Aktive Bürgergemeinschaft Schwieberdingen e.V.

Aus den Verbänden:

Zweckverband Hardt- und Schönbühlhof

13.12.2018: Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhof

 

Zum Jahresabschluss traf sich die Verbandsversammlung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhof im Gemeinschaftshaus des Hardt- und Schönbühlhofs. Der Verbandsvorsitzende Herr Kürner begrüßte die Mitglieder der Verbandsversammlung und führte durch folgende Tagesordnung:

  1. Feststellung der Jahresrechnung 2017
  2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
  3. Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Folgenden wird auf die einzelnen Punkte im Detail eingegangen.

 

1. Feststellung der Jahresrechnung 2017

Frau Wischkoni (Gemeindeverwaltung Markgröningen) stellte den Jahresabschluss 2017 vor. Erneut wurden beim Verwaltungshaushalt weniger Gelder ausgegeben als veranschlagt waren. Eingestellte waren 65.300 €. Ausgegeben wurden 49.138,99 €. Die Differenz wurde damit begründet, dass beim Gebäudeerhalt immer ein hoher Sockel eingeplant wird, der dann aber nicht in voller Höhe verbraucht wird. Zudem sind weniger Kosten für Einsätze der Feuerwehr angefallen.
(Anmerkung: Die Zahlen decken sich mit der Abrechnung des Haushaltsjahrs 2016. Ist hier ein Fehler passiert?)
Im Vermögenshaushalt wurde mehr Geld investiert. Für die neue Küche im Gemeinschaftshaus waren ursprünglich 40.000 € eingeplant. Abgerechnet wurden aber 61.599 €.
Die Rücklage bleibt mit 613,56 € unverändert.
Da der Verband mittels Umlage finanziert ist, bleibt er weiterhin schuldenfrei.

 

Anwalt Beck wünschte sich, dass die größeren Posten besser erläutert würden. Ebenso gab es eine Anfrage, was unter den "Vermischten Ausgaben" zu verstehen ist. Hierunter fallen u.a. die Kosten für das Essen und die Getränke bei der Hauptversammlung der Feuerwehr und die G26 Untersuchungen (Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Überprüfung der körperlichen Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten). Weitere Details konnte nicht erläutert werden das der Verbandskämmerer krankheitsbedingt an der Sitzung nicht teilnehmen konnte. Antworten werden aber nachgereicht.

 

Wie bei den anderen Verbänden (zum Beispiel dem GVV) sind jeweils nur die Bürgermeister der Verbandskommunen in der Verbandsversammlung stimmberechtigt. Bürgermeister Kürner aus Markgröningen und Bürgermeister Lauxmann aus Schwieberdingen stimmten der Jahresrechnung einstimmig zu.

 

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

Frau Wischkoni stellte einen kurzen Überblick zum Haushaltsplan 2019 vor. Der Haushalt 2019 wird nach dem neuen Haushaltsrecht durchgeführt. Man hat sich entschieden zwei Teilhaushalte zu bilden:

  • Brandschutz / Hofgemeinschaft
  • Allgemeine Finanzwirtschaft

Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen und hat eine Höhe von 101.750 €. Es besteht eine Kassenkreditermächtigung von 5.000 €. Zudem besteht eine Verpflichtungsermächtigung über 10.000 € um im nächsten Jahr Digitalfunkgeräte anschaffen zu können. Die Verbandsumlage wird auf 100.250 € festgesetzt. Markgröningen trägt hiervon 45 % und Schwieberdingen 55 %.

 

Diskussion über die Sanierung des Gemeinschaftshauses
Bürgermeister Lauxmann warf energisch ein, dass im Haushalt keine Mittel für die Fertigstellung der Sanierung des Gemeinschaftshauses eingestellt seien. Man verfolge von Schwieberdinger Seite das Ziel, den begonnenen Prozess abzuschließen. Es müsse ein Weg gefunden werden, um die Sanierung des Gemeinschaftshauses abzuschließen. Aus Schwieberdinger Sicht könne man sich folgende Ablauf vorstellen:

  1. Schritt: M2019 die Planungen und Kostenschätzungen abzuschließen. Aus dem Jahr 2012 gäbe es eine Kostenschätzung über 155.000 €. Den Betrag gilt es zu überprüfen.
  2. Schritt: Realisierung der notwendigen Arbeiten im 2. Halbjahr 2019.
    Auf Grund eines Versicherungsfalls stünden dem Verband knapp 50.000 € zur Verfügung, welche für die Sanierung des Gemeinschaftshauses verwendet werden können. Man solle bis Mitte 2019 die notwendigen Kosten überprüfen und dann die Bauarbeiten in die Wege leiten.

Von Seite der Markgröninger Verwaltung warf der Fachgebietsleiter für das Gebäudemanagement, Herr Schulze, ein, dass die Bearbeitungskapazität in der Markgröninger Verwaltung (die für den Zweckverband zuständig ist) gerade nicht ausreichend sei, um das Vorhaben so schnell auszuführen. Zudem sei ein Treffen mit dem Hof anzustreben, um nochmals die Wünsche und Vorstellungen bezüglich des Umbaus abzugleichen. Danach wäre dann für die Detailplanungen und Ausschreibungen gut ein halbes Jahr notwendig. Damit wäre man dann in 2020.

