Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Eigenbetrieb Wasserwerk Schwieberdingen

06.02.2019: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik)

 

Bekanntgaben

 

Es gab dieses Mal drei Bekanntgaben seitens der Gemeindeverwaltung.

Beigeordneter Müller gab an, dass es viele negative Rückmeldungen zur diesjährigen Wasser- und Abwasserbescheiden durch die Bürger kam. Die Darstellung der Bescheide sei sehr unübersichtlich, obwohl sie inhaltlich korrekt seien. Man könne die Zahlen aber nur schwer nachvollziehen.
Die geänderten Abrechnungen kamen durch die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens und der damit einhergehenden Nutzung einer neuen Software. Die technische Umstellung erfolgte durch das zentrale Rechenzentrum bei der Anstalt ITEOS (siehe -->
hier)
Von Seiten der Gemeindeverwaltung habe man eine deutliche Überarbeitung der Bescheide eingefordert. Die Darstellung der Bescheide wurde vorab nicht abgestimmt und so war die Verwaltung selbst sehr über die unübersichtliche Darstellung überrascht. Bürger können sich an die Gemeindeverwaltung wenden, wenn sie Frage zum Bescheid haben. Man wird auch auf die Anstalt ITEOS zugehen und fragen, wie es zu den unübersichtlichen Bescheiden kommen konnte. Eine kurzfristige Lösung werde eingefordert.
Bürgermeister Lauxmann fügte noch hinzu, dass eine Erläuterung im Amtsblatt abgedruckt werde.

23.01.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Festsetzung des Wirtschaftsplans 2019 für das Wasserwerk Schwieberdingen

 

Direkt nach den Haushaltsreden und der Abstimmung des Gemeindehaushaltes folgte die Abstimmung des Wirtschaftsplans für das Wasserwerk.

 

Abstimmung

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Wirtschaftsplans 2019 sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2018 bis 2022.

 

In der Vorlage stand noch folgender Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 für das Wasserwerk Schwieberdingen einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 19. Dezember 2018 eingebracht. Die Vorberatung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 09. Januar 2019. Aus dieser Vorberatung ergaben sich keine Änderungen gegenüber dem Entwurf.

 

Der Beschlussvorschlag wurde bei zwei Enthaltungen (Bündnis 90/Grüne) mehrheitlich angenommen. Die ABG-Fraktion hat dem Wirtschaftsplan zugestimmt.

09.01.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorberatung des Wirtschaftsplans für das Wasserwerk Schwieberdingen 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 – 2022

 

Beigeordneter Müller stellte den Tagesordnungspunkt vor. Das Zahlenwerk entspräche inhaltlich dem bei der kürzlich stattgefundenen Vorstellung der neuen Gebührenkalkulation. Er ging nicht weiter auf das vorliegende Zahlenwerk ein.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte, wofür die 1.400 € an Personalkosten anfallen, da das Wasserwerk doch kein eigenes Personal habe.
Herr Müller gab an, dass das die Gelder für den Austräger der Wasserrechnungen sei.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dass die Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Wasserwerk Schwieberdingen 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 - 2022 in der Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2019 in der von ihm beratenen Form erfolgen soll.

 

Die Vorlage enthielt noch folgenden Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wasserwerk 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 19. Dezember 2018 eingebracht.
Die Vorberatung erfolgt auf Wunsch des Gemeinderates im Gesamtgremium. Die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 - 2022 soll in der Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2019 erfolgen.

 

Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

19.12.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Einbringung des Entwurfs des Wirtschaftsplans für das Wasserwerk 2019

 

Beigeordneter Müller stellte den Wirtschaftsplan vor. Das Wasserwerk Schwieberdingen arbeitet als Eigenbetrieb gewinnbringend und hat seit 2011 das Ziel einen Gewinn zu erzielen (in 2019 119.569 €). Das Gesamtvolumen des Wirtschaftsplans 2019 umfasst 1.465.700 €. Dieser Betrag wird zu 98,4 % durch den Wasserverkauf erwirtschaftet (1.442.100 €). Die Wassergebühr wude vor kurzem auf 1,99 € pro m³ festgelegt und liegt weiterhin unterhalb des Landesdurchschnittspreises. Der Vollständigkeit halber sei auch der Abwasserpreis in Höhe von 1,54 €/m³ angegeben. In Summe sind die Wasser- und Abwassergebühren damit weiterhin moderat. Für 2019 und die Folgejahre geht man von einer zu verkaufenden Wassermenge von 690.000 m³ aus.

 

Es ergeben sich folgende Aufwendungen (in Summe 1.465.700 €):

  • Materialaufwand (z.B. Wasserbezug) 727.300 € (49,6 %)
  • Betriebliche Aufwendungen 327.431 € (22,3 %)
  • Abschreibungen 144.900 € (9,9 %)
  • Gewinn 119.569 € (8,2 %)
  • Konzessionsabgabe 109.200 € (7,5 %)
  • Zinsen 37.300 € (2,5 %)

Investitionen erfolgen in die Hochbehälter Laib (129 T€) und in die Restfinanzierung der Sanierung der Leitungen in der Ortsdurchfahrt (350 T€). Zur Druckerhöhung im "Musikerviertel" sind 85 T€ vorgesehen. Kredite werden mit 200 T€ getilgt.

 

Herr Müller gab als Fazit an, dass die Erneuerung der Wasserleitung und die Aufrechterhaltung der Wasserqualität weiterhin im Vordergrund stehen. Zudem ginge es um die Sanierung der Hochbehälter. Das Wasserwerk kommt ohne weitere Kredite aus.

 

Der Vortrag schloss mit einem Zitat von Willy Brandt: "Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen ist, sie zu gestalten."

 

Beigeordneter Müller dankte allen Mitarbeitern, die an der Erstellung des Wirtschaftsplans 2019 beteiligt waren. Der weitere Ablauf sieht vor, dass der Wirtschaftsplan am 09.01.2019 beraten wird und am 23.01.2019 der Beschluss erfolgt.

 

Abstimmung

 

Es wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt ohne weitere Aussprache den Entwurf des Wirtschaftsplans 2019 zur Vorberatung in die Gemeinderatssitzung am 9. Januar 2019 zu verweisen.

 

In der Vorlage stand hierzu noch folgender Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 für das Wasserwerk Schwieberdingen wird formell in der Sitzung des Gemeinderates am 19. Dezember 2018 eingebracht.

 

Es ist vorgesehen, den Entwurf des Wirtschaftsplans 2019 ohne weitere Aussprache zur Vorberatung in die Gemeinderatssitzung am 9. Januar 2019 zu verweisen. Der Wirtschaftsplan 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 soll in der Sitzung des Gemeinderats am 23. Januar 2019 verabschiedet werden.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2019 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 wird in der Sitzung nachgereicht.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

29.11.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 48/2018 mit einer Stellungnahme zur Neuberechnung der Abwasser- und Wassergebühren, welche in der Sitzung des Gemeinderats am 21.11.2018 vorgestellt und beschlossen wurde.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

21.11.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Eigenbetrieb Wasserwerk
a) Gebührenkalkulation
b) Änderung der Wasserversorgungssatzung

 

Der Themenkomplex der Neukalkulation der Abwassergebühren und der Gebührenkalkulation für das Frischwasser wurden zusammen vorgestellt. Herr Müller führte eingangs aus, dass die Gebühren regelmäßig im 2-jährigen Turnus neu berechnet würden. Man achte darauf, dass eine Verlässlichkeit bei den Gebühren vorhanden ist. Die heute vorgestellten Gebühren gelten für die Jahre 2019/2020.


Die Abwassergebühr wird auf 1,54 /m³ festgesetzt. Hierin sind Gewinne aus dem Vorjahr mit eingerechnet, ansonsten würde die Gebühr bei 1,72 €/m³ liegen. Herr Müller sagte explizit nicht, dass die Gebühr zuvor bei 1,38 €/m³ lag, was später noch zu einer Nachfrage führte. Für die Beseitigung des Oberflächenwasser fällt künftig eine Gebühr von 0,29 €/m² an, bisher galten hier 0,26 €/m². Während die Abwasser- und Wassergebühr pro m³ erhoben wird, orientiert sich die Gebühr für das Oberflächenwasser anhand der vorhandenen Fläche in m².


