäte in das Gremium berufen hätte, oder eben doch aus jeder Fraktion einen Gemeinderat. Hinterher ist es immer einfach seine Stimme zu erheben oder etwas niederzuschreiben. Die Entscheidung ist jetzt gefallen und der künftige Gemeinderat muss nun umsichtig damit umgehen. Das ist der Fakt. Wie oben schon ausgeführt, wird die ABG offen und transparent ihre Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen im Sachpreisgericht sowohl anbieten als auch angehen.

Gute Entscheidungen brauchen Zeit und Vorbereitung. Genau dafür ist die ABG angetreten, für Schwieberdingen gute Entscheidungen zu treffen. Deshalb stellen wir auch Fragen und beschäftigen uns intensiv mit den Themen um gut vorbereitet zu sein. Der Gemeinderat repräsentiert zudem das Kontrollorgan für den Bürgermeister und die Verwaltung. Dieser Aufgabe wollen wir uns mit Engagement, dem Erarbeiten und Bereitstellen von Informationen und dem aktiven Einbringen für Schwieberdingen stellen.)

25.06.2014: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

In dieser Gemeinderatssitzung wurden zwei Themen zum Neubau des Kindergartens Oberer Schulberg behandelt. Zum einen hat man eine Standortentscheidung getroffen und zum anderen gab es Informationen zum Vergabeverfahren für den Planungswettbewerb und dessen Start.

 

Barrierefreie Vorgehensweise in 2 Etagen

 

Hr. Lauxmann hat einführend nochmals auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass eine Lösung beim Kindergarten Oberer Schulberg unabdingbar sei. Eine Lösung sei seit Jahren überfällig und es muss jetzt gehandelt werden. Die ursprüngliche Fragestellung sei gewesen, ob eine Sanierung des alten Standorts möglich wäre oder ein Neubau forciert werden müsse. Ebenso sei das Verfahren zu bestimmen gewesen.
Etwas später im Verlauf der Sitzung hatte Hr. Wemmer kurz dargestellt, dass durchaus Untersuchungen zu einer Sanierung des Bestandsstandorts durchgeführt wurden. Da das Bestandsgebäude aber über 5 Ebenen verfügt, würde sich eine Sanierung nur schwer darstellen lassen. Eine Behindertengerechte Anlage wäre nur mit einem Neubau möglich. Eine Sanierung des alten Standorts funktioniert nicht. Das war die finale Aussage. Eine genaue Darstellung der Untersuchungsergebnisse gab es leider nicht.
Das Neubauvorhaben durchschritt bisher nur drei Stationen. Zum ersten eine nicht öffentliche Sitzung am 25.09.2013, wo bereits Weichen gestellt wurden. Am 26.03.2014 ein Sachstandsbericht im Gemeinderat (wir berichteten davon, s.u.) und in der Sitzung am 25.06.2014 nun die Standortentscheidung.

Der Gemeinderat habe schon in der nichtöffentlichen Sitzung im letzten Jahr den Auftrag an die Verwaltung erteilt, sich einer Lösung für den Kindergarten Oberer Schulberg anzunehmen und zwar mit folgenden Randbedienungen:

  • Es besteht die Tendenz einen Neubau auf einem gemeindeeigenen Grundstück zu erstellen. Das Areal der ehemaligen Kelterturnhalle mit angrenzendem Friedhofsparkplatz sei als möglichen Zielstandort in Betracht zu ziehen.
  • Es soll eine Einnahmesituation bezüglich des alten Standorts entstehen. D.h. Das Grundstück soll veräußert oder anderweitig genutzt werden.
  • Es soll eine Containerlösung als Übergangslösung vermieden werden.

Durch eine Nutzung des Areals der ehemaligen Kelterturnhalle wären die Wege kurz und die Nähe zum alten Standort gegeben.