 

Von Seiten der Schwieberdinger Vertreter in der Verbandsversammlung wurde entgegnet, dass man mit den Aktivitäten am Gemeinschaftshaus in 2018 pausiert hätte, um in 2019 dann zügig vorankommen zu können. Eigentlich müssten jetzt schon die Planungen vorliegen. Man habe deshalb den Eindruck, der Umbau würde immer weiter verzögert.

 

Dem entgegnete Herr Schulze wieder, dass die Planungen noch nicht begonnen wurden, weil die politischen Signale dazu gefehlt hätten. Der Verbandsvorsitzende Kürner warf ein, dass man in 2019 mit der Planung beginnen könne, die Umsetzung dann aber in 2020 stattfinden würde. Bürgermeister Lauxmann erwiderte, dass im Haushalt 2019 schon Mittel drinnen stehen müssten. Damit würde sich dann der Kreis schließen und das politische Signal wäre gesetzt. Aus Schwieberdinger Sicht wolle man die Konzeption für den Umbau in 2019 aktualisieren und dafür seien schon Gelder notwendig.

 

Anwalt Beck gab eine wichtige Information ab. In den ganzen Prozess sei ein Wasserschaden im Alten Schulhaus dazwischengekommen. Zur Bewältigung dieses Schadens hätte man vereinbart die Aktivitäten am Gemeinschaftshaus in 2018 ruhen zu lassen. Im April 2018 habe man vereinbart, dass man in 2019 loslegen kann. Das klappt nun aber nicht, was enttäuschend sei. Man solle sich an die getroffenen Beschlüsse und Vereinbarungen halten. Herr Beck stimmte Herrn Schulze zu, dass man einen "runden Tisch" einberufen solle. Hier könne die Ausgestaltung des Gemeinschaftshauses nochmals besprochen werden. Man wolle am Ende ein Gebäude haben, welches möglichst allen Ansprüchen genügt. Bisher gab es ja schon Schritte. So wurde die Bestuhlung erneuert und eine neue Küche eingebaut.

 

Der Verbandsvorsitzende Kürner schloss den Themenpunkt ab und schlug folgendes Vorgehen vor: Man solle die erste Jahreshälfte in 2019 nutzen, um die notwendigen Gespräche zu führen und die Planungen zu finalisieren. Vor der Sommerpause solle es dann eine Verbandsversammlung geben, wo dann die erforderlichen Beschlüsse für die Vergaben und die Umsetzungen getroffen werden sollen. Im Haushalt sollen 80.000 € eingestellt werden, um das Thema in 2019 vorantreiben zu können.

 

Abschließend wurde die Haushaltsplanung für 2019 wie vorgestellt plus die 80.000 € einstimmig beschlossen.

 

3. Bekanntgaben und Verschiedenes

Von Seiten der Verbandsverwaltung gab es keine Bekanntgaben.

 

Anwalt Beck trug zwei Punkte unter Verschiedenes vor.


Die Glocke am alten Schulhaus funktioniert wieder. Es sei der Wunsch des Hofes gewesen, die Glocke wieder instand zu setzen. Zudem wurde eine Fernbedienung eingebaut, was den Gebrauch der Glocke bei Beerdigungen vereinfache. Dem Verband sind hierfür keine Kosten entstanden, da diese durch die Einnahmen aus dem Gemeinschaftshaus verwendet wurden.

 

Herr Beck regte an die Nutzungsgebühr für das Gemeinschaftshaus zu erhöhen. Derzeit würden 50 € pro Nutzung verlangt. Verbandsvorsitzender Kürner schlug eine Gebühr von 120 € vor. Es solle eine Prüfung stattfinden, wie diese Gelder künftig verrechnet werden.

25.01.2018: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018


Im Mitteilungsblatt Ausgabe 4/2018 vom 25.01.2018 wurde für den Zweckverband Hardt- und Schönbühlhof die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 bekanntgegeben. Es stand folgender Text im Blättle:

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 08.11.1993 (GBl. S. 657) i.V.m. §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) hat die Verbandsversammlung am 09.11.2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

 

§ 1 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

  1. den Einnahmen und Ausgaben
    in Höhe von je
    davon
    im Verwaltungshaushalt
    im Vermögenshaushalt
  2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von
  3. dem Gesamtbetrag der
    Verpflichtungsermächtigung
    in Höhe von



 

126.650,- €

96.650,- €
30.000,- €



0,- €

 

0,- €

 

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf

festgesetzt.

5.000 €

 

§ 3 Verbandsumlage


Die von den Verbandsgemeinden zu zahlende Verbandsumlage wird auf insgesamt 125.250,00 € festgesetzt. Hiervon entfallen auf die Verbandsgemeinde Markgröningen 57.615,00 € und auf die Verbandsgemeinde Schwieberdingen 67.635,00 €.


I. Das Landratsamt hat mit Erlass vom 27.12.2017 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121 Abs. 2 GemO i.V.m. § 18 GKZ bestätigt.


II. Der Haushaltsplan für das Jahr 2018 liegt in der Zeit vom 29.01.2018 – 06.02.2018 – je einschließlich – in Schwieberdingen, Schloßhof 1, Zimmer 6 während der üblichen Sprechzeiten aus.