Die Wassergebühr erhöht sich von 1,90 €/m³ auf 1,99 €/m³ (+ 7% Mehrwertsteuer). Die zugehörige Gebührenkalkulation ist erstellt und die Gebühren bewegen sich im geplanten Rahmen.

 

Herr Pinkert von der Fa. Schneider & Zajontz stellte dann die Gebührenkalkulation vor. Die genannte Firma hat die Kalkulationen für die Gebühren durchgeführt. Die Kosten für die Abwasserbeseitigung sind mit 3,18 Mio. € nahezu unverändert. Der Betrag teilt sich auf folgende Posten auf:

  • 464 T€ für die Straßenentwässerung, welche von der Gemeinde getragen wird
  • 2,016 Mio. € für die Schmutzwasserbeseitigung
  • 699 T€ für die Niederschlagswasserbeseitigung

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt spielt bei der Kalkulation eine Rolle und erhöht die Kosten. Im Gegenzug sind aber Abschreibungen für das Klärwerk Talhausen geringer geworden, so dass sich in Summen die Mehraufwendungen und die Einsparungen ausgleichen. Die Schmutzwassermenge ist geringer als in den Jahren zuvor.

 

Die vollständige Gebührenkalkulation kann in den Vorlagen des Gemeinderats --> hier ab S. 43 eingesehen werden.
 

Bürgermeister Lauxmann dankte den Ausführungen von Herrn Pinkert und Herrn Müller.

 

Der Vollständigkeit halber sei noch der Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats dargestellt:


a) Gebührenkalkulation
Die Gebührenkalkulation ist das Kontrollinstrument für die Gebühren. Sie hat insbesondere dem Vorteilsprinzip, dem Kostendeckungsgrundsatz und dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen: In seiner Rechtsprechung verlangt der VGH, dass jeder Satzung eine Gebührenkalkulation zu Grunde liegen und der Gemeinderat diese ausdrücklich in seine Beschlussfassung mit-aufnehmen muss. Eine nachträgliche Erstellung erst im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung wird nicht akzeptiert.

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt in der Gemeinde Schwieberdingen derzeit je gemessenem m³ Wasser 1,90 € (zuzüglich MwSt.). Das Wasserwerk Schwieberdingen wird in Form eines Eigenbetriebes geführt. Für den Eigenbetrieb ist kein Betriebsausschuss gebildet. Deshalb hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan nach pflichtgemäßem Ermessen die Höhe des Gebührensatzes zu beschließen.

 

Nach § 14 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) dürfen Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde können darüber hinaus einen angemessenen Ertrag erwirtschaften. Obwohl es derzeit keine eindeutige Obergrenze für einen möglichen Gewinn gibt, muss davon ausgegangen werden, dass dieser zusätzliche Ertrag nicht zu unangemessen hohen Gebühren führen darf.

Wirtschaftliche Unternehmen der. Gemeinde haben jedoch auch die Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) zu beachten. Nach § 102 Abs. 2 GemO sind sie so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird, sie sollen darüber hinaus einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. Nach § 12 Abs. 3 EigBG ist auf die Erhaltung des Sondervermögens Bedacht zu nehmen. Erwirtschaftet werden sollen ausreichende Mittel sowohl zur Erhaltung des Vermögens, als auch zur Durchführung der notwendigen Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen, da bei nicht ausreichenden Eigenmitteln Kreditaufnahmen notwendig werden. Außerdem soll eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals und neben der Zahlung der Konzessionsabgabe an die Gemeinde ein weiterer Ertrag für den Haushalt erwirtschaftet werden. Damit die höchstmögliche Konzessionsabgabe bei der Wasserversorgung als Aufwand berücksichtigt werden kann, müssen der Mindesthandelsbilanzgewinn und die darauf lastenden Mindestertragssteuern erwirtschaftet werden. Der Mindesthandelsbilanzgewinn beträgt 1,5 % des gesamten Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres. Diese Ziele konnte das Wasserwerk Schwieberdingen in den letzten Jahren weitgehend erfüllen.

 

Bei der der Gebührenkalkulation wurden die Kosten und Erlöse für die Jahre 2019 und 2020 berücksichtigt. Der Kostenermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten liegen die vorläufigen Werte der Haushalts- und Finanzplanung zu Grunde. Für die Ermittlung der ansatzfähigen kalkulatorischen Kosten wurde der Anlagenachweis Stand 31.12.2017 zu Grunde gelegt und anhand der voraussichtlichen Zugänge und Abgänge bis zum Ende des Kalkulationszeitraumes weiterberechnet. Die Divisionskalkulation berücksichtigt neben den sonstigen Erträgen und den gebührenfähigen Kosten auch den erwünschten Jahresgewinn. Nach der Vereinbarung über die Konzessionsabgabe gewährt der Eigenbetrieb der Gemeinde für Zwecke des Eigenverbrauchs einen Nachlass auf die allgemeine Wasserverbrauchsgebühr von 10 % und liefert Wasser für Feuerlöschzwecke, Feuerlöschübungen, für Zwecke der Straßenreinigung, für Zwecke der Reinigung der Abwasseranlagen und für öffentliche Zier- und Straßenbrunnen unentgeltlich. Danach ergibt sich für den Kalkulationszeitraum 2019 und 2020 eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,99 €/m³.

 

Die Kalkulation der Gebühren beim Eigenbetrieb Wasserwerk erfolgt parallel zur Kalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung. Der Gebührensteigerung beim Eigenbetrieb steht eine ebenfalls gestiegene Schmutzwassergebühr gegenüber.

 

b) Änderung der Wasserversorgungssatzung
Die neuen Gebühren sind in die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung eingearbeitet.

 

Mit der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte ("Measurement Instruments Directive" – MID; "Messgeräterichtlinie"), wird der Herstellungsprozess von der Entwicklung bis zur Inbetriebnahme von bestimmten Messgeräten geregelt. Durch die MID in Verbindung mit der einschlägigen Norm DIN EN 14 154 wurden die Leistungsbereiche der Wasserzähler seit der letzten Gebührenkalkulation neu definiert:

Bisher: Nenndurchfluss: Q n
Neu nach MID: Dauerdurchfluss: Q 3

 

Deshalb werden in § 42 (Grundgebühr) die neuen MID-konformen Zähler aufgenommen und den jeweils vergleichbaren Leistungsbereichen bisher gebräuchlicher Zähler zugeordnet. In der Praxis werden "alte" und "neue" Zähler noch parallel verwendet werden. Aus diesem Grund werden in der Satzung beide Zählerarten mit den entsprechenden Nenngrößen angegeben.

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG) Gemeinderat Streit bemerkte, dass in der Vorstellung der Kostenkalkulationen die Gebühren aus den Vorjahren nicht dargestellt sind. Wenn man die neuen Gebühren beschließt, wäre es angebracht die bisherigen Gebühren zu sehen.
Herr Müller erläuterte, dass es sich hier nicht um eine Haushaltsplanung handle, sondern um die Gebührenkalkulation. In der Haushaltsplanung seien die jeweiligen Gebührenverläufe dargestellt. Die aktuellen neuerrechneten Gebühren gelten für die beiden nächsten Jahre. Man bleibe im Rahmen dessen, was man bei der letzten Kalkulation vorausgeplant hatte.
Gemeinderat Streit wiederholte, dass es durchaus relevant wäre, die Zahlen aus den Vorjahren darzustellen, wenn man die neuen Gebühren beschließt.

 

(FDP) Von Seiten des Klärwerks Talhausen gibt es Kostenüber- und Unterdeckungen. Wenn Sanierungen im Klärwerk durchgeführt bzw. verschoben werden, wirkt sich das direkt auf die Abwassergebühr aus. Es hat hier nun Investitionsverschiebungen geben, damit die Abwassergebühr nicht den höheren Wert angenommen hat? Generell sei es gut, wenn der Wasserpreis nicht zu sehr von der Gemeinde subventioniert wird, weil man es dann selber anhand des Verbrauchs in der Hand habe, die Höhe seiner Abgabe zu bestimmen.
Herr Müller führte aus, dass in Talhausen die Anschaffung von neuen Blockheizkraftwerken verschoben wurden. Dafür wurde eine Rücklaufschlammleitung repariert. Betragsmäßig war die Reparatur günstiger als die Anschaffung der Blockheizkraftwerke.
Nachfrage: Das heißt dann aber auch, dass die Gebühren dann eben im nächsten Zyklus erhöht werden, dann wenn eben die Investition in die Blockheizkraftwerke getätigt wird?
Herr Müller bestätigte dies. Es komme aber noch darauf an, ob wiederum andere Investitionen verschoben werden. Dann könnte es sein, dass die Gebühren niedriger liegen als erwartet. Die Investitionen seien auch Investitionen in den Umweltschutz. Die Gebühren in Schwieberdingen müssen sich nicht verstecken.
Nachfrage: Tendenziell werden die Gebühren aber stetig teurer. Die Refinanzierung in die Anlagen spielt in die Gebühren mit rein.
Herr Müller bestätigte dies erneut. Die steigenden Anforderungen in die Abwasserbeseitigung bzw. Wasserbereitstellung kosten letztlich Geld.

