Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus dem Gemeinderat:

Weitere Themen aus den Gemeinderatssitzungen

 

Hier finden sich alle Themen aus Gemeinderatssitzungen, welche nicht auf eigenen Themenseiten geführt werden. Meist tauchen die Themen auch nur einmal oder wenige Male in Gemeinderatssitzungen auf.

26.06.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und Ehrung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten

 

Bürgermeister Lauxmann verließ für die ausscheidenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte eine Rede, in der er auf die wesentlichen Entscheidungen und Projekte der Gemeinde einging. Eben die Lauxmann-Standard-Rede, die man bei solchen Anlässen immer zu hören bekommt. Viele der getroffenen Entscheidungen würden Schwieberdingen in den folgenden Jahren prägen. Der Gemeinderat sei das höchste Gremium der Gemeinde. Man habe in schwierigen Zeiten wichtige Entscheidungen getroffen. Finanziell stünde die Gemeinde stabil da.

Aus dem Gemeinderat scheiden aus:

  • Gemeinderat Birkhold (FWV), seit dem 22.09.2004 tätig
  • Gemeinderätin Zaiser (CDU), seit dem 20.07.2011 tätig
  • Gemeinderat Dr. Gölzer (Bündnis 90/Grüne), seit dem 23.07.2014 tätig
  • Gemeinderat Streit (ABG), seit dem 21.12.2016 tätig

 

Neben einer Ehrenurkunde gab es Wein, Blumen und eine Glasschale.

 

Gemeinderätin Rabus (FWV), Gemeinderat Morschhäuser (CDU) und Gemeinderat Josenhans (FDP) wurden für Ihr Engagement als gewählte stellvertretende Bürgermeister geehrt.

 

Der Gemeindetag Baden-Württemberg ehr zudem folgende Gemeinderäte/innen jeweils mit einer Urkunde, einer Stehle und einer Anstecknadel für
10 Jahre Zugehörigkeit im Gemeinderat:

  • Gemeinderat Dillmann (CDU)
  • Gemeinderat Josenhans (FDP)
  • Gemeinderätin Reinold (ABG)

20 Jahre Zugehörigkeit im Gemeinderat:

  • Gemeinderat Enzensperger (SPD)
  • Gemeinderätin Sippel (FWV)
  • Gemeinderat Rommel (CDU)
  • Gemeinderat Morschhäuser (CDU)

30 Jahre Zugehörigkeit im Gemeinderat:

  • Gemeinderätin Rabus (FWV)

04.04.2019: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 14/2019 mit einer Stellungnahme zur Einführung einer Ehrenamts-veranstaltung. Der Beschluss für eine jährlich in der Turn- und Festhalle stattfindenden Veranstaltung wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.03.2019 einstimmig getroffen.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

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27.03.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Probemitgliedschaft in der Ludwigsburger Energieagentur e.V.

 

Für den Tagesordnungspunkt war Herr Laube von der Ludwigsburger Energieagentur e.V. (LEA) anwesend. Er stellte auch den Tagesordnungspunkt anhand von Folien vor. Zuvor sprach Bürgermeister Lauxmann davon, dass die Verwaltung von der neuen Zielsetzung der neuausgerichteten Ludwigsburger Energieagentur überzeugt sei und man sich deshalb auf die zweijährige Probemitgliedschaft freue. In den zwei Jahren können man verschiedene Angebote nutzen und dann am Ende sich von der Energieagentur davon überzeugen lassen, dauerhaft eine Mitgliedschaft anzunehmen.

 

Herr Laube begann mit seinem Vortrag damit, dass es die LEA bereits seit 12 Jahren gibt. Im ersten Jahrzehnt habe man sich vorwiegend im Bereich der Energieberatung betätigt. Durch die neue Ausrichtung hat sich das Aufgabengebiet erweitert. Der Klimawandel ist da und spürbar, und es müsse etwas dagegen unternommen werden. Ein Gegensteuern kann nur kommunal umgesetzt werden. Daher haben sich die Aufgaben der LEA weiterentwickelt. Man wolle sich zu einem Klima-Energiewende-Kompetenzzentrum ausbauen.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte dem Vortrag und die Präsentation. Die Angebote der LEA seien eine ideale Ergänzung des Gebäudemanagements der Gemeinde. Gegebenenfalls könnten zusätzliche Leistungen mit Extraverträgen eingekauft werden. Es sei zu begrüßen, dass Beratungen von Privathaushalten möglich sein. Ebenso ist das Engagement der LEA in Schulen und KiTas sehr gut.

 

Im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats stehen noch folgende Informationen zum Tagesordnungspunkt:
Die Ludwigsburger Energieagentur e.V. (LEA) ist Ansprechpartner zu den Themen Energieeffizienz, Bauen, Renovieren und Stadtentwicklung im Kreis Ludwigsburg. Sie berät Haus- und Wohnungseigentümer sowie Gewerbebetriebe, Kommunen und Institutionen. Die Ziele der LEA sind die effiziente Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energiequellen. Sie setzt sich dafür ein, den Klimaschutz im Verbandsgebiet auszubauen.

 

Das Know-how der LEA reicht vom Energiesparen in Alt- und Neubau über den Einsatz regenerativer Energien bis zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten. Aber auch Energiekonzepte für Gebäude, Neubaugebiete oder im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten werden von Seiten der LEA erstellt.

 

Nach einem Geschäftsführerwechsel hat die LEA das Aufgabengebiet analysiert, erweitert und verändert.

 

Insgesamt gehören derzeit der LEA 10 Kommunen des Landkreis Ludwigsburg an, ebenso zählt der Landkreis selbst zu den Vereinsmitgliedern. Derzeit erfolgen parallele Diskussionen zu einem möglichen Beitritt in zwei weiteren Kommunen des Landkreises.

 

In einem persönlichen Gespräch mit dem Geschäftsführer wurde der Gemeinde Schwieberdingen folgendes Angebot unterbreitet:

Die Gemeinde Schwieberdingen wird für zwei Jahre ordentliches Mitglied der LEA mit Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Nach Ablauf der zwei Jahre ist die LEA in der Verantwortung, den Gremien gegenüber Rechenschaft abzulegen und zu begründen, warum die Mitgliedschaft anschließend (unbefristet) verlängert werden soll.


In der Probemitgliedschaft sind folgende Leistungen für die Gemeinde enthalten:

  • Öffentlichkeitsarbeit zu Klimaschutz und Energiethemen fürs Amtsblatt,
  • Teilnahme am Schul- und Kitaunterricht (Fördermittel des Landes),
  • Einrichtung eines regelmäßigen Beratungsstützpunkts in Schwieberdingen,
  • mindestens einmal jährlich ein Stand auf dem Wochenmarkt beziehungsweise eine öffentliche Veranstaltung,
  • Unterstützung bei Fördermittelsuche und Fördermittelbeantragung,
  • Vernetzung in den Bereichen effiziente Wärmenetze und Photovoltaik,
  • Ansprache Ihrer Betriebe im Rahmen des KEFF-Projekts,
  • LEA als Ansprechstelle bei allgemeinen Fragen zu Energie, Mobilität und Klimaschutz,
  • und eine enge Abstimmung der Projekte in Schwieberdingen mit den Projekten, die die LEA im Auftrag des Klimaschutzmanagement des Landkreises durchführt.

Zudem wird bei Leistungen der LEA für die Gemeinde ein ermäßigter Stundensatz in Rechnung gestellt. Diese Leistungen können je nach Einzelfallentscheidung beispielsweise sein:

  • kommunales Energiemanagement und Hausmeisterschulungen,
  • Erstellung von Energie- und Sanierungskonzepten (von Einzelmaßnahmen wie beispielsweise Heizungsaustausch über Neubauten bis zur Quartiersebene),
  • Begleitung der Umsetzung konkreter Bau- und Sanierungsprojekte,
  • Unterstützung bei der Akquise und Beantragung von Fördermitteln,
  • Organisation von Vorträgen und Veranstaltungen zu Energie und Klimaschutz,
  • Unterstützung beim Thema nachhaltige Mobilität (beispielsweise Fördermittelakquise für Radverkehr, Radabstellanlagen) und
  • Begleitung beim European Energy Award.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,30 Euro pro Einwohner und Jahr. Am 31.12.2018 hatte Schwieberdingen 11.604 Einwohner, dies bedeutet einen Jahresbetrag von 3.481,20 Euro pro Jahr.

 

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den Beitritt zur LEA befristet auf zwei Jahre. Insbesondere die Errichtung eines regelmäßigen Beratungsstützpunktes in unserer Gemeinde für die Bürgerschaft, eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit zu Klimaschutz und Energiethemen zur Bewusstseinsschärfung sowie die Beratung von Fördermittelmöglichkeiten im Rahmen der geplanten Projekte in unserer Gemeinde sprechen deutlich für diesen Beitritt. Die Schaffung eines attraktiven Beratungsangebots sowie die Intensivierung der Angebote zum Thema Klimaschutz sind weitere wichtige Ziele aus Sicht der Verwaltung. Nach Bewertung der konkreten Arbeitsergebnisse der LEA im Rahmen dieser zweijährigen Mitgliedschaft entscheiden die gemeindlichen Gremien über die weitere Vorgehensweise.

 

Der Geschäftsführer der LEA, Herr Laube, wird den Verein und dessen Angebot in der Sitzung des Gemeinderates kurz vorstellen und steht für Fragen zur Verfügung.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(SPD) Dank an die Präsentation. Es sei ganz wichtig, dass bereits Kinder auf das Thema sensibilisiert werden. Die Angebote der LEA Sind gut und werden sich lohnen.
Bürgermeister Lauxmann füge hinzu, dass man in den 2 Probejahren Themenschwerpunkte bilden werde.

 

(FDP) Das Angebot ist sehr günstig und kostet Schwieberdingen im Jahr 3481 €. Dieser Betrag sei nach 4 Tagen bereits aufgebraucht. Das Verhältnis zwischen Preis und Gegenwert stimme nicht. Wie stellt die LEA sicher, dass das vorgestellte Angebot dennoch ganzjährig zur Verfügung steht?
Herr Laube gab an, dass der Mitgliedsbeitrag nicht mit einem direkten Gegenwert versehen ist. Der Beitrag gilt dazu, dass die Organisationsstruktur der LEA überhaupt existieren kann. Ansonsten refinanziert sich die LEA über Landes- und Bundesförderprogramme.

 

(Bündnis 90/Grüne) Die LEA ist bekannt und es ist toll, wenn man eine Mitgliedschaft abschließt. Die Gemeinde solle hier auch als Vorbild agieren.

 

(Bündnis 90/Gründe) Wie sieht das Vermarktungsmodell für Privatleute aus?
Herr Laube gab an, dass die LEA keine Konkurrenz zu lokalen Energieberatern darstelle. Man wolle lediglich eine erste Hinführung zu Gesprächen über Energieeinsparungen machen, die dann mit den lokalen Energieberatern fortgeführt werden könne. Man wolle Fördermöglichkeiten für Zuschüsse aufzeigen.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt für zwei Jahre als ordentliches Mitglied der Ludwigsburger Energieagentur e.V. (LEA) beizutreten. Nach Ablauf der zwei Jahre ist über die Verlängerung einer unbefristeten Mitgliedschaft erneut zu beraten und zu entscheiden.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

27.03.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Einführung einer jährlichen Ehrenamtsveranstaltung

 

Herr Bausch führte in den Tagesordnungspunkt ein. Er stellte hier im Wesentlichen die Inhalte des Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats vor:
Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist unerlässlich für eine lebendige Gemeinde mit entsprechender Angebotsvielfalt.

 

Bereits im vergangenen Jahr wurde die Sitzungsvorlage zur Einführung einer jährlichen Ehrenamtsveranstaltung in den Verwaltungs- und Finanzausschuss eingebracht und vordiskutiert. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Form der Ehrenamtsveranstaltung mit den Vereinen erneut zu besprechen und anschließend erneut in das Gremium einzubringen.

 

Bei der Vereinsbesprechung am 13.12.2018 mit den Vertretern der Vereine, Kirchen und Organisationen wurde seitens der Ehrenamtlichen der Wunsch geäußert, eine Veranstaltung zur Würdigung des Ehrenamts ohne Ehrung im größeren Rahmen, d.h. für die breite ehrenamtlich tätige Bevölkerung durch die Verwaltung zu organisieren.

 

Die Ehrenamtsveranstaltung soll im 2. Halbjahr 2019 zum ersten Mal in der Turn- und Festhalle mit einer festgelegten Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern aller Schwieberdinger Vereine Kirchen und Organisationen stattfinden. Geplant ist dabei ein gemeinsames Abendessen mit Bühnenprogramm bzw. musikalischer Umrahmung. Nach Grundsatzbeschluss im Gemeinderat am 27.03.2019 wird die Verwaltung eine Konzeption erarbeiten und die Veranstaltung erstmalig durchführen.

 

Die Einführung einer jährlichen Ehrenamtsveranstaltung ist Teil der Entwicklungsoffensive.

 

Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass die Vorgehensweise mit den Vereinsvorständen in der Vereinsbesprechung abgestimmt sei. Man habe dort eine Sympathie für die Art und Weise der vorgeschlagenen Veranstaltung gehabt. Es solle mit dem Abendessen und dem Rahmenprogramm ein Dankeschön der Gemeinde für das Ehrenamt ausgedrückt werden.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(CDU) Können Ehepartner mit eingeladen werden? Wer ist berechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen?
Herr Bausch gab an, dass ein bestimmtes Platzkontingent zur Verfügung steht. In die Turn- und Festhalle gibt es nur Platz für eine bestimmte Anzahl an Personen. Die Vereine sollen über die Teilnehmer entscheiden und die Namen der Verwaltung dann zwecks der Einladung zurückmelden.

 

(FWV) Man solle Kriterien festlegen, wer die begrenzte Anzahl an Plätzen einnehmen darf. Das Ehepartnerthema müsse geklärt sein. Es solle kein Gießkannenprinzip geben.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass dieser Punkt angesprochen wurde. Von Seiten der Verwaltung steht fest, dass die Gemeinde nur den Rahmen für eine solche Veranstaltung bieten will und kann. Die Vereine sollen intern selbst festlegen, welche Mitglieder sie zu Veranstaltung entsenden.

 

(ABG) Gemeinderat Streit sprach den Punkt an, dass die Veranstaltung ein Punkt der Entwicklungsoffensive sei. Bei der Entwicklungsoffensive war auch die Rede von einer Einsetzung eines Vereinskoordinators. Der könnte dann bei diesem Thema hier mitwirken.
Bürgermeister Lauxmann führte aus, dass die Vereinskoordination im zuletzt neuorganisierten Haupt- und Ordnungsamt verortet sei. Beispielsweise sei die Datenschutzveranstaltung für die Vereine eine erste Aktion der Vereinskoordination. Als fester Ansprechpartner dient Herr Bausch als Sachgebietsleiter bzw. Frau Stangl bei Fragen des Amtsblatts betreffend. Die tatsächliche Bearbeitung eines Themas wird dann hausintern je nach Thema und verfügbaren Ressourcen verteilt.

 

(FWV) Wie wird der Schlüssel für die einzelnen Vereine bestimmt?
Herr Bausch sprach hier von einem so fairen Verfahren wie möglich. Die Vereinsgröße und die Mitgliederzahl solle hier eine wesentliche Rolle spielen. Bürgermeister Lauxmann bestätigte, dass die Vereinsgröße eine ausschlaggebende Größe sein soll. Wichtig sei, dass die Vereine dann selbst darüber bestimmen können, wie sie ihr Kontingent befüllen.

 

(CDU) Wenn man es richtig verstanden hat, können die Verein bestimmen wer kommen darf. Dann könne der Verein auch festlegen, das Ehepartner mitkommen können. Es sei dennoch ungünstig, dass es hier keine klare Richtlinie gebe. Die Veranstaltung ist an sich gut. Die Rahmenbedingungen gefallen aber nicht.

 

(CDU) Man sei von der Veranstaltung nicht überzeugt. Die Vereine ehren Ihre Mitglieder doch schon selbst!?
Bürgermeister Lauxmann erläuterte wo die Diskussion um eine solche Ehrenamtsveranstaltung herkam. Die Gemeinde ehre seit Jahren die Sportler in Schwieberdingen. Sonst gibt es keine Ehrungen seitens der Gemeinde. Die Vereine haben dann rückgemeldet, dass das eine Lücke sei. Anfänglich habe man dann eine Ehrung ähnlich der Sportlerehrung mit entsprechenden Richtlinien geplant. Dieser Vorschlag ging den Mitgliedern des Finanz- und Verwaltungsausschuss in einer Vorbesprechung aber nicht weit genug. Man solle das Ehrenamt breiter ehren und so das ehrenamtliche Engagement hervorheben. Daraufhin gab es eine neue Abstimmungsrunde mit den Vereinen. Der aktuelle Vorschlag hat hier eine hohe Akzeptanz gefunden. Eine Ablehnung des Vorschlags würde man von Seiten der Verwaltung als schade empfinden. Man könne einen Antrag stellen, doch noch Kriterien zu definieren. Die Verwaltung wolle aber auf keinen Fall Namen auswählen, was sie auch wegen nicht ausreichender Einblicke in die Vereine nicht machen kann. Die Vereine sollen bestimmen, wer zur Veranstaltung kommen darf.

 

(Bündnis 90/Grüne) Man solle auch die Leute ehren, die zuvor keine sportliche Leistung erbringen müssen. Die Vereine können schon selbst bestimmen, wer zur Veranstaltung kommen darf. Oft sind doch Ehepartner in mehreren Vereinen aktiv und könnten auch so über zwei Vereine ausgewählt werden.

 

(FWV) Man empfinde die Diskussion hier befremdlich. Die Ehrenamtsveranstaltung ist weder was Dienstliches noch braucht man dafür Kriterien. Warum gibt es Bedenken, wenn Menschen geehrt werden sollen, die ehrenamtlich tätig sind? Es sei doch wichtig, dass die Gemeinde einen Dank aussprechen kann.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold versteht die Problemdiskussion hier ebenso nicht und stimmt der Vorrednerin zu. Die Ehrenamtsveranstaltung sei doch der Versuch, ein Dankeschön an die Bürger zurückzugeben. Das sollte es auch dem Gemeinderat wert sein.

 

Bürgermeister Lauxmann versuchte sich an einem Zwischenfazit. Es sei von allen Fraktionen so gesehen, dass die Ehrenamtsveranstaltung ein guter Vorschlag sei. Die Frage stellt sich bei der Organisation des Ganzen. Man wolle hier den Vorbereitungsaufwand innerhalb der Verwaltung und die möglichen Diskussionen in den Vereinen möglichst minimieren. Die angedachte Ehrenamtsveranstaltung solle als Probelauf stattfinden. Danach könne man sich dann zusammen mit den Vereinsvorsitzenden besprechen wie man weiter verfährt.

 

(FWV) Da wird es dann sicherlich Nachjustierungen geben. Die aufkommenden Diskussionen wolle man als Vereinsvorstand nicht haben.

 

(CDU) Man wolle den Vorschlag machen das Ganze nicht über Gebühr zu regulieren. Es braucht keine tausend Kriterien. Wenn man diese hätte, gäbe es immer noch Lücken.

 

(Bündnis 90/Grüne) Alle Fraktionen bedankten sich doch in ihren Haushaltsreden für das Ehrenamt. Mit der Ehrenamtsveranstaltung gäbe es eine Möglichkeit diesen Dank konkret umzusetzen. Wenn es ein Vereinsvorstand nicht gut organisiert bekommt, kann dieser ja auch abgewählt werden.

 

(ABG) Gemeinderat Schachermeier fügte noch an, dass vielleicht gar nicht alle Plätze eines Vereins belegt werden. Falls es hier freie Plätze gibt, könnten andere zum Zuge kommen.

 

(FWV) Die Sportlerehrung findet trotzdem statt?
Dies wurde von Bürgermeister Lauxmann bestätigt.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold fügte an, dass man als Vereinsvorstand in guten wie in schlechten Zeiten da zu sein hat.

 

(CDU) Man finde die Vereinsveranstaltung ja generell gut. Die Vereine können selber entscheiden, wer zur Veranstaltung gehen darf. Der Kompromiss nach der ersten Veranstaltung nochmals eine Bewertung zu machen sei in Ordnung. So könne man starten. Keiner ist gegen die Veranstaltung. Es solle eben nur gut werden.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer jährlichen Ehrenamtsveranstaltung.

 

Bürgermeister Lauxmann nahm in den Beschlussvorschlag noch mit auf, dass nach der Veranstaltung eine Nachbesprechung stattfinden solle.

 

Der Beschlussvorschlag wurde dann einstimmig angenommen.

07.03.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 10/2019 mit einer Stellungnahme zur Ablösung von Stellplätzen gewerblicher Betriebe. Der zugehörige Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2019 getroffen.

 

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20.02.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans "Seelach - 1. Änderung"

 

Frau Ulrich führte in den Tagesordnungspunkt ein. In Kürze bezog sie sich auf Aussagen aus dem Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Der im Baugebiet "Seelach" ansässige Lebensmitteldiscounter hat einen Bauantrag für die Erweiterung und Sanierung der bestehenden Filiale eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 06.02.2019 erteilt.
Die geplante Erweiterung führt zu einer Überschreitung des ausgewiesenen Baufensters in nördlicher Richtung. Im Zuge einer zurückliegenden Umgestaltung des Eingangsbereichs erfolgte bereits eine geringfügige Baugrenzenüberschreitung nach Westen. Die aktuell geplante Überschreitung, aber auch die damit verbundene Erweiterung der Verkaufsfläche berühren die Grundzüge der Planung, so dass eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wird. Dabei soll das Baufenster für den Lebensmittelmarkt angepasst werden.

 

Aufgrund der kürzlich eröffneten Bäckereifiliale im Bereich einer ursprünglich festgesetzten öffentlichen Grünfläche wurde bereits am 16.03.2016 der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans gefasst. Das Bebauungsplanverfahren wurde im Hinblick auf die bekannt gewordenen Planungsabsichten für den Lebensmitteldiscounter bisher nicht zum Abschluss gebracht.


