Die Gemeindeverwaltung hat Informationen zu der Baustelle am Kreisverkehr Im Seelach in Ausgabe 30/2017 des Mitteilungsblatts abgedruckt.
(FWV) Die Baustelle beim Kreisel sei sehr schlecht ausgeschildert. Ist das bereits bekannt und kann das geändert werden?
Herr Wemmer gab an, dass die schlechte Beschilderung bereits bekannt sei. Beispielsweise müsse das Kreisverkehrsschild entfernt werden. Die Beschilderung wird
korrigiert.
Bürgermeister Lauxmann gab generell zur Baustelle an, dass dort eine Gasleitung verlegt würde. Die Gasleitung müsse verlegt werden, um das Grundstück, worüber sie derzeit noch liegt, für das dort
künftige Café leitungsfrei zu machen. Die Baufirma hatte zum Glück ein Zeitfenster frei, um die Arbeiten kurzfristig und vor allem vor dem Beginn des ersten Bauabschnitts der Sanierung der
Stuttgarter Straße abschließen zu können. Auf Grund der Kurzfristigkeit konnte die Maßnahme nicht rechtzeitig bekanntgegeben werden. Man habe aber sofort am Montag eine Mitteilung auf der
Schwieberdinger Hompage gesetzt.
(Anmerkung: Für die Bauarbeiten wurde eine Umleitungsstrecke über die Straße "Esslinger Höhe" eingerichtet. Die zugehörige Parkverbots-Beschilderung stand schon einige Tage vor Beginn der Arbeiten an
der Baustelle. So kurzfristig kann die Baustelle also nicht gekommen sein, um sie der Bevölkerung nicht frühzeitiger bekanntzugeben. So hätte mache Irritation vermieden werden können, die Baustelle
hätte was mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt zu tun. In der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblatt wird lediglich die Verlegung einer Gasleitung benannt aber nicht der Zusammenhang mit der
Bäckereifiliale)
Um das Grundstück für die künftige Backfiliale leitungsfrei zu machen wurde am oberen Kreisel an der Stuttgarter Straße nun eine Gasleitung verlegt. Diese Baustelle hat viele Leute überrascht und wurde in Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt gesehen. Die Gemeinde hat nur zögerlich von der Baustelle berichtet und den Zusammenhang mit der Bäckereifiliale offengelassen. Am Tag der Aufnahmen hat der Fotograf bei den Bauarbeitern nachgefragt und diese haben dann den Grund der Verlegung der Gasleitung benannt. In der am Abend stattfindenden Sitzung des AUT wurde der Zusammenhang mit der Bäckereifiliale dann ebenso dargestellt. Soweit so gut, die Baustelle soll bis zum Wochenende und damit vor dem Start der Sanierung der Ortsdurchfahrt weitestgehend fertig sein. Zum Schluss sei noch die Vermutung genannt, dass die Verlegung der Gasleitung wohl eine Auflage des Landratsamts darstellt.
Nachfolgend ein paar Bilder von der Operation am offenen Herzen.
Hat die Gemeinde Informationen darüber, ob und wann die geplante Bäckereifiliale im Gebiet Seelach gebaut wird?
Die Gemeinde ist hier noch in Abstimmung mit dem Landratsamt.
Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 28/2016 über die Informationen aus der letzten AUT-Sitzung vom 06.07. zum Fortgang der Errichtung einer Bäckereifiliale.
Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...
Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2016
Herr Zaiger informierte darüber, dass für die Errichtung einer Bäckereifiliale neben dem Diskountermarkt und dem Kreisverkehr in der Stuttgarter
Straße ein Bauantragsverfahren läuft. Die Baugenehmigung ist noch nicht erteilt, wird aber noch in diesem Jahr erwartet. Die geplante Bebauung werde dem Bebauungsplan entsprechen.
Anhand einer gezeigten Entwurfszeichnung war eine kreisrunde Gebäudeform erkennbar. Dieses ist auf der Seite zum Diskountermarkt hervorstehend geplant, so dass unterhalb des Gebäudes Parkplätze
entstehen können.
Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 11/2016 über die vorgestellte Bebauungsplanänderung im Gebiet "Seelach" in der letzten Gemeinderatssitzung am 16.03.2016. Es soll eine Bäckereifiliale eingerichtet werden.
Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...
Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2016
Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es darum in Nähe des Discountmarktes im Baugebiet "Seelach" eine separate Bäckereifiliale einrichten zu können.
Bürgermeister Lauxmann stellte kurz die Randbedingungen des Vorhabens vor (Die vorgestellten Details stehen in dem Begründungstext s.u.).
Herr Heuckeroth vom Büro Rauschmeier Ingenieure GmbH war in der Sitzung anwesend und stellte die Bebauungsplanänderung vor. Aus den Plänen war ersichtlich, dass innerhalb des geplanten Areals
Versorgungsleitungen liegen. Diese müssen bei einer späteren Bebauung berücksichtigt werden.
Da es hier um rechtliche Fragen geht, hier noch ein Link zum Baugesetzbuch:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
Im folgenden Bild ist grob das geplante Areal schwarz umrandet eingezeichnet.