 

Es wurde im Verlauf der Gemeinderatssitzung mehrfach wiederholt, dass die Beauftragung in obiger Form nach dem Willen des Gemeinderats erfolgt sei und die Verwaltung dem lediglich folge.
(Anmerkungen der ABG: Es wurde ein wenig der Eindruck erweckt, dass das Ganze eine Idee des Gemeinderats war und er die Verantwortung dafür trage. Es fielen auch Aussagen wie: Der Standort ist konform zu den Vorgaben des Gemeinderats. Das ist eigentlich irritierend, weil in der Vorlage (siehe unten) ja wiederum steht: "die Verwaltung schlägt vor". Die ABG geht deshalb davon aus, dass das Projekt Oberer Schulberg nicht auf einem Antrag (mit dem dann Vorgaben diktiert hätten können) des Gemeinderats an die Verwaltung beruht, sondern auf einer entsprechenden Vorlage der Verwaltung an den Gemeinderat. Diese müsste in der nichtöffentlichen Sitzung im letzten Jahr vorgeschlagen worden sein und der Gemeinderat müsste dieser dann zugestimmt haben. Es ist durchaus relevant dies hier so ausführlich zu betrachten, weil es in diesem Fall eigentlich nichts zu verdrehen gibt. Die Bereitstellung und der Unterhalt von Kindergärten ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und dementsprechend haben Vorlagen und Vorhaben für diesen Bereich von der Verwaltung auszugehen.)

 

Im weiteren Verlauf hat Hr. Fauser die Vorlage zum Neubauprojekt verlesen. Diese war überraschenderweise nur wenig umfangreicher als der Text, welcher im Mitteilungsblatt zur Erklärung des Tagesordnung der Gemeinderatssitzung abgedruckt war.
(Anmerkungen der ABG: Es ist ja einerseits zu begrüßen, dass viele Informationen der Vorlage vorab veröffentlicht werden, aber in diesem Fall kann die Vorlage an sich nicht wirklich als umfänglich und ausreichend bezeichnet werden. Die ganze Entscheidungsvorlage für ein solch umfangreiches Projekt basiert auf Informationen, die quasi auf eine halbe Seite bedrucktes Papier passen.)

 

Hier nun die Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt zur Standortentscheidung für den Neubau der Kindertagesstätte Oberer Schulberg aus dem Mitteilungsblatt Nr. 25/2014:
Entsprechend dem Sachstandsbericht zum Neubauvorhaben Kindergarten Oberer Schulberg, welcher in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26.03.2014 vorgestellt wurde, schlägt die Verwaltung als zukünftigen Standort für den Neubau des Kindergartens das gemeindeeigene Grundstück bei der früheren Kelterturnhalle und den südlich angrenzenden Stellplätzen vor. Der Neubau der Kindertageseinrichtung soll als zweigeschossiges Gebäude, in dem 5 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen untergebracht sind, realisiert werden.
Aus Sicht der Verwaltung sprechen die folgenden Gründe für den neuen Standort:

  • Das Gelände mit der Flurstücks-Nr. 5536 ist im Eigentum der Gemeinde.
  • Das Grundstück ist nach § 34 BauGB („Einfügung in die Umgebungsbebauung“) zu beurteilen.
  • Die vorhandenen Stellplätze können nach Neuordnung in gleicher Anzahl wieder nachgewiesen werden.
  • Der bestehende Kindergarten Oberer Schulberg kann bis zur Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte in Betrieb bleiben. Während der Bauzeit wäre keine Unterbringung der Kinder in einer Übergangslösung erforderlich.
  • Die Verkehrssituation beim Bringen und Abholen der Kinder im Bereich der Hermann-Butzer-Schule am Berg und des Kindergartens Oberen Schulberg würde verbessert werden.
  • Das Grundstück auf dem der bestehende Kindergarten steht kann ggf. veräußert oder einer anderen Nutzung zugeführt werden.

(Anmerkungen der ABG: Einer der wenigen Punkte, der im Mitteilungsblatt fehlt, aber in der verlesenen Vorlage enthalten war, ist der notwendige Eingriff in den Grünbestand. Eingriffe in die Natur und Überbauung von Land müssen Ausgleichsmaßnahmen gegenübergestellt werden. Es wurde nicht genannt, wo und wie dieser durchgeführt werden.)

 

(Anmerkungen der ABG: "Die vorhandenen Stellplätze können nach Neuordnung in gleicher Anzahl wieder nachgewiesen werden."
Dieses Argument wird als Grund für den neuen Standort aufgeführt. Wie kann es sein, dass man vor dem Architektenwettbewerb schon weiß, dass die Parkplätze in gleicher Anzahl nachgewiesen werden können? Ist das nicht eher eine Vorgabe für den Architektenwettbewerb, als ein Grund für den neuen Standort? Wenn die Verwaltung eine solche Aussage macht, dann muss die Verwaltung zumindest ansatzweise wissen, wie die Neuanordnung der Parkplätze aussieht. Es wurde aber kein Plan hierzu vorgestellt. Es ist deshalb logisch gesehen kein schlüssiges Argument und kein Grund für den Standort. Wenn zudem nur die bestehenden Parkplätze nachgewiesen werden können, sind das sowieso zu wenige. Aber dazu später mehr.)