Im Zuge der Sanierung der Stuttgarter Straße ergibt sich zudem durch den geplanten neuen Kreisel im Bereich der Einmündungen Hermann-Essig-Straße und Seelach ein Anpassungsbedarf der dortigen Straßen- und Fußwegeverbindung zum Vöhinger Weg sowie zum unmittelbar angrenzenden Teilbebauungsplan "östlich Stuttgarter Straße".

 

In das laufende Verfahren für den Standort der Bäckereifiliale sollen nun auch die beiden Änderungen bezüglich des Lebensmitteldiscounters und bezüglich der verkehrlichen Anbindung im Bereich des neuen Kreisverkehrs mit einfließen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren soll dann insgesamt zum Abschluss gebracht werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Bebauungsplanänderung für das Gebiet "Seelach" nochmals neu aufzugreifen. Hierfür soll ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Seelach - 1. Änderung" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gern. § 13 a BauGB gefasst werden.

Mit der Fortführung der Planänderung wird das Büro Rauschmaier beauftragt, das bereits die vorangegangene Bebauungsplanänderung begleitet hat. An die seinerzeit vereinbarte Leistungsvergütung soll dabei angeschlossen werden.

 

Ein Mitarbeiter des Planungsbüros Rauschmaier stellte anhand des Bebauungsplans die Änderungen vor. Die Flächen des Lebensmitteldiscounters und der Bäckereifiliale werden als Sondergebiet ausgewiesen. Die erstellten Gutachten haben den Nachweis erbracht, dass die Erweiterung des Lebensmittelmarktes und die Errichtung einer Bäckereifiliale mit Café keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel im Ort bzw. in den anderen Ortschaften hat. Es sei heutzutage üblich, dass Lebensmitteldiscounter durch Vergrößerung der Verkaufsfläche ihre Waren besser präsentieren, ohne die Warenangebotsvielfalt selbst zu erhöhen.
Die Änderung des Bebauungsplans dient dazu, den Standort dauerhaft für die Nahversorgung zu sichern. Die Änderung des Bebauungsplans läuft mittels eines beschleunigten Verfahrens ab. Die durchgeführten Änderungen seien überschaubar.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(FWV) In der Vorlage steht was von Ökopunkten, welche mit dem Gemeindekonto verbucht werden. Es ist von 7.000 Punkten die Rede. Wie hoch ist das Konto der Gemeinde?
Die 7.000 Punkte seien absolut nicht viel, bezogen auf die kleine Fläche dann aber schon. Normalerweise seien die Ökokonten der Gemeinden leer. Herr Wemmer fügte hier an, dass Schwieberdingen noch einen positiven Saldo beim Ökokonto habe.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte an, was das jetzt bedeute und was die Ökopunkte sind.
Herr Wemmer gab an, dass mit den Ökopunkten bauliche Maßnahmen nach Umweltgesichtspunkten bewertet werden. Man könne Ökopunkte verlieren, oder dazubekommen. Wenn man beispielsweise im Zuge einer Baumaßnahme einen Wall bepflanzt, erhält man Ökopunkte. Würde man beispielsweise einen Wald pflanzen, würde das viele Punkte bringen. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass Maßnahmen bewertet werden und es werden dann Ökopunkte vergeben. Der Mitarbeiter der Fa. Rauschmaier gab an, dass die Ökokontoverordnung die rechtliche Grundlage darstelle. Man versuche vergleichbare Bedingungen zu schaffen, um Ausgleichsmaßnahmen möglich zu machen.

 

(Bündnis 90 / Grüne) Wie sieht das Ökokonto der Gemeinde aus?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass das Ökokonto der Gemeinde in einer der nächsten Sitzungen nachgereicht werden kann. Es finde gerade eine Systemumstellung statt.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold erkundigte sich, ob durch den Anbau am Lebensmitteldiscounter die Beschattung für die Nachbarhäuser nicht schlechter ausfällt als bisher. Generell sei die Erweiterung gut, weil der Erlebniseinkauf immer mehr im Fokus stehe.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Frage bereits thematisch im AUT behandelt wurde. Frau Ulrich gab an, dass sich die Beschattung nicht verschlechtere. Es handelt sich nur um einen Flachdachanbau.

 

(ABG) In der Beschreibung des Bebauungsplans steht, dass im Lebensmitteldiscounter auch ein Café drinnen sein könnte. Stünde das dann nicht in Konkurrenz mit dem andren Café?
Nein. Im Lebensmitteldiscounter darf kein Café drinnen sein, höchstens ein Backshop, wie er auch schon heute besteht. Die erstellten Gutachten sind genau auf die Angaben des Bebauungsplans erstellt worden und sehen im Lebensmitteldiscounter kein Café vor. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass die baulichen Änderungen bereits durchgeführt werden konnten in Ankündigung einer Änderung des Bebauungsplans. Alles sei so gemacht bzw. geplant worden, wie es jetzt dem überarbeiteten Bebauungsplan entspricht.


Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des geänderten Bebauungsplans "Seelach" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gern. § 13 und 13 a BauGB.
  2. Der Gemeinderat beschließt, den als Anlage beigefügten Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 20.02.2019 gemäß §§ 3 und 4 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Der Beschlussvorschlag wurde bei zwei Enthaltungen (Bündnis 90/Grüne) angenommen.

20.02.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Beschluss über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses anlässlich der Kommunalwahlen am Sonntag, 26.05.2019

 

Frau Hirsch stellte den Tagesordnungspunkt vor. Alle Details finden sich im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Das Kommunalwahlgesetz (K0mWG) sieht im Zusammenhang von Kommunalwahlen die Bildung eines Gemeindewahlausschusses vor. Dieser wird gemäß § 11 Abs. 2 S. 2. KomWG durch den Gemeinderat gewählt.

Dem Gemeindewahlausschuss obliegt nach § 11 Abs. 1 KomWG i.V. m. § 46 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KomWO) die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei Kreistags- und Regionalwahlen leitet er zudem die Durchführung dieser Wahlen in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses auf Gemeindeebene mit.

 

Im Vorfeld der Wahl hat der Gemeindewahlausschuss nach § 8 Abs 3 KomWG i V m § 18 Abs 1 KomWO die Aufgabe, die Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderäte zu prüfen und zuzulassen. Im Rahmen dieser Prüfung kann bzw. muss er - sofern ein entsprechend im KomWG oder in der KomWO genannter Grund vorliegt - komplette Wahlvorschläge zurückweisen oder einzelne Bewerber streichen. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet auch über eventuell erhobene Widersprüche in Zusammenhang mit der Zulassung der Wahlvorschläge.

 

Nach § 11 Abs 2 KomWG besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern Der Gemeinderat wählt die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Für den Fall, dass bei einer sonstigen Verhinderung des Bürgermeisters auch alle seine Stellvertreter verhindert sind, kann der Gemeinderat einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen. Es wird empfohlen, Herrn Ersten Beigeordneten Manfred Müller zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zu wählen.


Gemäß § 15 KomWG dürfen die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses nicht gleichzeitig in einem anderen Wahlorgan tätig sein. Eine Tätigkeit als Mitglied des Gemeindewahlausschusses bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einem Wahlvorstand eines Wahlbezirks ist also nicht möglich.
Es wird vorgeschlagen den Gemeindewahlausschuss, wie oben beschrieben, zu besetzen Die erste Sitzung wird am 01 April 2019 stattfinden Hierzu wird gesondert eingeladen.

 

Es gab keine Wortmeldungen seitens der Gemeinderäte.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses:

Vorsitzender: Beigeordneter Herr Manfred Müller
1. stv. Vorsitzender: Herr Gerd Spiegel

2. stv. Vorsitzender:

 

Herr Hermann Heilmann

 

Beisitzer: Herr Hans-Peter Birkhold

stv. Beisitzerin

 

Frau Sibylle Appel

 

Beisitzer: Herr Manfred Reinold
stv. Beisitzer Herr Dr. Bolenz

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

20.02.2019: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Richtlinien zur Ablösung von Stellplätzen

 

Frau Ulrich stellte den Tagesordnungspunkt vor. Das Thema der Parkplatzablösung sei nicht neu, das Thema einer Richtline durchaus schon. Mit der Richtline erhält man eine Direktive in baurechtlicher Hinsicht. Durch das "Freikaufen" kann somit ein Bauvorhaben genehmigt werden, auch wenn es nicht alle Stellplätze selber nachweisen kann. Die Ablösung soll nicht im ganzen Schwieberdinger Ortsgebiet gelten, sondern nur in der Innenortslage. Im Vorfeld kam die Frage nach der Regelung in Bietigheim auf. Hier wurde die Gastronomiesparte explizit ausgenommen. Auf Nachfrage in Bietigheim kann als Grund angegeben werden, dass man damit unterbinden möchte, dass sich zu viele Imbisse in der Innenstadt ansiedeln.

 

Weitere Informationen zum Thema befinden sich im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Im Rahmen eines Bauantrags werden unter bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten Anforderungen an die Zahl der notwendigen Stellplätze gestellt. Die Prüfung obliegt der unteren Baurechtsbehörde. § 37 LBO enthält hierzu entsprechende Regelungen. Danach ist pro Wohneinheit 1 erforderlicher Stellplatz nachzuweisen. Abweichende Erfordernisse können sich durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan ergeben. Für Vorhaben gewerblicher Art oder sonstiger Nutzungen regelt die VwV-Stellplätze, eine auf der Grundlage der Landesbauordnung erlassenen Verwaltungsvorschrift die erforderliche Stellplatzzahl. Je nach Nutzungsart kann sich die Berechnung an der vorhandenen Nutzfläche, der Besucherzahl oder der Zahl der Besucherplätze orientieren.

 

Lassen sich notwendige Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten herstellen, kann die Baurechtsbehörde mit Zustimmung der Gemeinde zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung zulassen, dass der Bauherr einen Geldbetrag an die Gemeinde zahlt. Dieser Geldbetrag muss von der Gemeinde innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Herstellung öffentlicher Parkierungseinrichtungen oder auch zur Modernisierung und Instandhaltung öffentlicher Parkierungseinrichtungen verwendet werden Von dem Instrument der Stellplatzablösung wurde in der Vergangenheit bereits in einzelnen Fällen Gebrauch gemacht.

 

Eine Erfüllung der Stellplatzverpflichtung durch Ablösung ist nicht zulässig für die Errichtung von Wohnungen.

 

Soll es im Rahmen von Bauvorhaben zu einer Ablösung der Stellplatzpflicht kommen, müssen hierzu allgemeine Bestimmungen erlassen werden. Dies kann in Form einer Satzung oder auch durch den Erlass von Richtlinien erfolgen.

 

Die Ablösung der Stellplatzpflicht kann für das gesamte Gemeindegebiet oder auch nur für bestimmte genau abgegrenzte Teile gelten. Ein entsprechender Beschluss ist hinreichend zu begründen.

Bei der Festlegung der Hohe der Ablösungsbeträge steht der Gemeinde Ermessen zu üblicherweise bemisst sich Ablösebetrag unter Berücksichtigung der Herstellungskosten für einen Stellplatz und des anteiligen Grundstückspreises. Kommunen innerhalb der Region wie Stuttgart und Böblingen haben Betrage zwischen 6.000 und 12.000 Euro je abzulösenden Stellplatz festgesetzt. Innerhalb des Gemeindegebiets wird dabei noch entsprechend der Gebietswertigkeit aber auch entsprechende der geplanten baulichen Nutzung eine betragsmäßige Abstufung vorgenommen.

Die innerörtlichen Baumöglichkeiten, insbesondere die sinnvolle Umnutzung bestehender Gebäude und Räumlichkeiten sind in der Gemeinde Schwieberdingen zunehmend erschwert, wenn nicht unmöglich. Aktuelle Bauvorhaben und Planungsüberlegungen stoßen dabei zunehmend auf Genehmigungserschwernisse bis hin zur mangelnden Genehmigungsfähigkeit. Vorrangig können hiervon die zentralen Bereich Stuttgarter Straße, Vaihinger Straße und Bahnhofstraße, aber auch die flankierenden Nebenstraßen betroffen.

 

Um das kulturelle und wirtschaftliche Leben im fußläufig gut vernetzen Ortszentrum von Schwieberdingen auch langfristig aufrecht zu erhalten und um insbesondere hierauf gerichtete Neubauvorhaben und Nutzungsänderungen im Hinblick auf deren damit verbundenen Nachweis erforderlicher Stellplätze zu unterstützen, sollen die nachfolgenden Richtlinien für eine Stellplatzablösung beschlossen werden (Anlage 1) Auf der Grundlage einer entsprechenden Stellplatzablösungsvereinbarung (Anlage 2) sollen dann im konkreten Einzelfall die Rahmenbedingungen festgeschrieben werden Der Abschluss eines solchen Vertrags stellt vom Grundsatz her ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar. Dennoch soll entsprechend der unter Ziffer 6.1. der vorgeschlagenen Richtlinien die Verwaltung lediglich bis zu 3 Stellplätzen zum Abschluss eines Vertrages ermächtigt werden. Bei mehr als 3 Stellplätzen trifft der Ausschuss für Umwelt und Technik durch Beschluss eine entsprechende Entscheidung. Sofern sich im Zuge einzelner Vorhaben abzeichnet, dass eine Stellplatzablösung erforderlich werden sollte. wird die Verwaltung das zuständige Gremium bei der Vorstellung des Baugesuchs informieren.

 

Die Anlagen (Anlage 1: Ablösebeträge im Vergleich, Anlage 2: Richtlinie der Gemeinde Schwieberdingen über die Stellplatzablösung, Anlage 3: Vertragsentwurf für Ablösung) finden sich --> hier ab Seite 12 (Link auf die Schwieberdinger Homepage)

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold erkundigte sich, ob ein öffentlicher Parkplatz nur einmal für einen abgelösten Parkplatz vergeben werde.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Ablösung ein formaler Akt sei. Es werde kein öffentlicher Parkplatz dem jeweiligen Ablöser zugeordnet.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold wolle zudem wisse, wo das Geld aus der Ablösung hinfließt.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass das Geld keinen Zweck zugeordnet sei. Die Gelder gelangen als Einnahmen in den Haushalt und werden dann für Ausgaben verwendet.
(Anmerkung: Was ein Widerspruch zu den Angaben im Text des Sachvortrags darstellt).
Frau Ulrich ergänzte, dass das Geld vorranging für die Neuerstellung und Renovierung von öffentlichen Parkplätzen genutzt werde. Beigeordneter Müller gab an, dass die Gemeinde an der Stuttgarter Straße Stellflächen in Vorleistung gebaut hat. Hierfür wurde auch Geld investiert.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fragte, wo jetzt die eigentliche Richtline sei. Der Text in Anlage 2 beinhaltet keine Vorgaben, welche als Entscheidungshilfe dienen können.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Ablösung bestehe. Er warne davor, eine zu genaue Vorgabe zu formulieren. Es sind keine Gründe in der Richtline aufgenommen worden, weil man nicht weiß, was in Zukunft kommt.

 

(ABG) Gemeinderat Streit fordert dazu auf, alle Ablösungen über den AUT laufen zu lassen und nicht erst ab der 4. Ablösung.
Bürgermeister Lauxmann erwiderte, dass sich die Verwaltung in der Lage sehe, die Thematik bei bis zu drei Stellplätzen selbst entscheiden zu können. Die Verwaltung werde die Prüfung neutral durchführen. Die Ablösung dient der Förderung des Einzelhandels.

 

(FDP) Die Stellplatzablösung dient der Förderung des Einzelhandels. Für die FDP-Fraktion ist der heutige Tagesordnungspunkt der Startpunkt einer Diskussion. Da künftig in der Innerortslage alte Scheuen abgerissen werden und hier Wohnraum geschaffen wird, muss sich die Diskussion auch in Richtung der Ablösung für Wohneinheiten ergeben.
Frau Ulrich gab an, dass laut §37 der Landesbauordnung die Ablösung für Wohnraum ausgeschlossen ist.

 

(CDU) Man traue es der Verwaltung durchaus zu, die Entscheidung für die Ablösung selber treffen zu können. Man wolle der Verwaltung sogar noch mehr zutrauen und auch die Entscheidungen über Carports in die Hände der Verwaltung geben.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold erwiderte gegenüber dem Vorredner, dass man der Verwaltung viel zutrauen kann. Der Gemeinderat sei aber da, um genau solche Entscheidungen wie über die Ablösungen zu treffen. Man muss als Gemeinderat seinen Job machen.

 

(Bündnis 90/Grüne) In der Stuttgarter Straße sind neue Stellplätze geschaffen worden. Diese werden bald vollgeparkt sein. Wie kann man es kontrollieren, dass mit dem eingenommenen Geld neue Parkplätze gebaut werden?
Bürgermeister Lauxmann erläuterte, dass das über den jährlichen Prozess der Haushaltsplanung erfolgt.


Abstimmung

 

Bürgermeister Lauxmann schloss die Diskussion. Die Forderung von Gemeinderat Streit, alle Ablösungen über den AUT laufen zu lassen, wird als Antrag aufgefasst und soll eigens abgestimmt werden. Bürgermeister Lauxmann ließ daher zuerst über Punkt 6.1. aus der "Richtlinie der Gemeinde Schwieberdingen über die Stellplatzablösung" abstimmen. Der Absatz lautet wie folgt:
Wenn bei einem Bauvorhaben die Stellplatzverpflichtung nicht nach den Maßgaben der Landesbauordnung erfüllt werden kann, wird zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde ein Ablösevertrag geschlossen. Gemäß Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Schwieberdingen vom 20.02.2019 ist bis zu 3 Stellplätzen die Verwaltung zum Abschluss des Vertrages generell ermächtigt. Bei mehr als 3 Stellplätzen trifft der Ausschuss für Umwelt und Technik durch Beschluss eine entsprechende Entscheidung.


Der Gemeinderat hat sich bei 3 Gegenstimmen (ABG Fraktion) und einer Enthaltung (Bündnis 90/Grüne) für das Beibehalten der Vorgabe entschieden.

 

Anschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 06.02.2019 fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1    Der Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen beschließt die Schaffung einer Möglichkeit zur Stellplatzablösung
2    Der Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen beschließt hierzu die entsprechenden Richtlinien und das darin geregelte Verfahren.
3    Der Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen nimmt den Entwurf einer für das Verfahren erforderlichen Ablösevereinbarung zur Kenntnis.

 

Der Beschlussvorschlag wurde bei 3 Gegenstimmen (ABG-Fraktion) und 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Grüne) mehrheitlich angenommen.

21.11.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bebauungsplan "Anlagenweg"
a) Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs eingegangenen Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Geltungsbereich des Bebauungsplans "Anlagenweg" (Bildquelle OpenStreetMap Deutschland, © OpenStreetMap-Mitwirkende)

Frau Ulrich vom Bauamt stellte den Tagesordnungspunkt kurz vor. Im Wesentlichen nannte Sie die Informationen aus dem Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
In der Sitzung des Gemeinderats vom 18.07.2018 wurde der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Anlagenweg" gefasst. Ebenso wurden die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Daraufhin wurde der Planentwurf in der Zeit vom 06.08.2018 bis zum 14.092018 öffentlich ausgelegt.


Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) sowie die Begründung (Anlage 2) liegen der Vorlage bei.
Die während der Auslegungsphase eingegangenen Anregungen sowie die Abwägungsvorschläge des Planers bzw. der Verwaltung sind in der Anlage 3 beigefügt. Die Abwägungsvorschläge werden in der Sitzung von Frau Kauß-Brockmann vom Planungsbüro Rauschmaier Ingenieure GmbH, Bietigheim-Bissingen erläutert.

 

Der Bebauungsplan (Anlage 1) kann --> hier ab S. 62 als Teil der Vorlage des Gemeinderats eingesehen werden.

Die Anregungen (Anlage 2) sind --> hier ab S. 80 als Teil der Vorlage des Gemeinderats einsehbar.

Der Lageplanentwurf ist --> hier auf S. 65 als Teil der Vorlage des Gemeinderats einsehbar.
 

Frau Kauß-Brockmann vom Planungsbüro Rauschmaier stellte kurz die eingegangenen Anregungen aus der Auslegungsphase vor. Insgesamt gab es keine wesentlichen Einwendungen, die zu einer Änderung des Bebauungsplans geführt hätte. Lediglich kleinere redaktionelle Änderungen und Klarstellungen wurden eingepflegt. Von Seiten der Bürger wurde eingebracht, dass die Zufahrt zum neuen Wohngebiet zu schmal sei. Da die Zufahrt über den Anlagenweg aber außerhalb des Bebauungsplans liege, kann hier nicht darauf eingegangen werden. Ebenso läge eine geforderte Verbindung zwischen dem Anlagenweg und der Vaihinger Straße außerhalb des Planbereichs. Die Realisierung einer Spielstraße könne im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgen. Die Forderung nach einer Erhöhung der öffentlichen Parkplätze sei bereits geklärt. Der Gemeinderat habe sich dafür ausgesprochen, dass die vorgesehene Anzahl ausreichend sei.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte den Ausführungen von Frau Kauß-Brockmann.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold zeigte sich als "sprachlos", dass sich das Bebauungsgebiet in einem Heilquellengebiet befände. Da denke man doch gleich an eine entsprechende Nutzung im Schwieberdinger Hallenbad… :-)
Frau Kauß-Brockmann erläuterte, dass sich das Gebiet im Einzugsgebiet der Stuttgarter Heilquellen befände. Eine Nutzung dieses Wasser sei ausgeschlossen.

 

(Bündnis 90/Grüne) Die Autos seien heutzutage zu groß. Wären die Autos kleiner, gäbe es kein Problem mit der Straßenbreite. Zudem werde zur Kenntnis genommen, dass Leute so wie im Wohngebiet angedacht, wohnen wollen.