Markgröningen, den 18.01.2018
Rudolf Kürner, Verbandsvorsitzender

30.11.2017: Feststellung der Jahresrechnung 2016

 

Im Mitteilungsblatt Ausgabe 49/2016 vom 07.12.2017 wurde über die Feststellung der Jahresrechnung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhofs berichtet. Es stand folgender Text im Blättle:

 

Feststellung der Jahresrechnung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhof 2016
Die Verbandsversammlung hat am 09.11.2017 das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 gemäß § 95 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) festgestellt:

1. Verwaltungshaushalt
    Einnahmen und Ausgaben je
49.138,99 €
2. Vermögenshaushalt
    Einnahmen und Ausgaben je
19.210,35 €
3. Verbandsumlage
    Umlage der Verbandsgemeinden
66.472,42 €
4. Vermögen
    Rücklage Stand 01.01.2016 und 31.12.2016
613,56 €
5. Schuldenstand 0,00 €

I. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung wird hiermit gemäß § 95 b Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bekanntgegeben.
II. Die Jahresrechnung für das Jahr 2016 liegt in der Zeit vom 11.12.2017 – 19.12.2017 – je einschließlich – in Schwieberdingen, Gemeindeverwaltung, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen, während der üblichen
Sprechzeiten aus.


Markgröningen, den 30.11.2017
Rudolf Kürner, Verbandsvorsitzender

23.11.2017: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Beitrag der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 47/2017 mit einer Stellungnahme zu den Themen der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhof am 09.11.2017.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2017

09.11.2017: Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhof

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhof hat sich zum Jahresabschluss im Gemeinschaftshaus auf dem Hardt- und Schönbühlhof getroffen. Der Verbandsvorsitzende Kürner führte durch die Sitzung mit folgender Tagesordnung:

  1. Festsetzung der Jahresrechnung 2016
  2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
  3. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Hardt- und Schönbühlhof
  4. Annahme einer Spende
  5. Bekanntgaben und Verschiedenes

Wie bereits im letzten Jahr war Gemeinderat Birkhold (FVW) als Vertreter des Schwieberdinger Gemeinderats nicht anwesend und hat zudem seine Vertretung, Gemeinderätin Reinold (ABG), nicht über dessen Abwesenheit informiert.

 

Im Folgenden wird auf die einzelnen Punkte im Detail eingegangen. Die beiden ersten Tagesordnungspunkte wurden von der Verwaltung Markgröningens ausgearbeitet.

 

1. Feststellung der Jahresrechnung 2016

 

Frau Wischkoni (Gemeindeverwaltung Markgröningen) stellte die Zahlen für 2016 vor. Wie bereits im letzten Jahr wurde weniger Geld ausgegeben als es eingeplant war. Veranschlagt waren für das Haushaltsjahr im Verwaltungshaushalt 65.300 €. Hiervon wurden aber nur 49.138,99 € ausgegeben. Maßgeblich zur Differenz von 16.161,01 € beigetragen haben verminderte Kosten beim Gebäudeerhalt, weniger Kosten für Einsätze der Feuerwehr und nicht in Anspruch genommen Gelder für Fortbildungsmaßnahmen.
Beim Vermögenshaushalt für Investitionen machte man dagegen eine Punktlandung. Von den geplanten 20.000 € wurden 19210,35 € ausgegeben. In 2016 wurden hiervon vor allem neue Stühle und Tische für das Gemeinschaftshaus angeschafft.
In der Rücklage befinden sich weiterhin 613,56 €. Der Verband ist zudem schuldenfrei.

 

Anwalt Beck zeigte sich über das Rechnungsergebnis erfreut, da der finanzielle Rahmen eingehalten wurde. Man sei froh darüber, dass Tische und Stühle mit hoher Qualität angeschafft wurden. Es wurde hier nicht gespart, wofür es Dank auszusprechen gäbe.

 

Wie bei den anderen Verbänden (zum Beispiel dem GVV) sind jeweils nur die Bürgermeister der Verbandskommunen in der Verbandsversammlung stimmberechtigt. Bürgermeister Kürner aus Markgröningen und Bürgermeister Lauxmann aus Schwieberdingen stimmten der Jahresrechnung einstimmig zu.

 

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

 

Ebenfalls von Frau Wischkoni wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2018 vorgestellt. Die bereitgestellten Finanzmittel sind mit den beiden Verbandsgemeinden abgestimmt.

Verwaltungshaushalt 93.650 €
Vermögenshaushalt 30.000 €
Gesamthaushalt 123.650 €

Insgesamt sei der Verwaltungshaushalt um 20.000 € gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Grund dafür sei die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts, welche für 2019 geplant ist. Zur Vorbereitung entstehen beispielsweise Kosten in Höhe von 14.000 € für die Umstellung der Datenverarbeitung.


Der Vermögenshaushalt wird für Investitionen in die Außenanlagen des Gemeinschaftshaues verwendet. Hierbei gehört auch ein neuer barrierefreier Zugang zum Gemeinschaftshaus inklusive eines Zugangsweges.

Anwalt Beck zeigte sich erfreut darüber, dass auch dieses Vorhaben umgesetzt wird. Ebenso sei die in diesem Jahr neu angeschaffte Küche bis Dezember fertig eingebaut.