 

(Bündnis 90/Grüne) Es sei schön, dass man erkannt hat, dass die Rohstoffe endlich sind. Man solle künftig darauf achten im Vortrag keine Abkürzungen zu verwenden, sondern diese verständlich zu erläutern.
Herr Müller gab an, dass sich die Bodenseewasserversorgung (BWV) sehr wohl mit den Herausforderungen einer Sicherstellung der Wasserversorgung beschäftige.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag:
a) Gebührenkalkulation (Anlage 1):

  1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand November 2018 wird zugestimmt.
  2. Die Gemeinde Schwieberdingen beabsichtigt, weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung zu erheben.
  3. Die Gemeinde Schwieberdingen wählt als Bemessungsmaßstab den Maßstab gemessene Wassermenge in der Ausgestaltung der Bestimmungen der Wasserversorgungsatzung.
  4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung der Wirtschaftsplan 2019 und die Finanzplanung des Jahres 2020 zugrunde.
  5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung wurden die pagatorischen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
  6. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
  7. In der Gebührenkalkulation ist ein Gewinnzuschlag (Konzessionsabgabe, Jahresgewinn, Kapitalertragsteuer, Soli, Verrechnung des unentgeltlichen und ermäßigten Eigenverbrauchs) von 275.447€ im Jahr 2019 und von 260.619€ im Jahr 2020 berücksichtigt.
  8. 8 Die Verbrauchsgebühren werden für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2019 und 2020 auf 1,99 €/m³ festgesetzt.

b) Änderung der Wasserversorgungssatzung (Anlage 2):
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung gemäß Anlage 2.

 

Die beiden Beschlussvorschläge a) und b) wurden getrennt abgestimmt. Beiden Beschlussvorschläge wurden bei 2 Enthaltungen (Bündnis90/Grüne) zugestimmt.

26.09.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Eigenbetrieb Wasserwerk
- Feststellung des Jahresabschlusses 2017
- Trägerdarlehen von der Gemeinde Schwieberdingen

 

Betriebsleiter Müller stellte den Tagesordnungspunkt vor.
Zum Vergleich zum Bericht im letzten Jahr sie hier die gleiche Auflistung gegeben:

  • Die Bilanzsumme in 2017 ist gegenüber dem Vorjahr mit 2.828.410 € um 22.556 € niedriger ausgefallen.
  • Bei den Investitionen wurden 440.900 € weniger ausgeben als eingeplant waren.
  • Das Eigenkapital ist seit Jahren auf jetzt rund 1,9 Mio. € stetig ansteigend. Die Eigenkapitalquote liegt bei 68,4 % (ein Plus um 6,2 % gegenüber dem Vorjahr). Die Rentabilität der Eigenmittel liegt bei 10,1 % (gegenüber 4,4 % im Vorjahr)
  • Als Jahresgewinn waren 109.000 € geplant. Erzielt wurden allerdings 175.482 €.
  • Die Schulden liegen nun bei 838.843,51 € (- 205.400,01 € gegenüber dem Vorjahr). Umgerechnet auf die Prokopf-Verschuldung liegt Schwieberdingen derzeit bei 74,31 €/Einwohner (Vorjahr: 92,07 €). Dieser Wert liegt deutlich unterhalb des Landeschnittes.
  • Ein Blick auf die Wassermengen:
    • Bodenseewasser: 639.620 m³ (+ 22.392 m³)
    • Strohgäuwasser: 14.722 m³ (- 86 m³)
    • Eigenwasser: 81.760 m³ (- 7.280 m³)
    • Wasseraufbereitung: 736.102 m³ (+ 15.026 m³)
    • Wasserverkauf: 698.632 m³ (+ 18.912 m³)
    • Kanal-, Behälter- und Leitungsreinigung: 9.985 m³ (+ 85 m³)
    • Wasserverlust: 28.015 m³ 3.81 % (was den niedrigsten Wert seit 2013 darstellt)

 

Der Vollständigkeit halber noch ein Blick in den Sachvortrag und Begründung aus der Begründung des Gemeinderats:
1. Feststellung Jahresrechnung 2017:
Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs wird auf die Anlage mit dem Lagebericht, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Übersicht über die aktuelle Entwicklung des Anlagevermögens sowie dem Anhang zur Jahresrechnung verwiesen.

 

Als weiteres Thema wurde die Verfügungsstellung eines Trägerdarlehens durch die Gemeinde behandelt. Erläutert wird das Thema durch den Sachvertrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
2. Trägerdarlehen:
Im Wirtschaftsplan des Wasserwerkes sind in den Jahren 2017 und 2018 Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 2.000.000 € ausgewiesen. Die Kreditermächtigung des jeweiligen Wirtschaftsjahres gilt jeweils weiter, bis der Wirtschaftsplan für das übernächste Jahr erlassen wird. Die Kreditermächtigungen wurden von der Kommunalaufsicht genehmigt.
Grundsätzlich können die Fremdmittel entweder auf dem Kapitalmarkt oder bei der Gemeinde beschafft werden. Für den Vergleich ergab eine Anfrage auf dem Kapitalmarkt für ein Kredit in Hohe von 2 Mio. € mit einer jährlichen Tilgung in Hohe von 100.000 € bei einer Laufzeit von 5 Jahren einen Festzinssatz von 0,70 % und bei 10 Jahren einen Festzinssatz von 1,25 %.
Die Liquiditätsaufstellung der Gemeinde Schwieberdingen weist in der Haushaltsplanung 2018 (vgl. HH-Plan Seite 259) im Jahr 2021 noch über 7,5 Mio. € an freien Mittel aus. In diesem Betrag sind die Finanzierung der Ortsdurchfahrt und des Hochwasserschutzes mit den heutigen Annahmen bereits enthalten. Die Finanzierung der Sanierung und Erweiterung der Glemstalschule ist neben den Fördermitteln durch Kreditaufnahmen beim Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen vorgesehen, sodass die Verbandsgemeinden nachfolgend in der Liquidität, nur mit den Zins- und Tilgungsaufwendungen über die Kreditlaufzeit belastet werden, d.h. ein kurzfristig größerer Mittelabfluss wird durch diese Maßnahme nicht erfolgen. Im Übrigen kann die Gemeinde für ihre freie Mittel allenfalls nur eine sehr unterdurchschnittliche Verzinsung erzielen und muss voraussichtlich ab dem nächsten Jahr mit bis zu 0,4 % Negativzinsen für die frei verfügbaren Mittel rechnen.


Beim Wasserwerk liegt die Eigenkapitalquote nach dem vorliegenden Abschluss zum 31.12.2017 bei über 68 %. Auch nach der erfolgten Aufnahme eines Darlehens wird diese noch über der nach den Richtlinien der Finanzverwaltung geforderten Grenze von 30 % liegen. Danach wurde, sofern die Eigenkapitalquote unter 30 % fällt, die Verzinsung von weniger als 30 % des Eigenkapitals als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Obwohl aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) die 30 %-Marke nicht grundsätzlich als starre Grenze gewertet werden darf, findet sie beim zuständigen Finanzamt Ludwigsburg faktisch weiterhin Anwendung, da die Wasserversorgung generell von öffentlichen Unternehmen betrieben wird und somit der nach dem BFH notwendige Vergleich mit privaten Betreibern für eine geringere Quote nicht geführt werden kann.


Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, dass das Wasserwerk ein Trägerdarlehen bei der Gemeinde aufnimmt. Durch das Trägerdarlehen entstehen für das Wasserwerk und damit für den Gebührenzahler keine zusätzlichen Belastungen. Gleichzeitig kann bei der Gemeinde eine Verzinsung erzielt werden und darüber hinaus können damit auch für den Steuerzahler Negativzinsen erspart werden. Die Laufzeit für das Trägerdarlehen wird mit 7 Jahren vorgeschlagen, da zu diesem Zeitpunkt die planmäßige Tilgung für das bereits bestehende Kreditmarkdarlehen des Wasserwerkes endet und insofern dann über das weitere Vorgehen insbesondere auch hinsichtlich der Laufzeit und Tilgungshohe neu entschieden werden kann. Es wird vorgeschlagen, dass nach Ablauf von 4 Jahren ein einmaliges Kündigungsrecht mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist vereinbart wird, für die Kündigung ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich Anhand der vorliegenden Angebote wird auch in Anbetracht des einmaligen Kündigungsrechtes eine Festverzinsung von 0,80 % für die Laufzeit von 7 Jahren vorgeschlagen.

 

Die Konditionen für das Trägerdarlehen im Überblick:
Betrag:           2.000.000€
Auszahlung:    01.10.2018
Tilgung:          50.000 € jeweils am 31.03. und am 30.09.,
                      erstmals am 31.03.0219
Festzins:        0,80%
Zinszahlung:   jeweils am 31.03. und am 30.09., erstmals am 31.03.2019
Kündigung:     einmalig möglich zum 30.06.2022 mit 6-monatigen
                      Kündigungsfrist

 

Die Aufnahme des Trägerdarlehens wird auch von unserm Steuerberater, der am Jahresabschluss 2017 beteiligt war, befürwortet.

 

Es ergab sich eine kleine Diskussion über den Sinn eines Trägerdarlehens oder ob es nicht besser sei, das Geld auf dem freien Markt aufzunehmen. Von Seiten des Gemeinderats wurde angemerkt, dass man die Entwicklung des Geldmarktes nicht abschätzen könne. Es könnte damit auch der Fall eintreten, dass das Trägerdarlehen am Ende teurer kommt, als wenn man das Geld per Kredit aufgenommen hätte.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde überfolgenden Beschlussvorschlag abgestimmt. Die beiden Unterpunkte wurden getrennt abgestimmt.

 

Beschussvorschlag

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Wasserwerk Schwieberdingen" für das Jahr 2017 wird, wie im Sachvortrag dargestellt, festgestellt.
  2. Die Gemeinde Schwieberdingen stellt dem Wasserwerk Schwieberdingen ab dem 01.10.2018 ein Trägerdarlehen in Höhe von 2.000.000 € zur Verfügung. Der Festzins beträgt für die nächsten 7 Jahre 0,80 %. Die Tilgung beträgt jährlich 100.000 € und ist jeweils hälftig am 31.03. und 30.09. fällig. Die Zinszahlungen sind ebenfalls jeweils am 31.03. und am 30.09. nachträglich zu entrichten. Zum 30.09.2022 wird ein einmaliges Kündigungsrecht mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist vereinbart.

 

Punkt 1 des Beschlussvorschlags wurde einstimmig angenommen.
Punkt 2 wurde mit 3 Gegenstimmen (2 x FDP, 1 x Gemeinderätin Reinold) mehrheitlich angenommen.

28.02.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Festsetzung des Wirtschaftsplans 2018 für das Wasserwerk Schwieberdingen

 

Nach den Haushaltsreden ging es ohne Umschweif zur Abstimmung des Wirtschaftsplans für das Wasserwerk.

 

Abstimmung

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Wirtschaftsplans 2018 sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2017 bis 2021.

 

In der Vorlage stand noch folgender Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 für das Wasserwerk Schwieberdingen einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20. Dezember 2017 eingebracht. Die Vorberatung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 31. Januar 2018. Aus dieser Vorberatung ergaben sich keine Änderungen gegenüber dem Entwurf. Der Wirtschaftsplan ist nochmals mit dem aktuellen Beschlussdatum beigefügt.

 

Die Basiszahlen des Wirtschaftsplans finden sich in der Vorlage --> hier auf Seite 7.
 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

31.01.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorberatung des Wirtschaftsplans für das Wasserwerk 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 – 2021

 

Beigeordneter Müller gab an, dass sich die Struktur des Zahlenwerks nicht groß geändert habe. Die aktuelle Gebührenkalkulation für das Abwasser gelte zudem noch für 2018. Der Wirtschaftsplan wurde nicht eigens vorgestellt. Herr Müller verwies jedoch darauf, dass das Wasserwerk für seinen Kostenanteil an den Kosten der Grunderneuerung der Ortsdurchfahrt 2,35 Mio. € an Krediten aufnehmen wird.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(CDU) Im Wirtschaftsplan steht drinnen, dass keine Eigenförderung erfolgen kann. Wie ist das zu verstehen?
Herr Wemmer gab an, dass damit die Eigenwasserförderung gemeint ist. Wegen der Bauarbeiten an der Ortsdurchfahrt sei derzeit die Wasserleitung vom Brunnen im Herrenwiesenweg zum Hochbehälter unterbrochen ist. Deshalb könne derzeit kein Eigenwasser zugemischt werden.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dass die Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Wasserwerk Schwieberdingen 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 - 2021 in der Sitzung des Gemeinderates am 28. Februar 2018 in der von ihm beratenen Form erfolgen soll.

 

Die Vorlage enthielt noch folgenden Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wasserwerk 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20. Dezember 2017 eingebracht.
Die Vorberatung erfolgt auf Wunsch des Gemeinderates im Gesamtgremium. Die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 - 2021 soll in der Sitzung des Gemeinderates am 28. Februar 2018 erfolgen.

 

Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

20.12.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Einbringung des Entwurfs des Wirtschaftsplans für das Wasserwerk 2018

 

Beigeordneter Müller stellte den Wirtschaftsplan vor. Das Wasserwerk Schwieberdingen arbeitet als Eigenbetrieb gewinnbringend und hat seit 2011 das Ziel einen Gewinn zu erzielen (in 2018 105.000 €). Das Gesamtvolumen des Wirtschaftsplans 2018 umfasst 1,39 Mio. €. Dieser Betrag wird zu 98 % durch den Wasserverkauf erwirtschaftet (1.367.800 €). Die Wassergebühr liegt derzeit bei 1,90 € pro m³ und liegt damit um 8 Cent unterhalb des Landesdurchschnittspreises. Der Vollständigkeit halber sei auch der Abwasserpreis in Höhe von 1,38 €/m³ angegeben. In Summe sind die Wasser- und Abwassergebühren damit weiterhin moderat. Für 2018 und die Folgejahre geht man von einer zu verkaufenden Wassermenge von 685.000 m³ aus.

 

Es ergeben sich folgende Aufwendungen (in Summe 1,287 Mio. €):

•    Materialaufwand (z.B. Wasserbezug) 684.300 € (53,2 %)
•    Betriebliche Aufwendungen 322.248 € (25 %)
•    Abschreibungen 127.500 € (9,9 %)
•    Konzessionsabgabe 105.800 € (8,2 %)
•    Zinsen 47.300 € (3,6 %)

 

Investitionen erfolgen in die Hochbehälter und die neuen Wasserleitungen in der Stuttgarter Straße. In 2018 sind Kredite in Höhe von 2 Mio. € eingeplant.

 

Herr Müller gab als Fazit an, dass weiterhin der erzielte Gewinn die Basis für die Konzessionsabgabe darstellt. Das Wasserwerk kann alle anstehenden Projekte aus eigenen Geldmitteln und Krediten finanzieren. Einen Zuschuss von Seiten der Gemeinde ist nicht notwendig.

 

Beigeordneter Müller dankte allen Mitarbeitern, die an der Erstellung des Haushaltsplans 2018 beteiligt waren.

 

Abstimmung

 

Es wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt ohne weitere Aussprache den Entwurf des Wirtschaftsplans 2018 zur Vorberatung in die Ausschüsse am 10. Januar 2018 zu verweisen.

 

In der Vorlage stand hierzu noch folgender Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 für das Wasserwerk Schwieberdingen wird formell in der Sitzung des Gemeinderats am 20. Dezember 2017 eingebracht.

Es ist vorgesehen, den Entwurf des Wirtschaftsplans 2018 ohne weitere Aussprache zur Vorberatung in eine gemeinsame Ausschusssitzung am 10. Januar 2018 zu verweisen. Der Wirtschaftsplan 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 soll in der Sitzung des Gemeinderats am 24. Januar 2018 verabschiedet werden.