 

(CDU) Man müsse dem Projekt was Positives abgewinnen. Das Projekt sei wichtig, da man damit neuen Wohnraum gewinnt. Die Zufahrt ist nun mal so wie sie ist.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag:
a) Über die während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs eingegangenen Anregungen wird wie in der Anlage 3 vorgeschlagen entschieden.
b) Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Anlagenweg" werden mit Textteil (1. Planungsrechtliche Festsetzungen, 2. Örtliche Bauvorschriften, 3. Nachrichtliche Übernahme von Festsetzungen und Hinweisen) und Begründung gern. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (einschließlich örtlicher Bauvorschriften) und die Begründung des Planungsbüros Rauschmaier Ingenieure GmbH, Bietigheim-Bissingen, jeweils in der Fassung vom 09.10.2018.

 

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der beigefügte Lageplanentwurf des Planungsbüros Rauschmaier Ingenieure GmbH, Bietigheim-Bissingen maßgebend.

 

Dem Beschlussvorschlag wurde bei 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Grüne) zugestimmt.

24.10.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Einführung einer jährlichen Ehrenamtsveranstaltung

 

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung genommen. Auf Grund einer nichtöffentlichen Vorberatung haben sich noch Klärungspunkte ergeben. Die Vorlage wird überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt dem Gemeinderat vorgelegt.

In der zurückgezogenen Vorlage stand folgender Sachvortrag und Begründung:
Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es. ist unerlässlich für eine lebendige Gemeinde mit entsprechender Angebotsvielfalt.
Im Rahmen einer jährlichen Ehrenamtsveranstaltung soll das Ehrenamt in Schwieberdingen öffentliche Wertschätzung erfahren und gestärkt werden. Es sollen insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger hervorgehoben und geehrt werden, die sich ohne Vorstandsamt in Vereinen oder Organisationen in besonderer Weise ehrenamtlich engagieren. Die Ehrenamtsveranstaltung soll im Bürgerhaus mit den zu ehrenden Bürgerinnen und Bürgern sowie ausgewählten Vertretern der Vereine und Organisationen stattfinden. In den Richtlinien der Gemeinde Schwieberdingen für die Ehrung von bürgerschaftlichem Engagement sind die Ehrungsgrundsätze definiert (siehe Anlage). Die Einführung einer jährlichen Ehrenamtsveranstaltung ist, Ergebnis aus der Entwicklungsoffensive.

Anlage
Richtlinien der Gemeinde Schwieberdingen für die Ehrung von bürgerschaftlichem Engagement


Weitere Details finden sich in den Unterlagen des Gemeinderats ab S.37 --> hier (Link auf die Schwieberdinger Homepage).

 

Es wäre um folgenden Beschlussvorschlag gegangen:
Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer jährlichen Ehrenamtsveranstaltung zur Ehrung von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern.

18.07.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Anlagenweg und Abschluss städtebaulicher Vertrag

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren eine rechtsanwaltliche Vertreterin, eine Vertreterin der Bietigheimer Wohnbau GmbH und Herr Arnold vom Ingenieurbüro Rauschmaier als Ersteller des Bebauungsplans anwesend.

 

Zur Einführung in das Thema nachfolgend der Sachvortrag und Begründung aus der Vorlag des Gemeinderats:
In der nichtöffentlichen Sitzung am 03.12.2014 wurde der Ausschuss für Umwelt und Technik darüber informiert, dass der Betrieb einer Gärtnerei im Anlagenweg Anfang 2015 aufgegeben werden soll. Gleichzeitig wurden erste Überlegungen zur Überplanung des Betriebsgeländes vorgestellt, von denen das Gremium Kenntnis genommen hat.

 

Inzwischen wurden die Gewächshäuser und ändere bauliche Anlagen auf dem Grundstück der ehemaligen Gärtnerei abgebrochen. Die frei gewordene Fläche soll einer geordneten Wohnbebauung zugeführt werden. Durch die Lage und die Größe des Plangebiets kann die Aufstellung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Der Bebauungsplan ist auf die vom Bauträger vorgesehene Bebauung mit sog. Lean- bzw. Kettenhäusern abgestimmt. Die Grenzen des Plangebiets ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügen Kartenausschnitt des Planentwurfs. In der Sitzung am 20.06.2018 wurde die weitere Vorgehensweise zur Planaufstellung beraten.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften liegen der Vorlage als Anlagen zum städtebaulichen Vertrag bei, da das Vertragsgebiet dem Plangebiet entspricht. Die Kosten der städtebaulichen Planung trägt der Erschließungsträger.

 

In der Sitzung am 03.12.2014 wurde die Verwaltung auch beauftragt, eine Vereinbarung zur Übernahme der Erschließungskosten vorzubereiten. Dabei bestand Konsens darüber, dass die gesamten Erschließungskosten vom Grundstückseigentümer zu tragen sind. Dazu gehören neben den Kosten der Durchführung der Erschließung u.a. auch die Kosten der städtebaulichen Planung, der Rechtsberatung der Gemeinde sowie die erforderlichen Grunderwerbskosten. Der Grundstückseigentümer hat inzwischen einen Kaufvertrag mit der Bietigheimer Wohnbau geschlossen, die auch als Erschließungsträger auftritt und daher den städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde schließen wird. Da zwischen den beiden Verträgen eine Wechselwirkung besteht, enthält der städtebauliche Vertrag auch persönliche Daten und kann deswegen in der öffentlichen Sitzung nur vorgelegt werden, nachdem die entsprechenden Passagen unkenntlich gemacht sind. Der Vertrag wurde in nichtöffentlicher Sitzung vorberaten und liegt in der Anlage bei.

Die Verwaltung wurde in der Sitzung am 03.12.2014 außerdem beauftragt, Verhandlungen zum Erwerb der angrenzenden, bestehenden Straßenflächen zu führen. Die Verhandlungen sind abgeschlossen, die bisher schon als Straße genutzten Flächen konnten erworben werden. Diese Grunderwerbskosten werden der Gemeinde ebenfalls vom Erschließungsträger erstattet.

 

Die gesamte Vorlage mit dem Städtebaulichen Vertrag und dem Bebauungsplan gibt aus auf der Schwieberdinger Homepage --> hier ab Seite 22.

 

Bürgermeister Lauxmann betonte eingangs, dass die Zielsetzung der Gemeinde bei diesem Vorhaben die Ermöglichung einer Wohnbebauung sei. In vielen internen Gesprächen mit den Eigentümern und dem Gemeinderat und einer Besichtigung bereits ähnlich erstellter Gebäude sind die heute zu beschließenden Papiere entstanden.

 

Die rechtsanwaltliche Vertretung stellte das Vertragswerk kurz vor. Die Bietigheimer Wohnbau GmbH sei noch nicht der Eigentümer. Dieser Schritt wird aber noch erfolgen und ist dann beurkundungspflichtig. Die Übereignung der Flächen für die Verkehrs- und Zufahrtswege wird unentgeltlich an die Gemeinde erfolgen. Die Aufwendungen für die Erschließungen der entstehenden Grundstücke werden vom künftigen Eigentümer (Bietigheimer Wohnbau) übernommen. Ebenso werden die Bauleitplanungskosten weitergegeben. Die Wasser- und Entwässerungsanlagen werden von der Bietigheimer Wohnbau GmbH erstellt. Ebenso wird eine Erfüllungsbürgschaft erstellt.
Der Städtebauliche Vertrag kann nach einem heutigen Beschluss dann notariell in Kraft treten. Zudem werden die Pläne öffentlich ausgelegt.

Der Bebauungsplan wird generell Gebäude mit 2 Vollgeschossen vorsehen und eine maximale Gebäudehöhe von 7,5 m vorschreiben. Es sind Flachdächer vorzusehen, die eine maximale Neigung von 15 ° besitzen dürfen. Pro Gebäude darf es nur eine Wohneinheit geben. Die Dächer sind zu begrünen und mit Solar- und Photovoltaikanlagen auszustatten.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(FWV) Der offene Punkt mit der Entwässerung und den ungleichen Kanalrohren ist geklärt?
Hierzu gab Herr Arnold an, dass die Kanäle bis zur Vaihinger Straße erstellt werden. Der vorhandene Kanal wird hierbei aufdimensioniert und ersetzt. Ebenso werden alle Fahrwege und öffentlichen Flächen erstellt werden. Zudem die Straßenbeleuchtung.

 

(FWV) Es ist ausgeschlossen, dass bei den 2 Vollgeschossen noch ein drittes obendrauf kommt? Das wäre ja laut Baurecht möglich, wenn nur die Hälfte der Geschossfläche genutzt würde.
Ja das sei ausgeschlossen. Man würde hier mit der Vorgabe der 7,5 m Gebäudehöhe kollidieren, was ein drittes Geschoss ausschließt.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans "Anlagenweg" mit den örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gern. §13 a BauGB.
  2. Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Planentwurf in der ergänzten Fassung vom 17.05.2018 gern. §§ 3 und 4 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen, und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
  3. Der Gemeinderat beschließt den dieser Vorlage als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag mit der Bietigheimer Wohnbau GmbH abzuschließen.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

20.06.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vorschläge zur Sportlerehrung 2018

 

Für diesen Tagesordnungspunkt war Herr Neyzen vom Schützenverein anwesend. Herr Neyzen ist derzeit der Vorsitzende des Sportausschusses. Er gab an, dass in diesem Jahr 240 Sportler zu ehren sind, so viele wie noch nie. Herr Neyzen sprach seinen Dank an den Gemeinderat aus, dass die Sportlerehrung möglich ist.


Weitere Informationen rund um das Thema der Sportlerehrung 2018 stehen auch im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Am Freitag, 14. September 2018, findet in der Turn- und Festhalle die gemeindliche Sportlerehrung für Einzel- bzw. Mannschaftssportler und deren Trainer statt.
Unter Hinweis auf die „Richtlinien für die Sportlerehrung der Gemeinde Schwieberdingen" wurde im Mitteilungsblatt aufgefordert, Anträge für Ehrungsvorschläge aufgrund erbrachter Leistungen vom 01.05.2017 bis 30.04.2018 einzureichen. Die eingereichten Vorschläge gingen fristgerecht ein und wurden vom Sportausschuss der Gemeinde Schwieberdingen unter Vorsitz von Karl Neyzen (Schützenverein) am 14.05.2018 geprüft. Diese Vorschläge werden dem Gemeinderat als Beschlussfassung empfohlen. Die Bestimmungen der "Richtlinien für die Sportlerehrung der Gemeinde Schwieberdingen" wurden beachtet und eingehalten.
Die Sportlerehrung wird im Rahmen einer öffentlichen Feier mit musikalischen Beiträgen der Musikschule in der Turn- und Festhalle im Herrenwiesenweg 21 stattfinden - direkt im Anschluss folgt ein Stehempfang.
Die Organisation übernimmt der Schützenverein unter dem Vorsitz von Karl Neyzen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Als Ehrungsgeschenk der Gemeinde erhalten alle Geehrten eine Urkunde und ein Badehandtuch mit Schwieberdinger Logo.

 

Herr Bausch fügte bezüglich des Datenschutzes und der neuen Datenschutzverordnung an, dass die Liste der zu ehrenden Personen aus Datenschutzgründen nicht in der Vorlage enthalten ist. Eine Prüfung, wie mit solchen Daten umzugehen ist, läuft gerade noch. Es ist die Frage zu klären in wie weit man die Daten veröffentlichen kann.

 

Abstimmung

Abschließend wurde überfolgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die vom Sportausschuss vorgeschlagenen Sportler, Mannschaften und Trainer zu ehren.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte dem Sportausschuss für dessen Arbeit und im Besonderen auch dem Schützenverein, der dieses Jahr die Bewirtung bei der Sportlerehrung übernehmen wird. Der Schützenverein sei häufig bei solchen Anlässen tätig. Herr Neyzen dankte abschließend nochmals für die Unterstützung des Gemeinderats.

21.06.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 25/2018 mit einer Stellungnahme zur Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018. Die Behandlung dieses Themas stand am 16.05.2018 auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

16.05.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Erstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018

 

Frau Kroll stellte den Tagesordnungspunkt vor. Für das Schöffen-Ehrenamt wurde bestimmt, dass Schwieberdingen 13 Bewerber zu benennen hat. Eine abschließende Benennung der Schöffen erfolgt dann über einen Schöffenwahlausschuss beim Landratsamt. Am Ende werden 7 der 13 Bewerben in das Schöffenamt berufen.

 

Weitere Details finden sich im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Die Amtszeit der ehrenamtlich tätigen Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2018. Für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 haben die Gemeinden die Vorschlagslisten bis spätestens 22.06.2018 aufzustellen. Die Aufstellung vom Gemeinderat der Vorschlagsliste erfolgt fristgerecht in der Sitzung am 16.05.2018. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Die Einsichtnahme erfolgt vom 22.05.2018 - 29.05.2018.
Der Präsident des Landgerichts Stuttgart hat die Zahl für die Vorschlagsliste der Gemeinde Schwieberdingen auf 13 Personen festgesetzt. Die Zahl darf weder über- noch unterschritten werden. Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

 

Bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese für das Schöffenamt geeignet sind. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung.
In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind.

 

Zum Amt eines Schöffen sind nach § 32 GVG unfähig:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
  • Personen gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann

Zum Amt eines Schöffen sollen nach §§ 33 und 34 GVG weiterhin nicht berufen werden:

  • Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,
  • Personen die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen
  • Personen die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
  • Personen die in Vermögensverfall geraten sind
  • der Bundespräsident
  • Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung,
  • Beamte die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft Notare und Rechtsanwälte,
  • gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte Bedienstete des Strafvollzuges sowie
  • hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind

Ferner soll nach § 44 a Deutsches Richtergesetz nicht zum Schöffen berufen werden wer

  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder
  • wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs 4 des StasiUnterlagen-Gesetzes oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-UnterlagenGesetzes gleichgestellten Personen für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist

Ablehnungsberechtigt zur Berufung zum Schöffenamt ist der Personenkreis nach § 35 GVG. Hierzu gehören unter anderem:

  1. Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlamentes, eines Landtags oder einer zweiten Kammer,
  2. Personen, die in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an vierzig Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind,
  3. Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen,
  4. Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen,
  5. Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonders schwerem Maße erschwert,
  6. Personen, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtperiode vollendet haben würden,
  7. Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder (10 Stimmen) erforderlich. Die abschließende Wahl der Schöffen obliegt dem Schöffenwahlausschuss, der beim Amtsgericht Ludwigsburg gebildet wird.

 

Die folgenden Personen haben sich für das Schöffenamt beworben. Die Wahlvorschläge wurden überprüft und alle Bewerber sind nach den Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes für die Aufstellung der Vorschlagsliste zugelassen.

(Hinweis: Die Liste mit den Personen ist hier nicht wiedergegeben)

 

Beschlussvorschlag
Kein Beschlussvorschlag - Wahl zu einem Ehrenamt

 

Der Gemeinderat hat der Bewerberliste zum Schöffenamt einstimmig angenommen.

17.05.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 20/2018 mit einer Stellungnahme zur abgelehnten Anpassung des Bebauungsplans "Auenweg".  Das Thema stand am 25.04.2018 auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): https://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2018

25.04.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bebauungsplan "Auenweg"

Geltungsbereich des Bebauungsplans "Auenweg" (Bildquelle OpenStreetMap Deutschland, © OpenStreetMap-Mitwirkende)

Frau Wojnar stellte den Tagesordnungspunkt vor. Von Seiten einiger Anwohner wurde die Anpassung des Bebauungsplans Auenweg gefordert. Das Gebiet zeichnet sich durch große Grundstücke und Gartenflächen aus. Bezüglich des Bebauungsplans gibt es keine großen Entwicklungsmöglichkeiten. Dennoch können Befreiungen beantragt werden. Weitere Informationen finden sich im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Einige Anwohner aus dem Gebiet „Auenweg" sind mit dem Wunsch auf die Verwaltung zugegangen, den Bebauungsplan anzupassen. Ein Lageplan des gesamten Plangebiets und die Ausführungen und Vorschläge der Initiatoren liegen in der Anlage bei.

 

Das Gebiet ist geprägt von großzügigen Grundstücken mit freistehenden Häusern und großen Gärten. Die Festsetzungen zu Baufenster, Geschossigkeit und Grund- und Geschoßflächenzahlen bieten darüber hinaus kaum weitere Entwicklungsmöglichkeiten zusätzlich zur vorhandenen Bebauung. Im Einzelfall können jedoch, im Einvernehmen mit der Gemeinde, Abweichungen oder Befreiungen beantragt werden.

 

Der Änderungsvorschlag wurde in der Sitzung des AUT am 07.02.2018 nichtöffentlich beraten. Von Seiten der Ausschussmitglieder wird die Änderung nicht befürwortet. Sofern bei entsprechender Planung eine Befreiung oder Abweichung beantragt wird, soll weiterhin im Einzelfall über das Einvernehmen beraten werden.

 

Bei einer Änderung des Bebauungsplans wären die Kosten von der Gemeinde zu tragen, Einnahmen wären nicht zu erwarten.

 

Fragen der Gemeinderäte

 

(FDP) Man hätte sich aus anders entscheiden können. Innerorts Wohnflächen zu schaffen ist letztlich günstiger als neue Flächen anzulegen. Deshalb wird man dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

(FWV) Die Baufenster können laut Bebauungsplan ausgeweitet werden. Die Möglichkeit besteht, Ausnahmen zu beantragen. Einzelfälle können immer geprüft werden. So hat man es auch in der nichtöffentlichen Vorberatung besprochen.
Beigeordneter Müller unterstützte die Aussage.

 

(CDU) Es geht hier ja nicht nur um den Bebauungsplan Auenweg. Es geht um mehr. Man will nicht Tür und Tor öffnen und ähnliche Diskussionen an anderen Stellen haben. Das Gebiet am Auenweg ist ein gewachsenes Gebiet dessen Charakter so wie er ist erhalten bleiben soll. In Einzelfällen kann man Erweiterungen prüfen. Mehr will man nicht.

 

(Bündnis 90/Grüne) Man möchte keinen Blankoscheck erteilen und dadurch zu viel Nachverdichtung ermöglichen. Es ist möglich Einzelfälle zu prüfen. In Gänze will man den Bebauungsplan aber nicht ändern.

 

(FDP) Es geht um die Flächenausnutzung und die Verdichtung. Wir müssen uns dem Thema der Schaffung von Wohnraum stellen. Entweder wir machen das innerorts oder wir müssen eben neue Wohngebiete schaffen. Oder der Wohnungsbau findet komplett andernorts statt. Es ist nicht effektiv 50 Grundstücke als Einzelfall zu bewerten.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold sieht im betrachteten Gebiet ebenso gewachsene Strukturen. Im Vergleich ist die Hülbe beispielsweise sehr zugebaut. Es gibt in Schwieberdingen nur wenige Gebiete, die noch einen gewachsenen Charakter haben. Man kann den Redner zustimmen, die sich gegen eine Änderung des Bebauungsplans aussprechen.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Einleitung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplans „Auenweg" nicht zu.

 

Dieser Vorschlag wurde bei 2 Gegenstimmen (von der FDP-Fraktion) mehrheitlich angenommen.

25.04.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Anlagenweg und Abschluss städtebaulicher Vertrag

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf eine der nächsten Sitzungen verschoben, da es von Seiten des Gemeinderats noch abzuklärende Punkte gäbe.

 

In der Vorlage stand folgender Sachvortrag und Begründung:
In der nichtöffentlichen Sitzung am 03.12.2014 wurde der Ausschuss für Umwelt und Technik darüber informiert, dass der Betrieb einer Gärtnerei im Anlagenweg Anfang 2015 aufgegeben werden soll. Gleichzeitig wurden erste Überlegungen zur Oberplanung des Betriebsgeländes vorgestellt, von denen das Gremium Kenntnis genommen hat.

 

Inzwischen wurden die Gewächshäuser und andere bauliche Anlagen auf dem Grundstück der ehemaligen Gärtnerei abgebrochen. Die frei gewordene Fläche soll einer geordneten Wohnbebauung zugeführt werden. Durch die Lage und die Größe des Plangebiets kann die Aufstellung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften liegen der Vorlage als Anlagen zum städtebaulichen Vertrag bei, da das Vertragsgebiet dem Plangebiet entspricht. Die Kosten der städtebaulichen Planung trägt der Erschließungsträger.

 

In der Sitzung am 03.12.2014 wurde die Verwaltung auch beauftragt, eine Vereinbarung zur Übernahme der Erschließungskosten vorzubereiten. Dabei bestand Konsens darüber, dass die gesamten Erschließungskosten vom Grundstückseigentümer zu tragen sind. Dazu gehören neben den Kosten der Durchführung der Erschließung u.a. auch die Kosten der städtebaulichen Planung, der Rechtsberatung der Gemeinde sowie die erforderlichen Grunderwerbskosten. Der Grundstückseigentümer hat inzwischen einen Kaufvertrag mit der Bietigheimer Wohnbau geschlossen, die auch als Erschließungsträger auftritt und daher den städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde schließen wird. Da zwischen den beiden Verträgen eine Wechselwirkung besteht, enthält der städtebauliche Vertrag auch persönliche Daten und kann deswegen in der öffentlichen Sitzung nur vorgelegt werden nachdem die entsprechenden Passagen unkenntlich gemacht sind. Der Vertrag wurde in nichtöffentlicher Sitzung vorberaten und liegt in der Anlage bei.

 

Die Verwaltung wurde in der Sitzung am 03.12.2014 außerdem beauftragt, Verhandlungen zum Erwerb der angrenzenden, bestehenden Straßenflächen zu führen. Die Verhandlungen sind abgeschlossen, die Grunderwerbe konnten größtenteils bereits erfolgen. Diese Grunderwerbskosten werden der Gemeinde ebenfalls vom Erschließungsträger erstattet.

 

Die Anlagen befinden sich --> hier, --> hier, --> hier und --> hier.

 

Der Beschlussvorschlag hätte wie folgt gelautet:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans "Anlagenweg" im beschleunigten Verfahren gern. §13 a BauGB.
  2. Der Gemeinderat beschließt den dieser Vorlage als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag mit der Bietigheimer Wohnbau GmbH abzuschließen.