Was derzeit laut Anwalt Beck noch nicht im Haushaltsplan vorgesehen ist, wäre ein Posten für Geschirr und Besteck für das Gemeinschaftshaus. Es werde wohl nicht erreichbar sein, diese Anschaffung komplett über Spenden bzw. der Nutzungsgebühr für das Gemeinschaftshaus gegenzufinanzieren. Mit diesem Vorstoß von Anwalt Beck wurde dann eine Diskussion um die Anschaffung von Geschirr und Besteck gestartet.

Der Verbandsvorsitzende Kürner regte an, die Nutzungsgebühr (welche derzeit 50 €/Tag beträgt) anzupassen. Anwalt Beck erwiderte, dass man ursprünglich keine Kosten für die Gebäudenutzung erheben wollte, sich dann aber auf den genannten kleinen Betrag festgelegt hätte. Da die alte Küche nicht voll nutzbar war, schien dies angemessen. Mit der neuen Küche, die komplett eingerichtet ist, wäre eine Erhöhung der Nutzungsgebühr vorstellbar.

Das derzeit verwendete Geschirr gehöre der Feuerwehr. Anwalt Beck schlug deshalb vor, einmalig Geschirr und Besteck anzuschaffen, was dann dem Gemeinschaftshaus gehört. Ebenso kann sich der Hausmeister um die Kontrolle des Bestands vor und nach Feierlichkeiten kümmern.
Der Verbandsvorsitzende Kürner schlug vor 1.000 € in den Haushalt aufzunehmen. Der Markgröninger Fachgebietsleiter für Gebäudemanagement, Herr Schulze, gab an, dass die 1.000 € zu wenig seien und eher 3.000-4.000 € notwendig wären. Anwalt Beck wiederholte, dass man nicht alles über Spenden finanzieren wolle. Der Verbandsvorsitzende Kürner erhöhte sein Angebot auf 2.000 € für einen Grundstock an Geschirr. Falls man mehr benötigt könne man Gelder nachfordern. Es kam dann die Frage auf, für wie viele Personen Geschirr und Besteck angeschafft werden soll. Man solle für 100 Personen planen.
Bürgermeister Lauxmann fügte an, dass die Ausstattung des Gemeinschaftshaues nicht über Spenden finanziert werden soll. Die Stühle, Tische und die neue Küche wurden bereits vom Verband finanziert. Man solle 3.000 € einstellen und falls dann noch was fehlen würde darüber sprechen. Die Nutzungsgebühr könnte zudem auf 80 € erhöht werden. Herr Schulze schlug vor die Nutzungsgebühr errechnen zu lassen. Man solle eine Gebührenkalkulation durchführen, um einen gerechtfertigten Preis zu erhalten.

 

Der Verbandsvorsitzende Kürner nahm die Punkte auf und formulierte folgenden Beschlussvorschlag:
In den Haushalt soll ein neuer Posten in Höhe von 3.000 € für Geschirr und Besteck aufgenommen werden und es soll eine Gebührenkalkulation für die Nutzungsgebühr des Gemeinschaftshauses durchgeführt werden.
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Feuerwehrkommandant Merk zeigte sich verwundert, dass die beantragten Wetterschutzjacken im jetzigen Haushaltsplan nicht enthalten seien. Es ginge hier um einen Posten über ca. 3.400 €. Die Jacken sollten für die aktive Wehr angeschafft werden. Verbandsvorsitzender Kürner gab an, dass eben nicht alles angeschafft werden könne. Derzeit läge die Priorität in Investitionen ins Gebäude. Herr Merk gab an mit dem Bedarf der Jacken erneut vorstellig zu werden.

 

Abschließend wurde der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2018 einstimmig zugestimmt.

 

3. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Hardt- und Schönbühlhof

 

Bei der Feuerwehrsatzung haben sich redaktionelle Änderungen auf Grund des neuen Feuerwehrgesetzes ergeben. Die Änderung basieren auf einer entsprechenden Mustersatzung des Gemeindetags. Es gab von keiner Seite Einwände zur Satzungsänderung.

Die Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen.

 

4. Annahme einer Spende

 

Für die getätigte Renovierung des Kirchenraums im alten Schulhaus wurde eine Spende einstimmig angenommen.

Herr Beck regte an, dass sich die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden mit einer Sanierung des alten Schulhauses beschäftigen sollten. Das Gebäude sei erhaltungswürdig und man könne zumindest die Wohnung im Obergeschoss für eine Vermietung herrichten.
Der Verbandsvorsitzende Kürner sieht derzeit keine Möglichkeit einer Sanierung und möchte auch keine Generaldebatte führen. Das Haus bedürfe Sanierungskosten in Höhe von 300.000 – 400.000 €. Unterstützung erhielt er vom Gebäudemanager Schulze.

 

5. Bekanntgaben und Verschiedenes

 

Von Seiten der Verbandsverwaltung gab es keine Bekanntgaben.

 

Anwalt Beck trug drei Punkte unter Verschiedenes vor.
Man sei über den Ablauf des diesjährigen Laternenlaufes unzufrieden gewesen. Die Feuerwehr konnte die Absicherung des Laufes nicht mehr durchführen. Kommandant Merk gab an, dass die Auflagen und Sicherheitsbestimmungen zwischenzeitlich zu hoch seien, als dass die Feuerwehr ein Problem bei der Verantwortungsübernahme sehe. Zudem müsse die Sperrung von Straßen beantragt werden und eine entsprechende Beschilderung auf- und abgebaut werden. Das dürfe dann rein rechtlich nur der Bauhof machen. Frau Wischkoni bestätigte, dass Veranstaltungen auf offener Straße genehmigungspflichtig seien und die sonstigen Regelungen eingehalten werden müssen.