 

(Anmerkungen der ABG: Folgendes ist zum ersten mal öffentlich benannt worden: "Das Grundstück auf dem der bestehende Kindergarten steht kann veräußert ... werden." Diese Aussage entspricht auch einer der oben aufgeführten Randbedingungen für das Neubauprojekt. In Schwieberdingen gingen lange Zeit Vermutungen herum, dass man das alte Grundstück verkaufen möchte. Bisher gab es aber keine öffentliche Bestätigung dieser Vermutung. Die ABG hat bei der letzten Bürgerfragestunde am 23.04.2014 (wo wir auch die Ergebnisse der Bürgerumfrage und Ortsbegehung übergeben hatten) genau diese Frage gestellt. Sie blieb damals unbeantwortet. Es war doch von von Anfang an beabsichtigt, das alte Grundstück zur Refinanzierung des Neubaus verkaufen zu können. Warum wurde diese Information bisher zurückgehalten?)

 

Im Anschluss erfolgte die Diskussion und die Stellung von Fragen. Dabei wurden die meisten Fragen von Michaela Reinold eingebracht. Im folgenden sind nicht alle Fragen aufgeführt, aber die interessantesten und wichtigsten.
(Anmerkungen der ABG: Das Verhalten des Gemeinderats war hier oftmals in keinster Weise der Sache bzw. dem Gremium angemessen. Es wurde gegenseitig ins Wort gefallen und Argumente und Fragen wurden deutlich belächelt. Auch wenn man unterschiedlicher Meinung ist, sollte man fair und offen miteinander umgehen und die jeweilige Gegenmeinung respektieren. Jede Frage, die vorab beantwortet werden kann, ist zielführend und kann womöglich Folgeprobleme vermeiden. Es sollte im Interesse des gesamten Gemeinderats liegen, dass eine geeignete und problemfreie Lösung für den Kindergarten gefunden wird. Dazu gehört auch die Abklärung von Randbedingungen im Vorfeld der Projektplanung. Ein "schnelles Durchwinken" dient der Sache nicht.)

 

Frage:
Versetzung des Trafoturms: Weiß die ENBW Bescheid? Wohin wird der Turm versetzt? Wie viel wird das zusätzlich kosten?
Antwort:
Es wurden und werden Gespräche mit der ENBW geführt. Kosten sind dennoch nicht bekannt. Diese werden aber nur einen Bruchteil der Gesamtkosten ausmachen.
(Anmerkungen der ABG: Dass der Trafoturm versetzt werden muss, macht den Standort an sich auf jeden Fall teurer. Hätte man nicht zur Standortentscheidung eine schriftliche Stellungnahme der ENBW beilegen können? Die nicht final geklärte technische Realisierbarkeit und die dazu notwendige Kosten, sind zusätzliche Unbekannte bei diesem Projekt. Es ist davon auszugehen, dass die ENBW kein Interesse daran hat den Turm zu versetzen. Die Kosten wird Schwieberdingen alleine zu tragen haben.)

 

Frage:
Thematik Beerdigungen / Aufenthalt der Kinder im Freien: Wird es Auflagen geben?
Antwort:
Bürgermeister Lauxmann wurde hierzu auch bei verschiedenen Bürgersprechstunden angesprochen. Eine Lösung müssen hier die Planvorgaben für den Architektenwettbewerb richten. Es gibt Standorte, wo es ohne Probleme funktioniert.
(Anmerkungen der ABG: Es gibt sicherlich Standorte, wo die Nachbarschaft zu einem Friedhof wenige Probleme bereitet. Der ABG wurden aber auch Standorte genannt, wo es eben Auflagen für den Kindergarten gibt. Wenn der Verwaltung problemfreie Standorte bekannt sind, dann hätte man durch die Nennung der dortigen Maßnahmen (bspw. Lärmschutz- und Sichtschutzwände oder ähnliches) diese Fragestellung längst entschärfen können. Dem ist man aber bisher nicht nachgekommen. Auflagen für einen Kindergarten bzgl. der Reduzierung von Lärm sind im Sinne der Kinder eigentlich unzumutbar. Es muss klar sein, dass Auflagen in diesem Bereich den Spieltrieb, die Notwendigkeit, so oft wie möglich mit den Kindern ins Freie zu gehen, und letztlich die Natur der Kinder einschränken.)