25.04.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Anpassung der Richtlinien für die Förderung von Partnerschaftsbegegnungen

 

Altbürgermeister Spiegel stellte als Vertreter des Partnerschaftsvereins den Tagesordnungspunkt vor. Er erläuterte wie es zu der Änderung kam. Im letzten Jahr gab es mehrere Besuche in der Partnergemeinde in Vaux-le-Pénil die untereinander nicht gut abgestimmt waren. Die Gastgeber in Vaux-le-Pénil waren etwas überfordert. Die Partnerschaft ist etwas Besonderes, was man gerne weiterführen möchte. Letztlich passt man nun die Richtline an und fügt auch die weiteren Partnerstädte hinzu. Alle Partnerschaften werden weitergelebt. So ist beispielsweise ein Schüleraustausch mit Belvidere in den USA geplant und der Gemeinderat wird Großharthau besuchen und umgekehrt. Die Partnerschaften werden vorwiegend von den Schulen und Vereinen getragen. In Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung und in Zustimmung für die Fördermittel durch den Gemeinderat sollen nun die Richtlinien angepasst werden.
Gemeinderätin Rabus findet es sehr gut, dass die Organisation der Reisen weiterhin durch den Partnerschaftsverein übernommen wird. Dass es mit den Besuchen nicht überhandnimmt sei gut.

 

Beigeordneter Müller, der die Gemeinderatssitzung leitete, dankte für die einführenden Worte. Weitere Informationen stehen im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Mit den drei Partnerstädten Vaux-le-Pénil (Frankreich), Belvidere (USA) und Großharthau (Sachsen) pflegt Schwieberdingen wertvolle Freundschaften über die Gemeindegrenzen hinaus. Es finden regelmäßig gegenseitige Besuche statt, bei denen die Gäste das Land, die Kultur und die Umgebung mit ihren Sehenswürdigkeiten kennenlernen dürfen.
Die-aktuell gültigen Richtlinien für die Förderung von Partnerschaftsbegegnungen sind aus dem Jahr 1990 und umfassen lediglich die Partnerschaft zwischen der Gemeinde Schwieberdingen und der französischen Gemeinde Vaux-le-Pénil. Zwischenzeitlich pflegt die Gemeinde Schwieberdingen Partnerschaften mit der amerikanischen Stadt Belvidere im Bundesstaat Illinois und der Gemeinde Großhartau in Sachsen, welche in den neuen Richtlinien enthalten sind.

 

Im Jahr 2011 wurde die Förderung von Partnerschaftsbegegnungen im Rahmen der Haushaltseinsparungen pauschal um 20% gekürzt. Diese Kürzung soll durch die Neufassung rückgängig gemacht werden.

 

Die Partnerschaftsbegegnungen wurden in den letzten fünf Jahren in folgender Höhe gefördert:

2013 9.947,40 €
2014 8.269,64 €
2015 5.506,82 €
2016 7.164,00 €
2017 6.846,50 €
Durchschnitt 7.546,87 €

Die Erhöhung um 20% bedeutet somit jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 1.509,00 € (20% von 7.546,87€).

 

Die Neufassung der Richtlinien für die Förderung von Partnerschaftsbegegnungen liegt dieser Vorlage in Anlage 1 bei. Änderungen zur aktuell gültigen Richtlinie, welche dieser Vorlage in Anlage 2 beigefügt ist, sind fett abgedruckt.

 

Der Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende des Städtepartnerschaftsvereins, Herr Haudeck und Herr Spiegel, werden für mögliche Nachfragen ebenfalls in der Sitzung anwesend sein.

 

Die Anlagen befinden sich --> hier ab Seite 5.
 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Richtlinien für die Förderung von Partnerschaftsbegegnungen entsprechend der beiliegenden Anlage 1.

 

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

28.03.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 13/2018 mit einer Stellungnahme zur Errichtung einer Datenzentrale Baden-Württemberg und eines neuen Gesamtzweckverbands für kommunale IT- und Rechenzentrumsdienstleistungen. Das Thema wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 21.03.2018 behandelt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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21.03.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018

 

Vorab ein paar Links zu den Zweckverbänden mit entsprechenden Hintergrundinformationen:

  • KDRS: Kommunale Datenverarbeitung und das Rechenzentrum der Region Stuttgart www.kdrs.de
  • KIRU: Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm
    www.rz-kiru.de
  • KIVBF: Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken
    www.kivbf.de
  • ITEOS: Datenzentrale Baden-Württemberg (Hier befindet sich auch ein Video, welches den geplanten Zusammenschluss sehr gut darstellt)
    www.dvv-bw.de

 

Herr Müller stellte den Tagesordnungspunkt vor. In Summe geht es um die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen ITEOS und der Gründung eines Gesamtzweckverbands mit dem Namen 4IT. Ein Großteil der Vorlage stammt von dem Verband KDRS, dem Schwieberdingen angehört. Der Anstoß der Fusion der Zweckverbände wurde bei einer Prüfung im Jahr 2014 gegeben. Dort wurde erkannt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der bisherigen Konstellation nicht dauerhaft gewährleistet sei. Durch die Zusammenarbeit ist eine wirtschaftliche Besserstellung in Höhe von 25 Mio. € angestrebt. Dennoch wird auch künftig die Digitalisierung Geld kosten. Das Land hat den rechtlichen Rahmen geschaffen, der bereits vom Landtag beschlossen wurde. Der Gemeindetag unterstützt das Vorhaben. Als Fazit sollen sich die Qualität, der Service und die Kosten verbessern.

 

Viele weitere Informationen befinden sich in der Vorlage des Gemeinderats als Sachvortrag mit Begründung:


a) Ursachen für die Fusion
Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) und der Zweckverbände KDRS KIRU und KIVBF zur Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg (DW BW) nicht dauerhaft gewährleistet ist.
Die partnerschaftliche Potenzialanalyse („commercial due diligence") kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion geschaffen werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der DVV BW damit in die Lage, kommunales Wissen und lT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu sichern.
Dies fördert die weitere Vereinheitlichung und Standardisierung der kommunalen Strukturen und Verfahren der Informationstechnik und tragt in Kooperation mit dem Land zum Ausbau einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung in Baden-Württemberg bei.

 

b) Gesetzlicher Rahmen
Den rechtlichen Rahmen für die Zusammenführung bildet das Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften, das am 28. Februar 2018 vom Landtag beschlossen wurde.
Es ist beabsichtigt dass die Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF durch gleichlautenden Beschluss in ihren Verbandsversammlungen der DZ BW beitreten Dabei bringen sie jeweils ihr gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung (§§ 123ff UmwG) in die DZ BW ein die damit per Gesetz zu ITEOS wird einer Anstalt des öffentlichen Rechts welche für die Kommunen die bisherigen Aufgaben der DZ BW und der 'Zweckverbände übernimmt (vgl. Anlage 1)
Unmittelbar darauf schließen die Zweckverbände sich zum Gesamtzweckverband 4IT zusammen.
Die Unternehmensformen wurden so gewählt, dass die bisherige Inhouse-Fähigkeit für eine Beauftragung seitens der künftigen Träger vergaberechtskonform gewährleistet bleibt

 

c) Vermögensentwicklung
Zum Gesamtvermögen der Zweckverbände und der DZ BW werden jegliche Aktiv- und Passivvermögen sämtliche Arbeits- Beamten- und sonstigen Dienstverhältnisse, alle bilanzierten und nicht bilanzierten Rechte und Pflichten sowie die jeweiligen Tochtergesellschaften gezahlt
Voraussetzung für die Fusion ist ein ausgewogener Vermögensausgleich. Die Fusionspartner haben vereinbart, dass die Zweckverbände im Gegenzug für ihr eingebrachtes Gesamtvermögen folgende Stammkapitalanteile an ITEOS zugewiesen bekommen: KIRU 22%, KDRS 22%, KIVBF 44% Die übrigen Anteile (12 %) werden vom Land Baden-Württemberg gehalten Die Zuweisung der Stammkapitalanteile wurde auf Basis des vorläufigen Vermögensausgleichs so vereinbart, dass Nachschusspflichten ausgeschlossen sind (vgl. Anlage 2).
Als Stichtag für den endgültigen Vermögensausgleich wird für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018 angesetzt. Die abschließende Bewertung durch ein Unternehmenswertgutachten erfolgt zum 30.06.2018 vorbehaltlich anschließender Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung des Gesamtzweckverbands 4IT im Dezember 2018
Wie hoch dieses Gesamtvermögen sein wird, steht aufgrund der ausstehenden Jahresabschlüsse der Fusionspartner zum 31.12.2017 und 30.6.2018 noch nicht endgültig fest.
Die Anteile der Mitgliedskommunen an den heutigen Zweckverbänden bleiben mit dem Beitritt der Zweckverbände zur DZ BW wertmäßig unverändert.

 

d) Mitwirkungsmöglichkeiten
Unmittelbar nach ihrem Beitritt zur DZ BW vereinigen sich die drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum neuen Gesamtzweckverband 4IT, der gemeinsam mit dem Land die Trägerschaft von ITEOS ausübt und dafür mit den erforderlichen Aufsichts- und Kontrollfunktionen ausgestattet wird (vgl. Anlage 3). Weitere Einzelheiten regelt der Fusionsvertrag (vgl. Anlage 4).
21 der insgesamt 26 Verwaltungsratsmitglieder der ITEOS werden aus den heutigen Verbandsgebieten der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF entsendet. Jeweils vier dieser kommunalen Verwaltungsratsmitglieder kommen aus den bereits bestehenden fünf Mitgliedersegmenten, das 21. Mitglied repräsentiert die Mitglieder, die keinem Segment direkt zuzuordnen sind (z.B. kommunale oder regionale Verbände). Damit ist gewährleistet, dass alle Mitgliedersegmente gleich stark vertreten sind und über den Verwaltungsrat Einfluss auf die Entwicklung von ITEOS nehmen können.
Zusätzlich kann die Verbandsversammlung für jedes der fünf bekannten Mitgliedersegmente einen dauerhaften Mitgliederbeirat einrichten, aus dem wiederum Vertreter in den Organisationsbeirat von ITEOS entsendet werden, um die spezifischen Anforderungen der von ihnen vertretenen Kommunen an das Produktportfolio in den weiteren Entscheidungsprozess einzubringen.
Der Gesamtzweckverband 4IT verfügt über kein eigenes Vermögen und finanziert sich über Umlagen, die nach einem von seiner Verbandsversammlung festgelegten Schlüssel erhoben werden.

 

Zusammenfassung:
Ziel des Beitritts der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur DZ BW und der Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen lT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden.

Die Entgelte für die von den Mitgliedern der Zweckverbände bezogenen Leistungen werden für eine Übergangszeit nach den heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am Status quo durch die Fusion schlechter gestellt wird (vgl. Anlage 5). Ferner werden die Mitglieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt.

Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg sichert ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur. Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.

 

Anmerkung Gemeindetag Baden-Württemberg zur Fusion:
Der Gemeindetag hat in der GT-Info Nr. 312018 die Gemeinden darüber informiert, dass die Mustervorlage zur heutigen GR-Vorlage in Abstimmung mit dem Gemeindetag erstellt wurde. Der Gemeindetag weist weiter darauf hin, dass mit der Zustimmung der Mitgliedsstädte und -gemeinden der Weg zur Gründung von ITEOS freigemacht wird. Dieser Fusionsprozess wurde vom Gemeindetag von Anfang an konstruktiv beteiligt. Nach Auffassung des Gemeindetages schafft die Bündelung der Kräfte im kommunalen Datenverbund die Voraussetzungen dafür, dass die Städte und Gemeinden im Land auch in Zukunft auf einen starken, wirtschaftlich arbeitenden Technologiepartner setzen können. Der kommunale Verband weist abschließend darauf hin, dass mit einer breiten Zustimmung der Städte und Gemeinden der Start des fusionierten Unternehmens wesentlich erleichtert wird.

 

Anlagen:
(1) Satzung ITEOS (Anstalt öffentlichen Rechts)
(2) Vermögensausgleich (aktueller Stand)
(3) Satzung Gesamtzweckverband 4IT
(4) Fusionsvertrag
(5) Entgeltentwicklung ITEOS
Anmerkung: Bei den Anlagen (1), (3) und (4) handelt es sich um Regelungsentwürfe

 

Die Anlagen finden Sie --> hier ab Seite 5.
 

Fragen der Gemeinderäte

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold frage an, ob durch den Zusammenschluss neue bzw. indirekte Kosten auf die Gemeinde zukommen.
Herr Müller gab an, dass alles so bleibt wie bisher. Beim Zusammenschluss findet ein Vermögensausgleich statt. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen den Zusammenschluss. Auf deren Einschätzung solle man sich verlassen.

 

(ABG) Gemeinderat Streit gab an, dass es hier um Systeme der Datenverarbeitung gehe, wo die Daten der Bürger (von Einwohnermeldedaten bis Ordnungswidrigkeiten) verwaltet werden. Gibt es hier eine Schnittstelle für die Bürger, wo sie ihre Daten einsehen können? Oder wie sieht es mit einem Ratsinformationssystem für den Gemeinderat aus? Kann man das auch über den neuen Zweckverband beziehen?
Herr Müller gab an, dass es sich hier generell um den Betrieb von Großrechnerverfahren geht. Die neue Anstalt bietet Entwicklungen und Service für die Kommunen an. Dazu gehören auch Schulungen von kommunalen Mitarbeitern. Die Daten werden in Spezialanwendungen in Rechenzentren verarbeitet und gespeichert. Die Verortung der Rechenzentren ist dabei irrelevant. Ob der neue Zusammenschluss nun eine Verbesserung bringt, ist schwer zu sagen. Ebenso muss man sehen, ob die erwarteten Wirtschaftlichkeitseffekte eintreten.
Nachfrage: Und wie sieht es mit der Schnittstelle für die Bürger aus?
Generell liegen die Daten im Rechenzentrum. Ein Ratsinformationssystem könnte man über den Verband beziehen, oder es woanders kaufen. Generell liegen beispielsweise die Daten und Vorlagen des Gemeinderats im Rathaus-internen Rechnernetz und haben nichts mit ITEOS zu tun. Bezüglich der Daten der Bürger sind das in der Regel solche, auf die nicht zugegriffen werden darf. In letzter Zeit kommt das Thema "Bürgerkonto" hoch, wo dann Bürger auf einen beschränkten Umfang von Daten zugreifen können. In diese Richtung kann sich das ganze mal entwickeln, ist aber heut noch nicht der Fall.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands KDRS zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KIRU und KIVBW zum Gesamtzweckverband 4IT zu.
  2. Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister Lauxmann, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KDRS die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.
  3. Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):
  • die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KDRS zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg
  • die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
  • die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften llRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)
  • die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg
  • die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

22.02.2018: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 8/2018 mit einer Stellungnahme zur Verabschiedung eines vereinfachten Lärmaktionsplans, der in der Gemeinderatssitzung am 24.01. verabschiedet wurde.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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24.01.2018: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Beschlussfassung – Vereinfachter Lärmaktionsplan

 

Frau Frech stellte anhand des Sachvortrags und der Begründung aus den Unterlagen des Gemeinderats den Tagesordnungspunkt vor:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom -->
27.09.2017 die Aufstellung des Lärmaktionsplans im vereinfachten Verfahren sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen Seitens der Bürgerschaft und seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind jeweils zwei Stellungnahmen eingegangen

  • Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung Straßenwesen und Verkehr
  • Deutsche Bahn AG
  • 2 Bürger

Bedenken bzw. Einwände gegen den Lärmaktionsplan der Gemeinde Schwieberdingen wurden nicht geäußert.

 

Bei der Sitzung war Herr Wahl von der Fa. Rapp anwesend und stellte das Ergebnis seiner Ausarbeitung vor. Bereits im September 2017 Stand das Thema auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Seitdem sind noch einzelne Punkte ergänzt worden. Im Ergebnis kommen keine konkreten Maßnahmen heraus. Es besteht aber eine gesetzliche Pflicht einen solchen Plan zu erstellen und den Lärm von Hauptverkehrsstraßen und Schienenwegen zu erfassen. Lärm gehört zu den größten Umweltproblemen und kann krankmachen, mindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden und drückt die Immobilienpreise. Die Hürden, bei denen ein Lärmschutz angegangen werden könnte, sind in Schwieberdingen nicht erreicht. Die Stuttgarter Straße gehört nicht in die Betrachtungen hinein. Es werden nur die B10 und die L1140 und L1141 betrachtet. Generell sind Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Fahrzeuge pro Tag und Schienenstrecken mit 30.000 Zügen pro Jahr relevant. Auf der ICE Strecke verkehren mehr als 60.000 Züge pro Jahr. Es gibt aber keinen Bedarf bei der Schiene, weil es hier keine nahe Bebauung gibt. Für die Lärmbetrachtung bei Schienen ist zudem seit 2015 das Eisenbahn Bundesamt zuständig. Bei einem Ausbau der B10 würde es zu Lärmschutzmaßnahmen kommen, da es hier dann um eine Lärmvorsorge ginge. Die Grenzwerte sind hier dann auch geringer. Trotz des Ausbaus der B10 würde die Lärmbelastung geringer werden.
Da insgesamt nur eine geringe Anzahl an Betroffenheiten vorliegt und keine Maßnahmen zu erwarten sind, wurde nur ein vereinfachtes Verfahren in Form eines Musterberichts erstellt. Die öffentliche Anhörung ist abgeschlossen. Es gab Rückmeldungen von Behörden und zwei Bürgern. Der Lärmschutz am Friedhof wurde als unzureichend geschildert. Für Friedhöfe gibt es aber keine rechtliche Grundlage, um hier einen Lärmschutz einfordern zu können. Man habe hier derzeit keine Handhabe um einen besseren Lärmschutz durchzusetzen. Auch bei der Lärmschutzverglasung könne nicht mit weiteren Zuschüssen gerechnet werden. In den 80er Jahren wurden bereits Lärmschutzfenster bezuschusst.

Mit der Erstellung des Plans hat die Gemeinde ihre Pflicht erfüllt.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte Herrn Wahl für dessen Ausführungen.

 

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv gekennzeichnet)

 

(ABG) Gemeinderat Streit sprach die Problematik an, dass an der B10 zur Ortsseite ein Lärmschutz besteht, aber nicht auf der Seite des Industriegebiets. Hier sei zwischenzeitlich ja eine KiTa und die Flüchtlingsunterbringung gebaut worden. Wurden diese Gebäude bei der Lärmbetrachtung berücksichtigt?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Flüchtlingsunterbringung im Vorfeld mit dem Regierungspräsidium so abgestimmt gewesen sei, dass man keinen Lärmschutz machen musste. Ansonsten hätte man das Gebäude so nicht bauen dürfen.

 

(CDU) Man sei mit dem Lärmaktionsplan nicht zufrieden. Seit einem Jahrzehnt würde man dieses Thema immer wieder anbringen. Gerade die Situation am Friedhof und dem benachbarten Wohngebiet sei nicht befriedigend. Der Lärmschutz am Friedhof ist längst überholt und bringt nichts mehr. Der Lärmaktionsplan sei nicht gut, weil er das Thema auf die lange Bank schiebt. Es sei schade, dass beim Friedhof gar nichts geht. Er werde dem Lärmaktionsplan weiterhin nicht zustimmen. Es sollen über die politischen Möglichkeiten Druck aufgebaut werden, dass Friedhöfe künftig beim Lärm Beachtung finden. Friedhöfe gehören doch genauso zum Leben dazu.
Bürgermeister Lauxmann möchte das Thema dem Vertreter des Wahlkreises im Bundestag nahebringen. Er richtete zudem den Blick in die Zukunft, wo man bei einem Ausbau der B10 das Thema Lärmschutz in die Planungen einbringen könne.

 

(CDU) Beim Ausbau der B10 wisse man ja auch noch nicht was kommt. Es könnte ja sein, dass der 4-spurige Ausbau nur bis zum Anschluss Ost kommt und der Rest 2-spurig bleibt.
Bürgermeister Lauxmann gab an, im letzten Jahr bei einem Gespräch mit einem Abteilungsleiter des Regierungspräsidiums das Lärmschutzthema angesprochen zu haben.

 

(Bündnis 90/Grüne) Die B10 ist relativ laut. Warum wird aber die Stuttgarter Straße nicht betrachtet?
Herr Wahl gab an, dass die Stuttgarter Straße eine Gemeindestraße sei und keine Hauptverkehrsstraße. Es wäre möglich einen freiwilligen Lärmaktionsplan zu erstellen, was aber auch ein aufwändiges Verfahren sei. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass man über ein solches Thema erst nach der Sanierung der Ortsdurchfahrt nachdenken könne. In der Februarsitzung würde das Thema eines Bereichs mit Tempo 30 auf die Tagesordnung kommen. Herr Wahl begrüßte diese Absicht, da Tempo 30 klar zu einer Verringerung des Lärms beiträgt und für die Fahrer keine großen zeitlichen Einbußen entstehen würden.

 

(Bündnis 90/Grüne) Wofür sind die 25 T € im Wirtschaftsplan, wenn wir doch keine Aktionen machen?
Frau Ferch gab an, dass das Geld für die Erstellung des Lärmaktionsplans verwendet wurde. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass mal als Gemeinde verpflichtet sei, solche Pläne zu erstellen.

 

(Bündnis 90/Grüne) Welche Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben?
Frau Ferch gab an, dass das Regierungspräsidium und die Deutsche Bahn angeschrieben wurden. Von beiden kam auch eine Antwort. Nachbarkommunen hätten auch angeschrieben werden könne, was aber nicht getan wurde.

 

(Bündnis 90/Grüne) Könne man nicht Büsche pflanzen? Der 4-spurige Ausbau der B10 ist doch lauter als die aktuelle B10?
Herr Wahl gab an, dass, Büsche keine Lärmminderung bringen. Da bräuchte es schon einen Wald von hundert Metern. Beim Ausbau der B10 ist die Lärmemission höher, aber die Immission dann durch die Lärmschutzmaßnahmen niedriger.

 

(ABG) Gemeinderätin Reinold beklagte ebenso die Kosten in Höhe von 25.000 €.
Bürgermeister Lauxmann meinte, man solle die Kritik gerne an die Bundesbehörden weitergeben. Es sei eben eine gesetzliche Verpflichtung die Lärmaktionspläne zu erstellen. Er bittet um eine Zustimmung, um das Verfahren abzuschließen.