 

Im Klingenweg seien dieses Jahr die Pflegearbeiten an den Böschungen und Wassergräben nicht durchgeführt worden. Herr Reutter gab von Seiten des Markgröninger Gemeinderats an, dass im nächsten Jahr der Fokus für das Ausputzen der Wassergräben generell im Fokus stünde. Auch im Falle von Starkregenereignissen dürfe diese Punkt nicht vernachlässigt werden.

 

Abschließend gab Anwalt Beck zunehmende Klagen über den B10-Lärm an. Die Bewohner verlangen einen verbesserten Lärmschutz. Bürgermeister Lauxmann gab an, dass er mit dem Regierungspräsidium bezüglich des B10-Ausbaus im Sommer in Kontakt gewesen ist. Vor dort wird ein verbesserter Lärmschutz nur in Zusammenhang mit dem Ausbau der B10 gesehen. Planungen bzw. Planfeststellungsverfahren gäbe es für den Ausbau noch keine und es sei auch nicht absehbar, wann es zu einer Aufnahme der Planungen komme. Das Regierungspräsidium werde auch keine Maßnahmen für einen verbesserten Lärmschutz genehmigen, da für den Ausbau der B10 Planungsflächen bereits vorgehalten werden.
Anwalt Beck prognostizierte, dass damit ein Ausbau der B10 inklusive eines verbesserten Lärmschutzes noch lange Zeit auf sich warten ließe. Das Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der B10 in Enzweihingen sei zeitlich bereits verzögert und danach käme erst die neue Pulverdinger Kreuzung dran. Der Hardt- und Schönbühlhof müsse so noch lange auf einen Lärmschutz warten.

02.02.2017: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017


Im Mitteilungsblatt Ausgabe 5/2017 vom 02.02.2017 wurde für den Zweckverband Hardt- und Schönbühlhof die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 bekanntgegeben. Es stand folgender Text im Blättle:

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 08.11.1993 (GBl. S. 657) i.V.m. §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) hat die Verbandsversammlung am 08. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

 

§ 1 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

  1. den Einnahmen und Ausgaben
    in Höhe von je
    davon
    im Verwaltungshaushalt
    im Vermögenshaushalt
  2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von
  3. dem Gesamtbetrag der
    Verpflichtungsermächtigung
    in Höhe von



 

113.350,- €

73.350,- €
40.000,- €



0,- €

 

0,- €

 

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf

festgesetzt.

5.000 €

 

§ 3 Verbandsumlage


Die von den Verbandsgemeinden zu zahlende Verbandsumlage wird auf insgesamt 111.950,00 € festgesetzt. Hiervon entfallen auf die Verbandsgemeinde Markgröningen 51.497,00 € und auf die Verbandsgemeinde Schwieberdingen 60.453,00 €.


I. Das Landratsamt hat mit Erlass vom 12.01.2017 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121 Abs. 2 GemO i.V.m. § 18 GKZ bestätigt.


II. Der Haushaltsplan für das Jahr 2017 liegt in der Zeit vom 06.02.2017 – 14.02.2017 – je einschließlich – in Schwieberdingen, Schloßhof 1, Zimmer 6, während der üblichen Sprechzeiten aus.


Markgröningen, den 25.01.2017
Rudolf Kürner, Verbandsvorsitzender

22.12.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie den Bericht der ABG-Fraktion in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 51/2016 über Verbandsversammlung des Zweckverband Hardt- und Schönbühlhof am 08.12.2016.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2016

12.12.2016: Feststellung der Jahresrechnung 2015

 

Im Mitteilungsblatt Ausgabe 50/2016 vom 15.12.2016 wurde über die Feststellung der Jahresrechnung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhofs berichtet. Es stand folgender Text im Blättle:

 

Feststellung der Jahresrechnung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhof 2015
Die Verbandsversammlung hat am 08.12.2016 das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 gemäß § 95 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) festgestellt:

1. Verwaltungshaushalt
    Einnahmen und Ausgaben je
51.218,16 €
2. Vermögenshaushalt
    Einnahmen und Ausgaben je
0,00 €
3. Verbandsumlage
    Umlage der Verbandsgemeinden
49.083,97 €
4. Vermögen
    Rücklage Stand 01.01.2015 und 31.12.2015
613,56 €
5. Schuldenstand 0,00 €

I. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung wird hiermit gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bekanntgegeben.
II. Die Jahresrechnung für das Jahr 2015 liegt in der Zeit vom 19.12.2016 – 28.12.2016 – je einschließlich – in Schwieberdingen, Schloßhof 1, Zimmer 6 während der üblichen Sprechzeiten aus.