Der Entwurf Entwurfs des Wirtschaftsplans 2018 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 wird in der Sitzung nachgereicht.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

28.06.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs

 

Betriebsleiter Müller stellte den Jahresabschluss des Wasserwerks vor. Der erzielte Überschuss stünde für die Sanierung der Ortsdurchfahrt zur Verfügung. Man liege seit 13 Jahren in der Gewinnzone. Seit 2011 gibt es eine Gewinnerzielungsabsicht.

 

Als wichtige Kenngrößen wurden folgende Angaben gemacht:

  • Die Bilanzsumme in 2016 ist gegenüber dem Vorjahr mit 2.848.967 € um 19.083 € höher ausgefallen.
  • Bei den Investitionen wurden 149.152 € weniger ausgeben. Die Sanierung des Hochbehälters Laib wurde verschoben.
  • Das Eigenkapital ist seit Jahren auf jetzt rund 1,7 Mio. € stetig ansteigend. Die Eigenkapitalquote liegt bei 62,2 %. Die Rentabilität der Eigenmittel liegt bei 4,4 %.
  • Als Jahresgewinn waren 77.000 € geplant. Erzielt wurden lediglich 73.218 €. Hierin ist das Nachholen der Konzessionsabgabe an die Gemeinde für 2015 in Höhe von 60.700 € bereits enthalten. Ohne diesen Nachtrag läge der Jahresgewinn bei ca. 140.000 €.
  • Die Schulden liegen nun bei 1.044.243,52 €. Umgerechnet auf die Prokopf-Verschuldung liegt Schwieberdingen derzeit bei 92,07 €/Einwohner (Vorjahr: 91,81 €). Dieser Wert liegt deutlich unterhalb des Landeschnittes.
  • Ein Blick auf die Wassermengen:
    • Bodenseewasser: 617.228 m³
    • Strohgäuwasser: 14.808 m³
    • Eigenwasser: 89.040 m³
    • Wasseraufbereitung: 721.076 m³
    • Wasserverkauf: 679.720 m³
    • Kanal-, Behälter- und Leitungsreinigung: 9.900 m³
    • Wasserverlust: 31.456 m³ 4,36 % (Was erneut einen niedrigen Wert darstellt)

 

In der Vorlage des Gemeinderats stand noch folgender kurzer Sachvortrag und Begründung:
Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs wird auf die Anlage mit dem Langebericht, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Übersicht über die aktuelle Entwicklung des Anlagevermögens sowie dem Anhang zur Jahresrechnung verwiesen.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte Herrn Müller für die Vorstellung der Jahresrechnung.

 

Abstimmung

 

Zum Schluss wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Der Jahresrechnung des Eigenbetriebs "Wasserwerk Schwieberdingen" für das Jahr 2016 wird, wie im Sachvortrag dargestellt, festgestellt.

Anlage 1: Beschlussvorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016
AbschlussWasserwerk_Anlage1.pdf
PDF-Dokument [123.2 KB]

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

17.05.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserwerk Schwieberdingen"

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit der Nachtragshaushaltssatzung 2017 samt Stellenplan behandelt. Beide Themen betreffen den Beigeordneten. Kämmerer Müller stellte kurz die in Anlage 1 aufgeführte Änderung der Betriebssatzung des Wasserwerks vor.

 

In der Vorlage des Gemeinderats steht folgender Sachvortrag und Begründung:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.02.2017 beschlossen, dass die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Wasserwerk Schwieberdingen zukünftig durch den Ersten Beigeordneten erfolgen soll. Die Betriebssatzung wurde in §2 Abs. 2 entsprechend angepasst.

 

Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung ist in Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

Anlage 1:

 

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserwerk Schwieberdingen"

 

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 17. Mai 2017 folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserwerk Schwieberdingen" beschlossen:

  1. § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
    Für den Eigenbetrieb wird ein Betriebsleiter bestellt. Der Betriebsleiter ist der Erste Beigeordnete der Gemeinde. Ihm obliegen insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind, insbesondere der Einsatz von Personal, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung.
  2. Die Satzungsänderung tritt am 01.07.2017 in Kraft.

Schwieberdingen 17. Mai 2017

Lauxmann
Bürgermeister

 

Hinweis nach § 4 Abs. GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

 

Abstimmung

 

Die Abstimmung erfolgte über folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserwerk Schwieberdingen" gemäß Anlage 1.

 

Dieser wurde bei einer Enthaltung (aus den Reihen der CDU-Fraktion) mehrheitlich angenommen.

04.05.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Bericht der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 18/2017 über die Zustimmung der ABG-Fraktion in der Gemeinderatssitzung am 26.04.0217 zur Vertragsverlängerung für die technische Betriebsführung des Schwieberdinger Wasserwerks.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2017

Der Hochbehälter Laib als Teil der Wasserversorgung

26.04.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vertragsverlängerung für die Unterstützung bei der technischen Betriebsführung der Wasserversorgung

 

Herr Wemmer vom Bauamt stellte den Tagesordnungspunkt vor. Er bezog sich zunächst auf die Inhalte des Sachvortrags und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Das Wasserwerk Schwieberdingen betreib bis 2008 die Trinkwasserversorgung in Eigenregie. Wurde früher der Betrieb durch 2 Mitarbeiter wahrgenommen, so stand nach der Pensionierung eines Mitarbeiters nur noch eine Person für die operativen Arbeiten zur Verfügung. Seit dem 5. März 2008 ist die technische Unterstützungsleistung an die ENBW Regional AG übertragen. In der Zusammenarbeit der letzten Jahre haben sich Prozessanpassungen und Änderungen ergeben, sodass die Vertragspartner übereinkamen, den laufenden Vertrag inhaltlich entsprechend anzupassen und auf die Netze BW Wasser GmbH (NWA) zu übertragen.

 

Die organisatorische und fachliche Verantwortung im technischen Bereich bleibt beim Leiter des Bauamtes Schwieberdingen. Der bisher in der Wasserversorgung tätige kommunale Mitarbeiter wird auch weiterhin in der Wasserversorgung eingesetzt. Die Schnittstelle der Aufgabenverteilung sind im Vertrag beschrieben.

 

Des Weiteren stellte Herr Wemmer kurz die Änderungen des Vertrags vor. Mit dem Vertrag ergibt sich auch ein Bereitschaftsdienst in der Nacht, der von der Gemeinde nicht geleistet werden könnte. Eine Zentrale in Stuttgart würde die Bereitschaft übernehmen.
Herr Müller von der Kämmerei fügte hinzu, dass es bei der Änderung der beauftragten Firma um eine rechtliche Anpassung handle. Die ENBW musste ihre Erzeuger und Verteileraktivitäten trennen. In diesem Zuge sei aus der ENBW Regional AG die BW Wasser GmbH entstanden. Früher standen zwei Mitarbeiter der Gemeinde für das Wasserwerk im Einsatz. Heute kauft man sich die Leistung des einen Mitarbeiters über die externe Firma ein. Erst dadurch sei eine 24h Bereitschaft für die Wasserversorgung in Schwieberdingen erst möglich. Bezogen auf die Kosten ergeben sich durch den Vertag ca. 2 Cent/m³. Das sei effizient für das Wasserwerk.

 

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv gekennzeichnet)

 

(Bündnis 90 / Grüne) Die Kosten des Vertrages steigen in den nächsten Jahren recht stark an. Im Schnitt jeweils um 10-12 %. Warum ist das so?
Herr Müller antwortete, dass das ein Vertragsergebnis mit der externen Firma gewesen sei. Die Firma wolle schon eher mehr Geld bekommen, man hat sich dann aber auf die dargestellten Steigerungen geeinigt. Man müsse es auch anders sehen: Die Anforderungen seine auf Grund geänderter Gesetze gestiegen, das wirke sich dann auch bei den Kosten aus.

 

(FWV) Es gäbe keine Alternative, als den Vertrag abzuschließen. Man sei mit dem Vertragspartner bisher zufrieden gewesen. Deshalb können man der Vertragsänderung zustimmen.