 

Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan befinden sich in der Vorlage des Gemeinderats und können --> hier ab S. 3 eingesehen werden.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Schwieberdingen für Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken im vereinfachten Verfahren und gibt dessen Beschluss öffentlich bekannt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde mit 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.

18.10.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Änderung der Satzung über die Regelung des Marktverkehrs – Marktordnung

 

Frau Hirsch stellte den Tagesordnungspunkt vor. Im Wesentlichen stellte Sie die Inhalte der Vorlage anhand des Sachvortrags und der Begründung vor:
Im vergangenen Jahr wurde anlässlich eines "Runden Tisches" mit Vereinen und Teilnehmern des Weihnachtsmarkts ein Vorgespräch geführt. Es wurde seitens der Teilnehmer angefragt, ob die Zeiten des Weihnachtsmarktes von 13:00 auf 12:00 Uhr vorverlegt werden können. Ebenso soll der Markt bereits anstelle 20:00 Uhr um 19:00 Uhr schließen. Erfahrungswerte aus den letzten Jahren ergaben, dass um die Mittagszeit eine hohe Nachfrage besteht und in den Abendstunden zwischen 19:00 Uhr und 20:00 Uhr kaum noch Interessierte vorbeikommen. Aus diesem Grund wird eine Anpassung bzw. Änderung der Marktzeiten für den Weihnachtsmarkt gem. § 19 Abs. 2 Marktordnung vorgeschlagen.

 

Alter Satzungstext gem. § 19 Abs. 2
Die Marktzeit wird von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr festgesetzt.

 

Neuer Satzungstext gem. § 19 Abs. 2
Die Marktzeit wird von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt.

 

Abstimmung

 

Bürgermeister Lauxmann rief zur Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag auf:

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Regelung des Marktverkehrs.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

05.10.2017: Beitrag in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 40/2017 mit einer Stellungnahme zur Änderung der Hauptsatzung in der Gemeinderatssitzung am 27.09. Die ABG-Fraktion hat der Änderung nicht zugestimmt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2017

27.09.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Änderung der Hauptsatzung

 

Herr Müller stellte den Tagesordnungspunkt vor. An die Verwaltung sei der Auftrag ergangen, die Hauptsatzung zu überarbeiten. Es geht um die Regelungen der Verantwortung bei Einstellungen. Die Regelungen, die sich bisher an Besoldungsgruppen orientieren, sollen auf Funktionsstellen geändert werden. Die neue Aufteilung der Verantwortung soll folgendermaßen gestaltet werden:

  • Der Gemeinderat soll künftig als Gesamtgremium die Einstellungen von Amts- und Sachgebietsleitern verantwortlich sein
  • Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stellt die Leitungen der kommunalen Einrichtungen ein (Kita, Musikschule, …)
  • Der Bürgermeister verantwortet alle weiteren Einstellungen.

In einer nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wurde dem Gemeinderat mit einer Gegenstimme empfohlen, die neuen Regelungen umzusetzen.

 

Weitere Details finden sich im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Hauptsatzung im Bereich der Personalentscheidungen vor. Der Ältestenrat hatte in seiner Sitzung am 23.11.2016 die Verwaltung gebeten, dazu einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Künftig sollen anstelle der Besoldungs- oder Entgeltgruppe Funktion und Position der Stelle ausschlaggebend für die Zuständigkeit bei Einstellungen oder anderen anstehenden Entscheidungen sein. Diese Handhabung ist auch bei anderen Gemeinden gängige Praxis (z.B. in Korntal-Münchingen).

Dabei bleibt die Zuständigkeit des Gemeinderats als Gesamtgremium für die oberste Führungsebene (Amtsleitungen und Sachgebietsleitungen) erhalten. Die Entscheidungen über Leitungen der gemeindlichen Einrichtungen werden an den Verwaltungs- und Finanzausschuss delegiert. Zielrichtung ist es, das Gesamtgremium angesichts der umfangreichen Aufgaben und der Projektdichte zu entlasten und den Verwaltungs- und Finanzausschuss zu stärken. Da die Suche nach kompetentem Personal in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden ist, wird es künftig außerdem noch wichtiger sein, dass sich die Gemeinde auch durch ein beschleunigtes Verfahren gut positionieren kann. Die Entscheidung über die weiteren Stellen soll künftig in der Zuständigkeit des Bürgermeisters liegen. Abhängig von der konkreten Stelle (Zusammenarbeit mit dem Gremium, Außenwirkung) wird jedoch bei wesentlichen Änderungen wie bisher eine Information des Gremiums erfolgen.

 

Fragen der Gemeinderäte


(ABG, Reinold) Die ABG-Fraktion ist nicht für die vorgeschlagene Änderung. Eigentlich ist es eine Aufgabe des Gemeinderates sich mit den Einstellungen zu befassen. Auch für diese Verantwortlichkeit wurde man als Gemeinderat gewählt. Man sollte als Gemeinderat die neu einzustellenden Mitarbeiter im Vorfeld wenigstes einmal sehen können. Ansonsten verliert man als Gemeinderat den Überblick über die Angestellten der Gemeinde.
Herr Müller gab an, dass es bereits bei der bisherigen Aufteilung der Verantwortlichkeiten Stellen alleinig vom Bürgermeister eingestellt wurden. Es gab Gründe, weshalb man die vorgeschlagene Änderung nun anstrebe. Eine große Mehrzahl der Angestellten wurden bisher auch von der Verwaltung eingestellt. Man müsse auch schnell vorgehen, um die besten Leute zu bekommen. Es sei hier gut, wenn man nicht den Umweg über den Gemeinderat gehen müsse.

 

(FDP) Man könne sich dem Arbeitsmarkt nicht verschließen. Wenn man zu lange wartet, seien die guten Kandidaten weg. Die jetzt vorgelegte Satzung ist nicht für die Ewigkeit gemacht und kann bei Bedarf auch wieder geändert werden.

 

(ABG, Reinold) Es gab in letzter Zeit einige Angestellte, die kurz nach ihrer Einstellung wieder gegangen sind.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Einsteller und Kündigungen gäbe.

 

Abstimmung

 

Abschließend stimmte der Gemeinderat über folgenden Beschlussvorschlag ab.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung gemäß Anlage 1.
(Anmerkung: Die Anlage 1 finden Sie -->
hier auf Seite 16)

Der Beschlussvorschlag wurde mit den Gegenstimmen der ABG-Fraktion mehrheitlich angenommen.

27.09.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Aufstellungsbeschluss – Vereinfachter Lärmaktionsplan

 

Frau Ferch führte in den Tagesordnungspunkt ein und übergab dann das Wort Herrn Wahl vom der Firma Rapp Trans AG, welche für Schwieberdingen den Lärmaktionsplan vorgestellt hatte.

Als Einführung ins Thema sei der Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats wiedergegeben:
Die Gemeinde Schwieberdingen ist gemäß § 47 e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 Abs. 5 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet.

Die Lärmkartierung und Betroffenheitsanalyse 2012 für Hauptverkehrsstraßen der LUBW ergibt Betroffenheiten oberhalb der Auslösewerte 65 dB(A) LDEN / 55 dB(A) LNight. Dennoch sieht die Gemeinde Schwieberdingen keine geeigneten Möglichkeiten, den Lärm der Bundesstraße B10 und der beiden Landesstraßen L 1140 und L 1141 über die Lärmaktionsplanung zu minimieren.

Die Lärmkartierung und Betroffenheitsanalyse 2014 für Haupteisenbahnstrecken des Eisenbahn-Bundesamtes ergab keine Betroffenheiten oberhalb der Auslösewerte 65 dB(A) LDEN / 55 dB(A) LNight.

Daher hat sich die Gemeinde Schwieberdingen entschlossen, den Empfehlungen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (Rundschreiben vom 11.10.2013 AZ 5-8826.15/75) zu folgen und den Lärmaktionsplan mit vermindertem Aufwand zu erstellen. Nach der Empfehlung des Ministeriums für Verkehr wird in diesem einfach gelagerte Fall der Lärmaktionsplan mit der Bewertung der Lärmsituation abgeschlossen. Es wird daher der Musterbericht des Landes, der als Anlage beiliegt, direkt verwendet.

 

Den Lärmaktionsplan finden Sie --> hier ab Seite 3.
 

Herr Wahl gab an, dass die Gemeinde gesetzlich dazu verpflichtet sei einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Es müssen Straßen- und Schienenverkehrswege darin berücksichtigt sein. Es sind Straßen mit mehr als 8.200 KFZ / Tag und Schienen mit mehr als 30.000 Züge / Jahr betrachtet werden. Dies trifft in Schwieberdingen auf die B10, die L1140, L1141 und die ICE-Strecke zu. Der Plan ist nach 5 Jahren zu überprüfen und neu zu erstellen.
Lärm sei eines der größten Umweltproblem in der Gesellschaft. Das Ziel des Lärmaktionsplans sei die Bekämpfung von Lärm. Lärm kann krankmachen, drückt die Immobilienpreise und erzeugt hohe Folgekosten. Schall wird zu Lärm, wenn man ihn als belästigend, störend oder schädlich empfindet.
In der Gesetzgebung sind Lärmpegel festgelegt, ab der eine Lärmbelastung vorliegt (Siehe die angegebenen Werte oben im Sachvortrag). Nach den herangezogenen Zahlen der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) gibt es nur sehr wenige Betroffenheiten in Schwieberdingen. Lediglich 32 Betroffene würden bei Tag die Lärmwerte überschreiten und bei Nacht 56. Um aber straßenverkehrsrechtlich Maßnahme in Betracht kommen können, müssen noch höhere Lärmwerte überschritten sein (mehr als 70 dB(A). Hier fällt dann die Zahl der Betroffenen auf 3 bei Tag und 7 bei Nacht. Mit diesen Zahlen besteht wenig Möglichkeiten überhaupt Maßnahmen umgesetzt zu bekommen.
Eine Chance für mehr Lärmschutz in Schwieberdingen bietet der Ausbau der B10. Da hierdurch eine wesentliche Änderung der B10 durchgeführt wird (2 auf 4 Spuren), gelten dann niedrigere Grenzwerte, welche die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen wahrscheinlicher machen. Auch der Hardt- und Schönbühlhof könnte dann von Lärmschutz profitieren, da der Weiler besonders von der B10 betroffen ist. Als nächste Schritte kommen nun eine Öffentlichkeitsbeteiligung und der abschließende Beschluss am 20.12.2017. Da keine Maßnahmen durchführbar sind, bringt die Erstellung des Lärmaktionsplanes erst einmal nichts für Schwieberdingen.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte den Ausführungen von Herrn Wahl. Er leitete auf die Fragen der Gemeinderäte über.

 

Fragen der Gemeinderäte


(CDU) Als Maßnahmen würden neben Geschwindigkeitsreduzierungen auch die Errichtung von Lärmschutzwällen möglich sein?
Herr Wahl stimmte dem zu, wies aber darauf hin, dass Lärmschutzwälle planfeststellungspflichtige Maßnahmen wären. Generell können durch einen Lärmaktionsplan keine Maßnahmen bindend auferlegt werden. Auch wenn man jetzt Maßnahmen haben wollte, würde das Regierungspräsidium mit Blick auf den geplanten B10-Ausbau keine Genehmigung aussprechen.

 

(CDU) Dass in Schwieberdingen so wenige Betroffene vorhanden sind, liegt auch an den vorhandenen Lärmschutzwänden?
Diese Frage wurde von Herrn Wahl bejaht.

 

(CDU) Es sind so wenige Betroffene, weil beispielsweise im Gebiet Seelach die Wälle so hoch sind. Im Bereich des Friedhofs sieht das anders aus. Hier sind die Wälle niedriger und der Lärm deshalb lauter. Die vorhandenen Wälle können als "Spielzeugwände" bezeichnet werden. Jeder LKW schaut einen halben Meter über die Wälle raus. Es ginge beim Friedhof auch um die Totenruhe. Es sei nicht gut, dass beim jetzigen Lärmaktionsplan keine Maßnahmen geplant sind. Es gibt bekannte Stellen, wo ein Bedarf besteht. Hier könnte schon jetzt was gemacht werden und nicht auf den B10-Ausbau, der unterstützt wird, zu warten. Warum tauchen die bekannten Stellen nicht bei den Lärmdaten negativ auf?
Herr Wahl gab an, dass am zu Grunde liegenden Datenmaterial Fehler enthalten sein könnten. In dem jetzt angestrebten vereinfachten Fahren sind keine Möglichkeiten vorgesehen, die Planzahlen zu kontrollieren

 

(ABG, Schachermeier). Es wird bestätigt, dass es im Bereich Friedhof / Peter-von-Koblenz-Straße laut ist. Könnte man auf der B10 nicht durchgängig eine 70 km/h Zone einrichten, um den Lärm zu mindern?
Herr Wahl gab an, dass die Anzahl der Betroffenen so gering ist, was gegen die Umsetzung von Maßnahmen spricht. Unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage würde die Verkehrsbehörde hier eine ablehnende Haltung einnehmen.

 

Bürgermeister Lauxmann kommentierte, dass er die stattfindende Diskussion erwartet hätte. Wegen der gesetzlichen Vorgaben müsse man einen Lärmaktionsplan machen, auch wenn dieser keine Maßnahmen enthält. Wegen dem künftigen B10-Ausbau, wo noch nicht gesagt werden kann, wann dieser kommt, würden in Schwieberdingen keine Lärmschutzmaßnahmen genehmigt werden. Ein erweiterter Lärmschutz wird nur im Rahmen eines B10-Ausbaus möglich sein.

 

(Bündnis 90/Grüne) Dank für den Vortrag. Aktuellere Zahlen werden besser gewesen. Die Zahlen aus dem Jahr 2014 sind doch schon alt. Zum Lärmschutz am Friedhof: Die Toten wehren sich nicht und die Trauergäste stört der Lärm nicht, weil sie gerade in Trauer sind.

 

(ABG, Schachermeier) Die Aktualität der Daten lässt zu wünschen übrig. Wie sieht das Beteiligungsverfahren aus? Die Bürger können sich dann an die Verwaltung wenden?
Herr Wahl gab an, dass die Datenerhebung für die Bundestraßen aus dem Jahr 2014 stammt. Neuere gibt es derzeit nicht. Die Lärmkarten sind im Internet bei der LUBW abrufbar. Zur Beteiligung wird die Gemeinde den Beteiligungszeitraum sicherlich im Amtsblatt oder Internet bekanntgeben. Rückmeldungen gehen dann an die Verwaltung.

 

(FWV) Die Lärmwerte werden lediglich berechnet und nicht gemessen?
Herr Wahl bestätigte dies. Es gäbe hier Berechnungsmodelle nach gesetzlichen Vorgaben. Messungen werden nicht verwendet, da diese nicht reproduzierbar sind und von äußeren Einflüssen abhängen. Die Berechnungen gehen indes von ungünstigen Bedingungen aus.

 

(ABG, Reinold) Das Ministerium gibt jetzt vor, dass nur ein vereinfachtes Verfahren gemacht werden muss?
Herr Wahl bestätigte dies nicht. Es seien derzeit generell keine Maßnahmen umsetzbar, weshalb man kein qualifiziertes Verfahren anstrebe. Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass man einen Lärmaktionsplan erstellen müsse, dieser derzeit keine Maßnahmen enthalte, obwohl Maßnahmen vorstellbar sind. Im Prinzip würde dieses Vorgehen mehr Fragen aufwerfen, aber man sei eben gesetzlich verpflichtet einen Lärmaktionsplan zu erstellen.

 

Abstimmung

 

Abschließend wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag

  • Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Gemeinde Schwieberdingen in vereinfachter Form.
  • Der Gemeinderat nimmt den vereinfachten Lärmaktionsplan der Gemeinde Schwieberdingen zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat beauftrag die Verwaltung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens für Behörden/Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit.

Dem Beschlussvorschlag wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt.

19.07.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Änderung der Ausschussbesetzung

 

Die Änderung der Ausschussbesetzung ging auf einen Antrag der ABG-Fraktion zurück. Es geht primär um die Stellvertretungen in den einzelnen Ausschüssen. Herr Bausch stellte den Tagesordnungspunkt kurz vor. In der Vorlage des Gemeinderats stand folgender Sachvortrag und Begründung:

Die ABG-Fraktion hat in einem Antrag vom 27.03.2017 um eine Änderung der Ausschussbesetzung gebeten. Hierbei muss jeweils über die "kompletten" Ausschüsse erneut abgestimmt werden.

Durch die Verwaltung erfolgte zusätzlich die Prüfung, in wie weit die Ausschussbesetzung mit dem Kommunalwahlergebnis in Zusammenhang steht. Die rechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine Rechtsgrundlage im Kommunalwahlrecht bezüglich der Anzahl der Stellvertreter innerhalb der Ausschüsse existiert.
Der Gemeinderat bestellt gemäß §40 Absatz 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg die Mitglieder und Stellvertreter widerruflich aus seiner Mitte. Nach jeder Wahl der Gemeinderäte sind die beschließenden Ausschüsse neu zu bilden.
Aktuell sind bspw. in der Verbandsversammlung des GVV bereits sowohl zwei als auch drei Stellvertreter pro Fraktion für einen Sitz in der Verbandsversammlung benannt.
Nach Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 12.07.2017 empfiehlt dieser dem Gemeinderat einstimmig, die in der Anlage 1 aufgeführte Aufstellung der Ausschussbesetzung zu beschließen.

 

Bürgermeister Lauxmann führt zur Abstimmung über. Er betonte, dass es hierfür einen einstimmigen Beschluss brauche.

 

Abstimmung

 

Es wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die in der Anlage 1 aufgeführte Ausschussbesetzung zu beschließen.

 

Die Ausschussbesetzung, wie sie in der genannten Anlage 1 beschlossen wurde, kann hier --> ABG Fraktion eingesehen werden.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

17.05.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Beschluss über die Vorschläge zur Sportlerehrung am Freitag, 21.07.2017 sowie Änderung der Richtlinien für die Sportlerehrung

 

Zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes nahm Herr Pfeifer vom TSV an der Sitzung teil. Er stellte den hohen Stellenwert des Sports in Schwieberdingen in den Vordergrund. In Schwieberdingen sind 5 Sportvereine mit über 3.000 Mitgliedern vorhanden. 163 bzw. 5 % der Aktiven sollen in diesem Jahr eine Ehrung erhalten. Als Präsent gibt es ein Handtuch und für Kinder einen Kinogutschein.
Bei den Ehrungen sind dieses Mal auch zwei auswertige Vereine dabei, bei denen Schwieberdinger Sportler mit tätig sind. Zu nennen ist hier der GSV Hemmingen, wo beispielsweise beim Handball gemeinsame Mannschaften gebildet werden. So werden nun Mitglieder von insgesamt 7 Vereinen geehrt.
Die Richtlinie für die Sportlerehrungen sollen ergänzt werden. Kreismeistertitel sollen entsprechend bei Schüler- und Jugendklassen gewürdigt werden, wenn es keine Klassen gibt.
Herr Pfeifer bat abschließend um die Zustimmung für die Veranstaltung und die Ehrungen. Bürgermeister Lauxmann dankte den Ausführungen von Herrn Pfeifer.

 

Vor der Abstimmung gilt es noch einen Blick in den Sachvortrag und Begründung der Vorlage des Gemeinderats zu werfen:
Am Freitag, 21. Juli 2017, findet in der Turn- und Festhalle die gemeindliche Sportlerehrung für Einzel- bzw. Mannschaftsportler und deren Trainer statt.

Unter Hinweis auf die "Richtlinien für die Sportlerehrung der Gemeinde Schwieberdingen" wurden im Mitteilungsblatt aufgefordert, Anträge für Ehrungsvorschläge aufgrund erbrachter Leistungen vom 01.05.2016 bis 28.04.2017 einzureichen. Die eingereichten Vorschläge gingen fristgerecht ein und wurden vom Sportausschuss der Gemeinde Schwieberdingen unter Vorsitz von Bodo Pfeifer (TSV) am 04.05.2017 geprüft. Diese Vorschläge werden dem Gemeinderat als Beschlussfassung empfohlen. Die Bestimmungen der "Richtlinien für die Sportlerehrung der Gemeinde Schwieberdingen" wurden beachtet und eingehalten.

 

Die Sportlerehrung wird im Rahmen einer öffentlichen Feier mit musikalischen Beiträgen der Musikschule in der Turn- und Festhalle im Herrenwiesenweg 21 stattfinden – direkt im Anschluss folgt ein Stehempfang.
Die Organisation übernimmt der Sportausschuss unter dem Vorsitz des TSV Schwieberdingen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Als Ehrungsgeschenk der Gemeinde erhalten alle geehrten Erwachsenen eine Urkunde und ein Badehandtuch mit Schwieberdinger Logo, Kinder ein Kinogutschein.

 

Ferner wurden die Richtlinien für die Sportlerehrung durch folgende Punkte in den Abschnitten a, b und c ergänzt:
a) "Geehrt werden auch Kreismeistertitel in Schüler oder Jugendklassen, wenn in dieser Sportart oder Disziplin keine höherklassigen Wettkämpfe ausgetragen werden"
b) "Geehrt werden auch Kreismeistertitel in Schüler oder Jugendklassen, wenn in dieser Sportart oder Disziplin keine höherklassigen Wettkämpfe ausgetragen werden"
c) Sportler von Startgemeinschaften mit Schwieberdinger Vereinen werden ebenfalls geehrt, falls sie keine anderweitige Ehrung für die gleiche Leistung erhalten.

 

Abstimmung

 

Die Abstimmung erfolgt über folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die vom Sportausschuss vorgeschlagenen Sportler, Mannschaften und Trainer zu ehren.
Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Richtlinie für die Sportlerehrung der Gemeinde Schwieberdingen zu.