Markgröningen, den 12.12.2016
Rudolf Kürner, Verbandsvorsitzender

08.12.2016: Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhof

 

Zum Abschluss des Jahres 2016 hat sich die Verbandsversammlung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhof erneut im Feuerwehrhaus auf dem Hardt- und Schönbühlhof getroffen. Der Verbandsvorsitzende Kürner führte durch die Sitzung mit folgender Tagesordnung:

  1. Feststellung der Jahresrechnung 2015
  2. Haushaltssatzung 2017
  3. Bekanntgaben und Verschiedenes

Die Reihen der entsendeten Gemeinderäte waren bei dieser Sitzung nicht vollständig. Der Verbandsvorsitzende Kürner entschuldigte Gemeinderat Birkhold aus Schwieberdingen. Eine Vertretung würde nicht kommen, der Verbandsversammlung sei aber trotzdem beschlussfähig. Im Falle einer Vertretung würde normalerweise Gemeinderätin Reinold einspringen. Diese wurde aber nicht über die Vertretung informiert.

Im Folgenden wird auf die einzelnen Punkte im Detail eingegangen. Die beiden ersten Tagesordnungspunkte wurden von der Verwaltung Markgröningens ausgearbeitet.

 

1. Feststellung der Jahresrechnung 2015


Frau Wischkoni stellte die Zahlen für 2015 vor. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 14.731,84 € weniger ausgegeben als ursprünglich veranschlagt waren. Anstatt der 65.950 € waren das zum Jahresende nur 51.218,16 €. Gründe waren geringere Aufwendungen für den Gebäudeerhalt und die Einsätze der Feuerwehr waren weniger kostenintensiv. Ebenso wurde aus dem Jahr 2014 ein Haushaltsrest von rund 5.200 € in das Jahr 2015 übertragen. In der Rücklage befanden sich zum Jahresende 613,56 €. Der Verband ist schuldenfrei und konnte alle Ausgaben mit den normalen Haushaltsmitteln abdecken.

Wie bei den anderen Verbänden (zum Beispiel dem GVV) sind jeweils nur die Bürgermeister der Verbandskommunen in der Verbandsversammlung stimmberechtigt. So bestätigten Bürgermeister Kürner aus Markgröningen und Bürgermeister Lauxmann aus Schwieberdingen die Jahresrechnung einstimmig.

 

2. Haushaltssatzung 2017


Ebenfalls von Frau Wischkoni wurde die Haushaltssatzung für das nächste Haushaltsjahr vorgestellt. Die bereitgestellten Finanzmittel sind mit den beiden Verbandsgemeinden abgestimmt.

Verwaltungshaushalt 73.350 €
Vermögenshaushalt 40.000 €
Gesamthaushalt 113.350 €

Mit den 40.000 € des Vermögenshaushalts wird eine neue Küche angeschafft. Im Verwaltungshaushalt sind Neuanschaffungen von Schränken für einen Lagerraum, neue Funkmelder, neue Uniformen und neue Feuerwehrhelme vorgesehen. Bei den Helmen möchte man darauf achten, dass diese von der Art her zum aktuellen Helmbestand passen. Da die Helme zum Schutz der Feuerwehrleute dienen, sind diese von Zeit zu Zeit zu erneuern. So folgt man einer Aussonderungspflicht, deren Kriterium die Beanspruchung der Helme ist.

 

Anwalt Beck bedankte sich für die Beschaffung der Tische und Stühle in diesem Jahr und begrüßt ebenso die Anschaffung einer neuen Küche. Für die Auswahl der Tische und Stühle wurde, wie vereinbart, der "Runde Tisch" mit verschiedenen Hofbewohnern zusammengerufen. Das habe geholfen und ganz gut funktioniert. Der runde Tisch hat sich bewährt. Es sei bisher immer etwas Gutes dabei herausgekommen, auch wenn es mit dem runden Tisch mehr Diskussionen gibt. Bei der Küche wolle man ebenfalls den runden Tisch einberufen. Bürgermeister Kürner fügte hinzu, dass man bei der neuen Küche in der Stadthalle in Markgröningen ebenfalls die Nutzer einbezogen hat. Das sei gut so, weil sich damit weniger Beschwerden ergeben.

 

Auf die Frage, ob eine Gastronomieküche oder eine normale Küche gekauft wird, wurde angegeben, dass die Küche keine reine Gastronomieküche sein werde. Die Küche wird aber so ausgestattet sein, dass sie für private und öffentliche Feierlichkeiten tauglich ist. Auflagen durch das Gesundheitsamt würden erfüllt werden. Zudem würde der veranschlagte Betrag nicht für eine komplette Gastroküche ausreichen.

 

Am Ende stimmten beide Bürgermeister erneut einstimmig zu.

 

3. Bekanntgaben und Verschiedenes

 

Von Seiten der Verbandsversammlung wurde bekanntgegeben, dass man einen Antrag zu einem Verbleib im alten Recht bzgl. der Umsatzbesteuerung bleiben gestellt hatte. Damit wird der Verband (wie beispielsweise auch der GVV oder die Gemeinde Schwieberdingen selbst) bis zum 31.12.2020 von der Zahlung einer Umsatzsteuer befreit bleiben.