 

(CDU) Bestünde auch die Möglichkeiten die Arbeiten ganz zu vergeben und niemand mehr vom Bauamt hierfür einzusetzen?
Herr Müller erwiderte, dass so lange der Mitarbeiter noch da ist, gäbe es keinen Grund das jetzige Konstrukt zu ändern. Zur gegebenen Zeit könne eine komplette externe Vergabe aber diskutiert werden.

 

(FWV) Wären nicht noch andere Unternehmen als Alternative möglich?
Herr Müller gab an, dass man ein Unternehmen brauche, welches die Rufbereitschaft und die freie Kapazität besitzt. Mit der ausgewählten Firma seien die entsprechenden Kompetenzen vorhanden. Es besteht sogar eine Mehrfachqualifikation bei dem externen Mitarbeiter. Er kenne sich bei den Themen Wasser, Strom und Gas aus.

 

Abstimmung

 

Beschlussvorschlag
Das Gremium stimmt der Vertragsverlängerung für die Unterstützung bei der technischen Betriebsführung zu.

 

Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

25.01.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Festsetzung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016-2020

 

Zu dem Zahlenwerk des Wasserwerks gab es keine weiteren Anmerkungen seitens der Gemeinderäte.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Wirtschaftsplans 2017 des Wasserwerks Schwieberdingen sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2016 bis 2020.

 

Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

11.01.2017: Öffentliche Sitzung des AUT / VFA (Ausschuss für Umwelt und Technik / Verwaltungs- und Finanzausschuss)

 

Vorberatung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016-2020

 

Kämmerer Müller stellte diesen Tagesordnungspunkt vor. Der Haushalt des Wasserwerks sei insgesamt gut aufgestellt. Während früher das Wasserwerk bezuschusst werden musste, ist es künftig wohl in der Lage sogar Zinsen und Tilgungen selber zu tragen. Den Ausschussmitgliedern wurde die Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen. Fragen gab es jedoch keine.

 

In der Vorlage stand zur Erläuterung folgender Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 für das Wasserwerk Schwieberdingen einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016 – 2020 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21. Dezember 2016 eingebracht.
Die Vorberatung erfolgt auf Wunsch des Gemeinderats in der gemeinsamen Ausschusssitzung. Die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2017 für das Wasserwerk Schwieberdingen einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016 – 2020 soll in der Sitzung des Gemeinderats am 25. Januar 2017 erfolgen.

 

Abstimmung

Der Gemeinderat stimmte über folgenden Beschlussvorschlag ab:
Die Ausschüsse beschließen, dass die Verabschiedung der Wirtschaftsplans 2017 für das Wasserwerk Schwieberdingen einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016 – 2020 in der Sitzung des Gemeinderats am 25. Januar 2017 in der von ihnen beratenen Form erfolgen soll.

 

Die Mitglieder beider Ausschüsse stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

21.12.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Einbringung des Entwurfs des Wirtschaftsplans 2017 für das Wasserwerk Schwieberdingen einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016 bis 2020

 

Kämmerer Müller stellte den Wirtschaftsplan vor. Das Wasserwerk Schwieberdingen arbeitet als Eigenbetrieb gewinnbringend und erwirtschaftet einen Gewinn von 6 % (109.900 €). Es ist das ausgezeichnete Ziel des Wasserwerks einen Gewinn zu erzielen bei gleichzeitig moderaten Wasserpreisen. Das Gesamtvolumen des Wirtschaftsplans 2017 umfasst 1,401 Mio. €. Dieser Betrag wird zu 97 % durch den Wasserverkauf erwirtschaftet (1.367.000 €). Die Wassergebühr liegt derzeit bei 1,90 € pro m³ und liegt damit um 7 Cent unterhalb des Landesdurchschnittspreises. Somit hat Schwieberdingen einen sehr moderaten Wasserpreis. In Summe ergeben sich für die Wasser- und Abwassergebühren weiterhin stabile Gebühren. Für 2017 und den Folgejahreng geht man von einer zu verkaufenden Wassermenge von 685.000 m³ aus.

 

Im Investitionsprogramm sind für 2016-2020 sind folgende Mittel eingeplant:

  • Betriebseinrichtungen (z.B. die Wasserhochbehälter): 496.000 €
  • Verteilungsanlagen 2,032 Mio. € (1,8 Mio. für die Stuttgarter Straße)
  • Schuldentilgung: 676.000 €

 

Herr Müller gab als Fazit ab, dass die Sanierung der Ortsdurchfahrt das zentrale Projekt der nächsten Jahre ist. Die Sanierung der Hochbehälter Seelach und Laib laufen an. Alle Projekte können aus Eigenmitteln finanziert werden.

 

Kämmerer Müller dankte allen Mitarbeitern, die an der Erstellung des Haushaltsplans 2017 beteiligt waren.

 

Die Beratung des Wirtschafts- und Finanzplans erfolgt am 11.01.2017 in der gemeinsamen Sitzung des AUT und VFA, die Verabschiedung dann am 25.01.2017.

 

Abstimmung
Am Ende der Vorstellung des Haushaltsplans ging es um die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt ohne weitere Aussprache den Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 zur Vorberatung in die Ausschüsse am 11. Januar 2017 zu verweisen.

 

In der Vorlage stand hierzu noch folgender Sachvortrag und Begründung:
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 für das Wasserwerk Schieberdingen wird formell in der Sitzung des Gemeinderats am 21. Dezember 2016 eingebracht.

Es ist vorgesehen, den Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 ohne weitere Aussprache zur Vorberatung in eine gemeinsame Ausschusssitzung am 11. Januar 2017 zu verweisen. Der Wirtschaftsplan 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 soll in der Sitzung des Gemeinderats am 25. Januar 2017 verabschiedet werden.

Der Entwurf Entwurfs des Wirtschaftsplans 2017 einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 wird in der Sitzung nachgereicht.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

30.11.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Eigenbetrieb Wasserwerk
a) Gebührenkalkulation
b) Änderung der Wasserversorgungssatzung

 

Kämmerer Müller und Herr Pinkert, von Schneider &Zajontz, dem Partner der Gemeinde bei der Abrechnung der Wasser- und Abwasserbelange, führten durch den Tagesordnungspunkt.


Als abschließendes Resultat ergab sich, dass die Gebühren für Wasser und Abwasser insgesamt für die nächsten beiden Jahre stabil bleiben. Die Wassergebühr erhöht sich um 10 Cent auf 1,90 €/m³, während sich die Abwassergebühr um 12 Cent auf 1,38 €/m³ verringert. Die Gebühr für die Beseitigung des Oberflächenwassers erhöht sich um 3 Cent auf 0,26 €/ m². Auf einen Normhaushalt ergibt sich damit eine Gebührenerhöhung von ca. 3 € pro Jahr.

 

Dem folgenden Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag

a) Gebührenkalkulation

  1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand November 2016 wird zugestimmt.
  2. Die Gemeinde Schwieberdingen beabsichtigt, weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung zu erheben.
  3. Die Gemeinde Schwieberdingen wählt als Bemessungsmaßstab den Maßstab gemessene Wassermenge in der Ausgestaltung der Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung
  4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung der Wirtschaftsplan 2017 und die Finanzplanung des Jahres 2018 zugrunde.
  5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung wurden die pagatorischen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
  6. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
  7. In der Gebührenkalkulation ist ein Zuschlag für die Konzessionsabgabe, den Jahresgewinn und die Kapitalertragssteuer von 231.900 € im Jahr 2017 und von 232.800 € im Jahr 2018 berücksichtigt.
  8. Die Verbrauchsgebühren werden für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2017 und 2018 auf 1,90 €/m³ festgesetzt.

b) Änderung der Wasserversorgungssatzung
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung gemäß Anlage 2.

 

Weitere Erläuterungen finden sich in den folgenden PDFs.

Sachvortrag und Begründung zum Tagesordnungspunkt
Wasserwerk_Sachvortrag.pdf
PDF-Dokument [254.4 KB]
Kalkulation der Wassergebühren
Wasserwerk_Kalkulation.pdf
PDF-Dokument [123.7 KB]
Anlage 2 zum Tagesordnungspunkt
Wasserwerk_Anlage2.pdf
PDF-Dokument [209.3 KB]

11.05.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs

 

Herr Müller stellte den Bericht zum Jahresabschluss des Eigenbetriebs des Wasserwerks anhand des Lageberichts vor.