 

Dieser wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

26.04.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats vom 30.11.2016 – in Kraft getreten am 01.12.2016 – hinsichtlich der Beigeordnetenstelle

 

Herr Bausch, ein neuer Sachgebietsleiter aus dem Hauptamt, stellte den Tagesordnungspunkt vor. Prinzipiell bezog er sich hierbei auf den Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Die Geschäftsordnung des Gemeinderats vom 30.11.2016 - in Kraft getreten am 01.12.2016 – wird entsprechend der beiliegenden Anlage 1 hinsichtlich der Beigeordnetenstelle geändert. Aufgrund der Beigeordnetenstelle ergeben sich Änderungen in den §§ 1 Abs. 2, 18 Abs. 2, 35a, 35b und 37.

 

Im Folgenden sind die geänderten Paragraphen einzeln dargestellt:
§1 Zusammensetzung des Gemeinderats, Vorsitzender
Abs. 2 bisher:
Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des Bürgermeisters führt (führen) sein(e) Stellvertreter im Sinne des § 48 GemO den Vorsitz.
Abs. 2 neu:
Der erste Beigeordnete vertritt den Bürgermeister. Ist er rechtlich oder tatsächlich verhindert, so führen die gemäß §48 GemO bestellten Stellvertreter in der für sie geltenden Reihenfolge den Vorsitz.

 

§18 Vortrag, beratende Mitwirkung im Gemeinderat
Abs. 2 bisher:
Der Beigeordnete nimmt an den Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teil.
Abs. 2 neu:
Der Erste Beigeordnete nimmt an den Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teil.

 

§35 Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats
a) bisher:
Vorsitzender der beschließenden Ausschüsse ist der Bürgermeister. Er kann einen seiner Stellvertreter, den Beigeordneten oder, wenn alle Stellvertreter oder der Beigeordnete verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen.
a) neu:
Vorsitzender der beschließenden Ausschüsse ist der Bürgermeister. Er kann einen seiner Stellvertreter, einen Beigeordneten oder, wenn alle Stellvertreter oder der Beigeordneten verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen.

 

b) bisher:
Den Vorsitz in den beratenden Ausschüssen führt der Bürgermeister. Er kann einen seiner Stellvertreter, den Beigeordneten oder ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen. Der Beigeordnete hat als Vorsitzender Stimmrecht.
b) neu:
Den Vorsitz in den beratenden Ausschüssen führt der Bürgermeister. Er kann einen seiner Stellvertreter, einen Beigeordneten oder ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen. Ein Beigeordneter hat als Vorsitzender Stimmrecht.

 

§37 betrifft das Außer-Kraft-Treten der bisherigen Geschäftsordnung. Dies tritt am 01.05.2017 außer Kraft, da dort die neue Version in Kraft treten soll.

 

Die Änderungen beruhen auf dem Muster der Geschäftsordnungen und den Versionen, wie sie in Ditzingen und Gerlingen (beides Gemeinden mit Beigeordneten) gültig sind. Bürgermeister Lauxmann dankte dem Vortrag und leitete zu den Fragen der Gemeinderäte über.

 

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv dargestellt)


(Bündnis 90 / Grüne) Die Änderung in §35 ist nicht schlüssig. Hier wird von "den Beigeordneten" zu "einen Beigeordneten" geändert, als gäbe es einen Pool an Beigeordneten in Schwieberdingen.

 

(ABG, Streit) Die Änderungen sind insgesamt nicht schlüssig. Der erste Beigeordnete soll den Bürgermeister vertreten. So steht es im §1. In §35 sind dann Beigeordnete in der Mehrzahl genannt.
Frau Hirsch merkte an, dass bei mehreren Beigeordneten die Geschäftsordnung nochmals geändert werden müsste. Momentan spiele das keine Rolle und deshalb sei die Formulierung in §35 unkritisch.
Nachfrage: Die Änderungen sind dennoch unverständlich.

 

(ABG, Schachermeier) Was würde eine Konkretisierung des §35 auf den einen ersten Beigeordneten sprechen?
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass dann eine erneute rechtliche Prüfung stattfinden müsste.

 

(FWV) In §18 wird vom ersten Beigeordneten gesprochen und in §35 von mehreren Beigeordneten.

 

(FDP) Ist es richtig, dass der Bürgermeister stimmberechtigt ist, sofern er anwesend ist? Wenn der Bürgermeister durch den Beigeordneten vertreten wird, hat dann nur der Beigeordnete ein Stimmrecht?
Hierzu gab Bürgermeister Lauxmann an, dass das richtig sei. Im anderen Fall wäre die Stimme des Bürgermeisters ja doppelt vorhanden, was durch die Gemeindeordnung nicht vorgesehen ist.

 

Abstimmung

 

Bürgermeister Lauxmann schloss aus der Diskussion, dass die geänderte Form des §35 nicht gewünscht ist. Die bisherige Reglung sei für den Gemeinderat nachvollziehbarer. Er schlug deshalb vor, die Formulierung auf den ersten Beigeordneten wie folgt anzupassen.
§35 a) Vorsitzender der beschließenden Ausschüsse ist der Bürgermeister. Er kann einen seiner Stellvertreter, den ersten Beigeordneten oder, wenn alle Stellvertreter oder der erste Beigeordnete verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen.
§35 b) entsprechend

 

Diese Version wurde dann dem Gemeinderat zur Abstimmung gestellt. Vorbehalten bleibt eine rechtliche Prüfung der geänderten Passage.

 

Beschlussvorschlag
Der Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend der beiliegenden Anlage 1 wird zugestimmt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

24.04.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Bericht der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 17/2017 über die Auffassung zur Priorisierung der künftigen Baumaßnahmen. Das Thema wurde in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2017 behandelt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2017

22.02.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Priorisierung der künftigen Maßnahmen

 

Herr Wemmer führte in den Tagesordnungspunkt ein. Er gab zunächst eine zeitliche Eingliederung der geplanten Maßnahmen an:

  • Ausbau der Stuttgarter Straße: 2017 – 2019
  • Kita Oberer Schulberg: Frühjahr 2017 – Ende 2018
  • Hochwasserschutz an der Glems: 2017 – 2018
    Hier laufen noch die Abstimmungen mit dem Landratsamt um u.a. die Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen zu klären. Ebenso gibt es eine Überschneidung mit der Baumaßnahme an der Stuttgarter Straße. Gegen Ende 2017 wird die Baustelle der Stuttgarter Straße an der Glemsbrücke ankommen. Die Zählungen für die Erhebungen für den Artenschutz laufen noch bis April. Die Zuschüsse sind noch nicht genehmigt, es muss hierzu das Ende der Erhebungen abgewartet werden.
  • Glemstalschule: Eine Sanierung ist zwingend notwendig, ebenso bedarf es einer Erweiterung der Räumlichkeiten. Das Thema Mensa hat noch Fragezeichen bzgl. deren geplanten Größe. Ab dem 2. Halbjahr 2017 werden hier die Planungen anlaufen. D.h. aber nicht, dass es auch zu einer zeitnahen Umsetzung kommt. Da es noch einen Architektenwettbewerb geben muss, zudem die weiteren Ausschreibungen und Planungen ist erst mit einer Umsetzung in 2-3 Jahren zu rechnen.
  • Hallenensemble Herrenwiesen: Es geht hier um die Sporthalle, das Hallenbad und die Turn- und Festhalle. Es soll ein gleiches Programm wie schon bei der Schule ablaufen. Ggf. wird ein Wettbewerb für das ganze Areal notwendig sein. Ab 2020/21 wären hier Baumaßnahmen möglich.
  • Weitere Themen wie der soziale Wohnungsbau, die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses, die Sanierung der Bergschule und die Sanierung der Museumsscheune stehen noch an.

Bei den bereits geplanten Maßnahmen geht es um ein Investitionsvolumen von 35-38/40 Mio. €. Hinzu kommen die normalen Unterhaltungsmaßnahmen, die im genannten Betrag noch nicht eingerechnet sind. Alle Maßnahmen sind vom den verfügbaren Finanzmittel und dem Personal abhängig. Die Verwaltung hat eine sehr dünne Personaldecke.

 

Bürgermeister Lauxmann fügte hinzu, dass die drei ersten Maßnahmen bereits am Laufen sind. Für die beiden weiteren Projekte (Schule und Hallen) sei es wichtig, die Zeitschiene aufzuzeigen. Von Seiten der Verwaltung wolle man sich zuerst um die Schule kümmern und dann das Hallenensemble angehen. Die Priorisierung sei wichtig und müsse ständig überprüft werden. Zudem sei noch anzumerken, dass die genannten 5 Maßnahmen Projekte aus der Entwicklungsoffensive Schwieberdingen sind.

 

Alle weiteren Informationen stehen im Sachvortrag und Begründung aus der Vorlage des Gemeinderats:
Zahlreiche größere Investitionsmaßnahmen müssen in den nächsten Jahren in der Gemeinde Schwieberdingen realisiert werden. Die kommenden Investitionsvorhaben sind Bestandteil der vom Gemeinderat verabschiedeten Entwicklungsoffensive, es handelt sich um Pflichtaufgaben der Gemeinde oder die vorliegenden Sachverhalte machen ein konkretes Handeln der Gemeinde erforderlich.

 

1. Sanierung der Stuttgarter Straße
Die Sanierung der Stuttgarter Straße ist ein Projekt, welches einerseits in der Entwicklungsoffensive festgelegt und aufgrund der notwendigen Sanierung der Kanalisation notwendig ist. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes umgesetzt werden. Insgesamt sind für die Maßnahme ca. 8,6 Millionen Euro im Haushalt mit den Themen Straße, Abwasser und Wasser eingestellt. Der Gemeinderat hat die Entwurfsplanung freigegeben, mit der Realisation soll Mitte 2017 begonnen werden.

 

2. Neubau der KITA Oberer Schulberg
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Ein Neubau ist erforderlich aufgrund des Zustandes des Altgebäudes sowie der Notwendigkeit der Weiterentwicklung des gemeindlichen Betreuungsangebots. Die derzeit vorliegende Kostenschätzung belaufen sich auf ca. 5.1 Millionen Euro. Auf die Vorlage zur Vergabe einzelner Gewerke wird verwiesen. Es ist geplant, mit der Maßnahme im März dieses Jahres zu beginnen. Die Maßnahme ist mit der derzeit vorliegenden Kostenschätzung im beschlossenen Haushalt 2017 aufgenommen.

 

3. Hochwasserschutz entlang der Glems
Geplant sind Schutzmaßnahmen für ein 100jähriges Hochwasserereignis mit 30 cm Freibord zuzüglich einem 15 %igen Klimazuschlag. Die Planungen der Gemeinde mit Unterstützung von externen Fachbüros liegen den Genehmigungsbehörden vor. Auflage der Genehmigungsbehörden sind naturschutzrechtliche Untersuchungen, die bereits begonnen wurden und in diesem Jahr abgeschlossen werden. Erst nach Vorlage dieser Ergebnisse kann mit einer Genehmigung der vorliegenden Planungen gerechnet werden. Gleichzeitig können Gespräche beim Regierungspräsidium Stuttgart für mögliche Zuschüsse erst dann geführt werden. Die Planungen sind mit einem Betrag von ca. 1,2 Millionen Euro im beschlossenen Haushalt 2017 aufgenommen. Nach vorliegender Genehmigung wird mit einer Realisation frühestens im Winter 2017/18 gerechnet.

 

4. Sanierung und Anpassung des Raumprogramms der Gemeinschaftsschule
Es handelt sich hier um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde bzw. des Gemeindeverwaltungsverbandes. Nach der Umwandlung der Realschule zu einer Gemeinschaftsschule ist der Gebäudebestand an seine Grenzen angelangt. Pro Klassenstufe sind nicht nur die jeweiligen Klassenräume, sondern auch Zusatzräume notwendig. Die entsprechenden und notwendigen Räumlichkeiten können auch in der Hermann-Butzer-Schule nicht bereitgestellt werden. Ebenso muss im Rahmen der Ganztagsschule die Mensa untersucht und gegebenenfalls baulich verändert / neuerstellt werden. Das bestehende Schulgebäude soll im Zuge der Gesamtmaßnahme saniert werden. Der Gemeindeverwaltungsverband hat für die zukünftigen Investitionen eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die zum heutigen Zeitpunkt von einer Investition von ca. 13 bis 15 Millionen Euro ausgeht. Die Maßnahme ist im beschlossenen Haushalt des GVV Schwieberdingen – Hemmingen sowie im aktuellen Haushalt 2017 der Gemeinde Schwieberdingen mit ca. 10 Millionen Euro berücksichtigt. Nächster notwendige Schritt ist die Festlegung einer Umsetzungsstruktur bezüglich der benötigten Ressourcen, der Einstieg in vorgegebene Verfahren sowie in konkrete Planungen, um dann folgend in eine mögliche Realisation einsteigen zu können. Auf die notwendige Abstimmung mit der Partnergemeinde Hemmingen bzw. die Festlegung innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands wird verwiesen.

 

5. Hallenensemble im Bereich Herrenwiesen
Die Sporthalle sowie die Turn- und Festhalle sind Pflichtaufgaben der Gemeinde. Gleichzeitig handelt es sich hier um eine Maßnahme im Rahmen der beschlossenen Entwicklungsoffensive. Die vorliegende Machbarkeitsstudie geht davon aus, dass die Turn- und Festhalle sowie das Hallenbad nicht mehr saniert werden können. Eine Sanierung der Sporthalle ist möglich. Die derzeitige Belegung der Sport- und Veranstaltungsflächen, der höhere Bedarf aufgrund des Aufbaus der Gemeinschaftsschule und die Entwicklung eines insgesamt durchführbaren und finanzierbaren Gesamtkonzeptes sind Zielsetzungen der Gesamtmaßnahme. Die vorliegende Machbarkeitsstudie geht bezüglich des Neubaus der Sporthalle sowie der Sanierung der vorhandenen Sporthalle von einer Investition in Höhe von ca. 12 Millionen Euro aus. Darin noch nicht enthalten sind Kosten für den Bereich Kultur sowie ein mögliches Hallenbad. Im beschlossenen Haushalt 2017 sind bereits 10 Millionen Euro aufgenommen. Die weitere Vorgehensweise ist wie bei Punkt 4, mögliche Synergieeffekte sind zu prüfen bzw. zu beachten.

 

6. Weitere Investitionen
Bereits zum heutigen Zeitpunkt sind weitere Investitionsprojekte absehbar. Die Themen Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbau und eventuelle Flächenschaffungen für Wohnen und Arbeiten müssen in den nächsten Jahren diskutiert und entschieden werden.
Der soziale Wohnungsbau sowie weitere Investitionen in die gemeindliche Infrastruktur (wie beispielsweise das Feuerwehrgerätehaus oder die Bergschule) sind weitere Diskussionsthemen der nächsten Jahre.
Die Unterhaltung unserer Einrichtungen und Immobilien wird parallel zu allen größeren Maßnahmen fortgeführt und nach personeller und finanzieller Leistungskraft abgearbeitet.

 

Zusammenfassung:
Die heute absehbaren und geplanten bzw. voruntersuchten Maßnahmen werden eine Gesamtinvestition von ca. 35 bis 38 Millionen Euro verursachen.
Bei der Sanierung der Stuttgarter Straße und dem Neubau der KITA Oberer Schulberg ist der Realisationsstart in 2017, bei der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme in 2017/2018 vorgesehen.
Nächstes prioritäres Projekt wäre aus Sicht der Verwaltung die Sanierung und die Anpassung des Raumprogramms der Gemeinschaftsschule. Dies beinhaltet die Vorbereitung und Festlegung des Verfahrens sowie dann folgender Einstieg in konkrete Planungen aufgrund zu treffender Beschlusslage innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands.
Danach folgt analog des gleichen Verfahrens und Festlegung des Verfahrens bezüglich des Hallenensembles im Bereich Herrenwiesen.
Die konkrete Realisation der kommenden Projekte ist in Abhängigkeit der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ständig zu überprüfen.

 

Fragen der Gemeinderäte
 

(FWV) Die Priorisierung sei finanziell, fachlich und sachlich richtig.
Gerlingen und Korntal-Münchingen planen neue Wohngebiete. Ist hier die Frage der Entwässerung geklärt? Es müsse beachtet werden, dass bei Starkregenereignissen es nicht zu einem Problem in Schwieberdingen kommt.
Seit 2010 sind die Kommunen der Glems zusammengeschlossen, um Abstimmungen zum Hochwasserschutz durchzuführen. Es gibt hier regelmäßige Treffen. Zuletzt wurden hier die Planungen für Schwieberdingen vorgestellt. Man sei in reger Abstimmung mit den Anrainerkommunen an der Glems.

 

(ABG, Schachermeier) Stellungnahme AGB-Fraktion
Zum einen sind wir der Meinung, dass wir zu den Bauprojekten Stuttgarter Straße, Kindergarten Oberer Schulberg und Hochwasserschutz keine Reihenfolge mehr festlegen müssen, weil diese bereits geplant und in der Umsetzung sind. Hierfür wurden ja bereits 3.1 Mio. Euro investiert. Zum anderen ist von Drees und Sommer ganz deutlich benannt worden, dass der gesamtheitliche Ansatz für den Bereich Herrenwiesen aus Synergie- und Kostensicht zu betrachten ist.
Richtigerweise wurde in dieser Vorlage unter Punkt 5 ebenso von unserer Verwaltung der gesamtheitliche Ansatz als zielführend benannt.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Betriebsgenehmigung der Festhalle 2020 ausläuft und der Schwimmunterricht in den Schulen dem normalen Sportunterricht gleichgesetzt wurde, im Sinne der Pflichtaufgabe. Nicht zu vergessen sind die Rückmeldungen in der Entwicklungsoffensive, sowie über 3.000 Stimmen bei der Unterschriftenaktion zum Thema Hallenbad.
Liebe Gemeinderatsmitglieder, wir sind somit also der Meinung, dass Drees & Sommer, die Verwaltung und die Bevölkerung, reflektiert durch die Entwicklungsoffensive sowie das Hallenkonzept von pro Hallenbad dieser Gesamtplanung von Schule und Hallen folgen wollen.
Wir sollten diesen Gedanken nun aufgreifen und Fraktionsübergreifend diese Diskussion intensiv führen, bevor wir hier eine Priorisierung im Bereich Herrenwiesen festlegen.

Vorschlag ABG-Fraktion
Zur Forcierung des Schulen-/Hallenkonzept schlagen wir deshalb vor, dies in einem Workshop, unter externer Moderation, auszuarbeiten. Im Anschluss ist die Einbeziehung der Bevölkerung zielführend. Dieser Ansatz wurde auch in einzelnen Haushaltsreden als zielführend benannt.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass auch für die drei erst genannten Punkte eine Priorität wichtig sei. Es sind Personen der Verwaltung für diese Baumaßnahmen gebunden. Die Bauprojekte Stuttgarter Straße, KiTa Oberer Schulberg und der Hochwasserschutz sind eine große Belastung für die Verwaltung.
Abstimmungen zu den Sportflächen und dem Hallenbad müssen sein. Die Abstimmungen zur Schule laufen jedoch mit dem Partner Hemmingen. Bei einem Workshop über das Gesamtareal müsste Hemmingen mit im Boot sein, was aber schwer vorstellbar ist. Zudem haben Workshops im Rahmen der Entwicklungsoffensive bereits stattgefunden.

Der Zustand der Hallen ist bekannt. Ob das Fundament des Hallenbads für ein neues Hallenbad genutzt werden kann gilt es zu prüfen. Generell sollen Synergien genutzt werden. Die Schule hat aber dennoch die höhere Priorität, da die Raumfrage geklärt werden muss. Man müsse hier schnell in die Planungen einsteigen. Bürgermeister Lauxmann warnte explizit davor die Planungen zusammenzuführen, weil das noch lange nicht bedeuten würde, dass alles gemeinsam gebaut werden würde.
(Anmerkung: Es kann auch sein, dass man den Punkt einer gemeinsamen Planung einfach nicht verstehen will. Es geht darum die Planung der Schule und der Hallen gemeinsam durchzuführen. Wann gebaut wird, ist eine andere Frage. Die Schule hat auch Bedarf an Sportflächen. Oder das Thema der Mensa und der Turn- und Festhalle und der Gastronomie hat Potential für Synergien. Oder das Thema einer gemeinsamen Heizung bzw. eines gemeinsamen Energiekonzepts. Separiert man diese Punkte in der Planung erzeugt man insgesamt mehr Kosten und hat am Ende eine uneinheitliche Lösung.)

 

(CDU) Die Priorisierung ist nachvollziehbar. Es sei gut, dass die Themen priorisiert werden. Es muss klar dargestellt werden, dass einzelne Maßnahmen später kommen. Themen die nach hinten priorisiert sind können dennoch agil angegangen werden. Wie schon bei der Haushaltsrede angedeutet sind beispielsweise beim Hallenbad alternative Finanzierungsmöglichkeiten vorstellbar. Das klare Signal ist hier aber das Hallenbad nach hinten zu priorisieren.

 

(FWV) Zustimmung zu den Aussagen des Vorredners.
Eine Prio hat immer auch ein Ende. Irgendetwas müsse auch hinten stehen. Man müsse dazu stehen, wenn sich Dinge ändern.

 

(FWV) Hallen und die Glemstalschule können nicht getrennt werden. Die Umsetzung kommt eben später. Es gilt die einzuschlagende Richtung abzustimmen.

Bürgermeister Lauxmann führte aus, dass Synergieeffekte betrachtet werden sollen. Er habe jedoch Bedenken die Themen Schule und Hallen zusammen zu betrachten. Die Schule müsse zuerst betrachtet werden, da dort Platzprobleme herrschen. Man müsse zügig an die Schule herangehen und die Planungen umsetzen. Die Diskussion mit Hemmingen wird hierzu intensiv sein. Der Prozess der Planung für die Hallen sei nicht an den Prozess der Schulen anhängbar.