 

Unter Verschiedenes sprach Anwalt Beck die Sorgen der Bewohner des Hardt- und Schönbühlhofes um die freigemessenen Abfälle auf der Deponie "Am Froschgraben" an. Die Gesetzeslage sei klar und der Landrat wolle die Lieferungen auf die Schwieberdinger Deponie umsetzen. Das Ganze könne, wenn überhaupt, nur politisch umgebogen werden. Was sagen die beiden Bürgermeister zu diesem Thema?
Bürgermeister Kürner gab an, dass ich beide Gemeinderäte gegen eine Ablagerung von Abfälle ausgesprochen haben. Die Gemeinderäte haben hier aber keine Entscheidungsbefugnis. Wenn die Lieferungen angeordnet werden, könne man wohl wenig dagegen machen.
Bürgermeister Lauxmann gab an, weiterhin in Richtung des Landratsamts und des Umweltministeriums die Prüfung von Alternativen einzufordern. In Schleswig-Holstein beispielsweise werden alternative Entsorgungsmöglichkeiten geprüft. Dort diskutiert man über eine zentrale Lagerung und möchte keine Verteilung der freigemessenen Abfälle auf normale Deponien haben. Es gäbe jedoch kein Zeichen, dass man in Baden-Württemberg einen ähnlichen Weg einschlägt. Die Gemeinde selbst hat keinen Einfluss darauf. Es müssten sich mehrere Landräte in Baden-Württemberg wehren, damit es sich aufs Umweltministerium auswirke.

 

Als zweiten Punkt sprach Anwalt Beck den 4-spurigen Ausbau der B10 und den Bau einer neuen Kreuzung auf Höhe von Pulverdinger an. Die jetzigen Abfahrten in Richtung Markgröningen und Hochdorf würden dabei zu einer Kreuzung zusammengelegt werden. Entstehen soll her auch eine Brücke für die Verkehrsbeziehung Markgröningen – Hochdorf und entsprechende Auffahrten auf die B10. Durch diese Baumaßnahme könnte sich die Verkehrssituation für den Hardt- und Schönbühlhof vorerst entspannen, wenn dadurch der Verkehr auf der B10 besser abfließe. Der Hardt- und Schönbühlhof ist in den letzten Jahren verstärkt durch den Straßenlärm durch die B10 belastet. Eigentlich müsste der Lärmschutz verbessert werden. Man erhoffe sich hier Maßnahmen in Zusammenhang mit dem 4-spurigen Ausbau der B10, mit dem aber wohl nicht vor 2030 zu rechnen ist. Welche Informationen zum B10-Ausbau gibt es in Schwieberdingen?
Bürgermeister Lauxmann antwortete, dass die Gemeindeverwaltung mit dem Regierungspräsidium in Gesprächen sei. Die Zeitschiene für den 4-spurigen B10-Ausbau sei aber nicht klar. Der Ausbau ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Schwieberdingen habe hier auch zurückgemeldet, dass nach einem Ausbau der B10 die landwirtschaftlichen Flächen weiterhin erreichbar sein müssen. Ein Zeitplan ist aber nicht bekannt. Es müssten hier noch Planungen und Bürgerbeteiligungen anlaufen, welche noch nicht gestartet sind. Zudem habe der Ausbau der B10-Zufahrtskreuzung in Münchingen eine Priorität. Diese Maßnahme ist für 2022 geplant. Ein B10-Ausbau käme dann erst danach. Zudem ist völlig unklar, wie der 4-spurige Ausbau am Glemsviadukt gelöst werden soll.

24.03.2016: Mitteilung im Mitteilungsblatt über die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016

 

Im Mitteilungsblatt Ausgabe 12/2016 vom 24.03.2016 wurde über die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 berichtet. Es stand folgender Text im Blättle:

 

Zweckverband Hardt-/Schönbühlhof
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 08.11.1993 (GBl. S. 657) i.V.m. §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) hat die Verbandsversammlung am 03. Februar 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:


§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

  1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 85.300,- €
    davon
    im Verwaltungshaushalt 65.300,- €
    im Vermögenshaushalt 20.000,- €
  2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe vondem Gesamtbetrag der 0,- €
  3. Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 0,- €

§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 5.000,- € festgesetzt.


§ 3 Verbandsumlage
Die von den Verbandsgemeinden zu zahlende Verbandsumlage wird auf insgesamt 83.900,- € festgesetzt. Hiervon entfallen auf die Verbandsgemeinde Markgröningen 39.433,00 € und auf die Verbandsgemeinde Schwieberdingen 44.467,00 €.


Markgröningen, 04.02.2016
Rudolf Kürner
Verbandsvorsitzender

 

I. Das Landratsamt hat mit Erlass vom 01.03.2016 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121 Abs. 2 GemO i.V.m. § 18 GKZ bestätigt.
II. Der Haushaltsplan für das Jahr 2016 liegt in der Zeit vom 29.03.2016 – 06.04.2016 – je einschließlich – in Schwieberdingen, Schlosshof 1, Zimmer 6 während der üblichen Sprechzeiten aus.

 

Markgröningen, den 17.03.2016
Rudolf Kürner, Verbandsvorsitzender

18.02.2016: Bericht in Schwieberdinger Nachrichten

 

Lesen Sie unseren Bericht in den Schwieberdinger Nachrichten Nr. 7/2016 über die Sitzung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhof vom 03.02.2016.

 

Folgen Sie dem Link (zum PDF): http://www.abg-schwieberdingen.de/...