 

Frage:
Parkplatzsituation: Wenn nur die bestehenden Parkplätze erhalten werden, dann sind das zu wenige Parkplätze. Wo sollen die Erzieherinnen und die Eltern zum Bringen und Abholen der Kinder parken?
Antwort:
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Standort funktioniert. Details zu diesem Thema muss der Planungswettbewerb ergeben. Morgens finden keine Beerdigungen statt. In dieser Zeit reichen die Parkplätze für das Bringen der Kinder aus.
In der Diskussion ergab sich noch der Vorschlag die Friedhofsparkplätze woanders hinzulegen. Zudem gäbe es im Umfeld des Friedhofs noch die Möglichkeit rund 10 Parkplätze anzulegen. Es soll besser Wert auf einen großen Außenbereich des Kindergartens gelegt werden, als zu viele Parkplätze zu blockieren. Im Falle von Beerdigungen könnte man auch die Durchfahrt unter der B10 in Richtung Industriegebiet öffnen.
(Anmerkungen der ABG: Bei unsere Bürgerumfrage und Ortsbegehung haben uns Anwohner ganz klar gesagt, dass bei Beerdigungen das Parkplatzangebot am Friedhof schon jetzt nicht ausreicht und die Peter-von-Koblenz-Straße regelrecht zugeparkt wird. Wenn nur die derzeit vorhandenen Parkflächen erhalten blieben und zudem die Angestellten des Kindergarten auch noch hier parken, wird sich die Parkplatznot bei Beerdigungen verschärfen. Fallen Beerdigungen nicht auch in den Zeitbereich, wo Kinder nachmittags abgeholt werden?
Wenn die Durchfahrt zum Industriegebiet geöffnet würde, ist es dann für Besucher von Beerdigungen zumutbar, dass Sie längere Strecken zu Fuß zum Friedhof zurückzulegen müssen? Ist es gewollt, wenn beispielsweise die Parkplätze der Felsenbergarena, des Sportheims und ansässigen Betrieben mitbenutzt werden?)

 

Es gab noch einzelne Äußerungen von Gemeinderäten zum Bauvorhaben. Die meisten Gemeinderäte finden die Lösung gut. Punkt. Eine Anmerkung ging noch in die Richtung, dass das Benennen von Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht fair gegenüber der Verwaltung sei. In den vorangehenden Sitzungen wäre dem Projekt immer zugestimmt worden. Wenn man jetzt die Meinung ändert, sei das nicht OK.
(Anmerkungen der ABG: Die bisherigen Sitzungen des Gemeinderats waren keine finalen Beschlusssitzungen zu diesem Thema. Erst heute ging es um die Standortentscheidung. Wann, wenn nicht jetzt, wäre der richtige Zeitpunkt, um noch klärende Fragen aufzuwerfen? Die ABG sieht sich in der Pflicht und hat ihre Hausaufgaben gemacht. Die Vorlage zur Standortentscheidung wäre nicht so "umfangreich" geworden, wenn wir nicht über unsere Bürgerumfrage Fragen aufgeworfen hätten, die teilweise Ihren Einzug in die Beschlussvorlage gefunden haben. Eine umfängliche Beantwortung der offenen Fragen, steht aber leider noch aus. Trotzdem lässt man über den Standort in der heutigen Gemeinderatssitzung entscheiden.)

 

Vor der nun anstehenden Beschlussfassung hat Bürgermeister Lauxmann noch darauf hingewiesen, die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs abzuwarten. Vielleicht ergibt sich hier eine neue Idee. Er hat auch mehrfach genannt, dass es keine anderen gemeindeeigenen Grundstücke als Alternativen gäbe.
(Anmerkungen der ABG: Wenn man sich nur auf gemeindeeigene Grundstücke fixiert, mag es keinen anderen geeigneten Standort in Schwieberdingen geben. Es gäbe aber auch die Möglichkeit, wie beispielsweise den Tausch von Grundstücken. Die ABG hat Alternativvorschläge für Grundstücke eingebracht. Diese wurden aber alle von der Verwaltung verworfen.
Der Architektenwettbewerb soll es richten. Hoffentlich sind wirklich qualifizierte Architekten mit dabei, damit dann die genannten neuen Ideen entstehen können.)