Fragen der Gemeinderäte
(Antworten sind kursiv dargestellt)
(FWV) Wie sieht es mit Parkplätzen aus?
Man muss den Bebauungsplan abwarten. Vermutlich würden die im Bericht in Richtung des Discountmarktes angelegt werden.
(Grüne) Die Bebauung geht zu Lasten von Grünflächen. Eigentlich sollte Schwieberdingen mehr öffentliche Grünflächen haben. Man werde dem Vorhaben
zustimmen, jedoch unter Protest für die Grünflächen.
Es wird hier eine Ausgleichsfläche geben, gerade weil die Bebauungsplanänderung eine Grünfläche betrifft. Es hatte eine Abwägung stattgefunden, die Grünfläche für die Schließung der
Versorgungslücke zu nutzen. In dem Bereich um das Gebiet Seelach sei das Areal die einzige Möglichkeit, die man hier sieht.
(FWV) Man solle trotzdem eine Bepflanzung mit Bäumen machen.
Herr Heuckeroth gab an, dass auf dem Areal Versorgungleitungen verlegt sind, die eine Bepflanzung mit Bäumen schwierig machen. Ein möglicher Bauherr wird vermutlich versuchen einige Bäume zu
pflanzen. Wichtiger sei es jedoch Stellplätze bereitzustellen.
Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass es heute nur um die Planänderung gehe, damit es dann zu einem Bauantrag kommen kann. Die Details mit den Parkplätzen und Bäumen kann man mit dem Bauantrag
besprechen.
(ABG) Beim Heizkraftwerk wurde auch eine Begründung versprochen, die bis heute noch nicht realisiert wurde. Man solle dieses Mal schon darauf achten.
Keine weitere Kommentierung.
(FDP) Wie sichert man die Versorgungsleitung falls man später mal an die Leitungen ran muss?
Es würde im Grundbuch eingetragen werden, dass die Leitungen zugänglich sein müssen. Es gab bereits Probebohrungen, um die exakte Lage der Leitungen festzustellen. Das Baufenster wird
entsprechend angelegt werden.
Beschlussvorschlag
Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan (Bebauungsplanänderung) aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftrag anhand der vorgestellten Plankonzeption die Bürger- und
Behördenbeteiligung gem. §§ 3, 4, 4a BauGB durchzuführen. Von der Möglichkeit des § 13 a BauGB, ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen, wird Gebrauch gemacht.
Sachvortrag und Begründung
In der Vorlage des Gemeinderats ist folgender Text abgedruckt:
Im Jahr 2014 wurde der bislang im Discountmarkt im Baugebiet "Seelach" ansässigen Bäckereifiliale gekündigt. Für die Wohngebiete "Seelach" und "Ost-Hülbe IV" ist
dadurch eine Versorgungslücke für den Bereich Backwaren entstanden.
Aus der Mitte des Gemeinderats entstand der Wunsch einen Bäckerei-Ersatz anzusiedeln. Ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Gutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA)
bestätigte, dass durch die Ermöglichung einer Bäckereifiliale der Nahversorgungsstandort wieder an seine alte Qualität anknüpfen könnte.
Es ist nun geplant, auf dem an den Discoutmarkt Lidl angrenzenden gemeindeeigenen Grundstück im Bebauungsplanbereich Seelach (am Kreisverkehr, neben dem Wasserhochbehälter) einen Standort für eine
Bäckereifiliale mit einer Verkaufsfläche von ca. 120 m² auszuweisen, um die entstandene Lücke im Grundversorgungssegment zu schließen. Mit einer Bäckerei, welche grundsätzlich Interesse daran hat das
gemeindliche Grundstück zu erwerben (ca. 430 m²) um hierauf eine Backfiliale mit kleinem Café zu errichten, ist die Gemeindeverwaltung in Kontakt.
Ein erstes Gespräch mit der Baurechtsbehörde (Landratsamt Ludwigsburg) hat bereits stattgefunden. Für die beabsichtigte Anlegung einer Bäckereifiliale im gewünschten, gemeindeeigenen Bereich zwischen
dem Kreisverkehr und dem Wasserhochbehälter, ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich, da der rechtskräftige Bebauungsplan Seelach vom 29.07.2004 in diesem Bereich eine öffentliche Grünfläche
ausweist.
Es ist eine Änderung nach §13a BauGB (Innenentwicklung/Nachverdichtung) vorgesehen. Das vorliegende Marktgutachten der GMA hält grundsätzlich, trotz Agglomeration (= Zusammenrechnen der
Verkaufsflächen), eine Baugenehmigung für eine Bäckereifiliale für möglich. Ein Abstimmungsgespräch mit dem Verband Region Stuttgart (VRS) hat bereits stattgefunden.
In der Sitzung wird Herr Heuckeroth vom Büro Rauschmeier Ingenieure GmbH das Verfahren und die vorgesehene Bebauungsplanänderung erläutern und steht für Rückfragen zur Verfügung.
Abstimmung
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Beschlussvorschlag zu.