Oder gehen Sie in die Rubrik Veröffentlichungen 2016

Der Weiler Hardt- und Schönbühlhof

03.02.2016: Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hardt- und Schönbühlhof

 

Die Verbandsversammlung mit den Vertretern aus Markgröningen und Schwieberdingen hat sich um 16:00 Uhr im Gebäude der Feuerwehr auf dem Hardt und Schönbühlhof getroffen. Verbandsvorsitzende Kürner eröffnete die Sitzung mit folgender Tagesordnung:

  1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
  2. Allgemeine Finanzprüfung - Abschlussbericht
  3. Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Folgenden wird auf die einzelnen Punkte im Detail eingegangen.

 

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Die für das Haushaltsjahr 2016 geplanten Finanzmittel stellen sich wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt 65.300 €
Vermögenshaushalt 20.000 €
Gesamthaushalt 85.300 €

Die Kassenkredite werden auf 5.000 € festgesetzt.

 

Der Verwaltungshaushalt dient zum Unterhalt des Verbandes und der Vermögenshaushalt für Investitionen. So enthält der Vermögenshaushalt unter anderem Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt in Höhe von 10.000 €, 6.000 € für Heizkosten und 6.000 € für Verwaltungskosten. Die Verwaltungsmäßige Betreuung erfolgt von der Gemeindeverwaltung Markgröningen. Personalkosten, die zahlenmäßig nicht genannt wurden, seien in 2016 etwas höher als im letzten Jahr.
Mit dem Vermögenshaushalt ist die Anschaffung von neuen Stühlen und Tischen vorgesehen.

 

Zur Finanzierung des Haushalts wird von den Verbandsgemeinden eine Verbandsumlage erhoben:

Anteil Markgröningen 39.433 € 47 %
Anteil Schwieberdingen 44.467 € 53 %
Verbandsumlage insgesamt 83.900 € 100 %

Es folgte die Diskussion des Haushalts mit Fragen und Bemerkungen der Verbandsmitglieder.

 

Laut Anwalt Beck war die Beschaffung einer neuen Bestuhlung ein Wunsch, der nun erfüllt wird. Bürgermeister Lauxmann sieht in der Beschaffung der Stühle und Tische ein deutliches Zeichen zur Unterstützung des Hardt- und Schönbühlhofes. Auf Anfrage eines Verbandsmitglieds erfolgt die Abwicklung der Beschaffung über Markgröningen. Anwalt Beck wird die Einwohnerschaft zuvor bei der Auswahl der Stühle und Tische direkt einbeziehen. Die Bewohner des Hardt- und Schönbühlhofs sollen so Einfluss auf die Modelauswahl nehmen können. Anwalt Beck regte ebenfalls an, sich Gedanken um das Stuhllager zu machen.

 

Abseits vom Haushalt 2016 ist für 2017 ein Umbau/Erneuerung der Küche vorgesehen.

 

Mehrere Wortmeldungen gab es zu einem geplanten Umbau eines Kellerraumes. Die Diskussion scheint hier noch nicht zu einem Ende gekommen sein, ob ein Umbau durchgeführt werden soll. So müsse eine Hebeanlage für Abwasser eingebaut werden und eine Entlüftung. Der Raum sei aus Sicht der Alterswehr jedoch zu klein. Die Diskussion, ob der Raum sowohl geeignet als auch gewollt ist, soll fortgeführt werden.

 

Die Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 wurden abschließend einstimmig angenommen. Als nächster Schritt wird die Satzung dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.

 

2. Allgemeine Finanzprüfung - Abschlussbericht
Die für die Jahre 2008 bis 2012 durchgeführte Finanzprüfung ist abgeschlossen und es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Die Verbandsversammlung nahm dieses Ergebnis wohlwollend zur Kenntnis.

 

3. Bekanntgaben und Verschiedenes
Anwalt Beck brachte insgesamt 4 Punkte ein.


Das Gebäude der freiwilligen Feuerwehr sei auch als Veranstaltungsort genutzt und deshalb lohnen sich auch die Investitionen in dessen Erhalt und die Ausstattung. Im vergangenen Jahr gab es 15 private Veranstaltungen und es werden ebenso Gottesdienste abgehalten. Durch die privaten Veranstaltungen habe man 750 € eingenommen. Verbandsvorsitzender Kürner regte an, dieses Geld wieder zu investieren. Anwalt Beck sicherte zu, dem nachzukommen, sobald die neue Küche eingebaut ist. Das Geld könne dann für Ersatzbeschaffungen (z.B. Geschirr) oder Gebrauchsmittel (Salz und Tabs für den Geschirrspüler) verwendet werden.

 

Anwalt Beck bedauerte das Verschwinden einer Handkehrmaschine. Der Hausmeister habe diese Maschine regelmäßig verwendet. Eine Ersatzbeschaffung soll angeregt werden. Laut Verbandsvorsitzenden Kürner hätte man diesen Poste bei früherer Nennung in den Haushalt 2016 aufnehmen können.

 

Die Fahrzeit von Schülern, welche nach Markgröningen ins Gymnasium gehen, würde mit dem öffentlichen Nahverkehr über eine Stunde pro Strecke dauern. Laut dem Verbandsvorsitzenden Kürner sei hier aber keine Lösung mittels des ÖPNV in Sicht. Er regte an Fahrgemeinschaften zu bilden.

 

Die Brückensanierung an der Pforzheimer Straße ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Man habe über 4 Jahre auf die Brücke gewartet bevor mehrere 100.000 € in das Bauwerk investiert wurden. Ein Brückenfest ist in Planung.

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