 

Der Gemeinderat hat sich mit 15 zu 1 Stimme für den Antrag der Verwaltung entschieden. Die Gegenstimme war die Stimme von Frau Reinold.

 

Finale Anmerkungen und Stellungnahme der ABG:
Die ABG begrüßt es in vollem Maße, dass jetzt eine Lösung für den Kindergarten Oberer Schulberg angegangen wird. Es ist wichtig den Kindern eine angemessen Einrichtung und Umgebung zu bieten. Ein Neubau auf dem Platz der ehemaligen Kelterturnhalle ist eine mögliche Alternative zum bisherigen Standort. Ob es aber die richtige Lösung ist, davon ist die ABG und Teile der Bevölkerung nicht überzeugt. Es gibt keinen Faktencheck zum beabsichtigten Standort und andere alternative Standorte wurden öffentlich nicht diskutiert. Die Faktenlage ist dürftig und relevante Fragen werden nicht beantwortet. Deshalb ist die Grundlage zu einer Standortentscheidung nicht gegeben. Weshalb auch Frau Reinold gegen den Standort gestimmt hat, aber nicht gegen den Neubau des Kindergarten.

 

Wenn über 3 Mio. € ausgegeben werden sollen, ist ein "wir gehen davon aus, dass es möglich ist" oder "wir finden die Lösung gut" nicht ausreichend. Weder in der freien Wirtschaft noch im Privaten würde man dem Bauchgefühl mehr Gewicht geben als den Fakten. Es braucht Daten, Fakten und Informationen.
Eine in der freien Wirtschaft gängige Praxis ist die Aufstellung einer Bewertungsmatrix. Diese dient dazu, sich über die Vor- und Nachteile eines Projekts im Klaren zu werden. Hier werden Fakten und Randbedienungen aufgelistet, diese bewertet und gewichtet, um am Ende eine fundierte Summenbewertung zu erhalten. Nur wenn die Vorteile überwiegen, würde man sich für ein Projekt entscheiden und dann auch mögliche Nachteile abschätzen können. Beim vorliegenden Bauprojekt der Kindertagesstätte wurden weder Vorteile noch Nachteile dargestellt. Man beruft sich lediglich auf den losgetretenen Prozess und den Willen des Gemeinderats.

 

Es wäre so einfach die Bevölkerung zu überzeugen. Man müsste dazu nur die Fakten auf den Tisch legen, welche klar und deutlich belegen, dass der gewählte Standort geeignet ist und wie den Nachteilen begegnet werden soll. Vor- und Nachteile des Standorts müssen abgewogen werden, bevor man die Vorgaben für den Architektenwettbewerb erarbeitet. Der aus dem Wettbewerb entstehende Architekturentwurf kann nämlich nur bedingt Lösungen erarbeiten. Beispielsweise wird der Architekturentwurf auf die Problematik "Kindergarten neben Friedhof" durch einen entsprechenden Bauvorschlag eingehen können. Damit hat der Architekturentwurf auch Einfluss auf die Bündelung oder Reduktion von Lärm. Der Architekturentwurf kann aber nicht das Verkehrsproblem an der Einfahrt der Gartenstraße lösen oder den möglichen Unmut von Friedhofsbesuchern beseitigen. Die ABG möchte, dass man sich rechtzeitig den Randbedingungen des gewählten Standorts stellt und jetzt bereits Antworten auf offene Fragen findet und Lösungen für aufkommende Probleme sucht. Nach dem Richtfest ist es zu spät, um zu erkennen, dass man etwas übersehen hat.

 

Die Bemühungen der ABG (Bürgerumfrage, Ortsbegehung und dem permanenten Dranbleiben an dem Thema) sollen dem Projekt helfen. Wir wollen weder blockieren noch ausbremsen. Wer sich aber den Herausforderungen und Randbedingungen eines Kindergartenneubaus nicht stellen möchte, der sollte eigentlich nicht bauen. "Bauen und dann schauen" ist der falsche Ansatz. Ein Kindergarten soll ein Kindergarten sein und keine Einrichtung mit Abstrichen. Es geht letztlich auch um das Ansehen Schwieberdingens. Es kostet immer Aufwand etwas gut machen zu wollen. Gerade im Falle eines Kindergartenneubaus sollte der Aufwand für die Vorbereitungen und Klärungen der Randbedingungen doch allen Beteiligten etwas mehr wert sein?