 

(ABG, Schachermeier) Danke für die Ausführungen. Es ist für die ABG-Fraktion klar, dass eine Umsetzung der Planungen von den Planungen zu trennen ist. Dennoch sehen wir den Bedarf einer Gemeinsamen Planung und stellen deshalb einen Antrag zur Änderung des Beschlussvorschlags.
Antrag: Sachantrag auf Änderung der Beschlussvorlage:
Die ABG Fraktion beantragt die Punkte 4 und 5 in der Beschlussvorlage zusammenzuführen und eine konzeptionelle, gesamtheitliche Betrachtung des Bereichs Herrenwiesen (Schule + Hallen) durchzuführen.
Inhaltlich sind die Standorte der einzelnen Gebäude festzulegen. Darin enthalten ist der Ausbau der Schule (Gebäude/Mensa), Renovierung Sporthalle, Neubau Festhalle, Neubau Hallenbad.
Bürgermeister Lauxmann nahm den Antrag zur Kenntnis, sieht aber im Beschlussvorschlag der Verwaltung eine größere Abdeckung. Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung weitergehend sei, würde man später über diesen abstimmen und falls dieser nicht angenommen würde, über den ABG-Antrag abstimmen.

 

(FDP) Die Schule hat Prio, ist aber damit weiterhin ein Spielball der Politik. Wenn man auf andere Projekte schaut, ist bis zu einer Realisierung eines Projekts immer mit einem Vorlauf von 4-5 Jahren zu rechnen. Das Schwieberdinger Vereinsleben braucht auch Sportflächen. Bei den Hallen besteht ebenso ein Rückstau in Sachen Sanierung. Ein gemeinsamer konzeptioneller Ansatz ist dennoch schwierig. Sinnvoll wäre eine gleichwertige Betrachtung der Themen Schule und Hallen, da bei beiden Themen ein Bedarf besteht. Die von der CDU dargestellten Flexibilität und Agilität hat man im Gemeinderat in den letzten Jahren leider viel zu selten gesehen.
Bürgermeister Lauxmann reagierte, dass der zeitliche Ablauf entscheidend sei. Man müsse bei der Schule Geschwindigkeit aufnehmen. Der Verwaltungsvorschlag beinhaltet generell das Fahrtaufnehmen. Die drei ersten Projekte sind nun zügig umzusetzen, danach soll die Fahrt bei der Schule und den Hallen aufgenommen werden.

 

(SPD) Man könne die Sichtweise der Verwaltung nur unterstreichen. Das Hallenensemble dürfe aber nicht beliebig nach hinten geschoben werden. Synergieeffekte dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Man müsse flexibel an die Themen herangehen.

 

Abstimmung
Nach der Diskussion erfolgt die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag
Gemäß der im Sachvortrag beschriebenen Reihenfolge wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Schritte vorzubereiten und mit Vorschlägen zur Vorgehensweise auf die Gremien zuzukommen.

 

Der Gemeinderat entschied bei 2 Gegenstimmen (beide von der ABG-Fraktion) für den Beschlussvorschlag.
(Anmerkung: GR Streit war in dieser Sitzung verhindert. So konnten nur GR Reinold und GR Schachermeier an der Sitzung und Abstimmung teilnehmen.)

21.12.2016: Ausscheiden Gemeinderätinnen Sibylle Appel und Magdalena Schützinger

 

Der Tagesordnungspunkt war offiziell wie folgt umschrieben: Feststellung der Gründe gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung (GemO) für das Ausscheiden der Gemeinderätinnen Sibylle Appel und Magdalena Schützinger.

 

Bürgermeister Lauxmann hielt anlässlich des Ausscheidens der Gemeinderätinnen Appel und Schützinger eine kurze Ansprache. Mit der heutigen Sitzung werde ein Schlusspunkt in der Zusammensetzung des bisherigen Gemeinderats gesetzt. Es scheiden zwei Gemeinderätinnen aus und es kommen zwei neue Gemeinderäte hinzu. Dem gesamten Gemeinderat sei für dessen Arbeit im Namen der Bevölkerung und der Verwaltung Dank ausgesprochen. Jedem einzelnen Gemeinderat sei Respekt und Anerkennung gezollt. Die Zeiten sind schwieriger geworden und die Arbeit im Ehrenamt sie deshalb hoch anzurechnen. Das Wohl der Gemeinde stehe immer Vordergrund. Für jeden Gemeinderat stünde nicht die Frage ob, sondern wie man sich einsetzt im Fokus. So ergeht nun auch der Dank an die ausscheidenden Gemeinderätinnen Sibylle Appel und Magdalena Schützinger, die beide positive Spuren hinterlassen haben.

 

Mit der Überreichung einer Verabschiedungsurkunde und von Geschenken wurden beide Gemeinderätinnen mit lobenden Worten aus ihrem Amt entlassen.

 

Formal hat der Gemeinderat das Ausscheiden der Gemeinderätinnen per Beschluss zu bestätigen. Der folgende Beschlussvorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt fest, dass bei den Gemeinderätinnen Sibylle Appel und Magdalena Schützinger gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung (GemO) jeweils ein wichtiger Grund für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gegeben ist und stellt ihr Ausscheiden mit Wirkung zum 21.12.2016 fest.

 

Sachvortrag und Begründung
Gemeinderätin Appel hat mit dem Schreiben vom 18.10.2016 erklärt, ihr Gemeinderatsmandat niederzulegen. Gemeinderätin Schützinger hat mit Schreiben vom 30.11.2016 ihre Wohnsitzverlegung angekündigt. Mit dem Wegzug ist der Verlust der Wählbarkeit verbunden (§§ 13, 15, 28, 31 Gemeindeordnung).

§16 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) legt fest, aus welchen Gründen ein Gemeinderat sein Ausscheiden verlangen kann.

Ob dieser wichtige Grund vorliegt, entscheidet der Gemeinderat (§16 Abs. 2 GemO). Gemäß §31 GemO ist es erforderlich, dass der Gemeinderat die Voraussetzungen für das Ausscheiden eines seiner Mitglieder förmlich feststellt.

Beide Gemeinderätinnen erfüllen die Voraussetzungen für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat.

 

Die Rechtliche Grundlage sind folgende Paragraphen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg: --> §16 und --> §31.

21.12.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Feststellung ob Hinderungsgründe für die Ersatzbewerber Jens Hübner und Andreas Streit vorliegen

 

Formal hat der Gemeinderat festzustellen, dass keine Hinderungsgründe für neue Gemeinderatsmitglieder vorliegen. Der folgende Beschlussvorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

 

Beschlussvorschlag
Gemäß §29 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat fest, dass die Ersatzbewerber Jens Hübner und Andreas Streit mit keinem Mitglied des Gemeinderats in einem die Befangenheit begründeten persönlichen Verhältnis steht und keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegen.

 

Sachvortrag und Begründung
Gemeinderätin Appel scheidet aus dem Gemeinderat aus (vgl. Vorlage 44/2016). Erster Ersatzbewerber der SPD-Fraktion ist Herr Jens Hübner. Erster Ersatzbewerber der ABG-Liste ist Herr Andreas Streit.

Nach §29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gibt es verschiedene Hinderungsgründe für einen Eintritt in den Gemeinderat. Nach Kenntnis der Verwaltung sind bei beiden Ersatzbewerbern keine Hinderungsgründe gegeben.

 

Die Rechtliche Grundlage sind folgende Paragraphen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg: --> §18 und --> §29.

21.12.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Neuwahl der Ausschüsse, Beiräte und andere Gremien (einschließlich deren Vertreterinnen und Vertreter)

 

Der Besetzung der Ausschüsse, Beiräte und andren Gremien muss der Gemeinderat einstimmig zustimmen. Dies ist nachfolgendem Beschlussvorschlag erfolgt.

 

Beschlussvorschlag
Gemäß den Mitteilungen der Fraktionen schlägt die Verwaltung vor, die Ausschüsse, Beiräte und andere Gremien wie aus der beiliegenden Zusammenstellung ersichtlich zu besetzten.

 

Sachvortrag und Begründung
Die Zusammenstellung mit den Vorschlägen der Fraktionen ist beigefügt.

Liste aller Ausschüsse, Beiräte und anderer Gremien mit deren Besetzung
Ausschussliste.pdf
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30.11.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats

 

Herr Weiß stellte den Tagesordnungspunkt anhand des Sachvortrags und Begründung der Vorlage vor:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat die Neufassung der Geschäftsordnung in der Sitzung vom 12.12.2016 vorberaten (Anmerkung: in nichtöffentlicher Sitzung). Grundlage der Neufassung sind die Empfehlungen des Gemeindetags Baden-Württemberg. In einzelnen Punkten wurde diese an die Gegebenheiten in Schwieberdingen angepasst.

 

Fragen der Gemeinderäte


(ABG) Der Ältestenrat ist nicht eigens aufgeführt.
Herr Weiß gab an, dass der Ältestenrat im Passus über die beratenden Ausschüsse drinnen sei.

 

(FWV) In §6 ist die Pflicht zur Verschwiegenheit festgelegt. Es ist aber nicht festgelegt, was passiert, wenn man gegen diese Pflicht verstößt.
Bürgermeister Lauxmann gab an, dass die Gemeindeordnung Pflichtverletzungen regelt und diese nicht extra in der Geschäftsordnung aufgeführt sein müssen.

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag wurde abschließend einstimmig vom Gemeinderat verabschiedet:
Die Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

30.11.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bericht über die Flüchtlingsarbeit

 

Frau Burmeister-Rudolph ist seit 8 Monate im Amt als Schwieberdinger Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte und stellt in der heutigen Sitzung ihre Arbeit und Aufgaben vor.

 

Nach ihrem Vortrag gehören zu ihrem Aufgabengebiet:

  • Die Betreuung der Flüchtlinge
  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Steuerung der Integration vor Ort
  • Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich Tätigen
  • Ansprechpartner für lokale Akteure und Bürger

In den ersten Monaten beschäftigte sich Frau Burmeister-Rudolph hauptsächlich, um die für ihre Arbeit wichtigen Grundlagen, wie die Etablierung der Schnittstelle zu den lokalen Akteuren und dem Aufbau von Vertrauen. Ca. 50 % ihrer Zeit gehen in die direkte Betreuung der Flüchtlinge. In Schwieberdingen sind derzeit 31 Personen in einer Anschlussunterbringung untergebracht. Weitere 41 Personen sind in diesem Jahr noch aufzunehmen.

 

Es soll im nächsten Jahr eine Stelle für den Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug geschaffen werden. Ebenso soll eine dreisprachige Wegweiser-Broschüre für die Flüchtlinge erarbeitet werden. Ebenso wird sich Frau Burmeister-Rudolph für Projekte für Frauen, Kinder und junge Erwachsene einsetzen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Abstimmung mit dem Landratsamt, dem Jobcenter und der Ausländerbehörde. Es wurde bemängelt, dass der Zugang zu Daten der Flüchtlinge schwierig sei. Bezüglich des Datenschutzes gibt das Jobcenter beispielsweise keine Informationen preis, die dort bereits vorhanden wären, und welche dann nochmals (ohne Dolmetscher) in Erfahrung gebracht werden müssen.

 

Die Vernetzung mit Schulen, der Bibliothek, dem Jugendhaus, der Musikschule, den Vereinen und Kindertagesstätten wird stetig verbessert. Ebenso gibt es Austauschtreffen zwischen den Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten im Kreis Ludwigsburg und im Strohgäu.

 

Die Abstimmung mit ehrenamtlichen Helfern und dem Freundeskreis Asyl laufen. In 2017 wird es in der Anschlussunterbringung im Lüssenweg einen Tag der offenen Tür geben.

 

Bürgermeister Lauxmann dankte Frau Burmeister-Rudolph für ihren Bericht und die bisher erbrachte Arbeit. Dem schloss sich auch der Gemeinderat mit entsprechenden Wortmeldungen an.

29.09.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 39/2016 über die Informationen aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 21.09.2016 zum Bebauungsplanverfahren "Westlich der Nippenburger Straße".

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

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21.09.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bebauungsplanverfahren "Westlich der Nippenburger Straße"

 

Herr Weiß stellte den Tagesordnungspunkt vor. Er folgte dabei dem Text der Vorlage mittels dem dort angegebenen Sachvortrag mit Begründung:
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.09.2013 hatte sich der Gemeinderat ausführlich mit dem Bebauungsplanentwurf "Westlich der Nippenburger Straße" befasst und den Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst. Auf die hierzu ergangene Vorlage 24/2013 wird entsprechend verwiesen.

 

Entsprechend dem gefassten Gemeinderatsbeschluss wurde von der Gemeindeverwaltung die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Raumordnungsbehörde sowie das Landratsamt Ludwigsburg seinerzeit Bedenken vorgebracht. Eine Realisierung des Projekts konnte zunächst nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Die Bedenken und Anregungen wurden in zahlreichen Gesprächen mit dem Landkreis und dem Regierungspräsidium erörtert und abgewogen. Auch im Hinblick auf die geänderte politische Situation besteht nun die Möglichkeit das Wohnbauprojekt mit 3 Wohnbaufenstern zu realisieren.

Den Umschwung zu einer flexibleren Anwendung des Erlasses über die Bedarfsprüfung hatten die neuen Bevölkerungszahlen des Statistischen Landesamts gebracht.


Die Begründung für den Bebauungsplan wurde angepasst. Diese neue Begründung zum Bebauungsplan wurde mit dem Regierungspräsidium (RP) und dem Landratsamt Ludwigsburg abgestimmt, ist in dieser Form ausreichend und der Bedarf für die kleinflächige Wohnbaufläche lt. RP plausibel (Begründung vgl. Anlage 1). Neben dieser neuen Begründung zum Bebauungsplan ist zusätzlich nochmals eine Plankopie, sowie der urspr. Textteil und die örtliche Bauvorschrift beigefügt.

 

Beim Kanal im Bereich der Nippenburger Straße ist eine Aufdimensionierung erforderlich. Die notwendigen Maßnahmen sind allerdings nicht den zusätzlichen/kommenden Wohneinheiten zuzurechnen, daher können die Mehrkosten für notwendige Änderungen an den Kanalhaltungen nicht dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt werden, sondern diese sind von der Gemeinde zu tragen. Davon unberührt bleibt eine Veranlagung der Grundstücke zu den Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträgen nach Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Beitragsschuld entsteht mit Inkrafttreten des Bebauungsplans. Eine konkrete Planung für die künftige Kanalsituation hat noch nicht stattgefunden. Verbesserungen im Kanalnetz können in diesem Bereich im Rahmen der Wohnbaumaßnahmen durchgeführt werden.

 

Herr Weiß fügte noch hinzu, dass die Gemeinde immer darauf hingewiesen hätte, dass es sich bei dem Gebiet um jeweils drei kleine Flächen für die Wohnbebauung handle, welche "überschaubar" sind und kein großes Baugebiet darstellen.

 

Fragen der Gemeinderäte (Die Antworten sind kursiv dargestellt):
(ABG) Was bedeutet folgender Satz aus der Vorlage genau: … im Hinblick auf die geänderte politische Situation besteht nun die Möglichkeit das Wohnbauprojekt mit 3 Wohnbaufenstern zu realisieren?
In 2013 hatten die beteiligten Behörden Auflagen gemacht, die einer Realisierung des Bebauungsplans entgegengestanden sind. Da jetzt eine neue Landesregierung im Amt ist, hat sich die Möglichkeit ergeben, dass sich das Regierungspräsidium und das Landratsamt das Anliegen neu betrachten.

 

(ABG) Laut Vorlage muss der Kanal erweitert werden, was auf Kosten der Gemeinde gehen soll. Hierfür sind doch bisher keine Gelder im Haushaltsplan eingestellt. Wie wird diese Sache finanziert werden?
Es gilt hier die Zeitschiene zu beachten. Am Kanal finden in diesem Jahr keine Arbeiten mehr statt. Es wurde bislang auch keine Planung hierzu erstellt. Es ist möglich in einem der nächsten Haushalte einen eigenen Haushaltsposten einzustellen oder es unter der allgemeinen Kanalerhaltung laufen zu lassen.

 

(CDU) Es sei wichtig dieses Projekt umzusetzen, um die Wohnungsnot zu entspannen. Trotzdem bleibt eine Frage bezüglich der Stellplatzsituation. Die Baufenster sind ja klein, sind hier Garagen vorgesehen?
Die Stellplätze erfolgen gemäß dem Bebauungsplan. Unter den heutigen Randbedingungen (Anmerkung: Es ist wohl die Problematik angesprochen, dass pro Wohneinheit lediglich ein Stellplatz vorgeschrieben ist) kann es zu einer Beparkung der Umgebung kommen.

 

(ABG) Heutzutage kann man schon mit 2-3 Fahrzeugen pro Haushalt rechnen. Die Situation da draußen an der Nippenburger Straße gestaltet sich dann noch mehr zu einem Nadelöhr.
Die ABG ist froh darüber, dass es in Schwieberdingen eine betriebene Mühle gibt. Dem entgegen steht aber den Sachverhalt, dass sich die geplanten Bauflächen in einem bestehenden Landschaftsschutzgebiet und teilweise in einem Wasserschutzgebiet befinden. Es erscheint problematisch zu sein, wenn ein einzelner Besitzer der Flächen hier Schutzgebiete in Bauflächen umwandeln kann.
Die geschilderten Sachverhalte wurden bereits vor 3 Jahren ausführlich erörtert.

 

(FWV) Man solle den Bauplan jetzt in Angriff nehmen. Alle strittigen Punkte wurden bereits damals gelöst. Es besteht die Sorge, dass es diese Mal wieder mit einer Umsetzung nicht klappen könnte.

 

(FDP) Es ist gut, dass ortsansässige Betriebe hier in Schwieberdingen investieren.

 

(Grüne) Man hat Verständnis für den Wunsch des Eigentümers hier Bauflächen zu ermöglichen. Die Flächen sind aber in einem Landschaftsschutzgebiet, eines der letzten in Schwieberdingen. Der ganze Grünbereich entlang der Glems ist nicht nur schön anzusehen, sondern insgesamt für heute und die künftigen Generationen zu erhalten. Es wäre ein schrecklicher Fehler, wenn nun am Rande des Schutzgebietes neue Gebäude entstehen würden. Deshalb kann dem Antrag nicht zugestimmt werden.
Im damaligen Verfahren wurden die genannten und weiterer Gesichtspunkte (z.B. Schallschutz) bereits abgewogen und erörtert.

 

Die Abstimmung
Nach der Diskussion ging es darum über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:
Der Entwurf des Bebauungsplans "Westlich der Nippenburger Straße" mit örtlichen Bauvorschriften wird gebilligt und gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil und Begründung des Planungsbüros Stöckl, in der im Sachvortrag genannten Fassung.

Der Antrag enthielt 11 Zustimmungen und 2 Gegenstimmen (ABG, Grüne). Damit ist der Beschlussvorschlag angekommen.
(Anmerkung: Die Anzahl der abgegebenen Stimmen ist deshalb so niedrig, da insgesamt 6 Gemeinderäte entschuldigt waren und nicht an der Sitzung teilgenommen haben.)

Anlage 1 mit der Begründung des Bebauungsplans seitens des Bürgermeisteramts
Anlage1.pdf
PDF-Dokument [477.1 KB]

30.06.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 26/2016 über die Freigabe der Vorschläge zur SportlerInnen-Ehrung in der letzten Gemeinderatssitzung am 22.06.2016.

 

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22.06.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Beschluss über die Vorschläge zur SporlerInnen-Ehrung am Freitag 22.07.2016

 

Bürgermeister Lauxmann begrüßte Herrn Belzner, den zweiten Vorsitzenden des Tennisclubs Schwieberdingen, als Vertretung des Vorsitzenden des Sportausschusses Herrn Baumann. Der Sportausschuss hat die Vorschläge zur Sportlerehrung geprüft und zur Genehmigung dem Gemeinderat vorgelegt. Bürgermeister Lauxmann trug Informationen aus Vorlage des Gemeinderats vor. Dort ist als Sachvortrag und Begründung folgendes wiedergegeben:
Am Freitag, 22. Juli 2016, findet in der Turn- und Festhalle die gemeindliche SportlerInnen-Ehrung für Einzel- bzw. MannschaftsportlerInnen und deren TrainerInnen statt.
Unter Hinweis auf die "Richtlinien für die Sportlerehrung der Gemeinde Schwieberdingen" wurde im Nachrichtenblatt aufgefordert, Anträge für Ehrungsvorschlage aufgrund erbrachter Leistungen vom 01.05.2015 bis 30.04.2016 einzureichen. Die eingestellten Vorschläge gingen fristgerecht ein und wurden vom Sportausschuss der Gemeinde Schwieberdingen unter Vorsitz von Alfred Baumann (Tennisclub) am 09.05.2016 geprüft. Diese Vorschläge werden dem Gemeinderat als Beschlussfassung empfohlen. Die Bestimmungen der "Richtlinien für die Sportlerehrung der Gemeinde Schwieberdingen" wurden beachtet und eingehalten.

 

Die SportlerInnen-Ehrung wird im Rahmen einer öffentlichen Feier mit musikalischen Beiträgen der Musikschule in der Turn- und Festhalle im Herrenwiesenweg 21 stattfinden – direkt im Anschluss folgt ein Stehempfang.
Die Organisation übernimmt der Tennisclub Schwieberdingen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Als Ehrungsgeschenk der Gemeinde erhalten alle Geehrten eine Urkunde und ein Badehandtuch mit neuem Schwieberdinger Logo.

 

Fragen von Seiten der Gemeinderäte gab es keine. So konnte sogleich über den folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt werden.

 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die vom Sportausschuss vorgeschlagenen SportlerInnen, Mannschaften und TrainerInnen zu ehren.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

23.03.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 11/2016 über die Vorstellung von Informationen zur Straßenbeleuchtung in der letzten Gemeinderatssitzung am 16.03.2016.

 

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Wenn es so aussieht, dann ist es eine LED-Lampe

16.03.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Information zur Straßenbeleuchtung

 

Als Einführung zum Thema sei zuerst der Text aus der Vorlage wiedergegeben. Dieser enthält viele der während der Gemeinderatssitzung vorgetragenen Informationen.

 

In der Gemeinde stehen rund 1620 Leuchtkörper, die an das Straßenbeleuchtungsnetz angeschlossen sind. Die Zahl ändert sich entsprechend unserer kommunalen Baumaßnahmen, bei denen Veränderungen am Ausbauzustand vorgenommen werden. Seit fast 20 Jahren verfolgt die Verwaltung aufmerksam die Entwicklung der Energieverbräuche und den damit verbundenen Kosten bei der Straßenbeleuchtung.