Als wichtige Kenngrößen wurden genannt:

  • Die Bilanzsumme in 2015 ist gegenüber dem Vorjahr mit 2.829.884,57 € geringer ausgefallen.
  • Bei den Investitionen wurden 149.152 € weniger ausgeben. Die Sanierung des Hochbehälters Laib wurde verschoben.
  • Das Eigenkapital ist seit Jahren stetig ansteigend.
  • Als Jahresgewinn waren rund 82.000 € geplant. Erzielt wurden lediglich 25.761,00 €. Die Sanierungen im Hofpfad und im Herrenwiesenweg sind hierbei ins Gewicht gefallen.
  • Es kann dieses Mal keine komplette Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt abgeführt werden. Dies wird in den Folgejahren aber nachgezahlt.
  • Die Schulden reduzierten sich um rund 88.000 € auf 1.040.360,60 €. Umgerechnet auf die Prokopf-Verschuldung liegt Schwieberdingen derzeit bei 91,81 €/Einwohner (Vorjahr: 99,89 €). Dieser Wert liegt deutlich unterhalb des Landeschnitts.
  • Ein Blick auf die Wassermengen:
    • Bodenseewasser: 666.975 m³
    • Strohgäuwasser: 14.375 m³
    • Eigenwasser: 87.680 m³
    • Wasseraufbereitung: 769.030 m³
    • Wasserverkauf: 728.162 m³
    • Kanal-, Behälter- und Leitungsreinigung: 9.800 m³
    • Wasserverlust: 31.068 m³ 4,04 % (Dies sei ein erfreulich niedriger Wert)

 

Beschlussvorschlag
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Wasserwerk Schwieberdingen" für das Jahr 2015 wird, wie im Sachvortrag dargestellt, festgestellt.

 

Der Gemeinderat hat dem Beschlussvorschlag einstimmig entsprochen.

27.01.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Festsetzung des Wirtschaftsplans 2016 des Wasserwerks Schwieberdingen

 

Zu dem Zahlenwerk des Wasserwerks gab es keine weiteren Anmerkungen seitens der Gemeinderäte.

 

Der Beschlussvorschlag lautet: Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Wirtschaftsplans 2016 des Wasserwerks Schwieberdingen sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2015 bis 2019.

 

Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

13.01.2016: Öffentliche Sitzung des AUT (Ausschuss für Umwelt und Technik) und des VFA (Verwaltungs- und Finanzausschuss)

 

Vorberatung des Wirtschaftsplans 2016

 

Der Vorschlag des Wirtschaftsplans 2016 für das Wasserwerk Schwieberdingen einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2015 bis 2019 wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 16.12.2015 in den Gemeinderat eingebracht. In der heutigen Sitzung findet die Vorberatung des Zahlenwerks statt. Der Beschluss des Wirtschaftsplans findet am 27.01.2016 während einer öffentlichen Gemeinderatssitzung statt.

 

Kämmerer Müller führte kurz in das Thema ein und lies Raum für Fragen der Ausschussmitglieder. Es wurde hier lediglich nach dem Mischungsverhältnis zwischen dem Bodenseewasser und dem Eigenwasser gefragt und worin dies begründet sei. Das harte Eigenwasser wird mit dem Bodenseewasser verdünnt um insgesamt eine niedrigere Wasserhärte zu erreichen. Der Zukauf von Bodenseewasser ist jedoch teuer als das Eigenwasser in größerem Umfang zu verkaufen.

 

Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:
Die Ausschüsse beschließen, dass die Verabschiedung der Wirtschaftsplans 2016 für das Wasserwerk Schwieberdingen einschließlich des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2015 – 2019 in der Sitzung des Gemeinderats am 27. Januar 2016 in der von ihnen beratenen Form erfolgen soll.

 

Die Mitglieder beider Ausschüsse stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

16.12.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Entwurf des Wirtschaftsplans 2016 für das Wasserwerk Schwieberdingen mit Finanzplan und Investitionsprogramm 2015-2019

 

Kämmerer Müller stellte den Wirtschaftsplan vor. Das Wasserwerk Schwieberdingen arbeitet als Eigenbetrieb gewinnbringend und erwirtschaftet einen Gewinn von 6 %. Es ist das ausgezeichnete Ziel des Wasserwerks einen Gewinn zu erzielen bei gleichzeitig moderaten Wasserpreisen. Das Gesamtvolumen des Wirtschaftsplans 2016 umfasst 1.332.400 €. Dieser Betrag wird zu 97 % durch den Wasserverkauf erwirtschaftet (1.288.000 €). Die Wassergebühr liegt derzeit bei 1,80 € pro m³ und liegt damit um 13 Cent unterhalb dem Landesdurchschnittspreis von 1,93 € / m³. Somit hat Schwieberdingen einen sehr moderaten Wasserpreis. Für 2016 geht man von einer zu verkaufenden Wassermenge von 679.000 m³ aus.

 

Im Investitionsprogramm sind für 2015-2019 sind folgende Mittel eingeplant:
•    Betriebseinrichtungen (z.B. die Wasserhochbehälter): 497.000 €
•    Ausstattung: 49.000 €
•    Verteilungsanlagen 287.000 €
•    Schuldentilgung: 400.000 € (jährlich 100.000 €)

 

In 2016 werden der Hochbehälter Seelach für 106.000 € saniert (verschoben von 2015). Zudem laufen Planungen für eine Sanierung des Hochbehälters Laib.

 

Das Wasserwerk ist gut aufgestellt und reinvestiert seien Gewinn in den Eigenbetrieb. Das Wasserwerk ist aus Eigenmitteln finanziert. Es werden keine Kredite benötigt.

 

Kämmerer Müller dankte allen Mitarbeitern, die an der Erstellung des Haushaltsplans 2016 beteiligt waren.

 

Die Beratung des Wirtschafts- und Finanzplans erfolgt am 13.01.2016 und am 27.01.2016, die Verabschiedung am 24.02.2016.

24.06.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs

 

Kämmerer Müller stellte den Jahresabschluss für 2014 des Eigenbetriebs des Schwieberdinger Wasserwerks dar.

 

Die Bilanzsumme beträgt in 2014 2.920.459,02 € und hat ist gegenüber dem Vorjahr um 6.888,91 € erhöht.

 

Auf der Ausgabenseite für Investitionen fielen in 2014 nur 6.875,10 € an. Ursprünglich geplant waren Ausgaben in Höhe von 123.000 €. Die Reduktion der Ausgaben komm daher, weil zum einen eine Investition in Höhe von rd. 65.000 € für eine Modernisierung des Hochbehälters Laib auf das Jahr 2016/17 verschoben wurde. Ebenso sind die eingestellten Mittel von rd. 50.000 € für Sanierungsmaßnahmen im Leitungsnetz nicht abgegriffen worden. Kleinere Reparaturen wickelte man über den normalen Unterhaltsetat ab. Zusammen mit anderen kleineren Posten gab es so 116.100 € Minderausgaben.

 

Schwieberdingen bezieht sein Wasser unter anderem von der Bodenseewasserversorgung. Die Abnahme liegt hier bei 31 l / Sekunde. Der Eigenvermögensanteil für diese Bezugsrechte beträgt 465.000 €.

 

Die Eigenkapitalausstattung betrug zum 31.12.2014 bei 58, 3 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr erneut angestiegen (53,5 % in 2013). Die Rentabilität des Eigenkapitals (Verhältnis des Jahresgewinns zu dem zum Jahresbeginn vorhandenen Eigenkapitals) liegt bei stolzen 10,5 %.

 

Der Schuldenstand des Wasserwerks liegt Ende 2014 bei 1.129.069,05 €. Umgerechnet auf die Bevölkerung liegt der Schuldenstand bei 99,89 € / Einwohner und liegt damit deutlich unterhalb des Landesdurchschnitts von knapp 700 € / Einwohner. Das ist ein sehr guter Stand und unterstreicht die wirtschaftlich gute Führung des Wasserwerks. Offene Kredite werden jährlich mit 100.000 € getilgt.

 

Der Gewinn des Wasserwerks Schwieberdingen liegt bei 155.383,65 € und konnte sich so gegenüber dem Vorjahr 2013 steigern (dort 90.575,08 €). Die Erhöhung des Gewinns hat zum einen mit höheren Erlösen beim Wasserverkauf zu tun. Hier spielte hinein, dass der Wasserpreis von 1,62 € auf 1,72 € pro Kubikmeter angehoben wurde und insgesamt mehr Wasser verkauft wurde (686.527 m³ gegenüber 659.008 m³ in 2013). Zum anderen waren die Betriebsaufwendungen um 16.200 € gegenüber dem Vorjahr geringer.