 

Der Bericht zum Start des Planungswettbewerbs folgt in Kürze.

23.06.2014: ABG Jedermann-Treffen

 

Bei diesem Treffen wurde als Hauptthema über das Neubauprojekt der Kindertagesstätte Oberer Schulberg diskutiert. Das Treffen diente als Vorbereitung der Gemeinderatssitzung am 25.06.2014, wo zum Neubauprojekt eine Standortentscheidung getroffen werden soll und der Start des Planungswettbewerbs vorgesehen ist. Die Diskussion basierte auf den Erklärungen der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung, welche im Mitteilungsblatt (Nr. 25/2014) abgedruckt ist. Die drei ABG Gemeinderäte waren bei dem Treffen dabei.

 

Die Informationen zu den Randbedingungen, der Entscheidung zum Standort und zum Neubau sind für ein Projekt dieser Größenordnung recht spärlich. Es ist nicht klar, ob alle Sachverhalte im Vorfeld umfänglich abgeklärt worden sind. Transparent und offen dargestellt ist, aus der Sicht der ABG, hier zu wenig. Die ABG möchte, dass eine gute Lösung für den Kindergarten Oberer Schulberg gefunden wird. Ein Zustand, dass alle von den Planungen eines Neubaus begeistert und überzeugt sind, ist aber nicht erreicht. Die Fragestellung „warum ein Neubau und kein Erhalt des Bestandsareals“ ist noch deutlich ausgeprägt vorhanden. Informationen und Fakten würden helfen, um die Bürger von einem Neubau zu überzeugen, sofern dieser am geplanten Standort die richtige und beste Lösung für Schwieberdingen darstellt.

 

Schon bei der ABG Bürgerbefragung und Ortsbegehung sind viele Punkte und Fragen genannt worden. Bisher fehlt eine schriftliche Beantwortung seitens der Verwaltung bzw. von Bürgermeister Lauxmann. Hr. Lauxmann hat aber erneut zugesichert (in einem Gespräch ebenfalls am 23.06.2014), dass eine schriftliche Beantwortung und Stellungnahme zu den Ergebnissen unserer Umfrage noch bereitgestellt wird.

 

Im Folgenden sind nun die Fragen aufgelistet, die sich aus der Diskussion beim ABG Jedermann-Treffen ergeben haben. Ebenso weitere Statements und Anmerkungen. Es wurde ein Versuch unternommen, die Punkte in Themengebiete zu gliedern. (Die Liste wurde am 28.06.2014 nochmals ergänzt und aufgrund von Rückmeldungen vervollständigt.)

 

Kommunikation:

  • Einbindung der Kirchengemeinderäte (Problematik Friedhof/Beerdigungen neben Kindergarten)
  • Ist mit Bürgern gesprochen worden, die gerade eine Grabpflege machen? Was halten diese von einem Kindergarten in direkter Nähe zum Friedhof?
  • Wurde mit den Bewohnern der umliegenden Häuser gesprochen?

 

Technik und Verkehr:

Zufahrtsrecht:

  • Wie soll das Überfahrtsrecht für die zwei anliegenden Häuser umgesetzt werden? Laut einer Aussage der Feuerwehr muss ein Zufahrtsweg 3,5 m breit sein
  • Wurde mit den betroffenen Familien bereits gesprochen?

Parkplätze:

  • Wie sollen die 48 Parkplätze umgesetzt werden? Die Gemeinde sagt es gibt eine Möglichkeit
  • Anzahl Parkplätze: Es müssen mehr Parkplätze zur Verfügung stehen (Für Personal und Eltern)
  • Wie wenden die Fahrzeuge vor dem neuen KiGa?
  • Verkehrssituation: Zufahrt/Abfahrt Gartenstraße – Ludwigsburger Straße wird zum Flaschenhals

Versetzung des Trafoturms:

  • Wohin soll der Trafoturm versetzt werden?
  • Liegt der Verwaltung eine schriftliche Bestätigung der EnBW vor, in dem sie einer Versetzung der Trafostation zustimmt?
  • Stimmt die EnBw einem Grundstücktausch zu?
  • Wie hoch sind die Kosten die durch die Versetzung entstehen?