  1996 2015
Verbrauch in kWh 669.280 465.402
Kosten in € 52.534 90.523
Preis pro kWh in ct 7,87 18,41

Trotzdem seit 1996 mehrere Wohn- und Gewerbegebiete (u.a. Schelmenpfad, Stammheimer Straße, Seelach, Hülbe IV, Lange Furche) zur Ausweitung der Straßenbeleuchtung betretragen haben, konnte der Energieverbrauch gesenkt werden.

 

Unser Betriebsleiter, Herr Löffler, arbeitet sehr intensiv an diesem Thema. So versuchen wir immer wieder mit neuen Ideen und Neuentwicklungen auf dem breiten Markt der Energieeinsparung voranzukommen. Eine kleine Auswahl der Maßnahmen soll explizit genannt werden:

  • Regelmäßige Wartung der Straßenbeleuchtung
  • Die Straßenbeleuchtung wird nicht zu einer bestimmten Zeit, sondern über Dämmerungsschalter ein- und ausgeschaltet
  • Ab 23 Uhr erfolgt eine Leistungsreduzierung
  • 2003-2008
    • Umrüstung der Leuchtmittel von Quecksilber- auf Natriumdampflampen
    • Neue Spiegeltechnik
    • Reduktion des Anschlusswertes
  • Seit 2007
    • Halbnächtliche Schaltung
    • Leistungsreduktion bei einem Leuchtmittel
    • Abschaltung eines Leuchtmittels bei 2-flammigen Leuchten
    • Umstellung auf niedrige Ein- und Ausschaltwerte
    • Kein Hochfahren der abgesenkten Leistung am Morgen
  • 2009
    • Spannungsreduktion bei einer Schaltstelle (als Versuch)
  • Ab 2010
    • Umstellung der Weihnachtsbeleuchtung auf LED
  • Seit 2010
    • Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Im Vergleich zu Natriumdampflampen verbraucht die LED-Beleuchtung etwa 50-70 % weniger Energie. Bisher sind etwa 20 % der Lampen auf LED umgerüstet.

 

Herr Löffler erläutert in der Sitzung die einzelnen Punkte.

 

Das hat dann Herr Löffler in der Sitzung auch gemacht. Beim Strompreis gab es noch die Information, dass dieser auch schon vor ein paar Jahren bei rund 23 Cent lag. Dieser reduzierte sich nachdem man auf eine Bündelungsausschreibung beim Stromeinkauf umgestiegen ist. Zur Leistungsreduktion ab 23 Uhr wurden noch ein paar Watt-Zahlen angegeben. So werden Leuchtmittel mit 100 Watt auf 70 Watt reduziert, Lampen mit 70 Watt auf 50 Watt. Ebenso werden LED Leuchtmittel von 18 auf 8 bzw. 31 auf 15 Watt reduziert.

 

Der Umstieg auf LED Lampen wird stetig fortgeführt. LED-Leuchtmittel haben einen geringeren Wartungsaufwand als die bisherigen Leuchtmittel. Besaßen die Dampflampen ein gelbes Licht, leuchten die LED Lampen nun weiß. Damit würde man auch bei Nacht Konturen besser erkennen können.

 

Die Ein- und Ausschaltzeitpunkte werden zwischenzeitlich über ein Funksignal gesteuert und nicht mehr fest mittels einer Zeitschaltung.


Damit sind eigentlich alle Informationen aus der Sitzung wiedergegeben.

 

Fragen der Gemeinderäte
(Die Antworten sind kursiv dargestellt)

 

(FWV) Das Funksignal kommt woher?
Es kommt aus Frankfurt von wo auch normale Funkuhren ihr Signal empfangen.

 

(ABG) Werden beim Austausch die Lampen komplett oder nur oben ausgetauscht?
Es genügt die Lampe oben auszutauschen.

 

(ABG) Hat man die Themen Lichtverschmutzung / Lichtemission betrachtet? Bei Nacht soll das Umfeld um die Lampe nicht zu sehr erleuchtet werden.
Die neuen Lampen strahlen vorwiegend nach unten und nicht mehr nach oben oder rundherum. Damit wird die Lichtverschmutzung insgesamt weniger.

 

(Hr. Beck): Wie sieht es auf dem Hardt- und Schönbühlhof aus. Dort gehen immer wieder Leuchten kaputt.
Beim Hardt- und Schönbühlhof kommen Energiesparlampen zum Einsatz. Diese haben eine kürzere Lebensdauer und werden bei Bedarf ausgetauscht.

 

(Grüne) Wie hoch ist die Lebensdauer einer LED-Lampe?
Der Hersteller gibt 50.000 Stunden an. Demnach müsste die Lampe für 10 Jahre halten. Erfahrungswerte gibt es noch keine. Man muss abwarten.

 

(ABG) Die Wirtschaftlichkeit ist gegeben? Die Lampen sind in der Anschaffung teurer, sparen dann aber Energie. Unterm Stricht rechnet sich das?
Ja. Mit der Technik geht man vor allem auch gegen die Strompreiserhöhung an.

 

(FWV) Wenn eine einzelne Birne in einer Lampe kaputtgeht, taucht man da nur das Leuchtmittel aus oder baut man die Lampe auf LED-Licht um?
Es wird lediglich das alte Leuchtmittel ausgetauscht. Schon der Optik wegen lässt man einen Straßenzug einheitlich bei der Technik der Leuchtmittel.

 

(ABG) Am Zebrastreifen bei an der Stuttgarter Straße ist schon LED-Licht verbaut?
Ja. Dieses ist weiß anstatt gelb.

 

Eine Abstimmung gab es keine. Die vorgestellten Informationen wurden vom Gemeinderat lediglich zur Kenntnis genommen.

27.01.2016: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Aufhebung der Tarifordnung der Gemeinde Schwieberdingen für Angestellte und Arbeiter der Gemeindeverwaltung Schwieberdingen vom 23.04.1986

 

Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es um eine formalen Akt, um die derzeit beim Tarifrecht seit Jahren laufen Praxis in Schwieberdingen Rechnung zu tragen. Frau Wagner vom Personalamt stellte den Tagesordnungspunkt vor.
Die eigene Tarifordnung der Gemeinde Schwieberdingen solle aufgehoben werde, da die Gemeinde längst Tarifanwender ist und sich an die Tarife, bspw. des öffentlichen Dienstes, orientiere und halte. Die Beschlussvorlage wurde bereits in der letzten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses in nichtöffentlicher Sitzung vorbesprochen.

 

Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt: Der Gemeinderat beschließt, die Tarifordnung der Gemeinde Schwieberdingen vom 23.04.1986 mit Wirkung vom 01.02.2016 aufzuheben.

 

In der Vorlage steht folgender Erklärungstext:
Seit 01.01.1986 besteht in der Gemeinde eine eigene Tarifordnung. Die Tarifordnung wurde eingeführt, um einen Rahmen für bereits bestehende einzelvertragliche Regelungen zu schaffen oder solche Regelungen schrittweise in die tariflichen Regelungen zu überführen. Dazu gehören z.B. der Abbau von tariffremden Zulagen, die im Einzelfall gewährt worden waren sowie die allgemeine Einführung einer tariflichen Eingruppierung und Vergütung (vorher erfolgte die Vergütung teilweise nach Tarif, teilweise nach Festbeträgen). Sei ihrer Aufstellung wurde die Tarifordnung nicht mehr überarbeitet und entspricht daher nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Einige Regelungen, wie z.B. im Erziehungsbereich unabhängig vom Lebensalter 30 Tage Urlaub zu gewähren, sind nicht mehr relevant, weil sich in der Zwischenzeit die Rechtsprechung in der Weise geändert hat, dass eine Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Alter nicht mehr zulässig ist. Seitdem beträgt der tarifliche Urlaubsanspruch allgemein 30 Tage.
Ergänzend zur Tarifordnung ist die Gemeinde Schwieberdingen Tarifanwender, d.h. alle Fragen der Eingruppierung, Entgeltzahlung usw. richten sich nach den tariflichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen, ebenso alle Fragen, die in der Tarifordnung nicht geregelt sind. Daher wurden auch alle Beschäftigten ab 01.01.2005 in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) übergeleitet und für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes ab 01.11.2009 die Regelungen des TVöD SuE umgesetzt.
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Gemeinde Schwieberdingen in den Haushaltsjahren 2006 bis 2010 durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wurde daher empfohlen, die Tarifordnung aufzuheben. Als Voraussetzung dafür waren die Arbeitsverträge in der Weise anzupassen, dass die eigene Tarifordnung nachrangig gegenüber dem Tarifvertrag gelten soll. Darüber wurde der Gemeinderat in der Sitzung am 15.05.2013 im Zuge der Unterrichtung über das Ergebnis der GPA-Prüfung und die wesentlichen Feststellungen des Prüfungsberichts vom 28.02.2013 informiert. Die Verwaltung hat das geänderte Vertragsmuster seit der Prüfung im Jahr 2011 bei allen Neueinstellungen und Änderungsverträgen umgesetzt und die noch verbleibenden rd. 90 Arbeitsverträge in den letzten Monaten umgestellt.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Tarifordnung aufzuheben. Diesem Vorschlag ist der Verwaltungs- und Finanzausschuss in der Vorberatung am 13.01.2016 einstimmig gefolgt. Nach Aufhebung der Tarifordnung wird die Gemeinde Schwieberdingen dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) beitreten.

 

Soweit die Ausführungen in der Vorlage. Abschließend stimmte der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

25.11.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Beitritt zum Landschaftserhaltungsverband des Landkreises Ludwigsburg

 

Herr Wemmer stellte den Tagesordnungspunkt vor.

Der Landschaftserhaltungsverband soll ein freiwilliger Zusammenschluss von Gemeinden des Landkreis Ludwigsburgs, Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben und privaten Personen werden. Der Verband ist noch nicht gegründet, soll aber in Vereinsform und unter Führung des Landkreis Ludwigsburgs ins Leben gerufen werden. Viele Gemeinden hätten ihre Bereitschaft zu einem Beitritt bereits bekundet. Es gäbe auch Gemeinden, die einen Beitritt abgelehnt hätten. Diese Gemeinden haben dann aber in der Regel eigene Umweltbeauftragte. Der Landschaftserhaltungsverband soll die Gemeinden beispielsweise bei Fragen der Landschaftspflege und bei der Beantragung von Zuschüssen beraten und unterstützen. Mitglieder des Verbands könnten schneller an Zuschüsse kommen. Dem Verband soll zudem eine koordinierende Rolle zukommen. Der Jahresbeitrag wird 500 € betragen.


Bürgermeister Lauxmann und die Verwaltung empfehlen dem Gemeinderat einen Beitritt. Eine Diskussion über die Aufstellung des Verbands soll in der heutigen Gemeinderatssitzung jedoch nicht geführt werden.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig in den noch zu gründenden Landschaftserhaltungsverband des Landkreises Ludwigsburg beitreten zu wollen.

 

Zusätzliche Informationen:

 

Ein paar zusätzliche Hintergründe kann man über folgenden Artikel der LKZ vom 20.07.2015 mit dem Titel "Landkreis soll grüner werden" erhalten.

 

Folgen Sie dem externen Link: http://www.lkz.de/lokales/...

 

Der Gemeinderat von Löchgau hat in seiner Vorlage zum dortigen Beschlussantrag zum Beitritt in den Landschaftserhaltungsverband den Antrag aus dem Kreistag angehängt.

 

Folgen Sie dem externen Link: http://www.loechgau.de/site/...

05.11.2015: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 45/2015 über die Gemeinderatssitzung vom 28.10.2015. Die ABG berichtet von der Anpassung der Marktordnung für den Kirbe- und Weihnachtsmarkt.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2015

28.10.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Neufassung der Satzung über die Regelung des Marktverkehrs - Marktordnung

 

Die Marktordnung (zuletzt am 25.11.2009 beschlossen) hatte bisher lediglich den Wochenmarkt geregelt. Durch die Auflösung des Handels- und Gewerbevereins (HGV) übernimmt nun die Gemeinde die Ausrichtung des Kerwemarktes und des Weihnachtsmarkts, welche bisher vom HGV organisiert wurden. Um keine eigene Satzung für die Kerwe und den Weihnachtsmarkt zu erlassen, wird lediglich die bestehende Marktordnung entsprechend neugefasst. Die Kunden und Marktbeschicker sollen von der Änderung nichts mitbekommen. Die Anpassung der Marktordnung ist lediglich aus rechtlichen Gründen notwendig.

 

Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Marktordnung einstimmig zu.

 

Link zur neuen Marktordnung: http://www.schwieberdingen.de/...

(Zu finden auf der Schwieberdinger Homepage unter Bürger und Verwaltung > Rathaus > Ortsrecht)

30.09.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Änderung des Gesellschaftsvertrags der Ökumenischen Sozialstation Nördliches Strohgäu gGmbH

 

Der Inhalt dieses Tagesordnungspunkts war etwas undurchschaubar. Es ging um irgendwelche formale Fehler im Vertrag der ÖSS Sozialstation. Andere Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden haben sich auch mit diesem Thema beschäftigt. Es sei deshalb zur Erläuterung der zugehörige Beschlusstext von der Hemminger Hompage wiedergegeben, angepasst auf die Schwieberdinger Verhältnisse:

Zum 1. Januar 1976 wurde die Ökumenische Sozialstation Nördliches Strohgäu (ÖSS) mit Sitz in Schwieberdingen gegründet, zum 1. Juli 2000 fand eine Umwandlung der Rechtsform zu einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) statt. Die Gemeinde Schwieberdingen ist Gesellschafter mit einem Gesellschafteranteil von 7.500 €. Von der Gesellschafterversammlung der ÖSS wurde beschlossen, im zweijährigen Turnus eine freiwillige Testierung des Jahresabschlusses durchführen zu lassen. Hierbei wurden zwei formelle Fehler, die zum einen die Schreibweise der Firmierung und auch die Berichterstattung innerhalb der gGmbH betrifft, beanstandet. Entsprechend dieser Beanstandung war es nunmehr notwendig, dass alle Gesellschafter der Änderung des Gesellschaftsvertrags mit diesen beiden formellen Hintergründen zustimmen.

 

Es gab zwei Fragen von Seiten des Gemeinderats:
(FDP) Mit der Änderung wird der Aufwand kleiner, werden auch die Kosten kleiner?
Nein, die Berichterstattung wurde bisher nicht wie im Vertrag gefordert durchgeführt. Somit gab es bisher schon keinen erhöhten Aufwand.

 

(Reinold) Wer ist der Prüfer, welcher die Testierung durchführt?
Das sei aktuell nicht bekannt und wird nachgereicht.

 

Der Schwieberdinger Gemeinderat hat der Änderung einstimmig zugestimmt.

15.07.2015: Artikel auf www.stuttgarter-zeitung.de

 

Titel des Berichts: Demokratie ist eine Scheibe

 

Es war etwas schwierig einen Platz für diesen schönen Artikel zu finden. Es geht ja nicht direkt um Schwieberdingen. Ihn unter "Weitere Themen" zu platzieren ist sicherlich sinnvoll. Auch soll es keine Unterstellung sein, dass es in Schwieberdingen Salami gäbe, aber denken könnte man das manchmal durchaus. Salami und eine anerkennende Arbeit des Gemeinderats passen einfach nicht zusammen. Salami und Bürgerbeteiligung passen auch nicht zusammen. Auf dass der Artikel zumindest eine Warnung ist...

 

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24.06.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Beschluss über die Vorschläge zur SportlerInnen-Ehrung

 

Herr Mangold, der aktuelle Vorsitzende des Sportausschusses und erster Vorstand der Skizunft Schwieberdingen, stellte die Vorschläge für die SportlerInnen-Ehrungen vor. In diesem Jahr sollen insgesamt 204 Sportler und Sportlerinnen für Ihre Leistungen geehrt werden. Das ist deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Begründet ist dies beispielsweise durch die vielen Erfolge der Spieler und Spielerinnen des Tennisclubs in allen Altersklassen. Die Ehrung findet am 24. Juli in der Turn- und Festhalle statt.

 

Während der Sitzung ist aufgefallen, dass in der Vorlage jede zweite Seite der Auflistung der Namen der SportlerInnen fehlt. Ein Fehler der beim Kopieren der Vorlage passiert sei. Um trotzdem in dieser Sitzung die Zustimmung für die Liste zu erhalten, wurde Herrn Mangold das Vertrauen für die zuvor korrekte Bereitstellung der Liste ausgesprochen. Die Gemeindeverwaltung wird die komplette Liste nachträglich per Mail an die Mitglieder des Gemeinderats versenden.

 

Der Gemeinderat gab einstimmig seine Zustimmung zur Liste und den dort genannten SportlerInnen-Ehrungen.

24.06.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Abrechnung der Bauarbeiten auf dem Friedhof im Grabfeld XVI

 

Bauamtsleiter Wemmer stellte die Abrechnung der Baumaßnahme vor. Zwischen März und Juli 2014 wurden auf dem Schwieberdinger Friedhof im Grabfeld XVI insgesamt 61 Grabkammern angelegt. Hinzu kommen Zugangswege und die Pflanzung von Bäumen.


Die Kosten für die Maßnahmen bezogen sich auf folgende Posten:
ca. 31.000 € für Honorare
ca. 185.000 € für Landschaftsgärtnerarbeiten
ca. 72.000 € für die Grabkammern.
288.788,91 € in Summe

 

Die realen Kosten lagen damit unterhalb der veranschlagten Kosten von 320.000 €. Die Abrechnung wurde vom Gemeinderat ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen.

25.03.2015 Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bestätigung der Wahl von Herrn Helmut Beck zum Anwalt des Hardt- und Schönbühlhofs

 

Die Wahl des Anwalts des Hardt- und Schönbühlhofs muss nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vom Gemeinderat bestätigt werden.

 

Helmut Beck wurde für sein Engagement von Seiten des Bürgermeisters und des Gemeinderats gedankt. Herr Beck sprach seinen Dank für die hohe Wahlbeteiligung von über 60 % aus. Auch das Wahlergebnis mit 98,96 % der Stimmen ist ein sehr guter Rückhalt für die nächsten 8 Jahre. Anwalt Beck freut sich zudem auf die weitere Zusammenarbeit.

 

Die Wahl von Herrn Beck als Anwalt des Hardt- und Schönbühlhofs wurde einstimmig durch den Schwieberdinger Gemeinderat bestätigt.

25.03.2015 Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Konzept zur Weiterentwicklung des Hotellerie- und Gastronomieangebots in Schwieberdingen

 

Bereits im letzten Jahr wurde durch die SPD Fraktion angeregt, durch die Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH (GMA) eine Untersuchung zu machen, welche eine Attraktivitätssteigerung des Standorts Schwieberdingen für Hotel- und Gastronomiebetriebe untersuchen sollte.

Der gleiche Themenkomplex ist auch bei der Entwicklungskonzeption der imakomm ein Thema. Die Verwaltung schlägt deshalb vor die Zusammenarbeit mit der GMA zurückzustellen und das Ergebnis der Entwicklungskonzeption abzuwarten. Die SPD Fraktion ist mit diesem Vorgehen einverstanden und sieht darin eine Zeit- und Geldersparnis. Das gleiche Thema müsse nicht doppelt evaluiert werden.

 

Es gab keine Fragen von Seiten der Gemeinderäte.

 

In der Abstimmung wurde die Zurückstellung des oben genannten Angebots einstimmig beschlossen.

25.03.2015 Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Vergabe des Jahresauftrags für die Straßenunterhaltung

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von Herrn Wemmer vorgestellt.
Ein jährlich wiederkehrender Posten ist der Jahresauftrag zur Straßenunterhaltung. Hierüber werden alle anfallenden Reparaturen der Schwieberdinger Straßen abgegolten. Dazu gehören beispielsweise der Tausch von Randsteinen oder die Angleichung von Schachtdeckeln. Es wurde ein Leistungskatalog erstellt und ausgeschrieben. 6 Firmen wurden angeschrieben und von allen kam ein Angebot zurück. Die Angebote lagen in einem Bereich von ca. 228.000 – 262.000 €.

 

Ausgewählt wurde das günstigste Angebot über 228.748 € der Firma Schenek Tiefbau GmbH aus Stuttgart-Weilimdorf. Man hat bereits gute Erfahrungen mit dieser Firma.

Externer Link: http://www.weitbrecht-rohrleitungsbau.de/tiefbau.html

 

Es gab keine Fragen von Seiten der Gemeinderäte.

 

In der Abstimmung wurden die Jahresauftrag zum angegebenen Preis an die genannte Firma einstimmig vergeben.

25.02.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Bekanntgabe zur Verkehrsschau

 

Das Ordnungsamt gab bekannt, dass das Protokoll vom Landratsamt zu der Verkehrsschau vom 23.10.2014 angekommen ist. Alle Antragssteller haben den jeweiligen Auszug des Protokolls mit der getroffenen Entscheidung zugeschickt bekommen. Für die Verwaltung ist der Prozess der Verkehrsschau damit abgeschlossen. Für umzusetzende Punkte werden entsprechende Vorlagen in den Gemeinderat eingebracht.

25.02.2015: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Anwaltswahl auf dem Hardt- und Schönbühlhof

 

Am 02.03.2015 findet auf dem Hardt- und Schönbühlhof die Wahl des Anwalts im Rahmen einer Bürgerversammlung statt. Der aktuelle Amtsinhaber, Herr Beck, wird sich erneut für eine weitere Amtszeit von 8 Jahren zur Wahl stellen.

 

Für den Wahlausschuss sind zwei Vertreter aus dem Gemeinderat zu bestellen. Vorgeschlagen wurden Gemeinderat Birkhold (FWV) und Gemeinderat Rommel (CDU). Beide wurden einstimmig vom Gemeinderat für den Wahlausschuss entsendet.

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Öfftl. Gemeinderatssitzung

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Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mi. 11.09.2024  18:30 Uhr

Öfftl. Sitzung Ausschuss Umwelt Technik

Rathaus Ratssaal

Mi. 25.09.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Gemeinderatssitzung

Rathaus Ratssaal

Mi. 30.09.2024  19:00 Uhr

Öfftl. Sitzung Gemeindeverwaltungsverband

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