Kämmerer Müller wies nochmals darauf hin, dass der Wasserbezug sowohl bei der Bodenseewasserversorgung als auch der Strohgäuwasserversorgung künftig teurer werden wird. Kosten für die Energiewende als auch der erhöhte "Wasserpfennig" für Hochwasserschutzmaßnahmen würden in den Folgejahren die Kosten für den Wassereinkauf erhöhen.

 

Erfreulich zu erwähnen ist, dass sich die Bilanzgewinne bzw. -verluste bezogen über einen Zeitraum seit 1970 im Saldo ausgeglichen haben. Der Betrieb des Wasserwerks ist nach dieser Betrachtung also wirtschaftlich.

 

Die Wasserverluste (durch Rohrbrüche und dem Verbrauch für Kanal-, Behälter- und Leitungsreinigung) reduzierten sich deutlich gegenüber dem Vorjahr auf 28.273 m³. Das entspricht lediglich 3,9 % der Gesamtwassermenge. Die geringeren Wasserverluste wirkten sich auch auf den finanziell positiven Jahresabschluss aus.

 

Bezogen auf den Gewinn des Wasserwerks ergab sich eine Körperschaftssteuer in Höhe von 33.574 €. Durch den eigenständigen gewerblichen Betrieb des Wasserwerks wird an die Gemeinde eine Gewerbesteuer entrichtet. Für das Jahr 2014 liegt diese bei 28.207,40 €. Da keine Gewinnausschüttung erfolgt ist, fällt keine Zahlung einer Kapitalertragssteuer an. Die Umsatzsteuer wird im September für alle Betriebe gewerblicher Art ausgewiesen.

 

Als Fazit stellte Kämmerer Müller abschließend fest:

  • Es wurde ein nachhaltiger Gewinn erzielt
  • Das Eigenkapital konnte erhöht werden
  • Die Tilgung von Schulden kann regulär fortgesetzt werden
  • Das Saldo der Bilanz ist in einer Betrachtung seit 1970 nun ausgeglichen
  • Die Investition in den Hochbehälter Laib erfolgt in den Folgejahren

 

Die Vorstellung des Jahresabschlusses wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

25.02.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Festsetzung des Wirtschaftsplans 2015

 

Der in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2014 vorgestellte (siehe Bericht weiter unten) und in der Sitzung am 14.01.2015 beratene Wirtschaftsplan für 2015 inklusive dem Finanzplan und Investitionsprogramms bis 2018 wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats einstimmig zugestimmt.

Damit sind die Geldmittel für die geplanten Investitionen und Ausgaben freigegeben.

14.01.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorberatung des Wirtschaftsplans für 2015 mit Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2018

 

Wie schon beim Schwieberdinger Finanzhaushalt wurden auch die Planung des Wasserwerks in der letzten Sitzung des Gemeinderats 2014 vorgestellt. In der heutigen Sitzung fand die Beratung statt. Von Seiten der Gemeinderäte gab es aber keine Fragen zu den Planungen. Von Seiten der Verwaltung wurde erneut benannt, dass die Wasser- und Abwassergebühren jeweils zusammen im 2-Jahres-Rythmus berechnet werden. Die aktuell festgelegten Gebühren gelten für die Jahre 2015 und 2016.

 

Der Gemeinderat hat abschließend einstimmig beschlossen, dass die Finanzplanungen für das Wasserwerk Schwieberdingen in der Sitzung vom 25.02.2014 verabschiedet werden.

17.12.2014: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Entwurf des Wirtschaftsplans für 2015 mit Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2018

 

Das Wasserwerk Schwieberdingen wird im Eigenbetrieb betrieben und hat einen eigenen Finanz- und Wirtschaftsplan. Diese stehen parallel zum Finanzhaushaltsplan der Gemeinde. Kämmerer Müller stellte anhand von übersichtlichen Folien die Planungszahlen für 2015ff vor. Die dargestellten Zahlen gelten als vorläufig, da der Wirtschafts- und Finanzplan noch nicht vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Dies erfolgt in den Gemeinderatssitzungen am 14.01.2015 und 21.01.2015.

 

Übersicht zu den geplanten Aufwendungen des Wasserwerks in 2015:

Posten Betrag in € Prozentualer Anteil
Materialaufwand 794.200 € 60 %
Übrige betriebliche Aufwendungen, Steuern, Entgelte 175.600 € 14 %
Abschreibungen 131.800 € 10 %
Konzessionsabgabe 97.200 € 7 %
Gewinn 82.100 € 6 %
Zinsen 35.300 € 3 %
Summe 1.316.200 € 100 %

Die Erträge des Wasserwerks setzen sich nach Plan für 2015 wie folgt zusammen:

Posten Betrag in € Prozentualer Anteil
Wasserverkauf 1.278.700 € 97 %
Auflösung Ertragszuschüsse 28.000 € 2 %
Sonstiges 9.500 € 1 %
Summe 1.316.200 € 100 %

Die Erträge werden vorwiegend durch den Wasserverkauf erwirtschaftet. In der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2014 hat man eine Erhöhung des Wasserpreises beschlossen. Dieser neue Wert liegt den Planungen für 2015 zu Grunde.


Der neue Preis für ein m³ Wasser beträgt nun 1,80 €. Bisher betrug der Preis 1,72 € / m³. Die Erhöhung des Wasserpreises müsse man aber zusammen mit ebenfalls am 26.11.2014 beschlossenen Senkung der Abwassergebühr sehen. Diese fällt von 1,61 € / m³ auf 1,50 € / m³. Unterm Strich ergibt sich damit eine Gebührensenkung für den Bürger.

 

Bezogen auf den Landesdurchschnitt liegt der Wasserpreis in Schwieberdingen derzeit um 10 Cent niedriger bzw. auf dem Niveau des Landesdurchschnitts des Jahres 2011. In früheren Jahren war diese Differenz noch höher.

 

Zu erwähnen sind noch zwei Einflüsse auf den Wasserpreis. Zum einen bestünde eine Beeinflussung durch die Energiewende und zum anderen steigt der Anteil, der für den Hochwasserschutz vorgesehen ist. Für den Hochwasserschutz wird der sogenannte "Wasserpfennig" verwendet. Dieser soll zum 01.01.2015 von 5,1 Cent / m³ auf 8,1 Cent / m³ ansteigen. Anfang 2019 soll dann nochmals eine Erhöhung auf 10 Cent / m³ erfolgen.

 

Die geplante zu verkaufende Wassermenge in 2015 und den Folgejahren wurde jeweils mit 674.000 m³ angegeben. Bezogen wird das Schwieberdinger Wasser vom Zweckverband Strohgäu-Wasserversorgung (ZSW) und dem Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV).

 

Links zu den Wasserversorgern:

 

Fazit über den Betrieb des Wasserwerks:

  • Höhere Wassergebühr deutlich unter Landesdurchschnitt
  • Durch geringere Abwassergebühren sinkt Gebührenbelastung insgesamt
  • Gewinn als Basis für maximale Konzessionsabgabe und als Deckungsmittel für Vermögensplan

 

Das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2018 ist wie folgt geplant:

Posten 2015 2016 bis 2018
Betriebseinrichtungen 109.000 € 388.000 €
Betriebs-/ Geschäftsausstattung 23.000 € 36.000 €
Verteilungsanlagen 28.000 € 224.000 €
Tilgung von Krediten 100.000 € 300.000 €

Bei den beiden gemeindeeigenen Hochbehältern sind folgende Investitionen geplant:

  • Seelach   106.000 €
  • Laib         380.000 €

 

Fazit zum Vermögensplan / dem Investitionsprogramm:

  • Generalisierungen bestimmen Investitionen
  • Finanzierung über Eigenmittel, Abschreibungen, Gewinn
  • Keine Kreditaufnahme, planmäßiger Schuldenabbau
  • Vermögensplan ist solide finanziert

 

Am Ende seiner Ausführungen angelangt, bedankte sich Kämmerer Müller bei allen Personen und Kollegen, die bei der Erstellung des Wirtschaftsplans mitgeholfen haben.

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