Umfeldanalyse:

  • Wurde eine Anwohnerbefragung durchgeführt?
  • Kinderlärm ist nach Gesetz kein Lärm aber auch kein Grund nicht doch dagegen zu klagen. Beispiel Unteriexingen
  • Wenn wir eine Lärmschutzwand zu B10 brauchen, brauchen wir auch einen Lärmschutzwand zum Kindergarten?

Gebäude:

  • Der Baugrund ist schwierig / Grundwasser
  • 2 Etagen: Muss dann ein Fahrstuhl vorgesehen werden, der dann wieder Folgekosten erzeugt (Wartungsverträge)
  • Unterbringung Krippe / Schlafräume?

Flächenbedarf Aussenanlage:

  • Die Spielfläche/Außenanlage wird auf Grund der Parkplätze und Zufahrten möglicherweise kleiner als im alten Kindergarten.
  • Die Außenanlage des alten Standorts ist "einmalig" und "gewachsen". Es ist schwer vorstellbar, dass der neue Standort einen gleichwertigen Außenbereich vorweisen kann.

 

Planung und Ablauf:

  • Gibt es eine aktuelle Bedarfsplan an Kindergartenplätzen? Nicht dass manbaut und später kein Bedarf besteht. In Nachbargemeinden müssenKindergartengruppen geschlossen werden.
  • Das Projekt wird "schnell durchgewunken". Kann man das ändern (i.B. Nach betriebswirtschaftlicher Betrachtung)?
  • Die Einbeziehung (mit Stimmrecht) der Leitung ist normalerweise die Regel. Warum nicht bei diesem Projekt?
  • Kann man davon ausgehen dass die beteiligten Architekten Fachleute für Kindergartenbauten sind? Nicht dass Folgekosten durch "Fehlplanungen" entstehen.
  • Gibt es einen Bedarfsplan an Plätzen? Nicht dass man baut und später kein Bedarf besteht.
  • Könnte ein Bau auch in Modulbauweise ausgeführt werden um eine später Umnutzung leichter zu ermöglichen?
  • Alternative Nutzungen außerhalb der KiGa-Belegung einplanen

 

Alternativen:

  • Eine klare Erläuterung weshalb der alte Standort nicht erhalten werden kann fehlt.
  • Gibt es keine Alternativstandorte die billiger in der Realisierung wären? Warum werden keine Alternativen untersucht? Oder warum hat man sich gegen Alternativen entschieden?
  • Ist die Entscheidung für den Standort und den Bau jetzt definitiv? Oder gibt es nach dem Architektenwettbewerb eine weitere finale Entscheidung (Dann wenn die Kosten und die Bauoptik bekannt sind)?
  • Ist der Architektenwettbewerb am geplanten Sollbudget orientiert oder frei davon? Was passiert wenn die eingereichten Pläne das Budget deutlich übersteigen?

 

Haben Sie weitere Punkte oder möchten Sie Ihre Meinung zu einem Punkt rückmelden? Dann nutzen Sie unser Diskussionsforum im Internet. Weitere Details gibt es in der Rubrik: ABG Diskussionsforum.

18.06.2014 Planungswettbewerb

 

In der heutigen Ausgabe des Mitteilungsblatts wurde die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 25.06.2014 bekannt gegeben. Ein Punkt ist der Start des Planungswettbewerbs für den Neubau der Kindertagesstätte Oberer Schulberg. Diese soll nach VOF 2009/RPW 2013 stattfinden. Aber was ist das genau?

 

Bei der ABG gibt es natürlich die Auflösung! Im Folgenden entsprechende Links zu den Dokumenten (Für alle die es genau wissen wollen):

 

VOF 2009: Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen Ausgabe 2009

www.akh.de/.../RPW_2013/rpw-2013.pdf

 

RPW 2013: Richtlinie für Planungswettbewerbe Fassung 31.01.2013

www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/...

23.04.2014: Gemeinderatssitzung / Bürgerfragestunde

 

Im Rahmen der Bürgerfragestunde hat unser Vorstand Andreas Streit die Zusammenfassung der ABG Bürgerumfrage und ABG Ortsbegehung Bürgermeister Lauxmann überreicht.

In der Bürgerfragestunde dürfen Bürger Fragen an den Bürgermeister richten. Dies ist während der regulären Gemeinderatssitzung nicht möglich. Die ABG hat um die Beantwortung der offenen Fragen aus der Bürgerumfrage und der Ortsbegehung gebeten. Als zweite Frage wurde angesprochen, ob zur Refinanzierung des Neubaus des Kindergarten Oberer Schulberg das bisherige Areal verkauft werden soll.

Bürgermeister Lauxmann hat zugesichert, die Fragen zu beantworten und auf die Ergebnisse der Bürgerumfrage und Ortsbegehung einzugehen. Nach seiner Aussage stellt es aber eine Herausforderung dar, in das bereits begonnene Verfahren zum Neubau des Kindergartens eine Beteiligung der Bürgerschaft zu ermöglichen.

 

Abschließend hat Bürgermeister Lauxmann noch ein Angebot für ein Gespräch ausgesprochen, um zwischen der Verwaltung und der ABG über die Ergebnisse der Bürgerumfrage und der Ortsbegehung zu sprechen. Die AGB wird dieses Gesprächsangebot natürlich annehmen und weiterhin über den weiteren Verlauf bei diesem Projekt berichten.

21.04.2014: Ergebnisse Bürgerumfrage / Ortsbegehung

 

Zur Erfassung weiterer Randbedingungen und Argumentefür das Bauprojekt und zur Unterfütterung des Architektenwettbewerbs hat die ABG eine Bürgerumfrage und eine Ortsbegehung durchgeführt. Die Bürgerumfrage lief vom 08.04.- 20.04.2014 und die Ortsbegehung fand am 12.04.2014 statt. Im Folgenden nun die aufbereiteten Ergebnisse:

Ergebnisse der ABG Bürgerumfrage und der Ortsbegehung zum Neubau KiGa Oberer Schulberg
ABG_Bürgerumfrage_ObererSchulberg.pdf
PDF-Dokument [50.5 KB]

08.04.-20.04.2014: Bürgerumfrage

 

Hier der Rückblick auf unseren Aufruf zur Bürgerumfrage:

ABG Bürgerumfrage

12.04.2014: Ortsbegehung

Plaket zur ABG Ortsbegehung

26.03.2014: Gemeinderatssitzung

 

Bericht/Zusammenfassung der ABG:

 

Im Gemeinderat wurde ein Sachstandbericht vorgestellt. d.h. es wurde nur der aktuelle Stand vorgestellt und es wurden keine weiteren Entscheidungen getroffen. Die Festlegung, einen Neubau machen zu wollen, und die dazu notwendigen Schritte einzuleiten, wurde bereits am 25.09.2013 in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen.
Dass am Kindergarten Oberer Schulberg was getan werden muss, steht schon seit längerer Zeit fest. Der aktuelle Bau entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik im Besonderen bei energetischen Aspekten.

Die Verwaltung erwägt einen Neubau auf dem Grundstück der ehemaligen Kelterturnhalle und dem Parkplatz des Friedhofes. Der Betrieb des bisherigen Kindergartens soll während der Bauphase des neuen Kindergartens aufrecht erhalten werden.

Lageplan (Quelle: www.OpenStreetMap.de)

Akut geht es um die Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs. Da das Projekt über einem Schwellwert von 207.000€ liegt wird dieser nichtöffentliche Planungswettbewerb europaweit ausgeschrieben.

Der von der Verwaltung vorgestellte Zeitplan (Wenn alles gut läuft könnte es wie folgt ablaufen):

  • E05/2014: Vorbereitungen für den Wettbewerb abschließen
    Inkl. Rahmendaten / Nutzungsdaten / Anforderungen erarbeiten
    Einbeziehung von Elternvertretern und der Leitung des Kindergartens
  • Vor den Sommerferien: Start des Architektenwettbewerbs (der die Gemeinde voraussichtlich 100.000€ kosten wird)
  • Bis E10/2014 läuft der Architektenwettbewerb und es können Vorschläge eingereicht werden
  • Bis E12/2014 Bewertung der Vorschläge durch eine Fachjury
  • Bis M2015 Planungsphase
  • Bis M2016 Bauphase
  • Eröffnung zum Schuljahr 2016/2017

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